Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

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jmjarre
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von jmjarre »

Beteigeuze » Do 26. Jul 2012, 19:10 hat geschrieben:
Natürlich kann man das nicht 1:1 alles so übertragen.. aber man kann sich ja mal Ideen holen, wie es andere machen. Deutschland sollte da von seinem hohen Ross absteigen und mal echte Alternativen diskutieren.

Ob die Zuwanderung im Verhältnis wirklich soviel geringer ist, wage ich mal anzuzweifeln. Ich bin dereinst des morgens um 8.30 durch Galway-City marschiert, an einer langen Schlange vor der Social Welfare Office vorbei (man muss sich dort alle 4 Woche persönlich vorstellen und mit eigener Unterschrift bestätigen, das man noch arbeitssuchend ist) und da hörte ich allerlei Sprachen, allen voran polnisch.. aber Englisch oder Irisch gar nicht... ok, Galway ist eine große Stadt.. aber Irland war lange Zeit sehr beliebt bei Einwanderern aus allen Richtungen, weil jeder Arbeit bekam ohne großartig Prozesse der Anerkennung der Qualifizierung durchlaufen zu müssen.

....

..in Deutschland, dem sozialen Staat...unvorstellbar....da muss erstmal ein Brief nachhause geschickt werden und 3 mal "bitte" sagen....
Strang über die SED und deren Stasi Aktivitäten -neueste Enthüllungen...Hier:
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=20&t=39858
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von jmjarre »

Beteigeuze » Do 26. Jul 2012, 19:17 hat geschrieben:
Das stimmt so nicht. Es gibt entweder die Zulage oder den Sonderausgabenabzug, nicht beides.

Private Vorsorge im Sinne einer Lebensversicherung bekommen Sie heute überhaupt nicht mehr steuerlich gefördert, dafür ist in der Auszahlungsphase nur der Ertragsanteil zu versteuern, also der Teil, der bisher nicht der Besteuerung unterworfen war.

Riester ist die denkbar schlechteste Lösung, zumal deshalb, weil wieder von staatlicher Seite vorgegeben wird, wie man vorzusorgen hat, würde man gerne in den Genuss der Zulagen kommen wollen.

Ich bleibe bei meiner Lebensversicherung. Die bezahle ich zwar aus versteuertem Geld.. aber dann kann ich jederzeit ran und x-Jahren bezahle ich nur noch darauf Steuern, was noch nicht versteuert wurde und nicht auf 100%, wo ich heute noch nicht weiss, zu welchem Steuersatz das sein wird.

:rolleyes:
kaum zu fassen:

bei einer privaten Vorsorge...VORSORGE ist mindestalter62 gemeint, sind die Kapitalauszahlungen zu 50% steuerfrei.

Wählt man eine lebenslange Rente, so ist diese mit dem Ertragsanteil zu versteuern (Gewinn-Ertrag mit 18% beim 65.Lebensjahr...PEANUTS!!!!).

Natürlich kannst Du bei der Lebensversicherung bleiben- wenn Du vorher ran willst, ist es eben keine ALTERSVORSORGE MEHR-- also wird diese dann auch nicht stsuerlich bevorzugt behandelt.

Und nun noch zu Deinem ersten Satz: Falsch....Zualge plus Steuervorteile
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von jmjarre »

Beteigeuze » Do 26. Jul 2012, 19:17 hat geschrieben:
Das stimmt so nicht. Es gibt entweder die Zulage oder den Sonderausgabenabzug, nicht beides.


lies doch selber:
http://riester-wegweiser.de/grundsaetzl ... rteil.html

mach Dir nix draus- unser Betriebsrat rät auch ab...hat aber selber einen...
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

jmjarre » Do 26. Jul 2012, 19:24 hat geschrieben:

..in Deutschland, dem sozialen Staat...unvorstellbar....da muss erstmal ein Brief nachhause geschickt werden und 3 mal "bitte" sagen....
Naja den Brief nach Hause gibts zuweilen auch, denn vermittelnde Stelle und auszahlende Stelle sind dort getrennt. Was, meiner Ansicht nach, den überaus feinen Vorteil hat, dass die vermittelnde Stelle ohne jeden Kostendruck auf den Einzelnen eingehen und ihn schneller und erfolgreicher in Arbeit bringen kann. Die vermittelnde Stelle bestellt von Zeit zu Zeit ein, die auszahlende Stelle muss nicht einbestellen, die Leute kommen von alleine, sonst bekämen sie die Woche drauf kein Geld mehr (Irland zahlt wöchentlich). Da die Sozialleistungen nicht am unteren Rand dümpeln, kann man das Einscheinen zur Unterschrift (sign-in) schon erwarten. Einen Nachteil hat das allerdings... wer schwarz arbeitet, tut das ja zumeist mit Wissen des Arbeitgebers, der einen für die Zeit, in der man in der Schlange steht, freistellt... also Auskenner und Betrüger gibts hier wie dort, wer hätte anderes erwartet.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

jmjarre » Do 26. Jul 2012, 19:29 hat geschrieben:

:rolleyes:
kaum zu fassen:

bei einer privaten Vorsorge...VORSORGE ist mindestalter62 gemeint, sind die Kapitalauszahlungen zu 50% steuerfrei.

Wählt man eine lebenslange Rente, so ist diese mit dem Ertragsanteil zu versteuern (Gewinn-Ertrag mit 18% beim 65.Lebensjahr...PEANUTS!!!!).

Natürlich kannst Du bei der Lebensversicherung bleiben- wenn Du vorher ran willst, ist es eben keine ALTERSVORSORGE MEHR-- also wird diese dann auch nicht stsuerlich bevorzugt behandelt.

