Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

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Dark Angel
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von Dark Angel »

Nele28 hat geschrieben:(08 Aug 2016, 22:00)

Weiß nicht, wo du deine Weisheiten aufgegabelt hast. Diesbezügliche persönliche Erfahrungen können es jedenfalls nicht sein.
Doooch genau das sind es persönliche/familiäreErfahrungen!
Nele28 hat geschrieben:(08 Aug 2016, 22:00)]Wenn du diese Erfahrungen und Fakten nicht kennst, dann kannst du dich ja immer noch im Internet schlau machen. Die gängige Rechtsprechung muss man allerdings auch verstehen können.
Ich kenne die Fakten aber und die Faktenlage ist genau so, wie ich sie beschrieben habe.
Nele28 hat geschrieben:(08 Aug 2016, 22:00)Was glaubst du wohl, was passiert,wenn die Frau die Zustimmung zum beantragten Sorgerecht des leiblichen Vaters nicht gibt und die von mir genannten gewichtigen Gründe nicht vorgebracht werden können.??
Da passiert gar nichts. Dann kriegt er das Sorgerecht nicht! Wenn Frau nicht will, dass Mann/Vater das Sorgerecht erhält, dann kriegt er das nicht. Gegen den Willen der Frau/Mutter geht gar nichts. So einfach ist das!
Nele28 hat geschrieben:(08 Aug 2016, 22:00)] Die Zustimmung der Frau ist dann nur formalrechtlicher Art, die aber zu keinen Konsequenzen führt, wenn sie keine gewichtige Gründe hat, das Sorgerecht zu verweigern. Der Mann bekommt -abgesehen von den von mir gennanten schwerwiegenden Fällen- das Sorgerecht. Darauf kannst du dich verlassen.
Ist es eben nicht. Die Frau muss zustimmen, dass Mann Sorgerecht für das gemeinsame Kind erhält. Das ist auch nach der Reform 2013 noch so.
Anders ist lediglich, dass der Mann das Recht hat, das Sorgerecht vor dem Familiengericht einzuklagen - heißt aber noch lange nicht, dass er es auch bekommt.
Nele28 hat geschrieben:(08 Aug 2016, 22:00)Lachen muss ich über deinen eigenen Widerspruch.
Der Mann kann
1. Jederzeit das Sorgerecht von sich aus beantragen. Da bedarf es nicht der Zustimmung der Frau.
2. Wenn es nicht so wäre, käme es erst garnicht zur Beratung über das Sorgerecht,wo Frau durch die Info des beantragten Sorgerechts aufgefordert wird, anwesend ist, also der leibliche Vater und die leibliche Mutter.
3. Die Frau kann gewichtige Gründe vorweisen, dem Sorgerecht nicht zustimmen zu wollen. Kann sie das nicht, wird sie dazu beraten und aufgeklärt , zu unterschreiben.
4. Verweigert sie ohne Angaben gewichtiger Gründe trotzdem die Unterschrift, wird das Ganze an das Familiengericht überstellt.
5. Dort kann der Richter auch ohne die Zustimmung der Frau für das Sorgerecht des leiblichen Vaters eintscheiden.
Hast du das jetzt gerafft oder brauchst du weitere Nachhilfe?
Schon Punkt 1 ist falsch! Ohne die Zustimmung der Frau/Mutter gibt es kein Sorgerecht.
Ist die Kindesmutter nicht bereit, die Zustimmung für die gemeinsame elterliche Sorge zu erteilen, kann der Kindesvater den entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellen.
Erst wenn die Frau NICHT bereit ist, ihre Zustimmung zu geben ...
Heißt entgegen deiner Behauptung, eben NICHT, dass es ihrer Zustimmung nicht bedürfe und Mann mal eben so das Sorgerecht beantragen könne.
Verweigert sie die Zustimmung, kann/muss er sein Sorgerecht einklagen.
Und der Richter kann auch NICHT ohne ihre Zustimmung entscheiden.
Das Familiengericht wird sodann überprüfen, ob ein gemeinsames Sorgerecht auch dem Kindeswohl entspricht.
Und das wiederum bedeutet - es werden BEIDE gehört, bevor ein Urteil gefällt wird.
Und weiter aus gleicher Quelle:
"Ganz überwiegend wird eine unnötige Belastung der Mutter nicht das Ergebnis einer Prüfung gemeinsamer Sorgerechtsausübung sein. Insoweit wird in der praktischen Anwendung eine sehr genaue Prüfung zunächst vorgenommen werden, ob der Kindesvater auch wirklich Verantwortung für sein Kind übernehmen möchte. Regelmäßig wird dieses anzunehmen sein, wenn der Vater eine enge Bindung zum Kind ohnehin hat oder ernsthaft herstellen möchte, er ferner sein Umgangsrecht und Ferienzeiten mit dem Kind kontinuierlich wahrnimmt und sich ernsthaft auch um die Deckung der finanziellen Anforderungen im Rahmen der Zumutbarkeit und der bestehenden Möglichkeiten bemüht."
Und immer noch nichts, dass Mann mal eben ohne Zustimmung der Frau und gegen den Willen den Frau (unmittelbar nach der Geburt) das Sorgerecht beantragen kann, wie du behauptest.
Da steht ganz eindeutig, "es wird geprüft, ob der Vater Verantwortung übernehmen möchte, ob eine enge Bindung zum Kind besteht etc und NICHT sie wird beraten und aufgeklärt, dass sie doch gefälligst zu unterschreiben hätte.
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von Nele28 »

Der leibliche Vater kann jederzeit ohne Zustimmung der Mutter das Sorgerecht beantragen. Punktum! Das war schon zu Beginn dein gravierender Irrtum.

Am Ende entscheidet trotz Widerstand der Mutter der Familienrichter - und das von Ausnahmen abgesehen - zu Gunsten für das beantragte Sorgerecht des Vaters.
Vorausgesetzt. es sprechen keine schwergewichtigen Gründe dagegen, die ich u.a. auch genannt habe.

Die Mutter wird dahingehend beraten, dass bei hartnäckiger Verweigerung ohne Angabe wichtiger Gründe der Familienrichter sich mit oder ohne ihrer Unterschrift für das Sorgerecht des Vaters, also auch ohne Einwilligung der Mutter, entscheidet. Ich kenne die verständlichen Gründe, die Mütter beim Umgangsrecht und Sorgerecht vorbringen. Sie sind aber in aller Regel nicht ausreichend und nicht gewichtig genug, dem Vater seine Rechte abzusprechen.
Beim Umgangs- und Besuchsrecht weiß ich von meiner Freundin, dass erst durch Erfüllung von Auflagen das Besuchsrecht ermöglicht wurde. Meine Freundin hat geltend gemacht, dass ein Treppenabgang, die Steckdosensicherung und die fehlende Absicherung eines angelegten Teiches aus Sicherheitsgründen zunächst nicht erfüllt waren. Im falle meiner Freundin hat der Vater sich 4 Jahre nicht um seine Tochter gekümmert. Trotzdem hat er nach vier Jahren das Sorgerecht beantragt und auch bekommen. Späte Einsicht, weil er plötzlich bemerkt hat, was für eine liebe, bildhübsche Tochter er da hat?

Nun hast du einen weiteren Widerspruch erzeugt. Nimmt der Vater sein Umgangsrecht kontinuierlich in Anspruch und für die Mutter ist nicht erkennbar, dass der Vater das Wohl des Kindes verletzt, ist davon auszugehen, dass die Mutter erst recht keine Möglichkeit hat, das Sorgerecht zu verweigern. Denn auch das Besuchsrecht wird dem Vater nur dann eingeräumt, wenn die von mir genannten schwerwiegenden Gründe nicht zutreffen.
Das sind dann aber eher die seltenen Fälle.
Wenn der Vater ernsthaft am Wohl des Kindes gelegen ist, sein Kind liebt und ihm Fürsorge schenkt, was ich in aller Regel mal annehme, dann steht dem Sorgerecht rein garnichts im Wege.
Da ist bei dir allem Anschein einiges schief gelaufen.Aber das müßtest du ja selber am besten wissen,ob du zu einer objektiven Beurteilung fähig bist.
Da habe ich meine Zweifel.
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von epona »

Dark Angel hat geschrieben:(08 Aug 2016, 21:09)

Nein Frauen müssen NICHT gefördert werden, sie sind gleichberechtigt und können/dürfen ganz selbstbestimmt entscheiden, wie sie ihr Leben gestalten wollen und genau DAS tun sie auch.
Frauen sind weder Deppen, noch sind sie behindert oder unmündig, dass andere ihnen sagen müssen was sie zu tun und zu lassen haben.
Wenn DU solche Förderung brauchst, weil du alleine nix auf die Reihe kriegst, ist das dein Problem. Ich brauche das nicht, ich kann allein entscheiden. Ich verwahre mich gegen solche Bevormundung und Gängelei.


