Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

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Nomen Nescio
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von Nomen Nescio »

TheManFromDownUnder hat geschrieben:(16 Dec 2018, 01:09)

Der Killer war vor der Tat nicht unschuldig. Er hatte zahlreiche Vorstrafen u.A. wegen Gewalttaten und es war bekannt das er radiklaisiert war. Eine tickende Zeitbombe. Tickende Zeitbomben muessen entschaerft werden bevor sie explodieren.


Es ist die Pflicht des Staates seine Buerger zu schuetzen. Das hat nichts mit Unschuldige einsperren zu tun. Wer radikalisiert ist, mit ISIS liebauegelt, zudem vorbestraft ist, der ist nicht unschuldig.
ich denke genau wie du, aber erinnere an was ein anwalt mir einmal sagte »er kann 99 mal gelogen haben, dennoch dieses mal die wahrheit reden«.
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DarkLightbringer
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von DarkLightbringer »

TheManFromDownUnder hat geschrieben:(16 Dec 2018, 01:09)

Der Killer war vor der Tat nicht unschuldig. Er hatte zahlreiche Vorstrafen u.A. wegen Gewalttaten und es war bekannt das er radiklaisiert war. Eine tickende Zeitbombe. Tickende Zeitbomben muessen entschaerft werden bevor sie explodieren.


Es ist die Pflicht des Staates seine Buerger zu schuetzen. Das hat nichts mit Unschuldige einsperren zu tun. Wer radikalisiert ist, mit ISIS liebauegelt, zudem vorbestraft ist, der ist nicht unschuldig.
Und heißt das konkret ?
Was genau macht man mit jemand, der 2 Jahre im Gefängnis sitzt und in seiner Zelle ein Plakat von Osama bin Laden aufhängt ? Wohlgemerkt jemand, der die Staatsbürgerschaft besitzt.
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McKnee
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von McKnee »

DarkLightbringer hat geschrieben:(16 Dec 2018, 09:33)

Und heißt das konkret ?
Was genau macht man mit jemand, der 2 Jahre im Gefängnis sitzt und in seiner Zelle ein Plakat von Osama bin Laden aufhängt ? Wohlgemerkt jemand, der die Staatsbürgerschaft besitzt.
Nein, das heißt konkret, dass man Menschen, für einen bestimmten Zeitraum in Gewahrsam nehmen muss, wenn die Gefahr besteht und es HInweise gibt, dass er einen terroristischen Anschlag plant.

Diese Maßnahme ist auch aus Sicht der Ermittler nicht unproblematisch, denn sie offenbart Wissen, dass man vielleicht erst später für ein Strafverfahren offenbaren will.

Wenn es trotzdem zu einem Anschlag kommt, sind die Ermittler eh wieder die Versager. Sind sie aber auch, wenn sie XY nicht einsperren, daher ist das kein Argument und egal. Man muss sich aber schon sicher sein, dass XY nicht so leicht austauschbar ist, da sonst wenig verhindert wird.

Grundlage sind die Erkentnnisse der Ermittlungsbehörden, die aber aus verschiedenen Gründen für ein Strafverfahren nicht ausreichen, eventuell sind die Handlungen im Bereich der straffreien Vorbereitung, eventuell ist der Gesamtkomplex nicht ausermittelt, eventuell gibt es keinen dringenden Tatverdacht oder zu viele potentielle Täter .... es ist keine dauerhafte LÖsung und kann/darf nur der Ausnahmefall sein. Die Hürden sind mit absoluter Sicherheit höher, als bei einem U-Haftbefehl, weil es ungleich schwerer ist, diese Gefahr so konkret zu beschreiben, dass ein Richter dem folgt und dies auch Bestand hat. Dagegen ist ein strafprozessualer U-HAftbefehl ein Spaziergang, der in der Regel das Delikt und die Haftgründe darlegt und mit den Beweismitteln belegt, die in der Gefahrenabwehr so nicht darlegbar sind.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von DarkLightbringer »

McKnee hat geschrieben:(16 Dec 2018, 09:55)

Nein, das heißt konkret, dass man Menschen, für einen bestimmten Zeitraum in Gewahrsam nehmen muss, wenn die Gefahr besteht und es HInweise gibt, dass er einen terroristischen Anschlag plant.

Diese Maßnahme ist auch aus Sicht der Ermittler nicht unproblematisch, denn sie offenbart Wissen, dass man vielleicht erst später für ein Strafverfahren offenbaren will.

Wenn es trotzdem zu einem Anschlag kommt, sind die Ermittler eh wieder die Versager. Sind sie aber auch, wenn sie XY nicht einsperren, daher ist das kein Argument und egal. Man muss sich aber schon sicher sein, dass XY nicht so leicht austauschbar ist, da sonst wenig verhindert wird.

Grundlage sind die Erkentnnisse der Ermittlungsbehörden, die aber aus verschiedenen Gründen für ein Strafverfahren nicht ausreichen, eventuell sind die Handlungen im Bereich der straffreien Vorbereitung, eventuell ist der Gesamtkomplex nicht ausermittelt, eventuell gibt es keinen dringenden Tatverdacht oder zu viele potentielle Täter .... es ist keine dauerhafte LÖsung und kann/darf nur der Ausnahmefall sein. Die Hürden sind mit absoluter Sicherheit höher, als bei einem U-Haftbefehl, weil es ungleich schwerer ist, diese Gefahr so konkret zu beschreiben, dass ein Richter dem folgt und dies auch Bestand hat. Dagegen ist ein strafprozessualer U-HAftbefehl ein Spaziergang, der in der Regel das Delikt und die Haftgründe darlegt und mit den Beweismitteln belegt, die in der Gefahrenabwehr so nicht darlegbar sind.
Also eine vorsorgliche Internierung für "bestimmte" Zeit auf einen unbestimmten Verdacht hin.

Dann hat man das Problem, dass diese "bestimmte" Zeit vermutlich nicht ewig ist.

