Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Moderator: Moderatoren Forum 2

Antworten

Gebühr beim Kirchenaustritt bzw. -eintritt?

Entweder beides gegen Gebühr oder beides kostenlos.
6
60%
Dass nur der Austritt etwas kostet, finde ich sinnvoll/gerecht.
4
40%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 10
Benutzeravatar
Zahnderschreit
Beiträge: 1545
Registriert: Dienstag 9. Oktober 2012, 14:14
user title: Antinatalist
Wohnort: Südliches Norddeutschland

Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Zahnderschreit »

Bekanntermaßen kostet der Austritt aus der Kirche eine mehr oder weniger kleine Gebühr (zwischen 5 € und 60 €, nur in Brandenburg kostet es wohl nichts).

Manchmal gibt es ja den Vorwurf, dass dies nur dazu da ist, um die Kirchenaustritte einigermaßen zu bremsen, wie ja zum Teil auch zugegeben wird:
Josef Werner, Gemeinde Durbach hat geschrieben: Ab Minute 1:11 (Einleitung ab etwa 0:50)
Der Gemeinderat ist immer mit der Kirche gut verbunden gewesen und da wollte man eine kleine Hemmschwelle setzen. Es war einfach ein kleines Signal: Wir wollen das nicht zu sehr vereinfachen, aber wir wollen auch noch etwas daran verdienen.
Das ist natürlich völliger Unsinn. Es geht alleine um die Kosten dieses Verwaltungsaktes.
Daher gab es auf einer Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses von Wolfgang Brauer folgenden Vorschlag:
Wolfgang Brauer, 30. Mai 2013 hat geschrieben: Ab Minute 2:52 (Einleitung ab etwa 2:20)
Diese billigen Vorwürfe atheistischer Kreise wären sehr leicht zu entkräften, würde das uns jetzt vorliegende Gesetz durch einen Absatz 4 im Paragraphen 1 ergänzt werden, der festschreibt, dass auch Kircheneintritte mit 30 Euro belastet werden.
Nachtrag: Den Text gibt es auch ohne Video, und zwar hier (ab Seite 78).

Selbst die Linkspartei schreibt auf ihrer Internetseite aber
Die Linke hat geschrieben: Wolfgang Brauer macht den nicht ganz ernst gemeinten Vorschlag, auch für Kircheneintritte eine Gebühr zu erheben.
Ist diese Forderung aber nicht völlig logisch? Wenn der Austritt etwas kostet, muss doch auch der Eintritt etwas kosten. Denn da muss ja auch irgendein Verwaltungsakt erfolgen.
Zuletzt geändert von Zahnderschreit am Mittwoch 29. Oktober 2014, 17:53, insgesamt 1-mal geändert.
uwe
Beiträge: 339
Registriert: Mittwoch 8. August 2012, 01:57

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von uwe »

Die Logik ist unzureichend und damit falsch.
Benutzeravatar
Umetarek
Beiträge: 17494
Registriert: Dienstag 3. Juni 2008, 07:24
user title: auf dem Weg zur Wüste...
Wohnort: Pfalz

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Umetarek »

uwe » Mi 29. Okt 2014, 18:21 hat geschrieben:Die Logik ist unzureichend und damit falsch.
Na so ein paar Argumente wären nett, oder?
Mutter des Wahnsinns und Harmoniebeauftragte des Forums, sowie geprüfte Völkermörderin!
Benutzeravatar
Zahnderschreit
Beiträge: 1545
Registriert: Dienstag 9. Oktober 2012, 14:14
user title: Antinatalist
Wohnort: Südliches Norddeutschland

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Zahnderschreit »

uwe » Mi 29. Okt 2014, 19:21 hat geschrieben:Die Logik ist unzureichend und damit falsch.
Um mal genauso gut dagegen zu halten:
Deine Logik ist unzureichend, die Kircheneintrittsgebühr damit richtig.