Nein der Kinsey-Report ist ganz und gar nicht vergessen, der ist immer noch aktuell und es wird sich immer noch auf diesen bezogen.
Dieser Kinsey-Report ist übrigens die Grundlage für die "Bildungspläne" gegeen sie Zig Tausende protestieren. Und dann gibts hier eine Userin - eine gewisse epona - die in einem anderen Thread, in einem anderen Zusammenhang verkündet hat "Kinder sind sexuelle Wesen" und damit vertritt diese Userin epona ganz aktuell die Postulate eines Alfred Charles Kinsey.



Nein - Homosexualität ist KEINE "normale Laune der Natur", sondern eine Abweichung im einstelligen Prozentbereich.
Wäre es eine "normale Laune der Natur" würde Homosexualität in der gleichen Häufigkeit auftreten wie Heterosexualität, aber genau DAS ist NICHT der Fall. "Normal" bedeutet nämlich gleich verteilte Häufigkeit - nicht mehr und nicht weniger!


Das hat nichts mit "alter Bart" zu tun, das ist eine schlichte biologische Tatsache und Biologie kennt nunmal KEINE Wertungen.
Was du hier fabrizierst, ist ein typischer naturalistischer Fehlschluss - du schließt von "sein" auf "sollen" und ist unzulässig!


Die Userin DA zeigt durch ihre Beiträge eine erschreckende Unkenntnis. :eek:

Die Fördeung von Frauen beruht nicht auf der Annahme diese wären dumm, unmündig oder behindert, ganz im Gegenteil.
Es geht um Gleichstellung, um gleichwertige Teilhabe in allen Bereichen.
Niemand beabsichtigt Frauen Vorschriften zu machen, sondern Frauen ALLE Wege zu öffnen, sie nicht auf Gebären, Stillen und Papibetreuung zu reduzieren.
Die individuelle Wahl will den Frauen niemand nehmen.
Du kannst dich evtl. entsinnen?
-gleiche Entlohnung
-gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit
-Gleichheit in allen Entscheidungsprozessen!!!

Selbstverständliche sind Menschen ab Geburt sexuelle Wesen - was denn sonst? :rolleyes:
Die Protestler gegen Bildungspläne ernteten viel Spott, sonst nix ;)

Der prozentuale Anteil homosexueller Menschen ist schlichtweg scheissegal!
Gleichbehandlung - Gleichstellung - Gleichwertigkeit - Anerkennung - RESPEKT (hast du dich eigentlich schon beim Papst beschwert?) :D
Dank Bundesverfassungsgericht sind die ersten Schritte erfolgt, der nächste Schritt wird die Gleichstellung in Ehe- und Adoptionsrecht sein.

Du hast noch immer nicht erklärt welche Rechte der Mehrheitsgesellschaft durch die Gleichbehandlung von Minderheiten beschnitten werden.
Kommt da noch was?
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von epona »

Nele28 hat geschrieben:(08 Aug 2016, 23:30)

Der leibliche Vater kann jederzeit ohne Zustimmung der Mutter das Sorgerecht beantragen.

Am Ende entscheidet trotz Widerstand der Mutter der Familienrichter - und das von Ausnahmen abgesehen - zu Gunsten für das beantragte Sorgerecht des Vaters.
Vorausgesetzt. es sprechen keine schwergewichtigen Gründe dagegen, die ich u.a. auch genannt habe.
Exakt!
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von Nele28 »

Danke für die Bestätigung!
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von epona »

Dark Angel hat geschrieben:(08 Aug 2016, 22:53)



Da passiert gar nichts. Dann kriegt er das Sorgerecht nicht! Wenn Frau nicht will, dass Mann/Vater das Sorgerecht erhält, dann kriegt er das nicht. Gegen den Willen der Frau/Mutter geht gar nichts. So einfach ist das!
Das ist falsch.

Der Vater eines nichtehelichen Kindes stellt einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht. Die Mutter wird informiert, ihr wird eine Frist zur Stellungnahme eingeräumt. Reagiert sie nicht, wird das gemeinsame Sorgerecht automatisch erteilt.
Macht sie Einwände geltend, wird sie gehört, muss aber verdammt gute Gründe liefern. Ein "ich habe das Kindlein unter meinem Herzen getragen" reicht nicht aus.
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von Dark Angel »

epona hat geschrieben:(09 Aug 2016, 08:13)

Die Userin DA zeigt durch ihre Beiträge eine erschreckende Unkenntnis. :eek:

Die Fördeung von Frauen beruht nicht auf der Annahme diese wären dumm, unmündig oder behindert, ganz im Gegenteil.
Es geht um Gleichstellung, um gleichwertige Teilhabe in allen Bereichen.
EBEN! Und Gleichstellung ist das Gegenteil von Gleichberechtigung, weil Gleichstellung (immer noch) die Gruppe/Gruppenzugehörigkeit betrifft und NICHT das Individuum.Das wiederum bedeutet die Bevorzugung von Menschen aufgrund Gruppenzugehörigkeit (in diesem Fall Frauen) bedeutet Benachteiligung (Einschränkung von Rechten - sogar Grundrechten) einer anderen Gruppe (in diesem Fall Männer).
Und das bedeutet ganz konkret einen Verstoß gegen Art. 3 GG. Dort steht nämlich:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

epona hat geschrieben:(09 Aug 2016, 08:13)Niemand beabsichtigt Frauen Vorschriften zu machen, sondern Frauen ALLE Wege zu öffnen, sie nicht auf Gebären, Stillen und Papibetreuung zu reduzieren.
Die individuelle Wahl will den Frauen niemand nehmen.
Wird defacto mittels Quotenregelung aber getan!
epona hat geschrieben:(09 Aug 2016, 08:13)Du kannst dich evtl. entsinnen?
-gleiche Entlohnung
-gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit
-Gleichheit in allen Entscheidungsprozessen!!!

Selbstverständliche sind Menschen ab Geburt sexuelle Wesen - was denn sonst? :rolleyes:
Die Protestler gegen Bildungspläne ernteten viel Spott, sonst nix ;)
Ist im Art.3 GG (siehe) oben bereits geregelt!
Die Tatsache bleibt bestehen, dass Gleichstellung das Gegenteil von Gleichberechtigung ist und einen Verstoß gegen Art 3GG darstellt.
epona hat geschrieben:(09 Aug 2016, 08:13)Der prozentuale Anteil homosexueller Menschen ist schlichtweg scheissegal!
Hat bitte genau WAS mit Gleichberechtigung zu tun?
Zur Erinnerung: Männer und Frauen sind gleichberechtigt!"
Homosexuelle Männer sind immer noch Männer und lesbische Frauen sind immer noch Frauen und BEIDE haben lt. GG gleiche Rechte.
Sexuelle Orientierung hat mit Berufswahl, Qualifikation, Kompetenz etc nicht das Geringste zu tun.
Bevorzugung (Pivilegierung) einer Minderheit bedeutet die Benachteiligung der Mehrheit und stellt einen Verstoß gegen das GG dar.
Und meinses Wissens wurde das Grundgesetz bisher NICHT geändert und Art.3 NICHT (ersatzlos) gestrichen.
epona hat geschrieben:(09 Aug 2016, 08:13)Gleichbehandlung - Gleichstellung - Gleichwertigkeit - Anerkennung - RESPEKT (hast du dich eigentlich schon beim Papst beschwert?) :D
Dank Bundesverfassungsgericht sind die ersten Schritte erfolgt, der nächste Schritt wird die Gleichstellung in Ehe- und Adoptionsrecht sein.
Und wieder - ist bereits in Art.1, Art.2 und Art. 3 GG geregelt!
Gleichstellung von Gruppen verstößt immer noch gegen das Grundgesetz!
epona hat geschrieben:(09 Aug 2016, 08:13)Du hast noch immer nicht erklärt welche Rechte der Mehrheitsgesellschaft durch die Gleichbehandlung von Minderheiten beschnitten werden.
Kommt da noch was?
Doch das habe ich! Wie war das nochmal mit dem sinnerfassenden Lesen? Übe dich mal darin!
Bevorteilung einer Gruppe (Frauen mittels Quotenregelung) bedeutet die Benachteiligung - Einschränkung von (Grund)Rechten der anderen Gruppe (Männer) Und hier ganz konkret Art:26 AEMR Recht auf Bildung und Art.2 GG "Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit"
In diesem konkreten Fall haben wir es sogar mit gleichgroßen Gruppen zu tun und NICHT mit einer Minderheit!
Mir ist NICHT bekannt, dass in Deutschland Minderheiten (Homo-Trans- und Interxuellen) das Recht auf freie Entscheidung verwehrt bleibt.
Sie DÜRFEN Kinder adoptieren!
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von Dark Angel »

epona hat geschrieben:(09 Aug 2016, 08:14)

