14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

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HugoBettauer

Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von HugoBettauer »

JJazzGold hat geschrieben:(26 Sep 2016, 10:13)
Keine und das muss generell für alle Ehen mit Minderjährigen gelten, selbst wenn eine solche “Ehe“ im Ausland legal geschlossen wurde.
Ehen mit Minderjährigen ab 16 können auch in Deutschland geschlossen werden. Beim Thema 16, 14, da gibt es einen realen Entscheidungsbedarf. Die Dreijährigen sind doch nur eine vorgeschobene Figur. Nicht jedes mögliche Herkunftsland hat ein der deutschen Zivilehe entsprechendes Recht.
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JJazzGold
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von JJazzGold »

HugoBettauer hat geschrieben:(26 Sep 2016, 10:20)

Ehen mit Minderjährigen ab 16 können auch in Deutschland geschlossen werden. Beim Thema 16, 14, da gibt es einen realen Entscheidungsbedarf. Die Dreijährigen sind doch nur eine vorgeschobene Figur. Nicht jedes mögliche Herkunftsland hat ein der deutschen Zivilehe entsprechendes Recht.
Die Dreijährigen waren die Korrektur auf das pauschale, “aber sie lieben sich doch“, gedacht, was schwer nachweisbar ist und gesetzlich als Grundlage zur Anerkennung einer Ehe mit einer Minderjährigen nicht dienen kann.

Ehen mit Minderjährigen bedürfen der Genehmigung der Eltern. Somit müssten diese anreisen, oder ihre Genehmigung in anerkannter rechtsanwaltlicher Vertretung geben. Unter 16 ist keine Ehe als legal zu betrachten. Meines Erachtens muss der volljährige “Ehemann“ in allen solchen Fällen wegen Missbrauchs einer Minderjährigen angeklagt werden.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von HugoBettauer »

JJazzGold hat geschrieben:(26 Sep 2016, 10:31)

Die Dreijährigen waren die Korrektur auf das pauschale, “aber sie lieben sich doch“, gedacht, was schwer nachweisbar ist

Es ist vor allem schwer widerlegbar. Man muss im Regelfall davon ausgehen, dass jemand, der eine Ehe nicht wünscht, sie spätestens in Deutschland auflöst oder ihren Bestand selbst abstreitet. Das ist von einem Dreijährigen vielleicht wirklich zu viel verlangt, von einem 14- oder 16jährigen nicht. Ich sage nicht, dass Ehen unter 18 (16) in Deutschland neu schließbar sein müssen.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von JJazzGold »

HugoBettauer hat geschrieben:(26 Sep 2016, 10:38)

Es ist vor allem schwer widerlegbar. Man muss im Regelfall davon ausgehen, dass jemand, der eine Ehe nicht wünscht, sie spätestens in Deutschland auflöst oder ihren Bestand selbst abstreitet. Das ist von einem Dreijährigen vielleicht wirklich zu viel verlangt, von einem 14- oder 16jährigen nicht. Ich sage nicht, dass Ehen unter 18 (16) in Deutschland neu schließbar sein müssen.
Spätestens die Vierzehjährige sollte sich darauf verlassen können, dass die Deutsche Gesetzgebung bereits bei Einreise greift und ihre Ehe für ungültig erklärt wird.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von HugoBettauer »

JJazzGold hat geschrieben:(26 Sep 2016, 12:46)

Spätestens die Vierzehjährige sollte sich darauf verlassen können, dass die Deutsche Gesetzgebung bereits bei Einreise greift und ihre Ehe für ungültig erklärt wird.
Wenn sie das gar nicht will?
Itu

Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Itu »

HugoBettauer hat geschrieben:(26 Sep 2016, 12:51)

Wenn sie das gar nicht will?
Gesetze gelten für alle
Spielt keine Rolle was der Neuankömmling will
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von HugoBettauer »

Itu hat geschrieben:(26 Sep 2016, 12:54)

Gesetze gelten für alle
Dieser Satz hilft der Diskussion nicht weiter, denn nach aktueller Lage werden Ehen nach ausländischem Recht im Allgemeinen anerkannt. Es bleibt die Frage, welche weiteren Fälle von Ehe nach abweichendem ausländischem du nicht anerkennen möchtest.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Billie Holiday »

HugoBettauer hat geschrieben:(26 Sep 2016, 12:51)

Wenn sie das gar nicht will?
Du meinst, Zuwanderer sollten uns unsere Gesetze diktieren?
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Dampflok94 »

Itu hat geschrieben:(26 Sep 2016, 12:54)Gesetze gelten für alle
Spielt keine Rolle was der Neuankömmling will
Nun will man ja erst die passenden Gesetze machen. Da muß man schon begründen warum. Zwangsbeglückung?
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von HugoBettauer »

Billie Holiday hat geschrieben:(26 Sep 2016, 12:56)

Du meinst, Zuwanderer sollten uns unsere Gesetze diktieren?
Bitte etwas weniger aufgeregt. In Deutschland wird eine neue Ehe nur nach deutschem Recht geschlossen. Sind beide Partner Ausländer, ist zudem ein Zeugnis über die Ehefähigkeit beider Partner von ausländischen Behörden dem deutschen Staat vorzulegen. Im Falle von Flüchtlingen und Asylbewerbern wird dies regelmäßig nicht gehen. Sie sind daher solange sie ausländische Staatsbürger sind nur schwer in der Lage, diesen Rechtsanforderungen zu genügen. In diesem Fall kann beim Oberlandesgericht eine Befreiung beantragt werden. Das ist natürlich lauter Formalität, die ausländische Eheleute erstmal nicht brauchen können auf ihrem Weg in die neuen Umstände.

