Blickwinkel » Di 6. Aug 2013, 14:48 hat geschrieben:Du kannst das genau abgrenzen? Dann erzähl mal, wie das gemacht wird und vorallem wenn dabei Menschenleben auf dem Spiel stehen, z.B. von Agenten im Ausland oder von sogenannten Quellen.
Was ist mit den Hubschrauberpiloten? Ist es ok, wenn die Öffentlichkeit diese Leute mit vollem Namen und Anschrift kennt? Sollen wir einen öffentlichen Pranger für diese Leute einführen, weil die Kameras für AK47 gehalten haben? Woher weisst du, dass diese Leute keine Gewissensbisse haben, nachdem ihnen von Bodentruppen berichtet wurde, dass in dem Fahrzeug Kinder schwer verletzt und ihr Vater getötet wurden?
Sei doch mal ehrlich, dir geht es doch rein um USA-Bashing, mehr nicht!
ToughDaddy » Dienstag 6. August 2013, 15:10 hat geschrieben:Höre doch mit Deinem Quatsch von Menschenleben auf. Solche sinnfreien Totschlagargumente sind bekannt.
Der Schutz von Mördern schützt keine Menschenleben.
Falls Du es nicht weiß, bei Strafprozessen außerhalb des Jugendstrafrechts sind die Täter immer mit vollen Namen usw. bekannt.
Dafür brauchst keinen öffentlichen Pranger. [...]
Erst nach der Verurteilung.
Hier geht's um Angehörige der USAF, da gelten andere (militärische) Bestimmungen.
Außerdem geht es um US-Recht, nicht um die deutsche StPO oder das deutsche BDSG.