Im Ernst: Kannst du das näher ausführen?
uwe
Beiträge: 339
Registriert: Mittwoch 8. August 2012, 01:57

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von uwe »

Sicherlich entstehen "Verwaltungsgebühren" bei einem Kirchenbeitritt, werden diese jedoch mit den "Mitgliedsbeiträgen" bezahlt, welche höchstwahrscheinlich irgendwann auch vom neuen "Mitglied" entrichtet werden. Verlässt man jedoch die Kirche, ist nicht zwangsweise sichergestellt dass alle Gebühren entrichtet worden sind, außerdem will man denjenigen "bestrafen", dass er aus der Kirche austritt, einfache Psychologie und einfaches Wirtschaften. Da steckt die Logik.
Zuletzt geändert von uwe am Donnerstag 30. Oktober 2014, 13:49, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Thomas I
Beiträge: 40289
Registriert: Samstag 31. Mai 2008, 17:03
user title: EMPEREUR DES EUROPEENS

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Thomas I »

uwe » Do 30. Okt 2014, 14:48 hat geschrieben:Sicherlich entstehen "Verwaltungsgebühren" bei einem Kirchenbeitritt, werden diese jedoch mit den "Mitgliedsbeiträgen" bezahlt, welche höchstwahrscheinlich irgendwann auch vom neuen "Mitglied" entrichtet werden. Verlässt man jedoch die Kirche, ist nicht zwangsweise sichergestellt dass alle Gebühren entrichtet worden sind, außerdem will man denjenigen "bestrafen", dass er aus der Kirche austritt, einfache Psychologie und einfaches Wirtschaften. Da steckt die Logik.
Der Staat hat aber niemanden dafür zu bestrafen, dass er aus der Kirche austritt. Das ist verfassungswidrig.
uwe
Beiträge: 339
Registriert: Mittwoch 8. August 2012, 01:57

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von uwe »

Es ist ja auch keine Bestrafung, daher die Anführungszeichen bei "Bestrafung", es wirkt nur wie eine, zumindest psychologisch.
Benutzeravatar
think twice
Beiträge: 20729
Registriert: Freitag 4. Juli 2014, 15:14
user title: sozialdemokratisch
Wohnort: Bunte Republik Deutschland

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von think twice »

Die Kichenaustrittsgebühren sind ganz einfach Bearbeitungsgebühren. Behörden sind Dienstleister und werden bezahlt. Ist nichts anderes, als wenn man einen neuen Ausweis beantragt.
Duldsamkeit heißt nicht, dass ich auch billige, was ich dulde.
(Mahatma Gandhi)
Benutzeravatar
Joker
Beiträge: 11944
Registriert: Montag 18. Mai 2009, 19:40

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Joker »

think twice » Do 30. Okt 2014, 18:40 hat geschrieben:Die Kichenaustrittsgebühren sind ganz einfach Bearbeitungsgebühren. Behörden sind Dienstleister und werden bezahlt. Ist nichts anderes, als wenn man einen neuen Ausweis beantragt.
Die Religion ist aber keine Behörde .

Im großen und ganzen ist es mir aber egal ob nun der gläubige dafür löhnen muss wenn er seinen glauben verliert.
Betrifft mich nicht weil schon von Elternhaus aus es niemals eine Anmeldung bei diesen bekloppten Verein gab.
Benutzeravatar
Zahnderschreit
Beiträge: 1545
Registriert: Dienstag 9. Oktober 2012, 14:14
user title: Antinatalist
Wohnort: Südliches Norddeutschland

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Zahnderschreit »

Joker » Do 30. Okt 2014, 19:39 hat geschrieben: Im großen und ganzen ist es mir aber egal ob nun der gläubige dafür löhnen muss wenn er seinen glauben verliert.
Es betrifft ja vermutlich auch viele Ungläubige, die nicht freiwillig Mitglied sind/waren.
uwe » Do 30. Okt 2014, 14:48 hat geschrieben:Sicherlich entstehen "Verwaltungsgebühren" bei einem Kirchenbeitritt, werden diese jedoch mit den "Mitgliedsbeiträgen" bezahlt
Die Kirche zahlt also dem Staat Geld dafür, wenn jemand getauft wird? Hast du dazu eine Quelle?