Im vorliegenden Fall hat sich der Mann anscheinend im Gefängnis radikalisiert - Effekt der Gang-Mentalität. Dem könnten sich dann 2 Jahre im Internierungslager anschließen, womöglich mit dem gleichen Effekt.
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McKnee
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von McKnee »

DarkLightbringer hat geschrieben:(16 Dec 2018, 10:09)
Also eine vorsorgliche Internierung für "bestimmte" Zeit auf einen unbestimmten Verdacht hin.
Soweit ja, nur ist der Verdacht nicht unbestimmt. Er ist nur strafrechtlich nicht soweit konkretisierbar, dass es für einen Haftbefehl ausreichen würde.

Ich sagte ja, es ist ungleich schwerer eine Gefahrenlage soweit zu beschreiben, dass deutlich wird und ist, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist, als einen "schlichten" dringenden Tatverdacht.
Dann hat man das Problem, dass diese "bestimmte" Zeit vermutlich nicht ewig ist.
Sie ist in den meistens Fassungen der Polizeigesetze dafür zu kurz.

Das Problem taucht aber immer auf, auch im Strafprozeßrecht. Du musst immer ein Auge auf die Fristen haben, die Ermittlungen können nicht unendlich lange geführt werden, selbst wenn es oft notwendig erscheint und kein Ende absehbar ist. Auch eine spätere Haft ist und wäre in ihrer Endlichkeit ein Problem.
Im vorliegenden Fall hat sich der Mann anscheinend im Gefängnis radikalisiert - Effekt der Gang-Mentalität. Dem könnten sich dann 2 Jahre im Internierungslager anschließen, womöglich mit dem gleichen Effekt.
Das ist kein Grund gegen Haft oder Gewahrsam. Diese Radikalisierer nutzen halt jede Plattform. Er war zufällig im Knast, während seine Kumpel in einem Cafe radikalisiert werden könnten, in dem auch er verkehrt hätte. Es wäre fatal, jetzt diese Lebenssituation als Gegenargument anzuführen.

Es gibt verschiedene Effekte, wie es verschiedene Typen gibt, die sich radikalisieren lassen. Es gibt nicht DEN Typen und DIE Sozialisation.
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von TheManFromDownUnder »

DarkLightbringer hat geschrieben:(16 Dec 2018, 09:33)

Und heißt das konkret ?
Was genau macht man mit jemand, der 2 Jahre im Gefängnis sitzt und in seiner Zelle ein Plakat von Osama bin Laden aufhängt ? Wohlgemerkt jemand, der die Staatsbürgerschaft besitzt.

Staatsbuergerschaft besitzen besagt nicht das jemand der eine Gefaehrdung fuer die Allgemeinheit ist ohne jegliche Ueberwachung frei rumlaufen darf und Leute morded. Du unterstellst Rassismus und Islamophobie. Mir ist es vollkommen egal ob der Typ von den Eskimo, den Arabern oder den Vikingern abstammt! Es ist vollkommen egal ob er Allah oder Spagetthi Monster anbetet. Es ist ein "Mensch" der jegliche Assoziation mit seinen Mitmenschen ablehnt und diese als Objekte seines Hasses sieht und ihnen jegliche Menschlichkeit abspricht und Erfuellung in deren Ermordung findet.


Was man mit so jemanden macht ist offensichtlich! Nicht frei rumlaufen lassen zumindest nicht ohne strikte Ueberwachung!
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von Brainiac »

Brainiac hat geschrieben:(15 Dec 2018, 15:34)

[MOD] Spam entsorgt.
[MOD] Erneut. Bitte beim Thema bleiben, nicht zu weit abschweifen oder andere User an den Pranger stellen.

Edit: Nochmal. Rede ich eigentlich chinesisch?
History doesn't repeat itself, but it often rhymes (Twain). Unfortunately, we can't predict the rhyme.
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von DarkLightbringer »

TheManFromDownUnder hat geschrieben:(16 Dec 2018, 11:13)

Staatsbuergerschaft besitzen besagt nicht das jemand der eine Gefaehrdung fuer die Allgemeinheit ist ohne jegliche Ueberwachung frei rumlaufen darf und Leute morded. Du unterstellst Rassismus und Islamophobie. Mir ist es vollkommen egal ob der Typ von den Eskimo, den Arabern oder den Vikingern abstammt! Es ist vollkommen egal ob er Allah oder Spagetthi Monster anbetet. Es ist ein "Mensch" der jegliche Assoziation mit seinen Mitmenschen ablehnt und diese als Objekte seines Hasses sieht und ihnen jegliche Menschlichkeit abspricht und Erfuellung in deren Ermordung findet.


Was man mit so jemanden macht ist offensichtlich! Nicht frei rumlaufen lassen zumindest nicht ohne strikte Ueberwachung!
Ms. Chekatt ist ja bereits neutralisiert worden.
Die Frage ist, wie der Staat jemanden erkennt, der als tickende Zeitbombe herumläuft. Also vorher, nicht nachher. Daran, dass er Vorstrafen hat ? Oder an bestimmten Äußerungen oder Kontakten, die für sich genommen zwar nicht strafrechtlich relevant sind, aber einen groben Verdacht nahelegen könnten ?
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von Tom Bombadil »

DarkLightbringer hat geschrieben:(16 Dec 2018, 09:33)

Was genau macht man mit jemand, der 2 Jahre im Gefängnis sitzt und in seiner Zelle ein Plakat von Osama bin Laden aufhängt ?
So jemand muss überwacht werden, vllt. auch mit Auflage, sich täglich beim lokalen Polizeirevier zu melden.
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von unity in diversity »

TheManFromDownUnder hat geschrieben:(16 Dec 2018, 11:13)

Staatsbuergerschaft besitzen besagt nicht das jemand der eine Gefaehrdung fuer die Allgemeinheit ist ohne jegliche Ueberwachung frei rumlaufen darf und Leute morded. Du unterstellst Rassismus und Islamophobie. Mir ist es vollkommen egal ob der Typ von den Eskimo, den Arabern oder den Vikingern abstammt! Es ist vollkommen egal ob er Allah oder Spagetthi Monster anbetet. Es ist ein "Mensch" der jegliche Assoziation mit seinen Mitmenschen ablehnt und diese als Objekte seines Hasses sieht und ihnen jegliche Menschlichkeit abspricht und Erfuellung in deren Ermordung findet.


Was man mit so jemanden macht ist offensichtlich! Nicht frei rumlaufen lassen zumindest nicht ohne strikte Ueberwachung!
Parkt man bei euch jeden potenziellen Radikalisierer in einem Abklingbecken zwischen, bis klar ist, warum er einwandern will?
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von DarkLightbringer »

Tom Bombadil hat geschrieben:(16 Dec 2018, 13:26)

So jemand muss überwacht werden, vllt. auch mit Auflage, sich täglich beim lokalen Polizeirevier zu melden.
Also nach der zweijährigen Haftstrafe, speziell wegen eines Radikalisierungshinweises (Plakataufhängung) und für längere Zeit - korrekt ?
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Tom Bombadil
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von Tom Bombadil »

DarkLightbringer hat geschrieben:(16 Dec 2018, 13:41)

Also nach der zweijährigen Haftstrafe, speziell wegen eines Radikalisierungshinweises (Plakataufhängung) und für längere Zeit - korrekt ?
Ja.
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von PeterK »

McKnee hat geschrieben:(16 Dec 2018, 10:29)
Soweit ja, nur ist der Verdacht nicht unbestimmt.
Tom Bombadil hat geschrieben:(16 Dec 2018, 13:56)
Ja.
In dem Zusammenhang sei an Benjamin Franklin erinnert:
Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety.
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Tom Bombadil
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von Tom Bombadil »

Welche grundlegende, wesentliche Freiheit gibt man auf, wenn man radikalisierte Straftäter überwacht? Thomas Jefferson findest du in meiner Signatur.
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von sünnerklaas »

H2O hat geschrieben:(15 Dec 2018, 14:38)

Das wissen wir nicht; ich mag so etwas nicht glauben. Aber wer hätte geglaubt, daß ein tatsächlich existierender Herrscher und sicher wohl Multimilliardär eine Mordbande losschickt, um einen störenden Journalisten aus dem Wege zu räumen?

Wer hätte geglaubt, daß ein amtierender US-Präsident sich mit dem Verdacht auseinandersetzen muß, mit Hilfe einer fremden Großmacht in einer Art Verschwörung in sein Amt gelangt zu sein? Wer ist nun einfältig: Derjenige, der das für wahr hält, oder derjenige, der das für ein Phantasiegebilde hält?

Das ist die Welt in der wir zur Zeit leben! Da lugt der helle Wahnsinn um alle Ecken. :(

Aber, damit keine Zweifel aufkommen... eine Auftragstat vermute ich hinter dem Straßburger Weihnachtsterror nicht... will ich auch nicht vermuten müssen.
Ob es eine Auftragstat war, wissen wir nicht, das spielt hier auch keine Rolle.
Allerdings ist sie - politisch-strategisch gesehen - zu einem sehr passenden Zeitpunkt gekommen. Und das Gelbwesten-Theater ist danach tatsächlich erste einmal sichtbar abgeebbt und ermöglicht es der französischen Regierung, dem französischen Präsidenten und auch den Sicherheitskräften, sich neu sammeln und Luft zu holen.
Wir leben halt in einer Zeit der perversen politische Abartigkeit - wie nicht nur der Fall Kashoggi zeigt. So ein Anschlag, wie in Straßburg lenkt den Blick wieder auf eine andere, einzelne Gruppe - und zwar eine, die erst mal keinen so gewaltigen und existenzbedrohenden Ärger machen kann, wie Milliardärs und Königs.
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von McKnee »

PeterK hat geschrieben:(16 Dec 2018, 16:45)

In dem Zusammenhang sei an Benjamin Franklin erinnert:
Eine Meinung, mehr nicht, noch dazu unreflektiert.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von PeterK »

Tom Bombadil hat geschrieben:(16 Dec 2018, 17:09)
Welche grundlegende, wesentliche Freiheit gibt man auf, wenn man radikalisierte Straftäter überwacht?
@Darklightbringers Frage lautete: "Also nach der zweijährigen Haftstrafe ...". Ich hoffe und nehme an, dass Du verstehst, worum es geht.
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von DarkLightbringer »

Tom Bombadil hat geschrieben:(16 Dec 2018, 13:56)

Ja.
Evtl. ein gangbarer Weg, wenn Experten halbwegs definieren würden, was "Radikalisierung" konkret heißt. Also, wenn es auf sog. Reichsbürger auch anwendbar wäre usw., du verstehst schon.
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von DarkLightbringer »

PeterK hat geschrieben:(16 Dec 2018, 18:41)

@Darklightbringers Frage lautete: "Also nach der zweijährigen Haftstrafe ...". Ich hoffe und nehme an, dass Du verstehst, worum es geht.
Da ist der heikle Punkt gut erkannt. Eine Strafe, die auf eine Strafe folgt, müsste gut begründet sein und dem Rechtssystem nicht komplett widersprechen.
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von PeterK »

DarkLightbringer hat geschrieben:(16 Dec 2018, 18:49)
Evtl. ein gangbarer Weg, wenn Experten halbwegs definieren würden, was "Radikalisierung" konkret heißt.
Weder gangbar noch praktikabel.
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von DarkLightbringer »

PeterK hat geschrieben:(16 Dec 2018, 18:52)

Weder gangbar noch praktikabel.
Weiß ich nicht. Da müsste man eben konkret werden - Gedanken vorab ließen sich nicht bestrafen und ansonsten müsste man schon festlegen, welches Plakat der Bürger nun aufhängen darf und welches nicht.
Die bloße Überlegung, etwas könnte unsympathisch sein und irgend jemand notiert sich das, reicht freilich nicht.
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von McKnee »

