http://www.zeit.de/politik/deutschland/ ... do-bosbachSoll Gotteslästerung strafbar bleiben? Grüne und Liberale stellen den Paragrafen zur Disposition. Koalitionspolitiker warnen dagegen vor Änderungen am Strafgesetz.
Oder wie Kurt Tucholsky einst sagte: Ich mag mich nicht gern mit der Kirche auseinandersetzen; es hat ja keinen Sinn, mit einer Anschauungsweise zu diskutieren, die sich strafrechtlich hat schützen lassen.
Was meint Ihr, unabhängig vom Fall Charlie Hebdo, zu diesem Thema? Hat der Paragraph nach wie vor seine Berechtigung? Oder sollte für eine Glaubensgemeinschaft -- ob christlich, muslimisch, jüdisch oder buddhistisch -- das selbe Recht gelten wie für andere soziale Gruppen/Vereinigungen auch?
http://dejure.org/gesetze/StGB/166.html§ 166
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.