Welche Gemeinsamkeiten sollen denn das sein? Für die Visegradstaaten gibt es nur eine Null-Asyl-Politik.Wähler hat geschrieben:(19 Apr 2018, 17:01)
Es gibt anscheinend auch einige Gemeinsamkeiten in der EU-Asylpolitik.
Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Wähler hat geschrieben:(19 Apr 2018, 17:01)
https://www.euractiv.de/section/eu-auss ... gsrechten/
Euractiv 18. April 2018 Geplantes EU-Asylsystem
Es gibt anscheinend auch einige Gemeinsamkeiten in der EU-Asylpolitik.
In den Visegradstaaten gibt es keine Diskussion über sichere Herkunftsländer, weil es dort fast keine Flüchtlinge gibt. Aber die anderen EU-Länder sollten sich sowieso nicht nach den Visegradstaaten und deren völlig einseitigen Migrationspolitik richten.Orbiter1 hat geschrieben:(19 Apr 2018, 17:10)
Welche Gemeinsamkeiten sollen denn das sein? Für die Visegradstaaten gibt es nur eine Null-Asyl-Politik.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Wie wollen sie denn eine gemeinsame EU-Asylpolitik ohne Zustimmung der Visegradstaaten vereinbaren?Wähler hat geschrieben:(19 Apr 2018, 17:19)
In den Visegradstaaten gibt es keine Diskussion über sichere Herkunftsländer, weil es dort fast keine Flüchtlinge gibt. Aber die anderen EU-Länder sollten sich sowieso nicht nach den Visegradstaaten und deren völlig einseitigen Migrationspolitik richten.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Wähler hat geschrieben:(19 Apr 2018, 17:19)
In den Visegradstaaten gibt es keine Diskussion über sichere Herkunftsländer, weil es dort fast keine Flüchtlinge gibt. Aber die anderen EU-Länder sollten sich sowieso nicht nach den Visegradstaaten und deren völlig einseitigen Migrationspolitik richten.
Durch qualifizierte Mehrheiten, wie bei dem Verteilungsschlüssel. Vergessen dürfen wir nicht, dass zwei Visegradstaaten vor dem EuGH mit Klagen bezüglich des Verteilungsschlüssels gescheitert sind. Gegen eine Verschärfung der Abschiebung in sichere Herkunftsländer werden die Visegradstaaten sicherlich nichts einzuwenden haben. Das mit der Verschärfung steht übrigens im Euractiv-Artikel drin.Orbiter1 hat geschrieben:(19 Apr 2018, 17:26)
Wie wollen sie denn eine gemeinsame EU-Asylpolitik ohne Zustimmung der Visegradstaaten vereinbaren?
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Hallo Wähler.
Selbst wenn sie letztendlich doch diesen Verteilungsschlüssel anerkennen würden, heißt das nicht, daß sie diese Flüchtlinge auch human behandeln würden.
Nur zur Information:Wähler hat geschrieben:In den Visegradstaaten gibt es keine Diskussion über sichere Herkunftsländer, weil es dort fast keine Flüchtlinge gibt. Aber die anderen EU-Länder sollten sich sowieso nicht nach den Visegradstaaten und deren völlig einseitigen Migrationspolitik richten.
- "In Tschechien lebten im vergangenen Jahr 558 Menschen, die über eine Form humanitären Schutzes verfügten – das heißt entweder Asyl oder eine Anerkennung als subsidiärer Schutzberechtigter. Umgerechnet war dies 0,03 Prozent der Bevölkerung. In Ungarn sind es insgesamt 3373 Menschen, in Polen aber sogar nur 258 und in der Slowakei 460"
- -- Tereza Freidingerová von Člověk v tísni (Mensch in Not)
Der Verteilungsschlüssel ist insofern gescheitert - egal, ob er nun gerichtich bestätigt wurde oder nicht, weil einige Länder dieses Gerichtsurteil immer noch ablehnen. Auch ein Verfahren (was ja bishin zum Stimmentzug führen kann) ... zu solch einem Verfahren wird es wohl kaum kommen, da dieses Verfahren ja einstimmig beschlossen werden muß. Ob aber etwa Ungarn einem derartigen Verfahren gegen Polen zustimmen würde, darf getrost bezweifelt werden, da Ungarn ja dann befürchten muß, daß Polen seinerseits einem solchen Verfahren gegen Ungarn zustimmen würde.Wähler hat geschrieben:Durch qualifizierte Mehrheiten, wie bei dem Verteilungsschlüssel. Vergessen dürfen wir nicht, dass zwei Visegradstaaten vor dem EuGH mit Klagen bezüglich des Verteilungsschlüssels gescheitert sind. Gegen eine Verschärfung der Abschiebung in sichere Herkunftsländer werden die Visegradstaaten sicherlich nichts einzuwenden haben. Das mit der Verschärfung steht übrigens im Euractiv-Artikel drin.
Selbst wenn sie letztendlich doch diesen Verteilungsschlüssel anerkennen würden, heißt das nicht, daß sie diese Flüchtlinge auch human behandeln würden.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Diese Möglichkeit besteht auch, aber was soll das bringen? Die überstimmten Länder aus Osteuropa und voraussichtlich Österreich werden die dann beschlossene Asylrechtsreform einfach nicht anwenden und ignorieren. Dann gibt es wieder Klagen vor dem EuGH dessen Urteil von den betroffenen Ländern nicht anerkannt werden. Sanktionen sind wegen erforderlicher Einstimmigkeit nicht umsetzbar.Wähler hat geschrieben:(19 Apr 2018, 17:32)
Durch qualifizierte Mehrheiten, wie bei dem Verteilungsschlüssel.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Andere nennen dieses Verhalten sogar "Einhaltung der europäischen Asylgesetze"Orbiter1 hat geschrieben:(19 Apr 2018, 08:58)
Da geht es der österreichischen Regierung darum Österreich möglichst unattraktiv für Asylbewerber zu machen. Die betroffenen Personen mögen doch bitteschön in einem anderen Land ihren Asylantrag stellen. Und damit wollen sie den (s. Threadtitel) Asyl-Missbrauch in Europa bekämpfen?
