Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

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Aldemarin
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Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von Aldemarin »

Wie kann ein EU-Bürger seine Staatsangehörigkeit gegen die eines anderen EU-Landes eintauschen?
Alpha Centauri
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von Alpha Centauri »

Gar nicht. Staatsbürgerschaft abschaffen und durch eine Weltbürgerschaft ersetzen
Ger9374

Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von Ger9374 »

Probiert doch Mal die Türkische Staatsbürgerschaft aus, nur so als Tipp!
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H2O
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von H2O »

Aldemarin hat geschrieben:(30 Nov 2018, 23:27)

Wie kann ein EU-Bürger seine Staatsangehörigkeit gegen die eines anderen EU-Landes eintauschen?
So mir nichts, Dir nichts, geht das nicht. Dafür gibt es Regeln, die innerhalb der EU allgemein gelten. Eheschließung unter EU-Partnern und Blutsverwandtschaften sollten wir ausklammern. Da kenne ich mich nicht so aus.

Ansonsten kann man als EU-Bürger nach 7 Jahren unbescholtenen Aufenthalts im "Gastland" einen Antrag stellen auf Einbürgerung. Dazu wird eine Prüfung zu bestehen sein in einer Art Staatsbürgerkunde, und ein Sprachtest, mit dem gesichert wird, daß man Aushänge und Schreiben der Behörden sicher versteht. Weitere Bedingung: Daß man erwiesenermaßen für seinen Unterhalt selbst sorgen kann.

Dieses Gesetz unterscheidet sich aus meiner Sicht kaum von dem für andere Zuwanderer, etwa für Türken oder Araber in Deutschland. Die Paragraphen in D und PL unterscheiden sich kaum. Ich vermute dahinter ein EU-Gesetz, das durch Ratifizierung in die nationalen Regelwerke übernommen wurde.
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von H2O »

Alpha Centauri hat geschrieben:(30 Nov 2018, 23:31)

Gar nicht. Staatsbürgerschaft abschaffen und durch eine Weltbürgerschaft ersetzen
Mein Vorschlag war schon einmal, die gern beschworene EU-Bürgerschaft in der EU als Rechtsgebilde ein zu führen, und die Staatsbürgerschaft durch eine Volksangehörigkeit zu ersetzen, die auf Wunsch des Antragstellers in den EU-Ausweispapieren festgehalten wird. Aber daraus wird wohl so bald wohl nichts.
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Nomen Nescio
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von Nomen Nescio »

H2O hat geschrieben:(01 Dec 2018, 01:34)

So mir nichts, Dir nichts, geht das nicht. Dafür gibt es Regeln, die innerhalb der EU allgemein gelten. Eheschließung unter EU-Partnern und Blutsverwandtschaften sollten wir ausklammern. Da kenne ich mich nicht so aus.
bei uns müssen kusinen erlaubnis anfragen. weiter gibt es keine beschränkung. es sei daß es natürlich von rechtswegen bellemmerungen gibt. wie vormund, o.ä.
nathan über mich: »er ist der unlinkste Nicht-Rechte den ich je kennengelernt habe. Ein Phänomen!«
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von H2O »

Nomen Nescio hat geschrieben:(01 Dec 2018, 23:39)

bei uns müssen kusinen erlaubnis anfragen. weiter gibt es keine beschränkung. es sei daß es natürlich von rechtswegen bellemmerungen gibt. wie vormund, o.ä.
Ich verstehe Ihre Anmerkung so, daß Sie über Familienangehörige sprechen, also Großeltern, Eltern, Kinder und Enkel. Da ist noch etwas übrig geblieben von Blutsverwandtschaft mit Sonderregeln. Davon weiß ich so gut wie nichts.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Niederländer mir als EU-Bürger und deutschem Staatsbürger die niederländische Staatsbürgerschaft verleihen ohne Staatsbürgerkunde abgefragt und Sprachprüfungen durchgeführt zu haben, und ohne vorangehende 7 Jahre anhaltende feste Wohnanschrift in den Niederlanden.
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von Nomen Nescio »

H2O hat geschrieben:(01 Dec 2018, 23:52)

