Das ist schon klar; aber unsere Rechtsordnung und unser Recht stehen über allen Menschen, die hier als Teil unserer Gesellschaft leben wollen. Da darf es keine Ausnahmen geben. Unser Recht hat sich nicht auf den Fall orientalischer Flüchtlinge eingerichtet Daran muß der Justizminister arbeiten und dem Gesetzgeber brauchbare Vorschläge zur Abstimmung vorlegen.Platon hat geschrieben:(14 Jun 2016, 12:58)
Also der Fall, dass Minderjährige einen Volljährigen Partner haben ist nichts was Muslime sich ausgedacht haben...
14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts sind doch die Haken und Ösen des bisher anwendbaren Rechts deutlich zu Tage getreten. Das darf nicht so bleiben; da müssen sehr klar anwendbare Regeln erlassen werden, die nicht zu öffentlicher Empörung führen, schon weil es nicht um eine vernachlässigbare Zahl von wenigen Einzelfällen geht.Cobra9 hat geschrieben:(14 Jun 2016, 12:34)
Ja aber bsp. ob das einem Familiengericht reicht um bsp. eine 13 Jährige aus einer Ehe zu nehmen ? Ich weiss nicht. Unbekanntes Thema bisher bzw. wenig behandelt. Die Richter müssen in einer solchen Frage den sogenannten Ordre Public prüfen. Ob eine ausländische gesetzliche Regelung mit den wesentlichen Werten unserer öffentlichen Ordnung vereinbar ist. Wäre das nicht der Fall, dürfte das ausländische Recht im Inland nicht angewendet werden. Das Problem bei der juristischen Bewertung von Kinderehen ist komplex : Auch nach deutschem Recht dürfen Minderjährige ab 16 Jahren in Ausnahmefällen heiraten.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Also prinzipiell halte ich diese Argumentation für verfehlt. Weil das es beim Eherecht gemäß dem deutschen Gesetzgeber einige Möglichkeiten gibt sich nach ausländischem Recht zu richten ist ja nichts Neues sondern seit langen und auch weltweit anerkannte Praxis. Die Grenzen gibt es natürlich bei fundamentalen Rechtsgrundsätzen. Ich habe den Eindruck, dass du diese Praxis Ausländer z.B. beim Eherecht auch nach ausländischem Recht zu beurteilen prinzipiell für falsch hälst. Das ist aber in vielen Fällen nicht im Interesse der Betroffenen, weil deswegen gibt es ja überhaupt die Möglichkeit das zu machen, weil es absurde Situationen vermeiden hilft und im Interesse der Betroffenen ist. Das betrifft ja dann nicht nur Syrer und Afghanen sondern auch Chinesen, Amerikaner, Russen etc. wenn deren Rechtsregelungen im Eherecht eventuell vom deutschen Recht abweichen. Von daher machst du es dir schlichtweg zu einfach.H2O hat geschrieben:(14 Jun 2016, 13:01)
Natürlich muß man mit den Betroffenen reden. Allerdings sollten unsere Rechtsnormen schon gelten, wenn die Leute unsere Hilfe erwarten und hier längere Zeit bleiben müssen. Daran muß der Justizminister arbeiten und eine menschlich und sachlich saubere Lösung ermöglichen.
Es gibt auch keine Pflicht für Ausländer die hier als Flüchtlinge nach Deutschland kommen auf Teile ihrer Rechte zu verzichten, die anderen Ausländern zustehen, aus moralischer Sicht sehe ich da keine Pflicht und in rechtlicher Hinsicht wäre das sowieso höchst problematisch, weil es gegen den Gleichstellungsgrundsatz verstößt. Man kann nicht bestimmte Rechtsbereiche für bestimmte Gruppen - aufgrund ihrer Herkunft und Religionszugehörigkeit - abschaffen bzw. nicht abwenden, das geht nicht.
Der eigentliche Punkt ist meines Erachtens in welchem Rahmen ausländisches Eherecht gemäß deutschen Gesetzen anerkannt werden kann. Jetzt diese Möglichkeiten zur Anerkennung enge Schranken aufzuerlegen um in erster Linie islamische Frauen vor der Scharia zu schützen, ist zum Einen übers Ziel hinausgeschossen, weil man unter Umständen Leute befreit, die nicht wünschen befreit zu werden und weil man womöglich auch Fälle und Szenarien grundlegend ändert, bei denen das überhaupt nicht beabsichtigt ist. Weil Zwangsehen werden sowieso nicht anerkannt, weswegen es dann auch niemanden durch zusätzliche Regelungen zu befreien gibt. Und welche Probleme bei der Nicht-Anerkennung von Polygamen Ehen auftreten können, habe ich ja im entsprechenden Strang erwähnt.
Zuletzt geändert von Platon am Di 14. Jun 2016, 13:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Was soll denn eine Kinderehe sonst sein - eine Liebesheirat?Platon hat geschrieben:(14 Jun 2016, 12:02)
Wenngleich die Argumentation in dem Artikel ja die ist, dass eine Kinderehe zwangsläufig eine Zwangsehe sein muss und sie daher nicht anerkannt werden soll. Aber Zwangsehen würden m.W. ja sowieso nicht anerkannt. Von daher braucht man auch keine neue gesetzliche Grundlage. Der eigentliche Fall ist ja der, wo von beiden Ehepartnern Zustimmung für die Fortführung der Ehe besteht aber mindestens ein Ehepartner nicht das Alter der Ehemündigkeit erreicht hat. Nach geltendem Recht ist eine Anerkennung theoretisch möglich, durch Anwendung des Internationalen Privatrechts unter der Annahme, dass das eine Ehe im Alter von z.B. 15 Jahren nicht deutschen Rechtsgrundsetzen fundamental widerspricht.
Meines Erachtens will man in diesem Fall mal wieder muslimische Frauen befreien die überhaupt nicht befreit werden wollen, aufgrund des Vorurteils, dass eine Kinderehe zwangsläufig und in 100% der Fälle eine Zwangsehe sein muss.
Der Gescheitere gibt nach!
