Ich habe bereits etwas dazu geschrieben.
Eine Frau hat das Recht der Letztentscheidung, d.h. sie darf entscheiden, ohne ihrem Partner etwas von der Schwangerschaft zu sagen und ohne ihn nach seiner Meinung zu fragen. Sie darf ihren Partner aber auch an der Entscheidungsfindung beteiligen bzw ihn in solche einbeziehen. Sie
darf das, aber sie muss nicht.
Der "Erzeuger" hat diesbezügliche keine Rechte. Er darf eine Entscheidung
nicht erzwingen.
Wenn eine Frau ihren Partner bei der Entscheidungsfindung außen vor lässt, sagt das eine ganze Menge über den Zustand der Beziehung aus. Spielt aber für die Gesetzeslage keine Rolle.
Das entscheiden aber nicht Sie und ihr persönliches Verständnis von Grund- und Menschrechten.
Das entscheiden die Verfassungsrichter und die haben entschieden, dass geltendes Recht einen Kompromiss darstellt, bei dem die Grundrechte der Frau für einen bestimmten Zeitraum höher bewertet werden, als das Lebensrecht des Embryo.
Da geht es ausdrücklich um die Grundrechte von Frauen.
Clark » So 23. Sep 2012, 14:17 hat geschrieben:Ich hatte Ihnen schon mal verdeutlicht, dass sich auch die Mauerschützen in der Ex DDR durchaus auf bestehendes Recht berufen konnten.
Ich stufe das bestehende Recht zur Abtreibung ohne Angabe von Gründen in die selbe Kategorie ein.
Tja, nicht alles was hinkt, ist auch ein Vergleich.
Das Recht auf Letztentscheidung liegt bei der Frau und diese hat ihre Gründe und nur sie selbst kann einschätzen, ob diese Gründe eine Abtreibung rechtfertigen. Das kann niemand anders, kein Dritter, keine Beratungsteam und auch kein Gericht. Das kann nur die Frau.
Wie sie dieses Recht handhabt, ob sie ihren Partner in die Entscheidungsfundung einbezieht, ob sie bereit ist nach Lösungen zu suchen, die eine Entscheidung für das Kind ermöglicht, auch das ist ausschließlich ihre Entscheidung, basierend auf ihrem Grund- und Menschenrecht.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.
Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen