14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

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Platon
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Platon »

Julian hat geschrieben:(05 Jun 2016, 12:05)

Ich finde es falsch, katastrophal falsch, dass man das deutsche Recht ausländischem Recht unterordnet.

Soweit ich das überblicke, gilt in Deutschland die Ehemündigkeit ab 16 Jahren, wobei der Partner dann mindestens 18 Jahre sein muss. Wenn das geändert werden soll, etwa die Absenkung auf 15 Jahre, kann man gerne darüber diskutieren - das muss dann aber gesellschaftlich breit geschehen, unter Abwägung aller Vor- und Nachteile, und es muss auf dem üblichen Wegen beschlossen werden. Ich sehe im Moment für ein solches Vorhaben aber weder eine Notwendigkeit noch eine Mehrheit.

Dass sich ein deutsches Gericht herausnimmt, ein Sonderrecht für Muslime zu etablieren, finde ich besorgniserregend. So erhält die Scharia über die Hintertüre Einzug.
Es handelt sich um kein Sonderrecht für Muslime sondern um eine seit Jahrzehnten etablierte Rechtspraxis, die sich Internationales Privatrecht nennt. Wenn es aus praktischen Gründen sinnvoll ist, kann ausländisches Recht angewendet werden, sofern dieses nicht deutschen Rechtsgrundsätzen fundamental verstößt, der so genannte ordre public. In diesem Sinne kann und soll das deutsche Recht eine Ehe die nach ausländischem Recht geschlossen wurde anerkennen. Im Falle von Flüchtlingen wird dann entsprechend syrisches, irakisches, afghanisches oder iranisches Recht angewendet bzw. deren Ergebnis anerkannt. Die Frage ist nun ob ein Heiratsalter von z.B. 15 Jahren deutschen Rechtsgrundsätzen derart fundamental verstößt, dass keine Anerkennung einer Ehe möglich ist. Das ist offensichtlich bisher nicht endgültig geregelt und man muss abwarten ob ein Urteil in Karlsruhe diesbezüglich Klarheit bringt. Die CSUler würden es gerne selber regeln und Gesetzesänderungen voranbringen, welche eine solche Anerkennung unmöglich machen.
H2O hat geschrieben:(11 Jun 2016, 22:10)

Es geht nicht allein um gültige Ehen, sondern um den Sexualverkehr mit Kindern. Dafür gibt es hier zu Lande sehr klare Regeln, die harte Strafen vorsehen. Die Regeln sind (hoffentlich) mit großem Ernst und Sachverstand entwickelt worden. Wir sollten sie nicht aufgeben, nur weil Menschen aus anderen Gegenden dieser Welt hier ihre Regeln einschleppen. und sie unserer Gesellschaft damit aufnötigen wollen.
Also Ehen mit 10jährigen wo der Ehemann angibt die Ehe vollzogen zu haben, werden sicherlich nicht anerkannt, vielmehr der Ehemann wegen Kindesmissbrauchs angeklagt. Da gibt es dann auch nichts zu diskutieren, weil da ist die Rechtslage in Deutschland glasklar, wie du schon schreibst. (ist natürlich die Frage ob ein deutsches Gericht zuständig wäre, wenn der Vollzug der Ehe durch einen Ausländer im Ausland erfolgt ist :?: )

Am Ende ist denke ich eine Einzelfallprüfung notwendig um festzustellen, welche Folgen eine Anerkennung bzw. Nicht-Anerkennung einer Ehe überhaupt hätte. Es dürfte in den meisten Fällen ja tatsächlich um das Sorgerecht gehen, offenbar liegt es bei Nicht-Anerkennung beim Jugendamt oder ebenfalls eingereisten Verwandten und bei einer Anerkennung gilt die Frau offenbar so mehr oder weniger als emanzipiert. Dazu spielt das Thema Familiennachzug eine Rolle, weil je mehr Ehen man anerkennt umso mehr Verwandtschaft kann man nachholen lassen. Darum gibt es auch aus politischer Sicht eine Motivation die Anzahl der anerkannten Ehen wo es geht zu begrenzen, um so auch den Familiennachzug zu begrenzen. Das ist neben dem Scharia-Geschrei meines Erachtens die Hauptmotivation der CSUler sich in diesem Fall den Schutz der Kinder so auf die Fahnen zu schreiben.
Zuletzt geändert von Platon am Sa 11. Jun 2016, 23:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Platon »

H2O hat geschrieben:(11 Jun 2016, 22:04)

Sofort trennen
So weit kommt es noch, dass der Staat den Leuten vorschreibt mit wem man zusammen sein darf oder nicht.
Es kann nur darum gehen, dass eine Ehe anerkannt wird oder nicht, aber weder ist der Geschlechtsverkehr eines 17jährigen mit einer 14jährigen illegal, sofern z.B. keine Zwangslage ausgenutzt wird, und erst recht nicht gemeinsam Zeit zu verbringen. Das das Zusammensein und ein möglicher Sex zwischen beiden dann vor deutschem Recht unehelich ist, hat keinerlei Einfluss auf dessen Bewertung.
http://www.praxis-jugendarbeit.de/jugen ... recht.html
und Schulbesuch sowie berufliche Bildungsgänge verordnen.
Das Problem liegt da eigentlich im Normalfall weniger bei den Flüchtlingen, als vielmehr beim Thema Arbeitserlaubnis, was das zweite betrifft.
Ansonsten könnten wir unsere Rechtsordnung und Gesellschaftsordnung in der Pfeife rauchen.
Es würde unseren Rechtsgrundsätzen verstoßen, wenn man Leuten vorschreibt mit wem sie sich treffen dürfen und mit wem nicht.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Platon »

H2O hat geschrieben:(11 Jun 2016, 22:58)

Wie weit das Prinzip "freiwillig" in der Herkunftsgesellschaft galt, das können Sie überhaupt nicht beurteilen.[...]
Aus diesem Grunde ist meines Erachtens die Einzelfallbetrachtung sinnvoll und da muss natürlich die Bereitschaft beider Parteien die Ehe auch wirklich fortzuführen hinreichend geprüft sein, damit eine Ehe womöglich anerkannt werden kann. Eine solche Bereitschaft würde ja zwangsläufig zunächst vom Jugendamt und später vom Gericht in Erfahrung gebracht, je nachdem auf welche Weise eine Anerkennung der Ehe von den Betroffenen angestrebt wird. Dazu hat die Nicht-Anerkennung der Ehe durch den deutschen Staat für das direkte soziale Umfeld und für das Herkunftsland auch überhaupt keine Bedeutung. Die Ehe wäre dann ähnlich wie religiöse Eheschließungen für den Gesetzgeber einfach nicht existent, würde aber womöglich das Zusammenleben in der eigenen sozialen Gruppe legitimieren und bei einer Rückkehr z.B. nach Syrien wäre die Ehe natürlich noch gültig. (was interessant werden kann, wenn man später nach deutschen Recht jemand anderen heiratet ohne vorher die nicht anerkannte Ehe ordnungsgemäß nach z.B. syrischem oder iranischen Recht zu scheiden!)