Ich verstehe Ihre Anmerkung so, daß Sie über Familienangehörige sprechen, also Großeltern, Eltern, Kinder und Enkel. Da ist noch etwas übrig geblieben von Blutsverwandtschaft mit Sonderregeln. Davon weiß ich so gut wie nichts.
das ist wegen die mögliche gefahr von inzuchtdegeneration
H2O hat geschrieben:(01 Dec 2018, 23:52)

Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Niederländer mir als EU-Bürger und deutschem Staatsbürger die niederländische Staatsbürgerschaft verleihen ohne Staatsbürgerkunde abgefragt und Sprachprüfungen durchgeführt zu haben, und ohne vorangehende 7 Jahre anhaltende feste Wohnanschrift in den Niederlanden.
:D es lebe die vielen fremdlingen. dadurch müßte jeder fremdling eine »einbürgernkurse« folgen. ich hörte die lächerlichste beispiele darüber.
wir haben eine musikerin die dänisch und NL ist. ihre zwillingschwester ist »nur» dänisch. als sie auch die NL-nationalität haben wollte, mußte sie auch examiniert werden. sie war sehr empört. haben sie gelesen was meinen beruf ist? ich bin professor am uni in der NL sprache und sprachkunst.
es gibt sehr viel derartige beispiele. man soll alles mit verstand beurteilen. :mad2:
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von H2O »

Nomen Nescio hat geschrieben:(02 Dec 2018, 00:14)

das ist wegen die mögliche gefahr von inzuchtdegeneration


:D es lebe die vielen fremdlingen. dadurch müßte jeder fremdling eine »einbürgernkurse« folgen. ich hörte die lächerlichste beispiele darüber.
wir haben eine musikerin die dänisch und NL ist. ihre zwillingschwester ist »nur» dänisch. als sie auch die NL-nationalität haben wollte, mußte sie auch examiniert werden. sie war sehr empört. haben sie gelesen was meinen beruf ist? ich bin professor am uni in der NL sprache und sprachkunst.
es gibt sehr viel derartige beispiele. man soll alles mit verstand beurteilen. :mad2:
Mein Gefühl sagt mir, daß der Verstand vorrangig auf der Seite der Fordernden einsetzen sollte. Es geht doch wohl darum, die Eingliederung aller Neubürger in den niederländischen Staat durch ein geordnetes Verfahren halbwegs ab zu sichern. Eine dänische Professorin für niederländische Sprache wird ja wohl keine Probleme haben, die Sprachprüfungen und Prüfungen in niederländischer Staatsbürgerkunde zu bestehen. Hier nimmt sich eine akademische Schicht Sonderrechte heraus, die keinem fremden Staatsbürger zustehen. Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich.

Am Ende wird ein Arbeiter fragen, warum er sich diese Zumutungen gefallen lassen soll, aber die Frau Professer Dr. Dr. XYZ sich dem entziehen kann. Unmöglich, so meine ich.
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von Nomen Nescio »

H2O hat geschrieben:(02 Dec 2018, 00:39)

Mein Gefühl sagt mir, daß der Verstand vorrangig auf der Seite der Fordernden einsetzen sollte. Es geht doch wohl darum, die Eingliederung aller Neubürger in den niederländischen Staat durch ein geordnetes Verfahren halbwegs ab zu sichern. Eine dänische Professorin für niederländische Sprache wird ja wohl keine Probleme haben, die Sprachprüfungen und Prüfungen in niederländischer Staatsbürgerkunde zu bestehen. Hier nimmt sich eine akademische Schicht Sonderrechte heraus, die keinem fremden Staatsbürger zustehen. Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich.

Am Ende wird ein Arbeiter fragen, warum er sich diese Zumutungen gefallen lassen soll, aber die Frau Professer Dr. Dr. XYZ sich dem entziehen kann. Unmöglich, so meine ich.
die frau hat das größte teil ihres lebens in NL verbracht. zwar war ihr vate däne, aber die mutter war NL. damals bekamen die kinder nicht automatisch dann auch die NL nationalität.

ich würde übrigens auch empört sein. genau wie ich es war als mein pfarrer mir fragte, kurz bevor ich bekenntnis ablegen würde, »bist du getauft worden«?
das fragt man doch viel früher? nicht einige tagen bevor den sonntag.
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von H2O »

Nomen Nescio hat geschrieben:(02 Dec 2018, 01:43)

die frau hat das größte teil ihres lebens in NL verbracht. zwar war ihr vate däne, aber die mutter war NL. damals bekamen die kinder nicht automatisch dann auch die NL nationalität.

