Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Verfasst: Do 18. Feb 2016, 21:46
Ich denke es reicht, wenn man an einen Nick schreibt.
Es antworten immer drei.
Es antworten immer drei.
https://www.politik-forum.eu:443/
Es wird zwar offiziell abgestritten, daß bereits Parallelgesellschaften entstanden sind, aber sie sind vorhanden.
Demolit hat geschrieben:(18 Feb 2016, 20:27)
nun ja.......mmmhmm..wir sind in D da noch nicht auf rechtlich sicherem Gelände. Weil nach unserem Rechtsverständis zwei Rechtsgüter kollidieren, deren Kollision in unsrem Rechtsverständnis nicht vorhersehbar war.......jetzt aber sein wird...
Es geht um die in D übliche Rechtspraxis eine im Ausland nach dort gültigen Rechtsnormen geschlossene Ehe auch in D anzuerkennen und unserem Recht der Eheschließung von Minderjährigen und deren Ausprägung/Genehmigung nach unseren Rechtsnormen.....
Also muss geprüft werden, ob eine Ehe mit jemanden, der nicht volljährig ist oder sogar nach unserem Recht keine Ehe eingehen kann...im Ausland dies dort rechtsgültig tun konnte und ob wir unsere Recht dann , was zu dem im Gegensatz steht, ausüben......
Problem erkannt ?....sicher....und wem werden wir dann so folgen im Krebsgang ?.....siehe ....siehe.....und siehe auch....lach und
echt ?
Nun denke ich jetzt, du erkennst das tiefer gehende Problem nicht...Das wäre z.B. darin zu suchen, warum wir den Weg hin zu unserer normierten in Recht gefasste Aufstellung gegenüber dem Wesen Frau gekommen sind....warum wir das Wesen Kind ( hier Mädchen) im Rahmen der Veränderung kultureller Gegebenheiten heute hier so sehen....anders als andere wo anders. Die Frage, die sich dann stellt ist, welchen Weg man weiter gehen möchte.JJazzGold hat geschrieben:(19 Feb 2016, 10:21)
Ich erkenne Ihr Problem. Sie sind der Meinung, dass in Deutschland sukzessive die Kinderehe gesetzlich akzeptiert wird, wie auch sukzessive die von Ströbele geforderte deutsche Nationalhymne auf türkisch umgesetzt wurde.
Dass Deutschland den Weg Dänemarks und der Schweiz geht, erscheint Ihnen nicht möglich.
Demolit hat geschrieben:(19 Feb 2016, 11:10)
Nun denke ich jetzt, du erkennst das tiefer gehende Problem nicht...Das wäre z.B. darin zu suchen, warum wir den Weg hin zu unserer normierten in Recht gefasste Aufstellung gegenüber dem Wesen Frau gekommen sind....warum wir das Wesen Kind ( hier Mädchen) im Rahmen der Veränderung kultureller Gegebenheiten heute hier so sehen....anders als andere wo anders. Die Frage, die sich dann stellt ist, welchen Weg man weiter gehen möchte.
Dass wird in der Wegfindung als Pfadfinder albern aufgestellt sind in D, ist nicht mein Problem....das ist für jeden ersichtlich, deshalb strömt es ja so..und wir stehen im Regen
echt
Hm.JJazzGold hat geschrieben:(20 Feb 2016, 10:10)
Sind wir hier im Kindergarten?
Ich habe die entsprechenden Artikel in den Medien gelesen und hier neun Seiten mitgelesen, in denen das Problem und die Notwendigkeit einer ergänzenden Gesetzgebung ausführlich diskutiert wurde und Sie meinen, das Problem wäre trotz ausführlicher öffentlicher Diskussion nicht von mir erkennbar? Werden Sie erwachsen.
Die Diskussion ist interessant. Das einzige, was uninteressant ist, sind die Aussagen der ewigen Opfer, die von Rente bis Kinderehe meinen, alle Entwicklungen und jeglichen Reformbedarf an Flüchtlingen festmachen zu können und die subjektive negative Prognose, aufgrund ihrer Lebenseinstellung "alles Scheiße, Deine Emma" gleich mitliefern.
