US-Todesstrafe - allgemein

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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von USA TOMORROW »

Ammianus » 24. Sep 2014, 11:21 hat geschrieben:Natürlich ist das Leben eines Menschen, der nach 30 Jahren unschuldiger Haft – es gibt glaube ich kaum etwas schlimmeres, denn Haft an sich ist schon hart – zu großen Teilen zerstört. Aber immerhin lebt er noch und wird entschädigt – wenn auch in Deutschland z.B. viel zu gering. Wenn er aber tot ist, dann ist er tot. Einfach tot und aus. Und wie die Menschen am Leben hängen, und sei es auch noch so erbärmlich wie eben in einer Todeszelle, das zeigt die Realität.
Im Falle einer lebenslangen Haftstrafe ist es extrem unwahrscheinlich, dass ein Fehlurteil zurückgenommen wird.

Bei der Todesstrafe stehen die Chancen dafür extrem gut.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von USA TOMORROW »

Wandersmann » 23. Sep 2014, 16:45 hat geschrieben:
Wenn jemand zu Unrecht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wird, dann sind die Chancen einer Aufdeckung des Fehlurteils sehr viel geringer als einer Verurteilung zur Todesstrafe. Einfach deshalb, weil diese Fälle bis zur tatsächlichen Vollstreckung des Todesurteils immer wieder juristisch überprüft werden.

Klar kann es immer wieder auch Fehlurteile geben. Irren ist nunmal menschlich und wo Menschen Urteile fällen, werden auch Fehler gemacht. Damit muss man sich abfinden, wenn man überhaupt eine Strafjustiz haben möchte. Man kann die Fehlerquellen versuchen zu minimieren, aber man wird nie ganz ausschliessen können, dass Menschen zu Unrecht verurteilt werden, weil Fehler gemacht werden. Dabei ist es aber auch egal, ob ein Mensch zu Unrecht hingerichtet wird oder zu Unrecht 50 Jahre im Knast eingesperrt wird.

Ich kann die Sichtweise nicht nachvollziehen, warum die versehentliche Hinrichtung eines Unschuldigen auf keinen Fall in Kauf genommen und die Todesstrafe deshalb nicht angewandt werden dürfe, während man aber die lebenslange Haftstrafe eines Unschuldigen in Kauf nehmen kann.

Ich finde, dass man nicht pauschal sagen kann, dass das eine schlimmer sei als das andere. Beides ist furchtbar, aber leider nie zu 100% zu auszuschliessen.
Genau so ist es.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Cobra9 »

USA TOMORROW » Do 25. Sep 2014, 09:43 hat geschrieben: Ich spreche aber von den im Laufe des juristischen Prüfverfahrens aufgeklärten Fehlurteilen und nicht von daraus erstellten Hochrechnungen.
Und ich spreche davon das unabhängige Experten drei Dinge auf den Tisch bringen. Mängel die Fachleute in ihren Berichten klar ansprechen.

1- es gibt in den USA eine nicht kleine Zahl von Fehlurteilen, Dunkelquote unbekannt

2- massive Mängel im Rechtssystem wenn Strafgefangene wie Lebenslängliche nicht die gleichen rechtlichen Grundlagen haben.

3- basierend auf 1 kann kein Mensch sagen es wurde ein Unschuldiger oder eine Unschuldige hingerichtet.


Wenn ich die Anzahl an Fehlurteilen, Skandalen usw. in den USA nur mal betrachte wird es mir übel. Ja auch das Deutsche System hat seine Fehler aber nicht in dem Ausmaß. Aber stimmt ist ja nicht das Thema wie Du immer so schön betonst sind ja im USA Bereich. Also ganz miese Justiz in den USA. Beispiel hier


Los Angeles Times enthüllt Justizskandal
Es ist eine unglaubliche Geschichte, enthüllt von der Los Angeles Times: Rund 1.500 Verwechslungen haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass unschuldige Menschen in Kalifornien im Gefängnis landen - wegen teils unvollständiger Haftbefehle, die oft nur den Namen und eine grobe Beschreibung des eigentlich Gesuchten enthalten und weil Kriminelle oftmals die Identität anderer Personen nutzen.


http://www.rtl.de/cms/news/rtl-aktuell/ ... 73409.html

Das ist doch klasse.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Cobra9 »

USA TOMORROW » Do 25. Sep 2014, 09:46 hat geschrieben: Im Falle einer lebenslangen Haftstrafe ist es extrem unwahrscheinlich, dass ein Fehlurteil zurückgenommen wird.

Bei der Todesstrafe stehen die Chancen dafür extrem gut.
Jup weil Menschen in lebenslanger Haft kaum die Chance auf Zugang zu Gerichten haben. Juhu USA.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von USA TOMORROW »

Cobra9 » 25. Sep 2014, 09:52 hat geschrieben:Jup weil Menschen in lebenslanger Haft kaum die Chance auf Zugang zu Gerichten haben. Juhu USA.
Hätten sie den gleichen Zugang, wie zum Tode Verurteilte, wäre dir das doch auch nicht recht.

