Demokratie ? - Trifft das auf die BRD zu ?

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Marianne
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Re: Demokratie ? - Trifft das auf die BRD zu ?

Beitrag von Marianne »

und ein Auszug aus www.teredo.cl

Schaffung eines Besatzungskonstrukts BRD

Am 01.09.1948 trat in Bonn dann der Parlamentarische Rat mit seinen 65, von den Siegermächten ausgewählten Mitgliedern zusammen und beriet einen Grundgesetzentwurf. Präsident des Parlamentarischen Rates war Konrad Adenauer, Vizepräsident Carlo Schmidt.

Der Parlamentarische Rat stand allerdings unter ständiger Aufsicht der Siegermächte, die auch an den Bearbeitungen des Grundgesetzes beteiligt waren, um keine freie Entscheidung Deutscher zuzulassen. Das folgende Photo von einer Sitzung des Rates im April 1949 beweist, dass die Siegermächte selbst den kompletten Inhalt des Grundgesetzes durch ständige Kontrolle erzwangen, G/Geschichte, März 2002, Johann Michael Sailer Verlag, S.10.

Urkundsbeweis: Besatzer diktierten das GG [ direkt bei www.teredo.cl einsehbar !]

Nach den Beratungen wurde das Grundgesetz am 08. Mai 1949 mit 53 gegen 12 Stimmen angenommen.

Mit Schreiben vom 12.05.1949 an Konrad Adenauer haben die 3 Militärgouverneure Lucius Clay, B.H. Robertson und Pierre Koenig Änderungen angefordert und durchgesetzt:

Indem wir dazu zustimmen, dass diese Verfassung dem Deutschen Volk zur Ratifizierung gemäß den Bestimmungen des Artikels 144 (1) unterbreitet wird, sind wir überzeugt, dass Sie verstehen werden, dass wir verschiedene Vorbehalte haben.

In der Woche zwischen dem 16.05. bis 22.05.1949 wurde diese von den Landtagen, welche nicht vom deutschen Volke gewählt, sondern zu diesem Zeitpunkt von den alliierten Militärbehörden eingesetzt worden waren, mit 2/3 der beteiligten deutschen Länder angenommen, z.B. hat Bayern mit "Nein“ gestimmt und die mittel - und ostdeutschen Ländervertretungen, so es welche gab, durften nicht an dieser Abstimmung teilnehmen.

Beweis : Bundesgesetzblatt ( 13G8 ) Nr.: 1 von 1949

Das Grundgesetz wurde am 23.05.1949 verkündet und trat am 24.05.1949 in Kraft. Es unterlag von Anfang an dem alliierten Vorbehalt der Westmächte durch ein übergeordnetes Besatzungsstatut.

Der Artikel 23 des GG, dieser bestimmt den Geltungsbereich dieses Gesetzes, lautete 1949 wörtlich:

Dieses Gesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß - Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein - Westfalen, Rheinland - Pfalz, Schleswig - Holstein, Württemberg - Baden und Württemberg - Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Seit dem 01.07.1957 gilt der Geltungsbereich auch im Saarland.

Beweis: BGBl Nr. 1,1949

Allerdings musste das GG von den Militärgouverneuren genehmigt werden, und so heißt es unter Nr. 4 dieses Genehmigungsschreibens wörtlich:

4.) Ein dritter Vorbehalt betrifft die Beteiligung Groß-Berlins am Bund. Wir interpretieren den Inhalt der Artikel 23 und 144,2 des GG dahin, dass er die Annahme unseres früheren Ersuchens darstellt, demzufolge Berlin keine stimmberechtigte Vertretung im Bundestag oder Bundesrat erhalten hat und auch nicht durch den Bund regiert werden wird.

Beweis: Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum GG, Frankfurt, den 12.05.1949

Die völkerrechtliche Grundlage für das GG der BRD ist somit die Haager Landkriegsordnung, in welcher der Artikel 43 ( Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung ) folgendes aussagt:

Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.

Beweis: Haager Landkriegsordnung vom 07.10.1907, veröffentlicht im Reichsgesetzblatt (RGBl) 1910

Die Bundesrepublik Deutschland war also seit ihrer Gründung niemals ein souveräner Staat, sie wurde z.B. von Carlo SCHMID, einem der Gründerväter des Grundgesetzes, in einer Erklärung zur Aufgabe der Bearbeitung eines Grundgesetzes als Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft, bezeichnet. Dieses Grundgesetz wurde nicht als Verfassung entworfen und kann auch aus völkerrechtlichen Erwägungen, die im folgenden durch Prof. Dr. Carlo SCHMID erläutert werden, keine sein.

Anmerkungen zu Carlo Schmid folgen.
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cyrano
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Hinweis des Mods

Beitrag von cyrano »

Marianne hat geschrieben:[...]
Anmerkungen zu Carlo Schmid folgen.
Aber nicht hier. Wenn Du nicht bei Deinem selbstgewählten Strang-Thema "Richter-Wahl" bleibst, lege ich diesen Strang mit "Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?" zusammen.

Alternativ könnte ich auch alle Beiträge, die zu Entstehung, Wesen und Autoren der deutschen Verfassung, dem GG, Bezug nehmen, als off topic Spam von hier entfernen.

Bitte um Beachtung
cyrano[MOD]
Marianne
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Re: Hinweis des Mods

Beitrag von Marianne »

cyrano hat geschrieben:Aber nicht hier. Wenn Du nicht bei Deinem selbstgewählten Strang-Thema "Richter-Wahl" bleibst, lege ich diesen Strang mit "Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?" zusammen.

Alternativ könnte ich auch alle Beiträge, die zu Entstehung, Wesen und Autoren der deutschen Verfassung, dem GG, Bezug nehmen, als off topic Spam von hier entfernen.

Bitte um Beachtung
cyrano[MOD]
Meine geschätze Hochachtung dir gegenüber ist sicherlich bekannt, nur ist C.Schmid einer der sog. "Gründerväter des GG" und äußert sich klar und deutlich zu diesem und der Tatsache, warum das GG keine Verfassung (D E R Bestandteil einer Demokratie) sein kann.

Aber selbstverständlich vertraue ich dir auch hier blind hinsichtlich einer Notwendigkeit der Zusammenlegung von Strängen oder der Streichung/Löschung von Beiträgen.

Viele Grüße
Marianne
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cyrano
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Hinweis des Mods

Beitrag von cyrano »

Mir ist genug geschmeichelt, wenn man meine Bitten respektiert.

Im Übrigen bin ich ich Ironie-resistent. ;)

Cyrano [MOD]
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Perdedor
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Re: Demokratie ? - Trifft das auf die BRD zu ?

Beitrag von Perdedor »

