Hallo jack.
jack000 hat geschrieben:... dass es tatsächlich so kommen kann/wird wie vorausgesagt?
Dies mag in dem ein oder anderen Fall so sein ... vielleicht auch in diesem. Mit Sicherheit kennst Du aber auch den Ausspruch wonach man auf Hoher See und vor Gericht in Gottes Hand ist.
"Wenn wegen der schädlichen Neigungen des Jugendlichen, die in der Tat hervorgetreten sind, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist." - (§ 17 Abs. 2 JGG) kann der Richter in diesem Fall durchaus auch Haftstrafe verhängen.
(zwischen sechs Monate und fünf Jahre) Und je nachdem an welchen Richter der Jugendliche gerät, dürfte dies auch so geschehen - besonders bei seinen Vortaten:
- ("Der Minderjährige und bereits wegen Körperverletzung polizeibekannte Marokkaner ...")
Zur Zeit wird gegen ihn
"... unter anderem wegen des Verdachts des räuberischen Diebstahls." ermittelt. Unter anderem kann aber auch Körperverletzung beinhalten ... ebenso ein Mordversuch. Darüberhinaus könnte es sehr wohl sein (und gerechtfertigt), wenn beide Frauen gesonderte Anzeige erstatten. Die Sache sieht dann schon ganz anders aus.
firlefanz11 hat geschrieben:Jugendstrafrecht => schlimmstenfalls Sozialstunden u. Bewährung => keine Abschiebung wg angeblicher Minderjährigkeit => der macht weiter wie bisher...
Nun, diese Aussage ist nicht nur verkürzt, sie ist auch sehr dumm, entbehrt wohl jeglicher Kenntnis des Jugendstrafrechts, und berücksichtigt wohl kaum diesen (gesonderten) Fall.
Darüberhinaus frage ich mich immer wieder, ob die, die etwas verlinken, ... ob sie dies auch lesen?
- ... und wenn ja, ob sie die Einzelheiten darin auch zur Kenntnis nehmen?
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)