Dass man mit solchen grundsätzlich negativ geprägten, reformunwilligen, visionslosen Menschen keinen funktionierenden Staat aufbauen kann, ist garantiert. Zum Glück sind diese eine Minderheit.
Wenn Sie wüssten, was "emotionsgeladen" ist.....unity in diversity hat geschrieben:(20 Feb 2016, 10:23)
Hm.
Übersetz doch mal deinen ziemlich emotionalen Beitrag in ein allgemeinverständliches Deutsch.
Wenn das nicht kurz und bündig in zwei Sätzen möglich sein sollte, kommt bei mir ein unangenehmer Verdacht hoch.
Das kann ich in dieser Form nicht unterschreiben, weil ich der Meinung bin, dass das Gemeinwesen in Deutschland im Großen und Ganzen recht ordentlich funktioniert und das seit Jahrzehnten dank Regularien, die freiheitlich sind. Was nicht bedeutet, dass diese Regularien aufgrund aktueller Entwicklungen nicht nachjustiert werden können und müssen.Demolit hat geschrieben:(20 Feb 2016, 13:10)
Nun der Beitrag von JJaz ist sehr verständlich und auch angebracht, weil er etwas sehr wesentliches Enthält. Die Sehnsucht nach der Vision, wie ein gut funktionierendes Gemeinwesen gehen könnte.
Und das habe sich in zynischer Weise in meinem Beitrag, den JJazz anging, ebenfalls anklingen lassen.
Die Vision hin zu einem morgen noch wertvollen Gemeinwesen kann nicht durch Gedanken und kulturelle Ausprägungen der besonderen anderen Art, also durch Beiträge aus dem Hinterwald ( z.B Schächten, Kindrehe, Beschneidung, Kopfbedeckungsattitüde, Werstellung der Frau usw....usw). Entwicklungsmäßig verändert werden. Die Vision, die hier zum Sozialstaat, zur freiheitlichen Gesellschaft genomen wurde, braucht nichts aber auch nichts aus dem Hinterwald.
Deshalb geht es um den Gedanken des Freiheitlichen an sich. Nicht ob dieses,Freiheitlich individuelle einem Interesse an eigenem Wohlbefinden dient. Dieses Freiheitliche nur genutzt wird, seine Freiheit auf Kosten der Grenzaustatung mit Versuch des Verschiedene angeleiert wird.........und die noch von Menschen, die es eigentlich wissen müssten, wie gute Visionen machbar gemacht werden, gutmeinend unterstützt .wird......
Eigentlich lächerlich für Menschen, die in einer FDGO herangewachsen sind..
echt
Ich finde es falsch, katastrophal falsch, dass man das deutsche Recht ausländischem Recht unterordnet.Tom Bombadil hat geschrieben:(05 Jun 2016, 11:54)
Vom OLG Bamberg bestätigt:
Wenn die Ehefrau erst 15 Jahre alt ist
Gericht in Bayern erlaubt jungen Flüchtlingspaaren das Zusammenleben.
Hilfsorganisationen warnen vor einem Anstieg der Kinderehen
http://www.welt.de/print/die_welt/polit ... t-ist.html
Pikantes Detail am Rande, die "Eheleute" sind gleichzeitig auch Cousine und Cousin, das reichert den Genpool in D sicher stark an.
[Bestimmte Personen] könnten doch jetzt zum Islam konvertieren, in Syrien, in Saudi-Arabien oder im Iran ein Kind nach Schariarecht heiraten und zurück nach Deutschland kommen. Mir wird grad kotzübel
Wenn die Minderjährige noch im Heimatland geschwängert wurde,kann Dänemark gar nix machen.H2O hat geschrieben:(12 Feb 2016, 11:43)
In der heutigen online-Ausgabe der Rzeczpospolita
wird berichtet, daß der dänische Minister für Ein-
wanderung angekündigt hat, minderjährige Ehefrauen
von ihren moslemischen Ehemännern getrennt in
Flüchtlingslagern unter zu bringen.