ich würde übrigens auch empört sein. genau wie ich es war als mein pfarrer mir fragte, kurz bevor ich bekenntnis ablegen würde, »bist du getauft worden«?
das fragt man doch viel früher? nicht einige tagen bevor den sonntag.
Der letztere Fall würde mich auch überraschen, wäre aber mit einem sehr einfachen "Ja" und durch Vorlage des Taufscheins geklärt. Einen Grund zur Empörung sehe ich darin wirklich nicht... nur weil der Pfarrer seine Prüfliste vervollständigt? Im Fall "Nein" wäre eine Lösung vermutlich auch ganz einfach: Nachtaufen! Nur dürfte ihr Taufkleid dann sicher etwas knapp sitzen. :)
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von Nomen Nescio »

H2O hat geschrieben:(02 Dec 2018, 01:55)

Der letztere Fall würde mich auch überraschen, wäre aber mit einem sehr einfachen "Ja" und durch Vorlage des Taufscheins geklärt. Einen Grund zur Empörung sehe ich darin wirklich nicht... nur weil der Pfarrer seine Prüfliste vervollständigt? Im Fall "Nein" wäre eine Lösung sicher auch ganz einfach: Nachtaufen! Nur dürfte ihr Taufkleid dann sicher etwas knapp sitzen. :)
mann, ich wurde 1942 getauft. mitten im krieg. ich wußte nur zufällig wo es war, weil meine mutter mir einmal sagte »dort bist du getauft worden«. der pfarrer war längst tot.
aber ja, ich wußte daß ich getauft war und wo. der taufschein aber... vllt war der bei einem bombardement vernichtet worden, denn das archiv der kirche lag in der nähe vom flughafen schiphol.

meine worte reichten ihm aber. :)
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von Nomen Nescio »

H2O hat geschrieben:(02 Dec 2018, 01:55)

Nachtaufen! Nur dürfte ihr Taufkleid dann sicher etwas knapp sitzen. :)
das darf nicht. sonst kann man sich nicht bekennen. zufällig haben die niederländer davon gelernt. unsere prizessin irene wurde RK und mußte zuerst erneut getauft werden. :mad2: :mad2:
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von H2O »

Nomen Nescio hat geschrieben:(02 Dec 2018, 01:59)

mann, ich wurde 1942 getauft. mitten im krieg. ich wußte nur zufällig wo es war, weil meine mutter mir einmal sagte »dort bist du getauft worden«. der pfarrer war längst tot.
aber ja, ich wußte daß ich getauft war und wo. der taufschein aber... vllt war der bei einem bombardement vernichtet worden, denn das archiv der kirche lag in der nähe vom flughafen schiphol.

meine worte reichten ihm aber. :)
Manchmal sind Leute viel vernünftiger als man das für möglich hält! :D
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von imp »

H2O hat geschrieben:(01 Dec 2018, 01:48)

Mein Vorschlag war schon einmal, die gern beschworene EU-Bürgerschaft in der EU als Rechtsgebilde ein zu führen, und die Staatsbürgerschaft durch eine Volksangehörigkeit zu ersetzen, die auf Wunsch des Antragstellers in den EU-Ausweispapieren festgehalten wird. Aber daraus wird wohl so bald wohl nichts.
Eine schöne Idee, jedoch wollen die EU-Staaten derzeit nicht einfach Einwohner mit Unionsausweis sondern spezifisch zuordenbare Staatsbürger unterscheiden von "EU-Bürgern, die bloß hier wohnen". Leider.
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von Alpha Centauri »

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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von Alpha Centauri »

Was sagt schon eine Staatsbürgerschaft oder Pass aus zu welchem Land man sich tatsächlich hingezogen fühlt? Rein gar nichts.
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von H2O »

Alpha Centauri hat geschrieben:(17 Dec 2018, 22:50)

Was sagt schon eine Staatsbürgerschaft oder Pass aus zu welchem Land man sich tatsächlich hingezogen fühlt? Rein gar nichts.
Die Sache mit dem Treueverhältnis zu einer Gemeinschaft ist formal durch die Staatsbürgerschaft festgelegt, ganz unabhängig wohin Sie sich zugehörig fühlen. Im schlimmsten aller Fälle geraten Sie in Konflikt mit dem Staat, dessen Bürger Sie sind, und dem Staat, zu dem Sie sich zugehörig fühlen.

