Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

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Wähler
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Wähler »

Wähler hat geschrieben:(19 Aug 2018, 07:14)
Durch Wiederholung wird diese Aussage auch nicht richtiger. Deutschland hat am 5. September 2015 nach Absprache mit Ungarn und Österreich das Selbsteintrittrecht der Dublin-Verordnung für Syrer benutzt. Auch bei verlorenem Pass wird laut Dublin-Verordnung und deutschem Aufenthaltsrecht ein Asyl- oder Flüchtlingsverfahren ermöglicht. Dass es mit der Registrierung der Flüchtlinge anfangs gehapert hat, ist allerdings richtig.
Senexx hat geschrieben:(19 Aug 2018, 08:50)
Ja, ja, ein Staat kann sich opfern. Es ist aber nicht der Staat, der geopfert wird. Merkel hat die deutschen Staatsbürger geopfert, Genauer diejenigen, die die sozialen und finanziellen Lasten zu tragen haben. Die deutsche Unterschicht, die sich mit den Folgen der Massenimmigration konfrontiert sieht. Merkel hat gegen ihren Amtseid verstoßen: Schaden vom deutschen Volk fernzuhalten, seinen Nutzen zu mehren, usw.
Ihre Sichtweise ist an Einseitigkeit nicht zu überbieten. Die deutsche Oberschicht trägt den Großteil zum Steueraufkommen bei. Die breite aktuelle Debatte um den Spurwechsel von nicht anerkannten Flüchtlingen mit Ausbildung und Berufstätigkeit zeigt doch, dass wir sogar von nicht wenigen Flüchtlingen profitieren können. Natürlich bleibt die Entwicklungshilfe an einem großen Teil der Flüchtlinge eine riesige Herausforderung für die deutsche Gesellschaft. Ihr alternatives Konzept einer neuen Kolonialzeit parallel zum chinesischen Vorgehen hingegen bleibt sehr vage und schwer vorstellbar.
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Julian
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Julian »

Wähler hat geschrieben:(20 Aug 2018, 07:23)

Ihre Sichtweise ist an Einseitigkeit nicht zu überbieten. Die deutsche Oberschicht trägt den Großteil zum Steueraufkommen bei. Die breite aktuelle Debatte um den Spurwechsel von nicht anerkannten Flüchtlingen mit Ausbildung und Berufstätigkeit zeigt doch, dass wir sogar von nicht wenigen Flüchtlingen profitieren können. Natürlich bleibt die Entwicklungshilfe an einem großen Teil der Flüchtlinge eine riesige Herausforderung für die deutsche Gesellschaft. Ihr alternatives Konzept einer neuen Kolonialzeit parallel zum chinesischen Vorgehen hingegen bleibt sehr vage und schwer vorstellbar.
Hier geht es ja nicht zuletzt um die europäische Perspektive. Und wenn man sich mal in anderen europäischen Ländern umschaut - Frankreich, Belgien, Niederlande, Großbritannien, Schweden - dann wird man sehen, dass es in all jenen Ländern heftige Integrationsprobleme gibt, und zwar vor allem von Muslimen, ob sie nun je nach Land bevorzugt aus Algerien, Marokko, Pakistan oder Somalia kommen.

Was sagt uns das über die mögliche Integration der Leute, die Deutschland aufgenommen hat? Sind wir Deutschen einfach so toll, dass wir alles besser machen als die anderen?

Ich hatte gestern Herrn Patzelt zitiert, im wesentlichen wegen seiner Aussagen zur europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik. Er äußert sich jedoch in diesem Interview auch zur Integration der Neuankömmlinge, in folgendem Video ab 5:00:
Julian hat geschrieben:(20 Aug 2018, 00:33)

Prof. Werner Patzelt aus Dresden zu verschiedenen Aspekten der Asylpolitik und ihrer politischen und gesellschaftlichen Konsequenzen. Bei 6:47 kommt er auf die für diesen Strang relevante europäische Perspektive zu sprechen:

[youtube][/youtube]
Das wiederum hört sich katastrophal an. Man kann dem ja widersprechen, aber ich würde es nicht tun, bevor man sich nicht mit den Problemen in anderen Ländern - die übrigens eine viel längere Erfahrung mit solcher Art von außereuropäischen Einwanderern haben als Deutschland mit seinen überwiegend noch etwas europäischer orientierten Türken - beschäftigt hat.

Genau davor haben übrigens Ungarn, Polen, Tschechien, die Slowakei und andere Länder Angst. Haben sie unrecht?
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H2O
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von H2O »

Paperbackwriter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 00:44)

Sagt Ihnen der Spruch "Wo kein Kläger, da kein Richter etwas?
Die Einreise von Flüchtlingen zu erlauben ohne Kontrolle war verfassungswidrig. Das löst aber nichts aus, wenn niemand den Mut hat, die Verantwortlichen vor ein Gericht zu zerren.



(BVerfGE 94, 49 ff.)
Da sitzt also eine ganz hart rechts steuernde Partei völlig eingeschüchtert im Bundestag herum, beteiligt sich aber eifrig genau an dieser Diskussion mit dem Anspruch der Fachkenntnis. So etwas wollte die Bundesregierung vor sich her treiben? Eine Lachnummer, wenn doch geltendes Recht auf ihrer Seite sein soll!

Meine Meinung: Der Vorgang kann mit dem "Bestand" gar nicht bewältigt werden. Da sind höchstwahrscheinlich andere Rechtsbestände mit im Spiel, die das Vorgehen der Kanzlerin und der Bundesregierungen schützen; vielleicht sogar fordern.

Ich halte den neuen Anlauf der Kanzlerin zur Bewältigung der Fluchtbewegungen für völlig vernünftig. Mit allen gutwilligen Partnern innerhalb der EU und natürlich auch um die EU herum Lösungen suchen, die die EU nicht überfordern, aber doch das Asylrecht bewahren. Dazu gehören auch Gespräche mit der russischen Führung, die durch ihr Handeln in Syrien und der Ukraine ihren Anteil an Fluchtbewegungen hat. Leider ist derzeit mit der US-Führung keine verläßliche Absprache möglich. Deshalb wird der nächstfolgende Schritt trotz aller Schwierigkeiten die Umgestaltung der EU zu einer Wertegemeinschaft sein müssen. Da werden wohl etliche Fetzen fliegen.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Paperbackwriter »

H2O hat geschrieben:(20 Aug 2018, 07:44)

Da sitzt also eine ganz hart rechts steuernde Partei völlig eingeschüchtert im Bundestag herum, beteiligt sich aber eifrig genau an dieser Diskussion mit dem Anspruch der Fachkenntnis. So etwas wollte die Bundesregierung vor sich her treiben? Eine Lachnummer, wenn doch geltendes Recht auf ihrer Seite sein soll!