Das ist die Überschrift des Zeitungsartikels:
"Duńska minister zapowiada rozdzielanie małżeństw w ośrodkach dla uchodźców "
In Dänemark wurden bisher 27 Fälle dieser Art ent-
deckt. In einem davon ist die minderjährige Ehefrau
schon fortgeschritten schwanger.
In Dänemark gilt Geschlechtsverkehr Erwachsener mit
Mädchen (und Jungen?) unter 15 Jahren als Straftat,
die verfolgt wird.
Kaum an zu nehmen, daß solche Fälle nur in Dänemark
aufgedeckt werden. Was gedenkt eigentlich unsere
Strafverfolgung in diesen Fällen zu unternehmen? Oder
was geschieht, wenn diese zugewanderten "Ehefrauen"
noch jünger sind? Wenn ich richtig gelesen habe, dann
gibt es in diesem Kulturbereich keine rechtlichen Hem-
mungen gegen Ehen mit 10-jährigen Mädchen.
Wenn man dann an das "Mädchen Lisa" denkt, das schon
Rußlands Außenminister Lawrow auf den Plan gerufen hatte...
Es geht doch hier nicht um juristische Fragen.nichtkorrekt hat geschrieben:(11 Jun 2016, 21:42)
Besser 14-jährige ehelichen als schwul zu sein. Die Grünen setzen sich doch eh für Kindersex ein und jetzt auf einmal diese Empörung, wo ist die Willkommenskultur geblieben ihr Nazigesindel.
Ihnen schonend beibringen, dass in diesem Land diese Ehe nicht gültig ist. Vielleicht sind die beiden ja weniger bestürzt als angenommen.Bielefeld09 hat geschrieben:(11 Jun 2016, 21:59)
Es geht doch hier nicht um juristische Fragen.
Es geht schon gar nicht um die unterordnung deutschen Rechtes.
Es geht hier um Lösungen für die betroffenen Menschen.
Und nun ein gelebtes Beispiel zum diskutieren!
17 jähriger Mann mit 14 jähriger Ehefrau als minderjährig eingereiste Flüchtlinge.
Was tun?
Sofort trennen und Schulbesuch sowie berufliche Bildungsgänge verordnen. Ansonsten könnten wir unsere Rechtsordnung und Gesellschaftsordnung in der Pfeife rauchen.Bielefeld09 hat geschrieben:(11 Jun 2016, 21:59)
Es geht doch hier nicht um juristische Fragen.
Es geht schon gar nicht um die unterordnung deutschen Rechtes.
Es geht hier um Lösungen für die betroffenen Menschen.
Und nun ein gelebtes Beispiel zum diskutieren!
17 jähriger Mann mit 14 jähriger Ehefrau als minderjährig eingereiste Flüchtlinge.
Was tun?
Es geht nicht allein um gültige Ehen, sondern um den Sexualverkehr mit Kindern. Dafür gibt es hier zu Lande sehr klare Regeln, die harte Strafen vorsehen. Die Regeln sind (hoffentlich) mit großem Ernst und Sachverstand entwickelt worden. Wir sollten sie nicht aufgeben, nur weil Menschen aus anderen Gegenden dieser Welt hier ihre Regeln einschleppen. und sie unserer Gesellschaft damit aufnötigen wollen.Billie Holiday hat geschrieben:(11 Jun 2016, 22:02)
Ihnen schonend beibringen, dass in diesem Land diese Ehe nicht gültig ist. Vielleicht sind die beiden ja weniger bestürzt als angenommen.
Wer soll das schonend machen?Billie Holiday hat geschrieben:(11 Jun 2016, 22:02)
Ihnen schonend beibringen, dass in diesem Land diese Ehe nicht gültig ist. Vielleicht sind die beiden ja weniger bestürzt als angenommen.
Dein Wort in Gottes und Gesetzgebers Ohr.H2O hat geschrieben:(11 Jun 2016, 22:10)
Es geht nicht allein um gültige Ehen, sondern um den Sexualverkehr mit Kindern. Dafür gibt es hier zu Lande sehr klare Regeln, die harte Strafen vorsehen. Die Regeln sind (hoffentlich) mit großem Ernst und Sachverstand entwickelt worden. Wir sollten sie nicht aufgeben, nur weil Menschen aus anderen Gegenden dieser Welt hier ihre Regeln einschleppen. und sie unserer Gesellschaft damit aufnötigen wollen.