Ich würde sagen, dass schon eine große Menge an Asylbewerbern in Österreich waren, bevor die FPÖ in die Regierung kam. Schon deshalb gibt es Asylbewerber in Österreich. Und auch Deutschland ist (bis auf Nord und Ostsee) von Schengenstaaten umgeben, hätte auch illegale Migranten abweisen müssen, wenn man sich an Gesetze gehalten hätte.Wie kann es überhaupt Asylbewerber in Österreich geben? Die neue Regierung, insbesondere der Koalitionspartner FPÖ, der alle asylrelevanten Ministerien besetzt, ist mit dem Versprechen angetreten die österreichischen Grenzen gegen die illegale Migration abzusichern. Und Österreich ist bekanntlich vollständig von Schengenstaaten umgeben in denen Dublin III gilt. Österreich hätte also alle illegale Migranten an der Grenze erkennen und zurückweisen müssen.
Vielleicht sollte zur Abwechslung mal der "Urlauber" den Beweis liefern, was er in dem Land gemacht hat, aus dem er geflohen ist.Auf den Nachweis der österreichischen Behörden dass die dort Urlaub machen bin ich schon gespannt.
Wieso müssen wir das GG abschaffen? Man müsste es einfach einhalten (Art. 16a Absatz 2)Im europäischen Asyl-Abschreckungs- und Rausekel-Wettbewerb liegen Ungarn und die anderen Visegradstaaten uneinholbar vorn. Wir könnten aber das Grundgesetz abschaffen dann ergeben sich auch für Deutschland Chancen an ihnen vorbeizuziehen.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Es geht nicht um das Recht, sondern um das wahrscheinliche Wissen, dass ein Asylantrag keinen Erfolg haben wird. Wer aus einem Land kommt, wo zwar Armut herrscht, derjenige aber nicht politisch verfolgt wird und wo es auch keinen Krieg oder Bürgerkrieg gibt, der hat kein Anrecht auf Asyl, stellt er trotzdem einen Asylantrag, dann muss es etwas auf die Finger geben, auch zur Abschreckung. Der Asylantrag darf nicht als Eintrittskarte zu einem besseren Leben werden.Senexx hat geschrieben:(19 Apr 2018, 15:08)
Und der Versuch, einen vermeintlichen Anspruch wahrzunehmen, ist kein Missbrauch, sondern die Anspruchnahme eines zustehenden Rechts, nämlich - in diesem Fall - des Rechts, Asyl zu beantragen.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Wenn ich zB. ein Auto verkaufe und einen potentiellen Käufer wegen des Zustands des Autos täusche, die KFZ-Papiere fälsche und lüge, was das Zeug hält, um einen höheren Preis zu erzielen, wie würdest du das dann nennen? In meinen Augen ist das Betrug. Und in erster Linie geht der Betrug ja zu Lasten der echten Schutzbedürftigen, denen wird der Platz weggenommen.Der Neandertaler hat geschrieben:(19 Apr 2018, 16:47)
ob dies Asyl-Betrug ist, ... ich-weiß-nicht, ob dies die richtige Definition ist?
Diese Person sollte sich um ein Arbeitsvisum bemühen und nicht das Asylsystem mißbrauchen.Denn viele derer, die hierzulande einreisen, weil sie hier arbeiten wollen, sind, um diesen Wunsch zu vollziehen, gezwungen Asyl zu beantragen.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Er kann politisch verfolgt sein. Das muss geprüft werden.Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Apr 2018, 19:21)
Es geht nicht um das Recht, sondern um das wahrscheinliche Wissen, dass ein Asylantrag keinen Erfolg haben wird. Wer aus einem Land kommt, wo zwar Armut herrscht, derjenige aber nicht politisch verfolgt wird und wo es auch keinen Krieg oder Bürgerkrieg gibt, der hat kein Anrecht auf Asyl, stellt er trotzdem einen Asylantrag, dann muss es etwas auf die Finger geben, auch zur Abschreckung. Der Asylantrag darf nicht als Eintrittskarte zu einem besseren Leben werden.
Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Wo steht denn in den europäischen Asylgesetzen etwas von Flüchtlinge für die Asylbearbeitung zahlen lassen oder das Auslesen von Handydaten?sunny.crockett hat geschrieben:(19 Apr 2018, 18:45)
Andere nennen dieses Verhalten sogar "Einhaltung der europäischen Asylgesetze"
Jetzt ist die FPÖ aber schon eine Weile in der Regierung. Und die muß sich an ihren Aussagen messen. Das waren die Sicherung der Grenzen gegen illegale Migration und eine zügige Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern. Nichts davon ist umgesetzt.Ich würde sagen, dass schon eine große Menge an Asylbewerbern in Österreich waren, bevor die FPÖ in die Regierung kam. Schon deshalb gibt es Asylbewerber in Österreich.
Der EuGH hat das anders entschieden.Und auch Deutschland ist (bis auf Nord und Ostsee) von Schengenstaaten umgeben, hätte auch illegale Migranten abweisen müssen, wenn man sich an Gesetze gehalten hätte.
Nö, beweisen muß sowas der Ankläger. Dazu können die Ösis ja 500 oder 1.000 Beamte in die Krisenregionen der Welt schicken wenn ihnen das Thema so wichtig ist.Vielleicht sollte zur Abwechslung mal der "Urlauber" den Beweis liefern, was er in dem Land gemacht hat, aus dem er geflohen ist.
Als ob es Asyl nur wegen politischer Verfolgung geben würde. Bitte nicht langweilen.Wieso müssen wir das GG abschaffen? Man müsste es einfach einhalten (Art. 16a Absatz 2)
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Die Prämisse ist, dass jemand kommt, der nicht verfolgt wird und der wissen könnte (Facebook, Familienmitglieder), dass er in Deutschland kein Asyl bekommt (Mißbrauch des Asylrechts) oder er weiß es und versucht es unter Vorspegelung falscher Tatsachen trotzdem (imA. Betrug).Senexx hat geschrieben:(19 Apr 2018, 19:39)
Er kann politisch verfolgt sein. Das muss geprüft werden.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Sie können jederzeit einen Antrag auf Wohngeld stellen, auch wenn sie keine Aussicht haben. Das ist nicht strafbar.Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Apr 2018, 20:07)
Die Prämisse ist, dass jemand kommt, der nicht verfolgt wird und der wissen könnte (Facebook, Familienmitglieder), dass er in Deutschland kein Asyl bekommt (Mißbrauch des Asylrechts) oder er weiß es und versucht es unter Vorspegelung falscher Tatsachen trotzdem (imA. Betrug).
Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Man muß sich sowieso fragen wie lange das Thema Flüchtlinge noch den Stellenwert behält. Laut UNHCR sind in diesem Jahr über die Mittelmeerrouten (Griechenland, Italien, Spanien) gerade einmal 18.000 Flüchtlinge in Europa angekommen. Quelle: http://data2.unhcr.org/en/situations/mediterranean Gleichzeitig haben in den ersten 3 Monaten in Deutschland 40.000 Flüchtlinge einen Erstantrag auf Asyl gestellt. Die kommen zum größten Teil über die angeblich geschlossene Balkanroute, wobei Österreich Komplettversagen unterstellt werden muß. Die FPÖ wollte ja die illegale Migration stoppen.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Wenn das aber plötzlich massenhaft Leute machen, wird es zu einem großen Problem und muss gelöst werden.Senexx hat geschrieben:(19 Apr 2018, 20:11)
Sie können jederzeit einen Antrag auf Wohngeld stellen, auch wenn sie keine Aussicht haben. Das ist nicht strafbar.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Man könnte "Schnellverfahren" einführen. Und "Schnellgerichte" für eventuelle Einsprüche. Und Gebühren für abgelehnte Anträge. Und eventuell Kaution, bevor ein Einspruch verhandelt wird. Oder was auch immer.Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Apr 2018, 21:04)
Wenn das aber plötzlich massenhaft Leute machen, wird es zu einem großen Problem und muss gelöst werden.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Für so etwas braucht es eine Rechtsgrundlage, ergo Gesetze.Senexx hat geschrieben:(19 Apr 2018, 21:05)
Man könnte "Schnellverfahren" einführen. Und "Schnellgerichte" für eventuelle Einsprüche.
Wie auch schon geschrieben:
"Hier müsste der Gesetzgeber tätig werden und solch ein Handeln unter Strafe stellen, deren mildeste Form lediglich die bedingungslose und sofortige Abschiebung in die Heimat (nach Identitäts- und Herkunftsfeststellung mit allen rechtsstaatlichen Mitteln) bedeutet."
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Seit wann sind Familien oder Facebook in der Lage, ueber Asylansprueche zu entscheiden? Jede Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung.Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Apr 2018, 20:07)
Die Prämisse ist, dass jemand kommt, der nicht verfolgt wird und der wissen könnte (Facebook, Familienmitglieder), dass er in Deutschland kein Asyl bekommt (Mißbrauch des Asylrechts) oder er weiß es und versucht es unter Vorspegelung falscher Tatsachen trotzdem (imA. Betrug).
Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Den Antrag auf Asyl können sie nicht unter Sanktionen stellen. Sie können wohl aber seine Attraktivität einschränken.Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Apr 2018, 21:07)
Für so etwas braucht es eine Rechtsgrundlage, ergo Gesetze.
Wie auch schon geschrieben:
"Hier müsste der Gesetzgeber tätig werden und solch ein Handeln unter Strafe stellen, deren mildeste Form lediglich die bedingungslose und sofortige Abschiebung in die Heimat (nach Identitäts- und Herkunftsfeststellung mit allen rechtsstaatlichen Mitteln) bedeutet."
Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Man kann Verfahren durchaus beschleunigen und typisiert klassifizieren und unterschiedlich bei den Entscheidungswegen verfahren.think twice hat geschrieben:(19 Apr 2018, 21:15)
Seit wann sind Familien oder Facebook in der Lage, ueber Asylansprueche zu entscheiden? Jede Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung.
Es ist ja völlig klar, dass das Asylrecht massenhaft missbraucht wird.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Der Antrag würde abgelehnt. Wohngeld erhalten nur Personen, die keine Transfer- oder Asylbewerberleistungen beziehen.Senexx hat geschrieben:(19 Apr 2018, 20:11)
Sie können jederzeit einen Antrag auf Wohngeld stellen, auch wenn sie keine Aussicht haben. Das ist nicht strafbar.
Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Ich glaube nicht, dass Tom Bombadil Transferleistungen erhält. Deshalb kann er jederzeit einen Antrag auf Wohngeld stellen, der, bestimmt, folgenlos - und damit auch straflos - abgelehnt würde.think twice hat geschrieben:(19 Apr 2018, 21:21)
Der Antrag würde abgelehnt. Wohngeld erhalten nur Personen, die keine Transfer- oder Asylbewerberleistungen beziehen.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Ah, da will einer den Rechtsstaat aushebeln.Senexx hat geschrieben:(19 Apr 2018, 21:05)
Man könnte "Schnellverfahren" einführen. Und "Schnellgerichte" für eventuelle Einsprüche. Und Gebühren für abgelehnte Anträge. Und eventuell Kaution, bevor ein Einspruch verhandelt wird. Oder was auch immer.
Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Gesetze sind, solange sie nicht vom BverfG verworfen werden, rechtsstaatlich.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Erstmal müssen sie aber erlassen werden mit 2/3 Mehrheit des Bundestages.Senexx hat geschrieben:(19 Apr 2018, 21:25)
Gesetze sind, solange sie nicht vom BverfG verworfen werden, rechtsstaatlich.
Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Gesetze werden mit einfacher Mehrheit verabschiedet.think twice hat geschrieben:(19 Apr 2018, 21:35)
Erstmal müssen sie aber erlassen werden mit 2/3 Mehrheit des Bundestages.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Den missbräuchlich gestellten Antrag sehr wohl.Senexx hat geschrieben:(19 Apr 2018, 21:15)
Den Antrag auf Asyl können sie nicht unter Sanktionen stellen.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Das geht nicht. Sie können noch so sehr strampeln.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Und ob das geht, die Fahrlässigkeit oder der Vorsatz muss natürlich bewiesen werden.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Sie müssten ein Gesetz dafür schaffen, und jeder "Täter" müsste dann in einem eigenen Verfahren verurteilt werden. Dagegen gäbe es dann Berufung usw.Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Apr 2018, 21:49)
Und ob das geht, die Fahrlässigkeit oder der Vorsatz muss natürlich bewiesen werden.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Eben: http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 4#p4185224Senexx hat geschrieben:(19 Apr 2018, 21:59)
Sie müssten ein Gesetz dafür schaffen, und jeder "Täter" müsste dann in einem eigenen Verfahren verurteilt werden. Dagegen gäbe es dann Berufung usw.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Das wäre aber völlig sinnlos. Würde neben das Asylverfahren dann noch ein Strafverfahren setzen. Die Justiz dürfte sich bedanken.Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Apr 2018, 22:16)
Eben: http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 4#p4185224
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Grundgütiger, ein Verfahren würde es nur geben, wenn ein begründeter Verdacht des Betrugs bestehen würde.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Wähler hat geschrieben:(19 Apr 2018, 17:32)
Durch qualifizierte Mehrheiten, wie bei dem Verteilungsschlüssel. Vergessen dürfen wir nicht, dass zwei Visegradstaaten vor dem EuGH mit Klagen bezüglich des Verteilungsschlüssels gescheitert sind. Gegen eine Verschärfung der Abschiebung in sichere Herkunftsländer werden die Visegradstaaten sicherlich nichts einzuwenden haben. Das mit der Verschärfung steht übrigens im Euractiv-Artikel drin.
Das wäre dann ein Fall für eine EU der unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Besser, einige Länder bemühen sich um eine bessere EU-Asylpolitik, als dass alle nichts tun. Deutschland allein jedenfalls wird das europäische Flüchtlingsproblem nicht lösen können.Orbiter1 hat geschrieben:(19 Apr 2018, 18:33)
Diese Möglichkeit besteht auch, aber was soll das bringen? Die überstimmten Länder aus Osteuropa und voraussichtlich Österreich werden die dann beschlossene Asylrechtsreform einfach nicht anwenden und ignorieren. Dann gibt es wieder Klagen vor dem EuGH dessen Urteil von den betroffenen Ländern nicht anerkannt werden. Sanktionen sind wegen erforderlicher Einstimmigkeit nicht umsetzbar.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Zu was braucht ein EU Bürger Asyl in DeutschlandSenexx hat geschrieben:(19 Apr 2018, 11:47)
Ich geben Ihnen Recht. Aber es scheint auch andere Ansichten zu geben. Manche werden polemisch und faseln etwas von der "Abschaffung des Asylrechts".
Dabei gibt es schon jetzt Menschen zweiter Klasse: EU-Bürgern ist das Asylrecht so gut wie verwehrt, Nicht-EU-Bürger sind ihnen gegenüber privilegiert. Ein Treppenwitz.
Wenn dass der Fall wäre, dann gäbe es keine EU mehr und damit auch keine EU Bürger, die ja Siedlungsfreiheit innerhalb der EU genießen, solange es die EU noch gibt.
Der Treppenwitz erschließt sich nur darin, wie unglaublich konstruiert er ist.
Was die Abschaffung des Asylrechts betrifft: es wurde seit der Jugoslawienkrise kontinuierlich demontiert, so dass es heute nur noch ein Schatten seiner selbst ist.
Das Asylrecht verkommt zunehmend zu einem immer löchrigen Feigenblatt, an dessen Reste nun die Läuse von AfD, Pegida, Wutbürgern und der Fraktion der:" das wird man doch noch sagen dürfen" sich voll und fett fressen .
Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Wenn mich mein Staat politisch verfolgt, brauche ich Asyl.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Hallo Tom.
Zweitens: Ob dieser oder jener Asylantrag zuläßig und nachvollziehbar ist, ... dafür gibt es ja das Bamf oder letztlich auch Gerichte, die das überprüfen.
Abgesehen davon: durch einen derrtigen Vertrag wird nicht "echten Schutzbedürftigen ... der Platz weggenommen."
Dies bekommt setzt wiederum einiges voraus:
Erstens reden wir heute von und über Menschen, ...und die zu vergleichen mit einem Auto ...mit einer Maschine, ... ich glaube nicht, daß dies ein zuläßiger Vergleich wäre.Tom Bombadil hat geschrieben:Wenn ich zB. ein Auto verkaufe und einen potentiellen Käufer wegen des Zustands des Autos täusche, die KFZ-Papiere fälsche und lüge, was das Zeug hält, um einen höheren Preis zu erzielen, wie würdest du das dann nennen? In meinen Augen ist das Betrug. Und in erster Linie geht der Betrug ja zu Lasten der echten Schutzbedürftigen, denen wird der Platz weggenommen.
Zweitens: Ob dieser oder jener Asylantrag zuläßig und nachvollziehbar ist, ... dafür gibt es ja das Bamf oder letztlich auch Gerichte, die das überprüfen.
Abgesehen davon: durch einen derrtigen Vertrag wird nicht "echten Schutzbedürftigen ... der Platz weggenommen."
Wenn dies so einfach wäre. Ein Arbeitsvisum setzt einen "Aufenthaltstitel" voraus. (Blauen EU-Karte - § 19a AufenthG)Tom Bombadil hat geschrieben:Diese Person sollte sich um ein Arbeitsvisum bemühen und nicht das Asylsystem mißbrauchen.
Dies bekommt setzt wiederum einiges voraus:
- erstens muß "ein konkretes Arbeitsplatzangebot" vorliegen "und eine Berufsausübungserlaubnis, soweit diese vorgeschrieben ist".
- § 18 - Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
.....wenn wir DIREKT an so ein LAND stossen würden .....oder die Leute direkt ohne andere Länder zu betreten - in D ankommen WÜRDEN.Der Neandertaler hat geschrieben:(19 Apr 2018, 16:28)
Hallo Senexx.
Wo gibt es hierzulande oder sonstwo "Asyl-Missbrauch"?
- flieht er etwa vor Krieg oder ist einer Verfolgung von staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren ausgesetzt, muß er (politisches) Asyl bekommen - dies ist ein deklaratorischer Akt.
- (Genfer Flüchtlingskonvention - Artikel 14)
....ganz schön weit zu schwimmen ??? bis Emden. ?
Alles andere ist POLITISCHER >> guter willen..... Siehe AUSTRALIEN >> die machen das VOR.
Jetzt nicht - dass AUSTRALIEN kein Rechtsstaat ist...
ERST Papiere besorgen....dann einreisen. DAS GEHT WELTWEIT ....auch per INTERNET. (Antragstellung)
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel.
- Der Neandertaler
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Hallo.
Also wenn man dies alles hier so liest und sich zu Gemüte führt, könnte einem die Lust vergehen. Jemand, der von außen auf alles schaut, müßte sich schämen. Als ob das Recht auf Asyl vergangenheitlich nicht schon genug eingeschränkt wurde - erst wurde es ausgeweitet, dann, seit 1993, sukzessive wieder eingeschränkt.
Wenn aber grundsätzlich Länder zu "sicheren Herkunftsstaaten" erklärt werden, in denen zwar teilweise noch Bürgerkrieg und Vertreibung vorherrscht, Asylsuchende aber in Regionen (innerhalb dieser Länder) abgeschoben werden, in denen diese Kriegszustände (noch) nicht gegeben sind, kann man wohl weniger von Humanität reden. Dies ist einem christlichen Land, mit einer christlichen Regierungs-Partei, zu tiefst unwürdig!
Seltsam:
Wir sollten uns erstmal darüber klar werden, was wir überhaupt wollen? Wollen wir primär Flüchtlinge verhindern oder wollen wie das Schleppertum bekämpfen?
Im ersteren Fall sollten wir uns bemühen, die Fluchtursachen zu bekämpfen. Das ist nicht immer einfach, denn selten haben wir inmittelbaren Einfluß auf diese Ursachen.
Im zweiten Fall - Schlepper:
Also wenn man dies alles hier so liest und sich zu Gemüte führt, könnte einem die Lust vergehen. Jemand, der von außen auf alles schaut, müßte sich schämen. Als ob das Recht auf Asyl vergangenheitlich nicht schon genug eingeschränkt wurde - erst wurde es ausgeweitet, dann, seit 1993, sukzessive wieder eingeschränkt.
Orbiter1 hat geschrieben:Im europäischen Asyl-Abschreckungs- und Rausekel-Wettbewerb liegen Ungarn und die anderen Visegradstaaten uneinholbar vorn. Wir könnten aber das Grundgesetz abschaffen dann ergeben sich auch für Deutschland Chancen an ihnen vorbeizuziehen.
Asyl ist eine Frage der Humanität - das deutsche Asylrecht ist ein historisches Gebot. Denn in Anbetracht der Untaten in der Nazizeit wurde das Recht auf Asyl 1949 in das Grundgesetz aufnahmen. Somit sollten Menschen die Schutz benötigen ... die politisch verfolgt werden, ... ihnen sollte und wollte das demokratische Deutschland Schutz gewähren. Artikel 16 des Grundgesetzes galt vorerst nur für politisch Verfolgte - das Recht auf Asyl wurde aber 1954 mit der Unterzeichnung der Genfer Flüchtlingskonvention der Vereinten Nationen (GFK) seitens der BRD erweitert. Fortan hatten somit auch jene Asylsuchende ein Recht auf Schutz, die wegen ihrer "Rasse, Religion, Nationalität und Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe" verfolgt wurden. Gleichzeitig war es aber auch jedem Asylantragsstaat untersagt, einen Asylsuchenden in ein Gebiet abzuschieben, in dem sein Leben oder seine Freiheit bedroht war.sunny.crockett hat geschrieben:Wieso müssen wir das GG abschaffen? Man müsste es einfach einhalten (Art. 16a Absatz 2)
Orbiter1 hat geschrieben:Als ob es Asyl nur wegen politischer Verfolgung geben würde. Bitte nicht langweilen.
1990 legten EU-Politiker das Dubliner Übereinkommen zugrunde - welches bis heute in geänderter Form als Dublin-III besteht. Zudem darf die Regierung, nach Zustimmung des Bundesrates, Staaten als sicher einstufen, wenn "dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet".1993 wurde ebenfalls vereinbart, daß in sogenannten "sicheren Herkunftsstaaten" vermutet werden kann, daß dort "weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet - solange er nicht Tatsachen vorträgt, die diese Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird." (Art. 16a Abs. 3 GG) Flüchtlinge aus diesen Staaten werden sodann vom Recht auf Asyl ausgenommen. Einerseits hat das Bundesverfassungsgericht dies 1996 als "verfassungskonform" eingestuft - dies heißt aber lediglich, daß es nicht gegen unsere Verfassung verstößt ... die Frage, ob dies noch der Humanität entspricht, ... diese Frage wurde somit nicht geklärt.sunny.crockett hat geschrieben:Vielleicht sollte zur Abwechslung mal der "Urlauber" den Beweis liefern, was er in dem Land gemacht hat, aus dem er geflohen ist.
