Es handelt sich um kein Sonderrecht für Muslime sondern um eine seit Jahrzehnten etablierte Rechtspraxis, die sich Internationales Privatrecht nennt. Wenn es aus praktischen Gründen sinnvoll ist, kann ausländisches Recht angewendet werden, sofern dieses nicht deutschen Rechtsgrundsätzen fundamental verstößt, der so genannte ordre public. In diesem Sinne kann und soll das deutsche Recht eine Ehe die nach ausländischem Recht geschlossen wurde anerkennen. Im Falle von Flüchtlingen wird dann entsprechend syrisches, irakisches, afghanisches oder iranisches Recht angewendet bzw. deren Ergebnis anerkannt. Die Frage ist nun ob ein Heiratsalter von z.B. 15 Jahren deutschen Rechtsgrundsätzen derart fundamental verstößt, dass keine Anerkennung einer Ehe möglich ist. Das ist offensichtlich bisher nicht endgültig geregelt und man muss abwarten ob ein Urteil in Karlsruhe diesbezüglich Klarheit bringt. Die CSUler würden es gerne selber regeln und Gesetzesänderungen voranbringen, welche eine solche Anerkennung unmöglich machen.Julian hat geschrieben:(05 Jun 2016, 12:05)
Ich finde es falsch, katastrophal falsch, dass man das deutsche Recht ausländischem Recht unterordnet.
Soweit ich das überblicke, gilt in Deutschland die Ehemündigkeit ab 16 Jahren, wobei der Partner dann mindestens 18 Jahre sein muss. Wenn das geändert werden soll, etwa die Absenkung auf 15 Jahre, kann man gerne darüber diskutieren - das muss dann aber gesellschaftlich breit geschehen, unter Abwägung aller Vor- und Nachteile, und es muss auf dem üblichen Wegen beschlossen werden. Ich sehe im Moment für ein solches Vorhaben aber weder eine Notwendigkeit noch eine Mehrheit.
Dass sich ein deutsches Gericht herausnimmt, ein Sonderrecht für Muslime zu etablieren, finde ich besorgniserregend. So erhält die Scharia über die Hintertüre Einzug.
Also Ehen mit 10jährigen wo der Ehemann angibt die Ehe vollzogen zu haben, werden sicherlich nicht anerkannt, vielmehr der Ehemann wegen Kindesmissbrauchs angeklagt. Da gibt es dann auch nichts zu diskutieren, weil da ist die Rechtslage in Deutschland glasklar, wie du schon schreibst. (ist natürlich die Frage ob ein deutsches Gericht zuständig wäre, wenn der Vollzug der Ehe durch einen Ausländer im Ausland erfolgt ist )H2O hat geschrieben:(11 Jun 2016, 22:10)
Es geht nicht allein um gültige Ehen, sondern um den Sexualverkehr mit Kindern. Dafür gibt es hier zu Lande sehr klare Regeln, die harte Strafen vorsehen. Die Regeln sind (hoffentlich) mit großem Ernst und Sachverstand entwickelt worden. Wir sollten sie nicht aufgeben, nur weil Menschen aus anderen Gegenden dieser Welt hier ihre Regeln einschleppen. und sie unserer Gesellschaft damit aufnötigen wollen.
Am Ende ist denke ich eine Einzelfallprüfung notwendig um festzustellen, welche Folgen eine Anerkennung bzw. Nicht-Anerkennung einer Ehe überhaupt hätte. Es dürfte in den meisten Fällen ja tatsächlich um das Sorgerecht gehen, offenbar liegt es bei Nicht-Anerkennung beim Jugendamt oder ebenfalls eingereisten Verwandten und bei einer Anerkennung gilt die Frau offenbar so mehr oder weniger als emanzipiert. Dazu spielt das Thema Familiennachzug eine Rolle, weil je mehr Ehen man anerkennt umso mehr Verwandtschaft kann man nachholen lassen. Darum gibt es auch aus politischer Sicht eine Motivation die Anzahl der anerkannten Ehen wo es geht zu begrenzen, um so auch den Familiennachzug zu begrenzen. Das ist neben dem Scharia-Geschrei meines Erachtens die Hauptmotivation der CSUler sich in diesem Fall den Schutz der Kinder so auf die Fahnen zu schreiben.