Du müsstest also auch gegen tatsächlich lebenslange Haftstrafen sein.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von USA TOMORROW »

Cobra9 » 25. Sep 2014, 09:51 hat geschrieben:1- es gibt in den USA eine nicht kleine Zahl von Fehlurteilen, Dunkelquote unbekannt
Die Zahl der tatsächlich vollstreckten Fehlurteile dürfte, wenn überhaupt existent, verschwindend gering sein.
Cobra9 » 25. Sep 2014, 09:51 hat geschrieben:2- massive Mängel im Rechtssystem wenn Strafgefangene wie Lebenslängliche nicht die gleichen rechtlichen Grundlagen haben.
Es wäre wohl unbezahlbar, jedem Häftling die gleichen Möglichkeiten zur Prüfung seines Urteils zu geben, wie zum Tode Verurteilten.
Cobra9 » 25. Sep 2014, 09:51 hat geschrieben:3- basierend auf 1 kann kein Mensch sagen es wurde ein Unschuldiger oder eine Unschuldige hingerichtet.
So ist es. Dennoch behaupten Todesstrafen-Gegner das ständig.
Cobra9 » 25. Sep 2014, 09:51 hat geschrieben:Wenn ich die Anzahl an Fehlurteilen, Skandalen usw. in den USA nur mal betrachte wird es mir übel. Ja auch das Deutsche System hat seine Fehler aber nicht in dem Ausmaß.
Woraus schließt du das?
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von USA TOMORROW »

Cobra9 » 25. Sep 2014, 09:51 hat geschrieben:Ja auch das Deutsche System hat seine Fehler aber nicht in dem Ausmaß.
Dazu mal:
Wie oft es in Deutschland tatsächlich zu Fehlurteilen aufgrund falscher Beschuldigungen kommt, wird nicht erforscht. Im Gegenteil – für Gerichte, Staatsanwaltschaften und sogar für die Wissenschaft sind Fehlleistungen der Strafjustiz kein Thema. Insgesamt bloß etwa 90 Wiederaufnahmen bei über 800.000 rechtskräftig erledigten Strafsachen zählt das Bundesjustizministerium pro Jahr. Die Zahl derer, die in unserem Land unschuldig verurteilt werden, dürfte allerdings erheblich höher liegen. Wie hoch, lässt sich daran ablesen, dass Zivilgerichte nach einem Schuldspruch im sich anschließenden Schadensersatzprozess in 30 bis 40 Prozent der Fälle zu einem anderen Urteil kommen als das zuvor damit befasste Strafgericht.

Ralf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, schätzt in seinem Strafprozessrechtskommentar vom Mai 2011 die Quote aller Fehlurteile auf ein ganzes Viertel.
http://www.zeit.de/2011/28/DOS-Justiz
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Cobra9 »

USA TOMORROW » Do 25. Sep 2014, 10:29 hat geschrieben: Dazu mal:



Wie wäre das von Dir jetzt gekommen ?

Die USA sind unser Thema
http://www.zeit.de/2011/28/DOS-Justiz
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Cobra9 »

Die Zahl der tatsächlich vollstreckten Fehlurteile dürfte, wenn überhaupt existent, verschwindend gering sein.
Gut dann will ich eine nachvollziebare Zahl von Dir lesen. Wo es Fehlurteile gibt und zwischen 0,25- 12,00 % alles durch den Raum schwirrt ist viel drin. Die Zahl von Flugzeugabstürzen in Prozent ist auch recht gering.
Kommen aber vor.

Es wäre wohl unbezahlbar, jedem Häftling die gleichen Möglichkeiten zur Prüfung seines Urteils zu geben, wie zum Tode Verurteilten.
Falsch. Man wie bei der StPO strenge Anforderungen schaffen. Außerdem kann man bsp. nur Verfahren zur Aufmahme zulassen wenn neue Beweise vorliegen, Aussagen oder bsp. klar wird das die Ermittlunge unfair geführt wurden.
So ist es. Dennoch behaupten Todesstrafen-Gegner das ständig.
Gut wenn Du meinst. Es juckt mich recht wenig. Todestrafe ist ein unfaires Mittel das zu unsicher ist bei der US Jusitz.
Woraus schließt du das?
Weil die Zahlen wo verlinkt wurden das belegen
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von USA TOMORROW »

Cobra9 » 25. Sep 2014, 10:45 hat geschrieben:Die Zahl von Flugzeugabstürzen in Prozent ist auch recht gering.
Kommen aber vor.
Sollte man das Fliegen nun verbieten?
Cobra9 » 25. Sep 2014, 10:45 hat geschrieben:Falsch.
Also ist das Argument der Todesstrafen-Gegner, dass die Todesstrafe zu teuer sei, in deinen Augen falsch.
Cobra9 » 25. Sep 2014, 10:45 hat geschrieben:Außerdem kann man bsp. nur Verfahren zur Aufmahme zulassen wenn neue Beweise vorliegen, Aussagen oder bsp. klar wird das die Ermittlunge unfair geführt wurden.
Also wie bisher. Willst du die Regeln für die Todesstrafe dann entsprechend anpassen?
Cobra9 » 25. Sep 2014, 10:45 hat geschrieben:Gut wenn Du meinst. Es juckt mich recht wenig. Todestrafe ist ein unfaires Mittel das zu unsicher ist bei der US Jusitz.
Das ist deine Behauptung. Selbst deine eigenen Quellen sagen jedoch, dass die Todesstrafe die mit Abstand sicherste Strafe ist, was Fehlurteile angeht.
Cobra9 » 25. Sep 2014, 10:45 hat geschrieben:Weil die Zahlen wo verlinkt wurden das belegen
Liefere doch mal entsprechende Zahlen für Deutschland.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von USA TOMORROW »

Cobra9 » 25. Sep 2014, 10:38 hat geschrieben:Wie wäre das von Dir jetzt gekommen ?