Meine Meinung: Der Vorgang kann mit dem "Bestand" gar nicht bewältigt werden. Da sind höchstwahrscheinlich andere Rechtsbestände mit im Spiel, die das Vorgehen der Kanzlerin und der Bundesregierungen schützen; vielleicht sogar fordern.

Ich halte den neuen Anlauf der Kanzlerin zur Bewältigung der Fluchtbewegungen für völlig vernünftig. Mit allen gutwilligen Partnern innerhalb der EU und natürlich auch um die EU herum Lösungen suchen, die die EU nicht überfordern, aber doch das Asylrecht bewahren. Dazu gehören auch Gespräche mit der russischen Führung, die durch ihr Handeln in Syrien und der Ukraine ihren Anteil an Fluchtbewegungen hat. Leider ist derzeit mit der US-Führung keine verläßliche Absprache möglich. Deshalb wird der nächstfolgende Schritt trotz aller Schwierigkeiten die Umgestaltung der EU zu einer Wertegemeinschaft sein müssen. Da werden wohl etliche Fetzen fliegen.
Mir ging es nur darum aufzuzeigen, dass das eigenmächtige Handeln der Kanzlerin verfassungswidrig war. Das hat auch der EuGH festgestellt. Zurück, nicht die Kanzlerin allein, sondern die gesamte Regierung, die 2015 im Amt war.
Eine Lachnummer würde ich das verfassungswidrige Verhalten der Kanzlerin nicht nennen. Wie schon einmal festgestellt, kann das BVerfG nicht eigenmächtig handeln,(das kann nur die Regierung). Von daher wieder der Hinweis, dass es keinen Kläger gibt, weil die jetzt verantwortlichen einfach ausklammern, was 2015 passiert ist.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Ein Terraner »

Paperbackwriter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 12:01)

Mir ging es nur darum aufzuzeigen, dass das eigenmächtige Handeln der Kanzlerin verfassungswidrig war. Das hat auch der EuGH festgestellt. Zurück, nicht die Kanzlerin allein, sondern die gesamte Regierung, die 2015 im Amt war.
Eine Lachnummer würde ich das verfassungswidrige Verhalten der Kanzlerin nicht nennen. Wie schon einmal festgestellt, kann das BVerfG nicht eigenmächtig handeln,(das kann nur die Regierung). Von daher wieder der Hinweis, dass es keinen Kläger gibt, weil die jetzt verantwortlichen einfach ausklammern, was 2015 passiert ist.
Was war denn so Verfassungswidrig und seit wann hat der EuGH irgendwas mit dem Deutschen Grundgesetz zu tun?
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Paperbackwriter »

Schnitter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 01:17)

Dann stell doch Anzeige beim Verfassungsgericht wenn alles so eindeutig ist und laber keine Opern. :D
Mmh, die Rechtspflege ist nicht so dein Fall, oder? Man erstattet Anzeige, man stellt sie nicht.

Einzelpersonen können beim BVerfG einen Antrag stellen, jedoch nicht in diesem Fall, denn es würde nicht mich und meine persönlichen Rechte betreffen. Hier muss eine Partei tätig werden.

Aber es gibt offensichtlich kein Interesse innerhalb der Parteienlandschaft und somit ist der Fall erledigt. Die Feststellung, dass es einen Verfassungsbruch durch die Kanzlerin gab, ist juristisch irrelevant. Es wird juristisch relevant, wenn z.B. die CSU einen Antrag stellt, der fordert, dass das Verhalten der Kanzlerin überprüft wird.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Paperbackwriter »

Ein Terraner hat geschrieben:(20 Aug 2018, 12:05)

Was war denn so Verfassungswidrig und seit wann hat der EuGH irgendwas mit dem Deutschen Grundgesetz zu tun?
Habe ich hier schon eingestellt. Musst ein oder 2 Seiten zurück gehen.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Nightrain »

Senexx hat geschrieben:(19 Aug 2018, 22:34)

Italien will Schiffbrüchige illegale Migranten wieder nach Libyen zurückbringen

http://www.spiegel.de/politik/ausland/f ... 23873.html
Das ist ja auch ganz richtig.

Humanintär das allerwichtigste ist es die lebensgefährlichen Fluchtrouten sofort mit allen Mitteln zu schließen. Das schließt eine stark erhöhte Hilfe vor Ort ein, bedeutet aber auch, dass die Nutzung dieser Routen eine Strafe nach sich ziehen muss. Das Ziel der Nutzung ist es die Vorteile einer Aufnahme in Europa zu erlangen gegenüber einem UNHCR Camp. Folglich muss es für die Nutzung eine Aufnahmesperre in die EU geben. Gerne kann man mit den Ländern, in denen UNHCR Camps sind vereinbaren für jeden ZurückGeschickten zwei wirklich Bedürftige (Frauen, Kinder, Alte, Kranke) aufzunehmen.

Ich erwarte von der UNHCR, dass diese sich in Libyen stärker engagiert oder die auf dem Mittelmeer zurückgewiesenen Flüchtlinge auf UNHCR Camps weltweit verteilt.
"Man verhandelt nicht mit Terroristen. Man hört PEGIDA und AfD nicht zu. Man muss keine Rücksicht auf Impfskeptiker und Verschwörungstheoretiker nehmen." (Philipp Jessen)
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Paperbackwriter »

Nightrain hat geschrieben:(20 Aug 2018, 12:09)

Das ist ja auch ganz richtig.