Wieso gefährden ein 17 jähriger Ehemann und seine 14 jährige Frau,H2O hat geschrieben:(11 Jun 2016, 22:04)
Sofort trennen und Schulbesuch sowie berufliche Bildungsgänge verordnen. Ansonsten könnten wir unsere Rechtsordnung und Gesellschaftsordnung in der Pfeife rauchen.
Tja, was tun, wenn jemandem unsere Gesetze nicht gefallen.Bielefeld09 hat geschrieben:(11 Jun 2016, 22:15)
Wer soll das schonend machen?
Die Polizei, das Jugendamt oder die Ausländerbehörde?
Und wenn getrennt wird, wann?
Und wenn beide miteinander leben wollen und lieber ausreisen wollen, wie?
Fragen über Fragen, aber es gibt eben keine einfache juristische Antwort.
Aber es gibt möglicherweise menschliche Antworten.
Woher weißt Du, dass ein 14jähriges Kind freiwillig und gern verheiratet ist?Bielefeld09 hat geschrieben:(11 Jun 2016, 22:19)
Wieso gefährden ein 17 jähriger Ehemann und seine 14 jährige Frau,
die nachweislich freiwillig zusammenleben,
unseren Rechtsstaat?
Da haben wir aber doch ganz andere Probleme.
Wenn darauf nicht zu hoffen wäre, dann lebten wir in einem verlotterten Gemeinwesen. Aber laut werden muß man auch dann!
Sagen sie mal bitte, warum ein 14 und 17 jähriges Ehepaar hier irgendwas einschleppt.H2O hat geschrieben:(11 Jun 2016, 22:10)
Es geht nicht allein um gültige Ehen, sondern um den Sexualverkehr mit Kindern. Dafür gibt es hier zu Lande sehr klare Regeln, die harte Strafen vorsehen. Die Regeln sind (hoffentlich) mit großem Ernst und Sachverstand entwickelt worden. Wir sollten sie nicht aufgeben, nur weil Menschen aus anderen Gegenden dieser Welt hier ihre Regeln einschleppen. und sie unserer Gesellschaft damit aufnötigen wollen.
Na, wenn das keine Verletzung geltenden Rechts ist, dazu noch mit hohen Strafen bewehrt, dann weiß ich nicht, warum wir uns solche Gesetze geschaffen haben. Bestimmt hatten wir bei Einführung dieser Gesetze auch schon ganz andere Sorgen.Bielefeld09 hat geschrieben:(11 Jun 2016, 22:19)
Wieso gefährden ein 17 jähriger Ehemann und seine 14 jährige Frau,
die nachweislich freiwillig zusammenleben,
unseren Rechtsstaat?
Da haben wir aber doch ganz andere Probleme.
Wir sollten beobachten und dem Mädchen Alternativen anbieten.Billie Holiday hat geschrieben:(11 Jun 2016, 22:21)
Woher weißt Du, dass ein 14jähriges Kind freiwillig und gern verheiratet ist?
Sollen wir unsere Gesetze so lange ändern, bis auch der letzte Mensch auf diesem Erdball glücklich damit ist?
Realität ist auch alltägliche Kriminalität. Die muß dennoch mit den Mitteln des Rechtsstaats bekämpft werden.Bielefeld09 hat geschrieben:(11 Jun 2016, 22:26)
Sagen sie mal bitte, warum ein 14 und 17 jähriges Ehepaar hier irgendwas einschleppt.
Beziehungen in der gleichen Altersgruppe sind doch auch Teil unserer Realität.
Machen sie bitte die Augen auf und verwechseln sie doch bitte ihre moralische Keule nicht mit
der juristischen.
Realität ist eben auch so.
Bielefeld09 hat geschrieben:(11 Jun 2016, 22:26)
Sagen sie mal bitte, warum ein 14 und 17 jähriges Ehepaar hier irgendwas einschleppt.