Exakt!
Lest doch mal den Gesetzestext bzw die Erläuterungen von Fachanwälten (im Net)und nicht nur die Ratschläge von Laienberatern.
Habe ich u.a. verlinkt. Lesen müsst ihr schon selber!
Hier noch einmal Erläuterungen zum geänderten Familienrecht:
Zwar hat auch künftig die Mutter mit der Geburt die alleinige Sorge. Allerdings ermöglicht die Neuregelung die gemeinsame Sorge immer dann, wenn das Wohl des Kindes dieser nicht entgegensteht. Um zügig Klarheit über die Sorgerechtsfrage zu erhalten, findet ein abgestuftes Verfahren statt:

Erklärt die Mutter nicht ihr Einverständnis zur gemeinsamen Sorge, kann der Vater zunächst zum Jugendamt gehen, um doch noch eine Einigung mit der Mutter zu erreichen. Wenn er diesen Weg für nicht erfolgversprechend hält, kann er auch gleich einen Sorgerechtsantrag beim Familiengericht stellen.


Da steht ganz eindeutig, dass es nach wie vor der Einwilligung der Frau/Mutter bedarf, dass zunächst eine außergerichtliche Einigung erzielt werden muss, bevor der Mann einen Sorgerechtsantrag beim Familiengericht stellen kann.
Hinweis: den ganzen Artikel lesen, das ist nämlich ein Link!
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von relativ »

Dark Angel hat geschrieben:(09 Aug 2016, 10:34)

EBEN! Und Gleichstellung ist das Gegenteil von Gleichberechtigung, weil Gleichstellung (immer noch) die Gruppe/Gruppenzugehörigkeit betrifft und NICHT das Individuum.Das wiederum bedeutet die Bevorzugung von Menschen aufgrund Gruppenzugehörigkeit (in diesem Fall Frauen) bedeutet Benachteiligung (Einschränkung von Rechten - sogar Grundrechten) einer anderen Gruppe (in diesem Fall Männer).
Und das bedeutet ganz konkret einen Verstoß gegen Art. 3 GG. Dort steht nämlich:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."



Wird defacto mittels Quotenregelung aber getan!


Ist im Art.3 GG (siehe) oben bereits geregelt!
Die Tatsache bleibt bestehen, dass Gleichstellung das Gegenteil von Gleichberechtigung ist und einen Verstoß gegen Art 3GG darstellt.


Hat bitte genau WAS mit Gleichberechtigung zu tun?
Zur Erinnerung: Männer und Frauen sind gleichberechtigt!"
Homosexuelle Männer sind immer noch Männer und lesbische Frauen sind immer noch Frauen und BEIDE haben lt. GG gleiche Rechte.
Sexuelle Orientierung hat mit Berufswahl, Qualifikation, Kompetenz etc nicht das Geringste zu tun.
Bevorzugung (Pivilegierung) einer Minderheit bedeutet die Benachteiligung der Mehrheit und stellt einen Verstoß gegen das GG dar.
Und meinses Wissens wurde das Grundgesetz bisher NICHT geändert und Art.3 NICHT (ersatzlos) gestrichen.


Und wieder - ist bereits in Art.1, Art.2 und Art. 3 GG geregelt!
Gleichstellung von Gruppen verstößt immer noch gegen das Grundgesetz!


Doch das habe ich! Wie war das nochmal mit dem sinnerfassenden Lesen? Übe dich mal darin!
Bevorteilung einer Gruppe (Frauen mittels Quotenregelung) bedeutet die Benachteiligung - Einschränkung von (Grund)Rechten der anderen Gruppe (Männer) Und hier ganz konkret Art:26 AEMR Recht auf Bildung und Art.2 GG "Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit"
In diesem konkreten Fall haben wir es sogar mit gleichgroßen Gruppen zu tun und NICHT mit einer Minderheit!
Mir ist NICHT bekannt, dass in Deutschland Minderheiten (Homo-Trans- und Interxuellen) das Recht auf freie Entscheidung verwehrt bleibt.
Sie DÜRFEN Kinder adoptieren!
Ich glaube du hast da etwas Grundsätzlich falsch verstanden. Den eine uneingeschränkte Freiheit und Gleichberechtigung kann es gar nicht geben, da immer jemand sich von den Freiheiten anderer in seinen Freiheiten/Rechten eingeschränkt ect. fühlt. Dies Regeln aber auch bei uns Gesetze. Von einer irgendwie gearteten Ungleichheit kann also als normal denkender gar keine Rede sein, auch nicht im Sinne des GG.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von relativ »

Dark Angel hat geschrieben:(09 Aug 2016, 11:49)

Lest doch mal den Gesetzestext bzw die Erläuterungen von Fachanwälten (im Net)und nicht nur die Ratschläge von Laienberatern.
Habe ich u.a. verlinkt. Lesen müsst ihr schon selber!
Hier noch einmal Erläuterungen zum geänderten Familienrecht:
Zwar hat auch künftig die Mutter mit der Geburt die alleinige Sorge. Allerdings ermöglicht die Neuregelung die gemeinsame Sorge immer dann, wenn das Wohl des Kindes dieser nicht entgegensteht. Um zügig Klarheit über die Sorgerechtsfrage zu erhalten, findet ein abgestuftes Verfahren statt:

Erklärt die Mutter nicht ihr Einverständnis zur gemeinsamen Sorge, kann der Vater zunächst zum Jugendamt gehen, um doch noch eine Einigung mit der Mutter zu erreichen. Wenn er diesen Weg für nicht erfolgversprechend hält, kann er auch gleich einen Sorgerechtsantrag beim Familiengericht stellen.


Da steht ganz eindeutig, dass es nach wie vor der Einwilligung der Frau/Mutter bedarf, dass zunächst eine außergerichtliche Einigung erzielt werden muss, bevor der Mann einen Sorgerechtsantrag beim Familiengericht stellen kann.
Hinweis: den ganzen Artikel lesen, das ist nämlich ein Link!
Klartext: Dem Mann darf das Sorgerecht nur verwehrt werden, wenn das Wohl des Kindes in Gefahr ist. Was gibbet bitteschön daran auszusetzen bzw. wo ist die angebliche Ungerechtigkeit?
Das Kindeswohl ist der entscheidene Punkt und dies gilt sowohl für Mutter und Vater. Das die Mutter als Gebährende, immer der erste Bezugspunkt im Leben eines Menschenkindes seien wird, daran wird auch übersteigerter Gerechtigkeitssinn nix ändern.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von epona »

Dark Angel hat geschrieben:(09 Aug 2016, 11:49)

Lest doch mal den Gesetzestext bzw die Erläuterungen von Fachanwälten (im Net)und nicht nur die Ratschläge von Laienberatern.
Habe ich u.a. verlinkt. Lesen müsst ihr schon selber!
Hier noch einmal Erläuterungen zum geänderten Familienrecht:
Zwar hat auch künftig die Mutter mit der Geburt die alleinige Sorge. Allerdings ermöglicht die Neuregelung die gemeinsame Sorge immer dann, wenn das Wohl des Kindes dieser nicht entgegensteht. Um zügig Klarheit über die Sorgerechtsfrage zu erhalten, findet ein abgestuftes Verfahren statt:

Erklärt die Mutter nicht ihr Einverständnis zur gemeinsamen Sorge, kann der Vater zunächst zum Jugendamt gehen, um doch noch eine Einigung mit der Mutter zu erreichen. Wenn er diesen Weg für nicht erfolgversprechend hält, kann er auch gleich einen Sorgerechtsantrag beim Familiengericht stellen.