DarkLightbringer hat geschrieben:(16 Dec 2018, 18:51)

Da ist der heikle Punkt gut erkannt. Eine Strafe, die auf eine Strafe folgt, müsste gut begründet sein und dem Rechtssystem nicht komplett widersprechen.
Die Ingewahrsamnahme ist keine Strafe, auch wenn sie in die Rechte eines Menschen eingreift.
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von McKnee »

PeterK hat geschrieben:(16 Dec 2018, 18:52)

Weder gangbar noch praktikabel.
Natürlich doch, weil im Prinzip seit Jahrzehnten verfassungskonform praktiziert. Im neuen Ansatz geht es um die Dauer und den Gefahrengrad, der aber auch nicht neu ist.
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von DarkLightbringer »

McKnee hat geschrieben:(16 Dec 2018, 19:23)

Die Ingewahrsamnahme ist keine Strafe, auch wenn sie in die Rechte eines Menschen eingreift.
Sie hält aber auch nicht viel länger als 24 Stunden, oder ?
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von Tom Bombadil »

PeterK hat geschrieben:(16 Dec 2018, 18:41)

Ich hoffe und nehme an, dass Du verstehst, worum es geht.
Ich weiß, worum es geht, ich verstehe nur nicht, weswegen du meintest, dieses Zitat anzubringen, weil mMn. durch die Überwachung radikalisierter Straftäter keine grundlegende Freiheit aufgegeben wird.
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von Tom Bombadil »

DarkLightbringer hat geschrieben:(16 Dec 2018, 18:49)

Evtl. ein gangbarer Weg, wenn Experten halbwegs definieren würden, was "Radikalisierung" konkret heißt.
Mir würde ein in der Zelle aufgehängtes Poster von Adolf Hitler oder Osama bin Laden diesbezüglich vollkommen ausreichen, um die Person als "Gefährder" einzustufen.
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von Tom Bombadil »

DarkLightbringer hat geschrieben:(16 Dec 2018, 18:51)

Eine Strafe, die auf eine Strafe folgt, müsste gut begründet sein und dem Rechtssystem nicht komplett widersprechen.
Eine Überwachung oder die Auflage, sich bei der Polizei zu melden, ist keine Strafe.
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von PeterK »

Tom Bombadil hat geschrieben:(16 Dec 2018, 20:20)
Mir würde ein in der Zelle aufgehängtes Poster von Adolf Hitler oder Osama bin Laden diesbezüglich vollkommen ausreichen, um die Person als "Gefährder" einzustufen.
Reichte Dir auch ein Che Guevara-Poster?
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von Tom Bombadil »

PeterK hat geschrieben:(16 Dec 2018, 20:54)

Reichte Dir auch ein Che Guevara-Poster?
Che Guevara war ein Massenmörder...
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von PeterK »

Tom Bombadil hat geschrieben:(16 Dec 2018, 21:17)
Che Guevara war ein Massenmörder...
Darf ich daraus schließen, dasss Dir auch ein in der Zelle aufgehängtes Che Guevara-Poster reichte, um eine Person als Gefährder einzustufen?
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von McKnee »

DarkLightbringer hat geschrieben:(16 Dec 2018, 19:29)

Sie hält aber auch nicht viel länger als 24 Stunden, oder ?
In der Regel bis zu 48 Stunden, in Bayern bereits jetzt schon länger. Es wäre zu prüfen, wie lange es notwendig und geeignet wäre.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von McKnee »

PeterK hat geschrieben:(16 Dec 2018, 21:20)

Darf ich daraus schließen, dasss Dir auch ein in der Zelle aufgehängtes Che Guevara-Poster reichte, um eine Person als Gefährder einzustufen?
Du weisst aber schon, dass du an der Realität vorbei redest?!
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von Tom Bombadil »

PeterK hat geschrieben:(16 Dec 2018, 21:20)

Darf ich daraus schließen, dasss Dir auch ein in der Zelle aufgehängtes Che Guevara-Poster reichte, um eine Person als Gefährder einzustufen?
Du kannst daraus schließen, was auch immer du willst, die Gedanken sind frei. Und ich bin so frei, nicht über Stöckchen zu springen.
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

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DarkLightbringer hat geschrieben:(16 Dec 2018, 11:55)

Ms. Chekatt ist ja bereits neutralisiert worden.
Die Frage ist, wie der Staat jemanden erkennt, der als tickende Zeitbombe herumläuft. Also vorher, nicht nachher. Daran, dass er Vorstrafen hat ? Oder an bestimmten Äußerungen oder Kontakten, die für sich genommen zwar nicht strafrechtlich relevant sind, aber einen groben Verdacht nahelegen könnten ?


Er war als radikalisiert und gefaehrlich eingestuft. Ich denke an Ueberwachung seines Telefon und Internet Verkehrs. mit welchen Gleichgesinnten trifft er sich. meinetwegen Tracker System (ohne sein Wissen natuerlich) an seinem PKW (falls er einen hat) usw. Wenn konsequent geschehen haette man gewusst wann und von wem er die Waffen bekommen hat und ihn und den Waffenlieferanten Hops nehmen koennen.
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von TheManFromDownUnder »

unity in diversity hat geschrieben:(16 Dec 2018, 13:38)

Parkt man bei euch jeden potenziellen Radikalisierer in einem Abklingbecken zwischen, bis klar ist, warum er einwandern will?

Der Killer in Strasbourg war kein Einwanderer!

Deine Frage ist daher irrelevant im Bezug auf diesen Strang!
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von H2O »

Der Straßburger Terrorist war den französischen Ämtern angeblich als Gefährder aufgefallen. In Deutschland galt er als vorbestraft, wie auch in Frankreich. Der Datenaustausch zwischen den Diensten scheint also immer noch nicht zu gelingen.