Es würde am Ende wohl tatsächlich erstmal nur ums Sorgerecht gehen und inwiefern das Jugendamt irgendwas vorschreiben will oder kann. Weil in dem Moment wo das Jugendamt sich mit der wohl zumeist jüngeren Ehefrau sich einig ist, hat sich das Thema Anerkennung der Ehe meines Erachtens von der praktischen Seite her bereits erledigt.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Bielefeld09 »

Es ist eben nicht so, das in Deutschland vor der Justiz die Ehe einer 14 jährigen mit einem 50 Jährigen geduldet,
geschweige mit Sondergesetzen genehmigt wird.
Sowas geht hier eben nicht.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Platon »

Bielefeld09 hat geschrieben:(12 Jun 2016, 00:31)

Es ist eben nicht so, das in Deutschland vor der Justiz die Ehe einer 14 jährigen mit einem 50 Jährigen geduldet,
Es ist auch nicht Sache der Justiz hier irgendwas zu dulden, sondern die Frage ist wird die Ehe anerkannt oder nicht.
Je nachdem kann das Jugendamt dann bestimmte Schritte einleiten.
geschweige mit Sondergesetzen genehmigt wird.
Das Internationale Privatrecht ist ein Rechtsbereich wie jeder andere und daran ist nichts Besonderes.
Sowas geht hier eben nicht.
Also bei den Fällen von denen in den Medien zu lesen ist geht es ja um 14 mit 17, 15 mit 21 bei offensichtlicher Bereitschaft die Ehe fortzuführen, und da ist die Sachlage eben nicht ganz so klar, wie bei einer 14jährigen mit einem 50jährigen wo man im Grunde von vorne herein von einer Zwangsehe ausgehen darf die von einem Vormund geschlossen wurde.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Bielefeld09 »

Platon hat geschrieben:(12 Jun 2016, 00:45)

Es ist auch nicht Sache der Justiz hier irgendwas zu dulden, sondern die Frage ist wird die Ehe anerkannt oder nicht.
Je nachdem kann das Jugendamt dann bestimmte Schritte einleiten.

Das Internationale Privatrecht ist ein Rechtsbereich wie jeder andere und daran ist nichts Besonderes.

Also bei den Fällen von denen in den Medien zu lesen ist geht es ja um 14 mit 17, 15 mit 21 bei offensichtlicher Bereitschaft die Ehe fortzuführen, und da ist die Sachlage eben nicht ganz so klar, wie bei einer 14jährigen mit einem 50jährigen wo man im Grunde von vorne herein von einer Zwangsehe ausgehen darf die von einem Vormund geschlossen wurde.
So stimmt das allerdings nicht.
Das Jugendamt in Deutschland hätte bei einer Ehe zwischen einer 14 jährigen und einem 50 jährigen sofort
die Trennung herbeiführen müssen.
Sonst wäre das Unterlassung im Amt.
Und hier geht es um Strafrecht.
Auch das ist eindeutig geregelt.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Platon hat geschrieben:(11 Jun 2016, 23:39)

So weit kommt es noch, dass der Staat den Leuten vorschreibt mit wem man zusammen sein darf oder nicht.
Es kann nur darum gehen, dass eine Ehe anerkannt wird oder nicht, aber weder ist der Geschlechtsverkehr eines 17jährigen mit einer 14jährigen illegal, sofern z.B. keine Zwangslage ausgenutzt wird, und erst recht nicht gemeinsam Zeit zu verbringen. Das das Zusammensein und ein möglicher Sex zwischen beiden dann vor deutschem Recht unehelich ist, hat keinerlei Einfluss auf dessen Bewertung.
http://www.praxis-jugendarbeit.de/jugen ... recht.html

Das Problem liegt da eigentlich im Normalfall weniger bei den Flüchtlingen, als vielmehr beim Thema Arbeitserlaubnis, was das zweite betrifft.

Es würde unseren Rechtsgrundsätzen verstoßen, wenn man Leuten vorschreibt mit wem sie sich treffen dürfen und mit wem nicht.
Man kann recht gut erkennen, daß hier ein gesellschaftspolitischer Gegensatz besteht; ich meine, daß das geschützte eheähnliche Zusammenleben unreifer Jugendlicher unter deutscher Obhut ein Ding der gesellschaftspolitischen Unmöglichkeit ist. Zweierlei Recht im Lande in derart grundsätzlichen Fragen halte ich für unerträglich. Der Gesetzgeber muß hier Klarheit schaffen.

Unser Land hat sich die Anwesenheit dieser Menschen hier nicht gewünscht oder sie eingeladen, hier ihre Gewohnheiten fort zu setzen. Aber ihr importiertes Gewohnheitsrecht soll hier fortgeschrieben werden? Und offenbar geht es hier um hunderte von vergleichbaren Fällen, nicht etwa um einen Einzelfall. Da sind Willkür oder Duldung fehl am Platze.

