Manchmal gibt es ja den Vorwurf, dass dies nur dazu da ist, um die Kirchenaustritte einigermaßen zu bremsen, wie ja zum Teil auch zugegeben wird:
Das ist natürlich völliger Unsinn. Es geht alleine um die Kosten dieses Verwaltungsaktes.Josef Werner, Gemeinde Durbach hat geschrieben: Ab Minute 1:11 (Einleitung ab etwa 0:50)
Der Gemeinderat ist immer mit der Kirche gut verbunden gewesen und da wollte man eine kleine Hemmschwelle setzen. Es war einfach ein kleines Signal: Wir wollen das nicht zu sehr vereinfachen, aber wir wollen auch noch etwas daran verdienen.
Daher gab es auf einer Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses von Wolfgang Brauer folgenden Vorschlag:
Nachtrag: Den Text gibt es auch ohne Video, und zwar hier (ab Seite 78).Wolfgang Brauer, 30. Mai 2013 hat geschrieben: Ab Minute 2:52 (Einleitung ab etwa 2:20)
Diese billigen Vorwürfe atheistischer Kreise wären sehr leicht zu entkräften, würde das uns jetzt vorliegende Gesetz durch einen Absatz 4 im Paragraphen 1 ergänzt werden, der festschreibt, dass auch Kircheneintritte mit 30 Euro belastet werden.
Selbst die Linkspartei schreibt auf ihrer Internetseite aber
Ist diese Forderung aber nicht völlig logisch? Wenn der Austritt etwas kostet, muss doch auch der Eintritt etwas kosten. Denn da muss ja auch irgendein Verwaltungsakt erfolgen.Die Linke hat geschrieben: Wolfgang Brauer macht den nicht ganz ernst gemeinten Vorschlag, auch für Kircheneintritte eine Gebühr zu erheben.