Und nun noch zu Deinem ersten Satz: Falsch....Zualge plus Steuervorteile
Wie Sie das Kind nennen, ist eigentlich egal, für mich ist meine stinknormale LV Altersvorsoge genug.

Nein, Zulage oder Sonderausgabenabzug. Es findet eine Günstigerprüfung statt.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

jmjarre » Do 26. Jul 2012, 19:32 hat geschrieben:


lies doch selber:
http://riester-wegweiser.de/grundsaetzl ... rteil.html

mach Dir nix draus- unser Betriebsrat rät auch ab...hat aber selber einen...

Keine Sorge, ich mach mir nichts draus, Riester ist für mich noch nie in Betracht gekommen. Aber das mag jeder für sich entscheiden.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von jmjarre »

Beteigeuze » Do 26. Jul 2012, 19:38 hat geschrieben:

Keine Sorge, ich mach mir nichts draus, Riester ist für mich noch nie in Betracht gekommen. Aber das mag jeder für sich entscheiden.
...muss ja auch nicht- Riester kam ja nur, weil jeder eine Rentenkürzung erhielt und dann freiwillig fie Möglichkeit hat, diese Lücke aufzufüllen...muss ja nicht jeder...später aber nicht jammern...

"hätte man doch"
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von jmjarre »

Beteigeuze » Do 26. Jul 2012, 19:37 hat geschrieben:
Wie Sie das Kind nennen, ist eigentlich egal, für mich ist meine stinknormale LV Altersvorsoge genug.

Nein, Zulage oder Sonderausgabenabzug. Es findet eine Günstigerprüfung statt.
Ja, und ist der Steuervorteil höher als die bisher gezahlte Zulage, gibt es den Steuervorteil OBEN DRAUF- deshalb auch die AV- Anlage in der Steuererklärung.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

jmjarre » Do 26. Jul 2012, 19:42 hat geschrieben:
Ja, und ist der Steuervorteil höher als die bisher gezahlte Zulage, gibt es den Steuervorteil OBEN DRAUF- deshalb auch die AV- Anlage in der Steuererklärung.
Ach so rechnen Sie das.. ja ok, dann ja.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von jack000 »

Beteigeuze » Di 24. Jul 2012, 20:18 hat geschrieben: 2. Nein, sind sie nicht. Sie bekommen neben den Kosten fürs Wohnen knappe 700€ und eine Gesundheitskarte, die Sie von Zuzahlungen befreit.
Gibt es dazu eine Quelle?
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von jmjarre »

Beteigeuze » Do 26. Jul 2012, 19:34 hat geschrieben:
Naja den Brief nach Hause gibts zuweilen auch, denn vermittelnde Stelle und auszahlende Stelle sind dort getrennt. Was, meiner Ansicht nach, den überaus feinen Vorteil hat, dass die vermittelnde Stelle ohne jeden Kostendruck auf den Einzelnen eingehen und ihn schneller und erfolgreicher in Arbeit bringen kann. Die vermittelnde Stelle bestellt von Zeit zu Zeit ein, die auszahlende Stelle muss nicht einbestellen, die Leute kommen von alleine, sonst bekämen sie die Woche drauf kein Geld mehr (Irland zahlt wöchentlich). Da die Sozialleistungen nicht am unteren Rand dümpeln, kann man das Einscheinen zur Unterschrift (sign-in) schon erwarten. Einen Nachteil hat das allerdings... wer schwarz arbeitet, tut das ja zumeist mit Wissen des Arbeitgebers, der einen für die Zeit, in der man in der Schlange steht, freistellt... also Auskenner und Betrüger gibts hier wie dort, wer hätte anderes erwartet.
auch hier wieder...in Deutschland unvorstellbar...da ist man krank, um auf dem Amt zu erscheinen- aber das Geld ist IMMER pünktlich da!!!
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von jmjarre »

Beteigeuze » So 22. Jul 2012, 21:58 hat geschrieben:
welfare.ie

Dort finden Sie alle relevanten Infos. Die SV und Lohnsteuer beträgt im Schnitt etwa 5%, einige nicht zu hohe Zuschläge für gutverdienende dazu. Alles in allem aber nie mehr als 10% inkl Steuer. Dafür sind die Leute krankenversichert und rentenversichert, jeweils nur mit der Basisabsicherung. Für Sozialleistungsempfänger gibt es eine Art Ausweis, die sie von der Praxisgebühr von 50€ befreit, dafür müssen sie aber (in hiesigen Worten) ALGII-Empfänger sein, sonst bekommen sie diese Karte nicht. Kurzum.. wenn Sie in Irland 2000 Euro brutto verdienen, bleiben Ihnen netto etwa 1800€. Für den Fall Sie fallen in den irischen ALGII-Bezug erhalten Sie etwa 700€ monatlich und zwar NEBEN allen Wohnkosten.

Die Iren organisieren im Übrigen Beschäftigungsprogramme, wo Menschen ganz einfach durch Praxiserfahrung in andere Berufe gebracht werden. Sie sind deutlich weniger zeugnishörig und schaffen damit Freiraum, dass ein ehemalige Bauarbeiter innerhalb kurzer Zeit zum Buchhalter werden kann.

Lohnt sich ja richtig...wohnen und das doppelte als in D!

bei uns würde das boooomen
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

jack » Do 26. Jul 2012, 19:45 hat geschrieben: Gibt es dazu eine Quelle?
Ja, aber dazu muss ich mich erstmal wieder durch das Internetangebot von welfare.ie wühlen... etwas Geduld bitte.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

jmjarre » Do 26. Jul 2012, 19:47 hat geschrieben:

Lohnt sich ja richtig...wohnen und das doppelte als in D!

bei uns würde das boooomen
Naja die Kosten sind auch etwas anders gelagert als hier. Es mögen mittlerweile auch "nur" noch 660+/- Euro sein, aber immernoch deutlich höher als unser H4-Satz.

