Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

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Andrea-Perula

Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Andrea-Perula »

Eine interesannte Frage...... wasglaubt Ihr?


Ist das Deutsche Reich untergegangen oder existiert es weiterhin....???

Leben wir dann im Deutschem Reich oder in der Bundesrepublik ???

Ich stelle diese Frage weil ich etwas auf den Seiten des Bundestages hierzu gefunden habe was ich nicht so Richtig verstehe...?!

https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964
Cloudfox
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Cloudfox »

[...]
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 –
Drucksache 18/5178 16.
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass das Alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 12. Oktober 1945 („Es sind Sicherheiten dafür zu schaffen, dass sie [die NSDAP und ihre Gliederungen] in keiner Form wieder aufstehen können; jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen“) sowie das Gesetz Nr. 8 des Alliierten Kontrollrates vom 30. November 1945 (Verbot jeglicher Propaganda „die darauf abzielt, militaristischen und nationalsozialistischen Geist oder derartige Einrichtungen zu unterhalten, wieder ins Leben zu rufen oder zu fördern“) eine Umsetzung des Potsdamer Abkommens waren, das u.a. die Vernichtung der NSDAP und ihrer angeschlossenen Gliederungen vorsah?

Die Potsdamer Beschlüsse nennen die Zerstörung der NSDAP und ihr angegliederter oder von ihr kontrollierter Organisationen, die Auflösung aller Nazi-Einrichtungen und die Verhinderung ihrer Wiederbelebung in irgendeiner Form als eines der Ziele der Besatzung Deutschlands. Das Kontrollratsgesetz Nr 2 vom 10.Oktober 1945 dient der Auflösung und Liquidierung der Naziorganisationen, während das Kontrollratsgesetz Nr. 8 vom 30. November 1945 u.a. auch
ein Verbot von Propaganda enthält, die darauf abzielt, militaristischen oder nationalsozialistischen Geist oder derartige Einrichtungen zu erhalten, wieder ins Leben zu rufen oder zu fördern.
[...]
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/051/1805178.pdf

Als Fortführung mit und unter nazionalsozialistischem Geist und dessen Umsetzung jedenfalls kaum... :rolleyes:
[...]Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist [...] (BVerfGE 36, S. 1, 16; vgl. auch BVerfGE 77, S. 137, 155)."
Weder die Argumente der "Reichsbürger", noch die vieler Linken ist demnach richtig.

Das Deutsche Reich würde tatsächlich weiter bestehen (was erstere gerne betonen),

doch

sei eben die Bundesrepublik Deutschland mit diesem völkerrechtlich identisch, also sehr wohl komplettiert ein Völkerrechtssubjekt, wie es in der "Reichsbürger-Argumentation" jedoch immer bestritten wird.
Zuletzt geändert von Cloudfox am Sa 21. Nov 2015, 07:49, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Brainiac »

Andrea-Perula » Sa 21. Nov 2015, 00:48 hat geschrieben:Eine interesannte Frage...... wasglaubt Ihr?


Ist das Deutsche Reich untergegangen oder existiert es weiterhin....???

Leben wir dann im Deutschem Reich oder in der Bundesrepublik ???

Ich stelle diese Frage weil ich etwas auf den Seiten des Bundestages hierzu gefunden habe was ich nicht so Richtig verstehe...?!

https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964
Auf jeden Fall gilt, ob nun "Rechtsnachfolger" oder "identisch", die Grenzen des Deutschen Reichs von 1937 sind Geschichte und vorbei. Die Oder-Neiße-Linie ist gültig und von allen heutigen Staaten akzeptiert. Falls das der Hintergrund deiner Frage gewesen sein sollte.
History doesn't repeat itself, but it often rhymes (Twain). Unfortunately, we can't predict the rhyme.
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Cobra9 »

Andrea-Perula » Sa 21. Nov 2015, 01:48 hat geschrieben:Eine interesannte Frage...... wasglaubt Ihr?


Ist das Deutsche Reich untergegangen oder existiert es weiterhin....???

Leben wir dann im Deutschem Reich oder in der Bundesrepublik ???

Ich stelle diese Frage weil ich etwas auf den Seiten des Bundestages hierzu gefunden habe was ich nicht so Richtig verstehe...?!

https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964
Wir leben in der BRD. Das Deutsche Reich ist Geschichte, Erklärungen siehe Vorschreiber. Mfg
Andrij Melnyk nennt Rolf Mützenich den „widerlichsten deutschen Politiker“..wo Er Recht hat...

Genieße den Augenblick, denn der Augenblick ist dein Leben
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Andrea-Perula »

Brainiac » Sa 21. Nov 2015, 08:40 hat geschrieben: Auf jeden Fall gilt, ob nun "Rechtsnachfolger" oder "identisch", die Grenzen des Deutschen Reichs von 1937 sind Geschichte und vorbei. Die Oder-Neiße-Linie ist gültig und von allen heutigen Staaten akzeptiert. Falls das der Hintergrund deiner Frage gewesen sein sollte.

Das mit den Grenzen streitet niemand ab..... diese sind seit Ende 2. WK völkerrechtlich verbindlich.
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Andrea-Perula »

Cobra9 » Sa 21. Nov 2015, 12:32 hat geschrieben:
Wir leben in der BRD. Das Deutsche Reich ist Geschichte, Erklärungen siehe Vorschreiber. Mfg
Ja verstehe ich! Nur warum bestätigt dann das höchste BRD Gericht dass das Deutsche Reich fortbesteht?

Wo ist es denn dann wenn es Fortbesteht???

:?: :?: :?:
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NMA
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von NMA »

Da Deutschland nicht Rechtsnachfolger ist, scheint es wohl in einem Logikwölkchen verpufft zu sein.
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von schokoschendrezki »

Andrea-Perula » Sa 21. Nov 2015, 21:01 hat geschrieben:

Das mit den Grenzen streitet niemand ab..... diese sind seit Ende 2. WK völkerrechtlich verbindlich.
Nein. Die Oder-Neiße-Grenze ist (endlich) erst seit dem 16. Januar 1992 völkerrechtlich verbindlich und endgültig vertraglich zwischen den relevanten Seiten festgelegt. Das Potsdamer Abkommen ließ den Grenzverlauf bis zu einem "Friedensabkommen" offen und vorläufig.

