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Aktuelles aus dem Bundestag

Verfasst: Fr 21. Feb 2014, 00:14
von That's me
Hier werde ich Anfragen, Anträge der Parteien, Antworten der BR, Beschlüsse etc. posten.
Eben alles was im Bundestag läuft. Natürlich darf da gerne jeder mitmachen ;)

Dies kann dann als Diskussionsgrundlagen genommen werden.
Für die Diskussionen finde ich besser, wenn die in einem eigenen Strang, oder in Diskussionen zu "Aktuelles aus dem Bundestag" stattfinden. Dann bleibt dieser Strang übersichtlicher.

Hier der link zum Diskussionsthread http://politik-forum.eu/viewtopic.php?f=5&t=42209

TM, die Infotante

Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Verfasst: Fr 21. Feb 2014, 00:19
von That's me
Sprengstoffbesitz von Neonazis
Berlin: (hib/STO) Im Rahmen jährlicher Auswertungen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität“ sind in den vergangenen Jahren laut Bundesregierung „jeweils zirka 20 bis über 60 Spreng- und Brandvorrichtungen als Tatmittel festgestellt“ worden. Dies umfasse „sowohl die Fälle, in denen Spreng- und Brandvorrichtungen zum Einsatz kamen, als auch die Feststellung entsprechender Substanzen“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/465) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Sprengstoffbesitz und -einsatz von und durch Neonazis“ (18/338).

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, wurden in der Vergangenheit „von der rechtsextremistischen Szene Molotowcocktails als Tatmittel bei der Begehung von schweren Straftaten eingesetzt, da diese spontan und ohne großen Aufwand herzustellen sind“. In Einzelfällen seien Sprengvorrichtungen wie Rohrbomben festgestellt worden, die jedoch eine „gewisse Handhabungssicherheit im Umgang mit den Sprengsubstanzen oder der Sprengvorrichtung erfordern“.

Zugleich bekräftigt die Bundesregierung, dass eine „hohe Affinität von Rechtsextremisten zu Waffen und Sprengstoff“ bestehe. Hieraus resultiere ein „herausragendes Gefährdungspotenzial“. Die Bundesregierung verfolge dieses „nicht erst seit der Aufdeckung der terroristischen Mordserie des ,NSU‘ sehr aufmerksam“. Seit dem Jahr 2003 nehme daher das Bundeskriminalamt jährlich besondere Auswertungen zum Thema Waffen und Sprengstoff im Bereich der politisch rechts motivierten Kriminalität vor, um entsprechende Gefährdungen frühzeitig erkennen und ihnen entgegentreten zu können. Durch die Schaffung des Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus seien zudem die Bedingungen für einen intensiveren Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern verbessert worden.
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Kam heute auch in Monitor, aber die Linke war schneller, denn es liegt bereits eit 19.2. eine Antwort vor, die nachweislich gelogen ist.

Regierung: Kein racial profiling
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat bekräftigt, dass sogenanntes „,racial profiling‘ im Sinne der Durchführung polizeilicher Maßnahmen allein aufgrund der äußeren Erscheinung von Personen rechtswidrig ist und durch die Bundespolizei nicht vorgenommen wird“. In ihrer Antwort (18/453) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/323) verweist die Regierung darauf, dass die Menschenrechte sowie die Verhütung von Rassismus und Rassendiskriminierung „integraler Bestandteil verschiedener Fach- und Rechtsgebiete bereits während der bundespolizeilichen Ausbildung“ seien. Darüber hinaus werde „durch praxisbezogene Aus- und Fortbildung die rechtskonforme Anwendung der Befugnisnormen sichergestellt“. Die Beamten der Bundespolizei seien sich deshalb generell der Bedeutung diskriminierungsfreien Handelns bewusst.

In ihrer Kleinen Anfrage hatte die Fraktion geschrieben, in der Öffentlichkeit werde „wiederholt die Problematik erörtert, dass sich die Bundespolizei bei anlasslosen Kontrollen der Methode des so genannten racial profiling bediene, also Menschen vorzugsweise aufgrund ihres Aussehens und ihrer (angenommenen) ethnischen beziehungsweise nationalen Herkunft kontrolliere“. In der Antwort der Bundesregierung heißt es, „aufgrund der Formulierung der Vorbemerkung sowie mehreren Fragen“ entstehe „der Eindruck, die Fragesteller unterstellten der Bundespolizei, dass im Rahmen lageabhängiger Befragungen ,rassistische‘ Verfahrensweisen durch diskriminierendes profiling angewandt beziehungsweise geduldet würden“. Gegen einen „solchen pauschalen Vorwurf“ verwahre sich die Bundesregierung ausdrücklich.
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Angleichung beim Adoptionsrecht
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf - 20.02.2014
Berlin: (hib/KOS) Im Adoptionsrecht sollen alle Vorschriften, die Ehepaare betreffen, auf Lebenspartnerschaften übertragen werden. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Gesetzentwurf (18/577). In der Vorlage erläutert die Fraktion, dass eingetragenen Lebenspartnern anders als Eheleuten eine gemeinsame Adoption von Kindern verboten sei. Es sei absurd, dass Ehegatten nur gemeinschaftlich, aber nicht einzeln, Lebenspartner hingegen nur einzeln, nicht aber gemeinschaftlich Kinder adoptieren dürften. Die Grünen verweisen in ihrem Gesetzentwurf auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2013. In dieser Entscheidung habe Karlsruhe festgestellt, dass keine Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft bestünden, „welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten.
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Adventure Camp kostet Bund 285.000 Euro
Berlin: (hib/AW) Die Werbekosten für das diesjährige Adventure Camp der Bundeswehr belaufen sich auf rund 265.000 Euro, die Vorbereitung und Durchführung auf weitere 20.000 Euro. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/535) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/406) mit. Für das Camp hätten sich 193 Jugendliche beworben, aus denen 30 im Alter von 16 bis 19 Jahren ausgewählt würden. Ziel der mehrtägigen Veranstaltung auf einer Berghütte der Bundeswehr in den Chiemgauer Alpen sei es, den Jugendlichen einen authentischen Einblick in den Berufsalltag und der Einsatzrealität von Gebirgsjägern zu vermitteln.
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Linke will Ende des Kooperationsverbotes
Berlin: (hib/ROL) Die Fraktion Die Linke will das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung abschaffen. Das Verbot der Zusammenarbeit von Bund und Ländern gelte seit der von der damaligen großen Koalition verabschiedeten Föderalismusreform von 2006 und sei auf Druck der unionsregierten Länder Bayern, Hessen und Baden- Württemberg ins Grundgesetz aufgenommen worden, heißt es in einem Antrag der Fraktion (18/588).
Seitdem habe sich die Situation bei der Finanzierung der Bildungsaufgaben durch Bund, Länder und Kommunen nicht verbessert. Im Gegenteil: Angesichts von Krise und Schuldenbremse sei die Finanzierung guter Bildung in den Ländern und Kommunen deutlich schwieriger geworden, schreibt die Linke. Die schlechte Ausgangslage bei der Finanzierung öffentlicher Bildung werde durch wachsende öffentliche Armut verstärkt. Gute Bildung sei ein gesamtgesellschaftliches Anliegen und müsse auch so finanziert werden. Der Aufgabe, Bildungsfinanzierung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen zu begreifen, fehle derzeit die geeignete Grundlage.

Die Linke fordert den Bundestag auf, statt des Kooperationsverbots eine umfassende Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Artikel 91b des Grundgesetzes zu verankern. Darüber hinaus soll das Kooperationsverbot in Artikel 104 Grundgesetz aufgehoben werden. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Bildung und auf der Grundlage der Erfahrungen aus der Bildungsberichterstattung soll als kooperatives Gremium ein Bildungsrat berufen werden, in dem neben Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen und Wissenschaftlern sowie wichtigen gesellschaftlichen Akteuren auch Sozialpartner - also auch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände - vertreten sind. Diese sollen regelmäßige Empfehlungen für die inhaltliche und strukturelle Ausgestaltung des Bildungssystems geben.

Spätestens mit dem Bildungsgipfel 2008 in Dresden hätten alle im Bundestag vertretenen Parteien anerkannt, dass das Bildungssystem unterfinanziert sei, schreibt die Linke in ihrem Antrag. Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten hätten das Thema damals einmütig zur Chefsache erklärt. Mit der Ausrufung der Bildungsrepublik sollte eine Steigerung der Bildungsausgaben auf sieben Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) einhergehen. Wie dringend diese Stärkung der Bildungsfinanzierung sei, werde durch den internationalen Vergleich deutlich. Für das Jahr 2010 (neuere Daten lägen noch nicht vor) wendete Deutschland bei Berücksichtigung der öffentlichen wie auch der privaten Ausgaben nur 5,3 Prozent seines BIP für Bildung auf. Das sei ein Prozentpunkt weniger als der OECD- Durchschnitt (6,3 Prozent) und damit 2,6 Prozent weniger als der Spitzenreiter Dänemark, das 7,9 Prozent des BIP in Bildung investiere.
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Linke will keine Rente wider Willen
Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke will verhindern, dass Menschen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, gegen ihren Willen eine vorzeitige Rente beantragen müssen. In einem Antrag (18/589)
fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, der diese Verpflichtung und auch die Berechtigung der JobCenter aufhebt, unabhängig vom Willen der betroffenen Person für diese einen Rentenantrag zu stellen.

Die Linke schreibt dazu, dass jährlich zehntausende Personen ab 63 Jahren von dieser „zwangsweise vorgezogenen Verrentung“ betroffen seien. Der rentenrechtliche Grundsatz, dass ausschließlich die betroffenen Personen über ihren Antrag auf vorzeitige Rente entscheiden, werde „ausgehebelt“. Und weiter heißt es in dem Antrag: „Die Rentenansprüche werden massiv und dauerhaft abgesenkt, weil für jeden Monat des vorzeitigen Renteneintritts ein Abschlag von der Rente in Höhe von 0,3 Prozentpunkten erfolgt. Das bedeutet aktuell bei einem Renteneintritt mit Vollendung des 63. Lebensjahres eine lebenslange Kürzung in der Regel von 8,7 Prozent des Rentenanspruchs.“ Hinzu komme, dass die Höhe der zu erwartenden Rente bei dieser Art Verrentung keine Rolle spiele, und es daher nicht ausgeschlossen sei, dass durch die Abschläge eine dauerhafte Fürsorgeabhängigkeit im Alter überhaupt erst geschaffen werde, argumentiert Die Linke.

Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Verfasst: Di 25. Feb 2014, 19:29
von That's me
Die fünf im Bundestag vertretenen Parteien haben im Jahr 2012 Gesamteinnahmen von zusammen fast 395 Millionen Euro verzeichnet. Dies geht aus den als Unterrichtung durch den Bundestagspräsidenten (18/400) http://dip.bundestag.de/btd/18/004/1800400.pdf
vorgelegten Rechenschaftsberichten von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und CSU für 2012 hervor.

Danach beliefen sich bei der CDU im Jahr 2012 die Einnahmen der Gesamtpartei auf knapp 137,04 Millionen Euro und die Ausgaben auf gut 122,2 Millionen Euro, womit die Partei einen Überschuss von fast 14,84 Millionen Euro verbuchen konnte.
Bei der SPD standen Einnahmen in Höhe von mehr als 151,42 Millionen Euro Ausgaben in Höhe von gut 133,34 Millionen Euro gegenüber, was zu einem Überschuss von knapp 18,08 Millionen Euro führte.
Bei den Grünen lagen die Einnahmen in Höhe von gut 38,4 Millionen Euro um mehr als 7,68 Millionen Euro über den Ausgaben in Höhe von fast 30,72 Millionen Euro.
Die Linke weist in ihrem Bericht bei Einnahmen in Höhe von weniger als 29,77 Millionen Euro und Ausgaben in Höhe von knapp 25,76 Millionen Euro einen Überschuss von mehr als 4,0 Millionen Euro aus.
Die CSU kam mit Einnahmen von gut 38,12 Millionen Euro und Ausgaben von mehr als 33,46 Millionen Euro auf einen Überschuss von fast 4,66 Millionen Euro.

An staatlichen Mitteln erhielt die CDU laut Vorlage im Jahr 2012 weniger als 46,44 Millionen Euro. Die SPD bekam staatliche Mittel in Höhe von fast 45,59 Millionen Euro. Die Grünen kamen auf mehr als 15,15 Millionen Euro an staatlichen Mitteln. Die Linke verbuchte staatliche Mittel in Höhe von gut 12,25 Millionen Euro und die CSU mehr als 11,3 Millionen Euro.

Spenden
von natürlichen Personen bekam die CDU den Angaben zufolge in Höhe von knapp 12,15 Millionen Euro und von juristischen Personen in Höhe von gut 6,05 Millionen Euro. Bei der SPD beliefen sich die Spenden natürlicher Personen auf knapp 8,56 Millionen Euro und die Spenden juristischer Personen auf gut 1,95 Millionen Euro. Die Grünen kamen auf fast 3,41 Millionen Euro an Spenden natürlicher Personen und gut 520.000 Euro an Spenden juristischer Personen. Die Linke verzeichnete Spenden von natürlichen Personen in Höhe von fast 1,89 Millionen Euro und Spenden von juristischen Personen in Höhe von mehr als 34.000 Euro. Die CSU verbuchte fast 3,64 Millionen Euro an Spenden natürlicher Personen und gut 2,6 Millionen Euro an Spenden juristischer Personen.

Die Zahl ihrer Mitglieder Ende 2012 gibt die CDU mit 476.331 Menschen an und die SPD mit 477.037. Die Grünen verzeichneten Ende 2012 laut Bericht 59.653 Mitglieder. Der Partei Die Linke gehörten zu diesem Zeitpunkt 63.761 Mitglieder und der CSU 147.635 an.
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Insgesamt neun Verfassungsbeschwerde-verfahren von Energieversorgungsunternehmen gegen das 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes sind derzeit anhängig. Der Zeitpunkt für eine mündliche Verhandlung und eine Entscheidung sei nicht prognostizierbar, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (17/442) auf eine Kleine Anfrage (18/308)
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darüber hinaus liefen 14 weitere Verfahren im Atomkraftbereich, an denen der Bund, vom Bund finanzierte Einrichtungen oder bundeseigene Unternehmen beteiligt seien.