Die Sache ist so ähnlich wie mit der Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Beziehungen mit der Ehe zwischen Mann und Frau. Auch da mußte der Gesetzgeber Klarheit schaffen. Eine gesellschaftspolitische Angelegenheit wurde mit Gesetz geklärt.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Platon hat geschrieben:(12 Jun 2016, 00:02)

Aus diesem Grunde ist meines Erachtens die Einzelfallbetrachtung sinnvoll und da muss natürlich die Bereitschaft beider Parteien die Ehe auch wirklich fortzuführen hinreichend geprüft sein, damit eine Ehe womöglich anerkannt werden kann. Eine solche Bereitschaft würde ja zwangsläufig zunächst vom Jugendamt und später vom Gericht in Erfahrung gebracht, je nachdem auf welche Weise eine Anerkennung der Ehe von den Betroffenen angestrebt wird. Dazu hat die Nicht-Anerkennung der Ehe durch den deutschen Staat für das direkte soziale Umfeld und für das Herkunftsland auch überhaupt keine Bedeutung. Die Ehe wäre dann ähnlich wie religiöse Eheschließungen für den Gesetzgeber einfach nicht existent, würde aber womöglich das Zusammenleben in der eigenen sozialen Gruppe legitimieren und bei einer Rückkehr z.B. nach Syrien wäre die Ehe natürlich noch gültig. (was interessant werden kann, wenn man später nach deutschen Recht jemand anderen heiratet ohne vorher die nicht anerkannte Ehe ordnungsgemäß nach z.B. syrischem oder iranischen Recht zu scheiden!)

Es würde am Ende wohl tatsächlich erstmal nur ums Sorgerecht gehen und inwiefern das Jugendamt irgendwas vorschreiben will oder kann. Weil in dem Moment wo das Jugendamt sich mit der wohl zumeist jüngeren Ehefrau sich einig ist, hat sich das Thema Anerkennung der Ehe meines Erachtens von der praktischen Seite her bereits erledigt.
Klar, in den Herkunftsländern gelten andere Regeln für Eheschließungen und auch Ehescheidungen als hier. Dort haben unsere Gerichte auch nichts zu entscheiden, sondern die Rechtsordnung dort.

Völlig richtig, auch mir geht es um das Sorgerecht für Kinder; welche Anstrengungen werden hier zu Lande gemacht, um die Schulpflicht durch zu setzen, oder auch Ausbildungsverhältnisse zu vermitteln! Und jetzt kommen weitgehend hilflose Menschen und wollen für ihre Belange zwar unsere Hilfe, aber bitte zu ihren Bedingungen? Sind also Kind nach unseren Gesetzen und entscheiden als Erwachsene? Nein, da müssen unsere Jugendämter dafür sorgen, daß diese Kinder zu selbständigen Menschen heran wachsen können. Das ist im Abhängigkeitsverhältnis einer Kinderehe ausgeschlossen. Obhut, Schulbildung, Berufsausbildung und dann Arbeit zum Lebensunterhalt...danach freie Entscheidung, ob eine Ehe überhaupt eingegangen werden soll, womöglich die ehemalige Kinderehe nun verantwortlich fortgesetzt werden soll.

Diese Möglichkeit hatte man den Kindern genommen; sicher sind solche Elemente der Unfreiheit auch eine der vielen Ursachen für den "arabischen Frühling"... und auch ein Grund, vor diesen Mordbrennern zu fliehen.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Jetzt kommt der Gesetzgeber allmählich auf Drehzahl! Besser spät als nie...

http://www.t-online.de/nachrichten/deut ... erfen.html

Eigentlich doch sehr beachtlich; das Problem wurde erstmals öffentlich angesprochen Anfang Februar 2016. Inzwischen hat ein Oberlandesgericht das bisher geltende Recht zu einem unbefriedigenden (mich verstörenden) Urteil über eine Kinderehe eingesetzt.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Dampflok94 »

H2O hat geschrieben:(13 Jun 2016, 21:04)

Jetzt kommt der Gesetzgeber allmählich auf Drehzahl! Besser spät als nie...

http://www.t-online.de/nachrichten/deut ... erfen.html

Eigentlich doch sehr beachtlich; das Problem wurde erstmals öffentlich angesprochen Anfang Februar 2016. Inzwischen hat ein Oberlandesgericht das bisher geltende Recht zu einem unbefriedigenden (mich verstörenden) Urteil über eine Kinderehe eingesetzt.
Was mir bei dem Artikel fehlt ist der Ansatz einer Lösung. Zwangsscheidung?
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Platon »

H2O hat geschrieben:(13 Jun 2016, 21:04)

Jetzt kommt der Gesetzgeber allmählich auf Drehzahl! Besser spät als nie...

http://www.t-online.de/nachrichten/deut ... erfen.html

Eigentlich doch sehr beachtlich; das Problem wurde erstmals öffentlich angesprochen Anfang Februar 2016. Inzwischen hat ein Oberlandesgericht das bisher geltende Recht zu einem unbefriedigenden (mich verstörenden) Urteil über eine Kinderehe eingesetzt.
Wenngleich die Argumentation in dem Artikel ja die ist, dass eine Kinderehe zwangsläufig eine Zwangsehe sein muss und sie daher nicht anerkannt werden soll. Aber Zwangsehen würden m.W. ja sowieso nicht anerkannt. Von daher braucht man auch keine neue gesetzliche Grundlage. Der eigentliche Fall ist ja der, wo von beiden Ehepartnern Zustimmung für die Fortführung der Ehe besteht aber mindestens ein Ehepartner nicht das Alter der Ehemündigkeit erreicht hat. Nach geltendem Recht ist eine Anerkennung theoretisch möglich, durch Anwendung des Internationalen Privatrechts unter der Annahme, dass das eine Ehe im Alter von z.B. 15 Jahren nicht deutschen Rechtsgrundsetzen fundamental widerspricht.

