Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

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Quoyle
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

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Liegestuhl » Do 25. Okt 2012, 22:06 hat geschrieben:Nein, ich verweise auf die Unterschiede. Die gesellschaftliche Akzeptanz ist bei männlichen Beschneidungen grundlegend anders als bei weiblichen Beschneidungen.
"Eine 2010 durchgeführte Multicenterstudie zu den Ergebnissen plastischer Genitalchirurgie mit 258 Patientinnen (187 mit Schamlippenverkleinerung, allein oder in Kombination mit Klitorisvorhautkürzung oder Vaginoplastik) über einen Nachuntersuchungszeitraum von 6 bis 42 Monaten ergab, dass 91,6 % der Frauen mit den Ergebnissen der Operation zufrieden waren. Es zeigten sich keine bedeutenden Komplikationen.[36]" (Quelle: Wikipedia)

Warum sollte eine Vorhautentfernung also nicht-einwillgungsfähigen Jungen zugemutet werden können, eine Schamlippenverkleinerung nicht-einwillgungsfähigen Mädchen dagegen nicht?

"Die Einwilligungsfähigkeit der Patientin muss in allen Fällen vor der Operation sichergestellt sein. Ein Großteil der Anfragen für eine Schamlippenverkleinerung kommt von jungen erwachsenen Frauen und älteren Teenagern, jedoch auch von jüngeren, teilweise unter 14-jährigen Mädchen.[128] Rechtlich problematisch ist die Schamlippenverkleinerung besonders bei jugendlichen, nicht volljährigen Mädchen.[129] Von diesen geht eine stark zunehmende Nachfrage nach der Operation aus.[118][130][131][132] Die Einwilligungsfähigkeit ist gerade in jenen Fällen jedoch fraglich.[129]" (Quelle: Wikipedia)
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von terrok »

Quoyle » Fr 26. Okt 2012, 10:32 hat geschrieben: Warum sollte eine Vorhautentfernung also nicht-einwillgungsfähigen Jungen zugemutet werden können, eine Schamlippenverkleinerung nicht-einwillgungsfähigen Mädchen dagegen nicht?
Weil bisher keine große Religion die Beschneidung von Mädchen durchführt.
Zuletzt geändert von terrok am Freitag 26. Oktober 2012, 10:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

Quoyle » Fr 26. Okt 2012, 10:32 hat geschrieben: Warum sollte eine Vorhautentfernung also nicht-einwillgungsfähigen Jungen zugemutet werden können, eine Schamlippenverkleinerung nicht-einwillgungsfähigen Mädchen dagegen nicht?
Weil es keinen Automatismus geben kann. Eine Sache muss nicht erlaubt werden, weil eine andere Sache ebenfalls erlaubt ist. Schon gar nicht, wenn beide Dinge nicht gleichzusetzen sind.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zed »

Liegestuhl » Fr 26. Okt 2012, 09:28 hat geschrieben:
Es ging um den Unterschied zwischen männlichen und weiblichen Beschneidungen. Schelm schrieb:



Daraufhin schrieb ich:



Kein Wort von irgendwelchen "Zwangsbeschneidungen". Einfach richtig lesen!
Sowohl bei der männlichen, als auch bei der weiblichen Beschneidung von Schutzbefohlenen, handelt es sich um eine zwanghafte Körperverletzung.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

Zed » Fr 26. Okt 2012, 10:38 hat geschrieben: Sowohl bei der männlichen, als auch bei der weiblichen Beschneidung von Schutzbefohlenen, handelt es sich um eine zwanghafte Körperverletzung.
Es ging noch nicht einmal um die Beschneidung von Schutzbefohlenen. Es ging lediglich um männliche und weibliche Beschneidungen.

Du musst schon etwas aufmerksamer lesen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von terrok »

Zed » Fr 26. Okt 2012, 10:38 hat geschrieben: Sowohl bei der männlichen, als auch bei der weiblichen Beschneidung von Schutzbefohlenen, handelt es sich um eine zwanghafte Körperverletzung.
Ja, Erziehung hat generell mit Zwang zu tun.

Diese Körperverletzung wird aber nur geahndet, solange sie gegen geltendes Recht verstößt. Das soll sich ja demnächst ändern.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Quoyle »

terrok » Fr 26. Okt 2012, 09:34 hat geschrieben:Weil bisher keine Religion die Beschneidung von Mädchen durchführt.
Der Gesetzentwurf verlangt von den Eltern bei einer Vorhautentfernung aber doch gar keine religiöse Rechtfertigung mehr, er fordert nur die medizinisch fachgerechte Durchführung. Und die gibt es auch bei einer Schamlippenverkleinerung, die übrigens sogar freiwillig von einigen Frauen gewünscht wird, Nachfrage stark steigend. Kann so schlimm also gar nicht sein.