Die Grünen-Fraktion hatte sich nach der Zahl der laufenden beziehungsweise zu erwartenden Gerichtsverfahren im Atomkraftbereich in Deutschland erkundigt. Die Abgeordneten forderten unter anderem konkrete Informationen zu Gegenstand und Ablauf der Verfahren. Darüber hinaus wollten sie wissen, ob die Bundesregierung die in einem Bericht des Berliner „Tagesspiegel“ vom 22. Dezember 2012 („Vattenfall will 3,5 Milliarden Euro“) genannten finanziellen Ansprüche in etwa bestätigen könne oder nicht, und falls nicht, ob die tatsächlichen Beträge höher oder niedriger liegen.

Die Bundesregierung berichtet in ihrer Antwort tabellarisch von insgesamt 26 laufenden Verfahren auf Landesebene, davon allein neun in Schleswig-Holstein. Unter anderem klagten Umweltschutzorganisationen sowie natürliche Personen auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für die Atomkraftwerke Krümmel, Brunsbüttel und Biblis A und B. Diese Verfahren seien derzeit im Hinblick auf die anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen das 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes ausgesetzt. Der weitere Verfahrensverlauf sei ungewiss, schreibt die Regierung.

Hinsichtlich Umfang und Verfahrensstand des Rechtsstreits mit Vattenfall verweist die Bundesregierung auf ihre Berichte an den Bundestag zum Fortgang des Verfahrens. Diese seien zur Einsichtnahme durch die Abgeordneten des Bundestages in der Geheimschutzstelle des Parlaments hinterlegt.
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Die Bundesregierung hat den Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2012 als Unterrichtung (18/580) vorgelegt. Der Bericht enthält detaillierte Informationen über die Entwicklung der Schienenwege, Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen. Danach wurden 2012 für den Neu- und Ausbau sowie für die Erhaltung von Schienenwegen insgesamt 4,2 Milliarden Euro aus Bundes- und EU-Mitteln aufgebracht. 6,5 Milliarden Euro (davon 5,4 Milliarden für Investitionen) wurden für Bundesfernstraßen ausgegeben und 1,8 Milliarden für Bundeswasserstraßen.
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Rund 18.000 Betriebe in Deutschland dürfen Arbeitnehmer an Fremdfirmen ausleihen. Voraussetzung dafür ist eine offiziell erteilte Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/573) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/426) mitteilt. Den Angaben zufolge waren unter den Verleihfirmen (Stichtag 30. Juni 2013) auch rund 6.900 oder 38 Prozent, deren Betriebszweck „nicht überwiegend“ die Arbeitnehmerüberlassung ist, also Mischbetriebe.

Wie den Angaben zufolge aus der Arbeitnehmerüberlassungsstatistik hervorgeht, waren zum Stichtag insgesamt 852.000 Leiharbeitnehmer in Deutschland registriert, darunter rund 144.000 oder 17 Prozent in Betrieben, deren Zweck „nicht überwiegend“ die Arbeitnehmerüberlassung ist.

Unter Berufung auf die Statistik schreibt die Regierung weiter, dass es zum Stichtag in rund 13.300 ober 74 Prozent der Verleihbetriebe weniger als 50 Leiharbeitnehmer gab. Bei jenen Firmen, deren Zweck „nicht überwiegend“ die Arbeitnehmerüberlassung ist, hatten den Angaben zufolge sogar etwa 6.400 oder 93 Prozent weniger als 50 Leiharbeitnehmer.

Grundsätzlich brauchen alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer an Dritte zur Arbeitsleistung überlassen wollen, eine Erlaubnis nach dem AÜG. Das gilt unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerüberlassung der ausschließliche, überwiegende oder nicht überwiegende Betriebszweck ist. Die Erlaubnis wird erteilt von der Bundesagentur für Arbeit.

Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Verfasst: Mi 26. Feb 2014, 19:45
von That's me
Rechtsextremistische Musikveranstaltungen Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im vierten Quartal 2013 haben in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung 41 rechtsextremistische Musikveranstaltungen stattgefunden, darunter 21 Konzerte und 20 Liederabende. Dabei wurden die Konzerte von insgesamt etwa 3.840 Teilnehmern besucht und 16 der Liederabende von insgesamt zirka 910 Personen, wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/519) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/353) hervorgeht. Bei vier Liederabenden sind die Besucherzahlen den Angaben zufolge nicht bekannt.
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Rechtsextremistische Veranstaltungen Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im vierten Quartal vergangenen Jahres ist es bundesweit zu 51 Veranstaltungen von Rechtsextremisten mit überregionaler Teilnehmermobilisierung gekommen, die der Bundesregierung bekannt geworden sind. Dies geht aus einer Antwort der Regierung (18/520) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/354) hervor. Die angegebenen Teilnehmerzahlen schwanken zwischen 20 und 1.800.
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BfV-Aussteigerprogramm für Linksextremisten Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im Jahr 2013 hat es fünf Kontaktaufnahmen zum Aussteigerprogramm für Linksextremisten des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegeben, die in ernsthafte Informationsgespräche mündeten. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/572) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/415) hervor. Ob die Betroffenen danach ihren Ausstieg aus der linksextremistischen Szene vollzogen haben, ist der Bundesregierung laut Vorlage nicht bekannt.
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Gewaltdelikte in Zügen Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bundespolizei hat im vergangenen Jahr 2.505 Körperverletzungsdelikte erfasst, die in Zügen beziehungsweise Bahnwagen begangenen wurden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/532) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/346) weiter hervorgeht, waren es im Jahr zuvor 2.463 nach 3.031 im Jahr 2011. Im Jahr 2002 lag die Zahl der in Zügen beziehungsweise Bahnwagen festgestellten Körperverletzungsdelikte den Angaben zufolge bei 1.503.
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Rüstungsgüter nach Griechenland Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Aus Überschussbeständen der Bundeswehr sind von Anfang 1999 bis einschließlich 2012 Kriegswaffen und sonstige Güter im finanziellen Umfang von mehr als 77,5 Millionen Euro nach Griechenland abgegeben worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/501) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/345) hervor.
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Umsatzsteuerbetrug im Stromhandel Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Bundesbehörden sind nicht in Untersuchungen wegen Umsatzsteuerbetrugs im Strom- und Gashandel eingebunden und haben daher keine Informationen über die Zahl der Verdachtsfälle und kennen auch keine Schätzungen zu Steuerausfällen. Dass es in diesem Bereich jedoch zu Steuerausfällen bekomme, sei bekannt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/568) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/427).
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Stellenbesetzung durch Ministerien Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die einzelnen Bundesministerien sind für die Besetzung frei werdender Stellen in Führungsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung selbst verantwortlich. Sie müssten dabei auch selbstverantwortlich sicherstellen, dass die Vorgaben der Berufungsrichtlinien und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes beachtet werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/569) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/416) zur Entwicklung des Frauenanteils in Führungsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung. „Jedes Ressort muss somit unter anderem prüfen und aktenkundig machen, ob und weshalb eine Stelle/Position nicht mit einer Frau besetzt wird“, heißt es in der Antwort. Daten zur Besetzung von Vorständen und Geschäftsführungen sowie Aufsichtsräten oder Verwaltungsräten von Unternehmen mit unmittelbarer Bundesbeteiligung enthalte der Beteiligungsbericht des Bundes.
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Erfassung der Hasskriminalität Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hinterfragt die polizeiliche Kriminalitätsstatistik mit Blick auf rechtsextreme Straftaten. Als Konsequenz aus der rechtsterroristischen Mordserie der NSU würden derzeit ungeklärte Tötungsdelikte auf einen möglichen rechtsextremen oder rassistischen Hintergrund hin untersucht, schreiben die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/639) an die Regierung. Die Überprüfung basiere auf einem Indikatorenkatalog, der wiederum auf der Definition der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) des kriminalpolizeilichen Meldedienstes basiere.

Ein weitergefasster Indikatorenkatalog mit opfer- oder objektbezogenen Kriterien sei auch grundsätzlich zu begrüßen. Die Darstellung des Indikatorenkatalogs sei jedoch “nicht nur diffamierend, sie ist geeignet, Vorurteile institutionell zu verankern“, beklagt die Fraktion. So würden unter dem Kriterium „sexuelle Orientierung“ „Homosexuelle, Transsexuelle und Sexualstraftäter“ zusammengefasst, unter dem Kriterium „gesellschaftlicher Status“ „Obdachlose, Drogenabhängige, Angehörige des kriminellen Milieus/mutmaßliche Straftäter und Deutsche in Ehe-/Liebesbeziehung mit Ausländern“.

Hinsichtlich der sogenannten Hasskriminalität ergäben sich grundsätzliche Fragen zur Definition „gesellschaftlicher Status“. Aus einer Darstellung über die PMK aus den Jahren 2001 bis 2012 ergebe sich, dass 87 Prozent der Gewaltdelikte aufgrund des gesellschaftlichen Status dem Phänomenbereich PMK „links“ und acht Prozent dem Bereich PMK „rechts“ zugeordnet würden. Dies stehe im Widerspruch zu bisherigen Erkenntnissen über die Definition von Hassdelikten aufgrund des „gesellschaftlichen Status“.

Es handelt sich den Angaben zufolge um eine Nachfrage zu den Antworten der Regierung auf zwei Kleine Anfragen (17/14754/18343).

Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Verfasst: Do 27. Feb 2014, 16:06
von That's me
Profiteure der Rentenpläne Arbeit und Soziales/Antwort
Von der geplanten abschlagsfreien Rente mit 63 könnten nach Berechnungen der Bundesregierung anfänglich rund 200.000 Beschäftigte pro Jahr profitieren. Darunter seien schätzungsweise ein Viertel Frauen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/629) auf eine Kleine Anfrage (18/430) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Dies bedeute aber nicht, dass mit dem neuen Gesetz 200.000 Personen zusätzlich früher in Rente gingen. Denn es wollten schon nach geltendem Recht Versicherte im Alter von 63 Jahren in den Ruhestand wechseln, dann aber mit Abschlägen. Nunmehr gingen diese Arbeitnehmer mit der geplanten Leistungsverbesserung in Rente.

Die Zahl der Begünstigten werde langfristig entsprechend den größeren Rentenzugängen der Folgejahre anwachsen, schreibt die Regierung weiter. Künftig dürften noch etwa 25 Prozent eines Jahrgangs von der Regelung profitieren, derzeit sind es rund 30 Prozent.

Von den geplanten Verbesserungen in der Erwerbsminderungsrente werden den Angaben zufolge nahezu alle Versicherten profitieren, die ab dem 1. Juli 2014 in eine solche Rente gehen. Im Jahr 2012 seien dies rund 179.000 Personen gewesen, darunter knapp die Hälfte Frauen.
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Europäische Klimapolitik Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort
Die Bundesregierung hält an ihrem Ziel fest, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Stand im Jahr 1990 zu senken. Sie setze sich zudem dafür ein, dass auch die EU eine ambitionierte Klimaschutzpolitik betreibe, schreibt sie in einer Antwort (18/627) auf eine Kleine Anfrage (18/428) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dafür müsse das deutsche, nationale Minderungsziel völkerrechtlich jedoch nicht verbindlich sein.

Die Grünen hatten in ihrer Anfrage darauf verwiesen, dass auf der UN-Klimakonferenz in Doha Ende 2012 eine zweite Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Klimaprotokoll vereinbart worden sei, zu der sich unter anderem die Europäische Union bekenne. Unklar sei jedoch, wie die Pflichten auf die EU-Mitgliedstaaten aufgeteilt würden.

Die Bundesregierung erklärt hierzu, dass der Vorschlag der Europäischen Kommission im Rahmen der gemeinsamen völkerrechtlichen Verpflichtung der EU, ihrer Mitgliedstaaten und Islands vorsehe, dass die Mitgliedstaaten der EU gemeinsam für eine Emissionsminderung verantwortlich sind. Diese müsse grundsätzlich der europarechtlich vorgegebenen Emissionsminderung im Bereich des europäischen Emissionshandelssystems entsprechen. Für die einzelnen Mitgliedstaaten bestehe aufgrund dieser Struktur aber keine nationale Minderungsverpflichtung, die sich auf sämtliche Emissionen in diesem Mitgliedstaat beziehe, betont die Regierung. Dies liege insbesondere daran, dass die Emissionsminderungsverpflichtung im Bereich des europäischen Emissionshandelssystems nicht auf die einzelnen Mitgliedstaaten herunter gebrochen werden könne. Entsprechend besteht auch für die Bundesrepublik Deutschland keine auf alle Emissionen in Deutschland bezogene und völkerrechtlich verbindliche Emissionsminderungsverpflichtung.
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Tagung der Europarats-PV
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Unterrichtung

Die Situation in Syrien, der Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet und die Frage, wer Verantwortung für die zahlreichen auf dem Mittelmeer verunglückten Flüchtlinge trägt, waren unter anderem Themen bei der Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 23. bis 27. April 20112 in Straßburg. Die deutsche Delegation der Europarats-PV informiert in einer Unterrichtung (18/625), die dem Bundestag jetzt vorgelegt wurde, über die Inhalte der Tagung und die Entschließungen der Versammlung.

Unter anderen empfiehlt die Parlamentarische Versammlung des Europarates den Mitgliedstaaten in ihrer Entschließung (1872) zum Thema „Die Toten des Mittelmeeres. Wer trägt die Verantwortung?“, das Verantwortungsvakuum für die Such- und Bergungszonen (SAR-Zonen) zu füllen, wenn ein Staat die Verantwortung für die Seenotrettung nicht übernehme oder nicht übernehmen könne. Dies könne die Änderung des Internationalen Übereinkommens über den Such- und Rettungsdienst auf See (SAR-Übereinkommen) erforderlich machen. Außerdem müssten die Mitgliedstaaten des Europarates sicherstellen, dass die so genannten SAR-Leitlinien unmissverständlich und einfach seien und befolgt werden könnten, wenn ein Seenotsignal eingehe. Es dürfe kein „Durcheinander“ geben, wenn es darum gehe festzustellen, wer für die Einleitung eines SAR-Einsatzes wegen eines in Seenot geratenen Boots zuständig ist.

Des Weiteren fordert die Europarats-PV, dass sich die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Erarbeitung eines verbindlichen Protokolls der EU für die Mittelmeerregion mit der Frage der gemeinsamen Verantwortung auseinandersetzen, insbesondere im Zusammenhang mit den Rettungsdiensten, der Anlandung, der Verwaltung von Asylanfragen, der Einrichtung von Aufnahmeeinrichtungen und der Umsiedlung oder Wiederansiedlung. Die große Belastung der Frontstaaten führe zu einem „Problem der Sättigung und der Weigerung, Verantwortung zu übernehmen“, heißt es in der Entschließung.
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Möglicher Missbrauch bei Fahndungsaufrufen Inneres/Antwort
Ein politischer Missbrauch bei internationalen polizeilichen Fahndungsaufrufen kann nach Einschätzung der Bundesregierung nicht von vornherein ausgeschlossen werden. So umfasse Interpol 190 Mitgliedstaaten, „die nicht ausnahmslos einen europäischen Menschenrechtsstandard aufweisen“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/548) auf eine Kleine Anfrage (18/409) der Fraktion Die Linke.

Dieser Gefahr sei sich das Generalsekretariat von Interpol (IPSG) bewusst. Die Interpol-Statuten verböten daher ausdrücklich den Missbrauch polizeilicher Fahndungen zu politischen Zwecken. Das IPSG habe zahlreiche Vorkehrungen getroffen, um einen Missbrauch zu verhindern. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) berücksichtige die Möglichkeit eines Missbrauchs bei der Sachbearbeitung von Fahndungsfällen. Jede im BKA eingehende ausländische Interpol-Fahndung werde vor der Umsetzung entsprechend geprüft.

Laut den Statuten von Interpol sei es verboten, in Fällen aktiv zu werden, „die von ihrer Natur her als politisch, militärisch, religiös oder rassisch zu bewerten sind“. Jeder Aufruf von Interpol zur Festnahme und Auslieferung einer Person werde mit den Statuten der Organisation abgeglichen. Zudem könne sich jedes nationale Interpol-Zentralbüro an das IPSG wenden, wenn Zweifel bestünden, ob ein Fahndungsaufruf im Einklang mit den Statuten stehe und so eine Überprüfung auslösen. Zudem sei ein hoher internationaler Datenschutzstandard gewährleistet.
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Bundespolizei übte Blockadebeseitigung Inneres/Antwort
Bundespolizisten haben Ende November 2012 im pfälzischen Bad Bergzabern gemeinsam mit anderen europäischen Polizeieinheiten die Auflösung von Gleisblockaden geübt. Wie aus der Antwort der Regierung (18/547) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/404) hervorgeht, wurde der Einsatz technischer Geräte zur Beseitigung von Betonblockaden trainiert. Dabei kamen Bohrhammer, Trennschleifer, Schienentrenngerät und Kernbohrgerät zum Einsatz.

Die 36 teilnehmenden Polizisten mussten sich bei der Übung mit dem Titel „Blockadebeseitigung„ konkret mit drei Szenarien befassen: Mit unter der Schiene eingebrachten Metallarmröhren, mit einem in das Gleisbett eingelassenen Betonblock und mit einem freistehenden Betonblock mit eingelassener Armröhre. Die gemeinsam mit luxemburgischen und belgischen Polizisten veranstaltete Übung sollte auch die unterschiedlichen taktischen und organisatorischen Vorgehensweisen deutlich machen. Spezialeinheiten oder Soldaten waren an der Übung nicht beteiligt.
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Europol-Dateien mit neuer Struktur
Inneres/Antwort
Die EU-Polizeiagentur Europol hat nach Angaben der Bundesregierung Ende 2010 damit begonnen, ein neues Konzept für die sogenannten Arbeitsdateien zu Analysezwecken (AWF) umzusetzen. Ende August 2011 sei das neue Konzept beschlossen worden, im Juli 2012 sei es in Kraft getreten, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/571) auf eine Kleine Anfrage (18/414) der Fraktion Die Linke.

Im Unterschied zur bisherigen AWF-Konzeption seien nun statt der bisher 24 Arbeitsdateien nur noch zwei eingerichtet worden: die AWF Organisierte Kriminalität und die AWF Staatsschutz. Die bisherigen AWF´s wurden umbenannt in sogenannte Focal Points (FP´s). Die Daten aus den bisherigen AWF´s wurden in den beiden neuen AWF´s zusammengeführt, um insbesondere den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, unter Wahrung des hohen Qualitäts- und Datenschutzsicherheitsstandards, wie es hieß.

Es sind den Angaben zufolge im Bereich der AWF Organisierte Kriminalität 20 Focal Points eingerichtet worden, darunter zu den Themen Menschenhandel, Rauschgift, Internetkriminalität, Geldwäsche, Kinderpornografie, Falschgeld und Waffenhandel. Im Bereich AWF Staatsschutz entstanden fünf FP`s, darunter islamistischer Terrorismus, Seepiraterie und Austausch von Zahlungsverkehrsdaten zwischen der EU und den USA im Rahmen eines Anti-Terror-Abkommens.
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Neustrukturierung der Ministerien Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort
Die durch den Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013 eingeleitete Neustrukturierung der Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi), Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sowie Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) soll zügig abgeschlossen werden. Das teilt die Bundesregierung in einer Antwort (18/628) auf eine Kleine Anfrage (18/429) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit. In diesem Zusammenhang werde auch die Anzahl der Mitarbeiter festgelegt, die aufgrund des neuen essortzuschnitts das Ministerium wechseln müssten. Sobald die Umstrukturierung vollständig abgeschlossen sei, würden die Organigramme der betreffenden drei Ministerien mit neuem Zuschnitt der Abteilungen, Unterabteilungen und Fachreferate mit ihren Ansprechpartnern dem Bundestag übermittelt und im Internetauftritt der Bundesregierung veröffentlicht.

Ziel der Änderungen sei eine Effizienzsteigerung durch Bündelung der für das Gelingen der Energiewende beziehungsweise für eine ganzheitliche Umwelt-, Naturschutz-, und Baupolitik relevanten Zuständigkeiten in jeweils einem Ressort, schreibt die Bundesregierung weiter. Sie geht davon aus, dass etwaige Kosten durch die erwartete Effizienzsteigerung aufgrund der neuen Organisation der Arbeit innerhalb der Bundesregierung im Ergebnis „mehr als ausgeglichen“ werden.

Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Verfasst: Fr 28. Feb 2014, 15:46
von That's me
Leiharbeit auf dem Vormarsch
Die Leiharbeitsbranche boomt weiter. Wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (18/673) zur Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung im Zeitraum 2009 bis 2012 hervorgeht, ist sowohl die Zahl der Verleihfirmen als auch die Anzahl der verliehenen Mitarbeiter in den Jahren deutlich gestiegen. So wurden im zweiten Halbjahr 2012 bundesweit 18.024 Verleihbetriebe mit mindestens einer Leiharbeitskraft registriert. Im zweiten Halbjahr 2008, zum Ende des vorangegangenen Berichtszeitraums, waren es noch 15.581 Betriebe. Das entspricht einem Anstieg um rund 16 Prozent.
Den Angaben zufolge waren im zweiten Halbjahr 2012 insgesamt 11.218 Unternehmen ausschließlich oder überwiegend als Verleihbetriebe aktiv im Vergleich zu 10.085 im zweiten Halbjahr 2008. Das entspricht einer Steigerung um rund elf Prozent. Die Zahl der Mischbetriebe, die nicht nur im Verleih, sondern überwiegend in anderen Branchen tätig sind, stieg um rund 24 Prozent, von 5.496 im Jahre 2008 auf 6.806 im Jahre 2012.

Im Jahresdurchschnitt stieg die Zahl der Leiharbeiter im Berichtszeitraum von 625.411 im Jahre 2009 auf 877.599 im Jahre 2012. Zwischenzeitlich lag die Zahl der Leiharbeiter im Jahre 2011 mit 881.728 sogar noch höher. Der absolute Höchststand wurde im August 2011 mit 927.103 Leiharbeitern erreicht.

Der Anteil der Frauen an der Leiharbeit kletterte von 28 Prozent im Dezember 2008 auf 30 Prozent im Dezember 2012. Die Leiharbeit sei weiter von Männern dominiert, heißt es in dem Bericht, wenn auch ihr Anteil seit 2002 kontinuierlich zurückgehe. In der Zeitarbeit gewännen inzwischen Bereiche wie Gesundheit, Soziales, Lehre oder Erziehung an Bedeutung, in denen überwiegend Frauen in den Kundenunternehmen tätig seien.
Auch die Zahl der ausländischen Leiharbeiter wächst weiter. Waren im Dezember 2008 noch 13 Prozent Ausländer in der Branche registriert, stieg ihr Anteil auf 17 Prozent im Dezember 2012.
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Vorstoß für Anleger
Die Bundesregierung will den Anlegerschutz auf dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt verbessern, nennt aber vorerst keine näheren Details. In einer Antwort (18/631) auf eine Kleine Anfrage der Grünen (18/434) zu den teils dramatischen Folgen der Prokon-Pleite für Inhaber von Genussrechten heißt es: „Ziel ist ein angemessener Schutz der Privatanleger, wobei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen staatlicher Regulierung und Eigenverantwortung der Anleger angestrebt wird.“ Nach Angaben der Regierung wird etwa geprüft, ob zusätzliche Auflagen für Prospekte ratsam sind, die für solche Vermögensanlagen werben.

Seit der Insolvenz des Windkraftbetreibers Prokon, der sich in hohem Maße über die Ausgabe von Genussrechten finanziert hat, wird über eine strengere Reglementierung des Grauen Kapitalmarkts diskutiert. Im Fall von Prokon erhielt das Unternehmen von rund 74.000 Anlegern, die Genussrechte erworben hatten, über eine Milliarde Euro. Nach der Pleite der Firma fürchten sie jetzt um ihr Geld. Käufer von Genussrechten sind zwar direkt an einem Betrieb beteiligt, verfügen jedoch nicht über Mitbestimmungsrechte. Zudem kommen nach einer Insolvenz zunächst die anderen Gläubiger zum Zug. Im ungünstigsten Fall können Inhaber von Genussrechten ihr investiertes Geld vollständig verlieren. In ihrer Anfrage hatten die Grünen kritisiert, dass für das öffentliche Angebot von Genussrechten bislang keine Regulierung existiere, von einigen Auflagen wie etwa der Prospektpflicht abgesehen. Anhand zahlreicher Fragen wollte die Fraktion von der Regierung wissen, ob aus ihrer Sicht ein besserer Anlegerschutz erforderlich ist und wie sie dieses Anliegen umzusetzen gedenke.

In ihrer Stellungnahme betont die Regierung, dass eine allgemeingültige Einschätzung der Risiken von Genussrechten nicht möglich sei. Dies hänge von der jeweiligen wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens ab, das sich auf diese Weise finanziert. Man werte derzeit die Erfahrungen aus dem Fall Prokon aus und untersuche, ob in den momentan geltenden Rechtsrahmen eventuell „Schutzlücken“ existieren. Näher unter die Lupe genommen werden soll in diesem Zusammenhang auch die Tätigkeit der Finanzaufsicht BaFin. Falls Schutzlücken offenbar werden sollten, so zieht die Regierung in Betracht, für mehr Transparenz zu sorgen, Vertriebsbeschränkungen ins Auge zu fassen oder die behördliche Aufsicht auszuweiten.

In der Antwort der Regierung wird erläutert, dass die BaFin nach den geltenden Regelungen nicht die Aufgabe hat, Verkaufsprospekte zu Genussrechten inhaltlich zu prüfen. Untersucht werde von der Behörde, ob solche Unterlagen „alle gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben enthalten und diese verständlich und widerspruchsfrei sind“. Die BaFin müsse die Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts dann untersagen, „wenn dieser nicht vollständig, kohärent oder verständlich ist“, heißt es in der Stellungnahme zu der Anfrage der Grünen. Diese Bestimmungen des Vermögensanlagengesetzes sollen jetzt kritisch analysiert werden.

Die Regierung weist auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD hin, wonach vor dem Hintergrund entsprechender EU-Regelungen die BaFin künftig die Möglichkeit erhalten soll, „den Vertrieb komplexer und intransparenter Finanzprodukte zu beschränken oder zu verbieten, sofern diese die Finanzmarktstabilität gefährden oder unverhältnismäßige Risiken für Anleger in sich bergen“. Die EU-Vorgaben sollen, wie es in der Antwort heißt, vom EU-Parlament noch in dessen laufender Legislaturperiode verabschiedet werden.