Humanintär das allerwichtigste ist es die lebensgefährlichen Fluchtrouten sofort mit allen Mitteln zu schließen. Das schließt eine stark erhöhte Hilfe vor Ort ein, bedeutet aber auch, dass die Nutzung dieser Routen eine Strafe nach sich ziehen muss. Das Ziel der Nutzung ist es die Vorteile einer Aufnahme in Europa zu erlangen gegenüber einem UNHCR Camp. Folglich muss es für die Nutzung eine Aufnahmesperre in die EU geben. Gerne kann man mit den Ländern, in denen UNHCR Camps sind vereinbaren für jeden ZurückGeschickten zwei wirklich Bedürftige (Frauen, Kinder, Alte, Kranke) aufzunehmen.

Ich erwarte von der UNHCR, dass diese sich in Libyen stärker engagiert oder die auf dem Mittelmeer zurückgewiesenen Flüchtlinge auf UNHCR Camps weltweit verteilt.
Diesem Beitrag stimme ich gerne zu.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von relativ »

Paperbackwriter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 12:01)

Mir ging es nur darum aufzuzeigen, dass das eigenmächtige Handeln der Kanzlerin verfassungswidrig war. Das hat auch der EuGH festgestellt. Zurück, nicht die Kanzlerin allein, sondern die gesamte Regierung, die 2015 im Amt war.
Eine Lachnummer würde ich das verfassungswidrige Verhalten der Kanzlerin nicht nennen. Wie schon einmal festgestellt, kann das BVerfG nicht eigenmächtig handeln,(das kann nur die Regierung). Von daher wieder der Hinweis, dass es keinen Kläger gibt, weil die jetzt verantwortlichen einfach ausklammern, was 2015 passiert ist.
Du liegst komplett falsch und nein das EuGH hat eindeutig fest´gestellt, daß merkel nicht Gesetzwidrig gehandelt hat nach EU-Recht-
https://www.focus.de/politik/deutschlan ... 00677.html

Auch deine subjektive Fehlinterpretation unseres GG , ist mal wieder typisch für euch Knaller.
Denn wer den Artikel verlinkt aber aber diesen Passus ..
.(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
... erst gar nicht mit verlinkt, da weiss jeder wo der Hase lang läuft.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Paperbackwriter »

relativ hat geschrieben:(20 Aug 2018, 12:19)

Du liegst komplett falsch und nein das EuGH hat eindeutig fest´gestellt, daß merkel nicht Gesetzwidrig gehandelt hat nach EU-Recht-

Denn wer den Artikel verlinkt aber aber diesen Passus ..... erst gar nicht mit verlinkt, da weiss jeder wo der Hase lang läuft.
Ähm, nein. Du liegst komplett falsch. Lies einfach noch mal, was ich verlinkt habe. Natürlich hat Merkel verfassungswidrig gehandelt, aber ich erwarte von euch Knallern eigentlich nix.
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relativ
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von relativ »

Paperbackwriter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 12:26)

Ähm, nein. Du liegst komplett falsch. Lies einfach noch mal, was ich verlinkt habe. Natürlich hat Merkel verfassungswidrig gehandelt, aber ich erwarte von euch Knallern eigentlich nix.
Sach mal es wurde dir doch schon verlinkt und der EuGH hat dies bestätigt.
Selbsteintritt im Asylrecht
Im europäischen Asylrecht wird von Selbsteintritt gesprochen, wenn ein Staat, in dem ein Asylbewerber ein Schutzgesuch stellt, aufgrund der Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III) für die Bearbeitung des Schutzgesuchs eigentlich nicht zuständig wäre, aber auf die Überstellung des Migranten an den zuständigen Staat gemäß Art. 17 Verordnung (EU) Nr. 604/2013 verzichtet und das Asylverfahren selbst durchführt.
Jedes EU Land hat dieses Recht.
Bei diesem Urteil ging es auch darum. ob ein Land einfach die Flüchtlinge vor die Tür des anderen karren kann, damit die dort ihren Asylantrag stellen muessen, das geht natürlich nicht.

Der Art16 im GG Absatz 5 hab ich dir ja auch gepostet, denn du wohl übersehen hast :D . Der nimmt eben Bezug auf int. Recht und Verträge.
Also ließst der Knaller jetzt noch mal richtig, oder will er hier weiter seine Stammtischparolen raushauen?
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Bleibtreu »

Nightrain hat geschrieben:(20 Aug 2018, 12:09)

[...] Ich erwarte von der UNHCR, dass diese sich in Libyen stärker engagiert oder die auf dem Mittelmeer zurückgewiesenen Flüchtlinge auf UNHCR Camps weltweit verteilt.
Die UNHCR schwebt nicht als unabhaengige Blase im Raum - Mal ein paar Fakten:

Zuletzt gab es 68,5 Millionen Vertriebene weltweit. Das ist trauriger Rekord. Wie stark ist Europa von dem Zuzug Schutzsuchender betroffen?

Es ist wieder einmal trauriger Rekord. Nie sind in der Welt durch Krisen und Konflikte so viele Menschen auf der Flucht gewesen wie 2017. Insgesamt waren es Ende des Jahres 68,5 Millionen, 4,6 Prozent mehr als Ende 2016, wie das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR am Dienstag berichtete. Es ist der fünfte Höchstwert in Folge. [...]

UNHCR: Flüchtlingskrise betrifft vor allem ärmere Länder
Flüchtlinge sind für das UNHCR alle Menschen, die aus ihrem Land geflohen sind. Es betreute im vergangenen Jahr 19,9 Millionen Flüchtlinge. [...] Die Zahl der Flüchtlinge wächst nicht nur durch neue Konflikte und Vertreibungen, sondern auch durch Geburten.

Die größte Bürde tragen ärmere Länder, wie UNHCR-Chef Filippo Grandi betont: "Manche Leute glauben, die Flüchtlingskrise sei eine Krise in den reichen Ländern. Das ist nicht der Fall." 85 Prozent der Flüchtlinge lebten in teils bitterarmen Ländern oder solchen mit niedrigen oder mittleren Einkommen. Er appellierte an die humanitäre Verantwortung reicher Staaten. "Niemand wird freiwillig zum Flüchtling. Aber wir anderen können helfen."

In keinem Konfliktgebiet sei eine Lösung in Sicht, kritisierte Grandi. Fast 70 Prozent der Flüchtlinge stammen nach Angaben des UNHCR aus fünf Ländern. "Wenn es Lösungen für diese Länder gäbe, könnten die Zahlen deutlich sinken", sagte er. Es handelt sich um Syrien, Afghanistan, den Südsudan, Myanmar und Somalia.