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Mir ist aus den Medien kein Fall bekannt, bei dem nicht die Bereitschaft zur Fortführung der Ehe bei beiden Ehepartnern vorhanden war. Sollte das möglicherweise nicht der Fall sein, würde das Jugendamt sowieso sofort einschreiten und es kommt gar nicht zum Rechtsstreit der Anerkennung der Heirat. Das eine Ehe zwischen einer 15jährigen und einem 19 oder 21jährigen zwangsläufig eine Zwangsheirat sein muss, sehe ich jedenfalls so nicht.Keoma hat geschrieben:(14 Jun 2016, 13:17)
Was soll denn eine Kinderehe sonst sein - eine Liebesheirat?
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Eben KEINE Liebesheirat. Aber viele Frauen sind nicht in der Lage, sich solcher Zwangsmaßnahmen zu erwehren.Keoma hat geschrieben:(14 Jun 2016, 13:17)
Was soll denn eine Kinderehe sonst sein - eine Liebesheirat?
Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
H2O hat geschrieben:(14 Jun 2016, 13:05)
Das ist schon klar; aber unsere Rechtsordnung und unser Recht stehen über allen Menschen, die hier als Teil unserer Gesellschaft leben wollen. Da darf es keine Ausnahmen geben. Unser Recht hat sich nicht auf den Fall orientalischer Flüchtlinge eingerichtet Daran muß der Justizminister arbeiten und dem Gesetzgeber brauchbare Vorschläge zur Abstimmung vorlegen.
Ähmm unsere Rechtsordnung akzeptiert aber bsp. im Ausland geschlossene Ehen durchaus, auch Kinderehen. OLG Bamberg:
http://www.bayern-depesche.de/regional/ ... rbern.html
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Eben es geht um Zwang, Gewalt oder ähnliche Umstände. Eine Ehe , auch Kinderehe , kann durchaus auch in Deutschland legal sein. Ich seh das als falsch an by the Way. Zwang, Missbrauch, Nötigung muss man aber bsp. nachweisen glaubhaft. Wie das in manchen Fällen gehen sollFuerst_48 hat geschrieben:(14 Jun 2016, 13:20)
Eben KEINE Liebesheirat. Aber viele Frauen sind nicht in der Lage, sich solcher Zwangsmaßnahmen zu erwehren.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Es geht einfach um mehr, als eine rein ausjudizierte Regelung. Persönlichkeitsrechte etwa finden da keine Beachtung. Und Mitteleuropa ist nicht Ostanatolien !!Cobra9 hat geschrieben:(14 Jun 2016, 13:24)
Eben es geht um Zwang, Gewalt oder ähnliche Umstände. Eine Ehe , auch Kinderehe , kann durchaus auch in Deutschland legal sein. Ich seh das als falsch an by the Way. Zwang, Missbrauch, Nötigung muss man aber bsp. nachweisen glaubhaft. Wie das in manchen Fällen gehen soll
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Dieses Urteil wird ja beständig zitiert. Es wird dann demnächst in Karlsruhe über den Fall entschieden. Ich persönlich wäre ja für eine prinzipiell mögliche Anerkennung, sofern dies im Interesse der Betroffenen ist. Würde man grundsätzlich ausschließen, dass Ehen unter 16 oder 18 anerkannt werden, würde man im Einzelfall eine Handhabe verlieren im Interesse der Betroffenen zu handeln. Wenngleich ich in den meisten Fällen keinen wirklichen Nutzen für die Betroffenen sehe, der sich durch eine Anerkennung ergeben könnte. Weil sie können hierzulande auch so zusammen leben, das Jugendamt muss dann halt Aufklärung in Sachen Sexualität, Verhütung etc. leisten und bei eventuellem Zwang und Gewalt eingreifen und für das soziale Umfeld würde die Ehe trotzdem Anerkennung behalten, weswegen es keine Probleme bei Anschuldigungen wegen Unzucht etc. geben würde.Cobra9 hat geschrieben:(14 Jun 2016, 13:22)
Ähmm unsere Rechtsordnung akzeptiert aber bsp. im Ausland geschlossene Ehen durchaus, auch Kinderehen. OLG Bamberg:
http://www.bayern-depesche.de/regional/ ... rbern.html
Am Ende ist es meines Erachtens ein Konflikt zwischen Frau und Jugendamt bezüglich des Umgangs mit dem Ehemann/Lebenspartner, wenn sich beide einig werden und sie verantwortungsvoll und sofern sie solches wünscht aufgeklärt mit ihrem Mann/Partner Sex hat, ist die ganze Angelegenheit völlig unproblematisch. Natürlich immer unter der Vorraussetzung, dass der Geschlechtsverkehr nicht gegen deutsches Recht verstößt, entsprechend den dort geltenden Regelungen.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Das Urteil ist ja eben da und dient als grundsätzliche Ausrichtung da Präzedenzfall , obwohl es andere Urteile gibt. Na ja der Gesetzgeber arbeitet ja an neuen Regeln/ Gesetzen. Sinnvoll fände Ich das man bei minderjährigen Frauen/ Männern unter 16 kurze Gespräche führt bsp.Platon hat geschrieben:(14 Jun 2016, 13:29)
Dieses Urteil wird ja beständig zitiert. Es wird dann demnächst in Karlsruhe über den Fall entschieden. Ich persönlich wäre ja für eine prinzipiell mögliche Anerkennung, sofern dies im Interesse der Betroffenen ist.
Generell wäre mehr Aufklärung wünschenswert.
Grundsatz darf nicht sein, es würde sich eine Automatik entwickeln die man nicht haben will. Die Interessen sind eben auch für die Ehe da. Schutz und Eingreifen wenn es wirklichen Bedarf gibt, ansonsten eher begleitend eine Unterstützung bis zur Volljährigkeit durch das Jugendamt bsp.
