Der Standpunkt, um den es da geht, ist der Religiöse, nicht der Medizinische, nicht der Kulinarische. Die Art und Weise der Schlachtung ist Teil der Religionsausübung. Und die ungestörte Religionsausübung ist, wie gesagt, ein Grundrecht in Deutschland. In Österreich wird es nicht anders sein.Senexx hat geschrieben:(22 Jul 2018, 13:37)
Das hier eine Rechtgüterabwägung vorgenommen wird, ist mir klar.
Aber ist denn Schächten denn in irgendeiner Weise besser, als normales Schlachten? Wird dann das Fleisch besser? Oder ist es gesundheitsfördernd? Oder hat es überhaupt keinen Einfluss? Ist es, von kulinarischen oder medizinischen Standpunkt besser, geschächtetes Fleisch zu essen als ungeschächtetes? Oder ist sogar ungeschächtestes Fleisch medizinisch oder kulinarisch besser?
Kurz: Das Fleisch wird dadurch erst annehmbar und konsumierbar ("koscher").
Dadurch ist ein koscheres Stück Fleisch natürlich besser, denn das unkoschere kann nicht verzehrt werden. Dir wäre doch ein Stück Fleisch, das du verzehren darfst, auch lieber als ein Stück Fleisch, das du nicht verzehren darfst?