Die USA sind unser Thema
Du hast den Vergleich mit Deutschland ins Spiel gebracht.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Cobra9 »

USA TOMORROW » Do 25. Sep 2014, 14:50 hat geschrieben: Du hast den Vergleich mit Deutschland ins Spiel gebracht.
Nein wir sind doch in den USA :D So geht das nicht einfach Deutschland ins Spiel bingen. Im überigen kann in Deutschland jeder Straftäter sich um ein Wiederaufnahmeverfahren bemühen. Er muss eben nur verdammt gute Gründe haben. Alles dazu unter § 359 Nr. 1–6 StPO zu finden. Es kann auch sein das der EGMR eingreift.
So bitte alles schön in Kurzform. Sowas sieht das US Recht nicht in der Form vor. Es ist aber im Kern eine Benachteiligung im System von Gefangenen was da in den USA passiert. Wenn die Jusitz selektiv nur von gewissen Gruppen an Strafgefangenen bsp. die Wiederaufnahme macht.

Dazu sind die Chancen kaum vorhanden das jemand wo "begnadigt" wird von der Todestrafe als Lebenslänglicher je die Chance auf Entlastung erfährt. Tja scheiss System.

Laut Studie kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass einige der - seit 1977 - 1.320 hingerichteten Menschen unschuldig waren. Nachweisen können sie das ebenso wenig wie diejenigen, die eine solche Ausssage allein mit bloßem Menschenverstand tätigen, aber sie haben eine statistische Grundlage für ihre Ableitung.

Aus ihren Annahmen folgern sie weiter, dass die meisten der unschuldig zum Tod Verurteilten nicht entlastet worden sind. In einer Vielzahl der Fälle sei eine Hoffnung auf Entlastung vergeblich. Weil Personen, deren Todesstrafe in "lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt wird, eine gegen Null gehende Chance darauf haben, dass ihr Fall noch einmal zur Entlastung des Verurteilten führt.
http://www.heise.de/tp/artikel/41/41622/1.html
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Wandersmann »

Ammianus » Mi 24. Sep 2014, 11:21 hat geschrieben:Natürlich ist das Leben eines Menschen, der nach 30 Jahren unschuldiger Haft – es gibt glaube ich kaum etwas schlimmeres, denn Haft an sich ist schon hart – zu großen Teilen zerstört. Aber immerhin lebt er noch und wird entschädigt – wenn auch in Deutschland z.B. viel zu gering. Wenn er aber tot ist, dann ist er tot. Einfach tot und aus.
Du musst aber auch bei beiden Strafmaßen vom worst case ausgehen. Ein Unschuldiger wird zum Tod bzw. zu lebenslanger Haft verurteilt und wird dann auch wirklich unschuldig hingerichtet bzw. unschuldig lebenslang eingesperrt. Wie kommt man dann zu der Einschätzung, dass unschuldig lebenslang eingesperrt zu werden für den Menschen besser sei als unschuldig hingerichtet zu werden? Ich finde diese Behauptung so nicht haltbar.
Ammianus » Mi 24. Sep 2014, 11:21 hat geschrieben: Und wie die Menschen am Leben hängen, und sei es auch noch so erbärmlich wie eben in einer Todeszelle, das zeigt die Realität.
In Beglien hat gerade ein verurteilter Sexualmörder einen Antrag auf aktive Sterbehilfe gestellt. Er möchte sterben und empfindet den Tod als kleineres Übel gegenüber der Aussicht noch mehrere Jahrzehnte eingesperrt zu sein. Dem Antrag wurde inzwischen entsprochen. Und wie ich gehört habe hat es nun viele weitere Anträge von zu lebenslanger Haft verurteilten Straftätern gegeben, die aktive Sterbehilfe wünschen um sich so die lange Haft zu ersparen.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Cobra9 »

Du musst aber auch bei beiden Strafmaßen vom worst case ausgehen. Ein Unschuldiger wird zum Tod bzw. zu lebenslanger Haft verurteilt und wird dann auch wirklich unschuldig hingerichtet bzw. unschuldig lebenslang eingesperrt. Wie kommt man dann zu der Einschätzung, dass unschuldig lebenslang eingesperrt zu werden für den Menschen besser sei als unschuldig hingerichtet zu werden? Ich finde diese Behauptung so nicht haltbar.
Wir sprechen doch von schon verurteilten ergo ist der Worst Case für die Menschen schon eingetreten. Lassen wir mal außen vor das viele Urteile sicher berechtigt sind. Also sprechen wir von Unschuldigen die vom Staat schon hingerichtet wurden oder werden. Bei einer Quote von 4 % bei Fehlern in den Urteilen heftig. Die Mehrzahl der Menschen hängt am Leben.
Ammianus » Mi 24. Sep 2014, 11:21 hat geschrieben: Und wie die Menschen am Leben hängen, und sei es auch noch so erbärmlich wie eben in einer Todeszelle, das zeigt die Realität.
In Beglien hat gerade ein verurteilter Sexualmörder einen Antrag auf aktive Sterbehilfe gestellt. Er möchte sterben und empfindet den Tod als kleineres Übel gegenüber der Aussicht noch mehrere Jahrzehnte eingesperrt zu sein. Dem Antrag wurde inzwischen entsprochen. Und wie ich gehört habe hat es nun viele weitere Anträge von zu lebenslanger Haft verurteilten Straftätern gegeben, die aktive Sterbehilfe wünschen um sich so die lange Haft zu ersparen.[/quote]