Unter den Flüchtlingen seien mehr als die Hälfte - 52 Prozent - minderjährig, oft handelt es sich um Kinder, die von ihren Familien getrennt wurden. Die USA waren nach Angaben von Grandi mit einem Beitrag von 1,3 Milliarden Dollar im vergangenen Jahr der größte Geber des UNHCR. Allerdings hätten sie die Zahl der Plätze für die Umsiedlung von Flüchtlingen von 110.000 auf 45.000 reduziert.

Fünf Millionen Vertriebene seien im vergangenen Jahr in ihre Heimatorte zurückgekehrt. Eine permanente neue Heimat fanden nur 100.000 Menschen, 40 Prozent weniger als im Jahr davor. Es seien nicht genügend Plätze angeboten worden, so das UNHCR.


Man kann von der UNHCR nichts fordern, was sie gar nicht leisten kann. Es fehlt an Geld und an vernuenftiger Koordination/ZusammenArbeit. Wer sich Fluechtlinge vom Hals halten will, der muss Geld in die Hand nehmen - von nix kommt nix.
Zuletzt geändert von Bleibtreu am Mo 20. Aug 2018, 12:48, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Nightrain »

Nichts anderes habe ich geschrieben. Die gesamte EU zahlt der UNHCR vermutlich weniger, als Deutschland an die hier Aufgenommenen Taschengeld für Kinobesuche auszahlt. Das Gesamtbudget für alle Flüchtlinge weltweit liegt nahe an der Zahl, die hier in Deutschland für den staatlichen Rundfunk den Bürgern abgeknöpft wird.
Im Übrigen sind die USA das einzige Land, das mehr als eine Milliarde Dollar im Jahr an die UNHCR übergibt. Wo liegt das große China? Bei 11 Millionen(!) Dollar im Jahr. Da zahlen private Schweizer Spender mit 14 Millionen im Jahr schon mehr. Und wo ist Russland? Nahe Platz 50 bei 2 Millionen Dollar im Jahr.

Ich habe seitens der Bundeskanzlerin nichts aber auch gar nicht bemerkt endlich die Flüchtlingshilfe von nationalen/EU Alleingängen weg zu bringen und endlich die UN Institutionen ernst zu nehmen.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von relativ »

Nightrain hat geschrieben:(20 Aug 2018, 12:45)

Nichts anderes habe ich geschrieben. Die gesamte EU zahlt der UNHCR vermutlich weniger, als Deutschland an die hier Aufgenommenen Taschengeld für Kinobesuche auszahlt. Das Gesamtbudget für alle Flüchtlinge weltweit liegt nahe an der Zahl, die hier in Deutschland für den staatlichen Rundfunk den Bürgern abgeknöpft wird.
Im Übrigen sind die USA das einzige Land, das mehr als eine Milliarde Dollar im Jahr an die UNHCR übergibt. Wo liegt das große China? Bei 11 Millionen(!) Dollar im Jahr. Da zahlen private Schweizer Spender mit 14 Millionen im Jahr schon mehr. Und wo ist Russland? Nahe Platz 50 bei 2 Millionen Dollar im Jahr.

Ich habe seitens der Bundeskanzlerin nichts aber auch gar nicht bemerkt endlich die Flüchtlingshilfe von nationalen/EU Alleingängen weg zu bringen und endlich die UN Institutionen ernst zu nehmen.
Nun ja die UN finanziell und Projketbezogen auf einen Konsens zubringen wird wohl noch schwieriger als die EU. Also ist es gut wenn hier evtl 2 Gleisig gefahren wird.
Das noch mehr Geld in die hand genommen werden muss, um beim Flüchtlingsproblem die Wende einzuleiten sollte klar sein.
Aber dein Vorschlag, daß der eh schon finanziell unterversorgte UNHCR auch noch die Unterbringung/verpflegung der wenigen Flüchtlinge stemmen soll, die es nach Europa geschafft haben , ist auch einfach Unterirrdisch schlecht.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Bleibtreu »

Nightrain hat geschrieben:(20 Aug 2018, 12:45)

Nichts anderes habe ich geschrieben. Die gesamte EU zahlt der UNHCR vermutlich weniger, als Deutschland an die hier Aufgenommenen Taschengeld für Kinobesuche auszahlt. Das Gesamtbudget für alle Flüchtlinge weltweit liegt nahe an der Zahl, die hier in Deutschland für den staatlichen Rundfunk den Bürgern abgeknöpft wird.
Im Übrigen sind die USA das einzige Land, das mehr als eine Milliarde Dollar im Jahr an die UNHCR übergibt. Wo liegt das große China? Bei 11 Millionen(!) Dollar im Jahr. Da zahlen private Schweizer Spender mit 14 Millionen im Jahr schon mehr. Und wo ist Russland? Nahe Platz 50 bei 2 Millionen Dollar im Jahr.

Ich habe seitens der Bundeskanzlerin nichts aber auch gar nicht bemerkt endlich die Flüchtlingshilfe von nationalen/EU Alleingängen weg zu bringen und endlich die UN Institutionen ernst zu nehmen.
Nein, du hast einfach nur von der UNHCR gefordert => http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 1#p4278731. Und wenn du mein Zitat richtig liest, wird dir auch auffallen, dass ich die Zahlungen der USA extra optisch hervorgehoben habe! ;)

Mich interessieren in diesem Zusammenhang auch nicht China & Russland. Wenn Europa sich bedroht fuehlt, dann muss es selbst etwas tun, statt heulend auf andere zu verweisen. DAS bringt dich naemlich kein Stueck einer Loesung naeher! ;) Kurz, Europa muss mehr Geld an die UNHCR weisen.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von H2O »

Paperbackwriter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 12:01)

Mir ging es nur darum aufzuzeigen, dass das eigenmächtige Handeln der Kanzlerin verfassungswidrig war. Das hat auch der EuGH festgestellt. Zurück, nicht die Kanzlerin allein, sondern die gesamte Regierung, die 2015 im Amt war.
Eine Lachnummer würde ich das verfassungswidrige Verhalten der Kanzlerin nicht nennen. Wie schon einmal festgestellt, kann das BVerfG nicht eigenmächtig handeln,(das kann nur die Regierung). Von daher wieder der Hinweis, dass es keinen Kläger gibt, weil die jetzt verantwortlichen einfach ausklammern, was 2015 passiert ist.
Hier bitte keine Nebelkerzen einbauen. Natürlich gibt es klageberechtigte Parteien im Bundestag; jene, die sich eigentlich voller Entrüstung beklagen müßte... das Flüchtlingsgeschäft ist doch ihr wesentliches Thema, hat wohl erkannt, daß da kein Blumentopf zu gewinnen sein wird. Das Verhalten wäre nicht unvernünftig, wenn das Thema "Rechtsbruch" nicht in den nachgeordneten Ebenen immer wieder auflebte. Dieser Widerspruch hat den Charakter einer Lachnummer.