Da steht ganz eindeutig, dass es nach wie vor der Einwilligung der Frau/Mutter bedarf, dass zunächst eine außergerichtliche Einigung erzielt werden muss, bevor der Mann einen Sorgerechtsantrag beim Familiengericht stellen kann.
Hinweis: den ganzen Artikel lesen, das ist nämlich ein Link!

Hallo!!!!

Der leibliche Vater eines nichtehelichen Kindes kann ohne Wissen (schon garnicht nur bei Anwesenheit der Mutter) einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellen.

Mamilein wird informiert und KANN widersprechen. Unterläßt/ignoriert sie dieses Anschreiben oder versäumt die Fristeinhaltung, kommt das gemeinsame Sorgerecht zum tragen.
Legt sie Einspruch ein, muss sie diesen nachvollziehbar im Sinne des Kindeswohl begründen.
Jetzt verstanden?
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von epona »

relativ hat geschrieben:(09 Aug 2016, 12:25)

Klartext: Dem Mann darf das Sorgerecht nur verwehrt werden, wenn das Wohl des Kindes in Gefahr ist. Was gibbet bitteschön daran auszusetzen bzw. wo ist die angebliche Ungerechtigkeit?
Das Kindeswohl ist der entscheidene Punkt und dies gilt sowohl für Mutter und Vater. Das die Mutter als Gebährende, immer der erste Bezugspunkt im Leben eines Menschenkindes seien wird, daran wird auch übersteigerter Gerechtigkeitssinn nix ändern.
Warum ist ein vernünftiger Menschen eigentlich so fixiert darauf, dem Vater kein Sorgerecht zuzugestehen?
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von epona »

Dark Angel hat geschrieben:(09 Aug 2016, 10:34)

EBEN! Und Gleichstellung ist das Gegenteil von Gleichberechtigung, weil Gleichstellung (immer noch) die Gruppe/Gruppenzugehörigkeit betrifft und NICHT das Individuum.Das wiederum bedeutet die Bevorzugung von Menschen aufgrund Gruppenzugehörigkeit (in diesem Fall Frauen) bedeutet Benachteiligung (Einschränkung von Rechten - sogar Grundrechten) einer anderen Gruppe (in diesem Fall Männer).
Und das bedeutet ganz konkret einen Verstoß gegen Art. 3 GG. Dort steht nämlich:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."



Wird defacto mittels Quotenregelung aber getan!


Ist im Art.3 GG (siehe) oben bereits geregelt!
Die Tatsache bleibt bestehen, dass Gleichstellung das Gegenteil von Gleichberechtigung ist und einen Verstoß gegen Art 3GG darstellt.


Hat bitte genau WAS mit Gleichberechtigung zu tun?
Zur Erinnerung: Männer und Frauen sind gleichberechtigt!"
Homosexuelle Männer sind immer noch Männer und lesbische Frauen sind immer noch Frauen und BEIDE haben lt. GG gleiche Rechte.
Sexuelle Orientierung hat mit Berufswahl, Qualifikation, Kompetenz etc nicht das Geringste zu tun.
Bevorzugung (Pivilegierung) einer Minderheit bedeutet die Benachteiligung der Mehrheit und stellt einen Verstoß gegen das GG dar.
Und meinses Wissens wurde das Grundgesetz bisher NICHT geändert und Art.3 NICHT (ersatzlos) gestrichen.


Und wieder - ist bereits in Art.1, Art.2 und Art. 3 GG geregelt!
Gleichstellung von Gruppen verstößt immer noch gegen das Grundgesetz!


Doch das habe ich! Wie war das nochmal mit dem sinnerfassenden Lesen? Übe dich mal darin!
Bevorteilung einer Gruppe (Frauen mittels Quotenregelung) bedeutet die Benachteiligung - Einschränkung von (Grund)Rechten der anderen Gruppe (Männer) Und hier ganz konkret Art:26 AEMR Recht auf Bildung und Art.2 GG "Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit"
In diesem konkreten Fall haben wir es sogar mit gleichgroßen Gruppen zu tun und NICHT mit einer Minderheit!
Mir ist NICHT bekannt, dass in Deutschland Minderheiten (Homo-Trans- und Interxuellen) das Recht auf freie Entscheidung verwehrt bleibt.
Sie DÜRFEN Kinder adoptieren!
Quatsch, wäre alles mit Art. 1 u.2 GG geregelt, dann wären weiterführende Gesetze wie u.a. das seit 2006 bestehende Gleichbehandlungsgesetz (Antidiskriminierung) überflüssig.

Homosexuelle (also Schwule und Lesben) haben bis heute in diesem Land nicht das Recht eine Ehe einzugehen, ihnen wird lediglich eine Lebenspartnerschaft gewährt.
Auch die Gleichbehandlung im Adoptionsrecht ist nicht gegeben.

Was erzählst du hier eigentlich? :dead:
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von BingoBurner »

Dampflok hat geschrieben:(08 Aug 2016, 20:08)

Auf die Benennung echter, z.T. gesetzlicher Benachteiligungen kommst Du mit der Schlange vorm Klo. Und nur weil Du zufällig bzw. vermeintlich nicht betroffen bist ändert das Nichts an der Sachlage. Du verwechselst vereinzelte und fruchtlose Alibidiskussionen um ein paar Männer in Frauenberufen mit den seit Jahrzehnten dicht vernetzten Frauennetzwerken, die jährlich in toto etwa 1 Milliarde einseitig abgreifen - auch von Deinem Geld und nicht zu Deinem Nutzen. Aber gut, was will man? Nicht mal den Unterschied zwischen Gleichberechtigung und Gleichstellung kennst Du, und ich werde ihn Dir auch nicht erklären.

Eine ganz schwache Replik. Vielleicht solltest Du dich wirklich besser raushalten und den Aufkleber basteln. Dann haben deine "Rockerkumpels" was zu Lachen.

:cool:
Nein, Nein. Nein das was du raushaust sind nichts als Phrasen. Parolen.
10 Jahre der Zeit hinterher.

Punkt für Punkt könnte man abklopfen und es bleibt nichts als Gejammer übrig.
Mal ernsthaft wie viele Männer kennst du eigentlich die unter Feminismus leiden ?

Weniger Kohle für die gleiche Arbeit : "Gehaltslücke zwischen Frauen und Männern wird kleiner" http://www.zeit.de/karriere/2016-03/gen ... ede-studie

Bevor du los jubelst lies es dir durch.

Wickeltische auf Herrentoiletten --------kann ich mit deiner Stimme rechnen ?
Dont take your organs to heaven !
Heaven knows we need them here !

Dinge, die Impfgegner sagen : https://www.facebook.com/impfgegnerzitate/

Sleep On The Floor https://www.youtube.com/watch?v=v4pi1LxuDHc
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von Dark Angel »

relativ hat geschrieben:(09 Aug 2016, 12:25)

Klartext: Dem Mann darf das Sorgerecht nur verwehrt werden, wenn das Wohl des Kindes in Gefahr ist. Was gibbet bitteschön daran auszusetzen bzw. wo ist die angebliche Ungerechtigkeit?
Das Kindeswohl ist der entscheidene Punkt und dies gilt sowohl für Mutter und Vater. Das die Mutter als Gebährende, immer der erste Bezugspunkt im Leben eines Menschenkindes seien wird, daran wird auch übersteigerter Gerechtigkeitssinn nix ändern.
Daran gibt es gar nichts auszusetzen - im Gegenteil. Auch unverheiratete Paare werden sich i.d.R. schon VOR der Geburt eines gemeinsamen Kindes auf gemeinsames Sorgerecht einigen.
Insofern geht das "Gezeter" doch in Richtung der Alleinerziehenden, die (auswelchen Gründen auch immer) kein gemeinsames Sorgerecht wollen bzw NICHT mit dem Vater zusammen leben/leben wollen.
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von epona »

Dark Angel hat geschrieben:(09 Aug 2016, 12:50)

Daran gibt es gar nichts auszusetzen - im Gegenteil. Auch unverheiratete Paare werden sich i.d.R. schon VOR der Geburt eines gemeinsamen Kindes auf gemeinsames Sorgerecht einigen.
Insofern geht das "Gezeter" doch in Richtung der Alleinerziehenden, die (auswelchen Gründen auch immer) kein gemeinsames Sorgerecht wollen bzw NICHT mit dem Vater zusammen leben/leben wollen.
Es geht nicht um Gezeter, es geht um Fakten.

