Das ist wieder BP-Satz, das verschiebt ihn ein bisschen, löst ihn aber nicht. Denn wieder ist nicht klar, was "getragen" heißt (so wie "gehören"), und wieder bleibt unklar, in welchem Sinne "Deutschland" hier verwendet wird.ThorsHamar hat geschrieben:(14 Dec 2017, 13:59)
Das ist doch ganz einfach, Tom.
Da wir von einem dynamischen Prozess sprechen, ist die Kompatibilität zum Grundgesetz das einzige Kriterium.
Alles, was von deutschen Staatsbürgern in ihrer Eigenschaft als Staatssouverän getragen wird, gehört zu Deutschland, solange es dem GG entspricht.
Nebenbei: Man kann die Wahrheit natürlich auch nicht von ihren Folgen abhängig machen, aber diese Zugehörigkeit von der Entsprechung des GG abhängig zu machen, würde aus meiner Sicht die Wahrheit dann von Mehrheitsverhältnissen abhängig machen. Denn es könnte das BVG die Unvereinbarkeit feststellen (oder das GG würde mit der entsprechenden Mehrheit geändert), und plötzlich würde der Islam nach dieser Definition definitv nicht mehr dazugehören. Aber wäre das so? Ist das die Definition von "gehören"?