Der Umgang mit Gefährdern erscheint mir zu oberflächlich. Warum dürfen bekannte vorbestrafte Intensivtäter Schußwaffen in ihren Wohnungen aufbewahren oder gar mit sich führen? Wie läßt sich die Beobachtung von Gefährdern verbessern?
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von DarkLightbringer »

McKnee hat geschrieben:(16 Dec 2018, 21:22)

In der Regel bis zu 48 Stunden, in Bayern bereits jetzt schon länger. Es wäre zu prüfen, wie lange es notwendig und geeignet wäre.
Ein radikaler Vorbestrafter kann also nach 2 Jahren Knast ein Attentat verüben, aber nach 2 Jahren und 2 Tagen ist er entscheidend gehindert ? ;)
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McKnee
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von McKnee »

DarkLightbringer hat geschrieben:(17 Dec 2018, 07:43)

Ein radikaler Vorbestrafter kann also nach 2 Jahren Knast ein Attentat verüben, aber nach 2 Jahren und 2 Tagen ist er entscheidend gehindert ? ;)
Es gibt sicher Umstände, die das Anschlagsrisiko auf einen engeren Zeitraum reduzieren. Daher schrieb ich, dass die Maßnahme geeignet sein muss.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von DarkLightbringer »

Chekatt wurde 2008 wegen Einbrüchen zu 2 Jahren Haft verurteilt. 2013 dann aus gleichem Grund zu einem Jahr und 6 Monate.
2016 zu 2 Jahren und 3 Monaten.
Macht zusammen 5 Jahre und 9 Monate Gefängnisaufenthalt insgesamt.

Chekatt ist in DE ausschließlich als Einbrecher aufgefallen.

Das französische Innenministerium gibt an, Chekatt sei als Gefährder eingestuft und überwacht worden, weil im Gefängnis "eine Radikalisierung in seiner religiösen Praxis festgestellt" worden ist.

Das ergibt sich so etwa aus dieser Quelle: http://www.spiegel.de/politik/ausland/s ... 43287.html

Und am Morgen der Tat wollte ihn die Polizei erneut festnehmen.
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von DarkLightbringer »

McKnee hat geschrieben:(17 Dec 2018, 07:59)

Es gibt sicher Umstände, die das Anschlagsrisiko auf einen engeren Zeitraum reduzieren. Daher schrieb ich, dass die Maßnahme geeignet sein muss.
Wenn es konkrete Hinweise oder Umstände gibt, dann werden Geheimdienste und Polizei schon aktiv, vermutlich.

Der Umstand aber, dass ein Einbrecher in seiner Zelle mal ein Bin-Laden-Poster aufgehängt hat, wird Jahre später nicht zu einer 48-stündigen Ingewahrsamnahme führen.
Das wäre denn auch kaum mehr als Kaffeesatzleserei und könnte einen Anschlag auch nicht verhindern, der z. B. 72 Stunden später verübt wird.
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von McKnee »

DarkLightbringer hat geschrieben:(17 Dec 2018, 08:30)

Wenn es konkrete Hinweise oder Umstände gibt, dann werden Geheimdienste und Polizei schon aktiv, vermutlich.
Das ist sehr allgemein und offen gehalten. Was meinst du konkret?

Diese "konkreten Hinweise" müssen aber nicht zwangsläufig die Möglichekit strafprozessualer Maßnahmen mit sich bringen. Darum eben Maßnahmen der Gefahrenabwehr.
Der Umstand aber, dass ein Einbrecher in seiner Zelle mal ein Bin-Laden-Poster aufgehängt hat, wird Jahre später nicht zu einer 48-stündigen Ingewahrsamnahme führen.
Das wäre denn auch kaum mehr als Kaffeesatzleserei und könnte einen Anschlag auch nicht verhindern, der z. B. 72 Stunden später verübt wird.
Davon spricht auch niemand. Dahinter stecken sehr viel mehr Mosaiksteine. Ich schrieb ja, es würde schwieriger als im strafprozessualen Bereich.

Das Argument, dann wird er vielleicht irgendwann zum Attentäter zieht nicht wirklich. Musst du selber zugeben. Nur zur Verdeutlichung...wenn ein besoffener Mann droht seine Ehefrau zu verprügelt, nehme ich ihn in Gewahrsam, bis er ausgenüchtert ist, möglicherweise bekommt er ein Rückkehrverbot. Beides zeitlich begrenzt, aber der konkerten Situation geschuldet. Damit habe ich keine Garantie, dass er sie nicht später doch noch mal richtig verkloppt. Würde ich ihn aus diesem Grund gewähren lassen?

Eine kleine Ergänzung, ich würde ihn auch in Gewahrsam nehmen, wenn er die Prügel nüchtern androht und er meinem Platzverweis nicht Folge leistet. Damit habe ich erst erecht keine Garantie, dass er nicht Stunden später zurück kommt und seine Drohungen wiederholt oder in die Tat umsetzt.

Aber, ich habe Zeit für weitere Maßnahmen und Zeit für die Frau gewonnen. Ich habe dem Mann auch Zeit gegeben, sich wieder zu beruhigen (wenn er diese nutzt). Aber vor allem habe ich evtl ein Zeitfenster überwunden, in dem der Mann die Gegelenehit sah oder hatte ... ohne Weihnachtsmarkt, kein Attentat auf diesen. Es geht immerhin auch um die Anschalgsabsichten und die haben massiv mit Verunsicherung bei bestimmten Anlässen zu tun.

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, da das Problem nicht eindimensional ist.
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von DarkLightbringer »

McKnee hat geschrieben:(17 Dec 2018, 09:03)

Das ist sehr allgemein und offen gehalten. Was meinst du konkret?

Diese "konkreten Hinweise" müssen aber nicht zwangsläufig die Möglichekit strafprozessualer Maßnahmen mit sich bringen. Darum eben Maßnahmen der Gefahrenabwehr.



