Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

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relativ
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von relativ »

Paperbackwriter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 13:46)

Die Behauptung, dass der Artikel 16a sich von Artikel 1 ableitet ist auch falsch.
Ne ist es nicht es wird sogar angegeben.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
Fußnote
Art. 16a: Eingef. durch Art. 1 Nr. 2 G v. 28.6.1993 I 1002 mWv 30.6.1993; mit Art. 79 Abs. 3 GG (100-1) vereinbar gem. BVerfGE v. 14.5.1996 I 952 (2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93)
Schau mal hier sogar gefettet für dich.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Paperbackwriter
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Paperbackwriter »

relativ hat geschrieben:(20 Aug 2018, 13:47)

Ich habe alles was du gepostet hast gelesen und komme immer noch auf das selbe Ergebnis welches ich dir gepostet haben. Du könntest ja mal versuchen meine Argumentation zu widerlegen.


Für mögliche Faktenresistenz kann ich nix.
Ich habe von dir keine Argumente gelesen, nur Zustimmung zur Kanzlerin. Da muss ich nichts widerlegen. Ich habe den Verfassungsbruch eingestellt. Wenn du zu faul zum Lesen bist, ist das nicht mein Problem. :)
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Paperbackwriter »

relativ hat geschrieben:(20 Aug 2018, 13:48)

Ne ist es nicht es wird sogar angegeben.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland


Schau mal hier sogar gefettet für dich.
Wo ist die Quelle?
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Nightrain »

relativ hat geschrieben:(20 Aug 2018, 13:44)
Ansonsten weiss ich nicht was du für ein Problem mit jungen Männern hast.
Ist es das Männerspezifische was ich vermute? :D
Die Frage ist eher, warum du hier lieber junge Männer aufnimmst und die Frauen, Kinder und Alten lieber in den UNHCR Camps in der Wüste hocken sollen.

Aber jeder hat so seine Präferenzen und Sehnsüchte vermute ich... :D
relativ hat geschrieben:(20 Aug 2018, 13:44)
Ah , es wäre mir neu, daß die Eu eine permanente Fähr und Flugverbindung für Flüchtlinge unterhält- Hast du mal einen Quelle für mich unwissenenden?
Ich glaube Griechenland schickt die unverantwortlich und kriminell handelnden Migranten zurück und nimmt im Gegenzug einen aus der Türkei auf. Gerüchteweise hat das durchaus ein wenig geholfen und die Anzahl der Wasserleichen, die die Türkeiurlauber beim Baden stören, reduziert.
"Man verhandelt nicht mit Terroristen. Man hört PEGIDA und AfD nicht zu. Man muss keine Rücksicht auf Impfskeptiker und Verschwörungstheoretiker nehmen." (Philipp Jessen)
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von relativ »

Paperbackwriter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 13:50)

Ich habe von dir keine Argumente gelesen, nur Zustimmung zur Kanzlerin. Da muss ich nichts widerlegen. Ich habe den Verfassungsbruch eingestellt. Wenn du zu faul zum Lesen bist, ist das nicht mein Problem. :)
Ich habe ihn gelesen und etwas was eben auch im Art 16a GG steht hinzugefügt. Wenn du zu faul, oder zu Faktenresident bist, ist das auch nicht mein Problem. Btw. Das und der Fakt, daß das EuGH Merkel Recht gegegen hat, sind meinen Arguemnte gegen deine und jetzt? Kopf ind den Sand, oder kommt noch was?
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von relativ »

Paperbackwriter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 13:50)

Wo ist die Quelle?
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von relativ »

Nightrain hat geschrieben:(20 Aug 2018, 13:53)

Die Frage ist eher, warum du hier lieber junge Männer aufnimmst und die Frauen, Kinder und Alten lieber in den UNHCR Camps in der Wüste hocken sollen.

Aber jeder hat so seine Präferenzen und Sehnsüchte vermute ich... :D
Wo habe ich das geschrieben/behauptet? Fake News wieder? :D
Ich glaube Griechenland schickt die unverantwortlich und kriminell handelnden Migranten zurück und nimmt im Gegenzug einen aus der Türkei auf. Gerüchteweise hat das durchaus ein wenig geholfen und die Anzahl der Wasserleichen, die die Türkeiurlauber beim Baden stören, reduziert.
Quelle?
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Paperbackwriter »

relativ hat geschrieben:(20 Aug 2018, 13:57)

Ich habe ihn gelesen und etwas was eben auch im Art 16a GG steht hinzugefügt. Wenn du zu faul, oder zu Faktenresident bist, ist das auch nicht mein Problem. Btw. Das und der Fakt, daß das EuGH Merkel Recht gegegen hat, sind meinen Arguemnte gegen deine und jetzt? Kopf ind den Sand, oder kommt noch was?
Du hast es immer noch nicht verstanden, oder ? Nun, ich erwarte von Dir auch nichts. Ich habe die Quelle eingestellt, demnach die Kanzlerin gegen die deutsche Verfassung verstoßen hat. Musst du nur lesen. Die Einschätzung des EuGH ist vollkommen irrelevant.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Bleibtreu »

Nightrain hat geschrieben:(20 Aug 2018, 13:53)

Die Frage ist eher, warum du hier lieber junge Männer aufnimmst und die Frauen, Kinder und Alten lieber in den UNHCR Camps in der Wüste hocken sollen.
Aber jeder hat so seine Präferenzen und Sehnsüchte vermute ich... :D
Muesst ihr schon wieder kindisch und schnippisch werden oder belustigt euch das Thema Fluechtlinge?
Familie langfristig auseinander zu reissen ist hier hoffentlich kein Thema!