Die historischen Überschneidungen in der polnisch-deutschen Geschichte müssten heute eigentlich in ganz anderer Form angegangen und genutzt werden. Etwa in dem Projekt Euro-Region Pomerania, die Teile Deutschlands, Schwedens und Polens umfasst. Aber das interessiert im Moment leider keine Sau. In Polen haben die Nationalkonservativen das Ruder übernommen, in Deutschland ist die Liebe zum Vaterland wiedererwacht und in Schweden - wie im ganzen übrigen Skandinavien - gewinnen die Rechtspopulisten Zulauf.
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von jack000 »

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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von jack000 »

Andrea-Perula » Sa 21. Nov 2015, 00:48 hat geschrieben:Ist das Deutsche Reich untergegangen oder existiert es weiterhin....???
Leben wir dann im Deutschem Reich oder in der Bundesrepublik ???
2 Fragen dazu:
1. Was sind denn die konkreten Parameter dafür ob das Deutsche Reich noch existiert oder nicht?
2. Nehmen wir mal an, wir finden hier raus das das Deutsche Reich noch existiert, was wären denn die Folgen?

Insgesamt stellt sich die Frage nach dem Sinn der Diskussion, denn die "Reichsbürger" haben doch schon alles mögliche Versucht irgendwie juristisch etwas umzusetzen, hatten aber niemals Erfolg damit ... und daran wird sich auch in der Zukunft nichts ändern.
https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsb%C3%BCrgerbewegung
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Cloudfox »

jack000 » Sa 21. Nov 2015, 20:40 hat geschrieben: 2 Fragen dazu:
1. Was sind denn die konkreten Parameter dafür ob das Deutsche Reich noch existiert oder nicht?
2. Nehmen wir mal an, wir finden hier raus das das Deutsche Reich noch existiert, was wären denn die Folgen?

Insgesamt stellt sich die Frage nach dem Sinn der Diskussion, denn die "Reichsbürger" haben doch schon alles mögliche Versucht irgendwie juristisch etwas umzusetzen, hatten aber niemals Erfolg damit ... und daran wird sich auch in der Zukunft nichts ändern.
https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsb%C3%BCrgerbewegung

1. BVerfGE 36, S. 1, 16; vgl. auch BVerfGE 77, S. 137, 155
2. Das ist die eigentliche Frage.
Zuletzt geändert von Cloudfox am Sa 21. Nov 2015, 20:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von GG146 »

Cloudfox » Sa 21. Nov 2015, 08:37 hat geschrieben:[...]Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist [...] (BVerfGE 36, S. 1, 16; vgl. auch BVerfGE 77, S. 137, 155)."
Was ist denn daran so schwer zu verstehen? Wenn eine GmbH in eine AG umgewandelt wird, ist das für außenstehende Vertragspartner immer noch dieselbe Firma mit denselben Rechten und Pflichten.

Das ganze Thema hätte nicht die geringste juristische Substanz, wenn nicht die revisionistischen Rechtsdreher krampfhaft nach (Pseudo-) Argumenten suchen würden, mit denen man die Anerkennung der Oder-Neisse-Grenze durch bundesdeutsche Regierungen in Frage stellen und einen künftigen Krieg im Osten rechtfertigen will.
Zuletzt geändert von GG146 am Sa 21. Nov 2015, 23:43, insgesamt 1-mal geändert.
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omegaunion
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von omegaunion »

Dr.Fehlurteil » Sa 21. Nov 2015, 02:08 hat geschrieben:

Ich denke schon , das das deutsche Reich weiterhin existiert.
Vergessen wir mal den 8.5.1945, den 23.5.1949 , würde das wohl so stimmen.
2015 brennen in Deutschland Flüchtlingsunterkünfte und das erste ,deutsche Fernsehprogramm ARD schickt einen homophoben, rechtspopulistischen Blödelbarden zum ESC.
Ja, du hast Recht. Wir leben noch im deutschen Reich.
S.H. ( ich heisse Siegfried Hollmann ) :D
Jetzt wirfst du aber gehörig was durcheinander. Meinst du nun das Deutsche Reich oder das 3. Reich? Das Deutsche Reich gab es schon weit vor den Nazis.
Du gehörst doch hoffentlich nicht zu den "Experten" die auch Bismarck und Friedrich den Großen für rechtsradikale Faschisten halten?
Dr.Fehlurteil

Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Dr.Fehlurteil »

omegaunion » Sa 21. Nov 2015, 23:43 hat geschrieben:
Jetzt wirfst du aber gehörig was durcheinander. Meinst du nun das Deutsche Reich oder das 3. Reich? Das Deutsche Reich gab es schon weit vor den Nazis.
Du gehörst doch hoffentlich nicht zu den "Experten" die auch Bismarck und Friedrich den Großen für rechtsradikale Faschisten halten?
Hallo,
Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen war ein, auf seine Herkunft geprägter Nationalist.
Sein Hauptanliegen war es, die Vormachtstellung des landbesitzenden Adels in Preußen zu bewahren. In der „Judenfrage“ sprach er sich klar gegen die politische Gleichstellung der jüdischen Bevölkerung aus Im August 1848 war er einer der maßgeblichen Initiatoren des sogenannten Junkerparlaments. In diesem versammelten sich mehrere hundert adlige Gutsbesitzer, um gegen den Eingriff in ihr Eigentum zu protestieren.Bismarck lehnte die Märzrevolution entschieden ab. Im Landtag trat er als Sprachrohr der Ultrakonservativen auf.
Zitat : „Die einzige gesunde Grundlage eines großen Staates, und dadurch unterscheidet er sich wesentlich von einem kleinen Staate, ist der staatliche Egoismus und nicht die Romantik, und es ist eines großen Staates nicht würdig, für eine Sache zu streiten, die nicht seinen eigenen Interessen angehört". Zitat Ende

Tja. Bismarck war kein guter Demokrat. Er war ein Faschist light.
Bitte um Gegenargumente... :D
Zuletzt geändert von Dr.Fehlurteil am So 22. Nov 2015, 00:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Cat with a whip »

Andrea-Perula » Sa 21. Nov 2015, 20:07 hat geschrieben:
Ja verstehe ich! Nur warum bestätigt dann das höchste BRD Gericht dass das Deutsche Reich fortbesteht?