Unsere Bundes-Gesetze macht der Bundestag in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz, internationalen Verträgen und in letzter Konsequenz den Menschenrechten. In Fragen der Ehe ist es Herkommen und international üblich, auch von Deutschland praktiziert, dass Ehen nach abweichendem ausländischem Recht grundsätzlich anerkannt werden. Die rechtlichen Folgen sind wenige. In den Sozialgesetzen gelten praktisch alle Nachteile, Unterhalts- und Beistandspflichten auch für unverheiratete Partnerschaften.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von JJazzGold »

HugoBettauer hat geschrieben:(26 Sep 2016, 12:51)

Wenn sie das gar nicht will?
Dann hat sie oder auch er Pech gehabt, weil unsere Gestzgebung eine Ehe mit Minderjährigen unterbindet. Wenn die Liebe so groß ist, dann wird auch der Vierzehnjährige und die Vierzehnjährige, oder der/die Dreizehnjährige oder Zwölfjährige warten können, bis sie wie der erwachsene Ehepartner volljährig sind.

Man hätte sich besser vorher sachkundig gemacht, zumindest der erwachsene Ehepartner, denn Dummheit schützt vor Strafe nicht.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von HugoBettauer »

JJazzGold hat geschrieben:(26 Sep 2016, 13:07)

Dann hat sie oder auch er Pech gehabt, weil unsere Gestzgebung eine Ehe mit Minderjährigen unterbindet. Wenn die Liebe so groß ist, dann wird auch der Vierzehnjährige und die Vierzehnjährige, oder der/die Dreizehnjährige oder Zwölfjährige warten können, bis sie wie der erwachsene Ehepartner volljährig sind.

Du gehst hier durchgehend von einem erwachsenen Ehepartner aus. Es stimmt, die Liebe sollte durch fehlenden Rechtstitel nicht unterbrochen werden - und zur Sexualität gelten einschlägige Gesetze. Allerdings wird es zum Problem, die Wünsche auf gemeinsame oder zumindest nahe Unterbringung zwischen unverheirateten, nicht verwandten Flüchtlingen angemessen zu berücksichtigen.

Man hätte sich besser vorher sachkundig gemacht, zumindest der erwachsene Ehepartner, denn Dummheit schützt vor Strafe nicht.

Sie wären besser im Krieg geblieben und hätten erstmal juristische Bücher über das Ausland gekauft?
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von JJazzGold »

HugoBettauer hat geschrieben:(26 Sep 2016, 13:13)

Du gehst hier durchgehend von einem erwachsenen Ehepartner aus. Es stimmt, die Liebe sollte durch fehlenden Rechtstitel nicht unterbrochen werden - und zur Sexualität gelten einschlägige Gesetze. Allerdings wird es zum Problem, die Wünsche auf gemeinsame oder zumindest nahe Unterbringung zwischen unverheirateten, nicht verwandten Flüchtlingen angemessen zu berücksichtigen.


Sie wären besser im Krieg geblieben und hätten erstmal juristische Bücher über das Ausland gekauft?
Die Eltern haben die Pflicht sich sachkundig zu machen.

Dem Titel folgend gehe ich selbstverständlich von einem erwachsenen Ehepartner aus. Ob der 25 oder 60 ist interessiert mich nicht.

Sollten hier Verwandte leben, in der die oder der Minderjährige in Obhut gegeben werden kann, ist das Problem gelöst. Ansonsten wird verfahren wie mit alleinstehenden deutschen Minderjährigen. Die gehen in eine Pflegefamilie, oder in ein Jugendheim.

Mir ist bewusst, dass ausländische Eltern anteilig nicht meinen Standards von elterlicher Fürsorgepflicht genügen. Ich würde kein minderjähriges Kind alleine auf den Weg schicken, oder mal eben verheiraten, mit der Zumutung, mit 15 zum ersten Mal Mutter oder Vater zu werden, auch nicht in einem Krisengebiet, nur um ihn oder sie von dort wegzubringen. Ich würde entweder selbst mitkommen, oder mich an eine Hilfsorganisation wenden.

Hast Du Kinder? Versuche mal einer Dreizehn- oder Vierzehnjährigen zu erklären, weshalb Laila mit vierzehn heiraten darf und mit fünfzehn süße Babies bekommt, in Deutschland, und Sabine das nach deutscher Gesetzgebung nicht darf.

Das ist doch die Krux mit den Minderjährigen, die sich aufmachen, um IS Prostituierte zu werden. Die träumen von einem heldenhaften jungen Krieger, dem sie süße Babies gebären werden, wofür er sie für immer auf Händen tragen wird. Dass der Krieger blutige Hände vom Köpfe abschlagen hat und weder jung, noch Held ist und nur einer von vielen, die es darauf anlegen IS Nachwuchs am Fließband zu zeugen, weiß die auch erst, wenn sie es durchlebt.

Bei mir wirst du kein Verständnis finden, weder für die Eltern, die ihre minderjährigen Kinder in eine Ehe verkaufen, noch für Vierzehnjährige, die meinen mit Fünfzehn verheiratet und mit dem ersten Kind beglückt sein zu müssen. Nach meiner Auffassung gehören die auf die Schulbank oder in die Lehre und sonst nirgendwo hin bis sie volljährig sind und die Verantwortung für ihre Taten selbst tragen können und müssen.


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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von HugoBettauer »

JJazzGold hat geschrieben:(26 Sep 2016, 13:49)

Die Eltern haben die Pflicht sich sachkundig zu machen.
Gut, das setzt als nächstes voraus, dass auch die Eltern in Deutschland angekommen sind.