Meines Erachtens will man in diesem Fall mal wieder muslimische Frauen befreien die überhaupt nicht befreit werden wollen, aufgrund des Vorurteils, dass eine Kinderehe zwangsläufig und in 100% der Fälle eine Zwangsehe sein muss.
Zuletzt geändert von Platon am Di 14. Jun 2016, 12:13, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Platon »

Dampflok94 hat geschrieben:(14 Jun 2016, 11:50)

Was mir bei dem Artikel fehlt ist der Ansatz einer Lösung. Zwangsscheidung?
Es geht um die rechtliche Anerkennung im Ausland geschlossener Ehen. In einigen islamischen Ländern besteht bekanntlich ein niedrigeres Heiratsalter als in Deutschland, das hierzulande in Ausnahmefällen bei 16 Jahren im allgemeinen Fall bei 18 Jahren liegt (Wiki: Ehemündigkeit. Es braucht also nichts geschieden werden, was nach deutschem Recht nicht anerkannt wird also nicht existiert. Der Knackpunkt scheint mir zu sein, dass im Falle einer Anerkennung das Jugendamt nichts mehr tun kann um Ehemann und Ehefrau zu trennen, was das Jugendamt unter Umständen tun will um das im Normalfall jüngere Mädchen vor einem eventuell einige Jahre oder sogar erheblich älteren Ehemann zu schützen.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Dampflok94 »

Platon hat geschrieben:(14 Jun 2016, 12:04)

Es geht um die rechtliche Anerkennung im Ausland geschlossener Ehen. In einigen islamischen Ländern besteht bekanntlich ein niedrigeres Heiratsalter als in Deutschland, das hierzulande in Ausnahmefällen bei 16 Jahren im allgemeinen Fall bei 18 Jahren liegt (Wiki: Ehemündigkeit. Es braucht also nichts geschieden werden, was nach deutschem Recht nicht anerkannt wird also nicht existiert. Der Knackpunkt scheint mir zu sein, dass im Falle einer Anerkennung das Jugendamt nichts mehr tun kann um Ehemann und Ehefrau zu trennen, was das Jugendamt unter Umständen tun will um das im Normalfall jüngere Mädchen vor einem eventuell einige Jahre oder sogar erheblich älteren Ehemann zu schützen.
Wir haben aber auch im GG den Schutz von Ehe und Familie. Und als solche kommen die ggf. hierher. Und leben zusammen. Und nun? Soll man die mit Gewalt trennen? Die sind nun mal verheiratet, ob wir diese Ehe anerkennen oder nicht.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Cobra9 »

Dampflok94 hat geschrieben:(14 Jun 2016, 12:17)

Wir haben aber auch im GG den Schutz von Ehe und Familie. Und als solche kommen die ggf. hierher. Und leben zusammen. Und nun? Soll man die mit Gewalt trennen? Die sind nun mal verheiratet, ob wir diese Ehe anerkennen oder nicht.
Ich frage auch wie wollte man prüfen ob die Ehe bsp. freiwillig geschlossen wurde
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Platon »

Dampflok94 hat geschrieben:(14 Jun 2016, 12:17)

Wir haben aber auch im GG den Schutz von Ehe und Familie. Und als solche kommen die ggf. hierher. Und leben zusammen. Und nun? Soll man die mit Gewalt trennen? Die sind nun mal verheiratet, ob wir diese Ehe anerkennen oder nicht.
Ich bin mir auch nicht 100% darüber im Klaren, welche Mittel das Jugendamt hätte um einer Minderjährigen eventuell den Umgang mit ihrem älteren Lebenspartner/Ehemann zu verbieten. Das ist ja dann der springende Punkt, ob eine solche Trennung sinnvoll ist kommt auf den Einzelfall an, inwiefern das Kind gezwungen wird, eine offensichtliche Unreife - weil was ist wenn die Frau schwanger wird? usw.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Platon »

Cobra9 hat geschrieben:(14 Jun 2016, 12:21)

Ich frage auch wie wollte man prüfen ob die Ehe bsp. freiwillig geschlossen wurde
Die Leute leben ja hier, die Behörden und Ämter haben Kontakt zu den Leuten, die müssen das dann halt einschätzen bzw. in Gesprächen in Erfahrung bringen.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Cobra9 »

Platon hat geschrieben:(14 Jun 2016, 12:28)

Die Leute leben ja hier, die Behörden und Ämter haben Kontakt zu den Leuten, die müssen das dann halt einschätzen bzw. in Gesprächen in Erfahrung bringen.
Ja aber bsp. ob das einem Familiengericht reicht um bsp. eine 13 Jährige aus einer Ehe zu nehmen ? Ich weiss nicht. Unbekanntes Thema bisher bzw. wenig behandelt. Die Richter müssen in einer solchen Frage den sogenannten Ordre Public prüfen. Ob eine ausländische gesetzliche Regelung mit den wesentlichen Werten unserer öffentlichen Ordnung vereinbar ist. Wäre das nicht der Fall, dürfte das ausländische Recht im Inland nicht angewendet werden. Das Problem bei der juristischen Bewertung von Kinderehen ist komplex : Auch nach deutschem Recht dürfen Minderjährige ab 16 Jahren in Ausnahmefällen heiraten.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Dampflok94 hat geschrieben:(14 Jun 2016, 11:50)

Was mir bei dem Artikel fehlt ist der Ansatz einer Lösung. Zwangsscheidung?
Nein, aber Trennung bis zur Volljährigkeit, und dann können diese Leute selbst entscheiden, ob sie künftig zusammenleben wollen. Ich meine, daß erst einmal die Jugendämter eine Sorgepflicht haben, um den Kindern eine spätere Selbständigkeit zu ermöglichen. Wie das alles rechtlich sauber gemacht werden kann, das wird nun endlich etwas gründlicher überlegt.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Platon »

H2O hat geschrieben:(14 Jun 2016, 12:53)

Nein, aber Trennung bis zur Volljährigkeit, und dann können diese Leute selbst entscheiden, ob sie künftig zusammenleben wollen. Ich meine, daß erst einmal die Jugendämter eine Sorgepflicht haben, um den Kindern eine spätere Selbständigkeit zu ermöglichen. Wie das alles rechtlich sauber gemacht werden kann, das wird nun endlich etwas gründlicher überlegt.
Also der Fall, dass Minderjährige einen Volljährigen Partner haben ist nichts was Muslime sich ausgedacht haben...
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Platon hat geschrieben:(14 Jun 2016, 12:28)

Die Leute leben ja hier, die Behörden und Ämter haben Kontakt zu den Leuten, die müssen das dann halt einschätzen bzw. in Gesprächen in Erfahrung bringen.
Natürlich muß man mit den Betroffenen reden. Allerdings sollten unsere Rechtsnormen schon gelten, wenn die Leute unsere Hilfe erwarten und hier längere Zeit bleiben müssen. Daran muß der Justizminister arbeiten und eine menschlich und sachlich saubere Lösung ermöglichen.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Platon hat geschrieben:(14 Jun 2016, 12:58)