Marianne hat geschrieben: Durch die Bestimmung durch Einzelpersonen (vielleicht der Studienkollege, weil die Exekutive ja auch schon zu 60 % mit Juristen "überfüllt" ist.
Liest du was ich schreibe? Ich frage: "Woher sollte eine Abhängigkeit kommen, wenn schlicht der Beste für den Job ausgewählt wird?"
Darauf antwortest du, dass es Abhängigkeiten gibt, wenn nicht der Beste ausgewählt wird (sondern ein Kollege etc.).
M.a.W. du ignorierst mein Argument völlig und wiederholst nur deine Sprüche. :(
Marianne hat geschrieben: Interessant. Wo und werden die angezeigt ? Sind Straftaten !
Genau wie Bestechungen (zum Erwerb eines Abschlusses).
Marianne hat geschrieben: Das kannst du aufgrund des Systems gar nicht mehr sicher wissen.
Klar. Es könnte alles eine riesige Verschwörung sein. Selbst meine besten Bekannten sind darin verwickelt und sämtliche Inhaber hoher Ämter. Das glaubst du doch nicht wirklich?
Marianne hat geschrieben: a) gerade deswegen
b) das ist noch nicht einmal die Spitze des Eisberges
Du hast also weder Erfahrung noch Fakten, die über einen Einzelfall hinausgehen und glaubst dennoch als einer von wenigen in Besitz einer Wahrheit zu sein, der alle, die sich damit auskennen widersprechen?
Da fällt mir nichts mehr zu ein.
Marianne hat geschrieben: Wie du das wahrgenommen hast, ist nicht entscheidend.
Du behauptest also, dass mein Bekannter mich verarscht und begründest das mit... äh... nichts?
Marianne hat geschrieben: Das verstehe ich nicht. Angeblich ist doch das Recht interpretierbar.
Im Kern ist es das nicht. Manche marginale Details wohl, aber dass z.B. Mord strafbar ist, kann man nicht weginterpretieren.
Marianne hat geschrieben: Selbst die Unschuldvermutung ist 1976 abgeschafft worden und der Richter kann nach eigenem Ermessen auch gegen dich entscheiden und alle deine Beweisanträge, die bsw. deine Unschuld belegen könnten, ablehnen und dich zur "Höchststrafe" verurteilen.
Da musst du etwas falsch verstanden haben.
Marianne hat geschrieben: Das ist in Foren immer sehr interessant. Ist die Realität nicht greifbar, obwohl belegbar, ist es eine Verschwörung.
Dann beleg doch, dass sich alle Richter verschworen haben um strafrechtlich unangreifbar zu sein.
Marianne hat geschrieben: Das bestreitet niemand. Der Art. 20 (4) GG ist allerdings später eingeführt worden, als man sich sicher war dass die Deutschen lieb sind.
Das ist deine Interpretation. Wir können aber festhalten, dass Deutschland in diesem Punkt den USA demokratisch nicht nachsteht (in anderen aber vorraus ist).
Marianne hat geschrieben: Der ges. Richter hat unparteiisch zu sein und kein Parteimitglied !
Wie jetzt?
Wenn Richter von der Exekutiven ernannt werden, fürchtest du eine Parteilichkeit aber wenn sie vom Volk gewählt werden nach einem Wahlkampf mit Unterstüzung der Parteien (kannst du ja nicht verhindern) ist die Gefahr nicht gegeben? Das ist doch absurd.
Marianne hat geschrieben: Das Volk bringt den Rechtstaat in Gefahr ??!!
Was gibts da zu lachen? Ist dir die Bedeutung des Begriffs "Rechtstaat" bekannt? Wenn ein juristisches Urteil schlicht nach dem Willen des Volkes gefällt wird (und nicht nach Gesetzen), widerspricht dies der Rechtstaatlichkeit.
Marianne hat geschrieben: Sollte er sich als gut erweisen, wird er von der GEmeinschaft wieder gewählt. Hat ersich innerhalb der 5 Jahre strafbar gemacht, erfolgt die Entfernung und die Anklage !
Nein. Er würde wiedergewählt werden, wenn er sympatisch ist. Die Straffälligkeit hat nur Folgen, wenn er eben NICHT gewählt wird, sondern von einem anderen Richter abgeurteilt.
Marianne hat geschrieben: Ich beweise dir zig-fach das Gegenteil !
Bitte.
Marianne hat geschrieben: Hier schört der jurist seinen Eid auf den Stand !
Er schwört den Richtereid.
Ich werde den Kollegen übermorgen fragen. Aber verrat mir doch schonmal, was für ein "Eid auf den Stand" das sein soll.
Marianne hat geschrieben: Richter, Staatsanwälte (= Polizei) und deren Hilfspolizisten (=Polizeibeamte) allerdings schon. Sie erfüllen bestimmte Aufgaben in dem "Staat", in den Gewalten. Architekten sind nicht Teil einer Gewalt !
Ja, und? Wenn ein Prinzip sich außerhalb des Staates bewährt hat (also Fachleute zu beauftragen), sollte man es auch im Staat anwenden. Allerdings gibt es im Staat manche Vorgänge, bei denen es keine objektive Vorgehensweise gibt (z.B. in der Gesetzgebung). Dort muss gewählt werden.
Arbeit. Leben. Zukunft.
Marianne
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Re: Demokratie ? - Trifft das auf die BRD zu ?

Beitrag von Marianne »

[="Perdedor"]
Liest du was ich schreibe? Ich frage: "Woher sollte eine Abhängigkeit kommen, wenn schlicht der Beste für den Job ausgewählt wird?"
Darauf antwortest du, dass es Abhängigkeiten gibt, wenn nicht der Beste ausgewählt wird (sondern ein Kollege etc.).
M.a.W. du ignorierst mein Argument völlig und wiederholst nur deine Sprüche.
Und ich habe dir geschrieben, dass es aufgrund der Korruption am, um und im System nicht mehr erkennbar ist, wer der "Beste" ist.
Und ja: die Korruption hat, bzw. ist das System !
Genau wie Bestechungen (zum Erwerb eines Abschlusses).
Man zeige mal allein die 79 bekannten Fälle von Thomas A. aus Hannover.
Es wird nicht einer seinen Job verlieren !
Klar. Es könnte alles eine riesige Verschwörung sein. Selbst meine besten Bekannten sind darin verwickelt und sämtliche Inhaber hoher Ämter. Das glaubst du doch nicht wirklich?

Nicht immer in Verschwörungen flüchten wollen. Dein Bekannter ist an den juristischen Stand gebunden und hat seinen Eid auf den Stand (!!!) ablegen müssen !

Du hast also weder Erfahrung noch Fakten, die über einen Einzelfall hinausgehen und glaubst dennoch als einer von wenigen in Besitz einer Wahrheit zu sein, der alle, die sich damit auskennen widersprechen?
Da fällt mir nichts mehr zu ein.
Nicht doch. Ich bin doch nur eine von Vielen !

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Du behauptest also, dass mein Bekannter mich verarscht und begründest das mit... äh... nichts?
Er darf gar nicht anders !

1 Bsp: Art. 101 GG, der gesetzliche Richter / darf niemandem entzogen werden.

Unter § 21 e GVG findest du den sog. gesetzlichen GEschäftsverteilungsplan. Dieser GVP gibt insgesamt an, welcher Richter wo wie welchen Bereich zu "bearbteiten" hat. Nach dem gr. Kommentar zum GG ist dieser ges. GVP Voraussetzung für den ges. Richter. Fehlt dieser, ist das Verfahren nichtig, da GG-Verstoß ! Ist dieser nichtig, durch Formfehler, fehlende Unterschriften, etc. pp, gibt es keinen ges. Richter am Gericht ! So weit klar ?

Dummerweise sagen genau die gleichen juristen (wer will: Art. 101 (1) GG Rn 52 - 56, v. Mangoldt, Klein, Starck, gr.Kommentar zum Bonner GG) das der ges. GVP generell verfassungswidrig ist !

Folge: jeder Jurist (=Falchleute ?) weiß das und müßte somit zu Hause bleiben ! Für immer !
Tut dein "Bekannter" das ?

[erinnert irgendwie an "Mein Kampf", jeder hatte es angeblich, aber keiner hats gelesen, bzw. gelesen und nicht begriffen / und der GG Kommentar ist i.d.R. nur der kleinen "juristen -Elite " zugängig, da sehr teuer / und wer verliert sich schon in jur. Fachbibliotheken, wie daimos !?]

Weiter: Anwaltzwang resultiert aus dem Rechtsberatungsgesetz von 1935 und ist von Adolf Hitler ! Nicht nur, dass die Anwälte sich mittels erloschenem NS- Recht sich eifrig bereichern, sondern die Allierten haben dieses perfide NS-Recht mit dem all. Kontrollratsgesetz Nr. 1, Abs. 1, Buchstabe l per 1945 auch verboten und dessen illegale Anwendung unter schwere Strafe gestellt.
Warum niemand klagt ? WIE ? Die letzte SHAEF-Gerichtsbarkeit der Alliiereten ist 1966 aus Berlin Lichtenfelde entschwunden.
(für den, der gerne suchen möchte: es ist jetzt eine nicht näher definierte Abteilung beim int. Roten Kreuz in New York, viel spaß beim klagen !)
Im Kern ist es das nicht. Manche marginale Details wohl, aber dass z.B. Mord strafbar ist, kann man nicht weginterpretieren.
Unbewußt (ist nicht bös gemeint !) richtige Aussage: im Kern ist es das nicht ! Genau ! Die Normen (deine Kerne!) sind nämlich unantastbar, unveränderbar und nicht (!!!) interpretierbar. Selbst im GG ist das unter Art. 20 (3) GG nach zulesen. Und § 1 GVG (auch ne Norm !) läßt einen "Richter" das Recht nur anwenden, nicht ausdeuten, interpretieren, oder sonstiges.
Da musst du etwas falsch verstanden haben.
Ach wirklich ? Belege !?
Dann beleg doch, dass sich alle Richter verschworen haben um strafrechtlich unangreifbar zu sein.
Das juristische Standesrecht verhindert, das Kollegen sich angehen dürfen. Denn der o.a. fehlende gesetzliche Richter würde jeden Mörder frei bekommen, weil der "Richter" nach eigenen Normen/Gesetzen nicht darf !
Das ist deine Interpretation. Wir können aber festhalten, dass Deutschland in diesem Punkt den USA demokratisch nicht nachsteht (in anderen aber vorraus ist).
Du kannst dem Volk ein Recht schon dadurch streitig machen, dass du vorgibst interpretieren zu dürfen, wann das denn eingetreten ist und wann nicht....

Der Ami stellt fest und darf loslegen.

Wie jetzt?
Wenn Richter von der Exekutiven ernannt werden, fürchtest du eine Parteilichkeit aber wenn sie vom Volk gewählt werden nach einem Wahlkampf mit Unterstüzung der Parteien (kannst du ja nicht verhindern) ist die Gefahr nicht gegeben? Das ist doch absurd.
Hier hast du etwas völlig mißverstanden: die "Parteien" haben hier überhaupt nix zu suchen. Im Gegenteil. Das Parteiengesetz von 1967 widerspricht nachweislich dem Art. 21 GG. Aber das ist ein gesonderter Strang. Kommt noch.
Was gibts da zu lachen? Ist dir die Bedeutung des Begriffs "Rechtstaat" bekannt?
Ja, mir schon. Auch Demokratie und Gewaltenteilung und Souverän ! Verfassung auch. Grund-Gesetz auch !
Wenn ein juristisches Urteil schlicht nach dem Willen des Volkes gefällt wird (und nicht nach Gesetzen), widerspricht dies der Rechtstaatlichkeit.
Immer noch nicht angekommen ? Das Urteil, resultiert aus dem iura novit curia Prinzip.
(Gebe mir die Fakten, ich gebe dir das Recht) Der Richter darf nur ein Recht geben.
Woher kommt das Recht ? Das sind die tradierten Sitten und Gebräuche eine Volkes, die sich in Jahrhunderten oder Jahrtausenden etabliert und in komplexen Formen des Zusammenlebens (=Staaten) als Normen bewährt haben und entsprechend in den Verfassungen verbrieft sind.