Wo ist es denn dann wenn es Fortbesteht???

:?: :?: :?:
Es ist die BRD. Das DR ging nicht unter sondern bekam den Namen BRD über. Siehe den Beitrag von Adam Smith.

Lesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches ... _nach_1945
Zuletzt geändert von Cat with a whip am So 22. Nov 2015, 01:04, insgesamt 1-mal geändert.
"Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen." Joseph Weizenbaum
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von schokoschendrezki »

Dr.Fehlurteil » So 22. Nov 2015, 01:54 hat geschrieben: Tja. Bismarck war kein guter Demokrat. Er war ein Faschist light.
Bitte um Gegenargumente... :D
Der völkisch geprägte Kollektivismus ist ein Wesensmerkmal aller Faschismen. (Und widerspricht sich keineswegs mit dem "Führerprinzip") Allein dieser Gedanke dürfte Bismarck fremd gewesen sein. Sein reaktionärer Nationalismus kannte nur ein "von oben".

Bismarck hat es unterlassen, die aufstrebenden antisemitischen Bewegungen zu bekämpfen und kann somit zumindest als ein entscheidender Nichtverhinderer des künftigen Faschismus gelten.
Nach dem Attentat auf Wilhelm I. 1878 hätte er die antisemitischen Organisationen zerschlagen können, denen einer der Attentäter entstammte. Er entschloss sich stattdessen, sich der Sozialdemokratie zu entledigen, zu der es keinerlei Verbindungen gab. Statt die völkisch-antisemitische Bewegung so im Keim zu ersticken, sah er in ihr eine innenpolitische Reserve für seine Zwecke.

In all diesen mit Bismarcks Namen verbundenen Fragen zeichneten sich bereits die politischen Hypotheken des 20. Jahrhunderts ab. Im Ausland weiß man das. Sicher, es führte kein gerader Weg von Bismarck zu Hitler, Geschichte ist nie determiniert - oder mit Merkel statt Hegel: "alternativlos".
(http://www.spiegel.de/kultur/gesellscha ... 11970.html)
Ich habe nie in meinem Leben irgendein Volk oder Kollektiv geliebt ... ich liebe in der Tat nur meine Freunde und bin zu aller anderen Liebe völlig unfähig (Hannah Arendt)
odiug

Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von odiug »

GG146 » Sa 21. Nov 2015, 23:42 hat geschrieben:
Was ist denn daran so schwer zu verstehen? Wenn eine GmbH in eine AG umgewandelt wird, ist das für außenstehende Vertragspartner immer noch dieselbe Firma mit denselben Rechten und Pflichten.

Das ganze Thema hätte nicht die geringste juristische Substanz, wenn nicht die revisionistischen Rechtsdreher krampfhaft nach (Pseudo-) Argumenten suchen würden, mit denen man die Anerkennung der Oder-Neisse-Grenze durch bundesdeutsche Regierungen in Frage stellen und einen künftigen Krieg im Osten rechtfertigen will.
Autsch ... das Beispiel GMBH ist sehr schlecht gewaehlt in einer Diskussion mit Reichsbuergern ... ganz ganz schlecht :eek:
Ich sage nur :BRD GMBH :eek:
Mehr sag ich nicht :p
Atheist

Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Atheist »

GG146 » So 22. Nov 2015, 00:42 hat geschrieben:
Was ist denn daran so schwer zu verstehen? Wenn eine GmbH in eine AG umgewandelt wird, ist das für außenstehende Vertragspartner immer noch dieselbe Firma mit denselben Rechten und Pflichten.

Das ganze Thema hätte nicht die geringste juristische Substanz, wenn nicht die revisionistischen Rechtsdreher krampfhaft nach (Pseudo-) Argumenten suchen würden, mit denen man die Anerkennung der Oder-Neisse-Grenze durch bundesdeutsche Regierungen in Frage stellen und einen künftigen Krieg im Osten rechtfertigen will.
So sieht's aus!

Wobei diese abwegige Theorie für manche separatistische Reichsdeppen insbesondere einen praktischen egoistischen Nutzen entfaltet - sei es nun um Abgaben zu vermeiden, ungehorsam zu sein oder sich öffentlichkeitswirksam selbst darzustellen.
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Loki
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Loki »

jack000 » Sa 21. Nov 2015, 20:40 hat geschrieben: 1. Was sind denn die konkreten Parameter dafür ob das Deutsche Reich noch existiert oder nicht?
"Der Bundesstaat der Weimarer Republik entstand 1919 [...]"
"Als Bundesstaat wird ein Staat bezeichnet, der aus mehreren Teil- oder Gliedstaaten zusammengesetzt ist. Rechtlich besteht ein solcher Bundesstaat aus mehreren Staatsrechtssubjekten, [...]"
Das DR mag aus völkerrechtlicher Sicht existieren, ist jedoch nicht handlungsfähig, da z. B. mindestens ein Teil- oder Gliedstaat handlungsunfähig ist.

Oder findet jemand den Staat Preußen auf den aktuellen Landkarten ?





"Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig."
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html
Andrea-Perula

Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Andrea-Perula »

jack000 » Sa 21. Nov 2015, 20:30 hat geschrieben:[MOD] - Es wurde SPAM in diesen Strang entfernt. Auch wenn das Thema fragwürdig ist bleiben wir hier beim Thema!
Das Thema kann doch niocht Fragwürdig sein fürs "gemeine Volk" wenn sich sogar der Bundestag damit befasst hatte...oder?

Nun es ist einfach interessant zu erfahren, wer der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches nun ist????