Also der Fall, dass Minderjährige einen Volljährigen Partner haben ist nichts was Muslime sich ausgedacht haben...
Das ist schon klar; aber unsere Rechtsordnung und unser Recht stehen über allen Menschen, die hier als Teil unserer Gesellschaft leben wollen. Da darf es keine Ausnahmen geben. Unser Recht hat sich nicht auf den Fall orientalischer Flüchtlinge eingerichtet Daran muß der Justizminister arbeiten und dem Gesetzgeber brauchbare Vorschläge zur Abstimmung vorlegen.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Cobra9 hat geschrieben:(14 Jun 2016, 12:34)

Ja aber bsp. ob das einem Familiengericht reicht um bsp. eine 13 Jährige aus einer Ehe zu nehmen ? Ich weiss nicht. Unbekanntes Thema bisher bzw. wenig behandelt. Die Richter müssen in einer solchen Frage den sogenannten Ordre Public prüfen. Ob eine ausländische gesetzliche Regelung mit den wesentlichen Werten unserer öffentlichen Ordnung vereinbar ist. Wäre das nicht der Fall, dürfte das ausländische Recht im Inland nicht angewendet werden. Das Problem bei der juristischen Bewertung von Kinderehen ist komplex : Auch nach deutschem Recht dürfen Minderjährige ab 16 Jahren in Ausnahmefällen heiraten.
Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts sind doch die Haken und Ösen des bisher anwendbaren Rechts deutlich zu Tage getreten. Das darf nicht so bleiben; da müssen sehr klar anwendbare Regeln erlassen werden, die nicht zu öffentlicher Empörung führen, schon weil es nicht um eine vernachlässigbare Zahl von wenigen Einzelfällen geht.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Platon »

H2O hat geschrieben:(14 Jun 2016, 13:01)

Natürlich muß man mit den Betroffenen reden. Allerdings sollten unsere Rechtsnormen schon gelten, wenn die Leute unsere Hilfe erwarten und hier längere Zeit bleiben müssen. Daran muß der Justizminister arbeiten und eine menschlich und sachlich saubere Lösung ermöglichen.
Also prinzipiell halte ich diese Argumentation für verfehlt. Weil das es beim Eherecht gemäß dem deutschen Gesetzgeber einige Möglichkeiten gibt sich nach ausländischem Recht zu richten ist ja nichts Neues sondern seit langen und auch weltweit anerkannte Praxis. Die Grenzen gibt es natürlich bei fundamentalen Rechtsgrundsätzen. Ich habe den Eindruck, dass du diese Praxis Ausländer z.B. beim Eherecht auch nach ausländischem Recht zu beurteilen prinzipiell für falsch hälst. Das ist aber in vielen Fällen nicht im Interesse der Betroffenen, weil deswegen gibt es ja überhaupt die Möglichkeit das zu machen, weil es absurde Situationen vermeiden hilft und im Interesse der Betroffenen ist. Das betrifft ja dann nicht nur Syrer und Afghanen sondern auch Chinesen, Amerikaner, Russen etc. wenn deren Rechtsregelungen im Eherecht eventuell vom deutschen Recht abweichen. Von daher machst du es dir schlichtweg zu einfach.
Es gibt auch keine Pflicht für Ausländer die hier als Flüchtlinge nach Deutschland kommen auf Teile ihrer Rechte zu verzichten, die anderen Ausländern zustehen, aus moralischer Sicht sehe ich da keine Pflicht und in rechtlicher Hinsicht wäre das sowieso höchst problematisch, weil es gegen den Gleichstellungsgrundsatz verstößt. Man kann nicht bestimmte Rechtsbereiche für bestimmte Gruppen - aufgrund ihrer Herkunft und Religionszugehörigkeit - abschaffen bzw. nicht abwenden, das geht nicht.

Der eigentliche Punkt ist meines Erachtens in welchem Rahmen ausländisches Eherecht gemäß deutschen Gesetzen anerkannt werden kann. Jetzt diese Möglichkeiten zur Anerkennung enge Schranken aufzuerlegen um in erster Linie islamische Frauen vor der Scharia zu schützen, ist zum Einen übers Ziel hinausgeschossen, weil man unter Umständen Leute befreit, die nicht wünschen befreit zu werden und weil man womöglich auch Fälle und Szenarien grundlegend ändert, bei denen das überhaupt nicht beabsichtigt ist. Weil Zwangsehen werden sowieso nicht anerkannt, weswegen es dann auch niemanden durch zusätzliche Regelungen zu befreien gibt. Und welche Probleme bei der Nicht-Anerkennung von Polygamen Ehen auftreten können, habe ich ja im entsprechenden Strang erwähnt.
Zuletzt geändert von Platon am Di 14. Jun 2016, 13:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Keoma »

Platon hat geschrieben:(14 Jun 2016, 12:02)

Wenngleich die Argumentation in dem Artikel ja die ist, dass eine Kinderehe zwangsläufig eine Zwangsehe sein muss und sie daher nicht anerkannt werden soll. Aber Zwangsehen würden m.W. ja sowieso nicht anerkannt. Von daher braucht man auch keine neue gesetzliche Grundlage. Der eigentliche Fall ist ja der, wo von beiden Ehepartnern Zustimmung für die Fortführung der Ehe besteht aber mindestens ein Ehepartner nicht das Alter der Ehemündigkeit erreicht hat. Nach geltendem Recht ist eine Anerkennung theoretisch möglich, durch Anwendung des Internationalen Privatrechts unter der Annahme, dass das eine Ehe im Alter von z.B. 15 Jahren nicht deutschen Rechtsgrundsetzen fundamental widerspricht.