Lohnen können Sie das übrigens nicht nennen, da untere Lohngruppen etwa 1600€ brutto verdienen, von denen um die 1400-1500€ netto hängen bleiben. Schon mit "durchscnittlicher" Qualifizierung sind Sie bei 2000€+ brutto, um die 1700 netto (inkl volle Krankenversicherung und Altersvorsorge). Das ist es, was die Leute, jedenfalls den Großteil, antreibt, möglichst bald aus dem Sozialbezug herauszukommen.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

Zu den Sätzen schon mal das hier:

http://www.citizensinformation.ie/en/so ... tml#l62fd2

(sry, es war nicht welfare.ie sondern citizensinformation.ie .. sei's drum)

Für Erwachsene ohne Vermögen 188 Euro pro Woche, also über 700 im Monat.

Edit: Ganz unten auf dieser Seite findet man die Infos zu Miet/Tilgungszuschüssen usw.
Zuletzt geändert von Angrboda am Donnerstag 26. Juli 2012, 21:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von raptor »

Beteigeuze » Do 26. Jul 2012, 12:48 hat geschrieben:
Die Arbeitslosigkeit ist doch nicht wegen der Ausgestaltung des Sozialsystems so hoch, was reden Sie denn da. Im Übrigen handelt es sich nicht um ein Sozialparadies, Irland ist nur anders, und meiner Meinung deutlich besser, aufgestellt.

Die Zuwanderung nach Irland erfolgte in Boom-Jahren nicht etwa wegen der Sozialsysteme, sondern wegen der massenhaft vorhandenen Arbeit, auch und gerade im Bausektor, aber auch IT und Gesundheit. In letzteren beiden werden übrigens immernoch Leute gesucht.

Ich finde es schon erstaunlich, dass bei solchen Diskussionen tatsächlich die immer gleiche Leiher nach der Kürzung im Sozialwesen kommt, obgleich den Karren andere in den Dreck gefahren haben; im Falle Irlands im Prinzip nur die Banken, denn die Realwirtschaft litt während der Crash-Zeit nie unter massiven Problemen.
Na dann ist ja gut, daß deutsche Politiker nicht auf deine Vorschläge eingehen und hier irische Verhältnisse einführen, denn dann müßte Deutschland ja in der Tat Kürzungen im Sozialsystem vornehmen.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

raptor » Fr 27. Jul 2012, 15:03 hat geschrieben: Na dann ist ja gut, daß deutsche Politiker nicht auf deine Vorschläge eingehen und hier irische Verhältnisse einführen, denn dann müßte Deutschland ja in der Tat Kürzungen im Sozialsystem vornehmen.
Bevor Sie vollkommen denkbefreit in das übliche Kürzungsgebrabbel mit einstimmen, könnten Sie auch mal 1min Ihren Hirnschmalz gebrauchen und über die irische Ausgestaltung nachdenken. In Irland ist die SV mit einstelligen am unteren Rand gelegenen Prozent bezahlt, in D legen Sie 22% auf den Tisch! Auch wenn Ihnen Ihr Tunnelblick bei 700€ Sozialhilfe ein "Paradies" suggeriert, so ist es doch in Wahrheit so, dass sich dort Arbeit immer lohnt, während man die Menschen hier zum Aufstocken zum Jobcenter schickt.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von raptor »

Beteigeuze » Fr 27. Jul 2012, 19:42 hat geschrieben:
Bevor Sie vollkommen denkbefreit in das übliche Kürzungsgebrabbel mit einstimmen, könnten Sie auch mal 1min Ihren Hirnschmalz gebrauchen und über die irische Ausgestaltung nachdenken. In Irland ist die SV mit einstelligen am unteren Rand gelegenen Prozent bezahlt, in D legen Sie 22% auf den Tisch! Auch wenn Ihnen Ihr Tunnelblick bei 700€ Sozialhilfe ein "Paradies" suggeriert, so ist es doch in Wahrheit so, dass sich dort Arbeit immer lohnt, während man die Menschen hier zum Aufstocken zum Jobcenter schickt.
Schone deine Nerven, du kannst dich ganz entspannt zurücklehnen. Nicht ich habe irische Verhältnisse gefordert, sondern du. Und es bleibt zu vermuten, daß der durchschnittliche deutsche H-4 Empfänger nun nicht allzu begeistert aufjubeln werden würde, wenn ihm nun morgen schon irische Sozialhilfesätze untergejubelt werden sollen.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von jack000 »

Beteigeuze » Do 26. Jul 2012, 20:57 hat geschrieben:Zu den Sätzen schon mal das hier:

http://www.citizensinformation.ie/en/so ... tml#l62fd2

(sry, es war nicht welfare.ie sondern citizensinformation.ie .. sei's drum)

Für Erwachsene ohne Vermögen 188 Euro pro Woche, also über 700 im Monat.

Edit: Ganz unten auf dieser Seite findet man die Infos zu Miet/Tilgungszuschüssen usw.
In der Tat recht umfangreich, dass hätte ich nicht vermutet. Die Krankenkassenkarte gibt es ebenso dazu. Allerdings wird (wenn ich es richtig verstanden habe) die Miete nicht vollständig übernommen, sondern es muss ein Eigenanteil geleistet werden ohne das man aber unter einen bestimmten Wert fallen kann.
Zuletzt geändert von jack000 am Samstag 28. Juli 2012, 17:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

raptor » Sa 28. Jul 2012, 08:40 hat geschrieben: Schone deine Nerven, du kannst dich ganz entspannt zurücklehnen. Nicht ich habe irische Verhältnisse gefordert, sondern du. Und es bleibt zu vermuten, daß der durchschnittliche deutsche H-4 Empfänger nun nicht allzu begeistert aufjubeln werden würde, wenn ihm nun morgen schon irische Sozialhilfesätze untergejubelt werden sollen.
Den Beitrag kann man wohl als chronische Faktenresistenz interpretieren.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von raptor »

Beteigeuze » Sa 28. Jul 2012, 19:51 hat geschrieben:
Den Beitrag kann man wohl als chronische Faktenresistenz interpretieren.
Du schwärmst doch hier von einem Sozialsystem in einem europäischen Nachbarland, das auf Deutschland übertragen nichts anderes als Sozialkürzung bedeuten würde.