1. Weil die Kriegskosten an die Aliirten ja zumindest für den 2. WK ja auch noch nicht alle beglichen sind und

2. Ob der 2 + 4 Vertrag überhaupt Rechtskraft hat eben so der 3 + 1 Vertrag

und zu guter Letzt...

3. Wann endet die Besatzung des westl. Teiles der seit 1990 wieder durch Anschluß der "DDR" vergrößerten Bundesrepublik?


Wann stellt das deutsche Volk wie aufgerufen sich eine eigene Verfassung aus und wann beginnt das deutsche Volk seine volle Soverenität
herrzustellen?



Fragen über Fragen....... ob nun heute oder morgen oder erst in 10 Jahren....... diese Fragen werden unausweigerlich auf uns zu kommen....
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Andrea-Perula » So 22. Nov 2015, 22:29 hat geschrieben:
o.k. verstehe und nun :?:
Bemühen wir nochmal das Bild von GG146.

Ein Unternehmen ändert seine Rechtsform und sonst nix, also z.B. von einer GmbH in AG.
Die AG ist nichts Rechtsnachfolger der GmbH sondern identisch mit ihr, d.h. alle Verträge, Rechte, Pflichten bestehen weiter.

Würde aus GmbH, z.B. ein Teil abgespalten, nehmen wir an die Produktion in eine P-GmbH, dann wäre der Teil aus dem die P-GmbH praktisch die alte Firma, alte Rechte und Pflichten die mit der Produktion zusammenhängen (z.B. offene Rechnungen bezahlen) gehen in Form einer Rechtsnachfolge auf die P-GmbH über.

Ähnlich ist das völkerrechtlich. Völkerrechtlich ist die BRD identisch mit deutschen Reich. Alle Verträge, Rechte und Pflichten gelten weiter, selbst, wenn wir mittlerweile anders heißen und auch eine neue Verfassung haben und anders organisiert sind.
Deine obigen Fragen sollten sich somit erledigt haben.

Deswegen ist der ganze Reichsdeppenquatsch, von wegen die BRD ist keine souveräner Staat usw ja auch so eine hanebüchener Unsinn.
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von omegaunion »

Dr.Fehlurteil » So 22. Nov 2015, 01:54 hat geschrieben:
Hallo,
Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen war ein, auf seine Herkunft geprägter Nationalist.
Sein Hauptanliegen war es, die Vormachtstellung des landbesitzenden Adels in Preußen zu bewahren. In der „Judenfrage“ sprach er sich klar gegen die politische Gleichstellung der jüdischen Bevölkerung aus Im August 1848 war er einer der maßgeblichen Initiatoren des sogenannten Junkerparlaments. In diesem versammelten sich mehrere hundert adlige Gutsbesitzer, um gegen den Eingriff in ihr Eigentum zu protestieren.Bismarck lehnte die Märzrevolution entschieden ab. Im Landtag trat er als Sprachrohr der Ultrakonservativen auf.
Zitat : „Die einzige gesunde Grundlage eines großen Staates, und dadurch unterscheidet er sich wesentlich von einem kleinen Staate, ist der staatliche Egoismus und nicht die Romantik, und es ist eines großen Staates nicht würdig, für eine Sache zu streiten, die nicht seinen eigenen Interessen angehört". Zitat Ende

Tja. Bismarck war kein guter Demokrat. Er war ein Faschist light.
Bitte um Gegenargumente... :D

Wozu Gegenargumente?
Im Europa des ausgehenden 19. Jahrhunderts war Demokratie nicht unbedingt die gefragte Staatsform.
Niemand hat behauptet, Bismarck sei Demokrat gewesen. Ihn aber aus der Sicht der heutigen Gesellschaftsansprüche zu beurteilen, ergibt ein schiefes Bild.
Bismarck war Nationalist. Und fast alle seiner Kollegen zur damaligen Zeit auch. Und ebenso die Bürger der größeren Länder.
Ob er nun durch sein Tun einzig die eigenen Interessen beförderte lasse ich mal dahingestellt. Er war zum Beispiel Initiator der ersten Sozialversicherungen.
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von omegaunion »

[quote="schokoschendrezki » So 22. Nov 2015, 09:01"][/quote]
Bismarck hat es unterlassen, die aufstrebenden antisemitischen Bewegungen zu bekämpfen und kann somit zumindest als ein entscheidender Nichtverhinderer des künftigen Faschismus gelten.

[quote]

Auweia. So gestrickt kannst du Hitlers Mutter den gleichen Vorwurf machen.
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Loki »

3x schwarzer Kater » So 22. Nov 2015, 22:25 hat geschrieben:
Völkerrechtlich gibt es keinen Rechtsnachfolger, da völkerrechtlich gesehen die BRD mit dem Deutschen Reich identisch ist.
Nein, anstelle völkerrechtlich eher "bundesverfassungsrechtlich"...

Und klar, diejenigen, die Verträge mit dem dt. Volk machen woll(t)en oder ihnen die Bahngleise sowie Industrie abmontierten, betrachten das wahrscheinlich alle auch als "gut und rechtlich so, so wie es ist."


Rechtsnachfolger ist ein handlungsfähiges dt. Reich; offensichtlich gibt es zurzeit nicht ein handlungsfähiges Deutsches Reich. Eben weil mindestens einer der Teilstaaten handlungsunfähig ist.
--> der deutsche Staat ist handlungsunfähig.
Siehe:
"Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig."
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html

Er wird jedoch verwaltet, was in der Umgangssprache als "regiert" bezeichnet wird. Im großen Teil per Selbstverwaltung, d. h. verwaltet von Deutschen für Deutsche.
Der Bund hat staatsähnlichen Charakter, ohne jedoch der dt. Staat zu sein.