In der Begründung zum Gesetzentwurf wird ja auch von den "vielfältigen Zwecksetzungen" von Beschneidungen gesprochen, da wäre eine Beschränkung auf das religiöse sicher zu eng. Bestimmt gibt es auch genügend Menschen, die verkleinerte Schamlippen wenn nicht ästhetischer, dann doch wenigstens hygienischer finden.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zed »

Liegestuhl » Fr 26. Okt 2012, 09:40 hat geschrieben:
Es ging noch nicht einmal um die Beschneidung von Schutzbefohlenen. Es ging lediglich um männliche und weibliche Beschneidungen.

Du musst schon etwas aufmerksamer lesen.
Ich bezog mich zu keinem Zeitpunkt auf diesen Post, sondern hierauf:

http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 2#p1705752

Darin geht es sehr wohl auch um Zwangsbeschneidungen an Kindern. Du musst schon richtig lesen. :rolleyes:
Zuletzt geändert von Zed am Freitag 26. Oktober 2012, 10:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von relativ »

Zed » Fr 26. Okt 2012, 09:13 hat geschrieben:
Ich lese gewiss richtig, du musst deine Ignoranz oder mangelnde Aufnahmefähigkeit mal in den Griff bekommen.
Eine gesellschaftliche Akzeptanz bei Zwangsbeschneidungen an Säuglingen ist nicht gegeben. Diese ist in keinster Weise gegeben. Sind Sie wirklich nicht in der Lage zwischen den verschiedenen Motiven zu unterscheiden?
Eine zwanghaft durchgeführte körperverletzung an Kindern ist etwas ganz anderes als ein selbstbestimmter Entschluss sich beschneiden zu lassen.

Nochmal, hören Sie auf mit diesen Nebelkerzen, gesellschaftliche Akzeptanz für eine Selbstbestimmte Körperverletzung rechtfertigt doch in keinster Weise die Körperverletzung Dritter.

Beispiel: Tattoos sind gesellschaftlich voll akzeptiert, wollen Sie hingegen Ihren Säugling tattoowieren lassen, so bin ich überzeugt, dass das von der Gesellschaft nicht akzeptiert wird.

Haben Sie es jetzt endlich begriffen? :rolleyes:
Nur mal eins, Bei dem unterstellten Unwissen der Befragten und der Suggestivfrage zum Thema Beschneidung, sind 56% eigentlich ziemlich wenig.
Ich bin mir ziemlich sicher, wenn es eine Aufklärung darüber geben würde, was es den Gläubigen bedeutet und auch die Risiken für Kinder objektiv beleuchtet würden, gäbe es ihre sogenannte Mehrheit nicht mehr, schon gar nicht für ein Verbot dieser Tradition.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zed »

terrok » Fr 26. Okt 2012, 09:42 hat geschrieben:
Ja, Erziehung hat generell mit Zwang zu tun.

Diese Körperverletzung wird aber nur geahndet, solange sie gegen geltendes Recht verstößt. Das soll sich ja demnächst ändern.

Sofern es zu einem Gesetzeserlass diesbezüglich kommt, wird das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet und die Verfassungskonformität überprüfen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Quoyle »

Liegestuhl » Fr 26. Okt 2012, 09:35 hat geschrieben:Weil es keinen Automatismus geben kann. Eine Sache muss nicht erlaubt werden, weil eine andere Sache ebenfalls erlaubt ist.
Was heisst Automatismus? Grundgesetz Artikel 3 fordert, dass keine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechtes erfolgen darf, daher ist aus dem geplanten §1631d das männlich zu streichen.
Liegestuhl » Fr 26. Okt 2012, 09:35 hat geschrieben:Schon gar nicht, wenn beide Dinge nicht gleichzusetzen sind.
Was ist das für ein Dogma? Es gibt Männer, die sich freiwillig die Vorhaut entfernen lassen und damit zufrieden sind und es gibt Frauen, die sich freiwillig die Schamlippen verkleinern lassen und damit zufrieden sind. Wenn das eine ohne weitere Gründe oder Not auch nicht-einwilligungsfähigen Jungen zugemutet werden kann, dann muss das andere auch nicht-einwilligungsfähigen Mädchen zugemutet werden können.

Oder worin besteht für Sie da der Unterschied?
Zuletzt geändert von Quoyle am Freitag 26. Oktober 2012, 10:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von terrok »

Quoyle » Fr 26. Okt 2012, 10:43 hat geschrieben: Der Gesetzentwurf verlangt von den Eltern bei einer Vorhautentfernung aber doch gar keine religiöse Rechtfertigung mehr, er fordert nur die medizinisch fachgerechte Durchführung. Und die gibt es auch bei einer Schamlippenverkleinerung, die übrigens sogar freiwillig von einigen Frauen gewünscht wird, Nachfrage stark steigend. Kann so schlimm also gar nicht sein.