uwe » Do 30. Okt 2014, 14:48 hat geschrieben:außerdem will man denjenigen "bestrafen", dass er aus der Kirche austritt, einfache Psychologie und einfaches Wirtschaften. Da steckt die Logik.
Naja, "Logik" würde ich es nicht nennen. Aber du gibst ja selbst zu, dass es als Strafe gedacht ist.
uwe » Do 30. Okt 2014, 15:46 hat geschrieben:Es ist ja auch keine Bestrafung, daher die Anführungszeichen bei "Bestrafung", es wirkt nur wie eine, zumindest psychologisch.
Wieso Anführungszeichen? Die 30 € (oder wie viel auch immer) muss man schon ganz real bezahlen.
Benutzeravatar
garfield336
Beiträge: 14606
Registriert: Montag 25. März 2013, 21:05
Wohnort: Luxemburg

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von garfield336 »

Kirchensteuer abschaffen.

Es ist nicht die Aufgabe des Staates sich darum zu kümmern.
Θωμάς

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Θωμάς »

Es ist ganz allgemein eine Frechheit, dass der Staat meine Konfession kennt. Mein Glaube/Nichtglaube/Bekenntnis ist meine Privatsache, da hat der Staat kein Interesse zu haben.
Die Gebühren beim Austritt sind natürlich ärgerlich, aber je nach Verdienst hat man das spätestens nach 3 Monaten ausgeglichen. Man müsste vielmehr den Eintritt religionsunmündiger Bürger (= Kinder) vermeiden, dann erübrigen sich viele Austritte.
Praia61
Beiträge: 11630
Registriert: Freitag 13. Januar 2012, 15:45

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Praia61 »

Bei manchen Religionen zahlt man keine Euros , sondern mit dem Tod beim Austritt. :eek:
Ignorierte Person/en : Schnitter
Praia61
Beiträge: 11630
Registriert: Freitag 13. Januar 2012, 15:45

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Praia61 »

garfield336 » Fr 31. Okt 2014, 17:02 hat geschrieben:Kirchensteuer abschaffen.

Es ist nicht die Aufgabe des Staates sich darum zu kümmern.
Es ist vieles nicht Aufgabe des Staates.
Der unmündige Bürger ruft eh zu oft nach dem Papa Staat.
Ignorierte Person/en : Schnitter
Praia61
Beiträge: 11630
Registriert: Freitag 13. Januar 2012, 15:45

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Praia61 »

Θωμάς » Fr 31. Okt 2014, 17:19 hat geschrieben:Es ist ganz allgemein eine Frechheit, dass der Staat meine Konfession kennt. Mein Glaube/Nichtglaube/Bekenntnis ist meine Privatsache, da hat der Staat kein Interesse zu haben.
Die Gebühren beim Austritt sind natürlich ärgerlich, aber je nach Verdienst hat man das spätestens nach 3 Monaten ausgeglichen. Man müsste vielmehr den Eintritt religionsunmündiger Bürger (= Kinder) vermeiden, dann erübrigen sich viele Austritte.
Du und deinsgleichen einschließlich Staat schreibt Eltern eh schon zuviel vor was sie dürfen und nicht dürfen.
Ignorierte Person/en : Schnitter
Benutzeravatar
Cat with a whip
Beiträge: 14128
Registriert: Freitag 4. Juli 2008, 21:49

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Cat with a whip »

http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=21&t=45755
Womit begründen Kirchen, dass einerseits ein Eintritt bei den Verwaltungsstellen der Kirche kostenfrei erklärt werden kann, ein Austritt jedoch dort nicht? Es ist offensichtlich, dass hier Kirchen sich dem Willen ihrer Mitglieder verweigern.