In Belgien steht es jedem Mensch frei den Antrag zu stellen. Außerdem möchte der Mann auch gar nicht freigelassen werden da er sich für eine Gefahr für die Allgemeinheit hält. Problem ist leider das der Mann nicht die eigentlich notwendige Behanldung bekommen darf/ kann. In meinen Augen hat die Justiz dafür zu sorgen das man eine Behandlung auch bsp. in Belgien ermöglicht. Allerdings ist der Fall ein Ausnahmefall da die meisten Straftäter erstens keine vergleichbare Behandlung brauchen, keine allgemeine Gefahr nach Entlassung für die Allgemeinheit darstellen wie dieser Täter nach eigener Meinung und 95% der Menschen nach Aussagen von Experten durchaus einen sehr augesprägten Überlebenswille haben.
Der verurteilte Straftäter betrachtet sich selbst als Gefahr für die Gesellschaft und will daher nicht freigelassen werden. Zugleich bezeichnet er seine Haftbedingungen aber als unmenschlich und beantragte aufgrund seiner „unerträglichen psychischen Qualen“ gemäß einem Gesetz von 2002 das Recht, in einer niederländischen Spezialklinik behandelt zu werden oder Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.
http://www.taz.de/!146057/
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Ammianus »

Wandersmann » Do 25. Sep 2014, 14:39 hat geschrieben:
Du musst aber auch bei beiden Strafmaßen vom worst case ausgehen. Ein Unschuldiger wird zum Tod bzw. zu lebenslanger Haft verurteilt und wird dann auch wirklich unschuldig hingerichtet bzw. unschuldig lebenslang eingesperrt. Wie kommt man dann zu der Einschätzung, dass unschuldig lebenslang eingesperrt zu werden für den Menschen besser sei als unschuldig hingerichtet zu werden? Ich finde diese Behauptung so nicht haltbar.



In Beglien hat gerade ein verurteilter Sexualmörder einen Antrag auf aktive Sterbehilfe gestellt. Er möchte sterben und empfindet den Tod als kleineres Übel gegenüber der Aussicht noch mehrere Jahrzehnte eingesperrt zu sein. Dem Antrag wurde inzwischen entsprochen. Und wie ich gehört habe hat es nun viele weitere Anträge von zu lebenslanger Haft verurteilten Straftätern gegeben, die aktive Sterbehilfe wünschen um sich so die lange Haft zu ersparen.
Nein, ich muss eben nicht vom schlimmsten Fall ausgehen. Bei einem Unschuldigen kann sich in jeder Sekunde dessen Unschuld zweifelsfrei ergeben. Und sei es in dem sicher sehr seltenen Fall, dass sich der wirkliche Täter stellt und seine Schuld überzeugend nachweisen kann. Dem Hingerichteten nutzt dies dann aber nichts mehr. Tot ist tot.
Natürlich kann der schlimmste Fall eintreten und der Verurteilte stirbt nach Jahrzehnten in der Haft bevor sich seine Unschuld herausgestellt hat. Aber immerhin gab es für ihn die reale Chance. Ist er tot, dann gibt es die nicht mehr.

Auch ist der Todeswunsch und dessen Erfüllung bei Langstrafern eher die Ausnahme und nicht die Regel. Zusätzlich dürfte zur Motivation in Belgien noch beitragen, dass den Betroffenen ein sicheres und sanftes Entschlafen angeboten wird. Normalerweise ist auch unter Haftbedingungen ein Selbstmord nicht unbedingt ein Problem. Nur muss man den dann auch selber ausführen und der Erfolg ist nicht garantiert.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von USA TOMORROW »

Cobra9 » 25. Sep 2014, 15:34 hat geschrieben:Nein wir sind doch in den USA :D So geht das nicht einfach Deutschland ins Spiel bingen.
Cobra9 » 25. Sep 2014, 09:51 hat geschrieben:Ja auch das Deutsche System hat seine Fehler aber nicht in dem Ausmaß.
Für diese Aussage hätte ich gern eine Begründung.
Cobra9 » 25. Sep 2014, 15:34 hat geschrieben:Im überigen kann in Deutschland jeder Straftäter sich um ein Wiederaufnahmeverfahren bemühen. Er muss eben nur verdammt gute Gründe haben.
Das ist in den USA nicht anders.
Cobra9 » 25. Sep 2014, 15:34 hat geschrieben:Sowas sieht das US Recht nicht in der Form vor.
Wo hast du das denn her?
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von USA TOMORROW »

Ammianus » 25. Sep 2014, 18:35 hat geschrieben:Nein, ich muss eben nicht vom schlimmsten Fall ausgehen. Bei einem Unschuldigen kann sich in jeder Sekunde dessen Unschuld zweifelsfrei ergeben. Und sei es in dem sicher sehr seltenen Fall, dass sich der wirkliche Täter stellt und seine Schuld überzeugend nachweisen kann. Dem Hingerichteten nutzt dies dann aber nichts mehr. Tot ist tot.
Wie hier schon mehrfach dargelegt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Unschuld eines zum Tode Verurteilten vor seiner Hinrichtung herausstellt, wesentlich größer als die Wahrscheinlichkeit, dass ein zu lebenslanger Haft Verurteilter vor seinem Tod entlastet wird.