Wenn aber grundsätzlich Länder zu "sicheren Herkunftsstaaten" erklärt werden, in denen zwar teilweise noch Bürgerkrieg und Vertreibung vorherrscht, Asylsuchende aber in Regionen (innerhalb dieser Länder) abgeschoben werden, in denen diese Kriegszustände (noch) nicht gegeben sind, kann man wohl weniger von Humanität reden. Dies ist einem christlichen Land, mit einer christlichen Regierungs-Partei, zu tiefst unwürdig!
Andererseits hat, aufgrund der katastrophalen Zustände in griechischen Flüchtlingseinrichtungen, im Oktober 2010 das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß das dortige Asylsystem nicht (mehr) "den Vorgaben der Europäischen Union und internationalen Standards" genüge und somit sei "von Abschiebungen nach Griechenland abzusehen". (Aktenzeichen: 7 K 4376/07.F.A) Daraufhin wurde seitens des Innenministeriums und "mit Rücksicht auf die besondere Situation in Griechenland hinsichtlich der Gewährung eines menschenrechtskonformen Asylverfahrens" von einer Überstellung in das EU-Land vorläufig abgesehen. Zu klären bleibt auch, ob die Umkehr des beweisen-müssen ... also die Umkehr der Beweislast nicht letztlich unser Rechtssystem von den Füßen auf den Kopf stellen würde?sunny.crockett hat geschrieben:Und auch Deutschland ist (bis auf Nord und Ostsee) von Schengenstaaten umgeben, hätte auch illegale Migranten abweisen müssen, wenn man sich an Gesetze gehalten hätte.
- In dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagte!
Zugleich wurde vorgeschrieben, daß ein Eilantrag und/oder eine Klage gegen eine ablehnende Entscheidung, eine Abschiebungsandrohung oder eine Abschiebungsanordnung - mit zeitgleicher Verfügung eines Wiedereinreise- und Aufenthaltsverbotes, ... daß diese binnen Wochenfrist gestellt und erhoben werden. Nachfolgend entstanden für 2016 "Asylbewerber mit geringer Erfolgsaussicht", die etwa falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht oder Dokumente mutwillig vernichtet haben und somit "keine Bereitschaft zur Mitwirkung zeigen" fünf "besondere Aufnahmezentren", in denen Asylbewerbern "Schnellverfahren" durchlaufen sollen. Sie dürfen diese Einrichtung nicht verlassen. Angelehnt ist dies an das sogenannte "Flughafenverfahren", welches an einigen deutschen Flughäfen schon seit 1993 das durchgeführt wird. Dabei werden jedem Asylsuchenden im Transitbereich des Flughafens (also vor der Einreise nach Deutschland) Fingerabdrücke genommen - diese werden sodann in die EURODAC-Datenbank übernommen. Zudem wird jeder Asylsuchende, der keine oder gefälschte Ausweispapiere mit sich führt oder aus einem sicheren Herkunftsland stammt, und wenn es auf dem Flughafen-Gelände eine Unterbringungsmöglichkeit für Asylsuchenden gibt, ... wird dieser dort untergebracht. Das Asylgesuch muß er unmittelbar nach der Ankunft gegenüber der Bundespolizei begründen - bis über das Gesuch entschieden worden ist, darf er die Unterkunft nicht verlassen. Auch hier gilt:Senexx hat geschrieben:Man könnte "Schnellverfahren" einführen. Und "Schnellgerichte" für eventuelle Einsprüche.
- Bei Verstößen werden ihnen Leistungen gekürzt oder gestrichen und ihr Asyl-Verfahren ruht.
- diese "Schnellverfahren" gibt es schon. Ob dies aber letztlich immer noch einem Rechtsstaat entspricht? Wo kein Kläger - da kein Richter!
Seltsam:
- In Sachen TTIP oder sonstigen Handelsabkommen, in oder mit denen "Sondergerichte" eingerichtet werden sollen, die unabhängig unserer Justiz über Handelsfragen entscheiden sollen, wird die Frage einer Parallel-Justiz diskutiert - nur bei Menschen- bzw.: Asyl-Angelegenheiten nicht!?! ! Dies läßt tief blicken!
Ersteres: RICHTIG! Wie unaktraktiv soll dieses Asylverfahren, dessen Erfolgsaussicht und dessen Leistungen denn noch sein?Senexx hat geschrieben:Den Antrag auf Asyl können sie nicht unter Sanktionen stellen. Sie können wohl aber seine Attraktivität einschränken.
Wir sollten uns erstmal darüber klar werden, was wir überhaupt wollen? Wollen wir primär Flüchtlinge verhindern oder wollen wie das Schleppertum bekämpfen?
Im ersteren Fall sollten wir uns bemühen, die Fluchtursachen zu bekämpfen. Das ist nicht immer einfach, denn selten haben wir inmittelbaren Einfluß auf diese Ursachen.
Im zweiten Fall - Schlepper:
- Schlepper werden wohl immer von den potenziellen Flüchtlingen gebraucht, wenn Flüchtlingen auf legalem Weg nicht zum Ziel kommen. Wollenen wir also das Schleppertum bekämpfen, sollten wir potenziellen Flüchtlingen ermöglichen, auf legalem Weg einreisen zu können - anstatt Gesetze zu verschärfen.
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Was wirklich gegen Asyl-Mißbrauch in Europa hilft ist der Schutz der Außengrenzen und Resettlementprogramme von Personen die bereits außerhalb Europas überprüft wurden. In beiden Punkten gibt es gute Nachrichten. Laut UNHCR sind in diesem Jahr (Stichtag 20. April) weniger als 19.000 Migranten über die Mittelmeerrouten nach Europa gekommen. Das ist im Vergleich zu den Vorjahren eine dramatische Reduzierung. Quelle: http://data2.unhcr.org/en/situations/mediterranean Und das UNHCR konnte durch die Zusage Deutschlands das geplante Resettlementprogramm 2018/19 auf den Weg bringen. Positiv ist hier die Tatsache dass Deutschland nicht wie sonst 2/3 der Migranten in Europa aufnimmt sondern nur 20%, negativ ist die Tatsache dass sich die üblichen Verdächtigen (Visegradstaaten und auch Österreich) komplett verweigert haben. Vielleicht sollte man bei Asyl in Europa weiter in Richtung Resettlementprogrammen denken. Die betroffenen Migranten kommen auch sicher nach Europa und müssen nicht die Risiken einer Mittelmeerüberfahrt eingehen. Dieses Jahr sind bereits über 500 Migranten dabei ertrunken.
Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Mir drängt sich der Eindruck auf, daß sich die UNHCR mehr oder weniger als Abzählstelle und Beobachter als als Mitgestalter zur Eindämmung der Flüchtlingsbewegungen versteht. Mir fällt auf, daß die Meldung etwas beschreibt, was die Europäer überhaupt nicht steuern, allenfalls streitend hinnehmen, obwohl doch Europa ihr Kontinent ist.
Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Die Aufgabe des UNHCR ist es ja nicht die Flüchtlingsbewegungen einzudämmen. Sie kümmern sich primär um die Versorgung der Flüchtlinge. Die meisten der Flüchtlingslager auf der Welt werden von der UNHCR betrieben. Dort werden mehrere Mio Menschen versorgt. Jedenfalls das zigfache an Flüchtlingen die in Europa aufgenommen worden sind.H2O hat geschrieben:(22 Apr 2018, 08:44)
Mir drängt sich der Eindruck auf, daß sich die UNHCR mehr oder weniger als Abzählstelle und Beobachter als als Mitgestalter zur Eindämmung der Flüchtlingsbewegungen versteht.
Wie kommen sie darauf? Die EU hat sich inzwischen fast perfekt gegen Migranten die über das Mittelmeer kommen abgeschottet. Da spielen der Türkei-Deal, die Deals mit den Warlords in Libyen und die Grenzanlagen in Melilla und Ceuta eine große Rolle. Und was das Resettlementprogramm betrifft, das wurde zwischen dem UNHCR und der EU vereinbart. D. h. Steuerung durch die EU in jeder Hinsicht.Mir fällt auf, daß die Meldung etwas beschreibt, was die Europäer überhaupt nicht steuern, allenfalls streitend hinnehmen, obwohl doch Europa ihr Kontinent ist.
Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Ja, so hatte ich das Thema eigentlich auch eingeordnet. Der Text gab ein anderes Bild wieder. Vielen Dank für Ihre Geduld mit mir!Orbiter1 hat geschrieben:(22 Apr 2018, 09:09)
Die Aufgabe des UNHCR ist es ja nicht die Flüchtlingsbewegungen einzudämmen. Sie kümmern sich primär um die Versorgung der Flüchtlinge. Die meisten der Flüchtlingslager auf der Welt werden von der UNHCR betrieben. Dort werden mehrere Mio Menschen versorgt. Jedenfalls das zigfache an Flüchtlingen die in Europa aufgenommen worden sind.Wie kommen sie darauf? Die EU hat sich inzwischen fast perfekt gegen Migranten die über das Mittelmeer kommen abgeschottet. Da spielen der Türkei-Deal, die Deals mit den Warlords in Libyen und die Grenzanlagen in Melilla und Ceuta eine große Rolle. Und was das Resettlementprogramm betrifft, das wurde zwischen dem UNHCR und der EU vereinbart. D. h. Steuerung durch die EU in jeder Hinsicht.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Verkäufer und Käufer sind auch Menschen, der Kaufvertrag ist dann analog zum Asylantrag zu sehen.Der Neandertaler hat geschrieben:(21 Apr 2018, 13:18)
Erstens reden wir heute von und über Menschen...
In der Schweiz geht das merkwürdigerweise viel schneller. Oder ist die Schweiz kein Rechtsstaat mehr?Zweitens: Ob dieser oder jener Asylantrag zuläßig und nachvollziehbar ist, ... dafür gibt es ja das Bamf oder letztlich auch Gerichte, die das überprüfen.
Man muss eben Fähigkeiten haben, die in Deutschland oder der EU gebraucht werden, einfach nur arbeitswillig zu sein reicht dann eben nicht. Damit lässt sich aber auch keine Einwanderung unter dem Deckmantel des Asylrechts legitimieren. Und doch, jeder unberechtigte Asylbewerber verbraucht Ressourcen, die dann an anderer Stelle fehlen.Dies bekommt setzt wiederum einiges voraus
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
Thomas Jefferson
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Diffamierer der Linken.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
die deutsche Wirtschaft mit ihrem Geschrei nach fehlenden Arbeitskräften, ist nicht an der deutschen Gesellschaft, sondern an ihren Aufträgen und Gewinnen interessiert. Wenn von 100 Asylanten einer als tauglich hängenbleibt, so sind die restlichen 99 Ballastwasser der deutschen Gesellschaft; wen interessieert dies schon in den Spitzen des Kapitals?
Deutsche Korruption hat inzwischen Tradition. So sagte mir schon vor vielen, vielen Jahren ein türkischer Kollege, welcher nur ein Visum zum Studium hatte, dass er bei der entsprechenden Stelle, zwecks Aufenthaltsverlänerung, immer einen 'Blauen' in den Pass legte; dann wurde auch verlängert.
Dass die Regierung Gesetze für eine Ehe für alle, aber nicht für die EInreise und/oder Verbleib in diesem Land 'schafft', zeigt die ganze Ohnmacht dieses Machterhaltungssystems in Deutschland.
Deutsche Korruption hat inzwischen Tradition. So sagte mir schon vor vielen, vielen Jahren ein türkischer Kollege, welcher nur ein Visum zum Studium hatte, dass er bei der entsprechenden Stelle, zwecks Aufenthaltsverlänerung, immer einen 'Blauen' in den Pass legte; dann wurde auch verlängert.
Dass die Regierung Gesetze für eine Ehe für alle, aber nicht für die EInreise und/oder Verbleib in diesem Land 'schafft', zeigt die ganze Ohnmacht dieses Machterhaltungssystems in Deutschland.
Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
https://www.waz.de/staedte/witten/wir-w ... 51659.htmlIn seiner Heimat habe er nur positive Erfahrungen mit Deutschen gemacht, sagt er. Weshalb er den langen Weg auf sich nahm: Fünf Jahre sei er in Europa unterwegs gewesen, bis er endlich in Deutschland, in NRW ankam. Alles sei legal abgelaufen. Er habe eine Duldung bekommen, jedoch keine Aufenthaltserlaubnis, obwohl er den geforderten Sprachkurs absolviert habe. Mit der Heirat hoffte er, auch das Recht auf diesen Aufenthaltstitel zu erlangen.
Da sieht man was hier schief läuft und dem Asyl-Missbrauch Tür und Tor geöffnet ist. 5 Jahre tingelte der Durch Europa und beantragt dann Asyl in Deutschland! Anrecht hat er sowieso nicht, kann aber bleiben. Während der ganzen Zeit wird er von Sozialleistungen versorgt. Warum hat man den nicht sofort abgeschoben?
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Hallo Tom.
Die Paragrahen und deren Vorschriften, die ich in meinem letzten Beitrag zitiert habe - der zugegebenermaßen recht lang und dröge ist und den wohl kaum jemand zu Ende gelesen hat, ... also: "Flughafenverfahren ... Schnellverfahren ... Klage ... binnen Wochenfrist", daß dies lediglich Gesetze sind, die die Theorie, aber weniger die reale Praxis widerspiegeln ... widerspiegeln können. Rechtsstaat: JA oder NEIN ... BVerfG-Entscheidung hin oder her, ... die Frage bleibt, ob damit noch dem ursprünglichen Sinn von Schutz-wegen-Verfolgung ... dem Recht-auf-Schutz entsprochen wird?
Aber abgesehen davon:
Dies ist ja das seltsame daran!Tom Bombadil hat geschrieben:In der Schweiz geht das merkwürdigerweise viel schneller. Oder ist die Schweiz kein Rechtsstaat mehr?
Die Paragrahen und deren Vorschriften, die ich in meinem letzten Beitrag zitiert habe - der zugegebenermaßen recht lang und dröge ist und den wohl kaum jemand zu Ende gelesen hat, ... also: "Flughafenverfahren ... Schnellverfahren ... Klage ... binnen Wochenfrist", daß dies lediglich Gesetze sind, die die Theorie, aber weniger die reale Praxis widerspiegeln ... widerspiegeln können. Rechtsstaat: JA oder NEIN ... BVerfG-Entscheidung hin oder her, ... die Frage bleibt, ob damit noch dem ursprünglichen Sinn von Schutz-wegen-Verfolgung ... dem Recht-auf-Schutz entsprochen wird?
Tom Bombadil hat geschrieben:Man muss eben Fähigkeiten haben, die in Deutschland oder der EU gebraucht werden, einfach nur arbeitswillig zu sein reicht dann eben nicht.
- D'accord!
Aber abgesehen davon:
- Ein Einwanderungsgesetz, das eventuell so aufgebaut ist wie in Kanada, in dem je nach Fähigkeiten Punkte vergeben werden - die man je nach Bedarf anders gewichten kann, ... dies dürfte dem Umstand: Einwanderung-nach-Gebrauch eher entsprechen.
STIMMT! Es soll auch nichts legitimiert werden! Sondern dadurch, daß sich Deutschland vehement weigert, sich als Einwanderungsland zu sehen, entspricht es der Realität, daß jeder, der hierzulande Zwecks leben-wollen ... weil er hier sich und seine Familie durch Arbeit ernähren möchte, daß er zu diesem Zweck hier einreisen möchte, daß er dies eventuell nur unter dem Deckmantel des Asylantrags bewerkstelligen kann.Tom Bombadil hat geschrieben:Damit lässt sich aber auch keine Einwanderung unter dem Deckmantel des Asylrechts legitimieren.
Zustimmung!Tom Bombadil hat geschrieben: Und doch, jeder unberechtigte Asylbewerber verbraucht Ressourcen, die dann an anderer Stelle fehlen.
- ... wobei ich diese verbrauchten Ressourcen wohl eher auf dessen Heimatland beziehen möchte. Denn jeder, sei er etwa als "Facharbeiter" oder als Jugendlicher aus seinem Heimatland geflüchtet und hier ausgebildet worden, ... zum Aufbau seines Heimatlandes und der so zur Verbesserung dortiger Lebensverhältnisse beiträgt, ... er wird dort gebraucht - aber er fehlt dort.
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Frankreich hat gestern das Asylrecht verschäft, gegen harten Widerstand.
https://www.welt.de/politik/ausland/art ... setze.html
Es muss nun noch im Senat gebilligt werden.
https://www.welt.de/politik/ausland/art ... setze.html
Es muss nun noch im Senat gebilligt werden.
Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Gibt es denn Belege dafür dass es in der Schweiz viel schneller geht? So war das jedenfalls 2016:Tom Bombadil hat geschrieben:(22 Apr 2018, 12:22)
In der Schweiz geht das merkwürdigerweise viel schneller. Oder ist die Schweiz kein Rechtsstaat mehr?
"2016 dauerte ein durchschnittliches Asylverfahren 260 Tage. 80 Prozent der Anträge wurden aber in 144 Tagen erledigt. Dass die durchschnittliche Dauer mehr als 100 Tage länger ist, liegt gemäß SEM an alten Fällen, die aufgearbeitet werden müssen." Quelle: https://www.blick.ch/interaktiv/infogra ... 51880.html
- Tom Bombadil
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Ich meinte das 48-Stunden- bzw. Fast-Track-Verfahren: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/as ... tegie.html Ja, das gilt nicht für alle Staaten.Orbiter1 hat geschrieben:(23 Apr 2018, 09:49)
Gibt es denn Belege dafür dass es in der Schweiz viel schneller geht?
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