Weiterhin, der Austritt ist in fast allen Bundesländern seit längeren nur gegen eine Verwaltungsgebühr für das Land möglich, wo der Austritt nur selbst über die kommunale Verwaltung erklärt werden kann. Soweit noch nachvollziehbar.
Aber dieser Verwaltungsaufwand entstünde umgekehrt auch beim Kircheneintritt, wenn die Kirchenverwaltung die kommunale Vewaltung informiert. Nur ist mir hier jedoch von keinen Kosten bekannt. Wie verhält es sich hier? Ist das für Kirchen kostenlos? Lassen sich hier Kirchen den Verwaltungsakt von allen Steurzahlern finanzieren? Oder zahlen sie, und geben die Kosten an die Eingetreteten nicht weiter, in der Aussicht Kirchensteuern zu erhalten?

Für den Fall, dass es die Kirche nichts kostet, wäre das eine steuerliche Subventionierung der Kirchen und eine staatliche Förderung von Kirchenmitgliedschaft bei Verletzung der weltanschauliche Neutralität des Staates.
"Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen." Joseph Weizenbaum
Praia61
Beiträge: 11630
Registriert: Freitag 13. Januar 2012, 15:45

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Praia61 »

Staatsvertrag. :cool:
Ignorierte Person/en : Schnitter
Benutzeravatar
Thomas I
Beiträge: 40289
Registriert: Samstag 31. Mai 2008, 17:03
user title: EMPEREUR DES EUROPEENS

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Thomas I »

think twice » Do 30. Okt 2014, 18:40 hat geschrieben:Die Kichenaustrittsgebühren sind ganz einfach Bearbeitungsgebühren. Behörden sind Dienstleister und werden bezahlt. Ist nichts anderes, als wenn man einen neuen Ausweis beantragt.
Hmm, dann versuche mal als Fußball- oder Tierschutzverein solche Gebühren zu erheben, da werden dir die Gerichte aber ganz schnell in die Parade fahren - insbesondere bei Austritten von Mitgliedern die Minderjährig oder gar Geschäftsunfähig via Entscheidung der Eltern Mitglied wurden.
Benutzeravatar
Cat with a whip
Beiträge: 14128
Registriert: Freitag 4. Juli 2008, 21:49

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Cat with a whip »

Interessant ist doch, dass in fast allen Bundesländer die Kirchen den kostenpflichtigen Austrittsantrag verweigern. Aber den Eintrittsantrag nicht. Seltsam. Wer zahlt denn da beim Eintritt die Bearbeitungsgebühr der Ämter?
Zuletzt geändert von Cat with a whip am Freitag 31. Oktober 2014, 19:44, insgesamt 1-mal geändert.
"Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen." Joseph Weizenbaum
Praia61
Beiträge: 11630
Registriert: Freitag 13. Januar 2012, 15:45

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Praia61 »

Klagen und klären lassen. :cool:
Ignorierte Person/en : Schnitter
Θωμάς

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Θωμάς »

Praia61 » Fr 31. Okt 2014, 19:18 hat geschrieben: Du und deinsgleichen einschließlich Staat schreibt Eltern eh schon zuviel vor was sie dürfen und nicht dürfen.
Wer sind denn ich und meinesgleichen und was schreiben wir den Eltern vor? Sach ma'!
Benutzeravatar
Thomas I
Beiträge: 40289
Registriert: Samstag 31. Mai 2008, 17:03
user title: EMPEREUR DES EUROPEENS

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Thomas I »

Praia61 » Fr 31. Okt 2014, 21:49 hat geschrieben:Klagen und klären lassen. :cool:
Dafür trete ich jetzt nicht extra so einer Truppe bei... :D :cool:
Daylight

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Daylight »

Θωμάς » Fr 31. Okt 2014, 18:19 hat geschrieben:Es ist ganz allgemein eine Frechheit, dass der Staat meine Konfession kennt. Mein Glaube/Nichtglaube/Bekenntnis ist meine Privatsache, da hat der Staat kein Interesse zu haben.
Die Gebühren beim Austritt sind natürlich ärgerlich, aber je nach Verdienst hat man das spätestens nach 3 Monaten ausgeglichen. Man müsste vielmehr den Eintritt religionsunmündiger Bürger (= Kinder) vermeiden, dann erübrigen sich viele Austritte.
Das wird so kommen, das ist nur mehr eine Frage der Zeit. 21. Jahrhundert. Die Uhren ticken anders.
Daylight