Nach Angaben der Regierung ist die Einführung einer Instanz geplant, die in der öffentlichen Debatte als „Finanzmarktwächter“ firmiert. Deren Tätigkeit solle den gesamten Finanzmarkt umfassen, auch den Vertrieb von Genussrechten an Verbraucher. Die Einzelheiten eines solchen Konzepts würden derzeit geprüft.
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Wenig Grenzschutz in Libyen
Die Sicherheitslage in Libyen hat sich seit Beginn der EU-Grenzmission EUBAM (EU Border Assistance Mission) im Jahr 2013 verschlechtert. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/626) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/280) weiter schreibt, gebe es in Libyen „keine oder nur sehr rudimentäre Grenzschutzstrukturen“. Die Grenzübergänge zu Tunesien und Ägypten stünden zwar unter Kontrolle des libyschen Innenministeriums, die übrigen Landgrenzen befänden sich allerdings „außerhalb staatlicher Kontrolle“. Vor diesem Hintergrund konnte die EUBAM-Mission, die die Behörden bei der Verbesserung der Sicherheit der Land-, See- und Luftgrenzen unterstützen soll, die Arbeit „nicht in der ursprünglich vorgesehenen Geschwindigkeit aufnehmen“, schreibt die Bundesregierung. Trotz schwieriger Arbeitsumstände seien im Rahmen der Mission bisher etwa 300 libysche Grenzschützer ausgebildet worden. Die gegenwärtige Personalstärke von EUBAM Libyen beziffert die Bundesregierung auf 45 Mitglieder.
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Keine zusätzlichen Rüstungsexporte
Die Bundesregierung will die Artikel sechs und sieben des Waffenhandelsvertrages der Vereinten Nationen bereits anwenden, auch wenn dieser Vertrag völkerrechtlich noch nicht in Kraft getreten ist. Dies schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/633) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/450). Ein Gesetzentwurf mit nationalen Anpassungsregelungen an den UN-Vertrag sei jedoch nicht notwendig. Die Regeln des UN-Vertrages für die Kontrolle von Waffentransfers würden hinter den geltenden deutschen Regelungen im Zusammenhang mit dem Kriegswaffenkontrollgesetz, dem Außenwirtschaftsgesetz und dem Waffengesetz sowie hinter den EU-Regeln zurückbleiben. Weiter heißt es: „Der Vertrag über den Waffenhandel enthält keine Regelungen, die Anlass geben könnten, künftig Genehmigungen zu erteilen, die bisher regelmäßig versagt wurden.“
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Nutzen der "German Food Partnership"
Die Bundesregierung sieht das Subsidiaritätsprinzip bei der entwicklungspoltischen InitiativeGerman Food Partnership (GFP) gewahrt. Wie sie in ihrer Antwort (18/649) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/456) schreibt, werde ein öffentlicher Beitrag nur geleistet, wenn „der private Partner das GFP-Projekt ohne den öffentlichen Partner nicht durchführen würde, das GFP-Projekt nicht gesetzlich erforderlich ist und durch das GFP-Projekt ein angemessener volkswirtschaftlicher, entwicklungspolitischer Nutzen für das Entwicklungsland entsteht, der über den betriebswirtschaftlichen Nutzen des privaten Partners hinausgeht“.

Zu den Partnern aus der Wirtschaft gehören laut Bundesregierung unter anderem BASF SE, Mars GmbH, Bayer CropScience, K+S Kali GmbH, Metro Group, Syngenta, DLG Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft und der Verein der Zuckerindustrie. Die Initiative gliedert sich auf in vier Projekte zur Entwicklung des kleinbäuerlichen Anbaus von Ölsaaten, Kartoffeln und Reis in Afrika und Asien.
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Bali-Konferenz stärkt WTO
Durch die Beschlüsse der 9. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) in Bali ist das multilaterale Handelssystem der WTO nachdrücklich gestärkt worden. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/632) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/446). Die Einigung in Bali sei wichtig gewesen, um Bewegung in die ins Stocken geratene Doha-Welthandelsrunde zu bringen. Dies liege insbesondere auch im Interesse der Entwicklungsländer, um diese weiter in das multilaterale Handelssystem zu integrieren. Von dem Herzstück der Bali-Beschlüsse, dem Abkommen über Handelserleichterungen, würden auch die Entwicklungsländer profitieren. Darüber hinaus seien im Interesse und auf Wunsch der Entwicklungsländer Beschlüsse zum Beispiel zur öffentlichen Lagerhaltung und Nahrungsmittelsicherheit gefasst oder bekräftigt worden. Aus ihrer Sicht könnten Programme zur öffentlichen Lagerhaltung ein Mittel zur Gewährleistung der Nahrungsmittelsicherheit sein, erklärt die Bundesregierung.
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Kein einheitliches Effizienzgesetz
Die Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie wird nicht in Gestalt eines einzigen nationalen Gesetzes erfolgen, sondern in unterschiedlichen Normen. Die Arbeiten in den verschiedenen Bereichen seien unterschiedlich weit fortgeschritten, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/665) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/448).
Der im Rahmen des Energiekonzepts beschlossene Sanierungsfahrplan für den Gebäudebestand soll nach Angaben der Bundesregierung zugleich den Artikel 4 der Energieeffizienzrichtlinie umsetzen. Der Zeitplan soll eingehalten werden.
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Fördermittel für Batteriespeicher
Eine Entscheidung über die Mittelausstattung des Förderprogramms für dezentrale Batteriespeichersysteme in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen kann erst nach Verabschiedung des Bundeshaushalts 2014 erfolgen. Gleiches gelte für die Aufschlüsselung der für das Markteinführungsprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien zur Verfügung stehenden Mittel auf die einzelnen Programmteile, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/630) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/431).

Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Verfasst: Sa 1. Mär 2014, 14:18
von Kopernikus
Es wurde eine Reihe von Beiträgen entfernt, die entweder off topic waren oder aber in den Diskussionsthread gehören: http://politik-forum.eu/viewtopic.php?f=5&t=42209

Kopernikus [MOD]

Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Verfasst: Mo 3. Mär 2014, 11:09
von That's me
Gelöscht, wegen Meckerei!

Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Verfasst: Mo 3. Mär 2014, 11:13
von Olifant
That's me » Mo 3. Mär 2014, 12:09 hat geschrieben:Das kam heute morgen frisch rein:

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Und was hat das mit dem Bundestag zu tun?

Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Verfasst: Mo 3. Mär 2014, 11:17
von Blasphemist
Olifant » Mo 3. Mär 2014, 11:13 hat geschrieben: Und was hat das mit dem Bundestag zu tun?
Wollte ich auch fragen hab mich aber nicht getraut :p

Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Verfasst: Mo 3. Mär 2014, 13:50
von That's me
Kopernikus hat diesen Strang auf meinen Wunsch hin dankenswerter Weise extra hier her verschoben, da hier folgendes gilt:
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=29&t=105
Hier einige Hinweise zum Forum. Das Forum Quellen-Zahlen-Daten[ dient im Gegesatz zu den anderen Subforen nicht der Diskussion, sondern soll den Usern Hilfestellung bei der Diskussion geben....
Es wird aber einen Diskussionsstrang geben in dem User Vorschläge, Links, etc. einbringen können.
Diesen Diskussionsstrang legte ich extra an (Siehe Eingangsbeitrag) und er befindet sich hier:
Diskussionen zu "Aktuelles aus dem Bundestag"

Leider ist dieses Forum nicht moderiert. Ich werde diese Beiträge melden und die Moderatoren entscheiden, ob sie meinem Anliegen eines spamfreien Infostranges entsprechen, oder es laufen lassen.

Ich habe das hier gepostet, weil es zu viele Ukraine Stränge gibt und ich diese Nachrichten aber nicht vorenthalten wollte.
Es ist korrekt, dass dies nicht ausschließlich den Bundestag betrifft, aber Merkel ist die Kanzlerin, somit auch im Bundestag und daher ist dies hier nicht völlig OT:
Ich erwähne gleich, dass es auch vorkommen kann, dass einige Infos, die ich hier hereinstelle, auch mal etwas älter sein können. Nur, falls einer auf die Idee kommt zu meckern, dass der Titel doch Aktualität verspricht.

Einige finden diesen Strang gut, viele bestimmt nicht.
Fakt ist, dass ich diesen Strang nur weiterführe, wenn sich an die Regeln gehalten wird und Bemerkungen und Diskussionen dort stattfinden, wo sie hingehören.

Da es Arbeit macht, die Infos zusammen zu suchen und diesen Thread zu pflegen, nehme ich mir hiermit das Recht heraus, diese Zeit und Arbeit nicht mehr zu investieren, wenn er geschreddert wird und die Intension dieses Strangs - übersichtlich an die aktuellen Informationen zu kommen - nicht mehr gewährleistet ist.
Und nein, das ist keine Erpressung, oder Selbsterhebung, oder was euch sonst noch einfallen mag.
Es ist meine Zeit und meine Arbeit und da darf ich entscheiden, wo ich diese einbringe und ob ich das auch für Leute tue, die das nicht schätzen und ihr keinerlei Respekt gegenüberbringen. Und ja, ich finde es geringschätzend, wenn die nachvollziehbaren Wünsche nach einem diskussionsfreien Infothread nicht respektiert werden.

Zum Spammen ist anderswo genug Platz.
Und zum Diskustieren habe ich eigens ein Thema für euch eröffnet.


TM, die meint, dass es doch wenigstens ein paar spamfreie Informationsstränge geben darf und sollte

Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Verfasst: Mo 3. Mär 2014, 13:59
von Olifant
That's me » Mo 3. Mär 2014, 14:50 hat geschrieben:Kopernikus hat diesen Strang auf meinen Wunsch hin dankenswerter Weise extra hier her verschoben, da hier folgendes gilt:
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=29&t=105 Diesen Diskussionsstrang legte ich extra an (Siehe Eingangsbeitrag) und er befindet sich hier:
Diskussionen zu "Aktuelles aus dem Bundestag"

Leider ist dieses Forum nicht moderiert. Ich werde diese Beiträge melden und die Moderatoren entscheiden, ob sie meinem Anliegen eines spamfreien Infostranges entsprechen, oder es laufen lassen.

Es ist durchaus kein Spam, wenn man darauf hinweist, dass die von Dir eingestellten Beiträge mit der Intention des Threads nichts zu tun haben. Das Presse- und Informationsamt der REGIERUNG ist nunmal etwas anderes als der BUNDESTAG.

Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Verfasst: Mo 3. Mär 2014, 14:19
von That's me
Meine Antwort erfolgt im dafür vorgesehen Tread :p

Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Verfasst: Mo 3. Mär 2014, 15:14
von That's me
Staatsquote in Deutschland niedrig
Die Staatsquote in Deutschland ist im europäischen Vergleich recht niedrig. Mit einer Quote von 44,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegt Deutschland im EU-Vergleich auf dem 15. Platz und zum Teil weit hinter den anderen großen EU-Ländern. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (18/666) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/449) hervorgeht, hatten Griechenland und Dänemark im vergangenen Jahr mit jeweils 58,2 Prozent die höchsten Staatsquoten. Die Staatsquote gibt das Verhältnis der Ausgaben eines Staates zu seinem Bruttoinlandsprodukt in Prozent an.

Nach den Zahlenangaben der Bundesregierung haben auch Finnland (57,9 Prozent), Frankreich (57,1), Belgien (54,1), Schweden (52,7), Österreich (52,1), Italien (51) und Großbritannien (47,2) zum Teil erheblich höhere Staatsquoten als Deutschland. Der Durchschnitt aller 27 EU-Mitgliedsländer wird mit 49,1 Prozent angegeben. Im Jahr 2007 hatte die Staatsquote EU-weit noch bei 45,5 Prozent gelegen.

Dagegen war der Anstieg in Deutschland von 43,5 Prozent im Jahr 2007 auf nunmehr 44,7 Prozent eher moderat. Die Länder mit den ohnehin höchsten Staatsquoten haben im Vergleich zu 2007 auch sehr hohe Steigerungsraten zu verzeichnen wie Griechenland (von 47,5 auf 58,2), Dänemark (von 50,8 auf 58,2), Finnland (von 47,4 auf 57,9). Auch in Frankreich gab es eine deutliche Erhöhung von 52,6 auf 57,1 Prozent. Durch einen Anstieg von 39,2 auf 44,6 Prozent hat Spanien fast die Höhe der deutschen Staatsquote erreicht.

Besonders niedrige Staatsquoten haben Bulgarien (37,5), Rumänien (36,3), Lettland (36,2), Slowakei (36) und Litauen (35,6).

Auch die Steuerquote liegt in Deutschland mit 23,5 Prozent unter dem EU-Durchschnitt von 26,8 Prozent. Andere große EU-Länder wie Frankreich (28,5 Prozent) und Italien (30,3) haben erheblich höhere Steuerquoten als Deutschland.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, gibt die EU-Kommission einer Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen aus Effizienzgründen den Vorzug vor einer Erhöhung der Steuersätze. Es sei angeraten, die Steuerlast vom Faktor Arbeit umzulenken auf die Besteuerung von Verbrauch, Eigentum und Umweltbelastungen.
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Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Verfasst: Do 6. Mär 2014, 17:22
von That's me
Vom 4.3.14
Werbung von V-Leuten
Seitens der Sicherheitsbehörden des Bundes „wurden beziehungsweise werden im Phänomenbereich Rechtsextremismus keine Gefängnisinsassen angesprochen, um als Vertrauenspersonen oder V-Leute geworben zu werden“. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/678) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Anwerbung von Vertrauenspersonen in Gefängnissen“ (18/475).
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Rechenschaftsberichte weiterer Parteien
Die FDP hat im Jahr 2012 bei Einnahmen von gut 34,09 Millionen Euro und Ausgaben von fast 28,76 Millionen Euro einen Überschuss in Höhe von knapp 5,34 Millionen Euro erzielt. Dies geht aus den als Unterrichtung (18/401) durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) vorgelegten Rechenschaftsberichten der „übrigen anspruchsberechtigten Parteien“ hervor. Die Rechenschaftsberichte der fünf im Bundestag vertretenen Parteien CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und CSU für 2012 hatte Lammert bereits in einer vorherigen Unterrichtung (18/400) bekannt gemacht.

An staatlichen Mitteln erhielt die FDP laut Vorlage im Jahr 2012 gut 14,07 Millionen Euro. Spenden von natürlichen Personen bekam die Partei den Angaben zufolge in Höhe von knapp 4,23 Millionen Euro und von juristischen Personen in Höhe von weniger als 1,64 Millionen Euro. Die Zahl ihrer Mitglieder Ende 2012 gibt die FDP mit 58.675 Menschen an.