In der bestehenden EU genießen Sie schon weitgehend den Schutz ihres gastgebenden Staates... Eigentum, Arbeit, Geschäftstätigkeit... nur die politische Teilhabe (Wahlrecht aktiv, passiv) ist nicht gut möglich. Von daher würde ich mir wünschen, nach einer längeren Aufenthaltsdauer, auf Wunsch und ohne Prüfungsprozedur die Staatsangehörigkeit des Landes zu erhalten, in dem ich schon so lange lebe. Im Gegenzug muß ich natürlich die Staatsangehörigkeit meines Herkunftslandes aufgeben. Hans Dampf in allen Gassen, das geht überhaupt nicht.

Mit dem gemeinsamen Paß ("EU-Bürger, deutsche Volksangehörigkeit") könnte ich bei meinem Einwohnermeldeamt um Wahlunterlagen bitten, oder die schicken mir die Wahlunterlagen unaufgefordert einfach zu, wenn ich schon lange genug dort mit 1. Wohnsitz gemeldet war

Nun ja, man wird ja noch einmal träumen dürfen!
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von Arcturus »

H2O hat geschrieben:(18 Dec 2018, 00:11)
Von daher würde ich mir wünschen, nach einer längeren Aufenthaltsdauer, auf Wunsch und ohne Prüfungsprozedur die Staatsangehörigkeit des Landes zu erhalten, in dem ich schon so lange lebe. Im Gegenzug muß ich natürlich die Staatsangehörigkeit meines Herkunftslandes aufgeben. Hans Dampf in allen Gassen, das geht überhaupt nicht.
Hätte ich meinen italienischen Pass für den deutschen abgeben müssen, hätte ich das nie und nimmer getan, auch wenn das letztendlich nur ein Fetzen Papier ist. Ich fühle mich in beiden Ländern zuhause.
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von Milady de Winter »

Alpha Centauri hat geschrieben:(17 Dec 2018, 22:50)

Was sagt schon eine Staatsbürgerschaft oder Pass aus zu welchem Land man sich tatsächlich hingezogen fühlt? Rein gar nichts.
Eine Staatsbürgerschaft bzw. ein Pass wird ja auch nicht auf dieser Grundlage vergeben.
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von Milady de Winter »

Arcturus hat geschrieben:(18 Dec 2018, 12:24)

Hätte ich meinen italienischen Pass für den deutschen abgeben müssen, hätte ich das nie und nimmer getan, auch wenn das letztendlich nur ein Fetzen Papier ist. Ich fühle mich in beiden Ländern zuhause.
Ist für mich völlig nachvollziehbar. Und unter dem Aspekt ist es für mich bei weitem mehr als nur ein "Fetzen Papier".
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von H2O »

Arcturus hat geschrieben:(18 Dec 2018, 12:24)

Hätte ich meinen italienischen Pass für den deutschen abgeben müssen, hätte ich das nie und nimmer getan, auch wenn das letztendlich nur ein Fetzen Papier ist. Ich fühle mich in beiden Ländern zuhause.
Das wäre für mich eine Sache, die ich nur durch praktische Fragen klären würde. Wodurch gewinne ich die größere Freiheit und Sicherheit? Ich bin kein vaterlandsloser Geselle; aber ich kann mir denken, daß ich mehr Deutsche nicht kenne als Italiener. :)

Also, wenn die italienische Staatsbürgerschaft über alles gesehen an meinem italienischen Wohnort mehr Vorteile bietet, dann nehme ich sie gern an. Deshalb verändert sich mein Gefühl für meine Heimat und ihre mir vertrauten Menschen aber nicht.
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von H2O »

Milady de Winter hat geschrieben:(18 Dec 2018, 12:28)

Ist für mich völlig nachvollziehbar. Und unter dem Aspekt ist es für mich bei weitem mehr als nur ein "Fetzen Papier".
Ich vermute, daß solche Gefühle auch durch lange Abwesenheit und tiefe Einbettung in die fremde Gesellschaft geprägt werden. Ich bin beruflich immer wieder längere Zeit in anderen Ländern tätig gewesen, immer als Teil einer Mannschaft guter Kollegen und lieber Freunde. Dann wachsen neue Bindungen und alte verblassen. Wenn Sie dann auch noch in der Landessprache gut unterwegs sind, dann entscheiden am Ende nur noch praktische Dinge.
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von Milady de Winter »