In der Begründung zum Gesetzentwurf wird ja auch von den "vielfältigen Zwecksetzungen" von Beschneidungen gesprochen, da wäre eine Beschränkung auf das religiöse sicher zu eng. Bestimmt gibt es auch genügend Menschen, die verkleinerte Schamlippen wenn nicht ästhetischer, dann doch wenigstens hygienischer finden.
Das Gesetz wird gemacht, da die religiöse Beschneidung von Jungen in einer rechtlichen Grauzone statt findet. Man bezieht sich aus rechtlichen Gründen nicht auf Religionen. Da bisher niemand in Deutschland öffentlich das Beschneiden von Mädchen propagiert, gibt es auch keinen Grund, dies regeln zu wollen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von terrok »

Zed » Fr 26. Okt 2012, 10:49 hat geschrieben: Sofern es zu einem Gesetzeserlass diesbezüglich kommt, wird das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet und die Verfassungskonformität überprüfen.
So ist es in einem Rechtsstaat vorgesehen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

Quoyle » Fr 26. Okt 2012, 10:52 hat geschrieben:Was heisst Automatismus? Grundgesetz Artikel 3 fordert, dass keine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechtes erfolgen darf, daher ist aus dem geplanten §1631d das männlich zu streichen.
Das liegt wohl an anatomischen Besonderheiten. Bei Mädchen kann eben nicht die Vorhaut beschneiden. Eine weibliche Beschneidung ist eine völlig andere Operation an einem völlig anderen Organ.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zed »

relativ » Fr 26. Okt 2012, 09:47 hat geschrieben: Nur mal eins, Bei dem unterstellten Unwissen der Befragten und der Suggestivfrage zum Thema Beschneidung, sind 56% eigentlich ziemlich wenig.
Ich bin mir ziemlich sicher, wenn es eine Aufklärung darüber geben würde, was es den Gläubigen bedeutet und auch die Risiken für Kinder objektiv beleuchtet würden, gäbe es ihre sogenannte Mehrheit nicht mehr, schon gar nicht für ein Verbot dieser Tradition.

Und ich bin mir ziemlich sicher, wenn es eine Aufklärung darüber geben würde, was dieser irreversible Eingriff für den Betroffenen an Leid bringen kann und die Risiken objektiv beleuchtet würden, wären noch mehr Bürger gegen diese Körperverletzung an Schutzbefohlenen.

Übrigens amüsant, wie Sie eine objektive Betrachtung der Risiken anführen, nachdem hier der Eingriff seitens der Urteilkritiker permanent bagatellisiert wird, um die teilweise gravierenden möglichen Folgen zu vertuschen. :thumbup: :D

Objektive Fachberichte, bei denen die Gefahren/Risiken seriös eingeschätzt werden, wurden zigfach verlinkt und zeigen das Gefahrenpotential deutlich auf.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Quoyle »

terrok » Fr 26. Okt 2012, 09:53 hat geschrieben:Das Gesetz wird gemacht, da die religiöse Beschneidung von Jungen in einer rechtlichen Grauzone statt findet. Man bezieht sich aus rechtlichen Gründen nicht auf Religionen. Da bisher niemand in Deutschland öffentlich das Beschneiden von Mädchen propagiert, gibt es auch keinen Grund, dies regeln zu wollen.
Doch, natürlich ist das geregelt: Und zwar strafrechtlich verboten.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von terrok »

Quoyle » Fr 26. Okt 2012, 10:57 hat geschrieben: Doch, natürlich ist das geregelt: Und zwar strafrechtlich verboten.
Ja, bis eine Religion kommt, die das Beschneiden von Mädchen durchführen möchte um den Bund mit der Göttin zu besiegeln. Dann wird dafür auch ein Gesetz erlassen werden müssen. Bei uns herrscht nunmal Religionsfreiheit.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zed »

Liegestuhl » Fr 26. Okt 2012, 09:55 hat geschrieben: Das liegt wohl an anatomischen Besonderheiten. Bei Mädchen kann eben nicht die Vorhaut beschneiden. Eine weibliche Beschneidung ist eine völlig andere Operation an einem völlig anderen Organ.
Verbreiten Sie doch keine Unwahrheiten.
Selbstverständlich besitzen auch Frauen/Mädchen eine Vorhaut, die Klitorisvorhaut. Die Beschneidung jener Klitorisvorhaut, wird in der Fachwelt deutlich harmloser eingeschätzt, als die Folgen und Risiken einer Beschneidung der männlichen Vorhaut. Somit ist ein einseitiges Verbot nicht zu legitimieren.
Zuletzt geändert von Zed am Freitag 26. Oktober 2012, 11:04, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Quoyle »

Liegestuhl » Fr 26. Okt 2012, 09:55 hat geschrieben: Das liegt wohl an anatomischen Besonderheiten. Bei Mädchen kann eben nicht die Vorhaut beschneiden. Eine weibliche Beschneidung ist eine völlig andere Operation an einem völlig anderen Organ.
In dem geplanten §1631d steht aber gar nichts von Vorhaut. Abgesehen davon lässt sich sehr wohl auch bei Mädchen die Vorhaut beschneiden. Und eine medizinisch fachgerechte weibliche Beschneidung (=Schamlippenverkleinerung) ist eine von erwachsenen Frauen nachgefragte gesellschaftlich völlig akzeptierte Operation.