Die Gesetzgebung gibt den Vätern nicht ehelicher Kinder das Recht ein gemeinsames Sorgerecht zu beantragen.
Mit Zusammenleben hat das erstmal rein nichts zu tun.
Es geht um das Kindeswohl.
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von Dark Angel »

epona hat geschrieben:(09 Aug 2016, 12:36)

Quatsch, wäre alles mit Art. 1 u.2 GG geregelt, dann wären weiterführende Gesetze wie u.a. das seit 2006 bestehende Gleichbehandlungsgesetz (Antidiskriminierung) überflüssig.

Homosexuelle (also Schwule und Lesben) haben bis heute in diesem Land nicht das Recht eine Ehe einzugehen, ihnen wird lediglich eine Lebenspartnerschaft gewährt.
Auch die Gleichbehandlung im Adoptionsrecht ist nicht gegeben.

Was erzählst du hier eigentlich? :dead:
Auch DAS fällt unter Gleichberechtigung ==> Art.3 Abs1. "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich!" Und JA, das weiterführende Antidiskriminierungsgesetz IST überflüssig(!).
Gleichheit vor dem Gesetz bedarf keinerlei zusätzlicher Gesetze, sie muss nur umfassend durchgesetzt werden.
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von relativ »

Dark Angel hat geschrieben:(09 Aug 2016, 12:50)

Daran gibt es gar nichts auszusetzen - im Gegenteil. Auch unverheiratete Paare werden sich i.d.R. schon VOR der Geburt eines gemeinsamen Kindes auf gemeinsames Sorgerecht einigen.
Insofern geht das "Gezeter" doch in Richtung der Alleinerziehenden, die (auswelchen Gründen auch immer) kein gemeinsames Sorgerecht wollen bzw NICHT mit dem Vater zusammen leben/leben wollen.
Genauso ist es, denn die Fehler sind diesbezüglich nicht beim Gesetzgeber , GG oder Gericht zu verordnen, sondern eben bei diesen Paaren, die entweder nicht verheiratet sind, oder eben kein gemeinsames Sorgerecht beantragt haben.
Aber auch für diese Väter ist jetzt ein Weg frei geworden an ein Sorgerecht zu kommen, wenn auch natürlich umständlicher, denn es dürfte klar sein, daß solche Fälle meist Streitfälle sind und da ist eben eine Prüfung ob des Kindeswohl und Eignung des Vaters bzw. Mutter nur allzu verständlich.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von epona »

Dark Angel hat geschrieben:(09 Aug 2016, 12:57)

Auch DAS fällt unter Gleichberechtigung ==> Art.3 Abs1. "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich!" Und JA, das weiterführende Antidiskriminierungsgesetz IST überflüssig(!).
Gleichheit vor dem Gesetz bedarf keinerlei zusätzlicher Gesetze, sie muss nur umfassend durchgesetzt werden.
Kann es sein, dass du einfach den Unterschied nicht verstehst?

Ich versuche dir zu helfen:

Trotz der im GG festgeschriebenen Gleichberechtigung, galt Wehrpflicht nur für welches Geschlecht?
Richtig, nur für Männer!

Trotz Gleichberechtigung wurde das veralterte Ehe-und Familienrecht erst wann geändert?
Richtig, erst 1977!!!
Bis zu diesem Zeitpunkt durfte der werte Ehegatte seiner Gemahlin die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verbieten, war das Oberhaupt der Familie un d nur er durfte das Familienbudget verwalten ......usw.

Gleichstellung geht wesentlich weiter und schafft tatsächliche Gleichwertigkeit unterschiedlicher Gruppen und zwar völlig unabhängig davon wie groß der prozentuale Anteil ist.
Solltest du heute schon Nachrichten verfolgt haben, hast du evtl. mitbekommen, dass die Gruppe der Migranten jetzt durch Quoten gefördert werden soll.
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von Nele28 »

Da ist garnichts umständlich.
Die Mutter bekommt für ihr uneheliches Kind automatisch das Sorgerecht zugesprochen. Der Vater kann, wenn er denn der leibliche Vater ist, ohne Probleme das Sorgerecht beantragen. Dazu braucht er die Mutter nicht. Die kommt erst dann ins Spiel, wenn sie das Sorgerecht verweigert. Wenn sie das tut ohne Angabe wichtiger Gründe, Dann muss sie schon gewichtige Gründe angeben, um das zu verhindern. Macht die Mutter von ihrem Verweigerungsrecht Gebrauch ohne Angabe wichtiger Gründe, dann macht der Familienrichter kein gr0ßes Federlesen mehr und gibt dem Antrag des Vaters statt. Gibt die Mutter Gründe für die Verweigerung an, dann müssen das gewichtige Gründe sein. Einige nannte ich bereits.
Umgekehrt gilt das auch für den leiblichen Vater, wenn er berechtigte Gründe hat, warum er das alleinige Sorgerecht haben möchte. Z. B. schwerwiegende Verfehlungen der Mutter, die eindeutig dem Kindeswohl widersprechen.

Die eigentliche Benachteiligung allein erziehender Mütter liegt besonders bei der finanziellen Seite. Sie wird mit einem Almosen sprich Unterhaltszahlung abgespeist, wovon der Vater noch hälftig das Kindergeld abziehen kann. Es verbleiben demnach Peanuts, über die Väter auch noch ständig zu jammern pflegen.
Die Regierung hat festgestellt, dass tatsächlich diese Alimentenzahlung wenn sie denn überhaupt erfolgen, nicht den tatsächlichen Kosten für den Unterhalt des Kindes entsprechen. Es gibt weitere Benachteiligungen für die Mutter, welche die Regierung in der nächsten Legislaturperionde beseitigen will.
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von Dampflok »

Nele28 hat geschrieben:(09 Aug 2016, 13:28)

Die eigentliche Benachteiligung allein erziehender Mütter liegt besonders bei der finanziellen Seite. Sie wird mit einem Almosen sprich Unterhaltszahlung abgespeist, wovon der Vater noch hälftig das Kindergeld abziehen kann. Es verbleiben demnach Peanuts.
Was für eine Benachteiligung?

Madame entzieht dem Vater das eigene Kind und sie entzieht dem Kind den eigenen Vater. Und sie geht nicht Arbeiten und wundert sich dann, daß das Geld nicht reicht.
""Political correctness" sollte das Unwort des Jahrzehnts werden!"
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von epona »

Dampflok hat geschrieben:(09 Aug 2016, 13:41)

Was für eine Benachteiligung?

Madame entzieht dem Vater das eigene Kind und sie entzieht dem Kind den eigenen Vater. Und sie geht nicht Arbeiten und wundert sich dann, daß das Geld nicht reicht.
In der Regel bleibt Madame nur dann daheim, wenn ihr kleiner Macho-Ehemann während der Ehe komplett darauf verzichtet hat sich um Kind(er) und Haushalt zu kümmern, damit Madame einer Erwerbstätigkeit nachgehen konnte.

Wer ne ruhige Kugel schieben will und sich nur dann als Mann fühlt, wenn Mama daheim brav die Kinder hütet, Essen kocht und abneds die Pantoffeln bringt, der muss mit den Konsequenzen einer Trennung leben.
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von epona »

epona hat geschrieben:(09 Aug 2016, 13:19)

Kann es sein, dass du einfach den Unterschied nicht verstehst?

Ich versuche dir zu helfen:

Trotz der im GG festgeschriebenen Gleichberechtigung, galt Wehrpflicht nur für welches Geschlecht?
Richtig, nur für Männer!

Trotz Gleichberechtigung wurde das veralterte Ehe-und Familienrecht erst wann geändert?
Richtig, erst 1977!!!
Bis zu diesem Zeitpunkt durfte der werte Ehegatte seiner Gemahlin die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verbieten, war das Oberhaupt der Familie un d nur er durfte das Familienbudget verwalten ......usw.