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Daylight »

Zahnderschreit » Mi 29. Okt 2014, 18:51 hat geschrieben:Bekanntermaßen kostet der Austritt aus der Kirche eine mehr oder weniger kleine Gebühr (zwischen 5 € und 60 €, nur in Brandenburg kostet es wohl nichts).

Manchmal gibt es ja den Vorwurf, dass dies nur dazu da ist, um die Kirchenaustritte einigermaßen zu bremsen, wie ja zum Teil auch zugegeben wird:


Das ist natürlich völliger Unsinn. Es geht alleine um die Kosten dieses Verwaltungsaktes.
Daher gab es auf einer Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses von Wolfgang Brauer folgenden Vorschlag:

Nachtrag: Den Text gibt es auch ohne Video, und zwar hier (ab Seite 78).

Selbst die Linkspartei schreibt auf ihrer Internetseite aber


Ist diese Forderung aber nicht völlig logisch? Wenn der Austritt etwas kostet, muss doch auch der Eintritt etwas kosten. Denn da muss ja auch irgendein Verwaltungsakt erfolgen.
Im 21. Jahrhundert sollte allmählich in allen Köpfen die Erkenntnis reifen, dass Staat und Kommunen mit der privaten Umgehensweise des Bürgers mit einem "Glauben" nichts zu schaffen haben. Bei der Umfrage fehlt insofern die Antwortmöglichkeit: "Glauben ist Privatsache und Kosten sowie Eintritts-/Austritts-Aufwendungen seitens der Kommunen sind abzuschaffen".
Zuletzt geändert von Daylight am Samstag 1. November 2014, 11:49, insgesamt 2-mal geändert.
Praia61
Beiträge: 11630
Registriert: Freitag 13. Januar 2012, 15:45

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Praia61 »

Thomas I » Sa 1. Nov 2014, 11:23 hat geschrieben:
Dafür trete ich jetzt nicht extra so einer Truppe bei... :D :cool:
Wir nehmen nicht alle verirrten oder verwirrten Schäfchen ohne dass sie Buße tun. :D
Ignorierte Person/en : Schnitter
Daylight

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Daylight »

Praia61 » Sa 1. Nov 2014, 13:09 hat geschrieben: Wir nehmen nicht alle verirrten oder verwirrten Schäfchen ohne dass sie Buße tun. :D
Jesus sah das anders.
Praia61
Beiträge: 11630
Registriert: Freitag 13. Januar 2012, 15:45

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Praia61 »

Θωμάς » Sa 1. Nov 2014, 11:21 hat geschrieben:
Wer sind denn ich und meinesgleichen und was schreiben wir den Eltern vor? Sach ma'!
Wolltest du mit deiner Forderung den Eltern nicht staatlich verbieten ihre Kinder taufen zu lassen ?
Wie die Kommunisten alle Macht dem Staat. :mad2: :mad2:
Ignorierte Person/en : Schnitter
Praia61
Beiträge: 11630
Registriert: Freitag 13. Januar 2012, 15:45

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Praia61 »

Daylight » Sa 1. Nov 2014, 12:12 hat geschrieben: Jesus sah das anders.
Das ist 2000 Jahre her.
Ich sehe das moderner :cool:
Ignorierte Person/en : Schnitter
Daylight

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Daylight »

Es obliegt dem Recht der Erziehungsberechtigten, also meist den Eltern, ob sie ihre Kinder kirchlich taufen lassen oder nicht. Basta.
Daylight

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Daylight »

Praia61 » Sa 1. Nov 2014, 13:14 hat geschrieben: Das ist 2000 Jahre her.
Ich sehe das moderner :cool:
Jesus war "moderner" als Du.
Θωμάς