Die verfassungswidrige Ungleichbehandlung besteht darin, dass diese Operation aber nicht ohne Not nicht-einwilligungsfähigen Kindern zugemutet werden darf. Warum wohl nicht?
Zuletzt geändert von Quoyle am Freitag 26. Oktober 2012, 11:06, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

Quoyle » Fr 26. Okt 2012, 11:02 hat geschrieben:In dem geplanten §1631d steht aber gar nichts von Vorhaut.
Eventuell ist dem Gesetzgeber klar, dass die entsprechende Beschneidung der Vorhaut nur an männlichen Personen vorgenommen werden kann.
Abgesehen davon lässt sich sehr wohl auch bei Mädchen die Vorhaut beschneiden.
Das ist etwas völlig anderes. Die weibliche Vagina bzw. Vulva ist ein anderes Organ als das männliche Glied.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zed »

Liegestuhl » Fr 26. Okt 2012, 10:07 hat geschrieben: Eventuell ist dem Gesetzgeber klar, dass die entsprechende Beschneidung der Vorhaut nur an männlichen Personen vorgenommen werden kann.


Das ist etwas völlig anderes. Die weibliche Vagina bzw. Vulva ist ein anderes Organ als das männliche Glied.
:D :rolleyes:
Verbreiten Sie doch keine Unwahrheiten.
Selbstverständlich besitzen auch Frauen/Mädchen eine Vorhaut, die Klitorisvorhaut. Die Beschneidung jener Klitorisvorhaut, wird in der Fachwelt deutlich harmloser eingeschätzt, als die Folgen und Risiken einer Beschneidung der männlichen Vorhaut. Somit ist ein einseitiges Verbot nicht zu legitimieren.

Anscheinend wollen Sie Ihren Horizont nicht erweitern, obwohl es Ihnen gewiss nicht schaden würde.
Zuletzt geändert von Zed am Freitag 26. Oktober 2012, 11:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Gutmensch »

Zed » Fr 26. Okt 2012, 11:02 hat geschrieben:
Verbreiten Sie doch keine Unwahrheiten.
Selbstverständlich besitzen auch Frauen/Mädchen eine Vorhaut, die Klitorisvorhaut. Die Beschneidung jener Klitorisvorhaut, wird in der Fachwelt deutlich harmloser eingeschätzt, als die Folgen und Risiken einer Beschneidung der männlichen Vorhaut. Somit ist ein einseitiges Verbot nicht zu legitimieren.

Das kann sogar stimmen aber da es außerhalb Ihrer Tagträume keine nennenswerten Religionen in Deutschland gibt, die in großem Umfang weibliche Vorhäute beschneiden wollen, bedarf es hierfür keiner gesetzlichen Regelung. Die weibliche Beschneidung ist meist eine Genitalverstümmelung, sie wird vornehmlich in Afrika praktiziert. In Deutschland sind solche Verstümmelungen aus gutem Grund verboten.
Dabei unterscheiden internationale Organisationen wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder UNICEF vier Kategorien weiblicher Genitalverstümmelung:

•Entfernung der Klitoris-Vorhaut, mit partieller bzw. auch vollständiger Entfernung der Klitoris (Klitoridektomie)

•Entfernung der Klitoris bei gleichzeitiger partieller bzw. auch vollständiger Entfernung der kleinen Schamlippen (Exzision)

•Bei der Infibulation erfolgt im Anschluss an eine der vorangehenden Praktiken zusätzlich eine Verengung oder sogar Verschließung der vaginalen Öffnung

•Piercing, Dehnung oder alle anderen Formen der Verletzung der äußeren und/oder inneren weiblichen Geschlechtsorgane.
Dabei kommen oftmals nicht desinfizierte Schnittgeräte (so auch stumpfe Messer, Rasierklingen, Scheren oder auch Glasscherben) zum Einsatz. Vielfach erhalten die Frauen bzw. Mädchen keine Narkose während des Eingriffs. Neben den physischen Gefahren durch unmittelbare Infektionen (inklusive HIV) und Blutungen nach der Verstümmelung oder später bei der Geburt von Kindern, führen diese Praktiken auch zu schwerwiegenden psychischen Langzeitfolgen bei den Opfern.
http://www.amnesty-frauen.de/Main/Genit ... %BCmmelung
the NSA is watching you! :D
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Beitrag von Quoyle »

Liegestuhl » Fr 26. Okt 2012, 10:07 hat geschrieben:Eventuell ist dem Gesetzgeber klar, dass die entsprechende Beschneidung der Vorhaut nur an männlichen Personen vorgenommen werden kann.
Das stimmt ja nun schlichtweg nicht:

"Eine vollständige Entfernung der inneren Schamlippen kann nur mit der Exzisions-Technik erfolgen. Die Chirurgen Miklos[25] und Moore[26] befürworten zusätzlich eine Kürzung der Klitorisvorhaut, um das kosmetische Resultat zu verbessern. Insbesondere bei der Exzision (Contouring) könne die Kürzung der Klitorisvorhaut angebracht sein.[18]" (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Schamlippe ... stechniken)
Liegestuhl » Fr 26. Okt 2012, 10:07 hat geschrieben:Das ist etwas völlig anderes. Die weibliche Vagina bzw. Vulva ist ein anderes Organ als das männliche Glied.
Wer spricht denn von Vagina? Es geht bei Schamlippenverkleinerungen so wenig um das Zunähen der Vagina wie bei Vorhautbeschneidungen um das Entfernen der Eichel. Das sind Nebelkerzen, die einzig den Sachverhalt verschleiern sollen:

Medizinisch nicht erforderliche Genital-OP's bei nicht-einwilligungsfähigen Mädchen sind und bleiben strafrechtlich untersagt, medizinisch nicht erforderliche Genital-OP's bei nicht-einwilligungsfähigen Jungen dagegen sollen erlaubt werden.

Der Paragraf §1631d wird in der Form aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht lange Bestand haben.
Zuletzt geändert von Quoyle am Freitag 26. Oktober 2012, 11:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Liegestuhl »

Quoyle » Fr 26. Okt 2012, 11:19 hat geschrieben:Das stimmt ja nun schlichtweg nicht:

"Eine vollständige Entfernung der inneren Schamlippen kann nur mit der Exzisions-Technik erfolgen. Die Chirurgen Miklos[25] und Moore[26] befürworten zusätzlich eine Kürzung der Klitorisvorhaut, um das kosmetische Resultat zu verbessern. Insbesondere bei der Exzision (Contouring) könne die Kürzung der Klitorisvorhaut angebracht sein.[18]" (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Schamlippe ... stechniken)
Was genau willst du jetzt damit sagen? Es geht um die Operation, in der die Vorhaut des männlichen Gliedes entfernt wird. Das ist bei Frauen nicht möglich.
Wer spricht denn von Vagina?
Die Schamlippen gehören ja wohl zweifelsfrei zur Vulva.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zed »

Gutmensch » Fr 26. Okt 2012, 10:14 hat geschrieben:

Das kann sogar stimmen aber da es außerhalb Ihrer Tagträume keine nennenswerten Religionen in Deutschland gibt, die in großem Umfang weibliche Vorhäute beschneiden wollen, bedarf es hierfür keiner gesetzlichen Regelung. Die weibliche Beschneidung ist meist eine Genitalverstümmelung, sie wird vornehmlich in Afrika praktiziert. In Deutschland sind solche Verstümmelungen aus gutem Grund verboten.


http://www.amnesty-frauen.de/Main/Genit ... %BCmmelung
Ach Ihrer Meinung nach, kommt es nur auf die Anzahl der durchführungswilligen Eltern an? :D
Außerdem muss gar keine religiöse Motivation vorhanden sein, wie laut dem jüngsten Gesetzesentwurf bekannt.
Zuletzt geändert von Zed am Freitag 26. Oktober 2012, 11:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Quoyle »

Liegestuhl » Fr 26. Okt 2012, 10:26 hat geschrieben:Es geht um die Operation, in der die Vorhaut des männlichen Gliedes entfernt wird. Das ist bei Frauen nicht möglich.
Nein, laut Gesetzentwurf zum §1631d geht es um die "Beschneidung des Kindes", bislang entgegen dem Gleichbehandlungsgebot (Artikel 3 GG) aber eingeschränkt auf das männliche Kind.
Liegestuhl » Fr 26. Okt 2012, 10:26 hat geschrieben:Die Schamlippen gehören ja wohl zweifelsfrei zur Vulva.
Völlig richtig. Und immer mehr erwachsene Frauen lassen sich völlig selbstbestimmt und medizinisch fachgerecht ihre Schamlippen verkleinern, also ihre Vulva verändern und sind nachher sehr zufrieden damit. Dennoch darf dieser Eingriff bei nicht-einwilligungsfähigen Mädchen nicht vorgenommen werden.

Warum wohl nicht? Haben Sie dazu auch eine Idee?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Bukowski »

Was genau willst du jetzt damit sagen? Es geht um die Operation, in der die Vorhaut des männlichen Gliedes entfernt wird. Das ist bei Frauen nicht möglich.


natürlich ist es das.
http://de.wikipedia.org/wiki/Klitorisvorhautreduktion


(WIE lange bist Du schon in diesem Thread unterwegs und hast die Debatte darüber IMMER noch nicht mitbekommen?)
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

Quoyle » Fr 26. Okt 2012, 11:42 hat geschrieben:Nein, laut Gesetzentwurf zum §1631d geht es um die "Beschneidung des Kindes", bislang entgegen dem Gleichbehandlungsgebot (Artikel 3 GG) aber eingeschränkt auf das männliche Kind.
Nein, denn die Operation, der man mit diesem Gesetz eine weitere Rechtssicherheit geben will, kann nur bei männlichen Personen durchgeführt werden.
Völlig richtig. Und immer mehr erwachsene Frauen lassen sich völlig selbstbestimmt und medizinisch fachgerecht ihre Schamlippen verkleinern, also ihre Vulva verändern und sind nachher sehr zufrieden damit. Dennoch darf dieser Eingriff bei nicht-einwilligungsfähigen Mädchen nicht vorgenommen werden.