Würde man grundsätzlich ausschließen, dass Ehen unter 16 oder 18 anerkannt werden, würde man im Einzelfall eine Handhabe verlieren im Interesse der Betroffenen zu handeln. Wenngleich ich in den meisten Fällen keinen wirklichen Nutzen für die Betroffenen sehe, der sich durch eine Anerkennung ergeben könnte. Weil sie können hierzulande auch so zusammen leben, das Jugendamt muss dann halt Aufklärung in Sachen Sexualität, Verhütung etc. leisten und bei eventuellem Zwang und Gewalt eingreifen und für das soziale Umfeld würde die Ehe trotzdem Anerkennung behalten, weswegen es keine Probleme bei Anschuldigungen wegen Unzucht etc. geben würde.
Am Ende ist es meines Erachtens ein Konflikt zwischen Frau und Jugendamt bezüglich des Umgangs mit dem Ehemann/Lebenspartner, wenn sich beide einig werden und sie verantwortungsvoll und sofern sie solches wünscht aufgeklärt mit ihrem Mann/Partner Sex hat, ist die ganze Angelegenheit völlig unproblematisch.
Würde auch für eine Art Überblick sorgen.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Nein, Kinderehen schließen weitestgehend eine Entwicklung zu einer unabhängigen Persönlichkeit aus. Das hat mit "Einverständnis" durch Druck von Familien und Hierarchien zu tun, den wir hier so rundheraus ablehnen. Wenn Erwachsene Leute sich solche Gängelungen gefallen lassen, dann soll das so sein. Aber bei Kindern von 13, 14 Jahren kommt mir diese Sache reichlich künstlich vor.Platon hat geschrieben:(14 Jun 2016, 13:29)
Dieses Urteil wird ja beständig zitiert. Es wird dann demnächst in Karlsruhe über den Fall entschieden. Ich persönlich wäre ja für eine prinzipiell mögliche Anerkennung, sofern dies im Interesse der Betroffenen ist. Würde man grundsätzlich ausschließen, dass Ehen unter 16 oder 18 anerkannt werden, würde man im Einzelfall eine Handhabe verlieren im Interesse der Betroffenen zu handeln. Wenngleich ich in den meisten Fällen keinen wirklichen Nutzen für die Betroffenen sehe, der sich durch eine Anerkennung ergeben könnte. Weil sie können hierzulande auch so zusammen leben, das Jugendamt muss dann halt Aufklärung in Sachen Sexualität, Verhütung etc. leisten und bei eventuellem Zwang und Gewalt eingreifen und für das soziale Umfeld würde die Ehe trotzdem Anerkennung behalten, weswegen es keine Probleme bei Anschuldigungen wegen Unzucht etc. geben würde.
Am Ende ist es meines Erachtens ein Konflikt zwischen Frau und Jugendamt bezüglich des Umgangs mit dem Ehemann/Lebenspartner, wenn sich beide einig werden und sie verantwortungsvoll und sofern sie solches wünscht aufgeklärt mit ihrem Mann/Partner Sex hat, ist die ganze Angelegenheit völlig unproblematisch. Natürlich immer unter der Vorraussetzung, dass der Geschlechtsverkehr nicht gegen deutsches Recht verstößt, entsprechend den dort geltenden Regelungen.
Da gilt die Schulpflicht noch, und dann wird das Kind auch noch schwanger... was soll dieser Unfug? Ein ärgerlicher Zufall aus jugendlichem Leichtsinn ist diese Schwangerschaft sicher nicht!
Natürlich muß das Gesamtthema mit dem notwendigen Ernst von allen Seiten betrachtet werden, denn diese Fragen werden uns sicher eine oder sogar zwei Generationen lang begleiten. Und am Ende muß unsere Gesellschaft zu den erlassenen Gesetzen stehen.
Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Polizeigewerkschaftschef Wendt sagt:
Tausendfacher Kindesmissbrauch vor unseren Augen − und Justizminister prüfen, ob sie tätig werden sollen. Das ist die Realität, die viele Menschen zu Recht empört. Banken können fast über Nacht gerettet werden, bei Kindern lässt man sich Zeit, das ist die Botschaft.
http://www.focus.de/politik/experten/si ... 19648.html
Tausendfacher Kindesmissbrauch vor unseren Augen − und Justizminister prüfen, ob sie tätig werden sollen. Das ist die Realität, die viele Menschen zu Recht empört. Banken können fast über Nacht gerettet werden, bei Kindern lässt man sich Zeit, das ist die Botschaft.
http://www.focus.de/politik/experten/si ... 19648.html
Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Kleber hat auch so seine ganz eigene Sicht auf die Dinge.
https://www.youtube.com/watch?v=J0pnOAlWOXk
https://www.youtube.com/watch?v=J0pnOAlWOXk
Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Das hat alles nichts mit den Flüchtlingen zu tun, das gab es schon immer, etc...William hat geschrieben:(27 Aug 2016, 22:59)
Kleber hat auch so seine ganz eigene Sicht auf die Dinge.
https://www.youtube.com/watch?v=J0pnOAlWOXk
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Man kann nicht 14jährigen in Abrede stellen, dass sie sich lieben.
Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Das kann man Dreijährigen im Kindergarten auch nicht, trotzdem sind nicht als ehefähig zu betrachten. Zu Ehe und Partnerschaft gehört weitaus mehr, als nur liebevolle Gefühle und Hormonschübe.HugoBettauer hat geschrieben:(26 Sep 2016, 09:09)
Man kann nicht 14jährigen in Abrede stellen, dass sie sich lieben.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Welche bereits bestehende Ehe von ausländischen Dreijährigen wurde in Deutschland anerkannt?
Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Keine und das muss generell für alle Ehen mit Minderjährigen gelten, selbst wenn eine solche “Ehe“ im Ausland legal geschlossen wurde.HugoBettauer hat geschrieben:(26 Sep 2016, 10:08)
Welche bereits bestehende Ehe von ausländischen Dreijährigen wurde in Deutschland anerkannt?
Die Frage ist nur noch, ob eine solche Ehe in Deutschland nicht anerkannt wird, oder rechtsgültig auch über die Grenzen Deutschlands hinaus annulliert wird.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Ehe zwischen 14jährigen gibt es nicht in Europa und darum geht es in diesen Fällen auch nichtHugoBettauer hat geschrieben:(26 Sep 2016, 09:09)
Man kann nicht 14jährigen in Abrede stellen, dass sie sich lieben.