Bitte, wenn du das so haben möchtest.
Nun wirklich nicht mein Problem.
Zuletzt geändert von raptor am Sonntag 29. Juli 2012, 12:51, insgesamt 1-mal geändert.
Dr. Nötigenfalls

Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Dr. Nötigenfalls »

Beteigeuze » Sa 28. Jul 2012, 18:51 hat geschrieben:
Den Beitrag kann man wohl als chronische Faktenresistenz interpretieren.
Kannst du kurz umreißen was am irischen Sozialsystem besser sein soll ?
mfg
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

Dr. Nötigenfalls » Do 2. Aug 2012, 09:11 hat geschrieben:
Kannst du kurz umreißen was am irischen Sozialsystem besser sein soll ?
mfg
Ums ganz kurz zu umreißen:

2000€ brutto hier bedeuten etwa, gerechnet für einen Alleinstehenden, 1350€ netto. Dort 1.750€ netto. Die irischen Abzüge gewährleisten Basisvorsorge. Wenn man bsp. die Praxisgebühr von 50€ oder das Krankenhaustagegeld nicht zahlen möchte, kann man sich besser versichern. Die Versicherungen, übrigens staatlich organisiert, bieten diese Absicherung, die dann der deutschen entspricht, für etwa 70€ monatlich an. Man muss aber dazu sagen, dass fast immer die Arbeitgeber diese Zusatzversorgung bezahlen.... sowohl Kranken- als auch Rentenversicherung.. und: sie tun das freiwillig!

Die Leistungen für Arbeitslose sind ähnlich wie hier in ALG1 und 2 geteilt, wobei die Höhe etwa gleich ist (um die 700€ ohne Miete/Nk-Zahlungen usw, die gehen extra). Man macht die Leistung also nur sehr untergeordnet vom vorherigen Verdienst abhängig, dafür darf aber Vermögen in deutlich höheren Beträgen als in D behalten werden.

Wer ALGII bezieht, ist dort übrigens von den Zuzahlungen im Gesundheitswesen befreit.

Die Quintessenz des Ganzen ist also, dass Irland für alle Bürger dieselben Leistungen hat, unabhängig davon, welches Einkommen derjenige vorher hatte. Man versteht die SV-Beiträge dort, als das, was sie sind: Absicherung gegen Verdienstausfall und Gewährleistung einer vernünftigen Existenz.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Dr. Nötigenfalls »

Beteigeuze » Do 2. Aug 2012, 16:59 hat geschrieben:
Ums ganz kurz zu umreißen:

2000€ brutto hier bedeuten etwa, gerechnet für einen Alleinstehenden, 1350€ netto. Dort 1.750€ netto. Die irischen Abzüge gewährleisten Basisvorsorge. Wenn man bsp. die Praxisgebühr von 50€ oder das Krankenhaustagegeld nicht zahlen möchte, kann man sich besser versichern. Die Versicherungen, übrigens staatlich organisiert, bieten diese Absicherung, die dann der deutschen entspricht, für etwa 70€ monatlich an. Man muss aber dazu sagen, dass fast immer die Arbeitgeber diese Zusatzversorgung bezahlen.... sowohl Kranken- als auch Rentenversicherung.. und: sie tun das freiwillig!

Die Leistungen für Arbeitslose sind ähnlich wie hier in ALG1 und 2 geteilt, wobei die Höhe etwa gleich ist (um die 700€ ohne Miete/Nk-Zahlungen usw, die gehen extra). Man macht die Leistung also nur sehr untergeordnet vom vorherigen Verdienst abhängig, dafür darf aber Vermögen in deutlich höheren Beträgen als in D behalten werden.

Wer ALGII bezieht, ist dort übrigens von den Zuzahlungen im Gesundheitswesen befreit.

Die Quintessenz des Ganzen ist also, dass Irland für alle Bürger dieselben Leistungen hat, unabhängig davon, welches Einkommen derjenige vorher hatte. Man versteht die SV-Beiträge dort, als das, was sie sind: Absicherung gegen Verdienstausfall und Gewährleistung einer vernünftigen Existenz.
Ja und ?
Wo konkret ist der Vorteil ?
Vor allem wenn da jemand ist der vorher gut verdiente,ne große Wohnung hat,und von einen Tag auf den anderen seine Miete nicht mehr zahlen kann ?
Da halte ich die 60% vom vorherigen Verdienst für ziemlich angemessen,also zumindest bei ALG I.
Zuletzt geändert von Dr. Nötigenfalls am Donnerstag 9. August 2012, 19:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

Dr. Nötigenfalls » Do 9. Aug 2012, 18:08 hat geschrieben:
Ja und ?
Wo konkret ist der Vorteil ?
Vor allem wenn da jemand ist der vorher gut verdiente,ne große Wohnung hat,und von einen Tag auf den anderen seine Miete nicht mehr zahlen kann ?
Da halte ich die 60% vom vorherigen Verdienst für ziemlich angemessen,also zumindest bei ALG I.
Dafür haben die da sog. rent-allowance oder mortage-allowance.