Weder Reichstag noch Reichsrat sind vorhanden. Reichsrat insbesondere deswegen nicht, weil es keine Wahl innerhalb eines preußischen Staates gab; aufgrund von handlungsunfähig.
(In den anderen Teil- bzw. Gliedstaaten ebenfalls.)
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von John Galt »

Andrea-Perula » Sa 21. Nov 2015, 20:01 hat geschrieben:

Das mit den Grenzen streitet niemand ab..... diese sind seit Ende 2. WK völkerrechtlich verbindlich.
Falsch. Die Gebiete wurden völkerrechtlich erst später aufgegeben. 1970 im Warschauer Vertrag und dann noch mal 1990 im 2+4 Vertrag.
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Loki »

John Galt » So 22. Nov 2015, 23:23 hat geschrieben:Die Gebiete wurden völkerrechtlich erst später aufgegeben.
Wie kann ein handlungsunfähiger Staat Preußen Gebietsabtretungen vornehmen bzw. zulassen ?!


Klingt wie: Testament nach dem Tod oder im Koma verfassen...
Tod oder Koma, je nachdem, welche Ansicht man nun zum Thema Staat Preußen, ein "Bestandteil" des Deutschen Reiches, hat.
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Liegestuhl »

3x schwarzer Kater » So 22. Nov 2015, 23:50 hat geschrieben: Ein Unternehmen ändert seine Rechtsform und sonst nix, also z.B. von einer GmbH in AG.
Die AG ist nichts Rechtsnachfolger der GmbH sondern identisch mit ihr, d.h. alle Verträge, Rechte, Pflichten bestehen weiter.

Würde aus GmbH, z.B. ein Teil abgespalten, nehmen wir an die Produktion in eine P-GmbH, dann wäre der Teil aus dem die P-GmbH praktisch die alte Firma, alte Rechte und Pflichten die mit der Produktion zusammenhängen (z.B. offene Rechnungen bezahlen) gehen in Form einer Rechtsnachfolge auf die P-GmbH über.

Ähnlich ist das völkerrechtlich. Völkerrechtlich ist die BRD identisch mit deutschen Reich. Alle Verträge, Rechte und Pflichten gelten weiter, selbst, wenn wir mittlerweile anders heißen und auch eine neue Verfassung haben und anders organisiert sind.
Aber wie passt die zeitweilige Existenz der DDR in diese Erklärung?
Zuletzt geändert von Liegestuhl am So 22. Nov 2015, 23:34, insgesamt 1-mal geändert.
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Loki »

John Galt » So 22. Nov 2015, 23:31 hat geschrieben:Dann müssen die Reichsbürger einfach nur das Deutsche Reich wiederbeleben und schon gehört der Osten wieder uns.
Preußische Bürger müßten wählen. Preußen ist in der Hinsicht keine direkte Reichsangelegenheit.


Und "der Osten" gehört "uns".
Dir gehört allerdings auch Dein geklautes Auto, welches in Polen mit anderem Kennzeichen gesichtet wurde... :D

Unterscheidung Besitz und Eigentum.
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Cat with a whip
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Cat with a whip »

Liegestuhl » So 22. Nov 2015, 23:34 hat geschrieben:
Aber wie passt die zeitweilige Existenz der DDR in diese Erklärung?
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslag ... ht_der_DDR
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Brainiac
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Brainiac »

Ich bin übrigens Nachfahr von Julius Cäsar in der 107. Generation und erhebe Anspruch auf weite Teile des heute „Europa“ genannten Gebiets. Alle in den gut 2000 Jahren seit 44 v. Chr. aufgrund irgendwelcher "bewaffneten Konflikte" durch die jeweiligen "Siegermächte" vorgenommenen Gebietsneuzuordnungen sowie die Entscheidungen der eingesetzten "Verwalter" betrachte ich als vorübergehend und nicht relevant.

Senatus Populusque Romanus. :)
Zuletzt geändert von Brainiac am Mo 23. Nov 2015, 10:49, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Tippfehler ;)
History doesn't repeat itself, but it often rhymes (Twain). Unfortunately, we can't predict the rhyme.
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Atheist »

Brainiac » Mo 23. Nov 2015, 07:15 hat geschrieben:Ich bin übrigens Nachfahr von Julius Cäsar in der 107. Generation und erhebe Anspruch auf weite Teile des heute „Europa“ genannten Gebiets. Alle in den gut 2000 Jahren seit 44 v. Chr. aufgrund irgendwelcher "bewaffneten Konflikte" durch die jeweiligen "Siegermächte" vorgenommenen Gebietsneuzuordnungen sowie die Entscheidungen der eingesetzten "Verwalter" betrachte ich als vorübergehend und nicht relevant.

Senatus Pupulusque Romanus. :)
Nicht so laut! Sonst kommen Griechenland (ideeller Anspruch durch ethnokulturelle Kontinuität) und das reorganisierte Osmanische Reich (tatsächlich-politischer Anspruch durch Annexion "Ostroms") noch auf waghalsige Ideen.
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Haegar »

Nicht so laut! Sonst kommen Griechenland (ideeller Anspruch durch ethnokulturelle Kontinuität) und das reorganisierte Osmanische Reich (tatsächlich-politischer Anspruch durch Annexion "Ostroms") noch auf waghalsige Ideen.

Doch !
Dann wächst mal wieder das zusammen, was zusammengehört. Und nebenbei wird das gegenseitige Kopfeinschlagen als Kriminell und nicht mehr als Krieg bezeichnet.
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Loki
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Loki »

Brainiac » Mo 23. Nov 2015, 06:15 hat geschrieben:Ich bin übrigens Nachfahr von Julius Cäsar in der 107. Generation und erhebe Anspruch auf weite Teile des heute „Europa“ genannten Gebiets. Alle in den gut 2000 Jahren seit 44 v. Chr. aufgrund irgendwelcher "bewaffneten Konflikte" durch die jeweiligen "Siegermächte" vorgenommenen Gebietsneuzuordnungen sowie die Entscheidungen der eingesetzten "Verwalter" betrachte ich als vorübergehend und nicht relevant.

Senatus Pupulusque Romanus. :)
Wir könnten uns natürlich darauf einigen, daß das, was so alles zum "Völkerrecht" seit ca. Neuzehnhundertnochwas dazugehört und sicherlich kaum ein römisches Reich oder gar ein Julius Cäsar seine Unterschrift darunter setzte, null und nichtig ist.