Dies liegt an dem langwierigen und kostspieligen Prüfverfahrens, welches Todeskandidaten vor der Hinrichtung durchlaufen.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Cobra9 »

USA TOMORROW » Do 25. Sep 2014, 19:01 hat geschrieben:
Für diese Aussage hätte ich gern eine Begründung.


Das ist in den USA nicht anders.


Wo hast du das denn her?
Alles da und das Spielchen spiel allein. Ist alles da. I'm überigen widersprech Dir ruhig selber und der Quelle von mir. Lebenslängliche verotten in den Usa. Rechtliche Hemnisse sind größer. So have fun.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von USA TOMORROW »

Cobra9 » 25. Sep 2014, 19:51 hat geschrieben:Alles da und das Spielchen spiel allein. Ist alles da. I'm überigen widersprech Dir ruhig selber und der Quelle von mir. Lebenslängliche verotten in den Usa. Rechtliche Hemnisse sind größer. So have fun.
Könntest du diesen Beitrag so formulieren, dass ich verstehe, was du mir mitteilen möchtest?
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Wandersmann »

Ammianus » Do 25. Sep 2014, 18:35 hat geschrieben: Nein, ich muss eben nicht vom schlimmsten Fall ausgehen. Bei einem Unschuldigen kann sich in jeder Sekunde dessen Unschuld zweifelsfrei ergeben. Und sei es in dem sicher sehr seltenen Fall, dass sich der wirkliche Täter stellt und seine Schuld überzeugend nachweisen kann. Dem Hingerichteten nutzt dies dann aber nichts mehr. Tot ist tot.
Natürlich kann der schlimmste Fall eintreten und der Verurteilte stirbt nach Jahrzehnten in der Haft bevor sich seine Unschuld herausgestellt hat. Aber immerhin gab es für ihn die reale Chance. Ist er tot, dann gibt es die nicht mehr.
Ja, aber bitte vollziehe nochmal die Argumentationskette nach.

Das Argument gegen die Todesstrafe war, dass diese theoretisch auch einen Unschuldigen treffen könnte. Dieses Risiko dürfe man nicht in Kauf nehmen.

Mein Gegenargument war nun, dass man es aber doch auch in Kauf nimmt, dass ein Unschuldiger sein gesamtes Leben über Jahrzehnte eingesperrt wird.

Warum kann man es in Kauf nehmen einen Unschuldigen 60 Jahre einzusperren, aber einen Unschuldigen hinzurichten kann man nicht in Kauf nehmen? Diese Argumentation ist für mich nicht nachvollziehbar, weil ich 60 Jahre unschuldig im Knast noch weniger schlimm fände als unschuldig hingerichtet zu werden.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

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Wandersmann » 25. Sep 2014, 20:25 hat geschrieben:Warum kann man es in Kauf nehmen einen Unschuldigen 60 Jahre einzusperren, aber einen Unschuldigen hinzurichten kann man nicht in Kauf nehmen?
Darauf wirst du wohl keine zufriedenstellende Antwort bekommen.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Cobra9 »

USA TOMORROW » Do 25. Sep 2014, 19:54 hat geschrieben: Könntest du diesen Beitrag so formulieren, dass ich verstehe, was du mir mitteilen möchtest?
Gut die Us Justiz hat ein fehlerhaftes System und aufgrund der Fehlentscheidungen sind Unschuldige getötet worden durch die US Justiz. Quellen waren eingestellt sowie mehrfach meine Begründung. Ob Du meine Meinung teilst ist mir egal. Freies Land, freie Meinung.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

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Cobra9 » 25. Sep 2014, 21:44 hat geschrieben:Gut die Us Justiz hat ein fehlerhaftes System und aufgrund der Fehlentscheidungen sind Unschuldige getötet worden durch die US Justiz.
Das ist eine unbelegte Behauptung. Zudem gehst du mit keinem Wort darauf ein, wieso das deutsche Justizsystem in deinen Augen besser ist.

Außerdem warte ich noch auf einen Beleg für folgende Behauptung von dir:
Im überigen kann in Deutschland jeder Straftäter sich um ein Wiederaufnahmeverfahren bemühen. Er muss eben nur verdammt gute Gründe haben. (...) Sowas sieht das US Recht nicht in der Form vor.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Ammianus »

Wandersmann » Do 25. Sep 2014, 19:25 hat geschrieben:
Ja, aber bitte vollziehe nochmal die Argumentationskette nach.

Das Argument gegen die Todesstrafe war, dass diese theoretisch auch einen Unschuldigen treffen könnte. Dieses Risiko dürfe man nicht in Kauf nehmen.

Mein Gegenargument war nun, dass man es aber doch auch in Kauf nimmt, dass ein Unschuldiger sein gesamtes Leben über Jahrzehnte eingesperrt wird.