H2O hat geschrieben:(18 Dec 2018, 12:47)
Also, wenn die italienische Staatsbürgerschaft über alles gesehen an meinem italienischen Wohnort mehr Vorteile bietet, dann nehme ich sie gern an. Deshalb verändert sich mein Gefühl für meine Heimat und ihre mir vertrauten Menschen aber nicht.
Es fällt mir sehr sehr schwer, dieses Gefühl nachzuvollziehen. Ich habe auch im Ausland gelebt, aber es wäre für mich nur im äußersten Notfall eine Option, eine weitere Staatsbürgerschaft anzunehmen. Keine Option wäre jedoch, meine deutsche abzulegen. Fairerweise bin ich aber auch in keiner Situation, in der ich mir darüber Gedanken machen müsste.
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von H2O »

Milady de Winter hat geschrieben:(18 Dec 2018, 13:11)

Es fällt mir sehr sehr schwer, dieses Gefühl nachzuvollziehen. Ich habe auch im Ausland gelebt, aber es wäre für mich nur im äußersten Notfall eine Option, eine weitere Staatsbürgerschaft anzunehmen. Keine Option wäre jedoch, meine deutsche abzulegen. Fairerweise bin ich aber auch in keiner Situation, in der ich mir darüber Gedanken machen müsste.
Tja, mit Frankreich oder Italien hätte ich gar keine Bedenken gehabt. Das sind Staaten wie unserer auch. Die tun keiner Fliege etwas zu Leide, wenn man sich an die Gesetze hält. Ich hatte am Ende meines Berufslebens vor, mich dort auf meine alten Tage nieder zu lassen. Aber Madame hat gezetert, warum, das weiß nur sie allein. Sie verstand sogar die Sprache so einigermaßen.

Und nun sitzen wir immer wieder längere Zeit in Pommern/Polen. Auch sehr schön und gute, hilfsbereite, freundliche Leute ringsum. Ich merke jedes Mal, wie mein Gemüt sich aufhellt, wenn wir uns unserem Alterssitz nähern. Mit der polnischen Staatsbürgerschaft hätte ich auch keine Hemmungen... wenn das praktische Vorteile hätte. Einfach so, etwa aus einer Laune heraus, würde ich niemals meine Staatsangehörigkeit wechseln.

Vielleicht kommt aus dieser Gemengelage heraus der Gedanke, doch die EU-Bürgerschaft mit Angabe der Volksangehörigkeit zu schaffen, und dann ist man nach einiger Zeit vollberechtigter Bürger der Gemeinschaft am 1. Wohnsitz, wo immer der in der EU dann auch sein wird. Sozusagen der Euro unter den Staatsangehörigkeiten :)
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von Milady de Winter »

H2O hat geschrieben:(18 Dec 2018, 14:30)

Vielleicht kommt aus dieser Gemengelage heraus der Gedanke, doch die EU-Bürgerschaft mit Angabe der Volksangehörigkeit zu schaffen, und dann ist man nach einiger Zeit vollberechtigter Bürger der Gemeinschaft am 1. Wohnsitz, wo immer der in der EU dann auch sein wird. Sozusagen der Euro unter den Staatsangehörigkeiten :)
Ich hätte kein Problem mit einer EU-Bürgerschaft zusätzlich zu meiner deutschen, ich bin ja Europäer. Aber das wäre dann eben nur eine zweite Staatsbürgerschaft. Meine erste bliebe immer die deutsche.
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von H2O »

Milady de Winter hat geschrieben:(18 Dec 2018, 14:41)

Ich hätte kein Problem mit einer EU-Bürgerschaft zusätzlich zu meiner deutschen, ich bin ja Europäer. Aber das wäre dann eben nur eine zweite Staatsbürgerschaft. Meine erste bliebe immer die deutsche.
Natürlich wäre schon dieser Schritt eine weitere gute Errungenschaft der EU! Von dort zur Feststellung der Volksangehörigkeit in diesem Dokument anstelle eines besonderen Passes ist der Schritt viel kleiner. Meine Volksangehörigkeit würde ich nur leugnen, wenn ich dadurch häufig benachteiligt werden würde. Wenn die EU sich wunschgemäß entwickeln sollte, dann wird man diese Benachteiligungen ausschließen können.
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von imp »