Natürlich, 100% fehlerfrei ist das System auch nicht. Aber nach meiner Ansicht intelligenter aufgestellt, als unseres. Um sich das komplette Bild zu geben müssten Sie einige Zeit investieren um das Web-Angebot durchzulesen... ich selbst hab dereinst einige Tage dran gesessen, bevor ich für einige Zeit nach IRL ausgewandert war.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Clark »

Beteigeuze » Do 9. Aug 2012, 20:06 hat geschrieben:
Dafür haben die da sog. rent-allowance oder mortage-allowance.

Natürlich, 100% fehlerfrei ist das System auch nicht. Aber nach meiner Ansicht intelligenter aufgestellt, als unseres. Um sich das komplette Bild zu geben müssten Sie einige Zeit investieren um das Web-Angebot durchzulesen... ich selbst hab dereinst einige Tage dran gesessen, bevor ich für einige Zeit nach IRL ausgewandert war.
Habe ich das jetzt richtig verstanden: Sie haben sich über das irische Wohlfahrtssystem genau informiert, bevor Sie dahin ausgewandert sind?
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

Clark » Do 9. Aug 2012, 20:08 hat geschrieben: Habe ich das jetzt richtig verstanden: Sie haben sich über das irische Wohlfahrtssystem genau informiert, bevor Sie dahin ausgewandert sind?
Natürlich. Wenn ich dort als Arbeitnehmer tätig bin, muss ich darüber informiert sein, wie was warum vom Lohn einbehalten wird (brutto/netto), wie was wann der Arztbesuch ausgestaltet ist, was geschieht, wenn ich die Arbeit verliere, wie ich mein Kfz anmelden/importieren kann usw usw.
Zuletzt geändert von Angrboda am Donnerstag 9. August 2012, 21:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

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Beteigeuze » Do 9. Aug 2012, 21:18 hat geschrieben:
Natürlich. Wenn ich dort als Arbeitnehmer tätig bin, muss ich darüber informiert sein, wie was warum vom Lohn einbehalten wird (brutto/netto), wie was wann der Arztbesuch ausgestaltet ist, was geschieht, wenn ich die Arbeit verliere, wie ich mein Kfz anmelden/importieren kann usw usw.
Ich informiere mich zwar auch ausgiebig, aber doch nicht darüber, welche Sozialleistungen ich beziehen kann...
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

Clark » Do 9. Aug 2012, 21:54 hat geschrieben: Ich informiere mich zwar auch ausgiebig, aber doch nicht darüber, welche Sozialleistungen ich beziehen kann...
Ich habe damit gerechnet, dass sie daraus einen Vorwurf konstruieren wollen. Nichts anderes habe ich von Ihnen erwartet.

Auf citizieninformation.ie bekommen Sie keineswegs nur Auskünfte über Sozialleistungen, sondern ganz grundsätzlich alle relevanten Informationen, angefangen bei Einkommensteuersätzen, über eventuelle Zugangsbeschränkungen zum Arbeitsmarkt (für EU-Bürger weniger relevant), über Informationen, wie man sein Kfz importieren kann, über Informationen, wie man sich Haus oder Wohnung anmietet (Stromabschläge z.B. funktionieren z.T. anders), wie man sich eine SV-Nummer organisiert, wie Namensrecht oder Heiratsrecht organisiert ist usw usw usw. Und das sollte man einfach wissen, egal wohin man auswandern möchte.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Cobra9 »

Clark » Do 9. Aug 2012, 22:54 hat geschrieben: Ich informiere mich zwar auch ausgiebig, aber doch nicht darüber, welche Sozialleistungen ich beziehen kann...
Dann vergisst Du einen Baustein in den Planungen. Wenn man auswandert sollte man sich aber relevanten Faktoren informieren.
Und das hat nicht viel mit bösem Willen zu tun sondern kann einem das Fell retten.

Einem engen Freund von mir hat es das jedenfalls. Er hat im Ausland brav 4 Monate seinen Job geleistet und nie einen Cent für die ausgeführte Arbeit erhalten vom spanischen Arbeitgeber. Das er richtig agieren konnte hat im seinen Lebenstraum gewahrt.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Clark »

Cobra9 » Fr 10. Aug 2012, 09:46 hat geschrieben:
Dann vergisst Du einen Baustein in den Planungen. Wenn man auswandert sollte man sich aber relevanten Faktoren informieren.
Und das hat nicht viel mit bösem Willen zu tun sondern kann einem das Fell retten.

Einem engen Freund von mir hat es das jedenfalls. Er hat im Ausland brav 4 Monate seinen Job geleistet und nie einen Cent für die ausgeführte Arbeit erhalten vom spanischen Arbeitgeber. Das er richtig agieren konnte hat im seinen Lebenstraum gewahrt.
Als ich nach Spanien ausgewandert bin, hatte ich zum einen zwei berufliche Standbeine. Zum anderen war ich über gewisse Bedingungen dort informiert.
Zu keinem Zeitpunkt dachte ich daran, dass ich in das spanische Sozialnetz einwandern will, weswegen ich mich da eben nicht weiter informiert habe.
Ich wäre auch nicht so naiv, 4 Monate zu arbeiten, ohne Geld zu sehen. Vier Jahre lang ging ja auch alles gut.
Meine Problemchen fingen erst an, als ich nach D zurück musste.
Alles das, was einem so immer erzählt wird, was im Ausland schief gehen kann, ist mir geballt hier in D passiert in den letzten 3 Jahren nach meiner Rückkehr.
Nur: ich lasse mich nicht unterkriegen und stehe wieder auf. Zeitarbeit ist nicht ein erstrebenswerter Zustand für mich, aber allemal besser als Hartz IV. Und auch dieser Zustand wird vorbeigehen.
Hier geht es aber um ALG II. Ich finde schon, dass man davon zwar knapp leben kann, in einem Hochpreisland wie D ist es aber zu gering bemessen.
Mindestlöhne: dasselbe. 8 Euro oder 8,50 zu fordern ist verschwendete Energie, da man dann immer noch nicht ohne Hilfe von der Arge auskommt.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