Warum kann man es in Kauf nehmen einen Unschuldigen 60 Jahre einzusperren, aber einen Unschuldigen hinzurichten kann man nicht in Kauf nehmen? Diese Argumentation ist für mich nicht nachvollziehbar, weil ich 60 Jahre unschuldig im Knast noch weniger schlimm fände als unschuldig hingerichtet zu werden.
Deine Argumentationskette hat aber einen entscheidenden Fehler. Genau den spreche ich an. Möglicherweise versuchst du dies aber auch zu verdrängen.

Ist jemand tot, dann nutzt es ihm nichts mehr, wenn sich seine Unschuld herausstellt. Ist er noch am Leben in seiner Zelle, dann kann man die aufschließen und ihn – mit angemessener Entschädigung und jeglicher Hilfe für einen Neustart ins verbleibende Leben entlassen.

Hier geht es in Diskussionen mit Todesstrafenbefürwortern um eine grundsätzliche Sache. Es gibt ethische Argumente und rein rationale Argumente. Erstere sind eine Frage des jeweiligen kulturellen Standpunktes. Dabei kann man entweder versuchen, das Gegenüber von seiner Meinung zu überzeugen oder eben nicht. Argumentiert wird dabei im moralphilosophischen und sonstigen ähnlichen Bereichen.
Bei den rationalen Argumenten geht es schlicht und ergreifend um Tatsachen. Im obigen Fall ist eine eine schlichte und einfache Angelegenheit. Tot – nicht's geht mehr, am Leben, wenigstens noch eine Chance und mag sie ganz gering sein.
Trotzdem jedoch wird diskutiert. Warum? Vielleicht, weil die Anerkennung der reinen gegen die Todesstrafe sprechenden Tatsachen auch das Fundament im ethischen Bereich untergraben würde. Dabei wäre es beim jetzt diskutierten Punkt für die Befürworter auch möglich zu sagen, sie nehmen den Tod von 4 oder meinetwegen einem Prozent Unschuldiger billigend in Kauf, wenn dafür die Übrigen Schuldigen die nach ihrer Meinung verdiente Strafe bekommen. Damit wäre die Sache dann vom Tisch. Aber vielleicht scheuen die Befürworter der Todesstrafe gerade eine solche Aussage.

Ansonsten:

Tot = Tot; Lebend = Chance
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

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Ammianus » 25. Sep 2014, 23:34 hat geschrieben:Ist jemand tot, dann nutzt es ihm nichts mehr, wenn sich seine Unschuld herausstellt. Ist er noch am Leben in seiner Zelle, dann kann man die aufschließen und ihn – mit angemessener Entschädigung und jeglicher Hilfe für einen Neustart ins verbleibende Leben entlassen.
Und du scheinst noch immer nicht mitbekommen zu haben, dass jeder unschuldig in der Todeszelle sitzende eine wesentlich bessere Chance hat, wieder frei zu kommen als ein unschuldig zu lebenslanger Haft Verurteilter.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Tantris »

USA TOMORROW » Do 25. Sep 2014, 23:55 hat geschrieben: Und du scheinst noch immer nicht mitbekommen zu haben, dass jeder unschuldig in der Todeszelle sitzende eine wesentlich bessere Chance hat, wieder frei zu kommen als ein unschuldig zu lebenslanger Haft Verurteilter.
Wieviele unschuldig hingerichtete sind denn schon wieder freigekommen, du superhirn?
Postnix

Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Postnix »

Tantris » Fr 26. Sep 2014, 01:04 hat geschrieben:
Wieviele unschuldig hingerichtete sind denn schon wieder freigekommen, du superhirn?
Wer hingerichtet wurde, ist schuldig, sonst wäre er nicht hingerichtet worden und der Herr hätte ihn errettet.
Zuletzt geändert von Postnix am Freitag 26. September 2014, 01:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Ammianus »

USA TOMORROW » Do 25. Sep 2014, 22:55 hat geschrieben: Und du scheinst noch immer nicht mitbekommen zu haben, dass jeder unschuldig in der Todeszelle sitzende eine wesentlich bessere Chance hat, wieder frei zu kommen als ein unschuldig zu lebenslanger Haft Verurteilter.
Was nichts daran ändert, dass tot tot ist. Das lässt sich auch mit noch so vielen Wiederholungen des Bekannten, das aber auf simple Tatsachen nicht den geringsten Einfluss hat, nicht wegdiskutieren. Dazu ist es nicht notwendig, dem Gegenüber zu unterstellen, er habe etwas nicht mitbekommen.

Versuch einfach mal genau zu lesen, was andere schreiben.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von USA TOMORROW »

Tantris » 26. Sep 2014, 01:04 hat geschrieben:
Wieviele unschuldig hingerichtete sind denn schon wieder freigekommen, du superhirn?
Bisher wurde von noch keinem einzigen Hingerichteten die Unschuld nachgewiesen.

Das liegt daran, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein fehlerhaftes Todesurteil im extrem strengen Prüfungsverfahren revidiert wird, extrem groß ist.