Meines Erachtens will man in diesem Fall mal wieder muslimische Frauen befreien die überhaupt nicht befreit werden wollen, aufgrund des Vorurteils, dass eine Kinderehe zwangsläufig und in 100% der Fälle eine Zwangsehe sein muss.
Was soll denn eine Kinderehe sonst sein - eine Liebesheirat?
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

Marie von Ebner-Eschenbach
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Platon »

Keoma hat geschrieben:(14 Jun 2016, 13:17)

Was soll denn eine Kinderehe sonst sein - eine Liebesheirat?
Mir ist aus den Medien kein Fall bekannt, bei dem nicht die Bereitschaft zur Fortführung der Ehe bei beiden Ehepartnern vorhanden war. Sollte das möglicherweise nicht der Fall sein, würde das Jugendamt sowieso sofort einschreiten und es kommt gar nicht zum Rechtsstreit der Anerkennung der Heirat. Das eine Ehe zwischen einer 15jährigen und einem 19 oder 21jährigen zwangsläufig eine Zwangsheirat sein muss, sehe ich jedenfalls so nicht. :)
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Fuerst_48
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Fuerst_48 »

Keoma hat geschrieben:(14 Jun 2016, 13:17)

Was soll denn eine Kinderehe sonst sein - eine Liebesheirat?
Eben KEINE Liebesheirat. Aber viele Frauen sind nicht in der Lage, sich solcher Zwangsmaßnahmen zu erwehren.
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Cobra9
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Cobra9 »

H2O hat geschrieben:(14 Jun 2016, 13:05)

Das ist schon klar; aber unsere Rechtsordnung und unser Recht stehen über allen Menschen, die hier als Teil unserer Gesellschaft leben wollen. Da darf es keine Ausnahmen geben. Unser Recht hat sich nicht auf den Fall orientalischer Flüchtlinge eingerichtet Daran muß der Justizminister arbeiten und dem Gesetzgeber brauchbare Vorschläge zur Abstimmung vorlegen.

Ähmm unsere Rechtsordnung akzeptiert aber bsp. im Ausland geschlossene Ehen durchaus, auch Kinderehen. OLG Bamberg:

http://www.bayern-depesche.de/regional/ ... rbern.html
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Cobra9 »

Fuerst_48 hat geschrieben:(14 Jun 2016, 13:20)

Eben KEINE Liebesheirat. Aber viele Frauen sind nicht in der Lage, sich solcher Zwangsmaßnahmen zu erwehren.
Eben es geht um Zwang, Gewalt oder ähnliche Umstände. Eine Ehe , auch Kinderehe , kann durchaus auch in Deutschland legal sein. Ich seh das als falsch an by the Way. Zwang, Missbrauch, Nötigung muss man aber bsp. nachweisen glaubhaft. Wie das in manchen Fällen gehen soll :?:
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Fuerst_48 »

Cobra9 hat geschrieben:(14 Jun 2016, 13:24)

Eben es geht um Zwang, Gewalt oder ähnliche Umstände. Eine Ehe , auch Kinderehe , kann durchaus auch in Deutschland legal sein. Ich seh das als falsch an by the Way. Zwang, Missbrauch, Nötigung muss man aber bsp. nachweisen glaubhaft. Wie das in manchen Fällen gehen soll :?:
Es geht einfach um mehr, als eine rein ausjudizierte Regelung. Persönlichkeitsrechte etwa finden da keine Beachtung. Und Mitteleuropa ist nicht Ostanatolien !!
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Platon
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Platon »

Cobra9 hat geschrieben:(14 Jun 2016, 13:22)

Ähmm unsere Rechtsordnung akzeptiert aber bsp. im Ausland geschlossene Ehen durchaus, auch Kinderehen. OLG Bamberg:

http://www.bayern-depesche.de/regional/ ... rbern.html
Dieses Urteil wird ja beständig zitiert. Es wird dann demnächst in Karlsruhe über den Fall entschieden. Ich persönlich wäre ja für eine prinzipiell mögliche Anerkennung, sofern dies im Interesse der Betroffenen ist. Würde man grundsätzlich ausschließen, dass Ehen unter 16 oder 18 anerkannt werden, würde man im Einzelfall eine Handhabe verlieren im Interesse der Betroffenen zu handeln. Wenngleich ich in den meisten Fällen keinen wirklichen Nutzen für die Betroffenen sehe, der sich durch eine Anerkennung ergeben könnte. Weil sie können hierzulande auch so zusammen leben, das Jugendamt muss dann halt Aufklärung in Sachen Sexualität, Verhütung etc. leisten und bei eventuellem Zwang und Gewalt eingreifen und für das soziale Umfeld würde die Ehe trotzdem Anerkennung behalten, weswegen es keine Probleme bei Anschuldigungen wegen Unzucht etc. geben würde.
Am Ende ist es meines Erachtens ein Konflikt zwischen Frau und Jugendamt bezüglich des Umgangs mit dem Ehemann/Lebenspartner, wenn sich beide einig werden und sie verantwortungsvoll und sofern sie solches wünscht aufgeklärt mit ihrem Mann/Partner Sex hat, ist die ganze Angelegenheit völlig unproblematisch. Natürlich immer unter der Vorraussetzung, dass der Geschlechtsverkehr nicht gegen deutsches Recht verstößt, entsprechend den dort geltenden Regelungen.
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Cobra9
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Cobra9 »

Platon hat geschrieben:(14 Jun 2016, 13:29)

Dieses Urteil wird ja beständig zitiert. Es wird dann demnächst in Karlsruhe über den Fall entschieden. Ich persönlich wäre ja für eine prinzipiell mögliche Anerkennung, sofern dies im Interesse der Betroffenen ist.
Das Urteil ist ja eben da und dient als grundsätzliche Ausrichtung da Präzedenzfall , obwohl es andere Urteile gibt. Na ja der Gesetzgeber arbeitet ja an neuen Regeln/ Gesetzen. Sinnvoll fände Ich das man bei minderjährigen Frauen/ Männern unter 16 kurze Gespräche führt bsp.

Generell wäre mehr Aufklärung wünschenswert.