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Θωμάς »

Praia61 » Sa 1. Nov 2014, 12:12 hat geschrieben: Wolltest du mit deiner Forderung den Eltern nicht staatlich verbieten ihre Kinder taufen zu lassen ?
Wie die Kommunisten alle Macht dem Staat. :mad2: :mad2:
Lol, als Kommunist hat mich noch keiner bezeichnet. Das ist jetzt ein Alleinstellungsmerkmal deiner "Person". :D

Ernsthaft, was spricht dagegen, wenn sich jemand "erst" mit 14 taufen lässt und sich bewusst dazu entscheidet?
Benutzeravatar
Thomas I
Beiträge: 40289
Registriert: Samstag 31. Mai 2008, 17:03
user title: EMPEREUR DES EUROPEENS

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Thomas I »

Daylight » Sa 1. Nov 2014, 13:15 hat geschrieben:Es obliegt dem Recht der Erziehungsberechtigten, also meist den Eltern, ob sie ihre Kinder kirchlich taufen lassen oder nicht. Basta.
Dass daraus aber eine automatische Mitgliedschaft in einem verein über das 18. Lebensjahr hinaus resultiert aus der man sich nur gebührenpflichtig befreien kann strapaziert dieses Recht dann doch arg.
Wenn ich mein Kind im Fußballverein anmelde, was mein Recht als Erziehungsberechtigter ist, ist das mit Erreichen des Erwachsenenalter nicht automatisch weiter Mitglied sondern muss die Mitgliedschaft bestätigen und wenn es das nicht macht fallen auch keine Gebühren an.
Benutzeravatar
Thomas I
Beiträge: 40289
Registriert: Samstag 31. Mai 2008, 17:03
user title: EMPEREUR DES EUROPEENS

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Thomas I »

Praia61 » Sa 1. Nov 2014, 13:09 hat geschrieben: Wir nehmen nicht alle verirrten oder verwirrten Schäfchen ohne dass sie Buße tun. :D
Wenn sie zahlen nehmt ihr alle...
Daylight

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Daylight »

Thomas I » Sa 1. Nov 2014, 13:35 hat geschrieben:
Dass daraus aber eine automatische Mitgliedschaft in einem verein über das 18. Lebensjahr hinaus resultiert aus der man sich nur gebührenpflichtig befreien kann strapaziert dieses Recht dann doch arg.
Wenn ich mein Kind im Fußballverein anmelde, was mein Recht als Erziehungsberechtigter ist, ist das mit Erreichen des Erwachsenenalter nicht automatisch weiter Mitglied sondern muss die Mitgliedschaft bestätigen und wenn es das nicht macht fallen auch keine Gebühren an.
Damit war angemerkt unter anderem, dass die Mehrheit aktueller Eltern auf solche Riten mittlerweile verzichten. ;-)
Benutzeravatar
Zahnderschreit
Beiträge: 1545
Registriert: Dienstag 9. Oktober 2012, 14:14
user title: Antinatalist
Wohnort: Südliches Norddeutschland

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Zahnderschreit »

2 Seiten Beiträge und 3 Stimmen, die den kostenlosen Eintritt bei gleichzeitig kostenpflichtigen Austritt gerecht finden.
Nur bisher leider 0 Argumente dafür. :(

Vielleicht mag einer der drei sich hier mal zu Wort melden?