Zu lebenslanger Haft Verurteilte haben dieses Glück nicht.
Zuletzt geändert von USA TOMORROW am Freitag 26. September 2014, 01:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Tantris »

Ja... dass tot tot ist... das will einfach nicht in usatoms kopf... hoffentlich bin ich nicht in seiner nähe, wenn es mal tatsächlich dort ankommt...
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von USA TOMORROW »

Ammianus » 26. Sep 2014, 01:09 hat geschrieben:
Was nichts daran ändert, dass tot tot ist.
Richtig. Tot ist tot. Das gilt aber nicht nur für die Todesstrafe.

Aber nur da scheint es einige zu interessieren.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von USA TOMORROW »

Tantris » 26. Sep 2014, 01:16 hat geschrieben:Ja... dass tot tot ist... das will einfach nicht in usatoms kopf...
Wieso ist der Tod eines unschuldig zum Tode Verurteilten schlimmer als der eines unschuldig zu lebenslanger Haft Verurteilten?
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Tantris »

USA TOMORROW » Fr 26. Sep 2014, 01:16 hat geschrieben: Richtig. Tot ist tot. Das gilt aber nicht nur für die Todesstrafe.

Aber nur da scheint es einige zu interessieren.
Ja, weil das hier das thema ist. guten morgen.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Tantris »

USA TOMORROW » Fr 26. Sep 2014, 01:18 hat geschrieben: Wieso ist der Tod eines unschuldig zum Tode Verurteilten schlimmer als der eines unschuldig zu lebenslanger Haft Verurteilten?
Weil er folge eines justizmordes ist.

Was man dir alles erklären muss.... mein gott...

Beantworte doch endlich mal die frage:

Wieviele unschuldig hingerichtete wurden "freigelassen"?
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von USA TOMORROW »

Tantris » 26. Sep 2014, 01:26 hat geschrieben:Weil er folge eines justizmordes ist.
Also ist es schlimmer einen Unschuldigen nach 25 Jahren zu töten als ihn 65 Jahre bis zu seinem natürlichen Tod in Haft sitzen zu lassen?
Tantris » 26. Sep 2014, 01:26 hat geschrieben:Wieviele unschuldig hingerichtete wurden "freigelassen"?
Bisher gibt es keinen Beweis für einen einzigen unschuldig Hingerichteten.

Wie viele unschuldig in lebenslanger Haft Verstorbene wurden denn freigelassen?
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Tantris »

USA TOMORROW » Fr 26. Sep 2014, 01:41 hat geschrieben: Also ist es schlimmer einen Unschuldigen nach 25 Jahren zu töten als ihn 65 Jahre bis zu seinem natürlichen Tod in Haft sitzen zu lassen?


Bisher gibt es keinen Beweis für einen einzigen unschuldig Hingerichteten.
NAtürlich kam das vor. Lässt sich nicht verhindern. Menschen sind fehlbar.
Wie viele unschuldig in lebenslanger Haft Verstorbene wurden denn freigelassen?
Die wurden nicht ermordet.

Mein junge.... mord ist und bleibt etwas anderes, als jemanden am leben zu lassen. WEnn es viele gefängnisstrafen in den usa gibt, die auf fehlurteilen beruhen, ist das natürlich ein skandal und man müsste dringend etwas dagegen tun.
Aber... die leute stattdessen gleich abzumurksen wird die fehlurteil rate nicht senken. Tut mir leid. Es gibt dinge, die kannst du nicht "weg-dummen".
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von USA TOMORROW »

Tantris » 26. Sep 2014, 01:50 hat geschrieben:NAtürlich kam das vor.
Bisher allerdings ohne jeden Beweis.
Tantris » 26. Sep 2014, 01:50 hat geschrieben:Die wurden nicht ermordet.
Also ist es in deinen Augen in Ordnung, jemanden für den Rest seines Lebens unschuldig ins Gefängnis zu sperren?
Tantris » 26. Sep 2014, 01:50 hat geschrieben: WEnn es viele gefängnisstrafen in den usa gibt, die auf fehlurteilen beruhen, ist das natürlich ein skandal und man müsste dringend etwas dagegen tun.
Die Todesstrafe ist das beste Mittel gegen Fehlurteile. Wenn es dir also tatsächlich darum geht, solltest du dich für die Umwandlung aller lebenslanger Haftstrafen in Todesurteile einsetzen.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Tantris »

USA TOMORROW » Fr 26. Sep 2014, 01:59 hat geschrieben: Bisher allerdings ohne jeden Beweis.


Also ist es in deinen Augen in Ordnung, jemanden für den Rest seines Lebens unschuldig ins Gefängnis zu sperren?
Schliesst du das aus der tatsache, dass ich schreibe, man sollte in den usa verstärkt auf fehlurteile achten?

editiert wg. Spam



Die Todesstrafe ist das beste Mittel gegen Fehlurteile. Wenn es dir also tatsächlich darum geht, solltest du dich für die Umwandlung aller lebenslanger Haftstrafen in Todesurteile einsetzen.
editiert wg. Spam
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von USA TOMORROW »

Tantris » 26. Sep 2014, 03:42 hat geschrieben:Schliesst du das aus der tatsache, dass ich schreibe, man sollte in den usa verstärkt auf fehlurteile achten?
Ich schließe das aus der Tatsache, dass du dich gegen die Todesstrafe und nicht gegen die lebenslange Haftstrafe ausgesprochen hast.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Tantris »