Vielleicht ein paar Fakten nebenher:
Insgesamt reden wir über 1400 Ehen von Minderjährigen, davon unter 500 unter 14 Jahren. Rund 600 stammen aus Syrien.
Im Iran ist die Ehemündigkeit derzeit bei 13 Jahren (15 für Männer) festgelegt, in Ägypten bei 16 Jahren, in zahlreichen anderen Staaten des muslimischen Rechtskreises bei 15 Jahren. In zahlreichen Ländern wie Algerien, Irak, Jemen, Libyen kann die minderjährige Frau einem vom Vormund abgeschlossenen Ehevertrag rechtswirksam widersprechen. Diese Länder haben noch viel Reformabstand zu unseren heutigen Gesetzen, aber die zitierten Dreijährigen sind in den meisten Ländern ausgeschlossen.
Sollten hier Verwandte leben, in der die oder der Minderjährige in Obhut gegeben werden kann, ist das Problem gelöst. Ansonsten wird verfahren wie mit alleinstehenden deutschen Minderjährigen. Die gehen in eine Pflegefamilie, oder in ein Jugendheim.
Für die verheiratet-unverheirateten Paare steht damit immer noch im Raum, in verschiedenen Städten zu landen.
Ich würde kein minderjähriges Kind alleine auf den Weg schicken
Du setzt voraus, dass den Eltern die Flucht möglich ist und streichst - aus Sicht der Eltern - den Ehemann gedanklich heraus.
Hast Du Kinder?
Antwort nichtöffentlich.
Versuche mal einer Dreizehn- oder Vierzehnjährigen zu erklären, weshalb Laila mit vierzehn heiraten darf und mit fünfzehn süße Babies bekommt, in Deutschland, und Sabine das nach deutscher Gesetzgebung nicht darf.
Sabine darf auch mit 15 süße Baby haben. Sie muss auch nicht ihren Dragan oder Joseph dafür heiraten - oder dafür, gemeinsam eine Wohnung zu bekommen. Für beide Frauen gilt, dass das Baby eine erhebliche Umstellung im Leben und viele Pflichten bedeutet. Das Kondom ist auch im muslimisch geprägten Süden bekannt - daneben der Analverkehr zur Vermeidung der Schwangerschaft und aus anderen Gründen.
Das ist doch die Krux mit den Minderjährigen, die sich aufmachen, um IS Prostituierte zu werden.
Damit verlassen wir endgültig das Thema, was das deutsche Recht mit solchen Ehen anfangen soll.
Bei mir wirst du kein Verständnis finden, weder für die Eltern, die ihre minderjährigen Kinder in eine Ehe verkaufen, noch für Vierzehnjährige, die meinen mit Fünfzehn verheiratet und mit dem ersten Kind beglückt sein zu müssen. Nach meiner Auffassung gehören die auf die Schulbank oder in die Lehre und sonst nirgendwo hin bis sie volljährig sind und die Verantwortung für ihre Taten selbst tragen können und müssen.
Ich bin da ganz deiner Meinung. Ich bin auch nicht dafür, das deutschen Altersregelungen zu senken. Ich halte angesichts der überschaubaren Fallzahlen und der in den meisten Fällen relativ kurzen zu überbrückenden Zeit einfach für zweckmäßig, die Ehen anzuerkennen.
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JJazzGold
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von JJazzGold »

"HugoBettauer"
Gut, das setzt als nächstes voraus, dass auch die Eltern in Deutschland angekommen sind.

Das setzt es mitnichten voraus. Die Eltern von diesen heute minderjährigen Kindern sind wie alt? Zwischen 35 und 45, die haben alle Zugriff aufs Internet und können sich sachkundig machen.

Vielleicht ein paar Fakten nebenher:
Insgesamt reden wir über 1400 Ehen von Minderjährigen, davon unter 500 unter 14 Jahren. Rund 600 stammen aus Syrien.
Im Iran ist die Ehemündigkeit derzeit bei 13 Jahren (15 für Männer) festgelegt, in Ägypten bei 16 Jahren, in zahlreichen anderen Staaten des muslimischen Rechtskreises bei 15 Jahren. In zahlreichen Ländern wie Algerien, Irak, Jemen, Libyen kann die minderjährige Frau einem vom Vormund abgeschlossenen Ehevertrag rechtswirksam widersprechen. Diese Länder haben noch viel Reformabstand zu unseren heutigen Gesetzen, aber die zitierten Dreijährigen sind in den meisten Ländern ausgeschlossen.

In der Türkei dürfen seit Juni dieses Jahres auch Zwölfjährige Geschlechtsverkehr haben und verheiratet werden. Ergo bietet sich die Türkei als Asylgeber für solche Ehepaare geradezu an, wenn die Eltern der Meinung sind, ihr minderjähriges Kind an einen Päderasten verheiraten zu müssen.

In Deutschland sollten wir von solchen Rückschritten ins Mittelalter weiten Abstand nehmen.

Für die verheiratet-unverheirateten Paare steht damit immer noch im Raum, in verschiedenen Städten zu landen.
Dafür sind sie in der familiären verwandschaftlichen Fürsorge. Es geht doch um das Wohl der Kinder und nicht um das Wohl der erwachsenen Ehefrau oder des erwachsenen Ehemannes.
Du setzt voraus, dass den Eltern die Flucht möglich ist und streichst - aus Sicht der Eltern - den Ehemann gedanklich heraus.
Selbstverständlich, weil unsere Gesetzgebung aus gutem Grund diesen Ehemann nicht als Ehemann anerkennt, sondern ihn als Päderasten einordnet. Ergo werden die Eltern eine legale Lösung finden müssen. Von einem Ehepartner, der wegen Sex mit Minderjährigen im Knast sitzt, ist keine Versorgung zu erwarten.