(Ich unterstelle mal ganz naiv, dass es nicht alles drei Trollabstimmungen waren.)
Zuletzt geändert von Zahnderschreit am Samstag 1. November 2014, 18:07, insgesamt 1-mal geändert.
Praia61
Beiträge: 11630
Registriert: Freitag 13. Januar 2012, 15:45

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Praia61 »

Daylight » Sa 1. Nov 2014, 12:16 hat geschrieben:Jesus war "moderner" als Du.
Modern = besser, ist nicht bewiesen in allen Fällen :cool:
Ignorierte Person/en : Schnitter
Praia61
Beiträge: 11630
Registriert: Freitag 13. Januar 2012, 15:45

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Praia61 »

Θωμάς » Sa 1. Nov 2014, 12:22 hat geschrieben:
Lol, als Kommunist hat mich noch keiner bezeichnet. Das ist jetzt ein Alleinstellungsmerkmal deiner "Person". :D

Ernsthaft, was spricht dagegen, wenn sich jemand "erst" mit 14 taufen lässt und sich bewusst dazu entscheidet?
Wenn ich schreibe, dass du Eltern ihr Erziehungrecht zu gunsten des Staates befürwortest wie es beim Kommunismus Politik war
sage ich damit nicht, dass du ein Kommunist bist.
Du bist wie viele Menschen ein Bunter, das heißt dass je nach Thema einmal Rot, Gelb, Schwarz,Grün und braun dabei ist. :cool:
Ignorierte Person/en : Schnitter
Praia61
Beiträge: 11630
Registriert: Freitag 13. Januar 2012, 15:45

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Praia61 »

Thomas I » Sa 1. Nov 2014, 12:35 hat geschrieben:
Wenn sie zahlen nehmt ihr alle...
Zahlen ist ein Zeichen der Buße. :D
Ignorierte Person/en : Schnitter
Θωμάς

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Θωμάς »

Praia61 » Sa 1. Nov 2014, 20:56 hat geschrieben: Wenn ich schreibe, dass du Eltern ihr Erziehungrecht zu gunsten des Staates befürwortest wie es beim Kommunismus Politik war
sage ich damit nicht, dass du ein Kommunist bist.
Du bist wie viele Menschen ein Bunter, das heißt dass je nach Thema einmal Rot, Gelb, Schwarz,Grün und braun dabei ist. :cool:
Das "braun" verbitte ich mir. Kannst du auch noch meine Frage beantworten?
Ernsthaft, was spricht dagegen, wenn sich jemand "erst" mit 14 taufen lässt und sich bewusst dazu entscheidet?
Benutzeravatar
Zahnderschreit
Beiträge: 1545
Registriert: Dienstag 9. Oktober 2012, 14:14
user title: Antinatalist
Wohnort: Südliches Norddeutschland

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Zahnderschreit »

Danke. Du hast Recht, dein Strang behandelt das gleiche Thema. Neben viel themenfremdem Geschwurbel findet sich dort auf Seite 4 findet immerhin eine Antwort auf die Frage
Marmelada » Sa 16. Aug 2014, 00:44 hat geschrieben: Es geht um die Frage, wer die Verwaltungskosten für den Kircheneintritt trägt.
, nämlich
Daylight » Sa 16. Aug 2014, 00:46 hat geschrieben: Der Steuerzahler. Wer sonst?
Offenbar ist das so. Nur, gerecht ist das ja nicht. Wenn ich irgendeinen Ausweis o.ä. beantrage, wird das ja schließlich auch nicht aus einem Topf bezahlt, in den jeder Steuerzahler einzahlt.
Logisch wäre es natürlich, dass es derjenige bezahlt, der den Verwaltungsakt auslöst, also derjenige, der in die Kirche eintritt.

Trotzdem gibt es jetzt schon 4 anonyme Benutzer, die die momentane Praxis in Ordnung finden. :eek:
Zahnderschreit » Fr 31. Okt 2014, 17:36 hat geschrieben: Die Kirche zahlt also dem Staat Geld dafür, wenn jemand getauft wird? Hast du dazu eine Quelle?
Benutzeravatar
garfield336
Beiträge: 14606
Registriert: Montag 25. März 2013, 21:05
Wohnort: Luxemburg

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von garfield336 »

Thomas I » Sa 1. Nov 2014, 12:35 hat geschrieben:
Dass daraus aber eine automatische Mitgliedschaft in einem verein über das 18. Lebensjahr hinaus resultiert aus der man sich nur gebührenpflichtig befreien kann strapaziert dieses Recht dann doch arg.
Das kann ich so auch nicht nachvollziehen.
Benutzeravatar
Fadamo
Beiträge: 13343
Registriert: Dienstag 7. Februar 2012, 18:19

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Fadamo »

Zahnderschreit » Mi 29. Okt 2014, 17:51 hat geschrieben:Bekanntermaßen kostet der Austritt aus der Kirche eine mehr oder weniger kleine Gebühr (zwischen 5 € und 60 €, nur in Brandenburg kostet es wohl nichts).