Clark » Fr 10. Aug 2012, 16:47 hat geschrieben: Als ich nach Spanien ausgewandert bin, hatte ich zum einen zwei berufliche Standbeine. Zum anderen war ich über gewisse Bedingungen dort informiert.
Zu keinem Zeitpunkt dachte ich daran, dass ich in das spanische Sozialnetz einwandern will, weswegen ich mich da eben nicht weiter informiert habe.
Ich wäre auch nicht so naiv, 4 Monate zu arbeiten, ohne Geld zu sehen. Vier Jahre lang ging ja auch alles gut.
Meine Problemchen fingen erst an, als ich nach D zurück musste.
Alles das, was einem so immer erzählt wird, was im Ausland schief gehen kann, ist mir geballt hier in D passiert in den letzten 3 Jahren nach meiner Rückkehr.
Nur: ich lasse mich nicht unterkriegen und stehe wieder auf. Zeitarbeit ist nicht ein erstrebenswerter Zustand für mich, aber allemal besser als Hartz IV. Und auch dieser Zustand wird vorbeigehen.
Hier geht es aber um ALG II. Ich finde schon, dass man davon zwar knapp leben kann, in einem Hochpreisland wie D ist es aber zu gering bemessen.
Mindestlöhne: dasselbe. 8 Euro oder 8,50 zu fordern ist verschwendete Energie, da man dann immer noch nicht ohne Hilfe von der Arge auskommt.
Es ging auch nie darum, in irgendwelche Sozialsysteme auswandern zu wollen. Ich habe mir das Gesamtbild verschafft, worauf sie verzichtet haben, das ist der einzige Unterschied.

Übrigens.. was das Schiefgehen angeht.... ich glaube da ist der Deutsche durch seine Bürokratie schwer vorbelastet.. ich kenne nun Spanien nicht, wie man dort diverse Dinge handhabt, könnte mir aber vorstellen, dass es durchaus unbürokratischer zugeht?
Zuletzt geändert von Angrboda am Freitag 10. August 2012, 18:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Antisozialist »

Dr. Nötigenfalls » Do 9. Aug 2012, 19:08 hat geschrieben:
Ja und ?
Wo konkret ist der Vorteil ?
Vor allem wenn da jemand ist der vorher gut verdiente,ne große Wohnung hat,und von einen Tag auf den anderen seine Miete nicht mehr zahlen kann ?
Da halte ich die 60% vom vorherigen Verdienst für ziemlich angemessen,also zumindest bei ALG I.
Ein Normal- oder Besserverdienender kann doch finanzielle Rücklagen bilden, um seinen Lebensstandard einige Monate aufrecht halten zu können, wenn er plötzlich arbeitslos wird. Es ist meiner Ansicht nicht Aufgabe des Sozialstaats, die Finanzierung einer größeren Wohnung für irgendeinen Alleinlebenden abzusichern.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Clark »

Beteigeuze » Fr 10. Aug 2012, 18:44 hat geschrieben:
Es ging auch nie darum, in irgendwelche Sozialsysteme auswandern zu wollen. Ich habe mir das Gesamtbild verschafft, worauf sie verzichtet haben, das ist der einzige Unterschied.

Übrigens.. was das Schiefgehen angeht.... ich glaube da ist der Deutsche durch seine Bürokratie schwer vorbelastet.. ich kenne nun Spanien nicht, wie man dort diverse Dinge handhabt, könnte mir aber vorstellen, dass es durchaus unbürokratischer zugeht?
Sagen wir mal, die Bürokratie dort ist... anders. Aber wenn man mit der Mentalität der Menschen dort zurecht kommt, läuft alles viel gelassener ab, kostet einfach nur ein bisschen mehr Zeit. Wir haben grundsätzlich bei Behördengängen zwei Besuche eingeplant, um eine Sache hinzubekommen.
Aber, was mir passiert ist, hatte weniger mit den Behörden oder Bürokratie zu tun. Dass man plötzlich aufgrund des Alters trotz Erfahrung keine Arbeit mehr findet ist eher ein deutsches Phänomen.
Für meine Hüfte, die plötzlich einfach so den Dienst versagte, kann die deutsche Bürokratie auch nichts.
Und dass ich dann noch an einen Betrüger gerate, der schon lange Pleite ist und mich nicht bezahlen wollte ist wieder eine andere Sache. In Spanien hätte so einer aber massivere Probleme mit der Justiz bekommen als hier.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

Clark » Fr 10. Aug 2012, 19:29 hat geschrieben: Sagen wir mal, die Bürokratie dort ist... anders. Aber wenn man mit der Mentalität der Menschen dort zurecht kommt, läuft alles viel gelassener ab, kostet einfach nur ein bisschen mehr Zeit. Wir haben grundsätzlich bei Behördengängen zwei Besuche eingeplant, um eine Sache hinzubekommen.
Aber, was mir passiert ist, hatte weniger mit den Behörden oder Bürokratie zu tun. Dass man plötzlich aufgrund des Alters trotz Erfahrung keine Arbeit mehr findet ist eher ein deutsches Phänomen.
Für meine Hüfte, die plötzlich einfach so den Dienst versagte, kann die deutsche Bürokratie auch nichts.
Und dass ich dann noch an einen Betrüger gerate, der schon lange Pleite ist und mich nicht bezahlen wollte ist wieder eine andere Sache. In Spanien hätte so einer aber massivere Probleme mit der Justiz bekommen als hier.
Nun, ich habe in Irland ähnliche Erfahrungen gemacht. Auch was Branchenwechsel angeht.. geht alles viel viel einfacher... Ansonsten... Man muss es halt "lieben"... von einem anderen Auswanderer aus Deutschland hörte ich dereinst, er käme überhaupt nicht drauf klar, dass kaltes und warmes Wasser aus getrennten Wasserhähnen kommen.... ja wenn's daran schon scheitert...

