H2O hat geschrieben:(23 Sep 2018, 12:27)
Da leitet Sie Wunschdenken. Unser Grundgesetz sieht Asylrecht vor, das in jedem Einzelfall in einem Aufnahmeverfahren zu prüfen und erforderlichenfalls in einem Gerichtsverfahren zu entscheiden ist.
Wenn andere dieses vom humanitären Völkerrecht abgeleitete Asylrecht nicht anwenden oder verweigern, dann stimmen wir in unseren Wertesystemen nicht überein, und schleunigste Herauslösung aus der Gemeinschaft ist angezeigt. Ich möchte mit diesen Partnern dann keine Schicksalsgemeinschaft bilden.
1. Dann rekapitulieren wir mal. 2015 hat Deutschland in Person der Kanzlerin unser Grundgesetz und das rechtsverbindliche für alle EU-Staaten bestehende Dublin III Verfahren (nach dem Dublin-Verfahren ist derjenige Staat verpflichtet das Asylverfahren durchzuführen, in welchem die asylsuchende Person zum ersten Mal die EU-Grenzen betritt) über Nacht gebrochen und alle die es möchten, nach Deutschland eingeladen. Das einige EU Staaten nun auf dem Standpunkt stehen: Wer sich die Suppe einbrockt, muss sie auch auslöffeln oder wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen, ist nachvollziehbar.
Im Jahr 2018 betrug die Gesamtschutzquote der Asylbewerber in Deutschland 32,2 Prozent. Die Gesamtschutzquote berechnet sich aus der Anzahl der Asylanerkennungen, der Flüchtlingsanerkennungen, der Gewährungen von subsidiärem Schutz und der Feststellungen eines Abschiebungsverbotes bezogen auf die Gesamtzahl der Entscheidungen im betreffenden Zeitraum.
67,8% der Antragsteller müssten also umgehend in ihr Heimatland zurückgebracht werden.
2. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16a
(1)
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2)
Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
Nun noch ein paar Sätze zu den Gesamtkosten:
"Hans-Werner Sinn bezweifelt, dass der Flüchtlingszustrom Deutschland wirtschaftlich helfen kann. Vor allem wegen ihrer geringen Qualifikationen würden die Zuwanderer den Staat vielmehr gigantische Summen kosten, warnte der scheidende Ifo-Chef bei einer Rede in München.
Die Berechnung des Freiburger Finanzwissenschaftlers Bernd Raffelhüschen, der pro Flüchtling Kosten von 450.000 Euro errechnet hat, hält Sinn noch für optimistisch. Denn Raffelhüschens Zahlen würden nur dann gelten, wenn die Asylbewerber so schnell in den Arbeitsmarkt integriert werden können wie frühere Einwanderer.
Sinn macht sich große Sorgen um den deutschen Staat. Der sei für den Schutz des kollektiven Eigentums verantwortlich, das über Generationen hinweg geschaffen wurde. Die Politik der offenen Grenzen würde genau dies ignorieren. „Liberale und offene Gesellschaften gibt es nur mit Zäunen und nicht ohne“, sagte Sinn. Das hätten viele in Deutschland aber nicht verstanden."