Ich glaube Griechenland schickt die unverantwortlich und kriminell handelnden Migranten zurück und nimmt im Gegenzug einen aus der Türkei auf.
Migranten? Hier geht es um Asyl- und FluechlingsPolitik :rolleyes:
Gerüchteweise hat das durchaus ein wenig geholfen und die Anzahl der Wasserleichen, die die Türkeiurlauber beim Baden stören, reduziert
Und was willst du mit diesem geschmacklosen VerbalDreck sagen? :|
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Alexyessin »

Paperbackwriter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 13:47)

Das habe ich schon eingestellt. Musst weiter zurückgehen.
Einen richtigen Beleg? Somit Urteil? Zeig mal
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von relativ »

Paperbackwriter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 14:01)

Du hast es immer noch nicht verstanden, oder ? Nun, ich erwarte von Dir auch nichts. Ich habe die Quelle eingestellt, demnach die Kanzlerin gegen die deutsche Verfassung verstoßen hat. Musst du nur lesen. Die Einschätzung des EuGH ist vollkommen irrelevant.
Willst du hier Kinderbingo spielen. Ich habe deine Quelle doch gelesen und jetzt? Problem ist du hast etwas als Rechtswidrig beschrieben und dies mit einem Teil des Art 16 a begründet. aber der geht nunmal weiter, als du wohl gelesen hast. :D


Deweiteren alles zu möglichen Abweisungen an der Grenze und das Problem von dem Dublin Abkommen im Bezug auf andere völkerrechtlichen Abkommen. (Btw. die ersten Dublin Verträge 1990. Andernungen Art 16 GG zu Art 16a GG 1993, na fällt etwas auf?)

https://verfassungsblog.de/weshalb-man- ... isen-kann/
Zuletzt geändert von relativ am Mo 20. Aug 2018, 14:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Bleibtreu »

Koennt ihr das Thema Merkel-gehoert-verurteilt bitte endlich woanders klaeren? :|
Bleibtreu hat geschrieben:(20 Aug 2018, 13:24)

Was bringt es ueber verschuettete Milch zu jammern? ;)

Ob man das Verhalten von Frau Merkel in der FluechtlingsKrise fuer juristisch relevant haelt oder nicht, bringt uns einer Loesung der Probleme kein Stueck naeher. Das ist mE eher ein innenpolitischer Aspekt, der die beruehrt, die Merkel kaltstellen wollen. Hier sollte es um Europa und europ. Loesungen gehen.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von relativ »

Bleibtreu hat geschrieben:(20 Aug 2018, 14:14)

Koennt ihr das Thema Merkel-gehoert-verurteilt bitte endlich woanders klaeren? :|
Merkles Flüchtlingspolitik wird man nicht von der europäischen Asyl und Flüchtlingspolitik trennnen können, dazu gehört auch die Aufarbeitung der Ereignisse in Europa Ende 2015.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Paperbackwriter »

relativ hat geschrieben:(20 Aug 2018, 14:10)

Willst du hier Kinderbingo spielen. Ich habe deine Quelle doch gelesen und jetzt? Problem ist du hast etwas als Rechtswidrig beschrieben und dies mit einem Teil des Art 16 a begründet. aber der geht nunmal weiter, als du wohl gelesen hast. :D


Deweiteren alles zu möglichen Abweisungen an der Grenze und das Problem von dem Dublin Abkommen im Bezug auf andere völkerrechtlichen Abkommen. (Btw. die ersten Dublin Verträge 1990. Andernungen Art 16 GG zu Art 16a GG 1993, na fällt etwas auf?)

https://verfassungsblog.de/weshalb-man- ... isen-kann/
Es ist offensichtlich sinnlos zu versuchen einem blinden ein Bild zu erklären. Ich halte fest, dass du es nicht verstanden hast. Es macht wirklich keinen Sinn mit dir zu schreiben. Du bist einfach faktenresistent.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Paperbackwriter »

Eine Gruppe von Rechtsanwälten hat Verfassungseschwerde eingelegt. Mal abwarten, was da kommt.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von relativ »

Paperbackwriter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 14:19)

Es ist offensichtlich sinnlos zu versuchen einem blinden ein Bild zu erklären. Ich halte fest, dass du es nicht verstanden hast. Es macht wirklich keinen Sinn mit dir zu schreiben. Du bist einfach faktenresistent.
Also halten wir deine Aussagen mal fest.




Beitragvon Paperbackwriter » So 19. Aug 2018, 21:24


Nun, der EuGH stellt fest, dass Merkel definitiv gegen die Dublin III VO verstoßen hat. Die Einschätzung eines ehemaligen Verfassungsrichters mag bedeutungslos sein, allerdings orientiere ich persönlich mich an seinen Ausführungen.
Nachweislich eine Falschaussage.
Beitragvon Paperbackwriter » So 19. Aug 2018, 23:44

Sagt Ihnen der Spruch "Wo kein Kläger, da kein Richter etwas?
Die Einreise von Flüchtlingen zu erlauben ohne Kontrolle war verfassungswidrig. Das löst aber nichts aus, wenn niemand den Mut hat, die Verantwortlichen vor ein Gericht zu zerren.

„Das vom verfassungsändernden Gesetzgeber gewählte Konzept der sicheren Drittstaaten beschränkt den persönlichen Geltungsbereich des in Art. 16 a Abs. 1 GG nach wie vor gewährleisteten Grundrechts auf Asyl. Die Regelung knüpft an den Reiseweg des Ausländers Folgerungen für dessen Schutzbedürftigkeit: Wer aus einem sicheren Drittstaat im Sinne des Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG anreist, bedarf des Schutzes der grundrechtlichen Gewährleistung des Absatzes 1 in der Bundesrepublik Deutschland nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz vor politischer Verfolgung hätte finden können. Der Ausschluß vom Asylgrundrecht ist nicht davon abhängig, ob der Ausländer in den Drittstaat zurückgeführt werden kann oder soll. Ein Asylverfahren findet nicht statt. Es entfällt auch das als Vorwirkung eines grundrechtlichen Schutzes gewährleistete vorläufige Bleiberecht. Hieran knüpft Art. 16a Abs. 2 Satz 3 GG die Folge, daß in den Fällen des Satzes 1 aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden können.“
Die Kontrolle fand 2015 nicht an der Grenze statt aus bekannten und nachvollziehbaren Gründen, ist es das worauf du hinaus willst?
Ist wohl kaum ein Grund Klage einzureichen und zu hoffen man kommt damit durch.

Ansonste habe ich dir den ganzen Art 16a GG ja gepostet.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Bleibtreu »

relativ hat geschrieben:(20 Aug 2018, 14:18)

Merkles Flüchtlingspolitik wird man nicht von der europäischen Asyl und Flüchtlingspolitik trennnen können, dazu gehört auch die Aufarbeitung der Ereignisse in Europa Ende 2015.
Die Frage, ob Merkel fuer ihr Verhalten von 2015 juristisch verurteilt gehoert, und die in zig 2er Straengen rauf und runter gekaut wurde, bringt uns beim Thema europ. Asyl- und FluechtlingsPolitik kein Stueck weiter. Weder die die in D und Europa schon da sind werden sich davon in Luft aufloesen, noch die die schon unterwegs sind und noch kommen werden - aber wenn ihr mit aller Macht dieses Thema auch hier noch in aller Breite beackern wollt... kann ich euch wohl kaum daran hindern :|
Zuletzt geändert von Bleibtreu am Mo 20. Aug 2018, 14:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von relativ »

Paperbackwriter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 14:23)

Eine Gruppe von Rechtsanwälten hat Verfassungseschwerde eingelegt. Mal abwarten, was da kommt.
Quelle, oder meinst du die von 2016? :D
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von relativ »

Bleibtreu hat geschrieben:(20 Aug 2018, 14:31)

Die Frage, ob Merkel fuer ihr Verhalten von 2015 juristisch verurteilt gehoert, und die in zig 2er Straengen rauf und runter gekaut wurde, bringt uns beim Thema europ. Asyl- und FluechtlingsPolitik kein Stueck weiter. Weder die die in D und Europa schon da sind werden sich davon in Luft aufloesen, noch die die schon unterwegs sind und noch kommen werden - aber wenn ihr mit aller Macht dieses Thema auch hier in aller Breite beackern wollt... kann ich euch wohl kaum daran hindern :|
Hier geht es ( auf jedenfall mir) ja nicht um eine rechtskräftige Verurteilung Merkels , sondern darum ob sie 2015 Rechtens gehandelt hat und ja dies hat ganz eindeutig auch etwas mit Europäischen und Menschen- Völkerrecht zu tun.
Das Themen in einen, oder mehr Strängen immer wieder durchgekaut werden und sich häufig überlagern, ist jetzt auch nix Besonderes.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Ein Terraner »

Paperbackwriter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 12:09)

Habe ich hier schon eingestellt. Musst ein oder 2 Seiten zurück gehen.
Sorry ich finde nichts, setzt mal einen Link welche Beitrag du genau meinst.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von H2O »

Paperbackwriter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 13:26)

Das eigenmächtige Handeln der damaligen Regierung hat die Verfassung ausgehebelt. Das ist in meinen Augen keine Lachnummer. Seehofer, der mit Verfassungsklage gedroht hat, machte einen Rückzieher, nachdem die Jamaika-Koalition gescheitert ist und die CSU das Innenministerium bekam. Für mich ist Verfassungsbruch keine Lachnummer. Noch einmal der Hinweis, dass es keinen Richter gibt, wo kein Kläger ist. Ich bin dafür, dass man Flüchtlinge aus Syrien aufnimmt, aber dann sollten die Verfassung und die Dublin III VO eingehalten werden. Ich bin ebenfalls dafür, dass politisch Verfolgte hier Asyl bekommen, aber ich bin dagegen, dass "Flüchtlinge aus nordafrikanischen Ländern, die keine asylrelevante Staatsform haben hier ein Bleibrecht erhalten. Hier muss geprüft werden, aus welchem EU-Land sie kommen und dann entscheidet ein Richter über die Rückführung.
Ich bitte Sie, wer soll sich denn mit den Abwandlungen immer des selben Sachverhalts befassen? Damit bewirken Sie bei mir keine Veränderung. Das Thema ist abgearbeitet.

Die Sache mit den Afrikanern hat die Kanzlerin nun ja mit Spanien angeschoben.
Benelux, Frankreich ziehen mit, und einige nordafrikanische Staaten auch. Ein schöner Anfangserfolg! Alles, was ich bisher darüber erfahren habe, geht aus meiner Sicht in die richtige Richtung. Dennoch, ein Zaubermittel wird auch das nicht sein können, sorgt aber hoffentlich für geordnete Verhältnisse.

Danach muß die EU sich neu sortieren als Wertegemeinschaft. Diese Hölle müssen wir Europäer durchqueren. So weitermachen geht nicht.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Paperbackwriter »

H2O hat geschrieben:(20 Aug 2018, 14:43)

Ich bitte Sie, wer soll sich denn mit den Abwandlungen immer des selben Sachverhalts befassen? Damit bewirken Sie bei mir keine Veränderung. Das Thema ist abgearbeitet.

Die Sache mit den Afrikanern hat die Kanzlerin nun ja mit Spanien angeschoben.
Benelux, Frankreich ziehen mit, und einige nordafrikanische Staaten auch. Ein schöner Anfangserfolg! Alles, was ich bisher darüber erfahren habe, geht aus meiner Sicht in die richtige Richtung. Dennoch, ein Zaubermittel wird auch das nicht sein können, sorgt aber hoffentlich für geordnete Verhältnisse.

Danach muß die EU sich neu sortieren als Wertegemeinschaft. Diese Hölle müssen wir Europäer durchqueren. So weitermachen geht nicht.
Gut, dann werde ich Sie nicht mehr beachten.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Bleibtreu »

relativ hat geschrieben:(20 Aug 2018, 14:36)

Hier geht es ( auf jedenfall mir) ja nicht um eine rechtskräftige Verurteilung Merkles , sondern darum ob sie 2015 Rechtens gehandelt hat und ja dies hat ganz eindeutig auch etwas mit Europäischen und Menschen- Völkerrecht zu tun.
Das Themen in einen, oder mehr Strängen immer wieder durchgekaut werden und sich häufig überlagern, ist jetzt auch nix Besonderes.
Offenbar werden hier 2 Dinge vermischt! ;)

Die Frage ist, wer sie wo ueberhaupt juristisch haftbar machen, verurteilen kann. Und wenn ich es recht verfolgt habe, kann dies nur innerhalb von D aus geschehen. Somit ist eine Verurteilung eine innenpolitische, eine innerdeutsche Angelegenheit. Etwas anderes ist es, wenn man ihr Verhalten in 2015 fuer falsch haelt, weil es xyz Konsequenzen hatte. Darueber laesst sich in diesem Strang streiten - im Zusammenhang mit der europaeischen Asyl- und FluechtlingsPolitik. An bereits Geschehenem wird ein eventuelles Urteil nichts aendern. In wie fern ein Urteil hilfreich fuer Gegenwart & Zukunft waere, halte ich auch fuer mehr als fraglich - ausser sie damit vielleicht politischen stuerzen zu koennen [wieder InnenPolitik]. Aber bitte, fetzt euch eben auch noch hier darueber, bis euch die Finger von der Tastatur schmelzen. Ihr braucht es offenbar, euch ewig im Kreis zu drehen und dasselbe immer wieder und wieder durchzukauen. Mir ist das sinnlose & oede ZeitVerschwendung, die nix bringt - euch offenbar Obsession. :)

Damit will ich es dazu genug sein lassen. Macht halt was ihr wollt, wenn ihr es so dringend braucht.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Paperbackwriter »

relativ hat geschrieben:(20 Aug 2018, 14:28)

Also halten wir deine Aussagen mal fest.






Nachweislich eine Falschaussage.



Die Kontrolle fand 2015 nicht an der Grenze statt aus bekannten und nachvollziehbaren Gründen, ist es das worauf du hinaus willst?
Ist wohl kaum ein Grund Klage einzureichen und zu hoffen man kommt damit durch.