Davon spricht auch niemand. Dahinter stecken sehr viel mehr Mosaiksteine. Ich schrieb ja, es würde schwieriger als im strafprozessualen Bereich.

Das Argument, dann wird er vielleicht irgendwann zum Attentäter zieht nicht wirklich. Musst du selber zugeben. Nur zur Verdeutlichung...wenn ein besoffener Mann droht seine Ehefrau zu verprügelt, nehme ich ihn in Gewahrsam, bis er ausgenüchtert ist, möglicherweise bekommt er ein Rückkehrverbot. Beides zeitlich begrenzt, aber der konkerten Situation geschuldet. Damit habe ich keine Garantie, dass er sie nicht später doch noch mal richtig verkloppt. Würde ich ihn aus diesem Grund gewähren lassen?

Eine kleine Ergänzung, ich würde ihn auch in Gewahrsam nehmen, wenn er die Prügel nüchtern androht und er meinem Platzverweis nicht Folge leistet. Damit habe ich erst erecht keine Garantie, dass er nicht Stunden später zurück kommt und seine Drohungen wiederholt oder in die Tat umsetzt.

Aber, ich habe Zeit für weitere Maßnahmen und Zeit für die Frau gewonnen. Ich habe dem Mann auch Zeit gegeben, sich wieder zu beruhigen (wenn er diese nutzt). Aber vor allem habe ich evtl ein Zeitfenster überwunden, in dem der Mann die Gegelenehit sah oder hatte ... ohne Weihnachtsmarkt, kein Attentat auf diesen. Es geht immerhin auch um die Anschalgsabsichten und die haben massiv mit Verunsicherung bei bestimmten Anlässen zu tun.

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, da das Problem nicht eindimensional ist.
Wenn man sehr konkrete Hinweise hat, ist auch eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung weniger Personen möglich.
Sehr viel weniger konkret ist eben der Gedanke, tausende Einbruchs-Vorbestrafte könnten das falsche Buch lesen oder ähnliches.

Im Grunde ist das ähnlich wie mit der Raster- und Schleierfahndung zu RAF-Zeiten. Wenn jemand die Miete in bar begleicht, passt das ins Muster, muss jedoch keinen terroristischen Hintergrund haben.

Oder wie das ein Innenminister mal ausgedrückt hat - wenn jemand ins Ausland fährt und im Kofferraum zwei Warnwesten hat, dazu Survival-Nahrung, dann ist das ungewöhnlich und man kann sich was denken, ist aber keine Straftat.

Ein Weihnachtsmarkt geht über 5 Wochen. Es würde wohl eine gewisse Diskussion auslösen, wenn man für diesen Zeitraum tausende oder gar zigtausende Personen wegsperren will.

Zum Vergleich - England hat im Zuge des 2. Weltkrieges etwa 1.000 "Radikale" interniert. Auf Basis eines speziellen Gesetzes, wobei auch das umstritten war.
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von DarkLightbringer »

McKnee hat geschrieben:(17 Dec 2018, 09:03)

(…)
Das Argument, dann wird er vielleicht irgendwann zum Attentäter zieht nicht wirklich. Musst du selber zugeben. Nur zur Verdeutlichung...wenn ein besoffener Mann droht seine Ehefrau zu verprügelt, nehme ich ihn in Gewahrsam, bis er ausgenüchtert ist, möglicherweise bekommt er ein Rückkehrverbot. Beides zeitlich begrenzt, aber der konkerten Situation geschuldet. Damit habe ich keine Garantie, dass er sie nicht später doch noch mal richtig verkloppt. Würde ich ihn aus diesem Grund gewähren lassen?
(…)
Aber, ich habe Zeit für weitere Maßnahmen und Zeit für die Frau gewonnen. Ich habe dem Mann auch Zeit gegeben, sich wieder zu beruhigen (wenn er diese nutzt). Aber vor allem habe ich evtl ein Zeitfenster überwunden, in dem der Mann die Gegelenehit sah oder hatte ... ohne Weihnachtsmarkt, kein Attentat auf diesen. Es geht immerhin auch um die Anschalgsabsichten und die haben massiv mit Verunsicherung bei bestimmten Anlässen zu tun.
Es gibt eine Vielzahl von Gründen, da das Problem nicht eindimensional ist.
Das ist eben der Unterschied von konkreter Lage und unkonkreter Lage.
In dem einen Fall ruft jemand an, du hast den konkreten Verdacht auf häusliche Gewalt, Familie Müller, Winterstr. 6. Dann fahren zwei Beamte hin, gucken sich das an und können eine 48-Stunden-Maßnahme ergreifen.

Im anderen Fall hast du das Merkmal vorbestrafter Einbrecher - tausende davon - und das Merkmal "radikalisierte Religionspraxis", was auch immer das genau heißen soll. Beide Merkmale treffen evtl. immer noch auf ein paar hundert zu. Eine 48-Stunden-Maßnahme, ein Platzverweis oder ähnliches - mal 200 - wird da nicht viel bringen, wenn sich eine Person davon mit dem Gedanken eines Anschlages befasst. Er wird seine "Termine" nicht mit den Sicherheitsbehörden absprechen. Er nimmt dann den Donnerstag, wenn er bis Mittwoch Platzverweis hat. ;)
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von Nomen Nescio »

DarkLightbringer hat geschrieben:(17 Dec 2018, 12:04)

Das ist eben der Unterschied von konkreter Lage und unkonkreter Lage.
In dem einen Fall ruft jemand an, du hast den konkreten Verdacht auf häusliche Gewalt, Familie Müller, Winterstr. 6. Dann fahren zwei Beamte hin, gucken sich das an und können eine 48-Stunden-Maßnahme ergreifen.

