....dass die Frau hier "nichts" bekommt - vor Gericht - (nach türkischem Recht) ....und das Deutsche Gericht ihr auch "nichts" zuspricht - hast Du da ein Urteil ?think twice hat geschrieben:(14 Jan 2018, 02:16)
Nein.wenn sich zwei türkische Staatsbürger in Deutschland scheiden lassen, wird nach Internationalem Privatrecht das tuerkische Scheidungsrecht angewandt.
Versorgungsausgleich
Bekanntlich erfolgt im deutschen Scheidungsverfahren auch ein Versorgungsausgleich. Anders als im deutschen Recht erfolgt im türkischen Recht kein Vermögensausgleich. Bei Scheidung türkischer Ehegatten in Deutschland kann jedoch ein Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs gestellt werden. Bei internationalen Fällen kann es zu unterschiedlichen Konstellationen und somit zu gesonderten Bewertungen kommen. Unsere Kanzlei ist in diesem Gebiet spezialisiert und kann für Sie den Antrag auf Versorgungsausgleich stellen.
....und wenn ein Angolaner in D verstirbt - vererbt der nach angolanischem Recht...
Also - nichts mit Sharia. ....vor Deutschem Gericht - und auf hoher See sind alle gleich.....man weiß nie wie es ausgeht.