Wenigstens den Staatenlosen, die es in manchen EU-Staaten in größerer Zahl gibt, sollte man eine Art EU-Staatsbürgerschaft anbieten. Damit hätten sie nirgendwo Nachteile, aber manche Vorteile.
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von Misterfritz »

imp hat geschrieben:(06 Feb 2019, 12:51)

Wenigstens den Staatenlosen, die es in manchen EU-Staaten in größerer Zahl gibt, sollte man eine Art EU-Staatsbürgerschaft anbieten. Damit hätten sie nirgendwo Nachteile, aber manche Vorteile.
Staatenlos mit welchem Hintergrund?
Die staatenlosen Leute, die ich kenne, kommen aus der russischen Förderation (wie immer die es geschafft haben, staatenlos zu werden).
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft ;)
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von Senexx »

Aldemarin hat geschrieben:(30 Nov 2018, 23:27)

Wie kann ein EU-Bürger seine Staatsangehörigkeit gegen die eines anderen EU-Landes eintauschen?
In Deutschland mit einem Antrag auf Einbürgerung, der an gewisse Voraussetzungen geknüpft ist.
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von Senexx »

Milady de Winter hat geschrieben:(18 Dec 2018, 14:41)

Ich hätte kein Problem mit einer EU-Bürgerschaft zusätzlich zu meiner deutschen, ich bin ja Europäer. Aber das wäre dann eben nur eine zweite Staatsbürgerschaft. Meine erste bliebe immer die deutsche.
Wer Bürger eines EU-Mitgliedslandes ist genießt ja automatisch die Bürgerrechte der EU.

Ähnlich wie in der Schweiz. Dort erfolgt die Verleihung der Staatsbürgerschaft durch die Verleihung der Gemeindebürgerschaft. Es gibt keinen Grund, das in der EU zu ändern.
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von H2O »

Senexx hat geschrieben:(06 Feb 2019, 13:42)

Wer Bürger eines EU-Mitgliedslandes ist genießt ja automatisch die Bürgerrechte der EU.

Ähnlich wie in der Schweiz. Dort erfolgt die Verleihung der Staatsbürgerschaft durch die Verleihung der Gemeindebürgerschaft. Es gibt keinen Grund, das in der EU zu ändern.
Als EU-Bürger genieße ich überall in der EU volles Bürgerrecht. Dazu muß ich keinen Antrag stellen... das ist einfach so durch EU-Beschluß. So stelle ich mir die EU-Bürgerschaft vor: Wohnsitz bei der Meldebehörde anmelden und man ist dort Mitbürger mit vollen Rechten.

Heute muß ich eine bestimmte Anzahl von Jahren in einem Nationalstaat der EU gelebt haben, Sprachkenntnisse nachweisen, eine Prüfung zur Geschichte und Organisation des Nationalstaats ablegen, bevor ich dort das volle Bürgerrecht verliehen bekommen kann. Mit Blick auf Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten halte ich diese Prozedur für überflüssig.
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von garfield336 »

H2O hat geschrieben:(01 Dec 2018, 01:34)

So mir nichts, Dir nichts, geht das nicht. Dafür gibt es Regeln, die innerhalb der EU allgemein gelten. Eheschließung unter EU-Partnern und Blutsverwandtschaften sollten wir ausklammern. Da kenne ich mich nicht so aus.

Ansonsten kann man als EU-Bürger nach 7 Jahren unbescholtenen Aufenthalts im "Gastland" einen Antrag stellen auf Einbürgerung. Dazu wird eine Prüfung zu bestehen sein in einer Art Staatsbürgerkunde, und ein Sprachtest, mit dem gesichert wird, daß man Aushänge und Schreiben der Behörden sicher versteht. Weitere Bedingung: Daß man erwiesenermaßen für seinen Unterhalt selbst sorgen kann.

Dieses Gesetz unterscheidet sich aus meiner Sicht kaum von dem für andere Zuwanderer, etwa für Türken oder Araber in Deutschland. Die Paragraphen in D und PL unterscheiden sich kaum. Ich vermute dahinter ein EU-Gesetz, das durch Ratifizierung in die nationalen Regelwerke übernommen wurde.
Ist das in EU geregelt?