Im anderen Fall hast du das Merkmal vorbestrafter Einbrecher - tausende davon - und das Merkmal "radikalisierte Religionspraxis", was auch immer das genau heißen soll. Beide Merkmale treffen evtl. immer noch auf ein paar hundert zu. Eine 48-Stunden-Maßnahme, ein Platzverweis oder ähnliches - mal 200 - wird da nicht viel bringen, wenn sich eine Person davon mit dem Gedanken eines Anschlages befasst. Er wird seine "Termine" nicht mit den Sicherheitsbehörden absprechen. Er nimmt dann den Donnerstag, wenn er bis Mittwoch Platzverweis hat. ;)
wieder was gelernt. unkonkret statt virtuell.
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von McKnee »

DarkLightbringer hat geschrieben:(17 Dec 2018, 09:42)

Wenn man sehr konkrete Hinweise hat, ist auch eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung weniger Personen möglich.
Hast du nur ansatzweise eine Vorstellung, wie hoch der Aufwand an Personal für nur eine überwachte Person dabei ist?! Darüber hinaus kommt das Risiko, dass diese Personen aus der Überwachung "entkommen". Das kann man sich nicht immer leisten.

Dazu kommen die laufenden Überwachungen, die dann unterbrochen werden müssen, wodurch massiv die Ermittungserfolge gefährdet werden. HInzu kommen auch die Überachungen der sog. KURS-Probanden, die jetzt schon massive Ressourcen verbrauchen. Hinzu ..... Ressourcen sind endlich!
Sehr viel weniger konkret ist eben der Gedanke, tausende Einbruchs-Vorbestrafte könnten das falsche Buch lesen oder ähnliches.
Ich wiederhole mich gerne. es wid schwerer einen richterlichen Beschluß für eine langfristige Ingewahrsamnahme zu bekommen, als das üblicherweise für einen Haftbefehl der Fall ist.

Reite einfach nicht ständig auf dieser Einbrecher-Nummer rum. Es darauf zu reduzieren hat populistische Züge. Es wird ein großes Begründungspaket erforderlich sein. Aber ihr müsst zwischen Strafverfolgung und Gefahrenabwehr unterscheiden. Eine konkrte GEfahrenlage bedeutet längst nicht ausreichend Grundlage für strafprozessuale Maßnahmen, fordern aber meist ein noch schnelleres Handeln der Polizei.

Der Grundsatz lautet Gefahrenabwehr vor Strafverfolgung.
Im Grunde ist das ähnlich wie mit der Raster- und Schleierfahndung zu RAF-Zeiten. Wenn jemand die Miete in bar begleicht, passt das ins Muster, muss jedoch keinen terroristischen Hintergrund haben.
Nein, das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Die Rasterfahdnung ist ein viel zu selten genutztes Instrument einer anonymisierten Recherche aufgrund ausgewählter Parameter, um einen Kreis von Personen zu filtern, der in eine engere Betrachtung für weitere Ermittlungen kommt. Das Ergebnis wird nie Grundlage für eine konkrete Maßnahme sein, lediglich Auslöser.

In diesem Fall ist die Adressatenregelung sehr eindeutig und die Erkenntnislage umfangreich. Es geht schlichtweg nicht darum, eine Peson zu identifizieren. Es geht allein darum, eine Gefahr abzuwehren, die von einer bestimmten Person ausgeht.

[...] Ein Merkmal allein KANN niemals die Bedingungen iner ERasterfahdnung erfüllen. Mach dich bitte erst einmal kundig, ebvor du hier wild mit diesen Vergleichen herumwedelst.
Oder wie das ein Innenminister mal ausgedrückt hat - wenn jemand ins Ausland fährt und im Kofferraum zwei Warnwesten hat, dazu Survival-Nahrung, dann ist das ungewöhnlich und man kann sich was denken, ist aber keine Straftat.
Noch einmal, das Ergebnis ist die Summe der Erkenntnsise und deren Bewertung. Nicht deine Stammtischkriminalistik.
Ein Weihnachtsmarkt geht über 5 Wochen. Es würde wohl eine gewisse Diskussion auslösen, wenn man für diesen Zeitraum tausende oder gar zigtausende Personen wegsperren will.
Übertreibung ist ein Mittel des Populismus. [...]

Zum Vergleich - England hat im Zuge des 2. Weltkrieges etwa 1.000 "Radikale" interniert. Auf Basis eines speziellen Gesetzes, wobei auch das umstritten war.
was hast du nun verglichen? Was ist deine Aussage?
Zuletzt geändert von Brainiac am Mo 17. Dez 2018, 20:44, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: [MOD] ad hominem Spam
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von McKnee »

DarkLightbringer hat geschrieben:(17 Dec 2018, 12:04)
Das ist eben der Unterschied von konkreter Lage und unkonkreter Lage.
In dem einen Fall ruft jemand an, du hast den konkreten Verdacht auf häusliche Gewalt, Familie Müller, Winterstr. 6. Dann fahren zwei Beamte hin, gucken sich das an und können eine 48-Stunden-Maßnahme ergreifen.
Nein, es ging um den absoluten Anspruch eine Gefahr verhindern zu können. Lenk nicht ab.

Der Unterschied ist eben trotzdem nur der Anrufer. In dem Fall der Terroristen sind die Hinweisgeber die Ermittler selbst. Sie stellen meist sogar objektiver, als die eigentlichen Betroffenen eine Situation dar. Damit könnte man ihnen und ihrem Urteilsvermögen eher vertrauen, als bei ZEugen einer häuslichen Gewalt.

Im anderen Fall hast du das Merkmal vorbestrafter Einbrecher - tausende davon - und das Merkmal "radikalisierte Religionspraxis", was auch immer das genau heißen soll. Beide Merkmale treffen evtl. immer noch auf ein paar hundert zu. Eine 48-Stunden-Maßnahme, ein Platzverweis oder ähnliches - mal 200 - wird da nicht viel bringen, wenn sich eine Person davon mit dem Gedanken eines Anschlages befasst. Er wird seine "Termine" nicht mit den Sicherheitsbehörden absprechen. Er nimmt dann den Donnerstag, wenn er bis Mittwoch Platzverweis hat. ;)
Was hast du mit deinem Einbrecher? [...]
Nicht ein Merkmal, nicht zwei ... es wird ein umfassendes Bild notwendig sein, dessen Grundlage und Umfang ungleich hochwertiger ist, als es für eine strafprozessuale Maßnahme zur Freiheitsentziehung notwendig ist.