Beziehungen in der gleichen Altersgruppe sind doch auch Teil unserer Realität.
Machen sie bitte die Augen auf und verwechseln sie doch bitte ihre moralische Keule nicht mit
der juristischen.
Realität ist eben auch so.
Nochmal für sie:H2O hat geschrieben:(11 Jun 2016, 22:32)
Na, wenn das keine Verletzung geltenden Rechts ist, dazu noch mit hohen Strafen bewehrt, dann weiß ich nicht, warum wir uns solche Gesetze geschaffen haben. Bestimmt hatten wir bei Einführung dieser Gesetze auch schon ganz andere Sorgen.
Ja, sicher hat ein Gemeinwesen mit 82 Mio Mitbürgern auch ganz andere Sorgen. Deshalb darf aber Gesetzesbruch in einer so ernsten Sache nicht hingenommen werden. Entweder gelten unsere Rechtsordnung und Gesellschaftsordnung, oder wir ändern unsere Gesetze. Nicht mehr und auch nicht weniger. Willkür darf es nicht geben!
Eine Alternative wäre, ihr zu sagen, dass ihre Ehe ungültig ist und sie die Freiheit hat, ohne Zustimmung des " Ehemannes" zur Schule zu gehen und dass dieser ihr nichts zu befehlen oder zu verbieten hat. Ob sie mit soviel Freiheit klarkommt, ist die andere Sache. Vermutlich ist ihr " Mann" ihre Stütze und Halt in der Fremde.Bielefeld09 hat geschrieben:(11 Jun 2016, 22:34)
Wir sollten beobachten und dem Mädchen Alternativen anbieten.
Wir wissen eben nie, ob beide freiwillig verheiratet sind.
Deswegen gibt es eben keine allgemeingültige Antwort in diesen Fragen.
Aber minderjährig eingereiste Ehepaare stellen unseren Rechtsstaat nicht in Frage.
Ich schrieb schon vorher, das die freiwilligkeit geprüft werden muss.Gilmoregirl hat geschrieben:(11 Jun 2016, 22:41)
...aber die Wenigsten werden auch heiraten. Das ist eben der Unterschied. Mit 14 und 17 ist man noch recht naiv, glaubt an die ewige Liebe... Bis beide zumindest 18 sind, werden sie (zum größten Teil zumindest) festgestellt haben, dass auch andere Mütter hübsche Söhne und Töchter haben. Und sollten sie wirklich heiraten, wenn SIE dann 18 ist, dann geschieht das freiwillig, vielleicht auch heimlich, weil deren Eltern ihnen diesen Unfug in so jungem Alter bestimmt ausreden wollen.
Das ist gängige Praxis, aber das geht nur mit dem betroffenem Mädchen.Billie Holiday hat geschrieben:(11 Jun 2016, 22:42)
Eine Alternative wäre, ihr zu sagen, dass ihre Ehe ungültig ist und sie die Freiheit hat, ohne Zustimmung des " Ehemannes" zur Schule zu gehen und dass dieser ihr nichts zu befehlen oder zu verbieten hat. Ob sie mit soviel Freiheit klarkommt, ist die andere Sache. Vermutlich ist ihr " Mann" ihre Stütze und Halt in der Fremde.
Von einer Trennung rede ich nicht, aber davon, dass sie ihre Entscheidung alleine fällen kann, sofern sie das will.
Wie weit das Prinzip "freiwillig" in der Herkunftsgesellschaft galt, das können Sie überhaupt nicht beurteilen. Wir müssen auf deutschem Boden organisierten Beischlaf mit Kindern nicht hinnehmen. Nichts anderes ist die Anerkennung diese "Ehen" und des Zusammenlebens. Das ist Willkür. Ein Einzelfall ist es auch nicht, sondern in hunderten von Fällen festgestellt; deshalb muß der Gesetzgeber sich mit seinen erlassenen Gesetzen und deren Wirkung auch dringend befassen.Bielefeld09 hat geschrieben:(11 Jun 2016, 22:41)
Nochmal für sie:
Die freiwillige sexuelle Aktivität zwischen 17 und 14 Jährigen stellt noch keinen justiziablen Vorgang her.