"Die Einziehung von Privateigentum ist ebenso verboten wie Plünderungen (Artikel 46 und 47). Kollektivstrafen an der Bevölkerung für die Taten Einzelner sind verboten (Artikel 50)."
https://de.wikipedia.org/wiki/Haager_Landkriegsordnung



"Artikel 10 der Satzung des Völkerbunds verbot den Mitgliedern im Jahr 1919, Annexionen gegenüber anderen Mitgliedern durchzuführen:

„Die Bundesmitglieder verpflichten sich, die Unversehrtheit des Gebiets und die bestehende politische Unabhängigkeit aller
Bundesmitglieder zu achten und gegen jeden äußeren Angriff zu wahren.“
– Artikel 10 Satz 1 der Satzung des Völkerbundes[11]

Vergleichbare Regelungen wurden 1924 in die Satzung der Panamerikanischen Union[12] 1932 in der Hoover-Stimson-Doktrin[13] und 1941 in der Atlantik-Charta festgehalten. Alle diese Verträge banden völkerrechtlich nur die vertragsschließenden Parteien.

Nach Artikel 2 Ziff. 4 der Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945 ist „jede gegen die territoriale Unversehrtheit […] eines Staates gerichtete […] Androhung oder Anwendung von Gewalt“ verboten. Daraus folgt das grundsätzliche völkerrechtliche Verbot von Okkupation und Annexion, mithin ein allgemeines Annexionsverbot.[14]
"
https://de.wikipedia.org/wiki/Annexion




Jetzt darf man natürlich darauf kontern, daß z. B. Russland (Sowjetunion) als Besatzungsmacht um 1945 so einige dieser Verträge (noch) gar nicht unterschrieben hatte. Wäre aber egal, da die Besetzung bzw. Verwaltung des Deutsches Reiches bzw. dessen Teil- und Gliedstaaten von Anfang an eine Art "Gemeinschaftsprojekt" war bzw. ist und hierbei eine führende Nation Vertragsunterzeichner ist. (Siehe z. B. Vetorecht der fünf Mächte)
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Atheist »

Loki » Mo 23. Nov 2015, 12:08 hat geschrieben: Wir könnten uns natürlich darauf einigen, daß das, was so alles zum "Völkerrecht" seit ca. Neuzehnhundertnochwas dazugehört und sicherlich kaum ein römisches Reich oder gar ein Julius Cäsar seine Unterschrift darunter setzte, null und nichtig ist.


"Die Einziehung von Privateigentum ist ebenso verboten wie Plünderungen (Artikel 46 und 47). Kollektivstrafen an der Bevölkerung für die Taten Einzelner sind verboten (Artikel 50)."
https://de.wikipedia.org/wiki/Haager_Landkriegsordnung



"Artikel 10 der Satzung des Völkerbunds verbot den Mitgliedern im Jahr 1919, Annexionen gegenüber anderen Mitgliedern durchzuführen:

„Die Bundesmitglieder verpflichten sich, die Unversehrtheit des Gebiets und die bestehende politische Unabhängigkeit aller
Bundesmitglieder zu achten und gegen jeden äußeren Angriff zu wahren.“
– Artikel 10 Satz 1 der Satzung des Völkerbundes[11]

Vergleichbare Regelungen wurden 1924 in die Satzung der Panamerikanischen Union[12] 1932 in der Hoover-Stimson-Doktrin[13] und 1941 in der Atlantik-Charta festgehalten. Alle diese Verträge banden völkerrechtlich nur die vertragsschließenden Parteien.

Nach Artikel 2 Ziff. 4 der Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945 ist „jede gegen die territoriale Unversehrtheit […] eines Staates gerichtete […] Androhung oder Anwendung von Gewalt“ verboten. Daraus folgt das grundsätzliche völkerrechtliche Verbot von Okkupation und Annexion, mithin ein allgemeines Annexionsverbot.[14]
"
https://de.wikipedia.org/wiki/Annexion




Jetzt darf man natürlich darauf kontern, daß z. B. Russland (Sowjetunion) als Besatzungsmacht um 1945 so einige dieser Verträge (noch) gar nicht unterschrieben hatte. Wäre aber egal, da die Besetzung bzw. Verwaltung des Deutsches Reiches bzw. dessen Teil- und Gliedstaaten von Anfang an eine Art "Gemeinschaftsprojekt" war bzw. ist und hierbei eine führende Nation Vertragsunterzeichner ist. (Siehe z. B. Vetorecht der fünf Mächte)
Alternativ könntet ihr euch auf die Befriedungsfunktion des Rechts einigen, und damit auch auf so grundlegende Mechanismen wie Verjährung (Herausgabeansprüche aus Eigentum verjähren nach 30 Jahren!), Ersitzung usw.
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Flat »

Brainiac » Mo 23. Nov 2015, 06:15 hat geschrieben:Ich bin übrigens Nachfahr von Julius Cäsar in der 107. Generation und erhebe Anspruch auf weite Teile des heute „Europa“ genannten Gebiets. Alle in den gut 2000 Jahren seit 44 v. Chr. aufgrund irgendwelcher "bewaffneten Konflikte" durch die jeweiligen "Siegermächte" vorgenommenen Gebietsneuzuordnungen sowie die Entscheidungen der eingesetzten "Verwalter" betrachte ich als vorübergehend und nicht relevant.

Senatus Populusque Romanus. :)

ganz Europa?

Nein, es gibt da ein kleines gallisches Dorf, was sich widersetzt hat.

Gut, den Rest wirst Du wohl bekommen.
_______
wer Rechtsradikales sagt und tut, ist rechtsradikal. Das hat nichts mit Nazikeule zu tun.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/inte ... 62231.html
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Loki
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Loki »

Atheist » Mo 23. Nov 2015, 11:20 hat geschrieben:
Alternativ könntet ihr euch auf die Befriedungsfunktion des Rechts einigen, und damit auch auf so grundlegende Mechanismen wie Verjährung (Herausgabeansprüche aus Eigentum verjähren nach 30 Jahren!), Ersitzung usw.
Im Bereich des "Völkerrechts" von Verjährung, Ersitzung usw. zu schreiben, zeugt schon von etwas.