Manchmal gibt es ja den Vorwurf, dass dies nur dazu da ist, um die Kirchenaustritte einigermaßen zu bremsen, wie ja zum Teil auch zugegeben wird:


Das ist natürlich völliger Unsinn. Es geht alleine um die Kosten dieses Verwaltungsaktes.
Daher gab es auf einer Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses von Wolfgang Brauer folgenden Vorschlag:

Nachtrag: Den Text gibt es auch ohne Video, und zwar hier (ab Seite 78).

Selbst die Linkspartei schreibt auf ihrer Internetseite aber


Ist diese Forderung aber nicht völlig logisch? Wenn der Austritt etwas kostet, muss doch auch der Eintritt etwas kosten. Denn da muss ja auch irgendein Verwaltungsakt erfolgen.

Wenn man freiwillig in den kirchenverein eintritt,sollte man bei einer enttäuschung auch freiwillig ohne gebühr austreten dürfen.
Politik ist wie eine Hure,die kann man nehmen wie man will
Benutzeravatar
Zahnderschreit
Beiträge: 1545
Registriert: Dienstag 9. Oktober 2012, 14:14
user title: Antinatalist
Wohnort: Südliches Norddeutschland

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Zahnderschreit »

Fadamo » Mo 3. Nov 2014, 12:18 hat geschrieben: Wenn man freiwillig in den kirchenverein eintritt,sollte man bei einer enttäuschung auch freiwillig ohne gebühr austreten dürfen.
Bei jemandem, der da freiwillig eintritt, könnte ich eine Gebühr noch eher verstehen, als bei einem, der als Kind getauft wird.
Aber auch dann wäre es natürlich Unsinn, falls nur der Aus-, aber nicht der Eintritt etwas kostet.

Diejenigen, die die zweite Option gewählt haben, dürfen ihre Wahl übrigens immer noch begründen. ;)
Hiver
Beiträge: 600
Registriert: Freitag 30. Dezember 2011, 19:59

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Hiver »

Thomas I » Fr 31. Okt 2014, 20:31 hat geschrieben:
Hmm, dann versuche mal als Fußball- oder Tierschutzverein solche Gebühren zu erheben, da werden dir die Gerichte aber ganz schnell in die Parade fahren - insbesondere bei Austritten von Mitgliedern die Minderjährig oder gar Geschäftsunfähig via Entscheidung der Eltern Mitglied wurden.
Ist das nicht ein Vergleich zwischen "Äpfel und Birnen"? Die Mitglieder eines Fußballverein werden nicht in Steuerlisten oder in Einwohnerlisten des Staates geführt.
Der Staat verlangt für die Fortführung des Standesamtslisten Gebühren, das ist sein gutes Recht. Die Kirchen haben hier keinen Einfluss auf die Gebühren und bekommen von den Einnahmen auch nichts ab.
Hiver
Beiträge: 600
Registriert: Freitag 30. Dezember 2011, 19:59

Re: Gebühren bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Beitrag von Hiver »

Fadamo » Mo 3. Nov 2014, 12:18 hat geschrieben:

Wenn man freiwillig in den kirchenverein eintritt,sollte man bei einer enttäuschung auch freiwillig ohne gebühr austreten dürfen.
Di eKirche verlangt weder für den Eintritt oder für den Austritt eine Gebühr. Hier hält der Staat die Hand auf.
Zuletzt geändert von Hiver am Dienstag 25. November 2014, 17:42, insgesamt 1-mal geändert.
Antworten