Was ist hier also Willkür oder der Untergang unserer Rechtsordung?
Hier wird nix angepasst!
Bleiben sie bei meinem Beispiel, dann haben sie eine Grundlage.H2O hat geschrieben:(11 Jun 2016, 22:58)
Wie weit das Prinzip "freiwillig" in der Herkunftsgesellschaft galt, das können Sie überhaupt nicht beurteilen. Wir müssen auf deutschem Boden organisierten Beischlaf mit Kindern nicht hinnehmen. Nichts anderes ist die Anerkennung diese "Ehen" und des Zusammenlebens. Das ist Willkür. Ein Einzelfall ist es auch nicht, sondern in hunderten von Fällen festgestellt; deshalb muß der Gesetzgeber sich mit seinen erlassenen Gesetzen und deren Wirkung auch dringend befassen.
Es handelt sich um kein Sonderrecht für Muslime sondern um eine seit Jahrzehnten etablierte Rechtspraxis, die sich Internationales Privatrecht nennt. Wenn es aus praktischen Gründen sinnvoll ist, kann ausländisches Recht angewendet werden, sofern dieses nicht deutschen Rechtsgrundsätzen fundamental verstößt, der so genannte ordre public. In diesem Sinne kann und soll das deutsche Recht eine Ehe die nach ausländischem Recht geschlossen wurde anerkennen. Im Falle von Flüchtlingen wird dann entsprechend syrisches, irakisches, afghanisches oder iranisches Recht angewendet bzw. deren Ergebnis anerkannt. Die Frage ist nun ob ein Heiratsalter von z.B. 15 Jahren deutschen Rechtsgrundsätzen derart fundamental verstößt, dass keine Anerkennung einer Ehe möglich ist. Das ist offensichtlich bisher nicht endgültig geregelt und man muss abwarten ob ein Urteil in Karlsruhe diesbezüglich Klarheit bringt. Die CSUler würden es gerne selber regeln und Gesetzesänderungen voranbringen, welche eine solche Anerkennung unmöglich machen.Julian hat geschrieben:(05 Jun 2016, 12:05)
Ich finde es falsch, katastrophal falsch, dass man das deutsche Recht ausländischem Recht unterordnet.
Soweit ich das überblicke, gilt in Deutschland die Ehemündigkeit ab 16 Jahren, wobei der Partner dann mindestens 18 Jahre sein muss. Wenn das geändert werden soll, etwa die Absenkung auf 15 Jahre, kann man gerne darüber diskutieren - das muss dann aber gesellschaftlich breit geschehen, unter Abwägung aller Vor- und Nachteile, und es muss auf dem üblichen Wegen beschlossen werden. Ich sehe im Moment für ein solches Vorhaben aber weder eine Notwendigkeit noch eine Mehrheit.
Dass sich ein deutsches Gericht herausnimmt, ein Sonderrecht für Muslime zu etablieren, finde ich besorgniserregend. So erhält die Scharia über die Hintertüre Einzug.
Also Ehen mit 10jährigen wo der Ehemann angibt die Ehe vollzogen zu haben, werden sicherlich nicht anerkannt, vielmehr der Ehemann wegen Kindesmissbrauchs angeklagt. Da gibt es dann auch nichts zu diskutieren, weil da ist die Rechtslage in Deutschland glasklar, wie du schon schreibst. (ist natürlich die Frage ob ein deutsches Gericht zuständig wäre, wenn der Vollzug der Ehe durch einen Ausländer im Ausland erfolgt ist )H2O hat geschrieben:(11 Jun 2016, 22:10)
Es geht nicht allein um gültige Ehen, sondern um den Sexualverkehr mit Kindern. Dafür gibt es hier zu Lande sehr klare Regeln, die harte Strafen vorsehen. Die Regeln sind (hoffentlich) mit großem Ernst und Sachverstand entwickelt worden. Wir sollten sie nicht aufgeben, nur weil Menschen aus anderen Gegenden dieser Welt hier ihre Regeln einschleppen. und sie unserer Gesellschaft damit aufnötigen wollen.