Soweit ich weiss ist dass Staatsbürgerschaft keine EU-Angelegenheit. Da hat jedes Land andere Gesetze.
Wer die Deutsche Staatsbürgerschaft will soll das deutsche Gesetz dazu lesen.
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von H2O »

garfield336 hat geschrieben:(07 Feb 2019, 10:58)

Ist das in EU geregelt?

Soweit ich weiss ist dass Staatsbürgerschaft keine EU-Angelegenheit. Da hat jedes Land andere Gesetze.
Wer die Deutsche Staatsbürgerschaft will soll das deutsche Gesetz dazu lesen.
Der Meinung war ich auch! Und dann wollte ich für Polen aus persönlichen Gründen diese Regel genauer wissen. Und siehe da: Polen hat im Wortlaut nahezu gleiche Regeln in polnischer Sprache. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Polen hat nach dem Beitritt zur EU diese Regelung schlicht aus der deutschen Regel kopiert... warum denn nicht!... oder die EU hat Polen damit versorgt, und die Polen waren damit glücklich.

So viel Zufall kann es gar nicht geben.

Von dieser Übereinstimmung aus gesehen ist aus meiner Sicht der Weg nicht weit, sich auf eine EU-Bürgerschaft zu einigen, die dem EU-Bürger volles Bürgerrecht in dem Mitgliedsland der EU gewährt, in dem er seinen ersten Wohnsitz unterhält. In 100 Jahren wird diese Einsicht gewachsen sein.
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von garfield336 »

H2O hat geschrieben:(07 Feb 2019, 11:19)

Der Meinung war ich auch! Und dann wollte ich für Polen aus persönlichen Gründen diese Regel genauer wissen. Und siehe da: Polen hat im Wortlaut nahezu gleiche Regeln in polnischer Sprache. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Polen hat nach dem Beitritt zur EU diese Regelung schlicht aus der deutschen Regel kopiert... warum denn nicht!... oder die EU hat Polen damit versorgt, und die Polen waren damit glücklich.

So viel Zufall kann es gar nicht geben.

Von dieser Übereinstimmung aus gesehen ist aus meiner Sicht der Weg nicht weit, sich auf eine EU-Bürgerschaft zu einigen, die dem EU-Bürger volles Bürgerrecht in dem Mitgliedsland der EU gewährt, in dem er seinen ersten Wohnsitz unterhält. In 100 Jahren wird diese Einsicht gewachsen sein.
Wir haben zb die Regel dass Leute die einen Vater haben der vor 1900 in der belgischen Province de Luxembourg geboren wurde die Staatsbürgerschaft beantragen kann.

Sowas kann doch keine EU-Regel sein. ;)
(Wobei die in Frage kommenden Personen sterben vald aus)
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von H2O »

garfield336 hat geschrieben:(07 Feb 2019, 13:32)

Wir haben zb die Regel dass Leute die einen Vater haben der vor 1900 in der belgischen Province de Luxembourg geboren wurde die Staatsbürgerschaft beantragen kann.

Sowas kann doch keine EU-Regel sein. ;)
(Wobei die in Frage kommenden Personen sterben vald aus)
Das sind doch ganz alte Regelungen, deren Anwendung in Polen keinen Sinn ergibt. Warum soll die EU die vorschlagen, oder Polen sie abschreiben? Bestimmt gibt es aber vergleichbare Regeln für Polen, die heute in Litauen, Weißrußland und Ukraine leben... deren Eltern aber Polen waren.

Könnten Sie einmal nachsehen, was die Luxemburgische Einbürgerungsregel zu Leuten sagt, die ohne geschichtlichen Hintergrund gern Luxemburger werden möchten.... also ganz bieder und unbescholten seit vielen Jahren in Luxemburg tätig waren, keine Almosenempfänger sind und eine auskömmliche Rente in Aussicht haben... also kein Versorgungsfall.
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von garfield336 »

H2O hat geschrieben:(07 Feb 2019, 15:55)

Das sind doch ganz alte Regelungen, deren Anwendung in Polen keinen Sinn ergibt. Warum soll die EU die vorschlagen, oder Polen sie abschreiben? Bestimmt gibt es aber vergleichbare Regeln für Polen, die heute in Litauen, Weißrußland und Ukraine leben... deren Eltern aber Polen waren.

