Das Haushaltsrecht für das EU-Budget liegt dort:Senexx hat geschrieben:(12 Mar 2018, 16:03)
Das Budgetrecht liegt beim Bundestag. Um die Gelder zu verwalten, die nach Brüssel fließen und dort umverteilt werden, genügt ein Haushaltskommissar. Das Prinzip hat sich bewährt.
Welche Vorteile sollte denn ein europäischer "Finanzminister" bieten?
Und was wäre das Neue an einem EU-Budget?
http://ec.europa.eu/budget/mff/introduc ... dex_de.cfm
"Die Verordnung zur Festlegung des MFR wird von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und muss vom Rat nach Zustimmung des Europäischen Parlaments einstimmig angenommen werden."
Der ESM soll in einen Fonds nach Europäischem Recht überführt werden. Bisher ist es ein mulitlateraler supranationaler Vertrag.
https://ec.europa.eu/info/business-econ ... and-how_de
"Rolle der EU-Länder
Die Regierungen der EU-Länder entscheiden selbst, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen treffen."
Der Haushaltskommissar hat keinerlei Durchgriffsrecht auf nationale Haushalte im Gegensatz zur Troika, die aus dem Rat der EU-Finanzminister, dem ESM und dem IWF besteht.
Die ganze Konstruktion ermöglicht also bisher keinerlei gemeinsame Wirtschafts- und Finanzpolitik der Euro-Länder, die vom EU-Parlament kontrolliert wird. Das könnte einmal zum Nachteil werden, wenn Italien oder Spanien in so große finanzielle Schwierigkeiten wie Irland oder Portugal geraten.