Aber sehen Sie.. man kann auch seiner Arbeit auf einer Weise nachgehen, die einem insgesamt ein angenehmeres Lebensgefühl beschert.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von raptor »

Beteigeuze » Fr 10. Aug 2012, 20:35 hat geschrieben:
Nun, ich habe in Irland ähnliche Erfahrungen gemacht. Auch was Branchenwechsel angeht.. geht alles viel viel einfacher... Ansonsten... Man muss es halt "lieben"... von einem anderen Auswanderer aus Deutschland hörte ich dereinst, er käme überhaupt nicht drauf klar, dass kaltes und warmes Wasser aus getrennten Wasserhähnen kommen.... ja wenn's daran schon scheitert...

Aber sehen Sie.. man kann auch seiner Arbeit auf einer Weise nachgehen, die einem insgesamt ein angenehmeres Lebensgefühl beschert.
Die Behauptung das irische Sozialsystem sei besser scheint doch eher subjektiv als objektiv geprägt.
Nach objektiven Maßstäben gemessen würde das irischen Sozialsystem auf Deutschland übertragen in der Regel eine Kürzung der Sätze bedeuten.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

raptor » Sa 11. Aug 2012, 06:18 hat geschrieben: Die Behauptung das irische Sozialsystem sei besser scheint doch eher subjektiv als objektiv geprägt.
Nach objektiven Maßstäben gemessen würde das irischen Sozialsystem auf Deutschland übertragen in der Regel eine Kürzung der Sätze bedeuten.
Wenn man vorher gut bis sehr gut verdiente sicherlich, ja. Es ist aber nicht einzusehen, warum man ständig an seinem Standesdünkel festhält und stets Statussicherung betreiben will, obwohl Existenzsicherung geboten ist. Gutverdiener sind in der Lage, sich selbst Rücklagen zu bilden. Deswegen ist es nicht einzusehen, Sozialleistungen über einem gewissen Satz zu leisten.
Zuletzt geändert von Angrboda am Samstag 11. August 2012, 16:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Dr. Nötigenfalls »

Beteigeuze » Do 9. Aug 2012, 19:06 hat geschrieben:
Dafür haben die da sog. rent-allowance oder mortage-allowance.

Natürlich, 100% fehlerfrei ist das System auch nicht. Aber nach meiner Ansicht intelligenter aufgestellt, als unseres. Um sich das komplette Bild zu geben müssten Sie einige Zeit investieren um das Web-Angebot durchzulesen... ich selbst hab dereinst einige Tage dran gesessen, bevor ich für einige Zeit nach IRL ausgewandert war.
Ich war für ca. 8 Monate in Irland.
Leider durch die Pleitewelle Job weg,und jetzt laut TV Doku wandern monatlich 1000 Personen aus Irland in die EU aus.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

Dr. Nötigenfalls » Do 16. Aug 2012, 14:35 hat geschrieben:
Ich war für ca. 8 Monate in Irland.
Leider durch die Pleitewelle Job weg,und jetzt laut TV Doku wandern monatlich 1000 Personen aus Irland in die EU aus.
Wäre interessant zu erfahren, wer diese Personen konkret sind... ich würde die Ursache dafür auch nicht primär im Sozialsystem suchen.. Irland ist ein sehr junges Land mit vielen Akademikern... ich sah dereinst einen Bericht, dass eben diese Akademiker ihre Gehaltsvorstellungen in Irland nicht mehr durchsetzen können und deswegen auswandern.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Dr. Nötigenfalls »

Beteigeuze » Do 16. Aug 2012, 19:33 hat geschrieben:
Wäre interessant zu erfahren, wer diese Personen konkret sind... ich würde die Ursache dafür auch nicht primär im Sozialsystem suchen.. Irland ist ein sehr junges Land mit vielen Akademikern... ich sah dereinst einen Bericht, dass eben diese Akademiker ihre Gehaltsvorstellungen in Irland nicht mehr durchsetzen können und deswegen auswandern.
Ja das wirds wohl sein.
Nein das Sozialsystem mache ich natürlich dafür nicht verantwortlich,dazu weiß ich auch zu wenig darüber.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

Dr. Nötigenfalls » Do 16. Aug 2012, 19:43 hat geschrieben:
Ja das wirds wohl sein.
Nein das Sozialsystem mache ich natürlich dafür nicht verantwortlich,dazu weiß ich auch zu wenig darüber.
Wenn ich dazu einwerfen darf: in Irland ist es möglich, mit Sozialhilfeunterstützung zu studieren. Ein guter Freund meinerseits tut genau das derzeit.. der bezieht das dortige ALGII und studiert, um einen anderen besseren Bildungsabschluss zu erwerben. Das wäre vielleicht auch mal ein Gedanke für Deutschland...
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Dr. Nötigenfalls »

Beteigeuze » Do 16. Aug 2012, 20:01 hat geschrieben:
Wenn ich dazu einwerfen darf: in Irland ist es möglich, mit Sozialhilfeunterstützung zu studieren. Ein guter Freund meinerseits tut genau das derzeit.. der bezieht das dortige ALGII und studiert, um einen anderen besseren Bildungsabschluss zu erwerben. Das wäre vielleicht auch mal ein Gedanke für Deutschland...
Die Idee ist gut.
Es sollte in der Tat eine breite Palette an Ausbildungsangeboten für ALG II Bezieher geben.
Bis jetzt ist da nur Ödnis und Wüste.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Clark »