Könnten Sie einmal nachsehen, was die Luxemburgische Einbürgerungsregel zu Leuten sagt, die ohne geschichtlichen Hintergrund gern Luxemburger werden möchten.... also ganz bieder und unbescholten seit vielen Jahren in Luxemburg tätig waren, keine Almosenempfänger sind und eine auskömmliche Rente in Aussicht haben... also kein Versorgungsfall.
Copy Paste ;)


Voraussetzungen für Einbürgerung.

Die Einbürgerung steht allen Volljährigen offen, vorausgesetzt:

sie leben seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Luxemburg. Das letzte Wohnsitzjahr unmittelbar vor dem Einbürgerungsantrag muss ununterbrochen gewesen sein;
sie beherrschen die luxemburgische Sprache, was durch eine Bescheinigung der bestandenen Prüfung zur Beurteilung der luxemburgischen Sprachkenntnisse belegt werden muss;
sie haben am Kurs „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ teilgenommen oder die Prüfung über die in diesem Kurs unterrichteten Themen bestanden.




Im Kurs „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ werden folgende Themen behandelt:

Grundrechte der Bürger (Kursdauer: 6 Stunden);
staatliche und kommunale Einrichtungen des Großherzogtums Luxemburg (Kursdauer: 12 Stunden);
Geschichte Luxemburgs und europäische Integration (Kursdauer: 6 Stunden).


Thats it.
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von H2O »

garfield336 hat geschrieben:(07 Feb 2019, 16:32)

Copy Paste ;)
Was soll ich Ihnen sagen: Das sind nach meiner Zählweise 7 Punkte. Genau die finden Sie auch hier wieder:

http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Einbue ... -node.html
Voraussetzungen

Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
1.
  • unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung, eine Blaue Karte EU oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die ihrem Zweck nach zu einem dauerhaften Aufenthalt führen kann
2.
  • bestandener Einbürgerungstest (Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland)
3.
  • seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (diese Frist kann nach erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses auf sieben Jahre verkürzt werden, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf sechs Jahre)
4.
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
5.
  • ausreichende Deutschkenntnisse
6.
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat
7.
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
8.
  • grundsätzlich der Verlust beziehungsweise die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit (hier gibt es Ausnahmen je nach Herkunftsland, bitte sprechen Sie mit der Einbürgerungsbehörde).
Einzelheiten hierzu finden Sie in der rechten Spalte unter "Wege zur Einbürgerung".
Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn nicht jeder der 7 Punkte umfassend erklärt werden würde, mitsamt Verweis auf die anwendbaren Paragraphen unserer Gesetze.... :D
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von garfield336 »

H2O hat geschrieben:(07 Feb 2019, 18:04)

Was soll ich Ihnen sagen: Das sind nach meiner Zählweise 7 Punkte. Genau die finden Sie auch hier wieder:

http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Einbue ... -node.html



Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn nicht jeder der 7 Punkte umfassend erklärt werden würde, mitsamt Verweis auf die anwendbaren Paragraphen unserer Gesetze.... :D
Nun bei uns genügt 5Jahre aufenthalt.

Menschen die als Minderjährige kamen haben es noch einfacher. Da wird auf Tests verzichtet. Am 18. Geburtstag konnen sie sich sehr einfach einbürgern.
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Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU

Beitrag von H2O »

garfield336 hat geschrieben:(07 Feb 2019, 23:55)

Nun bei uns genügt 5Jahre aufenthalt.

Menschen die als Minderjährige kamen haben es noch einfacher. Da wird auf Tests verzichtet. Am 18. Geburtstag konnen sie sich sehr einfach einbürgern.
Diese Regelungen gibt es in gleicher Weise. Wenn die Integration gelungen ist, dann 6 Jahre, wobei man hinsehen muß: vollendete 6 Jahre oder im 6. Jahr.

Hier gibt es diese Regelung für junge Leute auch: Hier geboren = deutsche Staatsbürgerschaft; mit 18 dann die persönliche Entscheidung, ob deutsche Staatsbürgerschaft oder die der Eltern. Wobei (leider) zur Zeit Doppelpässe zugelassen sind. Das schafft Verwaltungsarbeit.
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