Warum wohl nicht? Haben Sie dazu auch eine Idee?
Nein, es interessiert mich ehrlich gesagt auch nicht.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

Und dabei wird die Vorhaut vom Glied abgetrennt? Kann ich mir nicht vorstellen.

Sorry, aber männlicher Penis und weibliche Vulva sind zwei unterschiedliche Organe. Daher sind auch Operationen daran, anders zu bewerten.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zed »

Bukowski » Fr 26. Okt 2012, 10:47 hat geschrieben: Was genau willst du jetzt damit sagen? Es geht um die Operation, in der die Vorhaut des männlichen Gliedes entfernt wird. Das ist bei Frauen nicht möglich.

Was heißt nicht mitbekommen? Ich würde es eher als grenzenlose Ignoranz bezeichnen. Wahrscheinlich soll somit die Verbreitung des realen medizinischen Kenntnisstands unterbunden werden.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zed »

Liegestuhl » Fr 26. Okt 2012, 10:50 hat geschrieben:
Und dabei wird die Vorhaut vom Glied abgetrennt? Kann ich mir nicht vorstellen.

Sorry, aber männlicher Penis und weibliche Vulva sind zwei unterschiedliche Organe. Daher sind auch Operationen daran, anders zu bewerten.

Aus medizinischer Sicht sind jene genannte Formen der weiblichen Beschneidung in den Auswirkungen und Risiken als harmloser bzw. vergleichbar anzusehen. Es besteht kein Grund, dass weiblichen Eltern diese Operation untersagt wird, sofern bei männlichen Schutzbefohlenen der Eingriff legitimiert ist.
Zuletzt geändert von Zed am Freitag 26. Oktober 2012, 11:56, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

Zed » Fr 26. Okt 2012, 11:54 hat geschrieben:Aus medizinischer Sicht sind jene genannte Formen der weiblichen Beschneidung in den Auswirkungen und Risiken als harmloser bzw. Vergleichbar anzusehen.
Das ändert doch nichts daran, dass es Eingriffe an zwei unterschiedlichen Körperteilen sind.
Es besteht keinen Grund, dass weiblichen Eltern diese Operation untersagt wird, sofern bei männlichen Schutzbefohlenen der Eingriff legitimiert ist.
Sollte die gesellschaftliche Akzeptanz dafür da sein, wird sich sicherlich eine gesetzliche Regelung finden.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Gutmensch »

Zed » Fr 26. Okt 2012, 11:32 hat geschrieben:
Ach Ihrer Meinung nach, kommt es nur auf die Anzahl der durchführungswilligen Eltern an? :D
Außerdem muss gar keine religiöse Motivation vorhanden sein, wie laut dem jüngsten Gesetzesentwurf bekannt.

Das ist richtig. Gesetze sind dafür da, die gesellschaftliche Realität zu regeln und die Realität findet außerhalb von Tagträumen statt.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Quoyle »

Liegestuhl » Fr 26. Okt 2012, 10:48 hat geschrieben: Nein, denn die Operation, der man mit diesem Gesetz eine weitere Rechtssicherheit geben will, kann nur bei männlichen Personen durchgeführt werden.
Dann würde dies wohl auch in dem Gesetzentwurf so stehen.
Liegestuhl » Fr 26. Okt 2012, 10:48 hat geschrieben:
Nein, es interessiert mich ehrlich gesagt auch nicht.
Also, es ist Ihnen sowohl schleierhaft warum als auch egal, dass unnötige Genital-OPs bei nicht einwilligungsfähigen Mädchen verboten sind. Das ist wenigstens ehrlich, Danke für diesen Einblick in Ihre Denkweise.
Zuletzt geändert von Quoyle am Freitag 26. Oktober 2012, 11:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zed »

Quoyle » Fr 26. Okt 2012, 10:57 hat geschrieben:Also, es ist Ihnen sowohl schleierhaft warum als auch egal, dass unnötige Genital-OPs bei nicht einwilligungsfähigen Mädchen verboten sind. Das ist wenigstens ehrlich, Danke für diesen Einblick in Ihre Denkweise.

Das ist allerdings bezeichnend... :dead:
Zuletzt geändert von Zed am Freitag 26. Oktober 2012, 12:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zed »

Gutmensch » Fr 26. Okt 2012, 10:57 hat geschrieben:

Das ist richtig. Gesetze sind dafür da, die gesellschaftliche Realität zu regeln und die Realität findet außerhalb von Tagträumen statt.

Gesetze sind ebenso dafür da, die Rechte das Einzelnen sicherzustellen.
Wir leben in einem Rechtsstaat, auch wenn das Ihren Verstand anscheinend maßlos überfordert.

Inwiefern werden denn die elementaren Grundrechte des Säuglings bei diesem Eingriff gewahrt?
Zuletzt geändert von Zed am Freitag 26. Oktober 2012, 12:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

Quoyle » Fr 26. Okt 2012, 11:57 hat geschrieben:Dann würde dies wohl auch in dem Gesetzentwurf so stehen.
Nein, das muss nicht, da es aufgrund anatomischer Gegebenheiten eindeutig ist. An Frauen kann die Operation, an die man bei diesem Gesetz gedacht hat, nicht durchgeführt werden.
Also, es ist Ihnen sowol schleierhaft warum als auch egal, dass unnötige Genital-OPs bei nicht einwilligungsfähigen Mädchen verboten sind.
Du solltest mir nicht irgendwelche Aussagen in den Mund legen, die ich nicht getätigt habe.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Gutmensch »

Zed » Fr 26. Okt 2012, 11:54 hat geschrieben:

Aus medizinischer Sicht sind jene genannte Formen der weiblichen Beschneidung in den Auswirkungen und Risiken als harmloser bzw. vergleichbar anzusehen. Es besteht kein Grund, dass weiblichen Eltern diese Operation untersagt wird, sofern bei männlichen Schutzbefohlenen der Eingriff legitimiert ist.
Dann stellen Sie einen Antrag um diese Erlaubnis gesetzlich zu regeln.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

Zed » Fr 26. Okt 2012, 12:04 hat geschrieben:Gesetze sind ebenso dafür da, die Rechte das Einzelnen sicherzustellen.
Warum gesteht man Muslimen und Juden dann weniger Rechte ein?

Warum entmündigt man sie?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zed »

Liegestuhl » Fr 26. Okt 2012, 11:05 hat geschrieben:
Warum gesteht man Muslimen und Juden dann weniger Rechte ein?

Warum entmündigt man sie?

Es werden keine Rechte der Eltern direkt eingeschränkt. Kommen Sie jetzt nicht mit Erziehungsrecht bzw. Religionsfreiheit, dass diese Rechte nicht direkt betroffen werden, wurde unzählige Male dargelegt.

Sie gestehen eher den Kindern nichteinmal grundlegende Menschenrechte zu. :s
Zuletzt geändert von Zed am Freitag 26. Oktober 2012, 12:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von jabarin »

haaaaalbzeeeeeit!

nochmal so viele beiträge und ihr übertrefft mit eurer wahnsinnig wichtigen und spannenden debatte um jüdische und muslimische pimmel sogar noch den 9/11-strang! :)
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von terrok »

Liegestuhl » Fr 26. Okt 2012, 12:05 hat geschrieben: Warum gesteht man Muslimen und Juden dann weniger Rechte ein?

Warum entmündigt man sie?
Das tut doch niemand. Gerade deswegen wird doch an einem Gesetz gearbeitet, welches Beschneidungen erlaubt.
Zuletzt geändert von terrok am Freitag 26. Oktober 2012, 12:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zed »

Gutmensch » Fr 26. Okt 2012, 11:05 hat geschrieben:
Dann stellen Sie einen Antrag um diese Erlaubnis gesetzlich zu regeln.

Bitte? Um Grundrechtsverletzungen an Schutzbefohlenen noch zu fördern?Nein, Ich bin ausschließlich für ein Verbot von (medizinisch nicht indizierten) Verletzungen/Verstümmlungen des Genitalbereichs von Schutzbefohlenen (bei beiden Geschlechtern).
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

terrok » Fr 26. Okt 2012, 12:10 hat geschrieben:Das tut doch niemand. Gerade deswegen wird doch an einem Gesetz gearbeitet, welches Beschneidungen erlaubt.
Das ist richtig. Die Fragen (gerichtet an die Entwurfsablehner) hätten lauten müssen:

Warum gesteht ihr Muslimen und Juden dann weniger Rechte ein?

Warum wollt ihr sie entmündigen?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zed »

Liegestuhl » Fr 26. Okt 2012, 11:19 hat geschrieben:
Das ist richtig. Die Fragen (gerichtet an die Entwurfsablehner) hätten lauten müssen:

Warum gesteht ihr Muslimen und Juden dann weniger Rechte ein?

Warum wollt ihr sie entmündigen?

Inwiefern werden diesen Gruppen denn weniger Rechte eingestanden? Von welchem Recht sprechen Sie? Das Recht auf Verletzung der Genitalien Dritter? :rolleyes:
Zuletzt geändert von Zed am Freitag 26. Oktober 2012, 12:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von relativ »

Zed » Fr 26. Okt 2012, 09:56 hat geschrieben:

Und ich bin mir ziemlich sicher, wenn es eine Aufklärung darüber geben würde, was dieser irreversible Eingriff für den Betroffenen an Leid bringen kann und die Risiken objektiv beleuchtet würden, wären noch mehr Bürger gegen diese Körperverletzung an Schutzbefohlenen.