Ansonste habe ich dir den ganzen Art 16a GG ja gepostet.
Nachweislich keine Falschaussage. Du kannst halt nicht begründen was falsch sein soll. Also behauptest Du es einfach mal. Der EuGH hat festgestellt, dass die Dublin III VO definitiv Güligkeit hatten und Merkel somit nicht rechtmäßig gehandelt hat.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von relativ »

Bleibtreu hat geschrieben:(20 Aug 2018, 14:56)

Offenbar werden hier 2 Dinge vermischt! ;)

Die Frage ist, wer sie wo ueberhaupt juristisch haftbar machen, verurteilen kann. Und wenn ich es recht verfolgt habe, kann dies nur innerhalb von D aus geschehen. Somit ist eine Verurteilung eine innenpolitische, eine innerdeutsche Angelegenheit. Etwas anderes ist es, wenn man ihr Verhalten in 2015 fuer falsch haelt, weil es xyz Konsequenzen hatte. Darueber laesst sich in diesem Strang streiten - im Zusammenhang mit der europaeischen Asyl- und FluechtlingsPolitik. An bereits Geschehenem wird ein eventuelles Urteil nichts aendern. In wie fern ein Urteil hilfreich fuer Gegenwart & Zukunft waere, halte ich auch fuer mehr als fraglich - ausser sie damit vielleicht politischen stuerzen zu koennen [wieder InnenPolitik]. Aber bitte, fetzt euch eben auch noch hier darueber, bis euch die Finger von der Tastatur schmelzen. Ihr braucht es offenbar, euch ewig im Kreis zu drehen und dasselbe immer wieder und wieder durchzukauen. Mir ist das sinnlose & oede ZeitVerschwendung, die nix bringt - euch offenbar Obsession. :)

Damit will ich es dazu genug sein lassen. Macht halt was ihr wollt, wenn ihr es so dringend braucht.
Mir ging es sowieso nur um die Richtigstellung seiner falschen Behauptungen. Was er sich wünscht kann man ja erahnen.
Diese Richtigstellungen werde ich, wenn nötig immer wieder machen, denn sowas darf man hier m.M. nicht unkommentiert stehen lassen.
Oder man meldet es als Themenfremd und der Mod entfernt dies, wenn er auch dieser Meinung ist.
Melden is jetzt nicht so meins, auch wenn ich weiss, das es den Mods eher hilft.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von H2O »

Paperbackwriter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 14:51)

Gut, dann werde ich Sie nicht mehr beachten.
Diesen Schicksalsschlag muß ich mannhaft ertragen!
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Bleibtreu »

relativ hat geschrieben:(20 Aug 2018, 15:04)

Mir ging es sowieso nur um die Richtigstellung seiner falschen Behauptungen. Was er sich wünscht kann man ja erahnen.
Diese Richtigstellungen werde ich, wenn nötig immer wieder machen, denn sowas darf man hier m.M. nicht unkommentiert stehen lassen.
Oder man meldet es als Themenfremd und der Mod entfernt dies, wenn er auch dieser Meinung ist.
Melden is jetzt nicht so meins, auch wenn ich weiss, das es den Mods eher hilft.
Dafuer gibt es eine ganz einfache Loesung, wenn du Geschriebenes nicht unkommentiert stehen lassen willst:

Den Beitrag zitieren, copy&paste und dann Zitiertes mit deiner Antwort in einem passenden Strang einstellen - schwupp ist die Diskussion dort, wo sie hingehoert. Im UrsprungsStrang dann noch einen Link mit kurzem Kommentar hinterlassen, damit Juser, die ausser dem Angeschrieben dazu mitdiskutieren wollen, auch wissen, wo es weiter geht. :)
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von relativ »

Paperbackwriter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 15:03)

Nachweislich keine Falschaussage. Du kannst halt nicht begründen was falsch sein soll. Also behauptest Du es einfach mal. Der EuGH hat festgestellt, dass die Dublin III VO definitiv Güligkeit hatten und Merkel somit nicht rechtmäßig gehandelt hat.
Lol.
Als die Feststellung das Dublin 3 noch Gültigkeit hat, ist bei dir gleichbedeutend mit einer nicht rechtsmäßigen Handlungs Merkels 2015?
Das dir schon min 2 der Art. des Dublin Vertrages gepostet wurde, der es Staaten erlaubt, Asylbewerber aus sicheren Drittstaaten aufzunehmen, ignorierst du mal wieder völlig.

Also ist die der Art der Dublin Verordnung bekannt?
Nach Art. 17 der Dublin-III-Verordnung kann nämlich jeder Staat vom so genannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen. Deutschland kann also Asylverfahren prüfen, auch wenn es eigentlich gar nicht zuständig wäre. Es handelt sich also um keinen Bruch mit Dublin, sondern um eine Anwendung einer Regel, die die Verordnung ausdrücklich vorsieht.
https://www.tagesschau.de/inland/fluech ... q-103.html
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Senexx »

Paperbackwriter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 14:23)

Eine Gruppe von Rechtsanwälten hat Verfassungseschwerde eingelegt. Mal abwarten, was da kommt.
Im Grunde hätte der Bundestag eine Organklage einreichen müssen. Grenzöffnung Merkels zog jährliche Mehrausgaben von 40 Milliarden Euro nach sich. Diese wurden vom Bundestag nicht bewilligt. Ein Verstoß gg. die Haushaltssouveränität des Bundestages. Aber damit nimmt man es dann nicht so genau, wenn es politisch opportun ist.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Paperbackwriter »

relativ hat geschrieben:(20 Aug 2018, 15:04)

Mir ging es sowieso nur um die Richtigstellung seiner falschen Behauptungen. Was er sich wünscht kann man ja erahnen.
Diese Richtigstellungen werde ich, wenn nötig immer wieder machen, denn sowas darf man hier m.M. nicht unkommentiert stehen lassen.
Oder man meldet es als Themenfremd und der Mod entfernt dies, wenn er auch dieser Meinung ist.
Melden is jetzt nicht so meins, auch wenn ich weiss, das es den Mods eher hilft.
Du hast nichts richtig gestellt. Du hast etwas behauptet, was du nicht belegen kannst. So einfach ist das.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von relativ »

Bleibtreu hat geschrieben:(20 Aug 2018, 15:09)

Dafuer gibt es eine ganz einfache Loesung, wenn du Geschriebenes nicht unkommentiert stehen lassen willst:

Den Beitrag zitieren, copy&paste und dann Zitiertes mit deiner Antwort in einem passenden Strang einstellen - schwupp ist die Diskussion dort, wo sie hingehoert. Im UrsprungsStrang dann noch einen Link mit kurzem Kommentar hinterlassen, damit Juser, die ausser dem Angeschrieben dazu mitdiskutieren wollen, auch wissen, wo es weiter geht. :)
In welchen Strang würdest du dies denn jetzt posten?
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von relativ »

Paperbackwriter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 15:12)

Du hast nichts richtig gestellt. Du hast etwas behauptet, was du nicht belegen kannst. So einfach ist das.
Du scheinst nicht so richtig sehen zu können. :D
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Paperbackwriter »

relativ hat geschrieben:(20 Aug 2018, 15:11)

Lol.
Als die Feststellung das Dublin 3 noch Gültigkeit hat, ist bei dir gleichbedeutend mit einer nicht rechtsmäßigen Handlungs Merkels 2015?
Das dir schon min 2 der Art. des Dublin Vertrages gepostet wurde, der es Staaten erlaubt, Asylbewerber aus sicheren Drittstaaten aufzunehmen, ignorierst du mal wieder völlig.

Also ist die der Art der Dublin Verordnung bekannt?

https://www.tagesschau.de/inland/fluech ... q-103.html
Ich bezweifle jetzt wirklich, dass du jemals dahinter kommst, um was es eigentlich geht. Die illegale Einreise von Flüchtlingen war verfassungswidrig. Punkt. Die Aussetzung der Kontrollen durch die Regierung war verfassungswidrig. Punkt. Vielleicht versuchst du mal zu verstehen, um was es geht, anstatt hier rechthaberisch zu behaupten, dass ich lüge. Dabei fischt du im Trüben, denn ich rede von dem Verfassungsbruch, du von etwas ganz anderem.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von relativ »

Senexx hat geschrieben:(20 Aug 2018, 15:11)

Im Grunde hätte der Bundestag eine Organklage einreichen müssen. Grenzöffnung Merkels zog jährliche Mehrausgaben von 40 Milliarden Euro nach sich. Diese wurden vom Bundestag nicht bewilligt. Ein Verstoß gg. die Haushaltssouveränität des Bundestages. Aber damit nimmt man es dann nicht so genau, wenn es politisch opportun ist.
Nunja der Bundestatg hätte es machen können, war aber Mehrheitlich bei der Kanzlerin. Die AfD versucht es mal wieder, aber ich fürchte auch dies geht wieder nach hinten los.
Die einzige Möglichkeit Merkel abzustrafen besteht in der Wahl und was soll ich sagen. Es hat eben nicht gereicht. Als Demokrat sollte man sowas mit Demut ertragen können. In 4 Jahren gibt es zwar nicht mehr die Chance Angie abzuwählen, aber du darfst wieder ein Kreuz deiner Überzeugung machen.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Vongole »

Senexx hat geschrieben:(20 Aug 2018, 15:11)

Im Grunde hätte der Bundestag eine Organklage einreichen müssen. Grenzöffnung Merkels zog jährliche Mehrausgaben von 40 Milliarden Euro nach sich. Diese wurden vom Bundestag nicht bewilligt. Ein Verstoß gg. die Haushaltssouveränität des Bundestages. Aber damit nimmt man es dann nicht so genau, wenn es politisch opportun ist.
Hätte hätte, Fahrradkette...
Jungs, spielt doch in einem passenden Thread über Deutschland weiter, wenn euch das Thema den Schlaf raubt.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Bleibtreu »

relativ hat geschrieben:(20 Aug 2018, 15:12)

In welchen Strang würdest du dies denn jetzt posten?
Im 2er gibt es doch reichlich zum Thema Fluechtlinge. Ich wuerde den SammelStrang http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 0#p4254065 praeferieren. Schreib Moses an [PN oder ModStrang], dass er ihn bitte wieder aufmacht. Das hat er wohl vergessen, nachdem ihm die Juser den Strang ein ums andere mal in den Abgrund geschreddert haben. :D
Zuletzt geändert von Bleibtreu am Mo 20. Aug 2018, 15:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von imp »

Senexx hat geschrieben:(20 Aug 2018, 15:11)

Im Grunde hätte der Bundestag eine Organklage einreichen müssen. Grenzöffnung Merkels zog jährliche Mehrausgaben von 40 Milliarden Euro nach sich. Diese wurden vom Bundestag nicht bewilligt. Ein Verstoß gg. die Haushaltssouveränität des Bundestages. Aber damit nimmt man es dann nicht so genau, wenn es politisch opportun ist.
Der Bundestag klagte weder gegen die Flüchtlingskosten noch verklagte er je die Regierung, wenn durch schlechte Wirtschaftslage der Sozialetat mehr als geplant belastet wurde. Sowas wäre absolut neu und unüblich gewesen, von Müssen kann keine Rede sein. Übe dich mal nicht in Legendenbildung.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von relativ »

Paperbackwriter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 15:16)

Ich bezweifle jetzt wirklich, dass du jemals dahinter kommst, um was es eigentlich geht. Die illegale Einreise von Flüchtlingen war verfassungswidrig. Punkt.

Die Aussetzung der Kontrollen durch die Regierung war verfassungswidrig. Punkt. Vielleicht versuchst du mal zu verstehen, um was es geht, anstatt hier rechthaberisch zu behaupten, dass ich lüge. Dabei fischt du im Trüben, denn ich rede von dem Verfassungsbruch, du von etwas ganz anderem.
Ich habe dir die Frage gestellt aber keine Antwort bekommen, ob es dir nur um die fehlenden Ausweiskontrollen ging. Dein Punkt kannst vergessen der wäre nämlich nur dann angebracht wenn es auch ein Urteil darüber geben würde.
Eine illegale Einreise gab es 2015 in der Masse eben auch nicht, weil die Regierung ihr Ok gegeben hat und dies bene mit Dublin als auch mit Völker und Menschenrecht in übereinstimmung lag.
Auch unser GG stellt die Menschenwürde an oberster Stelle. Ich bezweifle stark , ob ein Verfassungsrichter hier zu einem anderen Ergebnis kommen würde, nur weil ein paar dieser Flüchtlinge illegale sind.
Er würde der Regierung evtl. eine Rüge erstellen, weil Verwaltungstechnisch nicht alles so Einwandtfrei lief, aber er würde diesbezüglich nie dem Volk das Urteil abnehmen welches es per Wahl hat und auch hatte.
Zuletzt geändert von relativ am Mo 20. Aug 2018, 15:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Senexx »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(20 Aug 2018, 15:21)

Der Bundestag klagte weder gegen die Flüchtlingskosten noch verklagte er je die Regierung, wenn durch schlechte Wirtschaftslage der Sozialetat mehr als geplant belastet wurde. Sowas wäre absolut neu und unüblich gewesen, von Müssen kann keine Rede sein. Übe dich mal nicht in Legendenbildung.
Eine schlechte Wirtschaftslage wird in der Regel nicht durch Beschluss der Regierung herbeigeführt.

Auf jeden Fall hat Merkel eine vernünftige europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik auf Jahre verzögert. Schon damals hätte die Möglichkeit bestanden, das Problem vernünftig zu lösen.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von imp »

Senexx hat geschrieben:(20 Aug 2018, 15:25)

Eine schlechte Wirtschaftslage wird in der Regel nicht durch Beschluss der Regierung herbeigeführt.
Eine menschliche Notsituation, die Grundlage dieser Fluchtbewegung aus Syrien, wurde auch nicht von der Regierung beschlossen. Die Sorte Propaganda, nach der die Kanzlerin im Alleingang Flucht und Vertreibung erfunden haben soll, dient diesem Thread nicht sonderlich.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Stoner »

Paperbackwriter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 15:16)

Die illegale Einreise von Flüchtlingen war verfassungswidrig. Punkt. Die Aussetzung der Kontrollen durch die Regierung war verfassungswidrig. Punkt.
Darüber wird das BVG irgendwann vielleicht entscheiden, die entsprechende Organklage liegt seit April dort vor. Unklar ist dabei, ob die Klage überhaupt zulässig ist, in diesem Stadium der Prüfung befindet man sich derzeit.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von relativ »

Senexx hat geschrieben:(20 Aug 2018, 15:25)

Eine schlechte Wirtschaftslage wird in der Regel nicht durch Beschluss der Regierung herbeigeführt.