Wenn man zu dem "Trupp" gehört, der zurzeit mal hier mal da Ölquellen "ersitzt", mag das in gewisser Hinsicht sogar Sinn geben; wird aber kaum dafür sorgen, daß bspw. Teile des Iraks irgendwann ein neuer US-Bundesstaat sind oder eine US-oder UN-Kolonie darstellen.


Ansonsten bitte die Quelle liefern, wo enthalten ist, daß bspw. Annexion im zwischenstaatlichen Bereich nach Ablauf von x Jahren oder gar sofort legal sei.


(Herausgabeansprüche aus Eigentum verjähren nach 30 Jahren!)
Bitte Vorsicht bei der Vermischung von nationalen und internationalen Recht.
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Kael
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Kael »

Deutschland ist direkt das Deutsche Reich.

Das liegt auch an der Formulierung: "Identisch" - Damit nehmen wir auch gleichzeitig unsere Vergangenheit mit auf.
Wenn du demnach das Deutsche Reich ausrufen wollen würdest, wäre es nach Verfassung irrelevant da du de facto in diesem schon lebst. Deswegen ist die schwarz-weiß-rote Fahne auch nciht verboten so wie alle Kriegsflaggen (außer die Nazi-Fahne). Einfach weil es genauso eine deutsche Fahne ist wie die der BRD.
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Loki
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Loki »

Kael » Mo 23. Nov 2015, 13:22 hat geschrieben:[...] Deswegen ist die schwarz-weiß-rote Fahne auch nciht verboten so wie alle Kriegsflaggen (außer die Nazi-Fahne). Einfach weil es genauso eine deutsche Fahne ist wie die der BRD.
Bis 1959 bei der der DDR ebenso.

Trotzdem war/ist weder BRD noch DDR der dt. Staat. Und die Bundesländer nicht die dt. Teil- bzw. Gliedstaaten des dt. Staates.
Die Beflaggung ist hierbei nebensächlich.

Fahren auch deutsche Schiffe unter der Flagge von Malta... ;)
http://www.zeit.de/wirtschaft/2014-07/s ... lligflagge
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Atheist »

Loki » Mo 23. Nov 2015, 14:17 hat geschrieben: Im Bereich des "Völkerrechts" von Verjährung, Ersitzung usw. zu schreiben, zeugt schon von etwas.


Wenn man zu dem "Trupp" gehört, der zurzeit mal hier mal da Ölquellen "ersitzt", mag das in gewisser Hinsicht sogar Sinn geben; wird aber kaum dafür sorgen, daß bspw. Teile des Iraks irgendwann ein neuer US-Bundesstaat sind oder eine US-oder UN-Kolonie darstellen.


Ansonsten bitte die Quelle liefern, wo enthalten ist, daß bspw. Annexion im zwischenstaatlichen Bereich nach Ablauf von x Jahren oder gar sofort legal sei.




Bitte Vorsicht bei der Vermischung von nationalen und internationalen Recht.
Es liegt in der Natur der Sache, dass das Völkerrecht undogmatischer und unvollständiger ist als das Privatrecht, darunter insbesondere das Gesellschafts- und das Sachenrecht, die oben mehrmals für Analogien herangezogen wurden. Das ist aber auch nur allzu verständlich, denn im Gegensatz zum Privatrecht existiert (neben den schwachen Ansätzen im Weltsicherheitsrat bzw. der UN-Vollversammlung) keine weltweite Rechtsetzungsinstanz mit einem Gewaltmonopol. Überdies ist die vorliegend diskutierte Verchwörungstheorie auch aus dogmatischer Sicht substanzlos, denn durch die andauernde sowie rechtlich anerkannte Übung hat nicht nur die Bundesrepublik eine
bindende völkergewohnheitsrechtliche Norm begründet, sondern auch weitere Staaten der internationalen Staatengemeinschaft (so z.B. die Türkei hinsichtlich des Osmanischen Reiches).

Und die Moral von der Geschicht? Wiedereingliederung Ostpreußens sowie Steuervermeidung gibt es auch für Reichsdeppen nicht!
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Loki »

Atheist » Mo 23. Nov 2015, 13:35 hat geschrieben: Und die Moral von der Geschicht?
Du betrachtest eine versuchte Staatsauflösung (die von Preußen - als Teil. bzw. Gliedstaat des Deutschen Reiches -) als völkerrechtlich völlig legitim und als vollendete Tatsache.
Richtig ?
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Provokateur »

Die Montevideo-Konvention legt folgendes fest:
„Der Staat als Subjekt des internationalen Rechts sollte folgende Eigenschaften besitzen:
(a) eine ständige Bevölkerung;
(b) ein definiertes Staatsgebiet;
(c) eine Regierung; und
(d) die Fähigkeit, in Beziehung mit anderen Staaten zu treten.“
Welchen der genannten Punkte kann denn ein "Deutsches Reich" vorweisen? Es erfüllt nicht einen dieser Punkte. Damit ist die Diskussion schon hinfällig. Das Deutsche Reich ist tot, tot und Vergangenheit.
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Loki »

Provokateur » Mo 23. Nov 2015, 13:45 hat geschrieben:Die Montevideo-Konvention legt folgendes fest:



Welchen der genannten Punkte kann denn ein "Deutsches Reich" vorweisen?
a und b


c und d wurden durch "Nachkriegshandlungen" natürlich stark beschnitten. Eigentlich komplett.
Oder nur eingeschränkt.
Kann man sehen wie man will.
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Provokateur »

Die Bevölkerung des "Deutschen Reiches" sind nun Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland und mehrheitlich von Polen (Ostpreußen usw.) und Russland (Kaliningrad).

Die Grenzen Deutschlands (und damit das Gebiet) sind verbindlich im 2+4-Vertrag festgelegt, also besteht da wenig Hoffnung auf Veränderung.