Das sind Minderjährige Mädchen die in arrangierten Ehen mit weitaus älteren Männern verheiratet WURDEN
Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Ehen mit Minderjährigen ab 16 können auch in Deutschland geschlossen werden. Beim Thema 16, 14, da gibt es einen realen Entscheidungsbedarf. Die Dreijährigen sind doch nur eine vorgeschobene Figur. Nicht jedes mögliche Herkunftsland hat ein der deutschen Zivilehe entsprechendes Recht.JJazzGold hat geschrieben:(26 Sep 2016, 10:13)
Keine und das muss generell für alle Ehen mit Minderjährigen gelten, selbst wenn eine solche “Ehe“ im Ausland legal geschlossen wurde.
Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Die Dreijährigen waren die Korrektur auf das pauschale, “aber sie lieben sich doch“, gedacht, was schwer nachweisbar ist und gesetzlich als Grundlage zur Anerkennung einer Ehe mit einer Minderjährigen nicht dienen kann.HugoBettauer hat geschrieben:(26 Sep 2016, 10:20)
Ehen mit Minderjährigen ab 16 können auch in Deutschland geschlossen werden. Beim Thema 16, 14, da gibt es einen realen Entscheidungsbedarf. Die Dreijährigen sind doch nur eine vorgeschobene Figur. Nicht jedes mögliche Herkunftsland hat ein der deutschen Zivilehe entsprechendes Recht.
Ehen mit Minderjährigen bedürfen der Genehmigung der Eltern. Somit müssten diese anreisen, oder ihre Genehmigung in anerkannter rechtsanwaltlicher Vertretung geben. Unter 16 ist keine Ehe als legal zu betrachten. Meines Erachtens muss der volljährige “Ehemann“ in allen solchen Fällen wegen Missbrauchs einer Minderjährigen angeklagt werden.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
JJazzGold hat geschrieben:(26 Sep 2016, 10:31)
Die Dreijährigen waren die Korrektur auf das pauschale, “aber sie lieben sich doch“, gedacht, was schwer nachweisbar ist
Es ist vor allem schwer widerlegbar. Man muss im Regelfall davon ausgehen, dass jemand, der eine Ehe nicht wünscht, sie spätestens in Deutschland auflöst oder ihren Bestand selbst abstreitet. Das ist von einem Dreijährigen vielleicht wirklich zu viel verlangt, von einem 14- oder 16jährigen nicht. Ich sage nicht, dass Ehen unter 18 (16) in Deutschland neu schließbar sein müssen.
Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Spätestens die Vierzehjährige sollte sich darauf verlassen können, dass die Deutsche Gesetzgebung bereits bei Einreise greift und ihre Ehe für ungültig erklärt wird.HugoBettauer hat geschrieben:(26 Sep 2016, 10:38)
Es ist vor allem schwer widerlegbar. Man muss im Regelfall davon ausgehen, dass jemand, der eine Ehe nicht wünscht, sie spätestens in Deutschland auflöst oder ihren Bestand selbst abstreitet. Das ist von einem Dreijährigen vielleicht wirklich zu viel verlangt, von einem 14- oder 16jährigen nicht. Ich sage nicht, dass Ehen unter 18 (16) in Deutschland neu schließbar sein müssen.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Wenn sie das gar nicht will?JJazzGold hat geschrieben:(26 Sep 2016, 12:46)
Spätestens die Vierzehjährige sollte sich darauf verlassen können, dass die Deutsche Gesetzgebung bereits bei Einreise greift und ihre Ehe für ungültig erklärt wird.
Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Gesetze gelten für alle
Spielt keine Rolle was der Neuankömmling will
Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Dieser Satz hilft der Diskussion nicht weiter, denn nach aktueller Lage werden Ehen nach ausländischem Recht im Allgemeinen anerkannt. Es bleibt die Frage, welche weiteren Fälle von Ehe nach abweichendem ausländischem du nicht anerkennen möchtest.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Du meinst, Zuwanderer sollten uns unsere Gesetze diktieren?
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„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Nun will man ja erst die passenden Gesetze machen. Da muß man schon begründen warum. Zwangsbeglückung?Itu hat geschrieben:(26 Sep 2016, 12:54)Gesetze gelten für alle
Spielt keine Rolle was der Neuankömmling will
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Bitte etwas weniger aufgeregt. In Deutschland wird eine neue Ehe nur nach deutschem Recht geschlossen. Sind beide Partner Ausländer, ist zudem ein Zeugnis über die Ehefähigkeit beider Partner von ausländischen Behörden dem deutschen Staat vorzulegen. Im Falle von Flüchtlingen und Asylbewerbern wird dies regelmäßig nicht gehen. Sie sind daher solange sie ausländische Staatsbürger sind nur schwer in der Lage, diesen Rechtsanforderungen zu genügen. In diesem Fall kann beim Oberlandesgericht eine Befreiung beantragt werden. Das ist natürlich lauter Formalität, die ausländische Eheleute erstmal nicht brauchen können auf ihrem Weg in die neuen Umstände.Billie Holiday hat geschrieben:(26 Sep 2016, 12:56)
Du meinst, Zuwanderer sollten uns unsere Gesetze diktieren?
Unsere Bundes-Gesetze macht der Bundestag in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz, internationalen Verträgen und in letzter Konsequenz den Menschenrechten. In Fragen der Ehe ist es Herkommen und international üblich, auch von Deutschland praktiziert, dass Ehen nach abweichendem ausländischem Recht grundsätzlich anerkannt werden. Die rechtlichen Folgen sind wenige. In den Sozialgesetzen gelten praktisch alle Nachteile, Unterhalts- und Beistandspflichten auch für unverheiratete Partnerschaften.
Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Dann hat sie oder auch er Pech gehabt, weil unsere Gestzgebung eine Ehe mit Minderjährigen unterbindet. Wenn die Liebe so groß ist, dann wird auch der Vierzehnjährige und die Vierzehnjährige, oder der/die Dreizehnjährige oder Zwölfjährige warten können, bis sie wie der erwachsene Ehepartner volljährig sind.