Bei den Piraten beliefen sich im Jahr 2012 die Einnahmen laut Unterrichtung auf weniger als 2,63 Millionen Euro und die Ausgaben auf knapp 1,82 Millionen Euro, womit die Partei einen Überschuss von gut 807.000 Euro verbuchte. An staatlichen Mittel erhielt sie im Jahr 2012 mehr als 792.000 Euro. Die Spenden natürlicher Personen beliefen sich bei den Piraten auf gut 819.000 Euro und die Spenden juristischer Personen auf fast 36.000 Euro. Die Zahl ihrer Mitglieder Ende 2012 beziffert die Partei auf 25.548.

Bei den Freien Wählern standen im Jahr 2012 Einnahmen in Höhe von mehr als 1,39 Millionen Euro Ausgaben in Höhe von knapp 1,26 Millionen Euro gegenüber, was zu einem Überschuss von weniger als 136.000 Euro führte. Die Freien Wähler verbuchten 2012 laut Bericht staatliche Mittel in Höhe von knapp 585.000 Euro. Die Höhe der Spenden natürlicher Personen geben sie mit weniger als 373.000 Euro an und die Höhe der Spenden juristischer Personen mit knapp 17.000 Euro. Den Freien Wählern gehörten Ende 2012 laut Bericht 4.450 Mitglieder an.

Die NPD kam im Jahr 2012 der Unterrichtung zufolge mit Einnahmen von weniger als 4,3 Millionen Euro und Ausgaben von knapp 2,5 Millionen Euro auf einen Überschuss von fast 1,8 Millionen Euro. Staatliche Mittel erhielt die NPD im Jahr 2012 laut Bericht in Höhe von knapp 1,44 Millionen Euro. Spenden natürlicher Personen erhielt sie in Höhe von gut 754.000 Euro und Spenden juristischer Personen in Höhe von gut 200 Euro. Die Zahl ihrer Mitglieder Ende 2012 beziffert die Partei auf 5.371.

Insgesamt umfasst die Unterrichtung mehr als ein Dutzend Rechenschaftsberichte. Wie es in der Vorlage weiter heißt, haben die Parteien „Rentner“ und „Freie Sachsen“ bisher keinen dem Parteiengesetz entsprechenden Rechenschaftsbericht für 2012 eingereicht.
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Parlamentarier-Treffen zum Fiskalvertrag
Die Delegation des Deutschen Bundestages in der Konferenz gemäß Artikel 13 des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung der Wirtschafts- und Währungsunion hat ihren Bericht über die Tagung am 16. und 17. Oktober 2013 in Wilna (Litauen) als Unterrichtung (18/679) vorgelegt. An der Konferenz nahmen aus Deutschland acht Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie drei Vertreter des Bundesrates teil. Im Abschlussdokument wird unter anderem betont, dass demokratische Kontrolle auf der Ebene stattfinden sollte, auf der Entscheidungen getroffen und umgesetzt werden und dass „den nationalen Parlamenten eine Schlüsselrolle bei der Kontrolle der Umsetzung der entsprechenden politischen Maßnahmen auf nationaler Ebene, der Gewährleistung der Legitimität der Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Europäischen Rat und im Rat und bei der Durchführung der nationalen finanz-, wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen zukommt, während das Europäische

Parlament als Mitgesetzgeber fungiert und die Kontrolle und demokratische Rechenschaftspflicht für die Entscheidungen auf Unionsebene gewährleistet“.
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Vom 5.03.14
Polizeieinsätze im Ausland
171 Beamte von Bundespolizei und Bundeskriminalamt sowie Zoll und Länderpolizeien sind mit Stand vom 24. Februar dieses Jahres an insgesamt 13 Auslandsmissionen beteiligt gewesen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/676) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/469) zu „Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland“ hervor. Danach waren an einer Mission auch 15 zivile nichtpolizeiliche deutsche Experten beteiligt.
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Vereinigungen der Atomlobby
Rund ein Dutzend Einrichtungen, an denen der Bund beteiligt ist, sind Mitglied in Vereinigungen der Atomlobby. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/668) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/464) hervor. Die Abgeordneten hatten darin deutlich gemacht, dass sie die Förderung solcher Vereinigungen mit öffentlichen Geldern für unangebracht halten. Dies gelte verstärkt spätestens seit dem in Deutschland beschlossenen Atomausstieg aufgrund der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima.

In ihrer Antwort listet die Bundesregierung die Mitgliedschaften auf. Danach ist unter anderem das KIT (Karlsruher Institut für Technologie) Mitglied in der Kerntechnische Gesellschaft e. V. (KTG), dem Deutsches Atomforum (DAtF), der VGB PowerTech e. V. und seit 2012 auch bei NUGENIA – Nuclear Generation II & III Association. 2013 ist die Mitgliedschaft in der European Nuclear Education Network (ENEN) Association dazu gekommen. Die GSI (Gesellschaft für Schwerionenforschung mbH) und das HZG (Helmholtz-Zentrum Geesthacht - Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH) sind danach lediglich Mitglied in der Kerntechnischen Gesellschaft e. V. (KTG). Das HMGU (Helmholtz-Zentrum München - Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt GmbH) ist laut der Tabelle bis 31. Dezember 2012 Mitglied bei der Kerntechnischen Gesellschaft gewesen. Das HZB (Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH) gibt an, Mitglied bei der Kerntechnische Gesellschaft e. V. (KTG), beim Deutschen Atomforum (DAtF) und der VGB PowerTech e. V. zu sein.

Zudem wollten die Grünen wissen, welche dieser vom Bund getragenen Einrichtungen welche Projekte im In- oder Ausland im Bereich der Atomkraft seit 2011 gefördert hat. Laut der Antwort hätten die Einrichtungen und Unternehmen gegenüber der Bundesregierung angegeben, außer den Mitgliedsbeiträgen keine Förderungen an die genannten Vereinigungen getätigt zu haben. Die Beitragshöhe solcher Mitgliedschaften variiert demzufolge von jährlichen Beiträgen von wenigen hundert bis zu mehreren tausend Euro. Am teuersten ist die Mitgliedschaft beim Wirtschaftsverband Kernbrennstoff-Kreislauf und Kerntechnik e.V., bei dem die Beitragshöhe derzeit jährlich rund 37.000 Euro beträgt.
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Atomvorhaben in Europa
Russland will bis zum Jahr 2030 insgesamt 21 neue Kernkraftwerksblöcke bauen. Dies habe die russische Regierung im Rahmen des territorialen Energieplanungsprogramms zur Standortverteilung der Kernkraftkapazitäten vom 11. November 2013 bewilligt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/677) auf eine Kleine Anfrage (18/447) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Acht Kernkraftwerke befänden sich bereits im Bau.

Die Grünen hatten sich in ihrer Anfrage nach den aktuellen Atomkraftvorhaben in Europa erkundigt. Da Deutschland von einem atomaren Unfall in Europa ebenfalls betroffen wäre, müsse sich die Bundesregierung nach Ansicht der Fraktion „zu den Vorhaben im Atombereich ausdrücklich positionieren und sich ebenfalls an den grenzüberschreitenden Verfahren wie Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) oder Strategischen Umweltprüfungen (SUP) beteiligen“.

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass sowohl bei der grenzüberschreitenden UVP als auch bei der SUP jeweils die zuständige deutsche Behörde entscheide, ob eine Beteiligung Deutschlands an dem Zulassungsverfahren des anderen Staates erforderlich sei. Die Entscheidung richte sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach Art und Ausmaß der potenziellen Betroffenheit Deutschlands. Bei der Einschätzung der möglichen grenzüberschreitenden Auswirkungen des Vorhabens oder Plans würden vor allem die Angaben des Ursprungsstaats bei der Notifikation des Vorhabens sowie gegebenenfalls sonstige der Behörde vorliegende Erkenntnisse berücksichtigt, heißt es weiter.

Da die Russische Föderation weder Mitgliedstaat der Europäischen Union sei noch Vertragsstaat der Espoo-Konvention, die das UVP-Verfahren regle, bestünden für sie auch keine Rechtspflichten aus diesen Übereinkommen und den einschlägigen EU-Richtlinien, betont die Bundesregierung. Im Einzelfall komme es aber zu einem Informationsaustausch auf freiwilliger Grundlage.

Als Beispiele für Kernkraftwerksneubauten beziehungsweise Kraftwerksausbauten in Europa, bei denen ein grenzüberschreitendes UVP-Verfahren eingeleitet oder inzwischen abgeschlossen worden sei, nennt die Bundesregierung Belgien, Finnland, Niederlande, Ungarn und Tschechien. Unter anderem plane Tschechien aktuell die Errichtung von zwei Kernkraftwerkseinheiten am bestehenden Standort Temelin. Gemäß dem tschechischen Energiekonzept solle die Kernenergie darüber hinaus weiter ausgebaut werden, schreibt die Regierung. Die Bundesregierung habe der Tschechischen Republik Mitte Dezember 2013 mitgeteilt, dass sich Deutschland an dem grenzüberschreitenden Verfahren zum tschechischen Energiekonzept beteiligen möchte.
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Drohnen-Flüge über Bayern
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben bislang noch keine Drohnen-Flüge im Verbindungskorridor zwischen den amerikanischen Truppenübungsplätzen Grafenwöhr und Hohenfels stattgefunden. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (18/533) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/389) mit. Über beiden Truppenübungsplätzen seien Flugbeschränkungsgebiete eingerichtet worden, die von den US-Streitkräften auch für Drohnen-Flüge genutzt werden können. Zwischen den beiden Truppenübungsplätzen existiere ein weiteres Flugbeschränkungsgebiet, dass für den Flug von Drohnen des Typs „Hunter“ genutzt werden soll. Das entsprechende flugbetriebliche Verfahren dazu sei Ende Juni 2013 abgeschlossen worden, das technische Genehmigungsverfahren allerdings noch nicht. Nach Regierungsgaben sind die in Deutschland stationierten „Hunter“-Drohnen ausschließlich mit optischer Aufklärungstechnik ausgestattet.
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Löschung von Kinderpornos
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat im Jahr 2012 die Löschung von rund 5.500 kinderpornographischen Präsentationen im Internet in die Wege geleitet. Dies geht aus einer von der Regierung vorgelegten Unterrichtung (18/688) des Bundestags hervor. Nach dieser Übersicht wurden 75 Prozent dieser Angebote im Ausland ins Netz gestellt, bei einem Viertel der Fälle geschah dies im Inland. Insgesamt wurden laut der Unterrichtung 2012 vom BKA etwa 6.200 Hinweise auf solche Internet-Seiten bearbeitet. In rund 550 Fällen hätten die Urheber kinderpornographischer Internet-Präsentationen nicht ermittelt werden können. In etwa 150 Fällen hätten Hinweise aus rechtlichen Gründen nicht an einen ausländischen Kooperationspartner weitergeleitet werden können – dabei handele es sich in der Regel um Staaten, in denen für Sexualdelikte die Todesstrafe verhängt werde. Nach Einschätzung der Regierung funktioniert die Löschung kinderpornographischer Inhalte im Netz sehr gut, im Inland dauere dies im Schnitt zwei Tage, dies sei ein „gutes Ergebnis“. Parallel zur Löschung, zu der die jeweiligen Provider aufgefordert werden, leitet das BKA in Deutschland auch die für die Strafverfolgung erforderlichen Schritte ein. In der Unterrichtung weist die Regierung darauf hin, dass Löschungsaktionen im Ausland länger dauerten, da dort die zuständigen Stellen Zeit für die inhaltliche Prüfung der betreffenden Internet-Präsentationen, zur Feststellung des Serverstandorts und zur Einleitung der Strafverfolgung benötigten. Seine Erkenntnisse übermittelt das BKA über das Interpol-Netzwerk an ausländische Behörden, heißt es in der Dokumentation. Wie in der Übersicht erläutert wird, arbeitet das BKA mit Kooperationspartnern zusammen, etwa mit Beschwerdestellen. Letztlich entscheide das BKA, ob ein Hinweis als „kinderpornographisch“ einzuordnen sei.
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Kaum Ausweichverkehr wegen Lkw-Maut
Nach der Einführung der Lkw-Maut auf vier- und mehrstreifigen Bundesstraßen sind in der Mehrzahl der Strecken keine signifikanten Verkehrsverlagerungen aufgetreten. Dies geht aus dem Bericht über Verkehrsverlagerungen auf das nachgeordnete Straßennetz infolge der Einführung der Lkw-Maut auf Bundesstraßen hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung (18/689) vorgelegt hat.

Gab es signifikante Rückgänge an den Bundesstraßen mit Lkw-Maut, so führten diese nur in Ausnahmefällen zu einer Weiterverlagerung auf nachgeordnete Straßen, heißt es weiter. Wegen der erheblichen Zeitverluste seien die mautfreien Bundes- und Landesstraßen keine „wirkliche Alternative“ für den schweren Lkw-Verkehr.
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Vom 6.03.14

Lehren aus der NSU-Affäre
Eine effektivere Kooperation zwischen den diversen Sicherheitsbehörden, erweiterte Kompetenzen für den Generalbundesanwalt, eine Aufwertung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), striktere Regelungen für V-Leute, eine Stärkung der interkulturellen Kompetenz bei Polizei und Geheimdiensten, die nachhaltige Finanzierung von Programmen zur zivilgesellschaftlichen Demokratieförderung: Diese Maßnahmen gehören zu den zentralen Konsequenzen, welche die Regierung aus dem Versagen der Sicherheitsinstanzen bei der Mordserie ziehen will, die dem sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) angelastet wird. Die geplanten Neuerungen werden in dem als Unterrichtung (18/710) vorliegenden Bericht der Regierung über die Umsetzung der Forderungen des Bundestags-Untersuchungsausschusses aufgeführt, der in der vergangenen Legislaturperiode Fehlgriffe und Pannen bei den erfolglosen Ermittlungen zu der Erschießung von neun türkisch- oder griechischstämmigen Kleinunternehmern und einer deutschen Polizistin durchleuchten sollte. In dem Bericht über diese Bestandsaufnahme heißt es besonders im Blick auf den Verfassungsschutz, künftig solle die Devise „Offenheit statt Schlapphutkultur“ gelten.