USA TOMORROW » Fr 26. Sep 2014, 03:48 hat geschrieben: Ich schließe das aus der Tatsache, dass du dich gegen die Todesstrafe und nicht gegen die lebenslange Haftstrafe ausgesprochen hast.
Tja... wenn du mal den utnerschied zwischen lebend und tot herausgefunden hast, reden wir weiter,
Editiert wg. Spam
Zuletzt geändert von Dampflok94 am Freitag 26. September 2014, 09:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von USA TOMORROW »

Tantris » 26. Sep 2014, 03:54 hat geschrieben: Tja... wenn du mal den utnerschied zwischen lebend und tot herausgefunden hast, reden wir weiter
Hast du noch immer nicht begriffen, dass unschuldig zum Tode Verurteilte die besten Chancen haben, am Ende frei zu kommen?
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Tantris »

USA TOMORROW » Fr 26. Sep 2014, 04:01 hat geschrieben: Hast du noch immer nicht begriffen, dass unschuldig zum Tode Verurteilte die besten Chancen haben, am Ende frei zu kommen?
Nein, editiert wg. Spam, ich WEISS, dass man tote nicht mehr aufwecken kann.

editiert wg. Spam
Zuletzt geändert von Dampflok94 am Freitag 26. September 2014, 09:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

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Tantris » 26. Sep 2014, 04:02 hat geschrieben: Nein
Dann solltest du dich vielleicht mal über die Fakten informieren.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Tantris »

USA TOMORROW » Fr 26. Sep 2014, 04:06 hat geschrieben: Dann solltest du dich vielleicht mal über die Fakten informieren.
Der fakt ist, dass man eine hinrichtung nicht rückgängig machen kann.

Und bei dem thema möcht ich mit keinem tross das spiel nein-doch-nein-doch spielen.

Mach das bitte mit dir selber aus.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von USA TOMORROW »

Tantris » 26. Sep 2014, 04:25 hat geschrieben:Der fakt ist, dass man eine hinrichtung nicht rückgängig machen kann.
Darum gibt es im Falle eines Todesurteils ein extrem ausführliches Prüfungsverfahren.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Tantris »

USA TOMORROW » Fr 26. Sep 2014, 04:28 hat geschrieben: Darum gibt es im Falle eines Todesurteils ein extrem ausführliches Prüfungsverfahren.
Tatsächlich?

In den usa werden sogar schwachsinnige hingerichtet. Dehalb ja der spott, dass die republikaner nichtmal vor ihresgleichen halt machen...
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von USA TOMORROW »

Tantris » 26. Sep 2014, 04:33 hat geschrieben:Tatsächlich?
Ja.
Tantris » 26. Sep 2014, 04:33 hat geschrieben:In den usa werden sogar schwachsinnige hingerichtet.
Nö.
Courts have established that inmates who are insane – so out of touch with reality that they do not know right from wrong and cannot understand their punishment or the purpose of it – cannot be executed (Ford v. Wainwright). The Supreme Court has also held that a mentally retarded individual cannot be executed (Atkins v. Virginia).
https://www.aclu.org/capital-punishment ... -penalty-0
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

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USA TOMORROW » Fr 26. Sep 2014, 01:13 hat geschrieben: Bisher wurde von noch keinem einzigen Hingerichteten die Unschuld nachgewiesen.

Das liegt daran, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein fehlerhaftes Todesurteil im extrem strengen Prüfungsverfahren revidiert wird, extrem groß ist.

Zu lebenslanger Haft Verurteilte haben dieses Glück nicht.
Möp. Ich habe eine Studie verlinkt die den Schluss nahelegt das Du falsch liegst. Wenn es Fehlurteile auch bei der Todestrafe gibt, wie nachgewiesen, gibt es auch Menschen die man unschudlig hingerichtet hat da man kaum sagen welche Urteile alle korrekt waren. Das ergibt die Logik.

Zum Rest

Laut Studie kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass einige der - seit 1977 - 1.320 hingerichteten Menschen unschuldig waren. Nachweisen können sie das ebenso wenig wie diejenigen, die eine solche Ausssage allein mit bloßem Menschenverstand tätigen, aber sie haben eine statistische Grundlage für ihre Ableitung.

Aus ihren Annahmen folgern sie weiter, dass die meisten der unschuldig zum Tod Verurteilten nicht entlastet worden sind. In einer Vielzahl der Fälle sei eine Hoffnung auf Entlastung vergeblich. Weil Personen, deren Todesstrafe in "lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt wird, eine gegen Null gehende Chance darauf haben, dass ihr Fall noch einmal zur Entlastung des Verurteilten führt.
http://www.heise.de/tp/artikel/41/41622/1.html
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

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USA TOMORROW » Fr 26. Sep 2014, 04:28 hat geschrieben: Darum gibt es im Falle eines Todesurteils ein extrem ausführliches Prüfungsverfahren.
Welches nicht verhindert das Fehlurteile nicht vorkommen oder dazu führt das jedes Fehlurteil erkannt wird vor der Hinrichtung. Das wurde belegt. Beleg Du doch einfach mal das alle Fehler erkannt werden.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

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Cobra9 » 26. Sep 2014, 06:43 hat geschrieben:Ich habe eine Studie verlinkt die den Schluss nahelegt das Du falsch liegst.
Die von dir verlinkte Studie sagt nichts darüber, dass es nachgewiesene Fälle unschuldig Hingerichteter gibt.
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