Somit gibt (!) der Richter immer nur Volkes Wille ! Es sind deren Normen !
Willst du andere Normen, mußt du das Volk und den Rechtsraum wechseln !
Nein. Er würde wiedergewählt werden, wenn er sympatisch ist. Die Straffälligkeit hat nur Folgen, wenn er eben NICHT gewählt wird, sondern von einem anderen Richter abgeurteilt.
Deine schizophrene Argumentationsführung kriegst du gar nicht mehr mit !
Das Volk darf nicht wählen, aber einzelne sollen bestimmen !
Könnte ich (Wdh. ) auf jede Wahl übertragen: das beinflussbare "Pack" bleibt heute mal zu Hause, wir (wer auch immer, im Zweifel das "Kapital") entscheiden mal selbst.

Wo sind wir denn dann ? Oligarchie ? Auf alle Fälle keine Demokratie.

Wenn das Volk bestimmte Richter wählt, ist es die Entscheidung des Volkes.

"Deine" Bürgermeister können ja auch noch direkt gewählt werden (einzige Wahl, die noch konform zu Art. 38 GG ist !). Wer ist denn der/die Beste ?

Und: nach wessen Kriterien denn ?

Gleiches gilt für die Richter ! Nur der Souverän kann das in einer Demokratie bestimmen. Die "Verdummung" (allg. gesprochen) der Masse hat aber schon ihre Wirkung getan. Man muß über demokrat. Selbstverständlichkeiten diskutieren !
Er schwört den Richtereid.
Ich werde den Kollegen übermorgen fragen. Aber verrat mir doch schonmal, was für ein "Eid auf den Stand" das sein soll.
Hier schwört der Jurist, (u.a.) das er den Stand vor den Gerichten und der Gerichtsbarkeit der BRD schützen wird.
Ja, und? Wenn ein Prinzip sich außerhalb des Staates bewährt hat (also Fachleute zu beauftragen), sollte man es auch im Staat anwenden.
"Fachleute" wie Fischer, Handwerker oder Architekten sind das Volk, kein Teil einer Gewalt.

Die Gewaltenteilung ist de facto aufgehoben, wenn ich einen Stand dominierend in allen Gewalten habe ! Wer hier noch Gegenteiliges behauptet, verschließt nur noch willkürlich die Augen. Willkür ist für den Bürger (Fischer, Architekt) zunächst nichts schlimmes, für Exekutive und Judikative heißt das Hoch- und Verfassungshochverrat !

Allerdings gibt es im Staat manche Vorgänge, bei denen es keine objektive Vorgehensweise gibt (z.B. in der Gesetzgebung).
Doch. Gibt es auch: jedes Gesetz muß einer NOrm entsprechen. Sonst bräuchte man keine NOrmen mehr.

Ein Beispiel: die Todesstrafe ist unter Art. 102 GG abgeschafft.

Käme also morgen ein Gesetz raus, welches als Strafmaß die Todesstrafe zuließe, gingen wahrscheinlich (auch durch Medien verstärkt) auf die Straße um zu demonstrieren (aus welcher Motivation heraus auch immer !)

Warum ? Eine Todesstrafe widerspricht dem Art. 102 GG. Das ist nämlich eine Norm ! Und alles, was dem GG widerspricht, ist nichtig. Das o.a. "Beispiel-Gesetz" wäre es auch.
Das ist einfach und offensichtlich.

Nur: rd. 3/4 aller in Dtl. bestehenden Gesetze widersprechen bereits dem GG.

Aber ich sehe keinen auf der Straße ! Warum ?

Keiner weiß genau, was eine Norm ist, was ein Gesetz ist, ein Recht, etc. pp.

Aber hier "rollen" genau die Gesetze an, die einen Artikel nach dem anderen "eliminieren".

Zur WM 2006 hat man dir gerade mal 30 Grundrechte genommen ! Aber "Toooot" und PopCorn ist ja cooler.

Mal sehen, um wie vieles "ärmer" die Deutschen nach der EM darstehen werden ....

Mit Demokratie hat das überhaupt nichts mehr zu tun !
Dort muss gewählt werden.[/quote]
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Perdedor
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Re: Demokratie ? - Trifft das auf die BRD zu ?

Beitrag von Perdedor »

Marianne hat geschrieben: Und ich habe dir geschrieben, dass es aufgrund der Korruption am, um und im System nicht mehr erkennbar ist, wer der "Beste" ist.
Wir sind uns also einig, dass es besser ist den "Besten" einfach einzusetzen, anstatt ihn zu wählen?
Dann müssen wir uns nur noch klar darüber werden, dass es tatsächlich möglich ist eine objektive Auswahl zu treffen.
Marianne hat geschrieben: Man zeige mal allein die 79 bekannten Fälle von Thomas A. aus Hannover.
Es wird nicht einer seinen Job verlieren !
Dann zeige mir mal, wo eine Bestechung nachgewiesen wurde und dies keine Konsequenzen hatte.
Marianne hat geschrieben: Dein Bekannter ist an den juristischen Stand gebunden und hat seinen Eid auf den Stand (!!!) ablegen müssen !
Und deshalb belügt er mich? Das willst du sagen?
Das ist eine typische Verschwörungstheorie. Alle, die sich damit auskennen und dir widersprechen, werden als Mitglied der Verschwörung bezeichnet. Nur du kennst die Wahrheit, obwohl du keine Informationen aus erster Hand hast. :roll:
Marianne hat geschrieben: Er darf gar nicht anders ![...]
Du lenkst vom Thema ab.
Diese Subdiskussion nahm (wie du dich überzeugen kannst) ihren Anfang in meiner Aussage über die Ernennung meines Kollegen ohne politsche Einflüsse und ohne Bestechung etc..
Ich habe wiederholt nachgefragt, wie du darauf kommst, dass es anders wäre und darauf sagst du dass "er gar nicht anders darf" und erzähst irgendwelchen Unsinn über Art 101 GG?
So kommen wir in der Diskussion nicht weiter.
Marianne hat geschrieben: Und § 1 GVG (auch ne Norm !) läßt einen "Richter" das Recht nur anwenden, nicht ausdeuten, interpretieren, oder sonstiges.
Sag ich doch.

Marianne hat geschrieben: Ach wirklich ? Belege !?
Beleg DU, dass die Unschuldsvermutung abgeschafft wurde...
Marianne hat geschrieben: Das juristische Standesrecht verhindert, das Kollegen sich angehen dürfen.
Wir hatten uns doch bereits darauf geeinigt, dass
"Fakt ist, dass Richter von anderen Richtern verurteilt und ggf. des Amtes enthoben werden können.".
Marianne hat geschrieben: Du kannst dem Volk ein Recht schon dadurch streitig machen, dass du vorgibst interpretieren zu dürfen, wann das denn eingetreten ist und wann nicht....
Nimms nicht persönlich, aber du faselst hier nur rum.
Widerstand gegen Verfassungsfeinde ist in beiden Ländern erlaubt. Punkt.
D steht den USA hier also demokratisch nicht nach.
Marianne hat geschrieben: Hier hast du etwas völlig mißverstanden: die "Parteien" haben hier überhaupt nix zu suchen.
Das kannst du nicht verhindern. Die CDU Wähler wählen den Richter der als CDU nah gilt.
Marianne hat geschrieben: Das Urteil, resultiert aus dem iura novit curia Prinzip.
Sag ich doch von Anfang an. Daher müsen sie nicht gewählt werden, sondern es muss nur der Beste zum Richter ernannt werden. Bei einer Wahl kommt aber nicht der Beste ins Amt, sondern der symphatischste.
Marianne hat geschrieben: Somit gibt (!) der Richter immer nur Volkes Wille !
Nein. Es gilt die GEWALTENTEILUNG. Das Volk gibt nur die Gesetze vor (und dass es in einem Rechtstaat leben will) und der Rest läuft automatisch. Wenn eine juristische Entscheidung vom Volk direkt Beeinflusst wird, widerspricht dies dem Rechtstaat.
Marianne hat geschrieben: Das Volk darf nicht wählen, aber einzelne sollen bestimmen !
Nein! Der Beste wird automatisch Richter. Merk dir das doch mal.
Marianne hat geschrieben: Wenn das Volk bestimmte Richter wählt, ist es die Entscheidung des Volkes.
Es kann dies nicht Entscheiden, da es nicht weiß welcher der Beste ist. Es würde den wählen, der ihnen am sympathischsten scheint.
Marianne hat geschrieben: "Deine" Bürgermeister können ja auch noch direkt gewählt werden (einzige Wahl, die noch konform zu Art. 38 GG ist !). Wer ist denn der/die Beste ?
Du begreifst es nicht. Bei politischen Entscheidungen gibt es keinen Besten, da es hier schlicht um Meinungen geht.
Marianne hat geschrieben: Hier schwört der Jurist, (u.a.) das er den Stand vor den Gerichten und der Gerichtsbarkeit der BRD schützen wird.
Quelle (online)?
Marianne hat geschrieben: "Fachleute" wie Fischer, Handwerker oder Architekten sind das Volk, kein Teil einer Gewalt.
Richter sind auch Teil des Volkes!
Marianne hat geschrieben: Doch. Gibt es auch: jedes Gesetz muß einer NOrm entsprechen. Sonst bräuchte man keine NOrmen mehr.
Auch das GG kann (größtenteils) geändert werden. Selbstverständlich muss das Volk die Normen festlegen und wenn sich Meinugen ändern, ändern sich auch die Normen.
Marianne hat geschrieben: Aber hier "rollen" genau die Gesetze an, die einen Artikel nach dem anderen "eliminieren".