Sabine darf auch mit 15 süße Baby haben. Sie muss auch nicht ihren Dragan oder Joseph dafür heiraten - oder dafür, gemeinsam eine Wohnung zu bekommen. Für beide Frauen gilt, dass das Baby eine erhebliche Umstellung im Leben und viele Pflichten bedeutet. Das Kondom ist auch im muslimisch geprägten Süden bekannt - daneben der Analverkehr zur Vermeidung der Schwangerschaft und aus anderen Gründen.
Weder Sabine, noch Laila, sind in diesem Alter in der Lage, die Konsequenzen abzuschätzen, ganz zu schweigen davon, dass sie diese tragen könnten, je ungebildeter, desto weniger. Deshalb begrüße ich die deutsche Gesetzgebung, die die Eltern darin unterstützt, ihre Kinder mit unseren gesellschaftlichen Vorstellungen und Regeln vertraut zu machen. Sie sollen ein Bestandteil dieser Gesellschaft sein und deren Weiterentwicklung mittragen. Wie sollen sie das können, wenn sie realisieren, dass unsere gesellschaftlichen Regeln nicht für alle gelten, sondern eine gesetzlich legalisierte Parallelgesellschaft quasi Tür an Tür all das, was wir als Errungenschaften unserer Gesellschaft betrachten, explizit den Schutz von Kindern und Jugendlichen, außer Kraft setzen darf?
Damit verlassen wir endgültig das Thema, was das deutsche Recht mit solchen Ehen anfangen soll.
Nicht zwangsläufig, die kommen ggfls. immer noch als Minderjährige verheiratet und mit Kind zurück.
Ich bin da ganz deiner Meinung. Ich bin auch nicht dafür, das deutschen Altersregelungen zu senken. Ich halte angesichts der überschaubaren Fallzahlen und der in den meisten Fällen relativ kurzen zu überbrückenden Zeit einfach für zweckmäßig, die Ehen anzuerkennen.
Bei den Sechzehnjärigen halte ich eine Überprüfung mit Kontakt zu den Eltern für angebracht. Bis das durch die jeweiligen Gremien ist, sind die meisten wahrscheinlich ohnehin siebzehn der achtzehn. Bei allen Jüngeren befürworte ich eine sofortige Auflösung der Ehe, mit internationaler Gültigkeit.
Wenn die Betreffenden 18 Jahre als sind, können sie, wenn sie das dann überhaupt noch wollen, immer noch legal heiraten, was dann auch den Zweifel ausräumt, dass es sich um eine von den Eltern angeordnete Zwangsheirat handelt.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von HugoBettauer »

JJazzGold hat geschrieben:(26 Sep 2016, 14:57)
In der Türkei dürfen seit Juni dieses Jahres auch Zwölfjährige Geschlechtsverkehr haben und verheiratet werden.

Diese Entwicklung ist ein Rückschritt und insgesamt eher untypisch für die Entwicklung der Region.

In Deutschland sollten wir von solchen Rückschritten ins Mittelalter weiten Abstand nehmen.
Gar keine Frage.


Auch wenn beide minderjährig sind, geht es um das Wohl der Kinder.


In fast jeder weiterführenden Schule gibt es eine minderjährige Mutter. In den wenigsten Fälle ist da ein verklärter Vorsatz am Werk - und die Frage der Abtreibung oder Adoption ist dann noch mal ein anderes Thema. Dass Kindermachen ein Privileg der (verheirateten) ausländischen Minderjährigen sei, auf das die einheimischen Schüler neidisch blicken, kann ich mir eher nicht vorstellen.


Unsere Regeln gelten für alle. Die deutschen Regeln für Eheschließung gelten für alle. Das Regelungsthema ist der Bestand bereits geschlossener Ehen. Die deutschen Regelungen für die Nichtehe und die Ehe-Aufhebung gelten für alle. Die deutschen Regeln für die Scheidung gelten für alle. Zu den deutschen Regelungen gehört die international allgemein übliche Anerkennung von im Ausland geschlossenen Eheverträgen. https://dejure.org/gesetze/EGBGB/11.html Deshalb haben diese Ehen in Deutschland im Allgemeinen bestand, nicht weil deutsche Gesetze für einzelne angeblich nicht gelten.
Wenn die Betreffenden 18 sind und noch nicht Deutsche sind, müssen sie ggf Ehehindernisse, die nach auswärtigem aber nicht deutschem Recht bestehen, beachten. Das dürfte aber die unter 2000 Fälle in Deutschland höchstens in Randfällen betreffen, denn sie haben schon eine auswärtige Ehe.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Dietz »

Joker hat geschrieben:(12 Feb 2016, 14:39)

Laber nicht so einen scheiß
Das ist kein "Scheiß", Joker. In Massachusets und Kansas (USA) liegt die Ehemündigkeit bei 12 Jahren. Auf der Welt gibt es Millionen (!!) minderjährige Kindsfrauen, die verheiratet sind. Besonders in Asien, Afrika und Indien.

Worueber wir hier in Deutschland und Europa die Nase ruempfen, ist woanders, und nicht nur im Islam, gang und gaebe. Auch die Jesiden verheiraten ihre Toechter noch im Kindsalter. Sogar die Gottesmutter Maria dürfte das Regelalter von 14 Jahren gehabt haben als sie mit Jesus schwanger war -auch wenn der Vatikan in Rom an dieser Stelle aufheulen dürfte. Es war wohl so üblich im gelobten Land.Denn wer mit 15 noch keinen Mann hatte, galt als ""alte Juffer".

Andere Länder, andere Sitten - auch: andere Zeiten, andere Sitten. Und es gibt sie heute noch die Kinderehen - en masse!.

Ich frage mal die Moralapostel in diesem Strang, die lautstark die Nase ruempfen, warum der Schoepfergott oder die Evolutiuon die Geschlechtsreife so früh geschaffen hat. - Na, bitte.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Bielefeld09 »

Dietz hat geschrieben:(27 Jan 2021, 00:00)

Das ist kein "Scheiß", Joker. In Massachusets und Kansas (USA) liegt die Ehemündigkeit bei 12 Jahren. Auf der Welt gibt es Millionen (!!) minderjährige Kindsfrauen, die verheiratet sind. Besonders in Asien, Afrika und Indien.

Worueber wir hier in Deutschland und Europa die Nase ruempfen, ist woanders, und nicht nur im Islam, gang und gaebe. Auch die Jesiden verheiraten ihre Toechter noch im Kindsalter. Sogar die Gottesmutter Maria dürfte das Regelalter von 14 Jahren gehabt haben als sie mit Jesus schwanger war -auch wenn der Vatikan in Rom an dieser Stelle aufheulen dürfte. Es war wohl so üblich im gelobten Land.Denn wer mit 15 noch keinen Mann hatte, galt als ""alte Juffer".

Andere Länder, andere Sitten - auch: andere Zeiten, andere Sitten. Und es gibt sie heute noch die Kinderehen - en masse!.