Der Untersuchungsausschuss hatte angesichts des Desasters der NSU-Affäre fast 50 Schlussfolgerungen präsentiert, deren Realisierung ein staatliches Versagen wie bei der gescheiterten Aufklärung der Mordserie künftig verhindern soll. Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet, diese Empfehlungen in die Tat umzusetzen.

In der Unterrichtung weist die Regierung darauf hin, dass bereits nach dem Auffliegen des NSU im Herbst 2011 viele Neuerungen angepackt worden seien, um besonders die Kommunikation und den Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden zu verbessern sowie eine effektivere Zusammenarbeit der verschiedenen nachrichtendienstlichen und polizeilichen Instanzen zu ermöglichen. „Herzstück“ der bisher getroffenen Maßnahmen sei die Einrichtung des Gemeinsamen Abwehrzentrums Rechtsextremismus/-terrorismus im Dezember 2011, das im November 2012 zum Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum erweitert worden sei. Auf der Basis der bislang eingeleiteten Schritte wolle man den Reformprozess „konsequent fortsetzen“.

Zu den Kernelementen der geplanten Änderungen gehört eine Ausweitung der Befugnisse des Generalbundesanwalts, der bei gravierenden Staatsschutzdelikten die Zuständigkeit leichter an sich ziehen können soll. Können sich bei länderübergreifenden Fällen die Staatsanwaltschaften nicht über die Federführung bei den Ermittlungen zu einigen, soll dies künftig der Generalbundesanwalt entscheiden. Bei der konkreten Strafzumessung im Zuge von Verurteilungen sollen, wie es in der Unterrichtung heißt, in Zukunft fremdenfeindliche Motive berücksichtigt werden.

Avisiert ist von der Regierung außerdem eine Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes, um die zentrale Stellung des BfV innerhalb des Verbunds der Ämter auf Länder- und Bundesebene zu stärken. Ausgebaut werden soll die Fähigkeit der Nachrichtendienste zur adäquaten Auswertung eingehender Informationen. Laut Unterrichtung werden auch die Vorgaben zur Aktenvernichtung präziser formuliert. Die Regeln zu Auswahl und Einsatz von V-Leuten sollen neu gefasst werden, bei denen der Quellenschutz nicht absolut sein dürfe. Geplant ist, die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste zu intensivieren.

Großes Gewicht will die Regierung zudem auf die Steigerung der „interkulturellen Kompetenz“ bei Polizei, Justiz und Nachrichtendiensten legen. Dies soll sich vor allem in der Aus- und Fortbildung niederschlagen.

Die Stärkung der Demokratieförderung und des zivilgesellschaftlichen Engagements bezeichnet die Regierung als „besonderes Anliegen“. Zur „Verstetigung der Extremismusprävention“ wird in der Unterrichtung eine „dauerhafte Finanzierung“ entsprechender Programme angekündigt.

Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Verfasst: Fr 7. Mär 2014, 14:41
von That's me
Vom 7.3.14
BKA-Zeugenschutz und NSU-Prozess
Um das Zeugenschutzprogramm des Bundeskriminalamtes (BKA) und die „Begleitung von Angeklagten zu Treffen mit Zeuginnen und Zeugen im NSU-Komplex“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/682) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/435). Wie die Fragesteller darin ausführen, ist im Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) München gegen Beate Zschäpe und andere am 12. November 2013 die Zeugin S. Sch. gehört worden. Die Zeugin schilderte laut Vorlage ein Treffen mit dem Angeklagten H. G. im Jahr 2012, „das direkt nach der Entlassung von H. G. aus der Untersuchungshaft stattgefunden habe“. G., der sich zu diesem Zeitpunkt schon im Zeugenschutzprogramm des BKA befunden habe, „sei von BKA-Beamten des Zeugenschutzprogramms zu dem Treffen gebracht und auch wieder abgeholt worden“, heißt es in der Kleinen Anfrage weiter.

Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort darlegt, sind ihr „keine Treffen von H. G. mit Beschuldigten, Verdächtigen oder Zeugen im NSU-Prozess vor dem OLG München oder weiteren Verfahren nach § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) im Rahmen der Ermittlungen der Bundesanwaltschaft im NSU-Komplex bekannt, zu denen jener von Beamten des BKA-Zeugenschutzprogramms begleitet wurde“. Das von den Fragestellern erwähnte Treffen von H. G. nach dessen Haftentlassung mit S. Sch. und ihrem Ehemann habe nicht im Beisein und nicht mit Einverständnis der Zeugenschutzdienststelle des BKA stattgefunden. Vielmehr habe sich H. G. nach Auskunft des BKA am Tag seiner Haftentlassung „entgegen einer zuvor getroffenen telefonischen Absprache und vor seiner Aufnahme durch die Beamten der BKA-Zeugenschutzdienststelle“ auf eigene Initiative mit dem Ehepaar Sch. getroffen. H. G. habe sich demnach zum Zeitpunkt des Treffens noch nicht in der Obhut des Zeugenschutzes des BKA befunden.

Wie die Regierung weiter schreibt, haben nach ihrer Kenntnis „Treffen des Angeklagten C. S. mit Personen, die als Zeuginnen und Zeugen im NSU-Prozess vor dem OLG München infrage kommen, stattgefunden, zu denen C. S. von Beamten des BKA-Zeugenschutzes begleitet wurde“. Um „die Zeugenschutzmaßnahmen für C. S. und damit dessen Leben und körperliche Unversehrtheit sowie Leben und körperliche Unversehrtheit von dessen Kontaktpersonen und den weiteren Verlauf des Strafverfahrens und der Ermittlungen im NSU-Fall nicht zu gefährden“, könnten jedoch keine Angaben zu den betreffenden Personen und ihrem Verhältnis zum Beschuldigten noch zu Ort, Datum und Häufigkeit der Zusammenkünfte gemacht werden.
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Parlamentarisches Fragerecht
Der Bundesregierung sind keine Klagen von Behörden über einen Missbrauch des parlamentarischen Fragerechts bekannt. Dies schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/684) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/518). Danach sind der Bundesregierung auch „seitens der Sicherheitsbehörden keine Irritationen oder Empörungen zum Umgang der Fraktion Die Linke im Zusammenhang mit ihren Auskünften bekannt“. Ferner hat die Regierung laut Vorlage „keine Erkenntnisse über die Verwendung von Informationen aus ihren Antworten auf parlamentarische Fragen für die Vorbereitung und Durchführung konkreter Straftaten“

Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Verfasst: Fr 7. Mär 2014, 15:10
von Sal Paradise
Sehe ich das richtig, dass in diesen Strang selektiv Pressemitteilungen ohne eigene Statements eingestellt werden?

Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Verfasst: Fr 7. Mär 2014, 15:18
von Blasphemist
Linke fragt nach Kooperationen mit FBI

Inneres/Kleine Anfrage - 07.03.2014



Berlin: (hib/STO) „Kooperationen von Europol und Interpol mit dem US-amerikanischen FBI“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/695). Darin erkundigen sich die Abgeordneten unter anderem danach, welche Abkommen die EU-Polizeiagentur Europol nach Kenntnis der Bundesregierung mit US-amerikanischen Polizeibehörden geschlossen hat.

Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Verfasst: Di 11. Mär 2014, 16:41
von That's me
Vom 10. und 11.3.14
Ergänzung zum Thema Zwangsverrentung
Zu einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/33) über das Thema Zwangsverrentung hat die Bundesregierung nachträglich einige ergänzende Antworten (18/681) zur Verfügung gestellt. In ihrer ersten Antwort (18/152) hatte die Regierung erklärt, es bestehe grundsätzlich die Pflicht, eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen wie etwa die Vollendung des 63. Lebensjahres.

Auch nach Vollendung des 63. Lebensjahres müssten Leistungsberechtigte jedoch eine Altersrente nicht vorzeitig in Anspruch nehmen, wenn dies „unbillig“ wäre. Dies sei dann der Fall, wenn es sich um sogenannte Aufstocker handele, die neben einem gering bezahlten Job auch noch Arbeitslosengeld bekämen, wenn die Betroffenen in nächster Zeit (drei Monate) eine abschlagsfreie Rente bezögen oder glaubhaft darlegen könnten, dass sie demnächst eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.

Mit diesen Ausnahmen werde sichergestellt, dass Erwerbstätige nicht vorzeitig aus dem Arbeitsmarkt herausgedrängt würden, schrieb die Regierung in ihrer ersten Antwort auf die Kleine Anfrage. Die fortgesetzte und verlängerte Beschäftigung Älterer werde damit als wesentliches Element moderner Beschäftigungspolitik im Sozialgesetzbuch II anerkannt. Zudem werde darauf hingewiesen, dass auch während des Rentenbezugs eine Jobaufnahme möglich sei.

"Doping-Studie ist von hoher Relevanz"
Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Studie „Doping in Deutschland von 1950 bis heute aus historisch-soziologischer Sicht im Kontext ethischer Legitimation“ sowohl politisch als auch gesellschaftlich von hoher Relevanz. Das geht aus der Antwort (18/683)
auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/517) hervor. Eine umfassende Aufarbeitung der Dopinghistorie in Ost- wie in Westdeutschland sei aus Sicht der Repression und der Prävention für die Dopingbekämpfung wichtig, heißt es weiter. Dies beträfe insbesondere die mit dem Projekt bezweckte Erkenntnis über strukturelle Zusammenhänge, die zum Einsatz von Dopingmitteln beigetragen hätten.

In der Antwort macht die Bundesregierung deutlich, dass es aus ihrer Sicht in der Bundesrepublik Deutschland kein „Staatsdoping“ gegeben hat. In der DDR hingegen habe es mit dem „Staatsplanthema 14.25“ einen planmäßig organisierten Aufbau eines staatlichen Dopingsystems gegeben. Zugleich spricht die Regierung von einer „Unterstellung“, wenn die Linksfraktion in ihrer Fragestellung davon ausgeht, dass in der Bundesrepublik in der Vergangenheit Forschungsprojekte staatlich gefördert worden seien, die darauf ausgerichtet gewesen seien, Medikamente und Substanzen auf ihre leistungssteigernde Wirkung hin zu untersuchen, um diese anschließend im Falle der festgestellten Eignung gezielt zum Zwecke des Dopings im Spitzensport einzusetzen. Zutreffend sei hingegen, „dass Forschungsprojekte des Bundesinstituts für Sportwissenschaften (BISp) und des Bundesinnenministeriums (BMI) im Rahmen einer Dopingprävention gefördert worden sind und nicht auf eine anwendungsorientierte Forschung hin ausgerichtet gewesen sind“.

Auf die Frage der Linksfraktion eingehend, ob aus Regierungssicht eine Fortsetzung der Studie über den Zeitabschnitt 1990 bis heute erforderlich ist, wird in der Antwort darauf verwiesen, dass die mit dem Projekt befasste Arbeitsgruppe der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster – anders als das ebenfalls am Projekt beteiligte Forscherteam der Humboldt-Universität Berlin – auch den Zeitraum von 1990 bis 2007 untersucht habe. Ob es einen fortbestehenden Forschungsbedarf gibt, kann nach Aussage der Bundesregierung erst dann belastbar eingeschätzt werden, wenn die laufenden wissenschaftlichen Arbeiten und die Abschlussberichte der vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) eingesetzten sogenannten Steiner-Kommission und der „Evaluierungskommission Freiburger Sportmedizin“ vorliegen.

Dass das Forschungsprojekt innerhalb der vorgesehenen Dauer von drei Jahren nicht vollumfassend bearbeitet wurde, ist aus Sicht der Bundesregierung nicht auf finanzielle Gründe zurückzuführen. Beide Forschungsgruppen hätten dem Finanzierungskonzept des BISp über 450.000 Euro, verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren, zugestimmt. Zudem seien Nachfinanzierungsanträge beider Forschergruppen in den Jahren 2010 und 2011 bewilligt worden. Anders als die Forschergruppe aus Münster haben nach Regierungsangaben die Berliner Forscher eine im Jahr 2012 vom BISp angebotene erneute Nachfinanzierung in Höhe von 25.000 Euro jedoch nicht beantragt.

Versicherung gegen Elementarschäden
Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Für einen besseren Versicherungsschutz bei Hausbesitzern im Falle von Elementarschäden wie Hochwasser macht sich die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/687) stark. Die Fraktion will von der Regierung u. a. wissen, ob sie die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden erwägt und welche Kostensteigerungen in einem solchen Fall auf Hauseigentümer zukommen würden.

Beim Hochwasser 2013 habe sich gezeigt, heißt es in der Anfrage, dass die Versicherungsquote gegen Elementarschäden zu gering sei und deshalb Bund wie Länder bei der Schadensregulierung massive Hilfen hätten leisten müssen. Wegen der Zunahme von Extremwetterereignissen im Zuge der globalen Erwärmung würden in den nächsten Jahren Flutschäden häufiger und intensiver auftreten, prognostiziert die Oppositionspartei. Die Linke erwähnt Medienberichte, wonach die Allianz 15.000 Hausbesitzern in Ostdeutschland eine Änderungskündigung zu den von dem Konzern übernommenen DDR-Gebäudeversicherungen zugestellt habe. In den modifizierten Verträgen würden Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen erhöht. Die Fraktion verweist auf Befürchtungen von Verbraucherschützern, dass Hauseigentümer in der Hochwasser-Risikozone 4 gar keine Möglichkeit mehr bekommen könnten, eine Versicherung gegen Elementarschäden abzuschließen. Auch angesichts der finanziellen Lage vieler Hausbesitzer in Ostdeutschland seien dort teure Versicherungen gegen Elementarschäden seltener.