Würde man grundsätzlich ausschließen, dass Ehen unter 16 oder 18 anerkannt werden, würde man im Einzelfall eine Handhabe verlieren im Interesse der Betroffenen zu handeln. Wenngleich ich in den meisten Fällen keinen wirklichen Nutzen für die Betroffenen sehe, der sich durch eine Anerkennung ergeben könnte. Weil sie können hierzulande auch so zusammen leben, das Jugendamt muss dann halt Aufklärung in Sachen Sexualität, Verhütung etc. leisten und bei eventuellem Zwang und Gewalt eingreifen und für das soziale Umfeld würde die Ehe trotzdem Anerkennung behalten, weswegen es keine Probleme bei Anschuldigungen wegen Unzucht etc. geben würde.
Am Ende ist es meines Erachtens ein Konflikt zwischen Frau und Jugendamt bezüglich des Umgangs mit dem Ehemann/Lebenspartner, wenn sich beide einig werden und sie verantwortungsvoll und sofern sie solches wünscht aufgeklärt mit ihrem Mann/Partner Sex hat, ist die ganze Angelegenheit völlig unproblematisch.
Grundsatz darf nicht sein, es würde sich eine Automatik entwickeln die man nicht haben will. Die Interessen sind eben auch für die Ehe da. Schutz und Eingreifen wenn es wirklichen Bedarf gibt, ansonsten eher begleitend eine Unterstützung bis zur Volljährigkeit durch das Jugendamt bsp.

Würde auch für eine Art Überblick sorgen.
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H2O
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Platon hat geschrieben:(14 Jun 2016, 13:29)

Dieses Urteil wird ja beständig zitiert. Es wird dann demnächst in Karlsruhe über den Fall entschieden. Ich persönlich wäre ja für eine prinzipiell mögliche Anerkennung, sofern dies im Interesse der Betroffenen ist. Würde man grundsätzlich ausschließen, dass Ehen unter 16 oder 18 anerkannt werden, würde man im Einzelfall eine Handhabe verlieren im Interesse der Betroffenen zu handeln. Wenngleich ich in den meisten Fällen keinen wirklichen Nutzen für die Betroffenen sehe, der sich durch eine Anerkennung ergeben könnte. Weil sie können hierzulande auch so zusammen leben, das Jugendamt muss dann halt Aufklärung in Sachen Sexualität, Verhütung etc. leisten und bei eventuellem Zwang und Gewalt eingreifen und für das soziale Umfeld würde die Ehe trotzdem Anerkennung behalten, weswegen es keine Probleme bei Anschuldigungen wegen Unzucht etc. geben würde.
Am Ende ist es meines Erachtens ein Konflikt zwischen Frau und Jugendamt bezüglich des Umgangs mit dem Ehemann/Lebenspartner, wenn sich beide einig werden und sie verantwortungsvoll und sofern sie solches wünscht aufgeklärt mit ihrem Mann/Partner Sex hat, ist die ganze Angelegenheit völlig unproblematisch. Natürlich immer unter der Vorraussetzung, dass der Geschlechtsverkehr nicht gegen deutsches Recht verstößt, entsprechend den dort geltenden Regelungen.
Nein, Kinderehen schließen weitestgehend eine Entwicklung zu einer unabhängigen Persönlichkeit aus. Das hat mit "Einverständnis" durch Druck von Familien und Hierarchien zu tun, den wir hier so rundheraus ablehnen. Wenn Erwachsene Leute sich solche Gängelungen gefallen lassen, dann soll das so sein. Aber bei Kindern von 13, 14 Jahren kommt mir diese Sache reichlich künstlich vor.

Da gilt die Schulpflicht noch, und dann wird das Kind auch noch schwanger... was soll dieser Unfug? Ein ärgerlicher Zufall aus jugendlichem Leichtsinn ist diese Schwangerschaft sicher nicht!

Natürlich muß das Gesamtthema mit dem notwendigen Ernst von allen Seiten betrachtet werden, denn diese Fragen werden uns sicher eine oder sogar zwei Generationen lang begleiten. Und am Ende muß unsere Gesellschaft zu den erlassenen Gesetzen stehen.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von William »

Polizeigewerkschaftschef Wendt sagt:

Tausendfacher Kindesmissbrauch vor unseren Augen − und Justizminister prüfen, ob sie tätig werden sollen. Das ist die Realität, die viele Menschen zu Recht empört. Banken können fast über Nacht gerettet werden, bei Kindern lässt man sich Zeit, das ist die Botschaft.

http://www.focus.de/politik/experten/si ... 19648.html
William
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von William »

Kleber hat auch so seine ganz eigene Sicht auf die Dinge.

https://www.youtube.com/watch?v=J0pnOAlWOXk
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von jack000 »

William hat geschrieben:(27 Aug 2016, 22:59)

Kleber hat auch so seine ganz eigene Sicht auf die Dinge.

https://www.youtube.com/watch?v=J0pnOAlWOXk
Das hat alles nichts mit den Flüchtlingen zu tun, das gab es schon immer, etc...
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von HugoBettauer »

Man kann nicht 14jährigen in Abrede stellen, dass sie sich lieben.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von JJazzGold »

HugoBettauer hat geschrieben:(26 Sep 2016, 09:09)

Man kann nicht 14jährigen in Abrede stellen, dass sie sich lieben.
Das kann man Dreijährigen im Kindergarten auch nicht, trotzdem sind nicht als ehefähig zu betrachten. Zu Ehe und Partnerschaft gehört weitaus mehr, als nur liebevolle Gefühle und Hormonschübe.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von HugoBettauer »

JJazzGold hat geschrieben:(26 Sep 2016, 10:03)

Das kann man Dreijährigen im Kindergarten auch nicht
Welche bereits bestehende Ehe von ausländischen Dreijährigen wurde in Deutschland anerkannt?
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von JJazzGold »

HugoBettauer hat geschrieben:(26 Sep 2016, 10:08)

Welche bereits bestehende Ehe von ausländischen Dreijährigen wurde in Deutschland anerkannt?
Keine und das muss generell für alle Ehen mit Minderjährigen gelten, selbst wenn eine solche “Ehe“ im Ausland legal geschlossen wurde.
Die Frage ist nur noch, ob eine solche Ehe in Deutschland nicht anerkannt wird, oder rechtsgültig auch über die Grenzen Deutschlands hinaus annulliert wird.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Itu »

HugoBettauer hat geschrieben:(26 Sep 2016, 09:09)

Man kann nicht 14jährigen in Abrede stellen, dass sie sich lieben.
Ehe zwischen 14jährigen gibt es nicht in Europa und darum geht es in diesen Fällen auch nicht

Das sind Minderjährige Mädchen die in arrangierten Ehen mit weitaus älteren Männern verheiratet WURDEN
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von HugoBettauer »