Man hätte sich besser vorher sachkundig gemacht, zumindest der erwachsene Ehepartner, denn Dummheit schützt vor Strafe nicht.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
JJazzGold hat geschrieben:(26 Sep 2016, 13:07)
Dann hat sie oder auch er Pech gehabt, weil unsere Gestzgebung eine Ehe mit Minderjährigen unterbindet. Wenn die Liebe so groß ist, dann wird auch der Vierzehnjährige und die Vierzehnjährige, oder der/die Dreizehnjährige oder Zwölfjährige warten können, bis sie wie der erwachsene Ehepartner volljährig sind.
Du gehst hier durchgehend von einem erwachsenen Ehepartner aus. Es stimmt, die Liebe sollte durch fehlenden Rechtstitel nicht unterbrochen werden - und zur Sexualität gelten einschlägige Gesetze. Allerdings wird es zum Problem, die Wünsche auf gemeinsame oder zumindest nahe Unterbringung zwischen unverheirateten, nicht verwandten Flüchtlingen angemessen zu berücksichtigen.
Man hätte sich besser vorher sachkundig gemacht, zumindest der erwachsene Ehepartner, denn Dummheit schützt vor Strafe nicht.
Sie wären besser im Krieg geblieben und hätten erstmal juristische Bücher über das Ausland gekauft?
Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Die Eltern haben die Pflicht sich sachkundig zu machen.HugoBettauer hat geschrieben:(26 Sep 2016, 13:13)
Du gehst hier durchgehend von einem erwachsenen Ehepartner aus. Es stimmt, die Liebe sollte durch fehlenden Rechtstitel nicht unterbrochen werden - und zur Sexualität gelten einschlägige Gesetze. Allerdings wird es zum Problem, die Wünsche auf gemeinsame oder zumindest nahe Unterbringung zwischen unverheirateten, nicht verwandten Flüchtlingen angemessen zu berücksichtigen.
Sie wären besser im Krieg geblieben und hätten erstmal juristische Bücher über das Ausland gekauft?
Dem Titel folgend gehe ich selbstverständlich von einem erwachsenen Ehepartner aus. Ob der 25 oder 60 ist interessiert mich nicht.
Sollten hier Verwandte leben, in der die oder der Minderjährige in Obhut gegeben werden kann, ist das Problem gelöst. Ansonsten wird verfahren wie mit alleinstehenden deutschen Minderjährigen. Die gehen in eine Pflegefamilie, oder in ein Jugendheim.
Mir ist bewusst, dass ausländische Eltern anteilig nicht meinen Standards von elterlicher Fürsorgepflicht genügen. Ich würde kein minderjähriges Kind alleine auf den Weg schicken, oder mal eben verheiraten, mit der Zumutung, mit 15 zum ersten Mal Mutter oder Vater zu werden, auch nicht in einem Krisengebiet, nur um ihn oder sie von dort wegzubringen. Ich würde entweder selbst mitkommen, oder mich an eine Hilfsorganisation wenden.
Hast Du Kinder? Versuche mal einer Dreizehn- oder Vierzehnjährigen zu erklären, weshalb Laila mit vierzehn heiraten darf und mit fünfzehn süße Babies bekommt, in Deutschland, und Sabine das nach deutscher Gesetzgebung nicht darf.
Das ist doch die Krux mit den Minderjährigen, die sich aufmachen, um IS Prostituierte zu werden. Die träumen von einem heldenhaften jungen Krieger, dem sie süße Babies gebären werden, wofür er sie für immer auf Händen tragen wird. Dass der Krieger blutige Hände vom Köpfe abschlagen hat und weder jung, noch Held ist und nur einer von vielen, die es darauf anlegen IS Nachwuchs am Fließband zu zeugen, weiß die auch erst, wenn sie es durchlebt.
Bei mir wirst du kein Verständnis finden, weder für die Eltern, die ihre minderjährigen Kinder in eine Ehe verkaufen, noch für Vierzehnjährige, die meinen mit Fünfzehn verheiratet und mit dem ersten Kind beglückt sein zu müssen. Nach meiner Auffassung gehören die auf die Schulbank oder in die Lehre und sonst nirgendwo hin bis sie volljährig sind und die Verantwortung für ihre Taten selbst tragen können und müssen.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Gut, das setzt als nächstes voraus, dass auch die Eltern in Deutschland angekommen sind.JJazzGold hat geschrieben:(26 Sep 2016, 13:49)
Die Eltern haben die Pflicht sich sachkundig zu machen.
Vielleicht ein paar Fakten nebenher:
Insgesamt reden wir über 1400 Ehen von Minderjährigen, davon unter 500 unter 14 Jahren. Rund 600 stammen aus Syrien.
Im Iran ist die Ehemündigkeit derzeit bei 13 Jahren (15 für Männer) festgelegt, in Ägypten bei 16 Jahren, in zahlreichen anderen Staaten des muslimischen Rechtskreises bei 15 Jahren. In zahlreichen Ländern wie Algerien, Irak, Jemen, Libyen kann die minderjährige Frau einem vom Vormund abgeschlossenen Ehevertrag rechtswirksam widersprechen. Diese Länder haben noch viel Reformabstand zu unseren heutigen Gesetzen, aber die zitierten Dreijährigen sind in den meisten Ländern ausgeschlossen.
Für die verheiratet-unverheirateten Paare steht damit immer noch im Raum, in verschiedenen Städten zu landen.Sollten hier Verwandte leben, in der die oder der Minderjährige in Obhut gegeben werden kann, ist das Problem gelöst. Ansonsten wird verfahren wie mit alleinstehenden deutschen Minderjährigen. Die gehen in eine Pflegefamilie, oder in ein Jugendheim.
Du setzt voraus, dass den Eltern die Flucht möglich ist und streichst - aus Sicht der Eltern - den Ehemann gedanklich heraus.Ich würde kein minderjähriges Kind alleine auf den Weg schicken
Antwort nichtöffentlich.Hast Du Kinder?
