Nicht wieder ablenken - lies, was du ueber FalschMeldungen geschwatzt hast :unity in diversity hat geschrieben:(07 Jun 2018, 20:43)
Versteh ich nicht.
Wenn man Europa ethnisch parzelliert, kann man es besser beherrschen, als souveräne Nationalstaaten.
unity in diversity hat geschrieben:(07 Jun 2018, 17:17)
Was Fake-news sind, legen Merkel, Macron, Erdogan, Putin und Trump fest. Willkommen in der Barberei.
Schoen wenn du einsiehst, das Sachlichkeit besser ist. Noch besser, wenn du einsiehst, dass das verbreiten von FalschMeldungen und Luegen kein KavaliersDelikt ist. Jetzt musst du nur noch begreifen, dass das was du hier verbreitet hattest, wieder eine verdrehte Wahrheit, eine FalschDarstellung war. Ich helf dir auf die Spruenge:Senexx hat geschrieben:(07 Jun 2018, 20:46)
Warum müssen Sie schon wieder persönlich werden?
Können Sie denn nicht sachlich?
Niemand lässt gerne Falsches oder Übles über sich sagen.
Bei uns gibt es dafür solche Straftatbestände wie üble Nachreche oder Verleumdung.
Die Politiker müssen sich mit dem bescheiden, was auch für Normalsterbliche gilt.
Hier wird wieder ein Sonderrecht geschaffen, so wie früher die gerade erst abgeschaffte Majestätsbeleidigung.
Und man beseitig so nebenbei die Meinungsfreiheit.
Vor Wahlen sollen in Frankreich künftig keine Falschinformationen mehr im Netz umherschwirren
Emmanuel Macron hat nichts vergessen: Im Präsidentschaftswahlkampf von 2016 und 2017 gab es Versuche, den französischen Kandidaten mit Falschinformationen aus dem Gleichgewicht zu bringen, wahrscheinlich aus Russland kommend. Vor einem guten Jahr kanzelte Macron dann, im Schloss von Versailles neben Wladimir Putin stehend, die Medien Russia Today und Sputnik als aus dem Ausland gesteuerte „Propaganda-Organe“ ab, die einen demokratischen Wahlkampf „mit Lügen“ sabotieren wollten. Eine Folge davon ist nun ein französischer Gesetzentwurf gegen gezielte Falschinformationen („fake news“), der an diesem Donnerstag erstmals in der Nationalversammlung diskutiert wird.
In seinem Kern sieht das Gesetz vor, dass ein Richter in den drei Monaten vor nationalen oder Europawahlen anordnen darf, die Verbreitung von Falschinformationen zu stoppen, und zwar innerhalb von 48 Stunden. Plattformen und Webseiten können gezwungen werden, die betreffenden Inhalte zu löschen. Auch der Zugang zu Internetseiten kann gestoppt werden, wenn es wiederholt zur Verbreitung von Falschinformationen kommt. Ihre Konten können geschlossen werden. [...]
Das liest sich ganz anders, als was du wieder fabuliert hattest http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 1#p4222481 n'est-ce pas?
Und nein, das verbreiten von FalschMeldungen und Luegen hat nichts mit MeinungsFreiheit zu tun.