Nein, Mitmenschlichkeit gegenüber Verfolgten kann von Natur aus keine Lachnummer sein; allenfalls in Kreisen, die Mitmenschlichkeit mit Humanitätsduselei verspotten. Solche Kreise gibt es, im Inland und im Ausland.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Paperbackwriter »

relativ hat geschrieben:(20 Aug 2018, 12:33)

Sach mal es wurde dir doch schon verlinkt und der EuGH hat dies bestätigt.

Jedes EU Land hat dieses Recht.
Bei diesem Urteil ging es auch darum. ob ein Land einfach die Flüchtlinge vor die Tür des anderen karren kann, damit die dort ihren Asylantrag stellen muessen, das geht natürlich nicht.

Der Art16 im GG Absatz 5 hab ich dir ja auch gepostet, denn du wohl übersehen hast :D . Der nimmt eben Bezug auf int. Recht und Verträge.
Also ließst der Knaller jetzt noch mal richtig, oder will er hier weiter seine Stammtischparolen raushauen?
Du Knaller liegst immer noch falsch. Das EU-Recht spielt in dem Fall keine Rolle. Es geht nicht um die EU sondern darum, dass die Kanzlerin die Verfassung ausgehebelt hat, in dem sie die unkontrollierte Einreise von Flüchtlingen geduldet hat. Ich erwarte nicht, dass du das verstehst, aber ich poste es trotzdem. Die unkontrollierte Einreise von Flüchtlingen ist verfassungswidrig. Da kannst du Artikel 16 so lange posten, bis du grün wirst. Es greift nicht.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Bleibtreu »

Was bringt es ueber verschuettete Milch zu jammern? ;)

Ob man das Verhalten von Frau Merkel in der FluechtlingsKrise fuer juristisch relevant haelt oder nicht, bringt uns einer Loesung der Probleme kein Stueck naeher. Das ist mE eher ein innenpolitischer Aspekt, der die beruehrt, die Merkel kaltstellen wollen. Hier sollte es um Europa und europ. Loesungen gehen.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Paperbackwriter »

H2O hat geschrieben:(20 Aug 2018, 13:17)

Hier bitte keine Nebelkerzen einbauen. Natürlich gibt es klageberechtigte Parteien im Bundestag; jene, die sich eigentlich voller Entrüstung beklagen müßte... das Flüchtlingsgeschäft ist doch ihr wesentliches Thema, hat wohl erkannt, daß da kein Blumentopf zu gewinnen sein wird. Das Verhalten wäre nicht unvernünftig, wenn das Thema "Rechtsbruch" nicht in den nachgeordneten Ebenen immer wieder auflebte. Dieser Widerspruch hat den Charakter einer Lachnummer.

Nein, Mitmenschlichkeit gegenüber Verfolgten kann von Natur aus keine Lachnummer sein; allenfalls in Kreisen, die Mitmenschlichkeit mit Humanitätsduselei verspotten. Solche Kreise gibt es, im Inland und im Ausland.
Das eigenmächtige Handeln der damaligen Regierung hat die Verfassung ausgehebelt. Das ist in meinen Augen keine Lachnummer. Seehofer, der mit Verfassungsklage gedroht hat, machte einen Rückzieher, nachdem die Jamaika-Koalition gescheitert ist und die CSU das Innenministerium bekam. Für mich ist Verfassungsbruch keine Lachnummer. Noch einmal der Hinweis, dass es keinen Richter gibt, wo kein Kläger ist. Ich bin dafür, dass man Flüchtlinge aus Syrien aufnimmt, aber dann sollten die Verfassung und die Dublin III VO eingehalten werden. Ich bin ebenfalls dafür, dass politisch Verfolgte hier Asyl bekommen, aber ich bin dagegen, dass "Flüchtlinge aus nordafrikanischen Ländern, die keine asylrelevante Staatsform haben hier ein Bleibrecht erhalten. Hier muss geprüft werden, aus welchem EU-Land sie kommen und dann entscheidet ein Richter über die Rückführung.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Paperbackwriter »

Bleibtreu hat geschrieben:(20 Aug 2018, 13:24)

Was bringt es ueber verschuettete Milch zu jammern? ;)

Ob man das Verhalten von Frau Merkel in der FluechtlingsKrise fuer juristisch relevant haelt oder nicht, bringt uns einer Loesung der Probleme kein Stueck naeher. Das ist mE eher ein innenpolitischer Aspekt, der die beruehrt, die Merkel kaltstellen wollen. Hier sollte es um Europa und europ. Loesungen gehen.
Du hast recht. Mir geht es nur darum, aufzuzeigen, was viele am liebsten verdrängen würden. Eine juristische Feststellung hat keine Rechtskraft.