Sabine darf auch mit 15 süße Baby haben. Sie muss auch nicht ihren Dragan oder Joseph dafür heiraten - oder dafür, gemeinsam eine Wohnung zu bekommen. Für beide Frauen gilt, dass das Baby eine erhebliche Umstellung im Leben und viele Pflichten bedeutet. Das Kondom ist auch im muslimisch geprägten Süden bekannt - daneben der Analverkehr zur Vermeidung der Schwangerschaft und aus anderen Gründen.Versuche mal einer Dreizehn- oder Vierzehnjährigen zu erklären, weshalb Laila mit vierzehn heiraten darf und mit fünfzehn süße Babies bekommt, in Deutschland, und Sabine das nach deutscher Gesetzgebung nicht darf.
Damit verlassen wir endgültig das Thema, was das deutsche Recht mit solchen Ehen anfangen soll.Das ist doch die Krux mit den Minderjährigen, die sich aufmachen, um IS Prostituierte zu werden.
Ich bin da ganz deiner Meinung. Ich bin auch nicht dafür, das deutschen Altersregelungen zu senken. Ich halte angesichts der überschaubaren Fallzahlen und der in den meisten Fällen relativ kurzen zu überbrückenden Zeit einfach für zweckmäßig, die Ehen anzuerkennen.Bei mir wirst du kein Verständnis finden, weder für die Eltern, die ihre minderjährigen Kinder in eine Ehe verkaufen, noch für Vierzehnjährige, die meinen mit Fünfzehn verheiratet und mit dem ersten Kind beglückt sein zu müssen. Nach meiner Auffassung gehören die auf die Schulbank oder in die Lehre und sonst nirgendwo hin bis sie volljährig sind und die Verantwortung für ihre Taten selbst tragen können und müssen.
Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
"HugoBettauer"
Gut, das setzt als nächstes voraus, dass auch die Eltern in Deutschland angekommen sind.
Das setzt es mitnichten voraus. Die Eltern von diesen heute minderjährigen Kindern sind wie alt? Zwischen 35 und 45, die haben alle Zugriff aufs Internet und können sich sachkundig machen.
Vielleicht ein paar Fakten nebenher:
Insgesamt reden wir über 1400 Ehen von Minderjährigen, davon unter 500 unter 14 Jahren. Rund 600 stammen aus Syrien.
Im Iran ist die Ehemündigkeit derzeit bei 13 Jahren (15 für Männer) festgelegt, in Ägypten bei 16 Jahren, in zahlreichen anderen Staaten des muslimischen Rechtskreises bei 15 Jahren. In zahlreichen Ländern wie Algerien, Irak, Jemen, Libyen kann die minderjährige Frau einem vom Vormund abgeschlossenen Ehevertrag rechtswirksam widersprechen. Diese Länder haben noch viel Reformabstand zu unseren heutigen Gesetzen, aber die zitierten Dreijährigen sind in den meisten Ländern ausgeschlossen.
In der Türkei dürfen seit Juni dieses Jahres auch Zwölfjährige Geschlechtsverkehr haben und verheiratet werden. Ergo bietet sich die Türkei als Asylgeber für solche Ehepaare geradezu an, wenn die Eltern der Meinung sind, ihr minderjähriges Kind an einen Päderasten verheiraten zu müssen.
In Deutschland sollten wir von solchen Rückschritten ins Mittelalter weiten Abstand nehmen.
Dafür sind sie in der familiären verwandschaftlichen Fürsorge. Es geht doch um das Wohl der Kinder und nicht um das Wohl der erwachsenen Ehefrau oder des erwachsenen Ehemannes.Für die verheiratet-unverheirateten Paare steht damit immer noch im Raum, in verschiedenen Städten zu landen.
Selbstverständlich, weil unsere Gesetzgebung aus gutem Grund diesen Ehemann nicht als Ehemann anerkennt, sondern ihn als Päderasten einordnet. Ergo werden die Eltern eine legale Lösung finden müssen. Von einem Ehepartner, der wegen Sex mit Minderjährigen im Knast sitzt, ist keine Versorgung zu erwarten.Du setzt voraus, dass den Eltern die Flucht möglich ist und streichst - aus Sicht der Eltern - den Ehemann gedanklich heraus.
Weder Sabine, noch Laila, sind in diesem Alter in der Lage, die Konsequenzen abzuschätzen, ganz zu schweigen davon, dass sie diese tragen könnten, je ungebildeter, desto weniger. Deshalb begrüße ich die deutsche Gesetzgebung, die die Eltern darin unterstützt, ihre Kinder mit unseren gesellschaftlichen Vorstellungen und Regeln vertraut zu machen. Sie sollen ein Bestandteil dieser Gesellschaft sein und deren Weiterentwicklung mittragen. Wie sollen sie das können, wenn sie realisieren, dass unsere gesellschaftlichen Regeln nicht für alle gelten, sondern eine gesetzlich legalisierte Parallelgesellschaft quasi Tür an Tür all das, was wir als Errungenschaften unserer Gesellschaft betrachten, explizit den Schutz von Kindern und Jugendlichen, außer Kraft setzen darf?Sabine darf auch mit 15 süße Baby haben. Sie muss auch nicht ihren Dragan oder Joseph dafür heiraten - oder dafür, gemeinsam eine Wohnung zu bekommen. Für beide Frauen gilt, dass das Baby eine erhebliche Umstellung im Leben und viele Pflichten bedeutet. Das Kondom ist auch im muslimisch geprägten Süden bekannt - daneben der Analverkehr zur Vermeidung der Schwangerschaft und aus anderen Gründen.
Nicht zwangsläufig, die kommen ggfls. immer noch als Minderjährige verheiratet und mit Kind zurück.Damit verlassen wir endgültig das Thema, was das deutsche Recht mit solchen Ehen anfangen soll.