Zur WM 2006 hat man dir gerade mal 30 Grundrechte genommen !
Du springst wie wild von Thema zu Thema. Dass das Volk bei Gesetzesänderungen mitbestimmen muss, ist doch ganz klar. Aber hier nicht das Thema.
Arbeit. Leben. Zukunft.
Marianne
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Re: Demokratie ? - Trifft das auf die BRD zu ?

Beitrag von Marianne »

[="Perdedor"]
Wir sind uns also einig, dass es besser ist den "Besten" einfach einzusetzen, anstatt ihn zu wählen?
Dann müssen wir uns nur noch klar darüber werden, dass es tatsächlich möglich ist eine objektive Auswahl zu treffen.
Wir wären uns klar darüber, dass der Souverän

a) beschlossen hat, in welchem System er zu leben wünscht
b) die Menschen in den Gewalten durch Wahl selbst bestimmt (Legislative wird ja auch (angeblich) gewählt ! Was unterscheidet die Legislative von der Judikative ? Nichts !
c) selbst die oberste Gewalt darstellt, der jederzeit als Regulativ eingreifen kann. In der Weimarer Verfassung (ist dir zufällig das schwer zugängliche Einführungsgesetz zur WRV bekannt ?) konnte der Souverän Politiker, die Lügen (Wahlversprechen) sofort aus dem Amte entfernen ! Das geht beim GG angeblich nicht mehr ! Fazit: keine Demokratie !

Dann zeige mir mal, wo eine Bestechung nachgewiesen wurde und dies keine Konsequenzen hatte.
In den 79 Fällen bsw. Bisher ist nichts erfolgt ! Man darf abwarten.
Und deshalb belügt er mich? Das willst du sagen?
Ich habe keine Ahnung, was er dir erzählt.
Das ist eine typische Verschwörungstheorie. Alle, die sich damit auskennen und dir widersprechen, werden als Mitglied der Verschwörung bezeichnet. Nur du kennst die Wahrheit, obwohl du keine Informationen aus erster Hand hast. :roll:
Ich kenne keine Verschwörung. Nur das illegale Standesrecht und die Rechtsnormen.
Beides ist nicht vereinbar. Da es sich um juristen und nicht um den Verband der Raumpfleger handelt, ist davon auszugehen, dass diese "Gruppe" im eigenen Interesse sich einig und bewußt ist, gerade im Hinblick auf die zugrunde liegenden Straftatbestände, was sie tut.
Du lenkst vom Thema ab.
Das Thema lautet "Demokratie ? - Trifft das auf die BRD zu ?"
Basis der D. ist die Gewaltenteilung und die oberste Gewalt, der Souverän, das Volk.
Diese Subdiskussion nahm (wie du dich überzeugen kannst) ihren Anfang in meiner Aussage über die Ernennung meines Kollegen ohne politsche Einflüsse und ohne Bestechung etc..
Ich habe wiederholt nachgefragt, wie du darauf kommst, dass es anders wäre und darauf sagst du dass "er gar nicht anders darf" und erzähst irgendwelchen Unsinn über Art 101 GG?
So kommen wir in der Diskussion nicht weiter.
Da du dich nicht mit Art. 101 GG auskennst, geschweige denn mit dem gr. Kommentar zu diesem Artikel, kann ich dir das gerne nachsehen.

Es ist aber ein wichtiger Pfad zu der Bestätigung der Kern-Aussage, das mit dieser Art der Anwendung des GG die BRD keine Demokratie sein kann, weil die Gewalten durch das Standesrecht kommunizierend das GG und die Gewaltenteilung de facto ausgeschaltet haben. Ganz einfach und nachweislich.

Ob hieraus nun ein Problemchen für das Verhältnis zw. dir und deinem Freund resultiert, ist dem Souverän ziemlich egal. Er hat die Menschen nicht positioniert, damit diese das System korrumpieren und zum eigenen moneäten Vorteil unterwandern.
Sag ich doch.
Sagen und das gesagte verstehen sind offenkundig 2 Paar Schuhe.
Beleg DU, dass die Unschuldsvermutung abgeschafft wurde...
Mit Einführung von § 33 a StPO.

Hiernach kann ein Gericht auch ohne Abwägen von Aussagen oder Beweisanträge zu ganz "eigentümlichen" Überzeugungen kommen.
Wir hatten uns doch bereits darauf geeinigt, dass
"Fakt ist, dass Richter von anderen Richtern verurteilt und ggf. des Amtes enthoben werden können.".
Ist dir mal aufgefallen, dass du permanent unterstellst ?!
Das kannst du nicht verhindern. Die CDU Wähler wählen den Richter der als CDU nah gilt.
Genau hier liegt u.a. der Hase im Pfeffer: ein Richter hat keiner Partei anzugehören.
Widerspruch zu § 16 GVG und Art. 101 GG
Hier ist konkret der gr. Kommentar zum GVG, Kissel, 3. Auflg. 2001 § 16 GVG Rn 31 zu nennen.

Sag ich doch von Anfang an. Daher müsen sie nicht gewählt werden, sondern es muss nur der Beste zum Richter ernannt werden. Bei einer Wahl kommt aber nicht der Beste ins Amt, sondern der symphatischste.
Aber dieses Procedere unterwandert diesen Rechtgrundsatz, weil der Richter nicht mehr nur Recht zu geben braucht, weil keine Konsequenz aus Rechtsbeungen heraus resultiert.

Ansonsten kannst du mir mal offizielle Quellen bringen, wo Richter wegen Rechtsbeugungen angeklagt und verurteilt worden sind.

Ich kann dir aber Bsp. bringen, wo Juristen der Judikative (Ex Senator Roger Kusch, HH,) Richter aufgrund bestimmter Qualifikationen erannt haben (Ex Sozialgerichtspräsident HH - du möchtest bitte selbst ergoogeln, warum der Mann "beurlaubt" worden ist und ich kann dir versichern, das ist kein Einzelfall !).

Hier gab es zudem einen Aufschrei in der hamburger Richterschaft, weil dieser externe Kollege bei weitem nicht zu den Qualifiziertesten (jedenfalls fachlich !) gehörte. Die Quali lag woanders, aber das kannst du ergoogeln !

Aus einem Parteienproporz heraus werden sogar Richter ernannt, die nur eine 3 als Abschluss note vorweisen können, obwohl das entree erst bei Note 1 beginnt !

Nanu ! Haben wir hier gesondert gelagerte Interessen ?

Muß ein Herr Roger Kusch sich künftig sorgen darüber machen, ob die von ihm eingesetzten Richter und Staatsanwälte ernsthaft gegen ihn vorgehen würden ? Oder gegen seinen Freund und Lebenspartner Friedrich Arp, alias Ole Freiherr von Beust ?

Leben wir Märchenland und kommt der Weihnachtsmann noch einmal im Jahr....?
Nein. Es gilt die GEWALTENTEILUNG. Das Volk gibt nur die Gesetze vor (und dass es in einem Rechtstaat leben will) und der Rest läuft automatisch. Wenn eine juristische Entscheidung vom Volk direkt Beeinflusst wird, widerspricht dies dem Rechtstaat.
Jetzt wirds ganz lustig: somit hat als erste und einzige Handlung in einer Demokratie der Souverän sich zu entmachten und entrechten, weil er in die von ihm geschaffenen Strukturen nicht zu seinen (=VOlk !!!) Gunsten eingreifen darf.

Das erinnert an einen Unternehmensgründer, der nach Firmengründung nicht mehr Chef sein darf. Die Angestellten diktieren jetzt, er hat nichts mehr zu sagen. Wieder Märchenland !
Nein! Der Beste wird automatisch Richter. Merk dir das doch mal.
Der Sozialgerichtspräsident war nicht der Beste. Auch nicht der Qualifizierteste. Er erfüllte nur gewisse Voraussetzungen, weil die Sozialgerichte für Familien & Soziales da sind.