Gleichstellung geht wesentlich weiter und schafft tatsächliche Gleichwertigkeit unterschiedlicher Gruppen und zwar völlig unabhängig davon wie groß der prozentuale Anteil ist.
Solltest du heute schon Nachrichten verfolgt haben, hast du evtl. mitbekommen, dass die Gruppe der Migranten jetzt durch Quoten gefördert werden soll.
Außerdem bewirkt Gleichstellung den Abbau überholter Strukturen, verkrusteter Ansichten über das, was weiblich und männlich zu sein hat ;)
http://www.welt.de/kultur/article113632 ... t-los.html
Diese Autorin bringt das Problem auf den Punkt.

Gleichstellung schafft die Grundlage für die freie Entwicklung von Mann und Frau und darüber hinaus von Minderheiten.

GLEICHSTELLUNG ist unverzichtbar.
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von Dampflok »

Jawoll!

Sorgerecht = Aufenthaltsbestimmungsrecht zu 50/50 gleichstellen!
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von epona »

Dampflok hat geschrieben:(09 Aug 2016, 16:28)

Jawoll!

Sorgerecht = Aufenthaltsbestimmungsrecht zu 50/50 gleichstellen!
Ist bei einem gemeinsamen Sorgerecht bereits der Fall.

In der Praxis reißen sich die Väter allerdings nicht darum die lieben Kindlein zu betreuen und eine wöchentl. Teilung wie sie dir vorschwebt, scheitert an den realen Wohn-und Arbeitsbedingungen.
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von Dark Angel »

relativ hat geschrieben:(09 Aug 2016, 12:20)

Ich glaube du hast da etwas Grundsätzlich falsch verstanden. Den eine uneingeschränkte Freiheit und Gleichberechtigung kann es gar nicht geben, da immer jemand sich von den Freiheiten anderer in seinen Freiheiten/Rechten eingeschränkt ect. fühlt. Dies Regeln aber auch bei uns Gesetze. Von einer irgendwie gearteten Ungleichheit kann also als normal denkender gar keine Rede sein, auch nicht im Sinne des GG.
Ich habe gar nichts "grundsätzlich missverstanden" Gleichberechtigung betrifft jeden einzelnen Menschen ==>Grundrechte, die hat jeder Mensch unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Religion etc pp und natürlich werden Rechte vom Gesetzgeber eingeschränkt und die enden dort wo sie die Rechte anderer beeinträchtigen.
Gleichstellung hat aber nichts mit dem einzelnen Menschen zu - gleichgestellt werden (ganze) Gruppen einander und das wiederum bedeutet, wenn eine Gruppe bevorzugt wird, wird die andere benachteiligt/diskriminiert. Die Bevorzugung trifft dann alle Angehörigen der einen Gruppe, während alle Angehörigen der anderen Gruppe benachteiligt/diskriminiert werden. Und damit ist Gleichstellung das Gegenteil von Gleichberechtigung.
Informiert euch doch mal über den Unterschied zwischen Gleichberechtigung und Gleichstellung - menno!
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von epona »

Dark Angel hat geschrieben:(09 Aug 2016, 17:13)

Ich habe gar nichts "grundsätzlich missverstanden" Gleichberechtigung betrifft jeden einzelnen Menschen ==>Grundrechte, die hat jeder Mensch unabhängig von Geschlecht, Und damit ist Gleichstellung das Gegenteil von Gleichberechtigung.
Informiert euch doch mal über den Unterschied zwischen Gleichberechtigung und Gleichstellung - menno!
Gleichstellung ist die notwendige Ergänzung von Gleichberechtigung.

Beispiele nannte ich bereits.

Menno, das ist doch nicht so schwierig.
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von Dark Angel »

epona hat geschrieben:(09 Aug 2016, 17:18)

Gleichstellung ist die notwendige Ergänzung von Gleichberechtigung.

Beispiele nannte ich bereits.

Menno, das ist doch nicht so schwierig.
Und wenn du das noch Tausend mal wiederholst, wird das nicht richtiger!
Gleichstellung ist genauso das Gegenteil von Gleichberechtigung, wie die Gruppe (worauf sich Gleichstellung bezieht) das Gegenteil von Individuum ist.
Gleichstellung hatten wir schon mal - hat nicht funktioniert!
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von epona »

Dark Angel hat geschrieben:(09 Aug 2016, 17:35)

Und wenn du das noch Tausend mal wiederholst, wird das nicht richtiger!
Gleichstellung ist genauso das Gegenteil von Gleichberechtigung, wie die Gruppe (worauf sich Gleichstellung bezieht) das Gegenteil von Individuum ist.
Gleichstellung hatten wir schon mal - hat nicht funktioniert!
Und wenn du es vortanzt, du liegst komplett daneben!!!!

Gleichstellung entsprich der Umsetzung von Gleichberechtigung in allen Bereichen.

Rechtliche Vorgaben der Gleichstellung:
Verpflichtung zur Umsetzung effektiver Gleichstellungspolitik im Sinne des Gender Mainstreaming ;)
ergeben sich sowohl aus dem internationalen Recht als auch aus dem nationalen Verfassungsrecht.
Quelle: BMFSFJ

Bei euch in der EX-DDR hat vieles nicht funktioniert, aber von Gleichstellung hattet ihr ganz offensichtlich keine Ahnung.
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von Dark Angel »

epona hat geschrieben:(09 Aug 2016, 17:44)

Und wenn du es vortanzt, du liegst komplett daneben!!!!

Gleichstellung entsprich der Umsetzung von Gleichberechtigung in allen Bereichen.

Rechtliche Vorgaben der Gleichstellung:
Verpflichtung zur Umsetzung effektiver Gleichstellungspolitik im Sinne des Gender Mainstreaming ;)
ergeben sich sowohl aus dem internationalen Recht als auch aus dem nationalen Verfassungsrecht.
Quelle: BMFSFJ

Bei euch in der EX-DDR hat vieles nicht funktioniert, aber von Gleichstellung hattet ihr ganz offensichtlich keine Ahnung.
Keine Sorge, ich kenne die Propaganda, ändert aber nichts an der Tatsache, dass uns da ein 'x' für ein 'u' vorgemacht werden soll. Bei Manchen funktioniert das - wie man sieht. Andere haben das selber denken noch nicht verlernt.
Übrigens Gendermainstream ist eine Ideologie - sogar nach Eigendefinition.
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von epona »

Dark Angel hat geschrieben:(09 Aug 2016, 17:59)

Keine Sorge, ich kenne die Propaganda, ändert aber nichts an der Tatsache, dass uns da ein 'x' für ein 'u' vorgemacht werden soll. Bei Manchen funktioniert das - wie man sieht. Andere haben das selber denken noch nicht verlernt.
Übrigens Gendermainstream ist eine Ideologie - sogar nach Eigendefinition.
Ich habe nicht den geringsten Zweifel daran, dass Menschen nicht über ihren Schatten springen können und an überholten Thesen klammern als ginge es um ihr Leben.
Zum Glück vorrangig ein Generationsproblem. Das heißt, es löst sich von selbst.
Kann man vernachlässigen und weiter machen.
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von Dark Angel »

epona hat geschrieben:(09 Aug 2016, 17:48)

Völliger Blödsinn.

Wer Menschen ausschliesslich auf das Vorhandensein geschlechtlicher Merkmale wie Vagina, Brüste, Penis und Hoden reduziert, der hat eine sehr beschränkte Sichtweise.