Bei den Sechzehnjärigen halte ich eine Überprüfung mit Kontakt zu den Eltern für angebracht. Bis das durch die jeweiligen Gremien ist, sind die meisten wahrscheinlich ohnehin siebzehn der achtzehn. Bei allen Jüngeren befürworte ich eine sofortige Auflösung der Ehe, mit internationaler Gültigkeit.Ich bin da ganz deiner Meinung. Ich bin auch nicht dafür, das deutschen Altersregelungen zu senken. Ich halte angesichts der überschaubaren Fallzahlen und der in den meisten Fällen relativ kurzen zu überbrückenden Zeit einfach für zweckmäßig, die Ehen anzuerkennen.
Wenn die Betreffenden 18 Jahre als sind, können sie, wenn sie das dann überhaupt noch wollen, immer noch legal heiraten, was dann auch den Zweifel ausräumt, dass es sich um eine von den Eltern angeordnete Zwangsheirat handelt.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
JJazzGold hat geschrieben:(26 Sep 2016, 14:57)
In der Türkei dürfen seit Juni dieses Jahres auch Zwölfjährige Geschlechtsverkehr haben und verheiratet werden.
Diese Entwicklung ist ein Rückschritt und insgesamt eher untypisch für die Entwicklung der Region.
Wenn die Betreffenden 18 sind und noch nicht Deutsche sind, müssen sie ggf Ehehindernisse, die nach auswärtigem aber nicht deutschem Recht bestehen, beachten. Das dürfte aber die unter 2000 Fälle in Deutschland höchstens in Randfällen betreffen, denn sie haben schon eine auswärtige Ehe.In Deutschland sollten wir von solchen Rückschritten ins Mittelalter weiten Abstand nehmen.
Gar keine Frage.
Auch wenn beide minderjährig sind, geht es um das Wohl der Kinder.
In fast jeder weiterführenden Schule gibt es eine minderjährige Mutter. In den wenigsten Fälle ist da ein verklärter Vorsatz am Werk - und die Frage der Abtreibung oder Adoption ist dann noch mal ein anderes Thema. Dass Kindermachen ein Privileg der (verheirateten) ausländischen Minderjährigen sei, auf das die einheimischen Schüler neidisch blicken, kann ich mir eher nicht vorstellen.
Unsere Regeln gelten für alle. Die deutschen Regeln für Eheschließung gelten für alle. Das Regelungsthema ist der Bestand bereits geschlossener Ehen. Die deutschen Regelungen für die Nichtehe und die Ehe-Aufhebung gelten für alle. Die deutschen Regeln für die Scheidung gelten für alle. Zu den deutschen Regelungen gehört die international allgemein übliche Anerkennung von im Ausland geschlossenen Eheverträgen. https://dejure.org/gesetze/EGBGB/11.html Deshalb haben diese Ehen in Deutschland im Allgemeinen bestand, nicht weil deutsche Gesetze für einzelne angeblich nicht gelten.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Das ist kein "Scheiß", Joker. In Massachusets und Kansas (USA) liegt die Ehemündigkeit bei 12 Jahren. Auf der Welt gibt es Millionen (!!) minderjährige Kindsfrauen, die verheiratet sind. Besonders in Asien, Afrika und Indien.
Worueber wir hier in Deutschland und Europa die Nase ruempfen, ist woanders, und nicht nur im Islam, gang und gaebe. Auch die Jesiden verheiraten ihre Toechter noch im Kindsalter. Sogar die Gottesmutter Maria dürfte das Regelalter von 14 Jahren gehabt haben als sie mit Jesus schwanger war -auch wenn der Vatikan in Rom an dieser Stelle aufheulen dürfte. Es war wohl so üblich im gelobten Land.Denn wer mit 15 noch keinen Mann hatte, galt als ""alte Juffer".
Andere Länder, andere Sitten - auch: andere Zeiten, andere Sitten. Und es gibt sie heute noch die Kinderehen - en masse!.
Ich frage mal die Moralapostel in diesem Strang, die lautstark die Nase ruempfen, warum der Schoepfergott oder die Evolutiuon die Geschlechtsreife so früh geschaffen hat. - Na, bitte.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Was bitte?Dietz hat geschrieben:(27 Jan 2021, 00:00)
Das ist kein "Scheiß", Joker. In Massachusets und Kansas (USA) liegt die Ehemündigkeit bei 12 Jahren. Auf der Welt gibt es Millionen (!!) minderjährige Kindsfrauen, die verheiratet sind. Besonders in Asien, Afrika und Indien.
Worueber wir hier in Deutschland und Europa die Nase ruempfen, ist woanders, und nicht nur im Islam, gang und gaebe. Auch die Jesiden verheiraten ihre Toechter noch im Kindsalter. Sogar die Gottesmutter Maria dürfte das Regelalter von 14 Jahren gehabt haben als sie mit Jesus schwanger war -auch wenn der Vatikan in Rom an dieser Stelle aufheulen dürfte. Es war wohl so üblich im gelobten Land.Denn wer mit 15 noch keinen Mann hatte, galt als ""alte Juffer".
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Ich frage mal die Moralapostel in diesem Strang, die lautstark die Nase ruempfen, warum der Schoepfergott oder die Evolutiuon die Geschlechtsreife so früh geschaffen hat. - Na, bitte.
Was bitte stellen Sie infrage?
Die Moral oder die gesetzlichen Grenzen in Deutschland?
Wir helfen Ihnen gerne.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Naja, vielleicht hat ja doch Mohammed seine Beziehungen spielen lassen.Dietz hat geschrieben:(27 Jan 2021, 00:00)
Das ist kein "Scheiß", Joker. In Massachusets und Kansas (USA) liegt die Ehemündigkeit bei 12 Jahren. Auf der Welt gibt es Millionen (!!) minderjährige Kindsfrauen, die verheiratet sind. Besonders in Asien, Afrika und Indien.
Worueber wir hier in Deutschland und Europa die Nase ruempfen, ist woanders, und nicht nur im Islam, gang und gaebe. Auch die Jesiden verheiraten ihre Toechter noch im Kindsalter. Sogar die Gottesmutter Maria dürfte das Regelalter von 14 Jahren gehabt haben als sie mit Jesus schwanger war -auch wenn der Vatikan in Rom an dieser Stelle aufheulen dürfte. Es war wohl so üblich im gelobten Land.Denn wer mit 15 noch keinen Mann hatte, galt als ""alte Juffer".