Ich frage mal die Moralapostel in diesem Strang, die lautstark die Nase ruempfen, warum der Schoepfergott oder die Evolutiuon die Geschlechtsreife so früh geschaffen hat. - Na, bitte.
Was bitte?
Was bitte stellen Sie infrage?
Die Moral oder die gesetzlichen Grenzen in Deutschland?
Wir helfen Ihnen gerne.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
Skeptiker

Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Skeptiker »

Dietz hat geschrieben:(27 Jan 2021, 00:00)

Das ist kein "Scheiß", Joker. In Massachusets und Kansas (USA) liegt die Ehemündigkeit bei 12 Jahren. Auf der Welt gibt es Millionen (!!) minderjährige Kindsfrauen, die verheiratet sind. Besonders in Asien, Afrika und Indien.

Worueber wir hier in Deutschland und Europa die Nase ruempfen, ist woanders, und nicht nur im Islam, gang und gaebe. Auch die Jesiden verheiraten ihre Toechter noch im Kindsalter. Sogar die Gottesmutter Maria dürfte das Regelalter von 14 Jahren gehabt haben als sie mit Jesus schwanger war -auch wenn der Vatikan in Rom an dieser Stelle aufheulen dürfte. Es war wohl so üblich im gelobten Land.Denn wer mit 15 noch keinen Mann hatte, galt als ""alte Juffer".

Andere Länder, andere Sitten - auch: andere Zeiten, andere Sitten. Und es gibt sie heute noch die Kinderehen - en masse!.

Ich frage mal die Moralapostel in diesem Strang, die lautstark die Nase ruempfen, warum der Schoepfergott oder die Evolutiuon die Geschlechtsreife so früh geschaffen hat. - Na, bitte.
Naja, vielleicht hat ja doch Mohammed seine Beziehungen spielen lassen. :rolleyes:
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Troh.Klaus »

Dietz hat geschrieben:(27 Jan 2021, 00:00)
Ich frage mal die Moralapostel in diesem Strang, die lautstark die Nase ruempfen, warum der Schoepfergott oder die Evolutiuon die Geschlechtsreife so früh geschaffen hat. - Na, bitte.
Ich frage eher, mit welcher Absicht Du diesen Thread aus seinem vier-jährigen Dornröschenschlaf geweckt hast.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Dietz »

Skeptiker hat geschrieben:(27 Jan 2021, 00:14)

Naja, vielleicht hat ja doch Mohammed seine Beziehungen spielen lassen. :rolleyes:
Nein, die Kindsheiraten und -Verlobungen fanden schon als Regel statt, als es den Islam noch gar nicht gab, Mohammed betrat erst 622 n.C. die religiöse Weltbühne. Es ist also kein Relikt des Islam. Man muss nur die Geschichte ein wenig akzeptieren.
Zuletzt geändert von Dietz am Mi 27. Jan 2021, 02:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Dietz »

Troh.Klaus hat geschrieben:(27 Jan 2021, 00:15)

Ich frage eher, mit welcher Absicht Du diesen Thread aus seinem vier-jährigen Dornröschenschlaf geweckt hast.
Ganz einfach. Ich habe Nachtschicht und aus Langeweile alte Threads gelesen. Da konnte ich hier nicht schweigen. Er ist doch noch offen, oder? Das Thema ist zeitlos.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Dietz »

Bielefeld09 hat geschrieben:(27 Jan 2021, 00:10)

Was bitte?
Was bitte stellen Sie infrage?
Die Moral oder die gesetzlichen Grenzen in Deutschland?
Wir helfen Ihnen gerne.
Mein Beitrag stellt gar nichts infrage. Er stellt nur nachprüfbare Fakten fest.

Helfen Sie mir doch lieber in der offen gebliebenen Frage, warum Gott (oder die Evolution) die Frau/das Mädchen so geschaffen hat, dass sie in der Regel mit 14 die Regel bekommt, d. h. geschlechtsreif wird. Wollte der Schoepfergott dies nur für die antiken Voelker und heute nicht nehr. Oder war das ein biologischer Unfall?

Eine moralische Bewertung ist hier nicht gefragt.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Bielefeld09 »

Dietz hat geschrieben:(27 Jan 2021, 02:03)

Ganz einfach. Ich habe Nachtschicht und aus Langeweile alte Threads gelesen. Da konnte ich hier nicht schweigen. Er ist doch noch offen, oder? Das Thema ist zeitlos.
Na, dann diskutier das doch auch mal.
Fachleute gehen damit um, haben aber kein bock.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Dietz »

Bielefeld09 hat geschrieben:(27 Jan 2021, 02:18)

Fachleute gehen damit um, haben aber kein bock.
Und das bedeutet?
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Bielefeld09 »

Dietz hat geschrieben:(27 Jan 2021, 03:34)

Und das bedeutet?
Ihr Thema ist keins.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Billie Holiday »

Dietz hat geschrieben:(27 Jan 2021, 02:03)

Ganz einfach. Ich habe Nachtschicht und aus Langeweile alte Threads gelesen. Da konnte ich hier nicht schweigen. Er ist doch noch offen, oder? Das Thema ist zeitlos.
Besonders für Männer. Geiler Gedanke, so eine 13jährige Ehefrau im Bett? Einige Mädchen bekommen übrigens schon mit 10 oder 11 ihre Regel, vielleicht sollten sie auch zur Hochzeit freigegeben werden. Oder warum konntest du nicht schweigen?
Wer scharf auf Kinder ist, ist in D fehl am Platz. Ganz einfach. Hier werden keine halben Kinder geheiratet, finde dich damit ab oder wechsle das Land und geh dorthin, wo Mädchen keine Rechte haben.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Adam Smith »

Dietz hat geschrieben:(27 Jan 2021, 02:15)

Mein Beitrag stellt gar nichts infrage. Er stellt nur nachprüfbare Fakten fest.

Helfen Sie mir doch lieber in der offen gebliebenen Frage, warum Gott (oder die Evolution) die Frau/das Mädchen so geschaffen hat, dass sie in der Regel mit 14 die Regel bekommt, d. h. geschlechtsreif wird. Wollte der Schoepfergott dies nur für die antiken Voelker und heute nicht nehr. Oder war das ein biologischer Unfall?