Die Linke will von der Regierung u. a. wissen, welche „Ausstattungsdichte“ bei solchen Versicherungen in den einzelnen Bundesländern existiert. Die Regierung soll darlegen, ob sie die Notwendigkeit sieht, die Zahl dieser Versicherungen zu erhöhen – und dies insbesondere in Ostdeutschland. „Welche Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang geplant?“, lautet eine Frage. Stellung nehmen soll die Regierung auch zu der Kündigung der alten DDR-Gebäudeversicherungen durch die Allianz. Die Fraktion zitiert Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff mit der Kritik, Aktionen wie das Vorgehen des Konzerns richteten sich gegen die Bemühungen der Landesregierung, mehr potenzielle Flutopfer zum Abschluss von Versicherungen gegen Elementarschäden zu bewegen.

Lage in Fukushima und Tschernobyl
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Anhörung

Die aktuelle Lage im japanischen Fukushima sowie im ukrainischen Tschernobyl ist am Mittwoch, 19. März, Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Zu der Veranstaltung, die um 10.30 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Anhörungssaal 3.101 stattfindet, werden als Sachverständige der Professor der Arkhangelsk Arctic State University, Vladimir Kuznetsov, und der frühere japanische Premierminister (von 2010 bis 2011), Naoto Kan, erwartet. Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses (umweltausschuss@bundestag.de) mit Namen und Geburtsdatum anzumelden und ihren Personalausweis mitzubringen.

Die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl am 26. April 1986 gilt als bislang schwerster Unfall in einem Atomkraftwerk. Am 26. April 2012 wurde der Grundstein für einen neuen, rund 1,5 Milliarden Euro Sarkophag von Reaktor 4 gelegt.

Im März 2011 kam es nach einem schweren Erdbeben und einem Tsunami in gleich vier Reaktoren des japanischen Atomkraftwerks Fukushima zu einer katastrophalen Unfallserie. Alle vier Reaktoren wurden zerstört, die übrigen Reaktoren stillgelegt. Die Entsorgungsarbeiten werden voraussichtlich 30 bis 40 Jahre dauern.

1.430 GIZ-Mitarbeiter jetzt steuerpflichtig
Seit dem 1. Januar 2014 sind 1.430 Mitarbeiter der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) steuerpflichtig. Von der Besteuerung seien Mitarbeiter in 122 Ländern betroffen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/692) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/522).

Nach Angaben der Bundesregierung ist es in der Entwicklungszusammenarbeit weltweit üblich, dass die Partnerländer auf die Leistungen der Geber keine Steuern und Abgaben erheben. In den geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen hätten sich die Partnerländer verpflichtet, keine Steuern und Abgaben zu erheben. „Dies schließt die Besteuerung der Gehälter von entsandten Arbeitnehmern und Entwicklungshelfern, die aus deutschen Steuermitteln finanziert werden, durch die Entwicklungsländer aus“, schreibt die Regierung.

Zwar würden Arbeitseinkommen für eine im Ausland erbrachte Tätigkeit in der Regel nicht zu den inländischen Einkünften zählen, steuerpflichtige inländische Einkünfte würden aber vorliegen, wenn das Gehalt aus einer inländischen öffentlichen Kasse gezahlt werde. Dazu schreibt die Regierung: „Hinsichtlich der Auslegung des Begriffs öffentliche Kasse bestand allerdings Rechtsunsicherheit.“ Diese Rechtsfragen seien mit den Ländern erörtert und das Ergebnis sei dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mitgeteilt worden.

Ein System einer „Keinmalbesteuerung“ sei nicht installiert gewesen, schreibt die Regierung, die außerdem darauf hinweist, es sei nicht um eine bestimmte „Steuerpraxis“ gegangen, sondern um steuerrechtliche Auslegungsfragen. Diese seien geklärt worden.

Mehrfach vergebene Steuernummern
Finanzen/Kleine Anfrage
Für Probleme bei den Steuer-Identifikationsnummern interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/712).
Die Bundesregierung soll angeben, wie viele Steuer-Identifikationsnummern bisher gebildet wurden und wie viele dieser Nummern stillgelegt wurden, nachdem sich herausgestellt hatte, dass sie doppelt vergeben worden waren. Gefragt wird auch danach, was unternommen wurde, um das Problem der doppelten Nummernvergabe zu beheben. Darüber hinaus soll die Bundesregierung angeben, welche Kenntnisse sie über fehlerhafte Zusammenführungen von Steuer-Identifikationsnummern und den den Elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmalen (ELStAM) zugrundeliegenden Abzugsmerkmalen hat. Weiterhin geht es um die Frage, ob Arbeitgeber von der Anwendung falscher ELStAM-Daten Abstand nehmen können und wie viele Steuerpflichtige sich mit Bitte um Korrektur ihrer Daten an die Behörden gewandt haben. Im Vorwort zur Kleinen Anfrage berichtet die Fraktion, zum 1. Dezember 2013 habe es über 164.000 Hinweise auf mögliche Mehrfachvergaben gegeben.

Daten-Weitergabe im Fall Edathy
Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) „Rechtslage hinsichtlich der Weitergabe von personenbezogenen Daten im Fall ,Edathy‘“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/731). Darin erkundigen sich die Abgeordneten nach der Rechtsgrundlage für die Übermittlung von personenbezogenen Informationen über Sebastian Edathy aus dem Bundeskriminalamt an das Bundesinnenministerium. Auch fragen sie nach der Rechtsgrundlage für die Übermittlung von personenbezogenen Informationen durch den früheren Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) an den SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel. Ferner will die Fraktion unter anderem wissen, ob der Bundesregierung bekannt ist, mit welcher Zielrichtung Friedrich „die Information an Funktionsträger der SPD weitergab“ und welche diese gegebenenfalls im Einzelnen war.

Grüne sehen "offene Fragen" im Fall Edathy
Inneres/Kleine Anfrage
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf weitere Aufklärung in der Affäre Edathy. Aus ihrer Sicht seien auch nach den „bisherigen tatsächlichen und rechtlichen Erhebungen zweier Sitzungen des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 19. Februar 2014 sowie vom 21. Februar 2014 eine Reihe von Fragen offengeblieben oder zumindest nicht hinreichend präzise und umfassend beantwortet worden“, schreibt die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (18/713).
Unter anderem müsse „die lange Auswertungszeit des Projekts Spade von zwei Jahren in einem so brisanten Bereich wie der Kinderpornographie“ kritisch hinterfragt werden.

In der Vorlage erkundigen sich die Abgeordneten danach, welche Mitglieder der Bundesregierung sowie deren Mitarbeiter zu welchem konkreten Zeitpunkt erstmalig von dem Namen Sebastian Edathy im Zusammenhang mit möglichen polizeilichen beziehungsweise staatsanwaltlichen Ermittlungen erfahren haben. Auch wollen sie wissen, ob es nach der Hausdurchsuchung bei Edathy Presseanfragen beim Bundesinnenministerium oder -minister, seinen Staatsekretären oder beim Bundeskriminalamt (BKA) direkt gab, ab wann sie über Ermittlungen gegen Edathy informiert waren. Beantwortet haben will die Fraktion zudem die Frage, ob es sich „bei der für die Daten aus der Operation Spade vom BKA in Anspruch genommenen zwei Jahre um die im Vergleich mit anderen Fällen der zurückliegenden Jahre typische Dauer der Aufbereitung der Daten von Verdächtigen der Kinderpornographie“ handelt. Ferner fragen die Abgeordneten unter anderem, ob das BKA nicht habe annehmen müssen, „dass bei Teilen der insgesamt 800 Tatverdächtigen Gefahr im Verzug war, so dass ein Sofort-Scan der Daten hätte erfolgen müssen“.

Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Verfasst: Mi 12. Mär 2014, 20:38
von That's me
Heute war mal wieder extrem viel los im BT. Obwohl ich viel aussortiert habe, gibt es dennoch recht viel Infos, die evtl. von Interesse sein könnten.
12.3.14

"Gladio" unter nationaler Regie
Die verschiedenen Stay-behind-Organisationen der NATO-Mitgliedstaaten sind nicht der NATO unterstellt gewesen, sondern haben in nationaler Verantwortung agiert. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/701) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/524).

Darin führten die Abgeordneten aus, die „Geschichte der von der NATO aufgebauten geheimen ,Stay-behind‘-Organisation (Gladio)“ bleibe „bis heute in weiten Teilen unaufgedeckt“. Bekannt sei, „dass sie sich während des Kalten Krieges auf subversive Maßnahmen gegen eine potenzielle Besetzung durch die Warschauer-Vertrags-Staaten vorbereitet hatte“. Überall in Europa seien Geheimdepots mit Waffen, Funkgeräten und Kartenmaterial angelegt worden.

Der Antwort zufolge ist die Bundesregierung „im Wesentlichen seit Beginn der Auflösung der Stay-behind-Organisation des Bundesnachrichtendienstes (BND) um Offenlegung der Tätigkeit dieser Organisation bemüht“. Seit den 1990er-Jahren seien mehrere parlamentarische Anfragen „im Bestreben nach Transparenz“ beantwortet worden. Auch die historische Forschung habe sich mit Unterstützung der Bundesregierung der Aufarbeitung dieses Themenkomplexes angenommen.

Die Erforschung historischer Sachverhalte sei nicht Aufgabe der Bundesregierung, heißt es in der Antwort weiter. Zu verweisen sei „an dieser Stelle auf die Arbeiten der Unabhängigen Historikerkommission zur Erforschung der Frühgeschichte des BND, die aus dem Etat des BND finanziert wird“. Diese befasse sich unter anderem auch mit der Stay-behind-Thematik und werte die einschlägigen Unterlagen aus.

Die Bundesregierung weist in der Vorlage zugleich darauf hin, dass die Altaktenbestände des BND noch nicht vollständig erschlossen seien und „daher im Zuge der fortschreitenden Erschließung dieser Bestände in Zukunft weitere einschlägige Unterlagen gefunden werden könnten“.

Anhalten "nicht kooperativer" Autos
Die Entwicklung technischer Anwendungen zum Anhalten von „nicht kooperativen Fahrzeugen“ ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/706) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/542).

Wie die Bundesregierung darin ausführt, gibt es grundsätzlich ein Interesse für die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung, entsprechende Systeme unter Beachtung der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zu entwickeln.

Den Fragestellern zufolge unterstützt die Europäische Union Forschungen zu Möglichkeiten des Anhaltens von „nicht kooperativen Fahrzeugen“. Das Projekt trage den Titel „Safe control of non cooperative vehicles through electromagnetic means“ (Savelec) und wolle „bis zum Jahr 2015 Anwendungen entwickeln, um mit künstlich erzeugten elektromagnetischen Impulsen (EMP) oder Mikrowellen (HPM) die in der Nähe befindliche Elektronik von Fahrzeugen oder Schiffen zu blockieren oder sogar zu zerstören“.

Laut Bundesregierung wird das Projekt Savelec im Rahmen der Sicherheitsforschung des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms gefördert. Das Projekt beschäftige sich mit der sicheren Kontrolle nicht kooperativer Fahrzeuge durch elektromagnetischen Einfluss auf die Fahrzeugtechnik, schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Darin verweist sie zugleich darauf, dass weitere Informationen zu Savelec in der Projektdatenbank der Europäischen Kommission (Cordis) enthalten seien.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, befasst sich das Bundeskriminalamt (BKA) auch mit der polizeilichen Nutzung und der möglichen Wechselwirkung auf technische Geräte von Hochfrequenztechnik. Im Jahr 2006 sei bei der Firma Diehl BGT Defence ein Gerät zum Stoppen von Fahrzeugen in Augenschein genommen worden. Eine praktische Erprobung im BKA sei nicht erfolgt.

Die Wehrtechnische Dienststelle für Informationstechnologie und Elektronik des Bundesverteidigungsministeriums ist der Bundesregierung zufolge „im Rahmen von Forschung und Technologie mit dem Anhalten von (nicht kooperativen) Fahrzeugen durch hochenergetische Mikrowellen (HPM) befasst“. In den laufenden Untersuchungen würden unterschiedliche komplexe Systeme mit HPM bestrahlt. In diesem Rahmen seien auch Untersuchungen mit Impulsen aus verschiedenen HPM-Quellen auf stehende Fahrzeuge durchgeführt worden. Im Fokus standen laut Antwort insbesondere die Auswirkungen auf Fahrzeugsteuergeräte, Energieversorgungen und Kommunikationsmittel. In diesem Technologiebereich bestünden Kontakte zur Firma Diehl BGT Defence.

Abhören von Daten von Smartphone-Apps
Alle Daten, die von Smartphone-Apps unverschlüsselt oder unsicher verschlüsselt übertragen werden, können laut Bundesregierung „grundsätzlich inhaltlich erschlossen werden“. Dies sei jedem möglich, der unmittelbaren Zugriff auf die Übertragungswege hat und über die entsprechende Erfassungstechnik verfügt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/707) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/540). Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, was der Bundesregierung über Möglichkeiten bekannt ist, „Daten, die von Smartphone-Apps übertragen werden und die persönliche Informationen enthalten, abzuhören“.

Bundeswehreinsätze in Inland
Die Bundeswehr hat im vierten Quartal des Jahres 2013 insgesamt 14 Unterstützungsleistungen im Rahmen der Amtshilfe erbracht. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/664) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/470) mit. In sieben Fällen habe es sich um Sanitätseinsätze im Rahmen protokollarischer Anlässe oberster Bundesbehörden und Verfassungsorgane gehandelt. Nach Regierungsangaben hat die Bundeswehr im gleichen Zeitraum zudem sechs Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter erbracht.
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Entschädigung für Flugpassagiere
Fraktionsübergreifend auf Widerstand stießen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Pläne der EU-Kommission, Passagieren bei Flügen innerhalb der EU erst im Fall von mindestens fünfstündigen und nicht wie bislang schon nach dreistündigen Verspätungen das Recht auf Entschädigung zuzugestehen. Bei der Beratung entsprechender Brüsseler Dokumente unter den Aktenzeichen KOM(2013)130 und Ratsdok.-Nr. 7615/13 bezeichneten Sprecher von SPD, Linken und Grünen am Mittwoch dieses Vorhaben als „massive Verschlechterung“ für Verbraucher. Auch seitens der Unionsfraktion wurden solche Vorbehalte laut, aus deren Sicht die schwierige Durchsetzung der Fluggastrechte gegenüber den Airlines die „Hauptbaustelle“ des EU-Projekts ist.

