Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(16 Jul 2018, 13:16)
Nein, so pauschal nicht. Das ist im Einzelfall an den gegebenen Kriterien zu prüfen. Es gibt kein deutsches Recht auf bitte woandershin flüchten.
Es gibt die Genfer Konvention, die Länder verpflichtet, Flüchtlinge zu versorgen und zu schützen, bis sie wieder zurück können. Eine Auswahl wohin man will gibt es nicht, genau aus dem Grund, den man seit 3-4 Jahren jetzt in Europa sieht, damit kein Chaos entsteht und niemand Reisen unternehmen muss, die unnötig lange und lebensgefährlich sind.
Alles, was innerhalb der EU geschieht, vor allem in Deutschland, geschieht auf Freiwilligkeit, wird als alternativlos verkauft, und dann ist es schon zu viel oder zu "rääächts" wenn Kritik aufkommt, und weder eine Assimilation, gar eine Integration, zu erkennen ist.
Und nach unserem Deutschen Recht, dürfte hier gar keiner reingekommen sein, Drittstaatenregelung etc., höchstens über Flughäfen, von daher gibt es sehr wohl ein Deutsches Recht "bitte woanders hinzuflüchten", vor allem wenn man von soweit her kommt zu hinterfragen, vor was man an der Deutschen Grenze noch flüchten soll. Die angebliche Legitimitation jetzt beruft sich ja auf einen rechtlichen Kuddelmuddel zwischen angeblicher Ausnahmenregelungen national für solche Fälle und DublinIII oder auch nicht, da in der Dublin III Gesetzgebung auch etwas anderes steht.