Höret ... höret .... höret .....
Der Ausdruck "wiederverheiratet geschieden" ist irreführend und täuscht über die Tatsache hinweg, dass kirchlich gültig geschlossene Ehen, die vom Staat "geschieden" werden, vor Gott bestehen bleiben. Mann und Frau dürfen demnach nicht in einer neuen Verbindung wie Eheleute zusammenleben. Tun sie das dennoch, so leben sie im Ehebruch und laden daher dauernd schwere Schuld auf sich. Wenn sie nicht bereit sind, diese Lebensweise aufzugeben, können sie auch nicht zur Beichte gehen, denn die Beichte setzt den Vorsatz zur Besserung voraus. Deshalb können sie, da sie im Zustand einer schweren Sünde sind, nicht die heilige Kommunion empfangen. Aber sie sind nicht von der Kirche getrennt, sie können als Getaufte an ihrem Leben teilnehmen, ja sie sind sogar dazu verpflichtet; z.B. was den sonntäglichen Besuch der hl. Messe betrifft. Da der Kommunionempfang nicht möglich ist (man würde sich selbst schaden, vgl. 1 Kor 11, 27-29), besteht doch die Möglichkeit, Jesus Christus geistig zu "empfangen" (sog. "Geistige Kommunion"). Wenn jemand seine Lebenssituation ehrlich betrachtet, und die Schlussfolgerung daraus zieht, nicht zur Kommunion zu gehen, zeigt er damit seine hohe Achtung vor diesem Sakrament. Sicherlich ist zu beachten, dass manche Menschen schuldlos in eine Situation gekommen sind, so dass sie sich von ihrem Ehepartner trennen mussten. In diesem Zusammenhang ist es oft besonders schwer, aber eine christliche Aufgabe, erlittenes Unrecht als Kreuz in der Nachfolge Christi anzunehmen.
http://kath-zdw.ch/maria/geschieden.html
Non enim propter gloriam, divicias aut honores pugnamus set propter libertatem solummodo quam Nemo bonus nisi simul cum vita amittit.