Aber in diese Abründe möchtest du nicht wiklich eintauchen ?! Wenn doch, fange mal bei den Recherchen von "Löwenmütter e.V. HH" an. Viel Spaß beim Kotzen !
Es kann dies nicht Entscheiden, da es nicht weiß welcher der Beste ist. Es würde den wählen, der ihnen am sympathischsten scheint.
Wieso kann denn angeblich die Exekutive unter Ausschaltung der Gewaltenteilung das "entscheiden" ? Und zu wessen Kriterien,Gunsten ?
Der Begriff Gewaltenteilung ist nicht so dein DIng, oder ?

Das heißt nicht, dass die Exekutive oder Legislative (BVerfG bsw. ganz offen nach Parteibuch besetzt !) die Judikative ernennen.

Das heißt Gewaltenteilung nicht ! Wie sollen sich die Gewalten denn gegenseitig kontrollieren ?
Du begreifst es nicht. Bei politischen Entscheidungen gibt es keinen Besten, da es hier schlicht um Meinungen geht.
Dir müßte ich ersteinmal die im Gegensatz zu Art. 21 GG bestehende "Funktion" der parteien erklären. Anderer Strang !

Und wenn ich "Erna Sach" im Kreis xy zur RIchterin wähle, dann ist das "meine" Entscheidung ! = Sovuerän ! Immer noch nicht verstanden , was der Souverän ist ?

Das ist nicht der, der so entscheiden muß, dass du es gut findest. Muß er nicht.

Souveräns-Entscheidungen sind unantasbar, unabhängig davon, ob der "Einzelne" es richtig findet, oder nicht.

Wenn dir die Demokratie nicht zusagt, müßtest du dir eine Diktatur suchen. Da läuft es denn ganz offiziell so ab, wie du es propagierst. Oder wie in der BRD.....

....womit wir wieder beim tatsächlichen Strangthema wären, nicht beim "gefühlten".
Quelle (online)?
:irony:
1. Handbuch für schwerstkriminelle Richter
2. Handbuch für schwerstkriminelle Staatsanwälte und andere Anwälte
3. Anleitung für Korruption für den mittleren und gehobenen Dienst
4. ....

Hast du schon mal ein Handbuch für Taschendiebstahl oder Banküberfälle in die Hände bekommen ? Nein ? Dann gibt es die auch nicht....??!!
Richter sind auch Teil des Volkes!
Natürlich. Aber nicht in ihrer FUnktion als Richter, da sind sie Judikative, die mittels mater. Recht in die Grundrechte von Bürgern eingreifen. Dieser kann sich nur über die Normen schützen. Dafür sind Normen da.

Der Architekt ist nie Teil der Judikative. Die Mitglieder der Judikative und Exekutive haben somit eine Ausnahmestellung !
Auch das GG kann (größtenteils) geändert werden.
Seit 1990 können auch die unveränderbaren Grundrechte der Art. 1-20 GG geändert werden, durch Änderung von Art. 79 (3) GG "Unveränderbarkeit des GG"

Das GG ist sogar durch die Alliierten als "unveränderbar" (self containing law) für eine Übergangszeit konzipiert worden, bis das dt. Volk in den Grenzen von 1937 Friedensverträge schließen kann.
Selbstverständlich muss das Volk die Normen festlegen und wenn sich Meinugen ändern, ändern sich auch die Normen.
Moment: der Bürger darf dMn keine Richter wählen. Jetzt kreieren diese über die tägl. "Rechtsprechung" ja permanent neues Recht. Aber unabhängig vom VOlke ! Das heißt, wir bewegen uns im common law, dem fließenden Recht, was mit den Normen im roem.germ. Recht überhaupt nichts zu tun hat.

Hier bringst du 2 völlig unterschiedliche Rechtsysteme durcheinander !
s. auch hierzu Kant und Hegel.
Du springst wie wild von Thema zu Thema. Dass das Volk bei Gesetzesänderungen mitbestimmen muss, ist doch ganz klar. Aber hier nicht das Thema.
Doch. Das nennt man Demokratie ! Zu klären, ob das für die BRD (tatsächlicher Zustand) zustrifft ist exakterweise g e n a u das Strangthema.

Und: wann hat denn das Volk das letzte Mal bei welchem Gesetz mitbestimmt ?

Da bin ich nun wirklich gespannt drauf !
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cyrano
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Re: Demokratie ? - Trifft das auf die BRD zu ?

Beitrag von cyrano »

Das Strangthema wird im Eingangsbeitrag benannt, von Dir selbst.

Der Betreff allerdings ist irreführend und zu allgemein gehalten.

Er sollte lauten: "Richter-Wahl", oder "Wahl der Richter wäre demokratischer".
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Perdedor
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Re: Demokratie ? - Trifft das auf die BRD zu ?

Beitrag von Perdedor »

Marianne hat geschrieben: Was unterscheidet die Legislative von der Judikative ? Nichts !
Willst du mich verarschen? Ich habs dir schon 100x erklärt. In der Rechtsprechung gibt es ein objektives Richtig und Falsch. Feststellbar anhand der Gesetze. In der Legislative nicht.
Aber wieder einmal drückst du dich um meine Argumente. Was hat dein neuerliches Geschwafel mit meiner Aussage zu tun, dass es am besten wäre einfach den Besten einzusetzen? Dem hattest du im Beitrag davor ja nicht mehr widersprochen.
Du scheinst nicht in der Lage zu sein zu diskutieren, da du auf den Stadnpunkt des Gegenüber überhaupt nicht eingehst.
Marianne hat geschrieben:
[...] Man darf abwarten.
Na super. Du hast also NICHTS konkrets in der Hand. Es entspringt offenbar alles deiner Phantasiewelt.
Marianne hat geschrieben: Ich habe keine Ahnung, was er dir erzählt.
Ja red ich denn chinesisch?? Er gab mir zu verstehen, dass er ohne Bestechung und ohne politischen Einfluss in sein Amt kam. Was du offenbar nicht glauben willst. Darum geht es hier doch die ganze Zeit.
Marianne hat geschrieben:
Das Thema lautet "Demokratie ? - Trifft das auf die BRD zu ?"
Ich frage dich, wie du darauf kommst, dass mein Bekannter mich belügt (bzgl. des oben Gesagten) und du antwortest mit einem vollkommen irrelevanten Sermon über Artikel 101 GG. Damit lenkst du vom Thema ab.
Marianne hat geschrieben: Mit Einführung von § 33 a StPO.
"Hat das Gericht in einem Beschluss den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt und steht ihm gegen den Beschluss keine Beschwerde und kein anderer Rechtsbehelf zu, versetzt es, sofern der Beteiligte dadurch noch beschwert ist, von Amts wegen oder auf Antrag insoweit das Verfahren durch Beschluss in die Lage zurück, die vor dem Erlass der Entscheidung bestand. § 47 gilt entsprechend."

Inwiefern wird hier die Unschuldsvermutung abgeschafft?
Marianne hat geschrieben:
Ist dir mal aufgefallen, dass du permanent unterstellst ?!
Was unterstelle ich? Du sagtest, dass du den Satz so stehen lassen wolltest. Wenn du ihm nun doch widersprechen willst, dann bitte mit Begründung.
Marianne hat geschrieben: Genau hier liegt u.a. der Hase im Pfeffer: ein Richter hat keiner Partei anzugehören.
Er muss ihr ja nicht angehören um ihr nahe zu stehen. Du kommst nicht drumherum: Durch eine direkte Wahl der Richter duch das Volk, besteht eine große Gefahr, dass eben nicht der Beste zum Richter wird, sondern der, der eine bestimmte Meinung vertritt. Und selbstverständlich würde ein CDU Wähler nur einen Richter wählen, der CDU Meinungen vertritt. Es bestünde dadurch die Möglichkeit die Entscheidungen der Judikativen zu beeinflussen, was die Gewaltenteilung gefährdet.
Marianne hat geschrieben: Aber dieses Procedere unterwandert diesen Rechtgrundsatz, weil der Richter nicht mehr nur Recht zu geben braucht, weil keine Konsequenz aus Rechtsbeungen heraus resultiert.
Das ist falsch. Rechtsbeugung wird bestraft.
Marianne hat geschrieben: Ansonsten kannst du mir mal offizielle Quellen bringen, wo Richter wegen Rechtsbeugungen angeklagt und verurteilt worden sind.
Zeig DU mir eine Quelle, wo ein Richter nach einer erwiesenen Rechtsbeugung straflos ausgegangen ist. Danach hatte ich ja schon weiter oben gefragt und du konntest kein Beispiel bringen.
Marianne hat geschrieben: Ich kann dir aber Bsp. bringen, wo Juristen der Judikative (Ex Senator Roger Kusch, HH,) Richter aufgrund bestimmter Qualifikationen erannt haben (Ex Sozialgerichtspräsident HH - du möchtest bitte selbst ergoogeln, warum der Mann "beurlaubt" worden ist und ich kann dir versichern, das ist kein Einzelfall !).
Na, also. Dieser Richter ist zum Beispiel des Amtes enthoben worden, da der Verdacht einer Straftat besteht. Wie du siehst, funktioniert das System.
Marianne hat geschrieben: somit hat als erste und einzige Handlung in einer Demokratie der Souverän sich zu entmachten und entrechten, weil er in die von ihm geschaffenen Strukturen nicht zu seinen (=VOlk !!!) Gunsten eingreifen darf.
Natürlich darf es noch in die Gesetzgebung eingreifen. Aber wenn es in einem Rechtstaat leben will, darf es logischerweise nicht mehr in die Rechtsprechung eingreifen. Sonst bräuchte es ja gar keine Gesetze mehr vorgeben.
Marianne hat geschrieben: Der Sozialgerichtspräsident war nicht der Beste. Auch nicht der Qualifizierteste. Er erfüllte nur gewisse Voraussetzungen, weil die Sozialgerichte für Familien & Soziales da sind.
Ich sage ja: Das mit dem Ruppelt wäre genauso passiert, wenn gewählt worden wäre. Denn die Hamburger haben den Schill ja auch gewählt und hätten logischerweise auch für "seinen" Richter gestimmt. Daher wäre es besser gewesen schlicht den Besten einzusetzen.
Marianne hat geschrieben: Wieso kann denn angeblich die Exekutive unter Ausschaltung der Gewaltenteilung das "entscheiden" ?
Die Exekutive soll das auch nicht entscheiden, sondern im Endeffekt die Prüfungsmaschinerie an den Unis. Natürlich ist auch das nicht 100% sicher, aber die beste Möglichkeit. Und ich kenne den akademischen Betrieb aus eigener Erfahrung, sowie den juristisch akademischen aus erster Hand. Es gibt schwarze Schafe, aber das sind in der Tat Ausnahmen.
Marianne hat geschrieben: Und wenn ich "Erna Sach" im Kreis xy zur RIchterin wähle, dann ist das "meine" Entscheidung ! = Sovuerän ! Immer noch nicht verstanden , was der Souverän ist ?