Auf jeden Fall hat Merkel eine vernünftige europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik auf Jahre verzögert. Schon damals hätte die Möglichkeit bestanden, das Problem vernünftig zu lösen.
Ja wer ist denn da vor der Flüchtlingskrise vorgeprescht? Erzähl mal.
Keiner ausser ein paar Experten und die Flüchtlingsorganisationen. Da wollte nämlich niemand etwas von wissen ausse evtl. Italien, Spanien und Griechenland. Der Rest hat es sich hinter Dublin 3 gemütlich gemacht.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Paperbackwriter »

MäckIntaier hat geschrieben:(20 Aug 2018, 15:27)

Darüber wird das BVG irgendwann vielleicht entscheiden, die entsprechende Organklage liegt seit April dort vor. Unklar ist dabei, ob die Klage überhaupt zulässig ist, in diesem Stadium der Prüfung befindet man sich derzeit.
Nun, dann wird man sich für die Regierung entscheiden. Bin mal auf die Begründung gespannt. Mit meinem Rechtsverständnis stehe ich definitiv nicht alleine.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Ein Terraner »

Paperbackwriter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 12:09)

Habe ich hier schon eingestellt. Musst ein oder 2 Seiten zurück gehen.
Sorry ich finde nichts, setzt mal einen Link welche Beitrag du genau meinst.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Senexx »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(20 Aug 2018, 15:27)

Eine menschliche Notsituation, die Grundlage dieser Fluchtbewegung aus Syrien, wurde auch nicht von der Regierung beschlossen. Die Sorte Propaganda, nach der die Kanzlerin im Alleingang Flucht und Vertreibung erfunden haben soll, dient diesem Thread nicht sonderlich.
Es bestand keine Notwendigkeit, die 1,5 Millionen ins Land zu lassen.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von relativ »

Paperbackwriter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 15:32)

Nun, dann wird man sich für die Regierung entscheiden. Bin mal auf die Begründung gespannt. Mit meinem Rechtsverständnis stehe ich definitiv nicht alleine.
Aus nachvollziehbaren Gründen wird dieser Vorstoß wohl wieder scheitern, aber das war wohl auch nie wirkliches Ziel dieses AfD Vorstoßes, sondern mal wieder nur Effekhascherrei.

Wenn der zu erwartende ablehnende Bescheid kommt, dann geht das gejammere vom Opferstatus wieder los. Ziel erreicht.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Bleibtreu »

Senexx hat geschrieben:(20 Aug 2018, 15:39)

Es bestand keine Notwendigkeit, die 1,5 Millionen ins Land zu lassen.
Ueber die Art, wie mit der FluechtlingsKrise umgegangen wurde kann man sich streiten, aber sicherlich nicht, dass hoechste Notwendigkeit zum Handeln bestand - und damit sind wir wieder bei Europa
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Senexx »

Bleibtreu hat geschrieben:(20 Aug 2018, 15:43)

Ueber die Art, wie mit der FluechtlingsKrise umgegangen wurde kann man sich streiten, aber sicherlich nicht, dass hoechste Notwendigkeit zum Handeln bestand - und damit sind wir wieder bei Europa
Ja, es musste gehandelt werden. Das einfachste wäre die palästinensische Lösung gewesen: Lager für die illegalen Immigranten, dort, wo sie zu erst EU-Boden betreten haben. Selbstverständlich hätten die anderen Länder dafür zahlen müssen. Die Lager hätte man selbstverständlich nach Konfessionen, Nationalitäten und Familienstand trennen müssen. In den Lagern für junge Männer hätte man straffe Sport- und körperliche Betätigungsprogramme einführen müssen. Einmal um sie zu ermatten und die Aggressionen unter Kontrolle zu halten. Andererseits sie soweit zu ertüchtigen, dass sie irgendwann dann zurückkehren und ihre Länder hätten befreien oder wieder aufbauen können.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Stoner »

relativ hat geschrieben:(20 Aug 2018, 15:41)

Aus nachvollziehbaren Gründen wird dieser Vorstoß wohl wieder scheitern, ...
Welche Gründe waren das Ihrer Auffassung nach?
relativ hat geschrieben:(20 Aug 2018, 15:41)
Wenn der zu erwartende ablehnende Bescheid kommt, dann geht das gejammere vom Opferstatus wieder los. Ziel erreicht.
Zur politischen Klugheit gehört immer, den Blick nicht auf einen einzelnen Punkt zu richten. Für beide Szenarien sind Verwerfungen denkbar, die weit über ein bisschen Parteiengezänk hinausgehen.

Und warum erwarten Sie einen ablehnenden Bescheid? Eher aus vordergründigen rechtlichen oder eher staatspolitischen Überlegungen heraus?
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Paperbackwriter »

relativ hat geschrieben:(20 Aug 2018, 15:41)

Aus nachvollziehbaren Gründen wird dieser Vorstoß wohl wieder scheitern, aber das war wohl auch nie wirkliches Ziel dieses AfD Vorstoßes, sondern mal wieder nur Effekhascherrei.

Wenn der zu erwartende ablehnende Bescheid kommt, dann geht das gejammere vom Opferstatus wieder los. Ziel erreicht.
Mmh, nein. Dieses Ablehnung geschieht nicht aus rechtlichen Gründen sondern aus politischen. Wer tatsächlich glaubt, das BVerfG wäre nicht in der Wohlfühlzone von Bundesparteien der glaubt auch an den Weihnachtsmann.
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