Die Flüchtlingskrise ist in vielen deutschen Wohnzimmern ein Thema und die damalige Regierung hat eigenmächtig gehandelt. Die Quittung gab es bei der Bundestagswahl.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Alexyessin »

Paperbackwriter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 13:26)

Das eigenmächtige Handeln der damaligen Regierung hat die Verfassung ausgehebelt.
Das kann ich bitte wo genau nachlesen?
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von relativ »

Paperbackwriter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 13:19)

Du Knaller liegst immer noch falsch. Das EU-Recht spielt in dem Fall keine Rolle. Es geht nicht um die EU sondern darum, dass die Kanzlerin die Verfassung ausgehebelt hat, in dem sie die unkontrollierte Einreise von Flüchtlingen geduldet hat. Ich erwarte nicht, dass du das verstehst, aber ich poste es trotzdem. Die unkontrollierte Einreise von Flüchtlingen ist verfassungswidrig. Da kannst du Artikel 16 so lange posten, bis du grün wirst. Es greift nicht.
Das zeigt mir eigentlich nur, daß du unser GG hier einfach nach deinem Gusto interpretierst.
Art 16 a leitet sich nämlich vom Art 1 GG https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html ab und in diesem Sinne hat Frau Merkel mal einfach total richtig entschieden, nämlich das Humanitäre vor dem Brürokratischen zu setzen.
Temporär chaotische Verhältnisse sind auch keine Beweis für einen, vermutlich noch geplanten, wa :?: , Rechtsbruch.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Bleibtreu »

Paperbackwriter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 13:29)

Du hast recht. Mir geht es nur darum, aufzuzeigen, was viele am liebsten verdrängen würden. Eine juristische Feststellung hat keine Rechtskraft.
Die Flüchtlingskrise ist in vielen deutschen Wohnzimmern ein Thema und die damalige Regierung hat eigenmächtig gehandelt. Die Quittung gab es bei der Bundestagswahl.
Es wird gar nichts verdraengt - die FluechtlingsStraenge & der AfdStrang im 2er Forum sind bis zum Erbrechen voll mit Geschrei darueber Merkel anzuzeigen & zu verurteilen. HIER ist das EU Forum! ;)
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Nightrain »

relativ hat geschrieben:(20 Aug 2018, 12:54)
Aber dein Vorschlag, daß der eh schon finanziell unterversorgte UNHCR auch noch die Unterbringung/verpflegung der wenigen Flüchtlinge stemmen soll, die es nach Europa geschafft haben , ist auch einfach Unterirrdisch schlecht.
Der Vorschlag beinhaltet einen 2:1 Tausch. Die EU versorgt schon Migranten aber nicht diejenigen, die sich kriminellen Schleuserbanden bedienen und die auch oft nicht zu den Bedürftigsten zu zählen sind (junge Männer).
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von relativ »

Nightrain hat geschrieben:(20 Aug 2018, 13:40)

Der Vorschlag beinhaltet einen 2:1 Tausch. Die EU versorgt schon Migranten aber nicht diejenigen, die sich kriminellen Schleuserbanden bedienen und die auch oft nicht zu den Bedürftigsten zu zählen sind (junge Männer).
Ah , es wäre mir neu, daß die Eu eine permanente Fähr und Flugverbindung für Flüchtlinge unterhält- Hast du mal einen Quelle für mich unwissenenden?

Nunja es stimmt schon, daß junge Männer in der Regel krimineller sind als Ältere , aber dafür kann man diese noch besser Formen. Ansonsten weiss ich nicht was du für ein Problem mit jungen Männern hast.
Ist es das Männerspezifische was ich vermute? :D
Zuletzt geändert von relativ am Mo 20. Aug 2018, 13:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Paperbackwriter »

relativ hat geschrieben:(20 Aug 2018, 13:36)

Das zeigt mir eigentlich nur, daß du unser GG hier einfach nach deinem Gusto interpretierst.
Art 16 a leitet sich nämlich vom Art 1 GG https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html ab und in diesem Sinne hat Frau Merkel mal einfach total richtig entschieden, nämlich das Humanitäre vor dem Brürokratischen zu setzen.
Temporär chaotische Verhältnisse sind auch keine Beweis für einen, vermutlich noch geplanten, wa :?: , Rechtsbruch.
Du liegst immer noch falsch. Aber ich werde dir nicht mehr helfen. Das wäre sinnlos. :)
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Paperbackwriter »

Die Behauptung, dass der Artikel 16a sich von Artikel 1 ableitet ist auch falsch.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von relativ »

Paperbackwriter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 13:44)

Du liegst immer noch falsch. Aber ich werde dir nicht mehr helfen. Das wäre sinnlos. :)
Ich habe alles was du gepostet hast gelesen und komme immer noch auf das selbe Ergebnis welches ich dir gepostet haben. Du könntest ja mal versuchen meine Argumentation zu widerlegen.
Für mögliche Faktenresistenz kann ich nix.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Paperbackwriter »

Alexyessin hat geschrieben:(20 Aug 2018, 13:35)

Das kann ich bitte wo genau nachlesen?
Das habe ich schon eingestellt. Musst weiter zurückgehen.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von relativ »

Paperbackwriter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 13:46)

Die Behauptung, dass der Artikel 16a sich von Artikel 1 ableitet ist auch falsch.
Ne ist es nicht es wird sogar angegeben.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
Fußnote
Art. 16a: Eingef. durch Art. 1 Nr. 2 G v. 28.6.1993 I 1002 mWv 30.6.1993; mit Art. 79 Abs. 3 GG (100-1) vereinbar gem. BVerfGE v. 14.5.1996 I 952 (2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93)
Schau mal hier sogar gefettet für dich.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Paperbackwriter »

relativ hat geschrieben:(20 Aug 2018, 13:47)

Ich habe alles was du gepostet hast gelesen und komme immer noch auf das selbe Ergebnis welches ich dir gepostet haben. Du könntest ja mal versuchen meine Argumentation zu widerlegen.


Für mögliche Faktenresistenz kann ich nix.
Ich habe von dir keine Argumente gelesen, nur Zustimmung zur Kanzlerin. Da muss ich nichts widerlegen. Ich habe den Verfassungsbruch eingestellt. Wenn du zu faul zum Lesen bist, ist das nicht mein Problem. :)
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Paperbackwriter »

relativ hat geschrieben:(20 Aug 2018, 13:48)

Ne ist es nicht es wird sogar angegeben.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland


Schau mal hier sogar gefettet für dich.
Wo ist die Quelle?
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Nightrain »

relativ hat geschrieben:(20 Aug 2018, 13:44)
Ansonsten weiss ich nicht was du für ein Problem mit jungen Männern hast.
Ist es das Männerspezifische was ich vermute? :D
Die Frage ist eher, warum du hier lieber junge Männer aufnimmst und die Frauen, Kinder und Alten lieber in den UNHCR Camps in der Wüste hocken sollen.

