Wir alle beklagen, daß der Forist "Demolit" seine Tätigkeit hier im Forum nicht mehr fortführen kann.
Ein schwerer Verlust, zweifellos.
Hier ein Beispiel für das klare Denken und die faire Argumentationsweise von "Demolit", die er in einer Kontroverse mit mir an den Tag gelegt hat:
Demolit hat geschrieben:(05 Apr 2015, 09:01)
Die Frage ist aus zwei Gründen "unangemessen":
a) aus christlicher Sicht heraus, denn parallel mit der Fortentwicklung des christlichen Gedankenguts entwickelte sich die humanistisch geprägte Sicht auf das Dasein. Beides verbietet die Art des Rituals der genannten Kulturen.
b) aus juristischer Sicht. Das Recht auf Leben und die Unverletzlichkeit der Person verbietet in den Gesellschaften hier den ritualen Mord. Die Handlungen aus den Begriff Religionsfreiheit heraus sind dem Grundrecht auf Leben nachgeordnet.
Deshalb muss die Frage an den Frager zurückgegeben werden zwecks Überarbeitung
Antonius hat geschrieben:(05 Apr 2015, 14:32)
(...)
Ich bin kein Jurist; ich bin Naturwissenschaftler und gebe zu, daß mir juristisches Denken manchmal etwas fremd ist...
Wie lautet das Sprichwort: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand."
Ich bin (katholischer) Christ und bin der Auffassung, daß die
Religionsfreiheit, Art.4,GG, zweifellos ein universales Menschenrecht, kein absolutes Recht ist....
Es kann durchaus zu Kollisionen zwischen dem Prinzip der Religionsfreiheit und anderen Grundrechten kommen.
In der Bundesrepublik Deutschland sind in den Artikeln 1, 2, 3 der Verfassung zunächst die Menschenwürde, die Freiheits- und die Gleichheitsrechte genannt,
bevor in Art.4 die Religionsfreiheit postuliert wird. Art.1,2 und 3 sind gewissermaßen dem Art.4 vorgeschaltet,
und damit ergibt bereits - aus meiner Sicht - eine Rangfolge in den Grundrechten....
Ich wiederhole nochmals, daß es zu Kollisionen zwischen dem Prinzip der Religionsfreiheit und anderen Grundrechten kommen kann.
In unserer Verfassung sind in den Artikeln 1, 2, 3 der Verfassung zunächst die Menschenwürde, die Freiheits- und die Gleichheitsrechte genannt,
bevor in Art.4 die Religionsfreiheit postuliert wird. Art.1,2 und 3 sind gewissermaßen dem Art.4 vorgeschaltet.
Damit ist zugleich eine juristische Einordnung gegeben.
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SAPERE AUDE - Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.
Immanuel Kant (1724-1804)