Das Deutsche Reich ist weg. Verloren. Kommt nicht wieder, egal, wie viele Reichsbürger sich die Kfz-Steuer sparen wollen.
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Atheist »

Loki » Mo 23. Nov 2015, 14:42 hat geschrieben: Du betrachtest eine versuchte Staatsauflösung (die von Preußen - als Teil. bzw. Gliedstaat des Deutschen Reiches -) als völkerrechtlich völlig legitim und als vollendete Tatsache.
Richtig ?
Vereinfacht gesagt: Da herrschende Rechtsansichten Reichsbürger nicht interessieren, müssen ihnen die Tatsachen entgegengehalten werden. Wenn sie also meinen, es existiere ein handlungsunfähiges Deutsches Reich, das mit der Bundesrepublik Deutschland nicht identisch sei, dann mögen sie doch bitte bedenken, was die Bundesrepublik hat, woran es dem angeblichen vor sich hin schlummernden Deutschen Reich ermangelt: eine durchsetzungsfähige Staatsgewalt und ein mehrheitlich friedlich gesinntes Staatsvolk, das zu seiner freiheitlichen Demokratie steht.
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Loki »

Provokateur » Mo 23. Nov 2015, 14:04 hat geschrieben:Die Bevölkerung des "Deutschen Reiches" sind nun Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland
Ist das die Bevölkerung rund um Camp Marmal auch nach z. B. 30 Jahren "Ersitzung"?
Frage ja nur...

und mehrheitlich von Polen (Ostpreußen usw.) und Russland (Kaliningrad).
:D Hat vielleicht doch seine Vorteile, daß der Staat Preußen handlungsunfähig ist und somit seit spätestens 1945 keine (preußische) Staatsangehörigkeit verleihen kann...
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Loki »

Atheist » Mo 23. Nov 2015, 14:16 hat geschrieben:
Vereinfacht gesagt: Da herrschende Rechtsansichten Reichsbürger nicht interessieren, müssen ihnen die Tatsachen entgegengehalten werden.
Achtung, nun folgt Faustrecht:
Wenn sie also meinen, es existiere ein handlungsunfähiges Deutsches Reich, das mit der Bundesrepublik Deutschland nicht identisch sei, dann mögen sie doch bitte bedenken, was die Bundesrepublik hat, woran es dem angeblichen vor sich hin schlummernden Deutschen Reich ermangelt: eine durchsetzungsfähige Staatsgewalt
Und damit kann man entgegen dem Völkerrecht dann doch noch Staatsauflösung (Preußen) betreiben ?
Ist ja höchst interessant.

Nur,
grundlegend falsch.


Was nicht bedeutet, daß es trotzdem gemacht wird. Siehe die de facto Staatsauflösung von Preußen.



Die, die die Deutsch-Preußen aus Landesteilen von Preußen vertrieben haben, hatten auch eine durchsetzungsfähige Staatsgewalt. Du bist somit auf dem richtigen Schiff. Unter welcher Flagge auch immer.
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Provokateur »

Loki » Mo 23. Nov 2015, 14:17 hat geschrieben: Ist das die Bevölkerung rund um Camp Marmal auch nach z. B. 30 Jahren "Ersitzung"?
Frage ja nur...
Afghanistan war nie ein besetztes Land. ISAF war eine Mission unter UN-Mandat. Resolute Support ist eine bilateral vereinbarte Trainingsmission der NATO. Das Verhältnis zwischen Gastgeberland und Gaststreitkräften regelt ein Status Of Forces Agreement.

Wie also sollen die um Camp Marmal ansässigen Afghanen eine deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben?
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Atheist »

Loki » Mo 23. Nov 2015, 15:24 hat geschrieben: Achtung, nun folgt Faustrecht:


Und damit kann man entgegen dem Völkerrecht dann doch noch Staatsauflösung (Preußen) betreiben ?
Ist ja höchst interessant.

Nur,
grundlegend falsch.


Was nicht bedeutet, daß es trotzdem gemacht wird. Siehe die de facto Staatsauflösung von Preußen.



Die, die die Deutsch-Preußen aus Landesteilen von Preußen vertrieben haben, hatten auch eine durchsetzungsfähige Staatsgewalt. Du bist somit auf dem richtigen Schiff. Unter welcher Flagge auch immer.
Verkapptes Faustrecht ist genau das, was Du mit vertragswidrigen revisionistischen Forderungen befürwortest. Dein Mäntelchen der scheinjuristischen Argumentation kann das jedoch nicht verschleiern. ;)
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Fazer »

Liegestuhl » Mo 23. Nov 2015, 00:34 hat geschrieben:
Aber wie passt die zeitweilige Existenz der DDR in diese Erklärung?
Ein Staat ist ja nicht zwingend in seiner Rechtexistenz mit dem Gebiet verbunden, das er beherrscht. Nach dem 2. WK bestand die Frage, ob das Deutsche Reich untergegangen sei, und sich 2 "neue" Staaten auf Teilen des alten Gebietes neu formiert hätten. Diese wären dann nicht in die Rechtsposition des Deutschen Reichs eingetreten. Die Bundesrepublik hat sich aber so positioniert, dass das Deutsche Reich nicht untergegangen ist und sich in der Bundesrepublik staatsrechtlich fortgesetzt hat. Die DDR demgegenüber war eine "Neugründung" und hat ja auch insoweit nach dem 2. WK jegliche Verantwortung für Naziunrecht abgelehnt. Entschädigungen hat z.B. nur die Bundesrepublik geleistet.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
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Re: Existiert das Deutsche Reich weiterhin oder nicht?

Beitrag von Fazer »

Provokateur » Mo 23. Nov 2015, 14:45 hat geschrieben:Die Montevideo-Konvention legt folgendes fest:



Welchen der genannten Punkte kann denn ein "Deutsches Reich" vorweisen? Es erfüllt nicht einen dieser Punkte. Damit ist die Diskussion schon hinfällig. Das Deutsche Reich ist tot, tot und Vergangenheit.
Jein. Es ist viel "schlimmer", sozusagen für die "Reichsdeutschen": das Deutche Reich ist als völkerrechtliches Subjekt nie untergegangen, war nur nach dem 2. WK nicht handlungsfähig und setzt sich in der Bundesrepublik Deutschland fort.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
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