Was hat denn das damit zu tun? Es ist noch nicht geklärt, ob sich Friedrich einer Pflichtverletzung schuldig gemacht hat. Also war es damals erst Recht nicht geklärt. Auch nicht für einen ehemaligen Richter.Paradroid » 14. Feb 2014, 13:30 hat geschrieben:Das kommt auf den Inhalt an.
Bei diesem Inhalt wo es um potentieole Straftaten einer dritten Person geht sollten Juristen wie der Richter Oppermann das wissen. Gabriel war nur Lehrer, aber spätestens als Gabriel es Oppermann mitteilte, da hätte Oppermann hellhörig werden müssen, oder hat der seinen ehemaligen Richterposten geschenkt bekommen oder geerbt?
Seit wann muß ein Beschuldigter seine Unschuld nachweisen? Geht's noch? Dazu kommt: Beide könnten die Wahrheit gesagt haben. Es gibt nämlich manchmal ziemliche Unterschiede darin, was der eine meint gesagt zu haben und der andere meint gehört zu haben. Nur mal ein durchaus realistisches Beispiel:Nein, theoretisch könnte auch Ziercke gelogen haben, aber in diesem Fall ist jetzt Oppermann dran seine Unschuld und die Schuld Zierckes nachzuweisen, denn derzeit liegt der Ball ganz klar auf der Seite der Oppermanns, Gabriels und nicht bei Ziercke. Bei Gabriel ist die Lüge bereits erwiesen dank des N24-Interviews. Daher ist Oppermann in der öffentlichen Meinung jetzt ebenfalls stark der Lüge verdächtig und nicht der Herr Ziercke.
Oppermann muss versuchen diesen begründeten Verdacht loszuwerden und das kann er nicht.
Also ist er ein Lügner.
Opperman:"Ich habe gehört, gegen Herrn Edathy gäbe es ein Ermittlungsverfahren. Können Sie das bestätigen?"
Ziercke"Ich darf zu laufenden Ermittlungen nichts sagen!"
Bei Oppermann kommt an, es gibt Ermittlungen. Während Ziercke meinte, er dürfe eben nix sagen.
So könnte ich mir das durchaus vorstellen. Verünglückte Kommunikation kommt häufiger vor.