Aber jeder hat so seine Präferenzen und Sehnsüchte vermute ich... :D
relativ hat geschrieben:(20 Aug 2018, 13:44)
Ah , es wäre mir neu, daß die Eu eine permanente Fähr und Flugverbindung für Flüchtlinge unterhält- Hast du mal einen Quelle für mich unwissenenden?
Ich glaube Griechenland schickt die unverantwortlich und kriminell handelnden Migranten zurück und nimmt im Gegenzug einen aus der Türkei auf. Gerüchteweise hat das durchaus ein wenig geholfen und die Anzahl der Wasserleichen, die die Türkeiurlauber beim Baden stören, reduziert.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von relativ »

Paperbackwriter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 13:50)

Ich habe von dir keine Argumente gelesen, nur Zustimmung zur Kanzlerin. Da muss ich nichts widerlegen. Ich habe den Verfassungsbruch eingestellt. Wenn du zu faul zum Lesen bist, ist das nicht mein Problem. :)
Ich habe ihn gelesen und etwas was eben auch im Art 16a GG steht hinzugefügt. Wenn du zu faul, oder zu Faktenresident bist, ist das auch nicht mein Problem. Btw. Das und der Fakt, daß das EuGH Merkel Recht gegegen hat, sind meinen Arguemnte gegen deine und jetzt? Kopf ind den Sand, oder kommt noch was?
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von relativ »

Paperbackwriter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 13:50)

Wo ist die Quelle?
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von relativ »

Nightrain hat geschrieben:(20 Aug 2018, 13:53)

Die Frage ist eher, warum du hier lieber junge Männer aufnimmst und die Frauen, Kinder und Alten lieber in den UNHCR Camps in der Wüste hocken sollen.

Aber jeder hat so seine Präferenzen und Sehnsüchte vermute ich... :D
Wo habe ich das geschrieben/behauptet? Fake News wieder? :D
Ich glaube Griechenland schickt die unverantwortlich und kriminell handelnden Migranten zurück und nimmt im Gegenzug einen aus der Türkei auf. Gerüchteweise hat das durchaus ein wenig geholfen und die Anzahl der Wasserleichen, die die Türkeiurlauber beim Baden stören, reduziert.
Quelle?
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Paperbackwriter »

relativ hat geschrieben:(20 Aug 2018, 13:57)

Ich habe ihn gelesen und etwas was eben auch im Art 16a GG steht hinzugefügt. Wenn du zu faul, oder zu Faktenresident bist, ist das auch nicht mein Problem. Btw. Das und der Fakt, daß das EuGH Merkel Recht gegegen hat, sind meinen Arguemnte gegen deine und jetzt? Kopf ind den Sand, oder kommt noch was?
Du hast es immer noch nicht verstanden, oder ? Nun, ich erwarte von Dir auch nichts. Ich habe die Quelle eingestellt, demnach die Kanzlerin gegen die deutsche Verfassung verstoßen hat. Musst du nur lesen. Die Einschätzung des EuGH ist vollkommen irrelevant.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Bleibtreu »

Nightrain hat geschrieben:(20 Aug 2018, 13:53)

Die Frage ist eher, warum du hier lieber junge Männer aufnimmst und die Frauen, Kinder und Alten lieber in den UNHCR Camps in der Wüste hocken sollen.
Aber jeder hat so seine Präferenzen und Sehnsüchte vermute ich... :D
Muesst ihr schon wieder kindisch und schnippisch werden oder belustigt euch das Thema Fluechtlinge?
Familie langfristig auseinander zu reissen ist hier hoffentlich kein Thema!

Ich glaube Griechenland schickt die unverantwortlich und kriminell handelnden Migranten zurück und nimmt im Gegenzug einen aus der Türkei auf.
Migranten? Hier geht es um Asyl- und FluechlingsPolitik :rolleyes:
Gerüchteweise hat das durchaus ein wenig geholfen und die Anzahl der Wasserleichen, die die Türkeiurlauber beim Baden stören, reduziert
Und was willst du mit diesem geschmacklosen VerbalDreck sagen? :|
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Alexyessin »

Paperbackwriter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 13:47)

Das habe ich schon eingestellt. Musst weiter zurückgehen.
Einen richtigen Beleg? Somit Urteil? Zeig mal
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von relativ »

Paperbackwriter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 14:01)

Du hast es immer noch nicht verstanden, oder ? Nun, ich erwarte von Dir auch nichts. Ich habe die Quelle eingestellt, demnach die Kanzlerin gegen die deutsche Verfassung verstoßen hat. Musst du nur lesen. Die Einschätzung des EuGH ist vollkommen irrelevant.
Willst du hier Kinderbingo spielen. Ich habe deine Quelle doch gelesen und jetzt? Problem ist du hast etwas als Rechtswidrig beschrieben und dies mit einem Teil des Art 16 a begründet. aber der geht nunmal weiter, als du wohl gelesen hast. :D


Deweiteren alles zu möglichen Abweisungen an der Grenze und das Problem von dem Dublin Abkommen im Bezug auf andere völkerrechtlichen Abkommen. (Btw. die ersten Dublin Verträge 1990. Andernungen Art 16 GG zu Art 16a GG 1993, na fällt etwas auf?)

https://verfassungsblog.de/weshalb-man- ... isen-kann/
Zuletzt geändert von relativ am Mo 20. Aug 2018, 14:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Bleibtreu »

Koennt ihr das Thema Merkel-gehoert-verurteilt bitte endlich woanders klaeren? :|
Bleibtreu hat geschrieben:(20 Aug 2018, 13:24)

Was bringt es ueber verschuettete Milch zu jammern? ;)

Ob man das Verhalten von Frau Merkel in der FluechtlingsKrise fuer juristisch relevant haelt oder nicht, bringt uns einer Loesung der Probleme kein Stueck naeher. Das ist mE eher ein innenpolitischer Aspekt, der die beruehrt, die Merkel kaltstellen wollen. Hier sollte es um Europa und europ. Loesungen gehen.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von relativ »

Bleibtreu hat geschrieben:(20 Aug 2018, 14:14)

Koennt ihr das Thema Merkel-gehoert-verurteilt bitte endlich woanders klaeren? :|
Merkles Flüchtlingspolitik wird man nicht von der europäischen Asyl und Flüchtlingspolitik trennnen können, dazu gehört auch die Aufarbeitung der Ereignisse in Europa Ende 2015.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Paperbackwriter »

relativ hat geschrieben:(20 Aug 2018, 14:10)