So weit kommt es noch, dass der Staat den Leuten vorschreibt mit wem man zusammen sein darf oder nicht.
Das Problem liegt da eigentlich im Normalfall weniger bei den Flüchtlingen, als vielmehr beim Thema Arbeitserlaubnis, was das zweite betrifft.und Schulbesuch sowie berufliche Bildungsgänge verordnen.
Es würde unseren Rechtsgrundsätzen verstoßen, wenn man Leuten vorschreibt mit wem sie sich treffen dürfen und mit wem nicht.Ansonsten könnten wir unsere Rechtsordnung und Gesellschaftsordnung in der Pfeife rauchen.
Aus diesem Grunde ist meines Erachtens die Einzelfallbetrachtung sinnvoll und da muss natürlich die Bereitschaft beider Parteien die Ehe auch wirklich fortzuführen hinreichend geprüft sein, damit eine Ehe womöglich anerkannt werden kann. Eine solche Bereitschaft würde ja zwangsläufig zunächst vom Jugendamt und später vom Gericht in Erfahrung gebracht, je nachdem auf welche Weise eine Anerkennung der Ehe von den Betroffenen angestrebt wird. Dazu hat die Nicht-Anerkennung der Ehe durch den deutschen Staat für das direkte soziale Umfeld und für das Herkunftsland auch überhaupt keine Bedeutung. Die Ehe wäre dann ähnlich wie religiöse Eheschließungen für den Gesetzgeber einfach nicht existent, würde aber womöglich das Zusammenleben in der eigenen sozialen Gruppe legitimieren und bei einer Rückkehr z.B. nach Syrien wäre die Ehe natürlich noch gültig. (was interessant werden kann, wenn man später nach deutschen Recht jemand anderen heiratet ohne vorher die nicht anerkannte Ehe ordnungsgemäß nach z.B. syrischem oder iranischen Recht zu scheiden!)H2O hat geschrieben:(11 Jun 2016, 22:58)
Wie weit das Prinzip "freiwillig" in der Herkunftsgesellschaft galt, das können Sie überhaupt nicht beurteilen.[...]
Es ist auch nicht Sache der Justiz hier irgendwas zu dulden, sondern die Frage ist wird die Ehe anerkannt oder nicht.Bielefeld09 hat geschrieben:(12 Jun 2016, 00:31)
Es ist eben nicht so, das in Deutschland vor der Justiz die Ehe einer 14 jährigen mit einem 50 Jährigen geduldet,
Das Internationale Privatrecht ist ein Rechtsbereich wie jeder andere und daran ist nichts Besonderes.geschweige mit Sondergesetzen genehmigt wird.
Also bei den Fällen von denen in den Medien zu lesen ist geht es ja um 14 mit 17, 15 mit 21 bei offensichtlicher Bereitschaft die Ehe fortzuführen, und da ist die Sachlage eben nicht ganz so klar, wie bei einer 14jährigen mit einem 50jährigen wo man im Grunde von vorne herein von einer Zwangsehe ausgehen darf die von einem Vormund geschlossen wurde.Sowas geht hier eben nicht.
So stimmt das allerdings nicht.Platon hat geschrieben:(12 Jun 2016, 00:45)
Es ist auch nicht Sache der Justiz hier irgendwas zu dulden, sondern die Frage ist wird die Ehe anerkannt oder nicht.
Je nachdem kann das Jugendamt dann bestimmte Schritte einleiten.
Das Internationale Privatrecht ist ein Rechtsbereich wie jeder andere und daran ist nichts Besonderes.
Also bei den Fällen von denen in den Medien zu lesen ist geht es ja um 14 mit 17, 15 mit 21 bei offensichtlicher Bereitschaft die Ehe fortzuführen, und da ist die Sachlage eben nicht ganz so klar, wie bei einer 14jährigen mit einem 50jährigen wo man im Grunde von vorne herein von einer Zwangsehe ausgehen darf die von einem Vormund geschlossen wurde.