JJazzGold hat geschrieben:(26 Sep 2016, 10:13)
Keine und das muss generell für alle Ehen mit Minderjährigen gelten, selbst wenn eine solche “Ehe“ im Ausland legal geschlossen wurde.
Ehen mit Minderjährigen ab 16 können auch in Deutschland geschlossen werden. Beim Thema 16, 14, da gibt es einen realen Entscheidungsbedarf. Die Dreijährigen sind doch nur eine vorgeschobene Figur. Nicht jedes mögliche Herkunftsland hat ein der deutschen Zivilehe entsprechendes Recht.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von JJazzGold »

HugoBettauer hat geschrieben:(26 Sep 2016, 10:20)

Ehen mit Minderjährigen ab 16 können auch in Deutschland geschlossen werden. Beim Thema 16, 14, da gibt es einen realen Entscheidungsbedarf. Die Dreijährigen sind doch nur eine vorgeschobene Figur. Nicht jedes mögliche Herkunftsland hat ein der deutschen Zivilehe entsprechendes Recht.
Die Dreijährigen waren die Korrektur auf das pauschale, “aber sie lieben sich doch“, gedacht, was schwer nachweisbar ist und gesetzlich als Grundlage zur Anerkennung einer Ehe mit einer Minderjährigen nicht dienen kann.

Ehen mit Minderjährigen bedürfen der Genehmigung der Eltern. Somit müssten diese anreisen, oder ihre Genehmigung in anerkannter rechtsanwaltlicher Vertretung geben. Unter 16 ist keine Ehe als legal zu betrachten. Meines Erachtens muss der volljährige “Ehemann“ in allen solchen Fällen wegen Missbrauchs einer Minderjährigen angeklagt werden.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von HugoBettauer »

JJazzGold hat geschrieben:(26 Sep 2016, 10:31)

Die Dreijährigen waren die Korrektur auf das pauschale, “aber sie lieben sich doch“, gedacht, was schwer nachweisbar ist

Es ist vor allem schwer widerlegbar. Man muss im Regelfall davon ausgehen, dass jemand, der eine Ehe nicht wünscht, sie spätestens in Deutschland auflöst oder ihren Bestand selbst abstreitet. Das ist von einem Dreijährigen vielleicht wirklich zu viel verlangt, von einem 14- oder 16jährigen nicht. Ich sage nicht, dass Ehen unter 18 (16) in Deutschland neu schließbar sein müssen.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von JJazzGold »

HugoBettauer hat geschrieben:(26 Sep 2016, 10:38)

Es ist vor allem schwer widerlegbar. Man muss im Regelfall davon ausgehen, dass jemand, der eine Ehe nicht wünscht, sie spätestens in Deutschland auflöst oder ihren Bestand selbst abstreitet. Das ist von einem Dreijährigen vielleicht wirklich zu viel verlangt, von einem 14- oder 16jährigen nicht. Ich sage nicht, dass Ehen unter 18 (16) in Deutschland neu schließbar sein müssen.
Spätestens die Vierzehjährige sollte sich darauf verlassen können, dass die Deutsche Gesetzgebung bereits bei Einreise greift und ihre Ehe für ungültig erklärt wird.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von HugoBettauer »

JJazzGold hat geschrieben:(26 Sep 2016, 12:46)

Spätestens die Vierzehjährige sollte sich darauf verlassen können, dass die Deutsche Gesetzgebung bereits bei Einreise greift und ihre Ehe für ungültig erklärt wird.
Wenn sie das gar nicht will?
Itu

Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Itu »

HugoBettauer hat geschrieben:(26 Sep 2016, 12:51)

Wenn sie das gar nicht will?
Gesetze gelten für alle
Spielt keine Rolle was der Neuankömmling will
HugoBettauer

Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von HugoBettauer »

Itu hat geschrieben:(26 Sep 2016, 12:54)

Gesetze gelten für alle
Dieser Satz hilft der Diskussion nicht weiter, denn nach aktueller Lage werden Ehen nach ausländischem Recht im Allgemeinen anerkannt. Es bleibt die Frage, welche weiteren Fälle von Ehe nach abweichendem ausländischem du nicht anerkennen möchtest.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Billie Holiday »

HugoBettauer hat geschrieben:(26 Sep 2016, 12:51)

Wenn sie das gar nicht will?
Du meinst, Zuwanderer sollten uns unsere Gesetze diktieren?
„Wer mich beleidigt, bestimme ich.“ (Klaus Kinski)

„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Dampflok94 »

Itu hat geschrieben:(26 Sep 2016, 12:54)Gesetze gelten für alle
Spielt keine Rolle was der Neuankömmling will
Nun will man ja erst die passenden Gesetze machen. Da muß man schon begründen warum. Zwangsbeglückung?
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von HugoBettauer »

Billie Holiday hat geschrieben:(26 Sep 2016, 12:56)

Du meinst, Zuwanderer sollten uns unsere Gesetze diktieren?
Bitte etwas weniger aufgeregt. In Deutschland wird eine neue Ehe nur nach deutschem Recht geschlossen. Sind beide Partner Ausländer, ist zudem ein Zeugnis über die Ehefähigkeit beider Partner von ausländischen Behörden dem deutschen Staat vorzulegen. Im Falle von Flüchtlingen und Asylbewerbern wird dies regelmäßig nicht gehen. Sie sind daher solange sie ausländische Staatsbürger sind nur schwer in der Lage, diesen Rechtsanforderungen zu genügen. In diesem Fall kann beim Oberlandesgericht eine Befreiung beantragt werden. Das ist natürlich lauter Formalität, die ausländische Eheleute erstmal nicht brauchen können auf ihrem Weg in die neuen Umstände.

Unsere Bundes-Gesetze macht der Bundestag in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz, internationalen Verträgen und in letzter Konsequenz den Menschenrechten. In Fragen der Ehe ist es Herkommen und international üblich, auch von Deutschland praktiziert, dass Ehen nach abweichendem ausländischem Recht grundsätzlich anerkannt werden. Die rechtlichen Folgen sind wenige. In den Sozialgesetzen gelten praktisch alle Nachteile, Unterhalts- und Beistandspflichten auch für unverheiratete Partnerschaften.
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