Das ist nicht der, der so entscheiden muß, dass du es gut findest. Muß er nicht.
Du hast ganz offenbar Probleme zu verstehen, was Rechtstaatlichkeit bedeutet. Der Souverän entscheidet nicht über jeden einzelnen jur. Fall, sondern gibt nur die Regeln vor. Und das geschieht demokratisch durch die Legislative.

Du scheist zu glauben, dass Rechtstaatlichkeit und Demokratie sich widersprechen. Das ist falsch.
Marianne hat geschrieben: 1. Handbuch für schwerstkriminelle Richter
2. Handbuch für schwerstkriminelle Staatsanwälte und andere Anwälte
3. Anleitung für Korruption für den mittleren und gehobenen Dienst
4. ....

Hast du schon mal ein Handbuch für Taschendiebstahl oder Banküberfälle in die Hände bekommen ? Nein ? Dann gibt es die auch nicht....??!!
Mit anderen Worten, du hast es frei erfunden... :roll:
Marianne hat geschrieben: Aber nicht in ihrer FUnktion als Richter, da sind sie Judikative, die mittels mater. Recht in die Grundrechte von Bürgern eingreifen.
Richter machen auch nur ihren Job, wie jeder andere Handwerker.
Sie tun das, wofür man sie bezahlt, nämlich die Gesetze auf konkrete Situationen anzuwenden. Genau, wie der Architekt dafür bezahlt wird, sein Fachwissen auf einen bestimmten Auftrag anzuwenden.
Du versuchst hier einen Unterschied reinzuinterpretieren, den es so gar nicht gibt.
Nicht die Richter greifen in die Rechte der Menschen ein, sondern das Gesetz selbst schränkt diese ein.
Der Architekt erfindet nicht die Gesetze der Statik, sondenr wendet sie nur an.
Marianne hat geschrieben: Seit 1990 können auch die unveränderbaren Grundrechte der Art. 1-20 GG geändert werden, durch Änderung von Art. 79 (3) GG "Unveränderbarkeit des GG"
Da steht immernoch, dass Art 1 und 20 nicht verändert werden dürfen. Aber das ist ein anderes Thema.
Marianne hat geschrieben: Jetzt kreieren diese über die tägl. "Rechtsprechung" ja permanent neues Recht.
Quatsch. Richter können die Gesetzbücher nicht verändern. Das geht nur durch die Legislative. (-> Gewaltenteilung)
Marianne hat geschrieben: Und: wann hat denn das Volk das letzte Mal bei welchem Gesetz mitbestimmt ?
Bei jeder Wahl. Aber dazu habe ich ja schon ganz zu Anfang etwas gesagt.
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Re: Demokratie ? - Trifft das auf die BRD zu ?

Beitrag von El Cattivo »

*Prust*
Richter direkt wählen? Boa, wie kann man nur auf so [merkwürdige] Ideen kommen in dieser populiatischen Bild-Zeitungsgesellschaft. Eine indirekte Wahl entspricht ebenso den Prinzipien einer Demokratie und wenn man schon den Vergleich zu den USA machen will, dann sollte man sich mal damit auseinandersetzen, wie in den USA der mächtigste Mann gewählt wird. Aja, indirekt, wie bei uns die Richter.

5% Hürde undemokratisch? In Geschichte geschlafen oder was? Weimarer Republik, ein Begriff?

Legislative=Judikative, um Himmelswillen. Zum Glück nicht, wäre ja noch schöner. In diesem Land geht es schon genug bergab, als das man noch eine Diktatur einsetzen müsste, indem man die Gesetzgebende Gewalt mit der Rechtsprechenden gleichsetzt. Aber sich schön scheinheilig auf die Seite der Demokratie schwafeln... :angry:

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Re: Demokratie ? - Trifft das auf die BRD zu ?

Beitrag von Marianne »

[="El Cattivo"]*Prust*
Richter direkt wählen? Boa, wie kann man nur auf so [merkwürdige] Ideen kommen in dieser populiatischen Bild-Zeitungsgesellschaft.
Die Bild-Zeitung ist offensichtlich zum Gral des Bildungssystems mutiert, das einfachste Grundregeln - zeitl. befr. Wahlen von Richtern - zu den Merkwürdigkeiten eines freiheitl. demokrat. Staatswesens verklärt werden.

Solche Aussagen sind erschreckend und alamierend !
Eine indirekte Wahl entspricht ebenso den Prinzipien einer Demokratie und wenn man schon den Vergleich zu den USA machen will, dann sollte man sich mal damit auseinandersetzen, wie in den USA der mächtigste Mann gewählt wird. Aja, indirekt, wie bei uns die Richter.
Richter werden in Dtl. nicht "indirekt gewählt", sondern bestimmt. Entgegen der Gewaltenteilung sogar von der Judikative !
5% Hürde undemokratisch? In Geschichte geschlafen oder was? Weimarer Republik, ein Begriff?
5 %: ja ! Undemokratisch !

Möchten wir die Parteienvielfalt für Hitler verantwortlich machen ?
IG Farben ein Begriff ?
Legislative=Judikative, um Himmelswillen. Zum Glück nicht, wäre ja noch schöner. In diesem Land geht es schon genug bergab, als das man noch eine Diktatur einsetzen müsste, indem man die Gesetzgebende Gewalt mit der Rechtsprechenden gleichsetzt. Aber sich schön scheinheilig auf die Seite der Demokratie schwafeln.
Aufhebung der Gewaltenteilung = Diktatur
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Re: Demokratie ? - Trifft das auf die BRD zu ?

Beitrag von El Cattivo »

Marianne hat geschrieben: Solche Aussagen sind erschreckend und alamierend !
Wesentlich alarmierender finde ich die Entwicklung, dass das verstehende Lesen offenbar nur noch eine selten anzutreffende Begabung ist, besonders hier im Forum.
Möchten wir die Parteienvielfalt für Hitler verantwortlich machen ?
Wo genau habe ich von der Machtergreifung Hitlers gesprochen? Schnapp dir ein gutes Geschichtsbuch und mach dich mal kundig, wohin der wegfall der 5% Hürde führt. Wenn du Ansatzweise verstehen kannst, wovon ich rede, dann reden wir weiter.

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Re: Demokratie ? - Trifft das auf die BRD zu ?

Beitrag von Marianne »

El Cattivo hat geschrieben: Wesentlich alarmierender finde ich die Entwicklung, dass das verstehende Lesen offenbar nur noch eine selten anzutreffende Begabung ist, besonders hier im Forum.

Wo genau habe ich von der Machtergreifung Hitlers gesprochen? Schnapp dir ein gutes Geschichtsbuch und mach dich mal kundig, wohin der wegfall der 5% Hürde führt. Wenn du Ansatzweise verstehen kannst, wovon ich rede, dann reden wir weiter.

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Der Wegfall führt zur Demokratie. Ansonsten könnte es auch eine 10, 15, oder 30 % Hürde geben. Alles mit der gleichen "Nicht-Legitimation". Grundlage für jede Hürde: NULL !

Ansonsten bitte: einfach begründen. Nicht immer glauben und meinen wollen. :hat:
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daimos
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Re: Demokratie ? - Trifft das auf die BRD zu ?

