Wir sind uns doch einig, daß das EU-Parlament in Gemeinschaftsfragen als Gesetzgeber auftreten sollte. Dem stehen aber noch die Hoheitsrechte der Mitgliedsstaaten im Wege. Das bedeutet, daß die nationalen Parlamente sich weder der Gesetzgebung durch den EU-Ministerrat noch durch das EU-Parlament fügen müssen. Auf der Ebene des Ministerrats gibt es das Veto eines Mitglieds, aber nicht mehr in jeder Angelegenheit. Das ist schon einmal ein Vorteil.Fliege hat geschrieben:(14 Dec 2018, 11:11)
Geht doch: "Juncker muss sich Misstrauensvotum stellen: Das Europaparlament hat über einen Misstrauensantrag gegen das Team von Jean-Claude Juncker beraten".
Und auch das geht: "EU-Parlament fordert Gesetzesvorschlag".
Wie auch immer.
Ganz so zahnlos ist das EU-Parlament nicht, sofern sich Mehrheiten finden.
Aber in der unaufgeräumten Ecke kämpft Polen gegen das mit qualifizierter Mehrheit
angenommene Verteilungsgesetz für Flüchtlinge... und tanzt den Partnern damit auf der Nase herum. Im Grunde ein Kampf der nationalen Ausübung eines Rechts gegen die gemeinschaftliche Rechtssetzung.
Die EU-Kommission haut Polen dafür den Bruch seiner Verfassung um die Ohren, wodurch der Sejm die Gewaltenteilung (unabhängige Justiz) abschaffen wollte. Diese Struktur gehört aber zu den EU-Verträgen... und da hat die Kommission durchaus auch Zähne. Der EuGH hat Polen im Eilverfahren verdonnert, seine Verfassungsänderung zurück zu nehmen. Das hat geklappt.
Wir sind in der EU tatsächlich noch nicht so weit, wie wir Europäer gern wären. Und man muß fürchten, daß der nationale Widerstand zunehmend in Mode kommt. Das ist besonders schlecht für das EU-Parlament, das durch nationale Parlamente immer weiter abgedrängt wird.