Man kann recht gut erkennen, daß hier ein gesellschaftspolitischer Gegensatz besteht; ich meine, daß das geschützte eheähnliche Zusammenleben unreifer Jugendlicher unter deutscher Obhut ein Ding der gesellschaftspolitischen Unmöglichkeit ist. Zweierlei Recht im Lande in derart grundsätzlichen Fragen halte ich für unerträglich. Der Gesetzgeber muß hier Klarheit schaffen.Platon hat geschrieben:(11 Jun 2016, 23:39)
So weit kommt es noch, dass der Staat den Leuten vorschreibt mit wem man zusammen sein darf oder nicht.
Es kann nur darum gehen, dass eine Ehe anerkannt wird oder nicht, aber weder ist der Geschlechtsverkehr eines 17jährigen mit einer 14jährigen illegal, sofern z.B. keine Zwangslage ausgenutzt wird, und erst recht nicht gemeinsam Zeit zu verbringen. Das das Zusammensein und ein möglicher Sex zwischen beiden dann vor deutschem Recht unehelich ist, hat keinerlei Einfluss auf dessen Bewertung.
http://www.praxis-jugendarbeit.de/jugen ... recht.html
Das Problem liegt da eigentlich im Normalfall weniger bei den Flüchtlingen, als vielmehr beim Thema Arbeitserlaubnis, was das zweite betrifft.
Es würde unseren Rechtsgrundsätzen verstoßen, wenn man Leuten vorschreibt mit wem sie sich treffen dürfen und mit wem nicht.
Klar, in den Herkunftsländern gelten andere Regeln für Eheschließungen und auch Ehescheidungen als hier. Dort haben unsere Gerichte auch nichts zu entscheiden, sondern die Rechtsordnung dort.Platon hat geschrieben:(12 Jun 2016, 00:02)
Aus diesem Grunde ist meines Erachtens die Einzelfallbetrachtung sinnvoll und da muss natürlich die Bereitschaft beider Parteien die Ehe auch wirklich fortzuführen hinreichend geprüft sein, damit eine Ehe womöglich anerkannt werden kann. Eine solche Bereitschaft würde ja zwangsläufig zunächst vom Jugendamt und später vom Gericht in Erfahrung gebracht, je nachdem auf welche Weise eine Anerkennung der Ehe von den Betroffenen angestrebt wird. Dazu hat die Nicht-Anerkennung der Ehe durch den deutschen Staat für das direkte soziale Umfeld und für das Herkunftsland auch überhaupt keine Bedeutung. Die Ehe wäre dann ähnlich wie religiöse Eheschließungen für den Gesetzgeber einfach nicht existent, würde aber womöglich das Zusammenleben in der eigenen sozialen Gruppe legitimieren und bei einer Rückkehr z.B. nach Syrien wäre die Ehe natürlich noch gültig. (was interessant werden kann, wenn man später nach deutschen Recht jemand anderen heiratet ohne vorher die nicht anerkannte Ehe ordnungsgemäß nach z.B. syrischem oder iranischen Recht zu scheiden!)
Es würde am Ende wohl tatsächlich erstmal nur ums Sorgerecht gehen und inwiefern das Jugendamt irgendwas vorschreiben will oder kann. Weil in dem Moment wo das Jugendamt sich mit der wohl zumeist jüngeren Ehefrau sich einig ist, hat sich das Thema Anerkennung der Ehe meines Erachtens von der praktischen Seite her bereits erledigt.
Was mir bei dem Artikel fehlt ist der Ansatz einer Lösung. Zwangsscheidung?H2O hat geschrieben:(13 Jun 2016, 21:04)
Jetzt kommt der Gesetzgeber allmählich auf Drehzahl! Besser spät als nie...
http://www.t-online.de/nachrichten/deut ... erfen.html
Eigentlich doch sehr beachtlich; das Problem wurde erstmals öffentlich angesprochen Anfang Februar 2016. Inzwischen hat ein Oberlandesgericht das bisher geltende Recht zu einem unbefriedigenden (mich verstörenden) Urteil über eine Kinderehe eingesetzt.