Beitrag von daimos »

@Marianne

Ich würde dir dringend empfehlen, dich erst einmal schlau zu machen, bevor du hier so einen erwiesenen Mist abgibst. In den USA kommen nur zwei Parteien in den Kongress. Alle anderen, die sich aufstellen, fallen weg. Das ist weit krasser als eine 5%-Hürde.

Dass diese 5%-Sperrklausel verfassungsgemäß, hat das Bundesverfassungsgericht dreimal bestätigt:
BVerfGE 4, 31; 6, 84; 51, 222.
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Re: Demokratie ? - Trifft das auf die BRD zu ?

Beitrag von Marianne »

daimos hat geschrieben:@Marianne

Ich würde dir dringend empfehlen, dich erst einmal schlau zu machen, bevor du hier so einen erwiesenen Mist abgibst. In den USA kommen nur zwei Parteien in den Kongress. Alle anderen, die sich aufstellen, fallen weg. Das ist weit krasser als eine 5%-Hürde.

Dass diese 5%-Sperrklausel verfassungsgemäß, hat das Bundesverfassungsgericht dreimal bestätigt:
BVerfGE 4, 31; 6, 84; 51, 222.
Bisher habe ich - bleibst trotzdem mein Lieblingsforist - nur Mist vondir vernommen.
Hier bringst du mal wieder versch. Dinge durcheinander. Aber wer kann dir schon böse sein. :hat:
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Re: Demokratie ? - Trifft das auf die BRD zu ?

Beitrag von El Cattivo »

Marianne hat geschrieben: Der Wegfall führt zur Demokratie.
und wie verfizierst du deine Behauptung? Blind behaupten ist halb bewiesen, nicht war... :comfort:
und das, wo die Geschichte der Weimarer Republik deutlich zeigt, das diese Behauptung nicht stimmt.

mfg
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Re: Demokratie ? - Trifft das auf die BRD zu ?

Beitrag von Marianne »

El Cattivo hat geschrieben: und wie verfizierst du deine Behauptung? Blind behaupten ist halb bewiesen, nicht war... :comfort:
und das, wo die Geschichte der Weimarer Republik deutlich zeigt, das diese Behauptung nicht stimmt.

mfg
% - Hürden bedeuten, dass Stimmen des Souveräns einfach wegfallen würden. Nach welchen Normen (bekannt was das ist ?) könnte wer (Demokratie = Volksherrschaft !) das entgegen der Normen (Art. 38 GG = der Abgeordnete ist unmittelbar....zu wählen !) willkürlich entscheiden ?

Erklär mal !

Die Wahlen in der Weimarer Republik waren in der Tat entgegen der Verfassung. Bevor das geändert werden konnte, kam Adolf.

Und wenn eine 5 % Hürde i.O. ist, warum dann nicht eine 10 % oder 20 % Hürde ?
Nach welcher Norm ist welche Hürde noch "statthaft" (= das BVerfG sagt "i.O") und ab wann nicht mehr ?
Wieso 5 % ? WO steht das ? Auf welcher Norm basiert diese "Regelung" ?

Erklär mal !
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Weltregierung
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Re: Demokratie ? - Trifft das auf die BRD zu ?

Beitrag von Weltregierung »

El Cattivo hat geschrieben: und wie verfizierst du deine Behauptung? Blind behaupten ist halb bewiesen, nicht war... :comfort:
und das, wo die Geschichte der Weimarer Republik deutlich zeigt, das diese Behauptung nicht stimmt.

mfg
Dass es einen kausalen Zusammenhang zwischen Sperrklausel und stabilen politischen Verhältnissen gibt, würde ich so aber auch nicht unterschreiben. In Italien hat auch die Einführung einer solchen Hürde keine Stabilität gebracht.
ich sprenge eure demo und es regnet hackepeter
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Re: Demokratie ? - Trifft das auf die BRD zu ?

Beitrag von Marianne »

Weltregierung hat geschrieben:
Dass es einen kausalen Zusammenhang zwischen Sperrklausel und stabilen politischen Verhältnissen gibt, würde ich so aber auch nicht unterschreiben. In Italien hat auch die Einführung einer solchen Hürde keine Stabilität gebracht.
Es ist auch nur die Verhinderung von "nicht etablierten" Parteien. MIt Demokratie hat das nichts zu tun. Stimmen auf Basis einer willkürlichen % - Zahl unter den Tisch fallen lassen...
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Re: Demokratie ? - Trifft das auf die BRD zu ?

Beitrag von El Cattivo »

Marianne hat geschrieben: Die Wahlen in der Weimarer Republik waren in der Tat entgegen der Verfassung.
Ist das so schwer zu verstehen? Es geht nicht darum, auf was die Wahlen in der Weimarer Republik basieren, es geht darum, das es dort keine 5% Hürde gab! Noch einfacher, hier sollte es nicht mehr zu Probleme mit dem verstehenden lesen kommen:

Weimarer Republik= keine 5% Hürde
BRD = eine 5% Hürde

Soweit erstmal verstanden?

@Weltregierung
Naja, ich habe ja nicht geschrieben, dass es eine solche Sperrklausel zur politischen Stabilität führt, sondern genau anders herum. Umkehrung der Implikation... ;)
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Re: Demokratie ? - Trifft das auf die BRD zu ?

Beitrag von Marianne »

El Cattivo hat geschrieben: Ist das so schwer zu verstehen? Es geht nicht darum, auf was die Wahlen in der Weimarer Republik basieren, es geht darum, das es dort keine 5% Hürde gab! Noch einfacher, hier sollte es nicht mehr zu Probleme mit dem verstehenden lesen kommen:

Weimarer Republik= keine 5% Hürde
BRD = eine 5% Hürde

Soweit erstmal verstanden?
Das du eine 5 %-Hürde als verfassungskonform ansiehst ? ja.
Was immer noch nicht richtig ist. Es gibt schlicht keine Norm dafür !
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daimos
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Re: Demokratie ? - Trifft das auf die BRD zu ?

Beitrag von daimos »

Marianne hat geschrieben:
Das du eine 5 %-Hürde als verfassungskonform ansiehst ? ja.
Was immer noch nicht richtig ist. Es gibt schlicht keine Norm dafür !
Klar doch. Die Norm dafür ist § 6BWahlG, das aufgrund von Art. 38 III GG erlassen wurde. § 6 BWahlG ist verfassungskonform - sagt jedenfalls das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 6, 84).

Noch Fragen? :roll:
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Re: Demokratie ? - Trifft das auf die BRD zu ?

Beitrag von Marianne »

daimos hat geschrieben: Klar doch. Die Norm dafür ist § 6BWahlG, das aufgrund von Art. 38 III GG erlassen wurde. § 6 BWahlG ist verfassungskonform - sagt jedenfalls das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 6, 84).

Noch Fragen? :roll:
1. falsche Darstellung. Der Art. 38 GG ist eine Norm. Und diese sagt unmittelbar, etc.
2. ich lese in der Norm 38 GG nicht, das 5 % der Stimmen hiervon ausgenommen sind ! Du ?
3. ich lese in der Norm 38 GG ebenfalls nicht, dass mittels Listenwahl, unbekannte Teilnehmer über Kapital im Hintergrund in die Parlamente gekauft werden dürfen. Du ?
4. ich freue mich über jedes Urteil eines BVerfG, dem Gericht ohne Verfassung.
5. ich freue mich insbesondere immer über Menschen, die GG und Verfassung nicht unterscheiden, bzw. dieses sogar gleichzusetzen versuchen. Das Gleiche und dasselbe wäre dann auch identisch. So wie 1/3 eines Völkerrechtssubjektes mit dem ganzen identisch ist.
6. ich freue mich, wenn der von mir hoch geschätzte Forist daimos sich mal mit dem Begriff der NORM vertraut machen wird, damit "Recht", "Gesetz" und "Norm" nicht immer durcheinander gewürfelt wird und plan- und sinnlos irgendwelche Urteile zitiert werden, deren Inhalt z.T. nicht bekannt und erst Recht nicht verstanden wird.
:hat:
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Re: Demokratie ? - Trifft das auf die BRD zu ?

Beitrag von El Cattivo »

Marianne hat geschrieben: Das du eine 5 %-Hürde als verfassungskonform ansiehst ?
Boa... :roll:
Lesen scheint wirklich eine Kunst zu sein. Mann Mann Mann... :rant: Also versuche ich das mal noch mal ausführlicher zu erklären.
Deine Behauptung war:
Marianne hat geschrieben:Der Wegfall führt zur Demokratie.
Hier fehlt etwas der Kontext, mit Wegfall meintest du die 5% Hürde.

Also du behauptest, der Wegfall führe zur Demokratie bzw. es ginge demokratischer zu.

Du stellst eine Behauptung auf, du musst verstehen, das selbständig denkende Menschen es nicht mögen, das blind behautet wird ohne zu belegen.. Aber darum soll es nicht gehen, weil du offenbar schon bei einfacheren Dingen Probleme hast.

Eins muss jedoch in deinen Kopf hinein, es könnte passieren, das deine Behauptungen hinterfragt werden und nicht bibelartig nachgebetet.