Frauen können gebären......stillen......gebären......stillen, das bezweifelt kein Mensch, aber das was danach kommt, das ist kulturell bedingt.
Und um diese gesellschaftl/kulturellen Normen geht es.
Und genau DAS ist absoluter Blödsinn! Menschen werden eben NICHT als "unbeschriebenes Blatt" geboren und ausschließlich "kulturell/sozial geprägt".
Bestimmte Unterschiede im Verhalten sind bereits pränatal (d.h. biologisch) festgelegt, verantwortlich dafür sind Hormone ==> vergl. Prof. Anne Campbell(Evolutionspsychologin), Prof. Simon Baron Cohen (Kognitionswissenschaftler), Prof. Doris Bischof-Köhler (Evolutionspsychologin). Deren Erkenntnisse und Forschungsergebnisse widersprechen der Behauptung (Deiner Behauptung) grundlegend. Unsere Verhaltenmuster/Verhaltensweisen resultieren aus Biologie und Umwelt.
Die beschränkte - vor allen falsche Sichtweise - haben also (nachweislich) die Genderfreaks - DU, nicht ich.
Zuletzt geändert von Dark Angel am Di 9. Aug 2016, 18:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von Dark Angel »

epona hat geschrieben:(09 Aug 2016, 18:09)

Ich habe nicht den geringsten Zweifel daran, dass Menschen nicht über ihren Schatten springen können und an überholten Thesen klammern als ginge es um ihr Leben.
Zum Glück vorrangig ein Generationsproblem. Das heißt, es löst sich von selbst.
Kann man vernachlässigen und weiter machen.
Träum weiter! Gendermainstream hat wie jede Ideologie nur eine begrenzte Haltbarkeit.
Es handelt sich nämlich keineswegs um eine "Generationsproblem". Wer mit offenen Augen unterwegs ist und vor allem die Realität nicht ausblendet, der merkt, dass die Mehrheit der Menschen gegen diesen ganzen ideologischen Zinnober sind.
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von epona »

Dark Angel hat geschrieben:(09 Aug 2016, 18:19)

Und genau DAS ist absoluter Blödsinn! Menschen werden eben NICHT als "unbeschriebenes Blatt" geboren und ausschließlich "kulturell/sozial geprägt".
Bestimmte Unterschiede im Verhalten sind bereits pränatal (d.h. biologisch) festgelegt, verantwortlich dafür sind Hormone ==> vergl. Prof. Anne Durham(Evolutionspsychologin), Prof. Simon Baron Cohen (Kognitionswissenschaftler), Prof. Doris Bischof-Köhler (Evolutionspsychologin). Deren Erkenntnisse und Forschungsergebnisse widersprechen der Behauptung (Deiner Behauptung) grundlegend. Unsere Verhaltenmuster/Verhaltensweisen resultieren aus Biologie und Umwelt.
Die beschränkte - vor allen falsche Sichtweise - haben also (nachweislich) die Genderfreaks - DU, nicht ich.
Dein Sichtweise ist sehr beschränkt, denn von "ausschließlich" war nie die Rede. :rolleyes:

Frauen nach der Geburt auf Stillen, Kinderbetreuung zu drillen, ihnen nur diesen Weg zu lassen, das ist gesellschaftl/kulturell bedingt.
Mama hütet Kindlein, dem Papa stehen alle Wege offen.

Total bescheuert.

Beispiele wie es anders und besser geht nannte ich schon etliche.

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Zuletzt geändert von epona am Di 9. Aug 2016, 19:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von Billie Holiday »

Dark Angel hat geschrieben:(09 Aug 2016, 18:23)

Träum weiter! Gendermainstream hat wie jede Ideologie nur eine begrenzte Haltbarkeit.
Es handelt sich nämlich keineswegs um eine "Generationsproblem". Wer mit offenen Augen unterwegs ist und vor allem die Realität nicht ausblendet, der merkt, dass die Mehrheit der Menschen gegen diesen ganzen ideologischen Zinnober sind.
Bzw. ihn nicht ernst nimmt oder sich kaum Gedanken darüber macht, weil keine Relevanz im Alltag.
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von Billie Holiday »

epona hat geschrieben:(09 Aug 2016, 18:26)

Dein Sichtweise ist sehr beschränkt, denn von "ausschliesßich" war nie die Rede. :rolleyes:

Frauen nach der Geburt auf Stillen, Kinderbetreuung zu drillen, ihnen nur diesen Weg zu lassen, das ist gesellschaftl/kulturell bedingt.
Mama hütet Kindlein, dem Papa stehen alle Wege offen.

Total bescheuert.

Beispiele wie es anders und besser geht nannte ich schon etliche.

Wer an dem alten Plunder glaubt soll es gerne tun, die Zeit und Entwickklung ist auf meiner Seite :)
Ich kenne keinen einzigen, der Dein Klischee lebt.
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von Milady de Winter »

MOD - so, geschafft. Der Laden hier ist erst mal zu.
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von Milady de Winter »

MOD - wieder geöffnet. Etliche Beiträge der letzten Seiten wanderten in die Ablage, weil sich nur noch angezickt und beleidigt wurde. Bleibt beim Thema, bleibt sachlich! Ein erneuter Zickenkrieg - der vom Geschlecht unabhängig ist - wird umgehend mit einer Sanktion belohnt. Danke für Eure Kooperation.
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von relativ »

epona hat geschrieben:(10 Aug 2016, 10:14)



Aber können Paare in Deutschland tatsächlich frei entscheiden?
Ja sie können, denn im Wege steht ihnen nur der eigene Anspruch. Natürlich ist dies immer sehr einfach so daher gesagt, aber im Prinzip besteht die Möglichkeit auch bei Geringverdienern. Gott sei Dank für unseren Staatssäckel, haben immer mehr Frauen Bock auf eine Berufskarriere, allerdings geht dies immer häufiger auf Kosten der Familie oder Beziehung. Ich bin mir letztendlich noch nicht sicher was jetzt besser oder schlechter für eine Gesellschaft ist.
Werden nicht immer noch Frauen beschimpft, die sehr schnell nach der Geburt eines Kindes in den Beruf zurückkehren?
Ja werden, genauso für Herdmütter beschimpft werden, beides ist fehl am Platz.
Werden nicht noch immer Väter belächelt und/oder gar benachteiligt, die sich um ihr Neugeborenes kümmern wollen?
Ne, mittlerweile gibt es da schon eine sehr große Akzeptanz, selbst wenn es immer noch Arbeitgeber gibt, die dies eher negativ sehen, weil es ihre Betriebsabläufe zu sehr stört.
Erst wenn eine gesellschaftliche Akzeptanz der unterschiedlichen Entscheidungen Normalität ist, erst dann kann man m.E. von Wahlfreiheit sprechen.
Es gibt die Wahlfreiheit, alles andere ist persönliches Empfinden, dies kann ein Staat/Gesetz nur sehr wenig beeinflussen.
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von epona »

relativ hat geschrieben:(11 Aug 2016, 12:37)

Ja sie können, denn im Wege steht ihnen nur der eigene Anspruch. Natürlich ist dies immer sehr einfach so daher gesagt, aber im Prinzip besteht die Möglichkeit auch bei Geringverdienern. Gott sei Dank für unseren Staatssäckel, haben immer mehr Frauen Bock auf eine Berufskarriere, allerdings geht dies immer häufiger auf Kosten der Familie oder Beziehung. Ich bin mir letztendlich noch nicht sicher was jetzt besser oder schlechter für eine Gesellschaft ist.

Ja werden, genauso für Herdmütter beschimpft werden, beides ist fehl am Platz.
Ne, mittlerweile gibt es da schon eine sehr große Akzeptanz, selbst wenn es immer noch Arbeitgeber gibt, die dies eher negativ sehen, weil es ihre Betriebsabläufe zu sehr stört.
Es gibt die Wahlfreiheit, alles andere ist persönliches Empfinden, dies kann ein Staat/Gesetz nur sehr wenig beeinflussen.
Genau solche Kommentare meine ich mit: "die Gesellschaft macht es den Frauen, die sich nicht zwischen Kind/Familie entscheiden wollen, noch immer schwer"
"auf Kosten der Familie" - sind nicht beide Elternteile gleichermaßen für Kinderbetreung/Haushalt und Familienzusammenhalt verantwortlich?

Wenn die Akzeptanz väterlicher Elternzeit wesentlich zugenommen hat, warum ergreifen noch immer so wenig Väter diese Chance?
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von firlefanz11 »

epona hat geschrieben:(11 Aug 2016, 12:48)
Wenn die Akzeptanz väterlicher Elternzeit wesentlich zugenommen hat, warum ergreifen noch immer so wenig Väter diese Chance?
Mag daran liegen dass, es immer noch in vielen - ich würde sogar postulieren ohne Fakten zu haben - in den meisten Ehen/Beziehungen so ist, dass der Mann deutlich mehr Kohle heim bringt als Madamane, und man gerade dann die extra Kohle besonders braucht... Ich kann da aber auch falsch liegen...
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von Dampflok »

firlefanz11 hat geschrieben:(11 Aug 2016, 13:26)

Mag daran liegen dass, es immer noch in vielen - ich würde sogar postulieren ohne Fakten zu haben - in den meisten Ehen/Beziehungen so ist, dass der Mann deutlich mehr Kohle heim bringt als Madamane, und man gerade dann die extra Kohle besonders braucht... Ich kann da aber auch falsch liegen...
In jungen Jahren wo zumeist die Frauen die Wahl treffen, wählen sie fast immer etwas ältere Männer. Das bedeutet daß sie selbst im selben Beruf schon etwas weiter sind, damit höher im Gehalt, und daß somit die angeblich "pragmatische Entscheidung" wer Zuhause bleibt, doch eine strategische ist, die sie zu einem Zeitpunkt, bewußt oder unbewußt, getoffen hat, wo er sich noch auf ihre Brüste fixiert hat und sich fragt wie er sie anspricht. Ist ein biologisches Ding. Kann man nicht gendern.
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von epona »

firlefanz11 hat geschrieben:(11 Aug 2016, 13:26)

Mag daran liegen dass, es immer noch in vielen - ich würde sogar postulieren ohne Fakten zu haben - in den meisten Ehen/Beziehungen so ist, dass der Mann deutlich mehr Kohle heim bringt als Madamane, und man gerade dann die extra Kohle besonders braucht... Ich kann da aber auch falsch liegen...
Wenn das der Fall ist, wie kommt es dazu?