Andere Länder, andere Sitten - auch: andere Zeiten, andere Sitten. Und es gibt sie heute noch die Kinderehen - en masse!.
Ich frage mal die Moralapostel in diesem Strang, die lautstark die Nase ruempfen, warum der Schoepfergott oder die Evolutiuon die Geschlechtsreife so früh geschaffen hat. - Na, bitte.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Ich frage eher, mit welcher Absicht Du diesen Thread aus seinem vier-jährigen Dornröschenschlaf geweckt hast.Dietz hat geschrieben:(27 Jan 2021, 00:00)
Ich frage mal die Moralapostel in diesem Strang, die lautstark die Nase ruempfen, warum der Schoepfergott oder die Evolutiuon die Geschlechtsreife so früh geschaffen hat. - Na, bitte.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Nein, die Kindsheiraten und -Verlobungen fanden schon als Regel statt, als es den Islam noch gar nicht gab, Mohammed betrat erst 622 n.C. die religiöse Weltbühne. Es ist also kein Relikt des Islam. Man muss nur die Geschichte ein wenig akzeptieren.Skeptiker hat geschrieben:(27 Jan 2021, 00:14)
Naja, vielleicht hat ja doch Mohammed seine Beziehungen spielen lassen.
Zuletzt geändert von Dietz am Mi 27. Jan 2021, 02:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Ganz einfach. Ich habe Nachtschicht und aus Langeweile alte Threads gelesen. Da konnte ich hier nicht schweigen. Er ist doch noch offen, oder? Das Thema ist zeitlos.Troh.Klaus hat geschrieben:(27 Jan 2021, 00:15)
Ich frage eher, mit welcher Absicht Du diesen Thread aus seinem vier-jährigen Dornröschenschlaf geweckt hast.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Mein Beitrag stellt gar nichts infrage. Er stellt nur nachprüfbare Fakten fest.Bielefeld09 hat geschrieben:(27 Jan 2021, 00:10)
Was bitte?
Was bitte stellen Sie infrage?
Die Moral oder die gesetzlichen Grenzen in Deutschland?
Wir helfen Ihnen gerne.
Helfen Sie mir doch lieber in der offen gebliebenen Frage, warum Gott (oder die Evolution) die Frau/das Mädchen so geschaffen hat, dass sie in der Regel mit 14 die Regel bekommt, d. h. geschlechtsreif wird. Wollte der Schoepfergott dies nur für die antiken Voelker und heute nicht nehr. Oder war das ein biologischer Unfall?
Eine moralische Bewertung ist hier nicht gefragt.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Na, dann diskutier das doch auch mal.Dietz hat geschrieben:(27 Jan 2021, 02:03)
Ganz einfach. Ich habe Nachtschicht und aus Langeweile alte Threads gelesen. Da konnte ich hier nicht schweigen. Er ist doch noch offen, oder? Das Thema ist zeitlos.
Fachleute gehen damit um, haben aber kein bock.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Und das bedeutet?
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Ihr Thema ist keins.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Besonders für Männer. Geiler Gedanke, so eine 13jährige Ehefrau im Bett? Einige Mädchen bekommen übrigens schon mit 10 oder 11 ihre Regel, vielleicht sollten sie auch zur Hochzeit freigegeben werden. Oder warum konntest du nicht schweigen?Dietz hat geschrieben:(27 Jan 2021, 02:03)
Ganz einfach. Ich habe Nachtschicht und aus Langeweile alte Threads gelesen. Da konnte ich hier nicht schweigen. Er ist doch noch offen, oder? Das Thema ist zeitlos.
Wer scharf auf Kinder ist, ist in D fehl am Platz. Ganz einfach. Hier werden keine halben Kinder geheiratet, finde dich damit ab oder wechsle das Land und geh dorthin, wo Mädchen keine Rechte haben.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Haben dir das deine Eltern so beigebracht? Möchte dein Schöpfergott das so haben? Dein kultureller Hintergrund interessiert mich.Dietz hat geschrieben:(27 Jan 2021, 02:15)
Mein Beitrag stellt gar nichts infrage. Er stellt nur nachprüfbare Fakten fest.
Helfen Sie mir doch lieber in der offen gebliebenen Frage, warum Gott (oder die Evolution) die Frau/das Mädchen so geschaffen hat, dass sie in der Regel mit 14 die Regel bekommt, d. h. geschlechtsreif wird. Wollte der Schoepfergott dies nur für die antiken Voelker und heute nicht nehr. Oder war das ein biologischer Unfall?
Eine moralische Bewertung ist hier nicht gefragt.
Das ist Kapitalismus:
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Vor Mohammed durften die Männer so viele Frauen heiraten wie sie wollten. Dazu natürlich noch die Sklavinnen. Mohammed hat das dann auf vier Ehefrauen beschränkt. Frauen dürfen übrigens keine vier Männer heiraten. Liegt daran, dass der Schöpfergott, dass so wollte.Dietz hat geschrieben:(27 Jan 2021, 01:57)
Nein, die Kindsheiraten und -Verlobungen fanden schon als Regel statt, als es den Islam noch gar nicht gab, Mohammed betrat erst 622 n.C. die religiöse Weltbühne. Es ist also kein Relikt des Islam. Man muss nur die Geschichte ein wenig akzeptieren.
Das ist Kapitalismus:
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?
Wir haben uns von einigem, was in der Vergangenheit normal war, losgesagt.Dietz hat geschrieben:(27 Jan 2021, 01:57)
Nein, die Kindsheiraten und -Verlobungen fanden schon als Regel statt, als es den Islam noch gar nicht gab, Mohammed betrat erst 622 n.C. die religiöse Weltbühne. Es ist also kein Relikt des Islam. Man muss nur die Geschichte ein wenig akzeptieren.
Hier haben Kinder seit einiger Zeit Rechte.
Männer dürfen keine Kinder bumsen, auch wenn diese schon menstruieren. Die körperlichen Beschaffenheiten eines Mädchens geben Männern keinen Freibrief. Dass das einige bedauern, ist klar.
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