Eine moralische Bewertung ist hier nicht gefragt.
Haben dir das deine Eltern so beigebracht? Möchte dein Schöpfergott das so haben? Dein kultureller Hintergrund interessiert mich.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Adam Smith »

Dietz hat geschrieben:(27 Jan 2021, 01:57)

Nein, die Kindsheiraten und -Verlobungen fanden schon als Regel statt, als es den Islam noch gar nicht gab, Mohammed betrat erst 622 n.C. die religiöse Weltbühne. Es ist also kein Relikt des Islam. Man muss nur die Geschichte ein wenig akzeptieren.
Vor Mohammed durften die Männer so viele Frauen heiraten wie sie wollten. Dazu natürlich noch die Sklavinnen. Mohammed hat das dann auf vier Ehefrauen beschränkt. Frauen dürfen übrigens keine vier Männer heiraten. Liegt daran, dass der Schöpfergott, dass so wollte.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Billie Holiday »

Dietz hat geschrieben:(27 Jan 2021, 01:57)

Nein, die Kindsheiraten und -Verlobungen fanden schon als Regel statt, als es den Islam noch gar nicht gab, Mohammed betrat erst 622 n.C. die religiöse Weltbühne. Es ist also kein Relikt des Islam. Man muss nur die Geschichte ein wenig akzeptieren.
Wir haben uns von einigem, was in der Vergangenheit normal war, losgesagt.
Hier haben Kinder seit einiger Zeit Rechte.
Männer dürfen keine Kinder bumsen, auch wenn diese schon menstruieren. Die körperlichen Beschaffenheiten eines Mädchens geben Männern keinen Freibrief. Dass das einige bedauern, ist klar.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Dietz »

Adam Smith hat geschrieben:(27 Jan 2021, 07:41)

Haben dir das deine Eltern so beigebracht? Möchte dein Schöpfergott das so haben? Dein kultureller Hintergrund interessiert mich.
Das ist leider keine Antwort auf die Frage, warum Dein Schöpfergott (oder meine Evolution) es so eingerichtet haben, dass junge Mädchen im Alter von 12 bis 13 Jahren schon gewschlechtdsreif sind.
Bitte umn Deine Meinung. In dieser Nachkriegsgeneration ist die Geschlechtsreife durch gute Ernährungsbedingungen und ein perfektes Gesundheitssystem (außer Covid 19) noch weiter gesunken.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Adam Smith »

Dietz hat geschrieben:(27 Jan 2021, 13:49)

Das ist leider keine Antwort auf die Frage, warum Dein Schöpfergott (oder meine Evolution) es so eingerichtet haben, dass junge Mädchen im Alter von 12 bis 13 Jahren schon gewschlechtdsreif sind.
Bitte umn Deine Meinung. In dieser Nachkriegsgeneration ist die Geschlechtsreife durch gute Ernährungsbedingungen und ein perfektes Gesundheitssystem (außer Covid 19) noch weiter gesunken.
Das ist kein Grund Kinder mit alten Männern zu verheiraten, denn selbst erwachsene Frauen sollten nicht zwangsvereiratet werden.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Dietz »

Billie Holiday hat geschrieben:(27 Jan 2021, 08:00)

Wir haben uns von einigem, was in der Vergangenheit normal war, losgesagt.
Hier haben Kinder seit einiger Zeit Rechte.
In der Frage der Fühverheiratung in anderen Kulturen hat sich bis heute allerdings einiges verändert, das ist richtig. Insoweit haben sich die (nicht wir) von einigem losgesagt. Die "Rechte" in arrangierten Ehen sind in rückständigen Gebieten durch Zwangsheirat nach wie vor eingeschränkt. Die Frauen/Mädchen haben sich genauso damit als selbstverständlich damit abgefunden, wie wir es im christlichen Glauben als selbstverständlich hinnehmen, dass man als Baby mittels Zwangstaufe einer Religionsgemeinschaft bis zum Tod (Chritentum/Islam) zugewiesen wird, die man als Erwachsener nicht gewählt hätte.

Man kann nicht genug darauf hinweisen, dass in der römischen Kultur, in der griechischen Vielgötterekultur, in der jüdischen zur Zeit Jesu und in der frühen Christenheit die Verheiratung im zarten Kindesalter schon üblich war. Und nicht, wie Du schreibst, um zu "bumsen", sondern um Stammesgesichtspunkte und Vermögenszusammenhalt zu fördern. Es wurde auch nicht gleich "gebumst", sondern die Eltern, die die Ehen arrangierten, behielten ihre versprochenen Kindstöchter noch solange zu Hause, bis sie nach deren Auffassung reif für den Ehevollzug waren. Sie galten mit dem Eheversprechen schon als verheiratet, lebten aber noch zuhause. Das war Alltag.

Lüsterne Gedanken, dass alte Böcke junge Mädchen besprangen, wurden erst von späteren Generationen entwickelt. Die Wirklichkeit war damals jugendfrei. Und außerdem hatten die Männer in den alten Kulturen, ebenfalls im Judentum, mehrere Frauen, sodaß die vermögenden Herren die Auswahl für ältere Bettgenossinnen im eigenen Mini-Harem hatten und nicht unbedingt auf die nedu verheirateten Jungfrauen warteten.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Teeernte »

Dietz hat geschrieben:(27 Jan 2021, 13:49)

Das ist leider keine Antwort auf die Frage, warum Dein Schöpfergott (oder meine Evolution) es so eingerichtet haben, dass junge Mädchen im Alter von 12 bis 13 Jahren schon gewschlechtdsreif sind.
Bitte umn Deine Meinung. In dieser Nachkriegsgeneration ist die Geschlechtsreife durch gute Ernährungsbedingungen und ein perfektes Gesundheitssystem (außer Covid 19) noch weiter gesunken.
Es geht um die geistge REife für die Ehe. Man geht allgemein von 18 Jahren aus....und eigenem Willen der Eheschliessenden als Grundlage für eine EHE. ....

Nebenbei ......Geschlechtsreife, "Funktion" der Geschlechtsorgane und mögliche Zeugungsmöglichkeit eines Erben/erbin durch das Paar ist KEINE Voraussetzung zur Ehe - in keiner Religion/Gesetzgebung
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Teeernte »

Dietz hat geschrieben:(27 Jan 2021, 01:57)

Nein, die Kindsheiraten und -Verlobungen fanden schon als Regel statt, als es den Islam noch gar nicht gab, Mohammed betrat erst 622 n.C. die religiöse Weltbühne. Es ist also kein Relikt des Islam. Man muss nur die Geschichte ein wenig akzeptieren.
Es ist und war ->> Menschenhandel.