Übrigens amüsant, wie Sie eine objektive Betrachtung der Risiken anführen, nachdem hier der Eingriff seitens der Urteilkritiker permanent bagatellisiert wird, um die teilweise gravierenden möglichen Folgen zu vertuschen. :thumbup: :D

Objektive Fachberichte, bei denen die Gefahren/Risiken seriös eingeschätzt werden, wurden zigfach verlinkt und zeigen das Gefahrenpotential deutlich auf.
Nach ihrer Lesart, hat also jede Beschneidung ein hohes Risiko und verursacht Leid. Dann muesste dies ja auch bei den Beschnittenen vorkommen, die aus medizinischen Gründen oder sich freiwillig Beschneiden lassen.
Nix dergleichen ist mit aber in der Masse und Grausamkeit bekannt.
Ein Nachbarjunge 3Jahre wurde jetzt aus medizinischen Gründen beschnitten, ich hatte jetzt nicht den Eindruck, daß er darunter gelitten hat. Sein Verhalten ist ganz normal, ausser, daß er ein paar Tage nicht so toben konnte wir normal.
Also besteht die eigentliche Diskussion nur darin, daß sie nicht wollen, daß Eltern anderen Glaubens ihre Kinder beschneiden lassen aufgrund ihres Glaubens.
Ziemlich Scheinheilig würde ich meinen.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Armstrong »

Liegestuhl » Fr 26. Okt 2012, 12:19 hat geschrieben:Warum gesteht ihr Muslimen und Juden dann weniger Rechte ein?
Ja, diese Frage möchte ich DIR stellen.

Warum gestehst du Muslimen, die ihre Mädchen beschneiden möchten weniger Rechte ein, als Muslimen, die ihre Jungen beschneiden möchten?
Liegestuhl » Fr 26. Okt 2012, 12:19 hat geschrieben:Warum wollt ihr sie entmündigen?
Warum werden muslimische Eltern gezwungen ihre Kinder gegen ihre Religion in den staatlichen Sexualkundeunterricht zu schicken? Warum werden sie entmündigt und warum regt sich darüber niemand auf, obwohl das viel harmloser ist als eine Genitalverstümmelung von kleinen Jungen?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von terrok »

Zed » Fr 26. Okt 2012, 12:26 hat geschrieben: Inwiefern werden diesen Gruppen denn weniger Rechte eingestanden? Von welchem Recht sprechen Sie? Das Recht auf Verletzung der Genitalien Dritter? :rolleyes:
Religionsfreiheit. Es ist ja unbestritten, dass die Beschneidung zur religiösen Tradition gehört.

Sobald ein Gesetz in Kraft ist, welches dies erlaubt, ist da nichts einzuwenden, da es dann auch nicht gegen unsere Verfassung verstößt.

Es muss ja nicht jedem gefallen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Gutmensch »

Zed » Fr 26. Okt 2012, 12:12 hat geschrieben:

Bitte? Um Grundrechtsverletzungen an Schutzbefohlenen noch zu fördern?Nein, Ich bin ausschließlich für ein Verbot von (medizinisch nicht indizierten) Verletzungen/Verstümmlungen des Genitalbereichs von Schutzbefohlenen (bei beiden Geschlechtern).
Machen Sie sich keine weiteren Sorgen, der Gesetzgeber hat bereits die Verstümmelung des Genitalbereichs verboten. Er ist aber in der Lage zwischen Verstümmelung und Beschneidung zu differenzieren. Aus diesem und anderen Gründen wird er die Beschneidung bei männlichen Kindern unter Auflagen explizit erlauben. Die Verstümmelung von Mädchen und Frauen bleibt aber weiter verboten.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zed »

relativ » Fr 26. Okt 2012, 11:29 hat geschrieben:
Nach ihrer Lesart, hat also jede Beschneidung ein hohes Risiko und verursacht Leid. Dann muesste dies ja auch bei den Beschnittenen vorkommen, die aus medizinischen Gründen oder sich freiwillig Beschneiden lassen.
Nix dergleichen ist mit aber in der Masse und Grausamkeit bekannt.
Ein Nachbarjunge 3Jahre wurde jetzt aus medizinischen Gründen beschnitten, ich hatte jetzt nicht den Eindruck, daß er darunter gelitten hat. Sein Verhalten ist ganz normal, ausser, daß er ein paar Tage nicht so toben konnte wir normal.
Also besteht die eigentliche Diskussion nur darin, daß sie nicht wollen, daß Eltern anderen Glaubens ihre Kinder beschneiden lassen aufgrund ihres Glaubens.
Ziemlich Scheinheilig würde ich meinen.

Gewiss nicht. Wenn Sie den Thread aufmerksam verfolgt haben, werden Sie unzählige Links zu Beiträgen Betroffener gesehen haben, die von Ihrem Leid, dass durch die Beschneidung hervorgerufen wurde berichteten. Dies ist unabhängig von der grundlegenden Motivation für den Eingriff. Was ich nicht möchte, ist, dass die Kinder als Subjekt der Eltern angesehen werden.
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