Dr. Nötigenfalls » Sa 18. Aug 2012, 17:47 hat geschrieben:
Die Idee ist gut.
Es sollte in der Tat eine breite Palette an Ausbildungsangeboten für ALG II Bezieher geben.
Bis jetzt ist da nur Ödnis und Wüste.
Es gibt eine solche breite Palette auf dem zweiten Bildungsweg. Kollegs z.B. oder Fernstudiengänge.
Der ALG II Empfänger wird von der Arge ja nicht gezwungen, solche Lehrgänge nicht zu machen... er muss es halt nur selber auch wollen und anfangen.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Antisozialist »

Beteigeuze » Do 16. Aug 2012, 21:01 hat geschrieben:
Wenn ich dazu einwerfen darf: in Irland ist es möglich, mit Sozialhilfeunterstützung zu studieren. Ein guter Freund meinerseits tut genau das derzeit.. der bezieht das dortige ALGII und studiert, um einen anderen besseren Bildungsabschluss zu erwerben. Das wäre vielleicht auch mal ein Gedanke für Deutschland...
Ein Teilzeit-Fernstudium schließt den Bezug von ALG II nicht aus.

Aber unsere Langzeitarbeitslosen verfügen eher selten über eine Hochschulreife, viel Fleiß und jahrelanges Durchhaltevermögen.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

Clark » Sa 18. Aug 2012, 17:34 hat geschrieben: Es gibt eine solche breite Palette auf dem zweiten Bildungsweg. Kollegs z.B. oder Fernstudiengänge.
Der ALG II Empfänger wird von der Arge ja nicht gezwungen, solche Lehrgänge nicht zu machen... er muss es halt nur selber auch wollen und anfangen.
Ich wüßte nicht, dass die Arge jemandem Kolleg oder Fernstudium ermöglicht. Wenn, dann Bafög.. aber da ist im Regelfall mit dem 30. Lj. Schluss. Die wirklich sinnvollen Bildungswege bleiben also verschlossen.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

Antisozialist » Sa 18. Aug 2012, 18:09 hat geschrieben:
Ein Teilzeit-Fernstudium schließt den Bezug von ALG II nicht aus.

Aber unsere Langzeitarbeitslosen verfügen eher selten über eine Hochschulreife, viel Fleiß und jahrelanges Durchhaltevermögen.
Ich bin durchaus offen.. zeigen Sie mir einen Fall, bei dem die Arge jemandem ein Studium finanziert hätte.

Zu ihrem 2. Satz... naja typisch für Sie... dass es auch Akademiker unter den H4ern gibt, scheint an Ihnen vorbei gegangen zu sein... ansonsten trieft der Satz mal wieder von Vorurteilen.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von frems »

Beteigeuze » Sa 18. Aug 2012, 19:10 hat geschrieben:
Ich wüßte nicht, dass die Arge jemandem Kolleg oder Fernstudium ermöglicht. Wenn, dann Bafög.. aber da ist im Regelfall mit dem 30. Lj. Schluss. Die wirklich sinnvollen Bildungswege bleiben also verschlossen.
Nicht unbedingt. Gibt zahlreiche Ausnahmeregeln, z.B. wenn jemand vorher nicht studierte, da er erst sein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg absolvierte. Und noch weitere: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/385.php/

Frage ist aber auch immer, ob jemand in dem Alter nochmal viele Jahre lernen möchte.
Labskaus!

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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Antisozialist »

Dr. Nötigenfalls » Sa 18. Aug 2012, 17:47 hat geschrieben:
Die Idee ist gut.
Es sollte in der Tat eine breite Palette an Ausbildungsangeboten für ALG II Bezieher geben.
Bis jetzt ist da nur Ödnis und Wüste.
Dann schauen Sie mal auf den Internetseiten Ihrer nächstgelegenen VHS oder IHK nach Bildungsangeboten statt hier im Forum sinnlos herumzujaulen. Für Hartz Vierer gibt es möglicherweise Rabatte und Möglichkeiten zur Ratenzahlung.

Der Jahresbeitrag einer Biblothek ist auch erschwinglich.

Für schlauere Hartz Vierer gibt es bei der Fernuni Hagen die Möglichkeit, in Teilzeit zu studieren. Es gibt Gebührenermäßigungen für bedürftige Erststudierer.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Antisozialist »

Beteigeuze » Sa 18. Aug 2012, 19:12 hat geschrieben:
Ich bin durchaus offen.. zeigen Sie mir einen Fall, bei dem die Arge jemandem ein Studium finanziert hätte.

Zu ihrem 2. Satz... naja typisch für Sie... dass es auch Akademiker unter den H4ern gibt, scheint an Ihnen vorbei gegangen zu sein... ansonsten trieft der Satz mal wieder von Vorurteilen.
Wozu sollte die ARGE ein Teilzeit-Fernstudium eines ihrer Kunden finanzieren? Die Fernuniversität Hagen gewährt doch großzügige Gebührenermäßigungen für bedürftige Erststudierende bis zum Bachelor-Abschluss.

Akademiker werden nicht langzeitarbeitslos, außer sie haben gesundheitliche Probleme oder wollen sich nur selbstverwirklichen.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

frems » Sa 18. Aug 2012, 18:16 hat geschrieben: Nicht unbedingt. Gibt zahlreiche Ausnahmeregeln, z.B. wenn jemand vorher nicht studierte, da er erst sein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg absolvierte. Und noch weitere: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/385.php/

Frage ist aber auch immer, ob jemand in dem Alter nochmal viele Jahre lernen möchte.
Deswegen ja.. "im Regelfall". Ich denke, gerade in diesem Alter werden sich viele über eigentliche Talente und Interessen wirklich klar... und da hat man in Deutschland vergleichsweise bescheidene Möglichkeiten, nochmal einen anderen Weg einzuschlagen.
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