Die Anzahl der Frauen/Mädchen mit guten Schul-und Studienabschlüssen übersteigt die der Männern/Buben.
Außerdem verringern sich berufliche Chancen durch längere Auszeiten erheblich.
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von epona »

Dampflok hat geschrieben:(11 Aug 2016, 13:32)

In jungen Jahren wo zumeist die Frauen die Wahl treffen, wählen sie fast immer etwas ältere Männer. Das bedeutet daß sie selbst im selben Beruf schon etwas weiter sind, damit höher im Gehalt, und daß somit die angeblich "pragmatische Entscheidung" wer Zuhause bleibt, doch eine strategische ist, die sie zu einem Zeitpunkt, bewußt oder unbewußt, getoffen hat, wo er sich noch auf ihre Brüste fixiert hat und sich fragt wie er sie anspricht. Ist ein biologisches Ding. Kann man nicht gendern.
Wenn man "das nicht gerndern" kann, wie kommt es dann, dass immer mehr Frauen sich für Beruf und Karriere entscheiden?

Deine Annahme ist nicht nachvollziehbar.
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von becksham »

firlefanz11 hat geschrieben:(11 Aug 2016, 13:26)

Mag daran liegen dass, es immer noch in vielen - ich würde sogar postulieren ohne Fakten zu haben - in den meisten Ehen/Beziehungen so ist, dass der Mann deutlich mehr Kohle heim bringt als Madamane, und man gerade dann die extra Kohle besonders braucht... Ich kann da aber auch falsch liegen...
Und dazu kommt, dass die meisten Frauen in der ersten Zeit bei ihren Babys bleiben wollen.
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von epona »

becksham hat geschrieben:(11 Aug 2016, 13:37)

Und dazu kommt, dass die meisten Frauen in der ersten Zeit bei ihren Babys bleiben wollen.
Viele Frauen sehen da durchaus eine Mitverantwortung des 2. Elternteils ;) und planen entsprechend anders.
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Alana4
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von Alana4 »

epona hat geschrieben:(11 Aug 2016, 13:39)

Viele Frauen sehen da durchaus eine Mitverantwortung des 2. Elternteils ;) und planen entsprechend anders.
Und das MÜSSEN alle so sehen?
Oder DÜRFEN sich Paare auch anders entscheiden? Wo hast du da ein Problem?
Ich beherrsche die deutsche Rechtschreibung! Aber meine Tastatur hat damit manchmal Probleme.
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relativ
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von relativ »

epona hat geschrieben:(11 Aug 2016, 12:48)

Genau solche Kommentare meine ich mit: "die Gesellschaft macht es den Frauen, die sich nicht zwischen Kind/Familie entscheiden wollen, noch immer schwer"
Dies würde ja nur zutreffen, wenn man expilziet die neue Rolle der Frau als alleinigen Schuldigen ausmachen würde. Dies mache ich aber nicht.
"auf Kosten der Familie" - sind nicht beide Elternteile gleichermaßen für Kinderbetreung/Haushalt und Familienzusammenhalt verantwortlich?
Die Änderung unserer Gesellschaft, auch damit das Selbstverständnis der Frau ist ein Prozess. Dazu gehört auch das Selbstverständnis des Mannes sich aktiv bei Kinderbetreuung und Haushault einzubringen. Der Prozess ist aber ein Generationenprozess und nicht einer der heute oder morgen als abgeschlossen gelten kann. Die Erfahrungen die man macht werden weiter gegeben und erst damit entwickelt sich evtl. eine neuer Blick auf Familie/Zusammenleben und Beruf zwischen Mann und Frau. Die heutigen Paschas, ab ein gewissen Alter, wird man wohl nicht mehr überzeugen können, daß sie in sich einer verändernden Gesellschaft eine andere Rolle zu erfüllen haben , als noch ihre Vater.
Wenn die Akzeptanz väterlicher Elternzeit wesentlich zugenommen hat, warum ergreifen noch immer so wenig Väter diese Chance?
Weil es eben ein Prozess ist, der nicht heute oder morgen abgeschlossen werden kann, sondern eine Prozess ist, der mir den Erfahrungen weiter gegeben wird.
Finanzielle anreize helfen da nur, mehr Männern als ohne Anreize üblich, diese Erfahrung zukommen zu lassen, bzw. zu ermöglichen.
Die Akzentanz steigt mit der Menge an Vätern die sowas auch wollen und dann können auch die Arbeitgeber nicht mehr dazwischengrätschen, sondern muessen Lösungen finden wie sie diese Fehlzeiten im Betrieb kompenzieren können.
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von relativ »

epona hat geschrieben:(11 Aug 2016, 13:39)

Viele Frauen sehen da durchaus eine Mitverantwortung des 2. Elternteils ;) und planen entsprechend anders.
Nunja die gesetzlich vorgeschriebene zeit nimmt wohl jede Mutter mit. Danach ist es eine Sache der Organisation.
Bei mir war es so, daß meine Frau wieder arbeiten ging und ich war ein halbes Jahr zuhause, ohne Elterngeld.
Trotzdem war die Zeit für meine Frau nicht einfach. Denn arbeiten, nebenher immer Milch abpumpen, denn dies will man ja auch bewerkstelligen ect.pp und abends noch mit Kind beschäftigen , weil man ja auch noch Zeit mit ihm verbringen möchte. Dies sollte man dabei alles mit berücksichtigen.
Umgekehrt ist dieses Prozedere für den Mann anders, ausser evtl. die Zeit nach der Arbeit die man mit dem Kind verbringt.
Gewisse , ich nenn sie mal "natürliche Prozesse/Abläufe", darf man im Zuge des Gleichberechtigungswahn einfach nicht ignorieren.
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Re: Radkalfeminismus Mitschuld am Geburtenrückgang?

Beitrag von Billie Holiday »

Alana4 hat geschrieben:(11 Aug 2016, 14:07)

Und das MÜSSEN alle so sehen?
Oder DÜRFEN sich Paare auch anders entscheiden? Wo hast du da ein Problem?
Ich habe über 400 Kollegen, geschätzt bleiben nach der Geburt eines Kindes die Mütter zu 95% für 2 oder 3 Jahre zuhause. Ob die das freiwillig machen oder zuhause festgebunden werden, vermag ich nicht zu beurteilen, habe jedoch akut auf meiner Etage ein paar junge Mütter, die ganz fröhlich wirken, wenn sie uns besuchen, um den Nachwuchs zu zeigen. Eine Mutter kam nach einem Jahr wieder, da springt Oma ein, eine hat zu ihren zweien nochmal Zwillinge bekommen, die nimmt drei Jahre, gern und freiwillig.
Mütter mit Kleinkindern arbeiten bei uns in der Regel halbtags, obwohl ihnen jede Möglichkeit gegeben wird, wieder Vollzeit zu starten. Ausnahmen gibt es.
Ich denke mal, das hat jede Familie so abgesprochen.
Es wird weder geschimpft noch von Rabenmüttern oder Heimchen am Herd gesprochen. Wir überschütten auch keine jungen Väter mit Vorwürfen. Mein Kollege ist vor einem halben Jahr Vater geworden und hat keine Elternzeit genommen. Das haben wir so registriert, weil es uns schlicht nichts angeht, wie diese Familie ihr Leben geplant hat.
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