Elfer » So 26. Jan 2014, 21:03 hat geschrieben:
Ja, nur müssen Polizisten dies in der Regel sehr umfangreich begründen
Ich glaube aber, dass Du gar nicht weißt, was ein Sperrvermerk in den meisten Fällen bedeutet?!
Der ist kaum mehr wert als ein Nichteintrag im Telefonbuch. Das bedeutet, dass alle die, die vorher auch an ide Daten kamen, auch jetzt an die Daten kommen. Nur dürfen sie nicht ohne Zustimmung des Betroffenen an Dritte weiter gegeben werden.
Wenn ein Beamter eine Anzeige gegen dich vorlegt oder sonst aktiv wird, ist sein Name über die entsprechende Schriftlage heraus zu bekommen.
Es ist überhaupt kein Problem an den Namen des Beamten zu kommen.
Ein Namensschild bietet Dir mehr Schutz?
jene, die es politisch und propagandistisch ausnutzen wollen.
1.) Es wäre wohl sehr leicht für Polizisten zu begründen, daß ihre Adressen nicht weitergegeben werden sollen ( Schutz des Beamten in seiner Privatsphäre vor rachsüchtigen Straftätern zB)
2.) Der Sperrvermerk bedeutet daß die Adressdaten nicht mehr an andere als an Behörden herausgegeben werden. Was du behauptest,
daß trotz Sperrvermermerk weiter vom Einwohnermeldeamt die Adressdaten herausgegeben werden, nur lediglich vom Nachfrager verlangt wird, er dürfe die daten dann aber nicht an Dritte herausgeben STIMMT NICHT
3.) Du findest es also ausreichend, daß Jemand nur den Namen eines Polizeibeamten erfährt, wenn dieser eine Anzeige gegen denjenigen erstattet - DAS IST NICHT AUSREICHEND - Ich gehe mal stark davon aus, das ein korrekter Bürger nicht befürchten muß, daß gegen ihn Anzeige erstattet wird, dennoch hat er wohl das Recht (SOFORT) zu
erfahren, mit wem er es eigentlich zu tun hat ...
4.) Wie ich bereits in diesem und einem vorhergehenden Post dargelegt habe, STIMMT ES EBEN NICHT, daß man so leicht an den Namen eines Polibeamten kommt. Wenn der Polizeibeamte dem fragenden Bürger diese Auskunft verweigert, bleibt dem Bürger (und zwar auf seine persönlichen Kosten) nur der Gang zum Rechtsanwalt
Sollte der Bürger finanziell nicht in der Lage sein, einen Rechtsanwalt mit einer dann nötigen förmlichen Anfrage zu beauftragen, bekommt er den Namen des Beamten nicht heraus !
- Das bedeutet also im Endeffekt `Recht auf Information nur für zahlungskräftige Bürger´ - Das dieses Sittenwidrig und nicht im Sinne des Grundgesetzes sein dürfte sollte klar sein ...
5.) Ein Namensschild bietet dem Bürger durchaus "Schutz" . Er weiß sonst schließlich im Eventualfalle gar nicht, über wen er sich eigentlich beschweren soll
Das große Problem ist, daß du munter Behauptungen aufstellst, die nicht stimmen, Tatsachen in Abrede stellst oder verniedlichst nur um um jeden Preis deine Argumentation zu untermauern.
Berechtigte Zweifler an deiner Argumentation und Argumentierer für das sicher auch nach dem Grundgesetz gewollte Recht des Bürgers auf Information und Transparenz versuchst du als bloße (links)politische Agitierer zu diffamieren .
Aus meiner Sicht hat es einen unangenehmen Beigeschmack, wenn sich beamte generell mit Händen und Füßen gegen eine mögliche Identifikation ihrer Person zur Wehr setzen .
Ein vernünftig auftretender Polizeibeamter wird niemals den Impuls auslösen, daß gegn ihn überhaupt jemand im Nachgang vorgehen will, auch der engagierteste Linksradikale nicht - Warum auch ?
Selbst bei tendenziell negativ agierenden Menschen löst man mit vernünftigem Auftreten niemals irgendwelche Rachegelüste aus ...
" Die EU ist kein zahnloser Tiger, sie ist überhaupt kein Tiger, sie ist ein Bettvorleger " ( Heinz Buschkowsky )