Willst du hier Kinderbingo spielen. Ich habe deine Quelle doch gelesen und jetzt? Problem ist du hast etwas als Rechtswidrig beschrieben und dies mit einem Teil des Art 16 a begründet. aber der geht nunmal weiter, als du wohl gelesen hast. :D


Deweiteren alles zu möglichen Abweisungen an der Grenze und das Problem von dem Dublin Abkommen im Bezug auf andere völkerrechtlichen Abkommen. (Btw. die ersten Dublin Verträge 1990. Andernungen Art 16 GG zu Art 16a GG 1993, na fällt etwas auf?)

https://verfassungsblog.de/weshalb-man- ... isen-kann/
Es ist offensichtlich sinnlos zu versuchen einem blinden ein Bild zu erklären. Ich halte fest, dass du es nicht verstanden hast. Es macht wirklich keinen Sinn mit dir zu schreiben. Du bist einfach faktenresistent.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Paperbackwriter »

Eine Gruppe von Rechtsanwälten hat Verfassungseschwerde eingelegt. Mal abwarten, was da kommt.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von relativ »

Paperbackwriter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 14:19)

Es ist offensichtlich sinnlos zu versuchen einem blinden ein Bild zu erklären. Ich halte fest, dass du es nicht verstanden hast. Es macht wirklich keinen Sinn mit dir zu schreiben. Du bist einfach faktenresistent.
Also halten wir deine Aussagen mal fest.




Beitragvon Paperbackwriter » So 19. Aug 2018, 21:24


Nun, der EuGH stellt fest, dass Merkel definitiv gegen die Dublin III VO verstoßen hat. Die Einschätzung eines ehemaligen Verfassungsrichters mag bedeutungslos sein, allerdings orientiere ich persönlich mich an seinen Ausführungen.
Nachweislich eine Falschaussage.
Beitragvon Paperbackwriter » So 19. Aug 2018, 23:44

Sagt Ihnen der Spruch "Wo kein Kläger, da kein Richter etwas?
Die Einreise von Flüchtlingen zu erlauben ohne Kontrolle war verfassungswidrig. Das löst aber nichts aus, wenn niemand den Mut hat, die Verantwortlichen vor ein Gericht zu zerren.

„Das vom verfassungsändernden Gesetzgeber gewählte Konzept der sicheren Drittstaaten beschränkt den persönlichen Geltungsbereich des in Art. 16 a Abs. 1 GG nach wie vor gewährleisteten Grundrechts auf Asyl. Die Regelung knüpft an den Reiseweg des Ausländers Folgerungen für dessen Schutzbedürftigkeit: Wer aus einem sicheren Drittstaat im Sinne des Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG anreist, bedarf des Schutzes der grundrechtlichen Gewährleistung des Absatzes 1 in der Bundesrepublik Deutschland nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz vor politischer Verfolgung hätte finden können. Der Ausschluß vom Asylgrundrecht ist nicht davon abhängig, ob der Ausländer in den Drittstaat zurückgeführt werden kann oder soll. Ein Asylverfahren findet nicht statt. Es entfällt auch das als Vorwirkung eines grundrechtlichen Schutzes gewährleistete vorläufige Bleiberecht. Hieran knüpft Art. 16a Abs. 2 Satz 3 GG die Folge, daß in den Fällen des Satzes 1 aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden können.“
Die Kontrolle fand 2015 nicht an der Grenze statt aus bekannten und nachvollziehbaren Gründen, ist es das worauf du hinaus willst?
Ist wohl kaum ein Grund Klage einzureichen und zu hoffen man kommt damit durch.

Ansonste habe ich dir den ganzen Art 16a GG ja gepostet.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Bleibtreu »

relativ hat geschrieben:(20 Aug 2018, 14:18)

Merkles Flüchtlingspolitik wird man nicht von der europäischen Asyl und Flüchtlingspolitik trennnen können, dazu gehört auch die Aufarbeitung der Ereignisse in Europa Ende 2015.
Die Frage, ob Merkel fuer ihr Verhalten von 2015 juristisch verurteilt gehoert, und die in zig 2er Straengen rauf und runter gekaut wurde, bringt uns beim Thema europ. Asyl- und FluechtlingsPolitik kein Stueck weiter. Weder die die in D und Europa schon da sind werden sich davon in Luft aufloesen, noch die die schon unterwegs sind und noch kommen werden - aber wenn ihr mit aller Macht dieses Thema auch hier noch in aller Breite beackern wollt... kann ich euch wohl kaum daran hindern :|
Zuletzt geändert von Bleibtreu am Mo 20. Aug 2018, 14:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von relativ »

Paperbackwriter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 14:23)

Eine Gruppe von Rechtsanwälten hat Verfassungseschwerde eingelegt. Mal abwarten, was da kommt.
Quelle, oder meinst du die von 2016? :D
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von relativ »

Bleibtreu hat geschrieben:(20 Aug 2018, 14:31)

Die Frage, ob Merkel fuer ihr Verhalten von 2015 juristisch verurteilt gehoert, und die in zig 2er Straengen rauf und runter gekaut wurde, bringt uns beim Thema europ. Asyl- und FluechtlingsPolitik kein Stueck weiter. Weder die die in D und Europa schon da sind werden sich davon in Luft aufloesen, noch die die schon unterwegs sind und noch kommen werden - aber wenn ihr mit aller Macht dieses Thema auch hier in aller Breite beackern wollt... kann ich euch wohl kaum daran hindern :|
Hier geht es ( auf jedenfall mir) ja nicht um eine rechtskräftige Verurteilung Merkels , sondern darum ob sie 2015 Rechtens gehandelt hat und ja dies hat ganz eindeutig auch etwas mit Europäischen und Menschen- Völkerrecht zu tun.
Das Themen in einen, oder mehr Strängen immer wieder durchgekaut werden und sich häufig überlagern, ist jetzt auch nix Besonderes.
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Re: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Beitrag von Ein Terraner »

Paperbackwriter hat geschrieben:(20 Aug 2018, 12:09)

Habe ich hier schon eingestellt. Musst ein oder 2 Seiten zurück gehen.
Sorry ich finde nichts, setzt mal einen Link welche Beitrag du genau meinst.
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