Eltern verkaufen ihre Töchter.

Man kann die minderjährigen Frauen auch als Sklaven // der Handel als Sklavenhandel sehen.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von streicher »

Dietz hat geschrieben:(27 Jan 2021, 00:00)
Ich frage mal die Moralapostel in diesem Strang, die lautstark die Nase ruempfen, warum der Schoepfergott oder die Evolutiuon die Geschlechtsreife so früh geschaffen hat. - Na, bitte.
Wer sagt denn, dass Gott eine gute Moral hat. Und wer meint, dass hinter der Evolution Werte stehen. Blick auf die Natur: es findet sich in der Natur viel Grausamkeit, und Rücksicht kann man suchen.
Aber wie du selber bemerkst: die Menschen entwickeln Rücksicht, die Werte ändern sich. Anfang des letzten Jahrhunderts wurden die Kinderrechte zum ersten mal formuliert. Der explizite Kinderschutz ist ein relativ junger Gedanke (und findet sich beispielsweise in der Bibel und im Koran nicht).

Kindsheirat - verurteile ich auch.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Teeernte »

streicher hat geschrieben:(27 Jan 2021, 21:02)

Weil Gott verwerfliche Werte und eine absolut verwerfliche Moral hat? Ganz einfach.
Beziehungsweise diejenigen, die hinter Gott stehen. Gott selbst ist erst einmal eine leere Formel.

... zu dem anderen Satz komme noch...
Eine andere Interpretation -

Gott ist in einem Kind wieder geboren - und wird schändlich von den eigenen Eltern verkauft , in Sklaverei gehalten und vergewaltigt, von elenden GOTTLOSEN.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Dietz »

Teeernte hat geschrieben:(27 Jan 2021, 17:09)

Es geht um die geistge REife für die Ehe. Man geht allgemein von 18 Jahren aus...
Heute ja, zumindest in den westlichen Kulturen. In der Historie der letzten 2500 Jahren war das erwiesenermassen anders.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Billie Holiday »

Dietz hat geschrieben:(02 Feb 2021, 03:29)

Heute ja, zumindest in den westlichen Kulturen. In der Historie der letzten 2500 Jahren war das erwiesenermassen anders.
In der Historie war einiges anders. In einigermaßen modernen, zivilisierten Ländern haben Mädchen und Frauen Rechte.
Das mag bei einigen Männern Unbehagen verursachen, ist aber so.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von TheManFromDownUnder »

Dietz hat geschrieben:(02 Feb 2021, 03:29)

Heute ja, zumindest in den westlichen Kulturen. In der Historie der letzten 2500 Jahren war das erwiesenermassen anders.
Du argumentierst wie immer aus der Steinzeit heraus! Vor 2500 Jahrehn war die Welt anders! Die Lebenserwartung war vielleicht 35!

Wir leben nicht in der Steinzeit! Schon mal was von Evolution gehoert? Die bezieht sich auch auf Kultur!

Nichts entschuldigt die Praxis 14 jaehrige Maedchen zu verheiraten. Wer da pratiziert an dem ist die Evolution der letzten paar tausend Jahre vorbeigegangen.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von X3Q »

Dietz hat geschrieben:(02 Feb 2021, 03:29)

Heute ja, zumindest in den westlichen Kulturen. In der Historie der letzten 2500 Jahren war das erwiesenermassen anders.
... besitzt für die Gegenwart welche Relevanz?

--X
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Dietz »

X3Q hat geschrieben:(02 Feb 2021, 11:11)

... besitzt für die Gegenwart welche Relevanz?

--X
Keine! Der ganze Titel hat keine Relevanz für uns in Deutschland.

Woanders schon - und nicht nur bei Mohammeds vierter (jugendlicher) Ehefrau Aishe. Sonst wären die 15 vollgeschriebenen Seiten vieler Autoren hier wohl kaum zusammen gekommen.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Dietz »

TheManFromDownUnder hat geschrieben:(02 Feb 2021, 11:07)

Vor 2500 Jahrehn war die Welt anders! Die Lebenserwartung war vielleicht 35!
.
Genau, bis dahin (35) mussten die Kinder also groß gezogen sein. Ueberlegen Sie doch mal, warum das alles so war. Auch wenn die Praxis Hunderte Jahre zurück liegt. In einigen Ländern hat sie sich bis heute erhalten.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Liegestuhl »

Mir wäre 14 Jahre zu jung. Da wüsste ich bei langen Fahrten im Auto gar nicht, über was ich mich mit mir unterhalten soll.
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von TheManFromDownUnder »

Dietz hat geschrieben:(02 Feb 2021, 11:23)

Genau, bis dahin (35) mussten die Kinder also groß gezogen sein. Ueberlegen Sie doch mal, warum das alles so war. Auch wenn die Praxis Hunderte Jahre zurück liegt. In einigen Ländern hat sie sich bis heute erhalten.
Weil die Evolution an denen die diese "Praxis" wie du Phaedophlia nennst, voruebergegangen ist.