Wenn ich also auf solche Sätze antworte, dann geht es mir nicht um:
  • um meine Meinung
  • ob die Wahlen in der Weimarer Republik legitim waren
  • ob die 5% Hürde verfassungskonform ist
  • welche Normen es dafür gibt
  • und was dir noch so alles eingefallen ist bzw. noch einfallen wird.
Worum wird es wohl gehen, wenn es das alles nicht ist?
Richtig, um deine ursprüngliche Behauptung:
Marianne hat geschrieben:Der Wegfall führt zur Demokratie.
Merke: Meistens ist es so, dass wenn jemand zitiert und dazu etwas schreibt, dann meint er in der Regel auch den zitierten Text selbst und nicht irgendwelche kruden Gedankenkonstrukte, die auf dem zitierten aufbauen.

Da du selbst offenbar auf Fakten keine Wert legst habe ich sie nachgereicht. Wie kann man nun eine solche Behauptung empirisch belegen oder widerlegen? Das ist nur möglich, in dem man auch einmal die Wirkung des Wegfalls betrachtet und das geht mittels deutscher Geschichte, denn:

Weimarer Republik= keine 5% Hürde
BRD = eine 5% Hürde

Alles zusammen nennt man dann im allgemeinen ein 'Argument'. So weit erstmal verstanden? Ich kann dir ja noch ein Bildchen malen, wenn es immer noch zu komplex ist.

mfg
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Re: Demokratie ? - Trifft das auf die BRD zu ?

Beitrag von Marianne »

El Cattivo hat geschrieben: Boa... :roll:
Lesen scheint wirklich eine Kunst zu sein. Mann Mann Mann... :rant: Also versuche ich das mal noch mal ausführlicher zu erklären.
Deine Behauptung war:
Hier fehlt etwas der Kontext, mit Wegfall meintest du die 5% Hürde.

Also du behauptest, der Wegfall führe zur Demokratie bzw. es ginge demokratischer zu.

Du stellst eine Behauptung auf, du musst verstehen, das selbständig denkende Menschen es nicht mögen, das blind behautet wird ohne zu belegen.. Aber darum soll es nicht gehen, weil du offenbar schon bei einfacheren Dingen Probleme hast.

Eins muss jedoch in deinen Kopf hinein, es könnte passieren, das deine Behauptungen hinterfragt werden und nicht bibelartig nachgebetet.

Wenn ich also auf solche Sätze antworte, dann geht es mir nicht um:
  • um meine Meinung
  • ob die Wahlen in der Weimarer Republik legitim waren
  • ob die 5% Hürde verfassungskonform ist
  • welche Normen es dafür gibt
  • und was dir noch so alles eingefallen ist bzw. noch einfallen wird.
Worum wird es wohl gehen, wenn es das alles nicht ist?
Richtig, um deine ursprüngliche Behauptung:


Merke: Meistens ist es so, dass wenn jemand zitiert und dazu etwas schreibt, dann meint er in der Regel auch den zitierten Text selbst und nicht irgendwelche kruden Gedankenkonstrukte, die auf dem zitierten aufbauen.

Da du selbst offenbar auf Fakten keine Wert legst habe ich sie nachgereicht. Wie kann man nun eine solche Behauptung empirisch belegen oder widerlegen? Das ist nur möglich, in dem man auch einmal die Wirkung des Wegfalls betrachtet und das geht mittels deutscher Geschichte, denn:

Weimarer Republik= keine 5% Hürde
BRD = eine 5% Hürde

Alles zusammen nennt man dann im allgemeinen ein 'Argument'. So weit erstmal verstanden? Ich kann dir ja noch ein Bildchen malen, wenn es immer noch zu komplex ist.

mfg
Danke dir. Ich wußte nicht, dass du noch ein Schmucktelegramm für diesen einfachen, kleinen Satz benötigst.

Demokratie bedeutet ja "Volksherrschaft"; d.h., jeder Wahlberechtigte kann ab dem Lebensjahr X wählen.
W e r wie zu wählen ist, ist in der obersten Norm dafür, dem Art. 38 GG verankert.

Artikel 38 Grund-Gesetz

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.


Jetzt mußt du mir noch erklären (am besten am "Kontext" von Art. 19 (1),(2) GG) wo diese "ominöse" 5 % Klausel ihren rechtlichen (nur eine Norm !!!) Ursprung hat.

Art. 38 GG gibt - für jedermann leicht einsehbar - nicht her, dass eine bestimmte Anzahl von Stimmen willkürlich und entgegen dem 38er einfach unter dem Tisch fallen, damit .... es für irgendjemanden (mit welchen Interessen eigentlich ??) vielleicht übersichtlicher wird, bzw. damit nicht plötzlich "Störer" auftauchen.

Was auch nicht Gegenstand wäre, weil dann das Volk diese gewählt hat.

So kann man bsw. über die alberne Truppe der NPD in einigen Landtagen sagen/denken, was man will: sie sind vom Souverän gewählt worden und wer sind wir angebl. "Demokraten", wenn wir einfach Stimmen unter den Tisch fallen lassen, weil sie nicht in unser Weltbild passen.

Meinungsfreiheit wäre ein weiterer Punkt, den diese "Demokratie nicht hat. Sagte ich, was ich wollte (und hier ist nicht !!! der Wahrheitsgehalt gefragt), muß ich mit Gefängnisstrafen rechnen.

Ergänzung zu Wahlen: mittlerweile kann jeder "Europäer" bei Kommunalwahlen in Dtl. wählen, der mind. 16 Jahre alt ist und seinen ständigen Wohnsitz im Wahlgebiet hat.

Das steht auch nicht im Art. 38 GG drin ! Und falls du jetzt den "Deutschen" suchst, der nur wählen darf, kannst du dir gerne die ges. Lektüre der gr. Kommentare zum GG reinziehen.

Da steht es nämlich genau so drin.

Haben wir das "undemokratische" einer %-Hürde jetzt verstanden und begriffen ?
El Cattivo
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Re: Demokratie ? - Trifft das auf die BRD zu ?

Beitrag von El Cattivo »

Marianne hat geschrieben: Danke dir. Ich wußte nicht, dass du noch ein Schmucktelegramm für diesen einfachen, kleinen Satz benötigst.
Ich auch nicht. Ein Normalgebildeter Mensch hätte von Anfang an, das Argument begriffen, wie auch dem Bezug. Du hast es offenbar, selbst nach dieser eigentlich kindgerechten Erläuterungen nicht begriffen. Es geht mir nicht darum geht, ob die 5% Hürde Verfassungskonform ist oder nicht, sondern um deine Behauptung, das eine Abschaffung zu mehr Demokratie führe... Eigentlich unfassbar, Weltregierung hat gleich von Anfang an das Argument mit der Weimarer Republik begriffen. Du plabberst munter weiter und ignorierst das Argument einfach. Sicher, das ist eine Methode, aber die Methode von Dogmatiker. Ich könnte dir doch noch ein Bildchen malen, aber da habe ich nun wirklich keine Lust mehr drauf.

Viel Spaß noch beim 'missionieren', wunder dich aber nicht, wenn du verlacht wirst, wenn du dich auf so billige Art und Weise immunisierst.

Aber noch mal am Rande, das du Art. 19 (1),(2) am wichtigsten findest ist mir schon klar, wo doch die 5% Hürde in Art. 19 (3) enthalten ist. :mrgreen:

mfg
Alpha Centauri Informationen aus wissenschaftlicher Sicht über Pseudowissenschaften
und ähnliche Überzeugungssysteme, vorrangig kritische Betrachtungen zu Widerlegungen der Relativitätstheorie und Einsteins.
Marianne
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Registriert: Mi 4. Jun 2008, 10:48

Re: Demokratie ? - Trifft das auf die BRD zu ?

Beitrag von Marianne »

El Cattivo hat geschrieben: Ich auch nicht. Ein Normalgebildeter Mensch hätte von Anfang an, das Argument begriffen, wie auch dem Bezug. Du hast es offenbar, selbst nach dieser eigentlich kindgerechten Erläuterungen nicht begriffen. Es geht mir nicht darum geht, ob die 5% Hürde Verfassungskonform ist oder nicht, sondern um deine Behauptung, das eine Abschaffung zu mehr Demokratie führe... Eigentlich unfassbar, Weltregierung hat gleich von Anfang an das Argument mit der Weimarer Republik begriffen. Du plabberst munter weiter und ignorierst das Argument einfach. Sicher, das ist eine Methode, aber die Methode von Dogmatiker. Ich könnte dir doch noch ein Bildchen malen, aber da habe ich nun wirklich keine Lust mehr drauf.

Viel Spaß noch beim 'missionieren', wunder dich aber nicht, wenn du verlacht wirst, wenn du dich auf so billige Art und Weise immunisierst.

Aber noch mal am Rande, das du Art. 19 (1),(2) am wichtigsten findest ist mir schon klar, wo doch die 5% Hürde in Art. 19 (3) enthalten ist. :mrgreen:

mfg
Dank Art. 5 GG sehe ich da keine Schwierigkeit. Ist auch eine Norm !
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