Wenn der Weihnachtsmarkt vorüber ist, kann er keinen Weihnachtsmarkt angreifen.

An dieser Stelle sind wir wieder bei der häuslichen Gewalt und dem grundsätzlichen Problem der Nachhaltigkeit. Also lassen wir es, weil wir keine 100%ige Garantie bekommen?! Damit können wir den Laden dicht machen, denn du bekommst für nichts im Leben eine Garantie, außer für die Endlichkeit des Lebens.
Zuletzt geändert von Brainiac am Mo 17. Dez 2018, 20:45, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: [MOD] ad hominem Spam
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von Nomen Nescio »

wenn ich mich nicht irre, sollten zwei personen festgenommen sein. sie sollten etwas zu tun gehabt haben mit der lieferung der waffe. eilmeldung via radio.
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von DarkLightbringer »

McKnee hat geschrieben:(17 Dec 2018, 17:44)

Hast du nur ansatzweise eine Vorstellung, wie hoch der Aufwand an Personal für nur eine überwachte Person dabei ist?! Darüber hinaus kommt das Risiko, dass diese Personen aus der Überwachung "entkommen". Das kann man sich nicht immer leisten.
Dazu kommen die laufenden Überwachungen, die dann unterbrochen werden müssen, wodurch massiv die Ermittungserfolge gefährdet werden. HInzu kommen auch die Überachungen der sog. KURS-Probanden, die jetzt schon massive Ressourcen verbrauchen. Hinzu ..... Ressourcen sind endlich!
Sag ich doch, wenige Zielpersonen sind etwas anderes als viele. Und je unkonkreter das Fischen nach sog. Gefährdern ist, um so größer ist der in Frage kommende Personenkreis.
Ich wiederhole mich gerne. es wid schwerer einen richterlichen Beschluß für eine langfristige Ingewahrsamnahme zu bekommen, als das üblicherweise für einen Haftbefehl der Fall ist.
Das vereinfacht das Problem des Unkonkreten ja nicht.
Reite einfach nicht ständig auf dieser Einbrecher-Nummer rum. Es darauf zu reduzieren hat populistische Züge. Es wird ein großes Begründungspaket erforderlich sein. Aber ihr müsst zwischen Strafverfolgung und Gefahrenabwehr unterscheiden. Eine konkrte GEfahrenlage bedeutet längst nicht ausreichend Grundlage für strafprozessuale Maßnahmen, fordern aber meist ein noch schnelleres Handeln der Polizei.
Der Grundsatz lautet Gefahrenabwehr vor Strafverfolgung.
Wir haben den Fall Chekatt vor Augen, der ja anscheinend auch gelistet war. Über das genaue "Begründungspaket" wissen wir wenig. Nur eben, dass er Einbrecher war - oder sagen wir allgemeiner, Krimineller - und seine Religonspraxis radikalisiert haben soll.
Nein, das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Die Rasterfahdnung ist ein viel zu selten genutztes Instrument einer anonymisierten Recherche aufgrund ausgewählter Parameter, um einen Kreis von Personen zu filtern, der in eine engere Betrachtung für weitere Ermittlungen kommt. Das Ergebnis wird nie Grundlage für eine konkrete Maßnahme sein, lediglich Auslöser.
In diesem Fall ist die Adressatenregelung sehr eindeutig und die Erkenntnislage umfangreich. Es geht schlichtweg nicht darum, eine Peson zu identifizieren. Es geht allein darum, eine Gefahr abzuwehren, die von einer bestimmten Person ausgeht.
[...] Ein Merkmal allein KANN niemals die Bedingungen iner ERasterfahdnung erfüllen. Mach dich bitte erst einmal kundig, ebvor du hier wild mit diesen Vergleichen herumwedelst.
Wie auch immer, eine 48-Stunden-Gefahrenabwehr wird zur Terror-Abwehr nicht ausreichen, wenn man nichts allzu konkretes hat.
Noch einmal, das Ergebnis ist die Summe der Erkenntnsise und deren Bewertung. Nicht deine Stammtischkriminalistik.
Glaube nicht, dass der damalige Innenminister gespamt hat. ;)
Übertreibung ist ein Mittel des Populismus. [...]

Der Umfang des Personenkreises hängt vom "Begründungspaket" ab. Die Merkmale, die auf Mr. Chekatt zutrafen, dürften aber vermutlich auf deutlich mehr als 100 zutreffen. Das ist eine Annahme.
was hast du nun verglichen? Was ist deine Aussage?
Terrorismusabwehr als Prävention ist nicht so einfach, das ist die Grundbotschaft.
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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von McKnee »

Wir drehen uns im Kreis. Ignorierst du meine Aussage und kommt sie einfach nur nicht an?
DarkLightbringer hat geschrieben:(18 Dec 2018, 10:22)

Sag ich doch, wenige Zielpersonen sind etwas anderes als viele. Und je unkonkreter das Fischen nach sog. Gefährdern ist, um so größer ist der in Frage kommende Personenkreis.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

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Re: Angriff auf Weihnachtsmarkt in Straßburg

Beitrag von Skeptiker »

Hier ein Artikel über die Beerdigung eines Opfers:
https://www.welt.de/politik/ausland/art ... sburg.html

Das zeigt leider auch wie zerrissen die Gesellschaft mittlerweile ist, wenn die Berichterstattung von der Beerdigung eines muslimischen Opfers von machen schon als Provokation gesehen wird. Man kann heute kaum etwas im Zusammenleben von Muslimen und Nicht-Muslimen betrachten, ohne dass die Unterschiede und Empfindlichkeiten angesprochen und ausgelöst werden.
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