Ist das ein Grund Kinder Fucking in 2021 klein zu reden oder zu entschuldigen?
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Tom Bombadil »

Wenn bei irgendwelchen Naturvölkern, deren Lebenserwartung gering ist, zwei 14jährige Geschlechtsverkehr haben, um den Stamm zu erhalten, dann wird niemand etwas dagegen sagen. Aber wenn Kinder an erwachsene Männer verkauft werden, sieht das schon anders aus: https://www.sueddeutsche.de/panorama/un ... n-1.349910 Sowas muss kritisiert werden.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von firlefanz11 »

Liegestuhl hat geschrieben:(02 Feb 2021, 11:52)

Mir wäre 14 Jahre zu jung. Da wüsste ich bei langen Fahrten im Auto gar nicht, über was ich mich mit mir unterhalten soll.
Ich hab mit der Nichte meiner Ex, als sie in dem Alter war, recht lebhafte Gespräche geführt... ;)
Davon abgesehen hat das bei mir mit dem Alter nix zu tun. Das wusste ich teilweise auch bei meiner Ex nicht u. die war 43...
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Liegestuhl »

firlefanz11 hat geschrieben:(02 Feb 2021, 17:04)

Ich hab mit der Nichte meiner Ex, als sie in dem Alter war, recht lebhafte Gespräche geführt... ;)
Ich verstehe. :?
Das wusste ich teilweise auch bei meiner Ex nicht u. die war 43...
Auch so ein junges Ding.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Teeernte »

Liegestuhl hat geschrieben:(02 Feb 2021, 11:52)

Mir wäre 14 Jahre zu jung. Da wüsste ich bei langen Fahrten im Auto gar nicht, über was ich mich mit mir unterhalten soll.
Was wenn die 5 Jahre älter ist.... - oder meinst Du - mit unterhalten "französisch" ?

Nicht alle wollen sich//die meisten können nicht- über die vielen Phänomäne des Wassers 5 Stunden unterhalten.. :D :D :D



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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von streicher »

Dietz hat geschrieben:(02 Feb 2021, 11:18)

Keine! Der ganze Titel hat keine Relevanz für uns in Deutschland.

Woanders schon - und nicht nur bei Mohammeds vierter (jugendlicher) Ehefrau Aishe. Sonst wären die 15 vollgeschriebenen Seiten vieler Autoren hier wohl kaum zusammen gekommen.
Natürlich hat es hier Relevanz.
Durch den Zuzug von über einer Million Flüchtlingen in den Jahren 2015 und 2016 hat die Zahl der verheirateten Minderjährigen stark zugenommen.[17] Am 31. Juli 2016 waren 361 ausländische Kinder unter 14 Jahren und insgesamt 1461 Minderjährige unter 18 Jahren im Ausländerzentralregister als „verheiratet“ gespeichert.[18] Fast die Hälfte dieser verheirateten Minderjährigen kommt demnach aus Syrien, rund 80 % sind weiblich.[19] Die Bundesregierung teilte im November 2016 mit, ein Verbot von Kinderehen zu planen.[20] Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) setzte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein, um bis zum Jahresende 2016 Lösungen zu erarbeiten. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) äußerte: „Wir haben zunehmend zu tun mit dem Phänomen von Ehen mit Minderjährigen, mit jungen Mädchen. Wir glauben, dass der Justizminister hier schnell tätig werden muss.“ Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann fasste die Koalitionspläne wie folgt zusammen: „Wir wollen keine Kinderehen. Zur Ehe gehören zwei volljährige Partner. Ich finde es unerträglich, dass schon 14-Jährige in Ehen gezwungen werden.“[21]

Der Bundestag beschloss Anfang Juni 2017 Änderungen,[22][23] die am 22. Juli 2017 in Kraft traten: Ehen, die von Personen unter 16 Jahren geschlossen werden, sind danach künftig nichtig. Ehen sollen grundsätzlich aufgehoben werden, wenn ein Gatte zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahre alt war. Davon kann nur abgesehen werden, wenn die Aufhebung eine besondere Härte darstellen würde oder wenn der zwischenzeitlich volljährig gewordene Ehepartner die Ehe bestätigt. Diese Regelungen gelten auch für Ehen, die im Ausland geschlossen wurden. Für Trauungen in Deutschland gilt künftig ein absolutes Mindestalter von 18 Jahren; die früher mögliche familiengerichtliche Ausnahmegenehmigung für die Eheschließung ab 16 Jahren entfällt.
Kinderheirat#Deutschland.

In der Türkei gibt es diesen Gesetzesvorstoß:
Durch ein neues Gesetz will Erdogan Kindesmissbrauch unter bestimmten Bedingungen für straffrei erklären. Frauenrechtler befürchten Vorteile für Vergewaltiger.

Die konservative Partei AKP sorgte in der Türkei mit einem Gesetzesentwurf für Aufregung.
Der Entwurf dreht sich um Straffreiheit für Vergewaltiger minderjähriger Opfer.
Auch für bereits verurteilte Täter könnte der Entwurf zur Amnestie führen.
Kindesmissbrauch bei Heirat in der Türkei bald straffrei? Erdogans AKP schockt Frauenrechtler
Zum Vergleich:
Konkret sieht der Gesetzesentwurf vor, dass Vergewaltiger nicht bestraft werden, wenn sie ihre minderjährigen Opfer heiraten. Die Ehe muss dabei einvernehmlich geschlossen werden. Auch bereits verurteilte Männer, die für ihre Tat im Gefängnis sitzen, könnten durch ein solches Gesetz wieder freigelassen werden - sofern sie eine Ehe mit ihren Opfern eingehen. Die Regelung könnten offenbar bis zu 4000 Täter betreffen. Die derzeitige Gesetzeslage in der Türkei sieht vor, dass einem Mann, der eine Minderjährige unter 15 Jahren vergewaltigt, bis zu drei Jahren Gefängnis drohen.
Zu Mohammed:
Nach den Bestimmungen orthodoxer islamischer Rechtsschulen dürfen Mädchen ab neun Jahren heiraten. Diese Rechtsschulen orientieren sich an der Ehe des Propheten Mohammeds mit seiner dritten Frau Aischa, die nach islamischer Überlieferung (Hadith) zum Zeitpunkt des Eheschließungsvertrages sechs Jahre und bei der Hochzeit neun Jahre alt gewesen sein soll. Bei Muslim ibn al-Haddschādsch heißt es als Aussage von Aischa: „Der Gesandte Gottes, Gottes Segen und Heil sei auf ihm, heiratete mich (tazawwaǧanī), als ich sechs (Jahre) war. Er führte mich in sein Haus (banā bī), als ich ein Mädchen von neun Jahren war.“[13] Es wird angenommen, dass die Ehe mit neun Jahren auch vollzogen wurde.
Kinderheirat#Religionen
Die Zukunft ist Geschichte.
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