Die Pläne zur Neuregelung der Passagierrechte bei Flugverspätungen oder bei der Annullierung von Verbindungen werden derzeit zwischen der Brüsseler Kommission, dem EU-Ministerrat als dem Organ der Regierungen, dem EU-Parlament und den nationalen Volksvertretungen strittig diskutiert. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs haben Fluggäste Anspruch auf Ausgleichszahlungen bis zu 600 Euro, wenn sich ein Flug um mindestens drei Stunden verzögert. Die Brüsseler Kommission strebt nun eine Verspätung von fünf Stunden bei Flügen innerhalb der EU als Voraussetzung für das Recht von Passagieren auf finanzielle Kompensation an, bei längeren Strecken außerhalb der EU sollen je nach Entfernung Fristen von neun und zwölf Stunden gelten. Die Kommission rechtfertigt diese Erleichterung für Airlines mit dem Hinweis auf zusätzliche Belastungen, die den Fluglinien anderweitig entstünden – etwa durch die Pflicht, Betreuungsleistungen wie Essen und Trinken am Airport schon bei zweistündigen Verspätungen zu gewährleisten, oder durch die Auflage, anders als bisher Passagieren auch dann den gebuchten Rückflug zu garantieren, wenn sie zuvor den Hinflug nicht angetreten haben.

Teile des Brüsseler Vorhabens stießen im Ausschuss auf Zustimmung. Dazu gehören etwa die Ausdehnung von Betreuungsleistungen am Airport oder eine bessere Durchsetzung von Fluggastrechten gegenüber Fluglinien, beispielsweise durch die Einrichtung von Schlichtungsstellen in allen EU-Staaten. Begrüßt wurde im Prinzip auch die engere Definition der „außergewöhnlichen Umstände“, die etwa im Fall von schlechtem Wetter oder von Streiks die Airlines von Entschädigungszahlungen entbinden,. Allerdings wurde in der Debatte kritisiert, dass „technische Mängel“ an Flugzeugen als Grund für die Freistellung von Ausgleichsleistungen unklar gefasst seien und deshalb sehr weitgehend interpretiert werden könnten.

Im Blick auf den zentralen Punkt der Verspätungsdauer als Voraussetzung für Kompensationszahlungen an Passagiere weisen aus Sicht der Fraktionen die jüngst vom EU-Parlament erhobenen Forderungen im Kern in die „richtige Richtung“. Nach dem Willen der EU-Abgeordneten sollen Passagiere im Fall eines dreistündigen Verzugs bei Flügen bis 1500 Kilometer Entfernung Anspruch auf 300 Euro und bei Strecken bis 3500 Kilometer auf 400 Euro haben, bei Linien über 3500 Kilometer sollen es bei siebenstündigen Verzögerungen 600 Euro sein. Wird eine Verbindung ganz gestrichen, müssen nach den Plänen der EU-Kommission die Fluggesellschaften nur bis zu drei Übernachtungen finanzieren oder pro Nacht 100 Euro zahlen. Die Vorschläge des EU-Parlaments sehen hingegen großzügigere Regelungen für Passagiere vor.

Seitens der Regierung hieß es im Ausschuss, Berlin wolle den Schutz der Fluggastrechte auf einem „insgesamt hohen Niveau“ halten. Deutschland befinde sich im EU-Ministerrat jedoch in einer schwierigen Verhandlungsposition, da das Vorhaben der Kommission bei den Mitgliedsstaaten eine breite Unterstützung finde.
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Gröhe will Hebammen schnell helfen
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will die Versicherungsprobleme der freiberuflichen Hebammen rasch lösen und damit eine flächendeckende Geburtenhilfe in Deutschland langfristig gewährleisten. Bei seinem Antrittsbesuch im Gesundheitsausschuss sagte der Minister am Mittwoch in Berlin, er sei sowohl mit den Hebammenverbänden als auch mit der Versicherungswirtschaft und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Gespräch, um das Problem schwer zugänglicher und kostspieliger Berufshaftpflichtversicherungen für Hebammen zu lösen.

Anlass sind die extrem gestiegenen Prämien für Haftpflichtversicherungen in dieser Berufsgruppe. Zudem hatte unlängst eine große Versicherung angekündigt, sich im Sommer 2015 aus dem Geschäft ganz zurückzuziehen. In der Folge wird es zunehmend schwieriger für die noch rund 3.500 freiberufliche Hebammen in der Geburtshilfe, ihre Berufsrisiken wie vorgeschrieben abzusichern.

Gröhe wollte sich zu den Lösungsschritten konkret noch nicht äußern, machte aber deutlich, dass sich alle Seiten ihrer Verantwortung bewusst seien. So gelte es, auf der Versicherungsseite zeitnah einen oder mehrere „stabile Gruppentarife“ für Hebammen sicherzustellen. Zudem gebe es eine klare Ansage der GKV, wie in der Vergangenheit schon die Tariferhöhungen abzufedern und sich in angemessener Weise an den Kosten der Haftpflichtversicherung zu beteiligen.

Der Minister sagte, er sei zuversichtlich, dass damit die kurzfristigen Sorgen hinsichtlich der Kündigung eines Konsortialpartners vom Tisch sein könnten. Dann wäre Zeit gewonnen, um an langfristigen Lösungen zu arbeiten. Allerdings stellten sich hier ganz grundsätzliche rechtliche Fragen, weshalb nicht sicher sei, ob eine dauerhafte Lösung „im System“ gefunden werden könne.

Zwar seien Schadenfälle sehr selten, was für die Qualität der Hebammen spreche, jedoch erreichten die Schadensummen im Einzelfall enorme Ausmaße. Das Ziel sei, eine angemessene Lösung finden, ohne dass es zu Gleichbehandlungsauseinandersetzungen mit anderen Berufsgruppen komme. Ein Bericht mit Stellungnahmen auch zu den juristischen Fragen werde voraussichtlich im April fertiggestellt.
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Rüstungsexport nach Saudi-Arabien
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/576) abgelehnt, der das Ziel verfolgte, den Verkauf von Patrouillenbooten an das Königreich Saudi-Arabien zu verhindern. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD lehnten in der Sitzung des Ausschusses am Mittwoch den Antrag ab, dafür plädierte neben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch die Linksfraktion.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, in Saudi-Arabien gebe es Menschenrechtsverletzungen, es komme zur Diskriminierung von Frauen und von religiösen Minderheiten. Der Bundesregierung wurde vorgeworfen, mit einem Export von Patrouillenbooten nach Saudi-Arabien die eigenen Richtlinien zu missachten. Kritisiert wurde von der Fraktion ebenso, dass es für das Geschäft Ausfuhrbürgschaften geben solle.

Dagegen verteidigte die CDU/CSU-Fraktion das Geschäft, das ein Volumen von 1,4 Milliarden Euro haben dürfte, auch mit dem Hinweis auf 500 Arbeitsplätze in der deutschen Werftindustrie, die dadurch für zwei Jahre gesichert würden. Saudi-Arabien habe sich für deutsche Spitzentechnologie entschieden. Die Boote dienten völlig legitimen Staatsaufgaben wie dem Schutz der Grenzen und auch dem Kampf gegen Piraterie. Auch die SPD-Fraktion verteidigte das Geschäft und erklärte, die Patrouillenboote seien nicht geeignet, um gegen die Bevölkerung eingesetzt zu werden. Die Boote dienten vielmehr dem Schutz der Küsten und der Offenhaltung internationaler Handelswege. Die SPD-Fraktion sprach sich für eine zügige Unterrichtung des deutschen Bundestages über Rüstungslieferungen aus, was von der Bundesregierung auch zugeischert wurde. So soll es einen Zwischenbericht über Rüstungsexporte geben.

Die Fraktion Die Linke warf der Koalition eine merkwürdige Argumentation vor, wenn sie die Bootslieferung damit begründe, dass Saudi-Arabien unterstützt werden müsse, um den Terrorismus zu bekämpfen. Dabei unterstützte das Land selbst terroristische Aktivitäten in anderen Ländern. In Wirklichkeit gehe es um die Interessen der Rüstungsindustrie und deren Gewinne.

In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, den Vorbescheid für den Export von Patrouillenbooten an das Königreich Saudi-Arabien durch die Werftgruppe Lürssen sowie alle anderen Vorbescheide für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien im Bundessicherheitsrat umgehend aufzuheben und außerdem die für diese Geschäfte geplanten Hermesbürgschaften nicht zu erteilen.

In der Begründung des Antrages heißt es, im Königreich Saudi-Arabien würden immer wieder Menschenrechte verletzt. Dies sei unter anderem dem Menschenrechtsbericht der Bundesregierung zu entnehmen. Am 2. Februar 2014 sei darüber hinaus ein umstrittenes Anti-Terror-Gesetz in Kraft getreten, wodurch bereits die Kritik an der Monarchie und ihrer Politik kriminalisiert werde. Nach Angaben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist Saudi-Arabien einer der größten Abnehmer deutscher Kriegswaffen und sonstiger Rüstungsgüter.
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Digitale Wirtschaft soll gestärkt werden
Die Bundesregierung soll eine digitale Agenda 2014 bis 2017 erarbeiten, die auch die Potenziale der digitalen Wirtschaft für Wachstum und nachhaltige Beschäftigung ausschöpft und im Dialog mit Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Tarifpartnern und Wissenschaft umgesetzt wird. Dies fordern die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD in einem gemeinsamen Antrag (18/764), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Außerdem soll der nationale IT-Gipfel breiter ausgerichtet werden und als eine Plattform aller beteiligten Akteure die Umsetzung der Digitalen Agenda begleiten. Die Fraktionen fordern eine Weiterentwicklung der Breitbandstrategie im Rahmen der „Netzallianz Digitales Deutschland“. Zur Wahrung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sollen bis spätestens 2018 flächendeckend in allen Teilen Deutschlands leistungsfähige Breitbandanschlüsse mit mindestens 50 Mbit/s verfügbar sein.

Beide Fraktionen bekennen sich zum offenen und freien Internet und verlangen, dass Teilhabe, Meinungsvielfalt, Innovation, Diskriminierungsfreiheit und fairer Wettbewerb durch eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität unter Berücksichtigung der europäischen Vorgaben sichergestellt werden. Auch die Voraussetzungen für WLAN sollen durch klare Haftungsregelungen für WLAN-Betreiber verbessert werden. Weitere Forderungen betreffen die Unterstützung der Digitalisierung der Wirtschaft („Industrie 4.0“), die Nutzung von Chancen der Digitalisierung in Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie die Stärkung der Gründerkultur. Dazu sollen die Finanzierungsbedingungen für Start-ups in allen Phasen verbessert werden. Außerdem regen die Koalitionsfraktionen die Schaffung eines Börsensegments „Markt 2.0“ an. Damit sollen Börsengänge junger, innovativer und wachstumsstarker Unternehmen erleichtert werden. Die Sicherheit von Kommunikation und Daten in den Netzen soll unter anderem durch ein IT-Sicherheitsgesetz vorangebracht werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf internationaler Ebene für das Recht auf Privatsphäre stark zu machen.

„Nur durch eine dynamische, effiziente und innovative Hightech-Branche sowie durch moderne und sichere Infrastrukturen kann Deutschland zum Wachstumsland Nr. 1 in Europa werden“, schreiben die Fraktionen in ihrem Antrag. Deutschlands Informations- und Kommunikationstechnologie-Branche (IKT-Branche) sei mit über 86.000 Unternehmen, 900.000 Beschäftigten und 228 Milliarden Euro Umsatz ein bedeutender Industriezweig der deutschen Wirtschaft. Die IKT-Branche trage mit 85 Milliarden Euro aktuell 4,7 Prozent zur gewerblichen Wertschöpfung bei. Sie investiere 18,2 Mrd. Euro und damit ca. 4,5 Prozent der gesamten Bruttoanlageinvestitionen. Im internationalen Vergleich habe sich die deutsche digitale Wirtschaft im Ranking der führenden 15 Standorte auf Platz fünf verbessert. Nach Umsätzen sei die deutsche IKT-Wirtschaft mit 4,6 Prozent Anteil am Weltmarkt die viertgrößte der Welt. „Die digitale Wirtschaft bietet Chancen für Gründungen, die kreative und innovative Ideen in neue Techniken, Dienstleistungen und Produkte auf den Markt bringen und erfolgreich umsetzen können“, schreiben die Fraktionen. Die IKT-Branche habe zudem mit 80 Prozent eine enorme Innovationsquote.
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Prüfung der Parlamentsbeteiligung
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD wollen den Handlungsbedarf zu einer Anpassung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes ermitteln. In einem gemeinsamen Antrag (18/766) zur Einsetzung einer „Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“ schreiben die Abgeordneten, dass es um die Frage gehe, wie „auf dem Weg fortschreitender Bündnisintegration und trotz Auffächerung von Aufgaben die Parlamentsrechte gesichert werden können“.

Das Gremium soll demnach unter anderem die bestehenden und künftig zu erwartenden Formen militärischer Integration im Rahmen von Nato und EU ermitteln und mögliche „Spannungsverhältnisse“ zur bestehenden deutschen Parlamentsbeteiligung identifizieren. Untersucht werden sollen auch „verfahrensmäßige wie verfassungsrechtliche Möglichkeiten einer frühzeitigen parlamentarischen Beteiligung unter Nutzung des gesamten Spektrums möglicher Instrumente“. Weiter dringen die Abgeordneten darauf, die Möglichkeit einer gestaffelten Intensität parlamentarischer Beteiligung nach Art des Einsatzes und „unter voller Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ zu prüfen. Die Koalitionsfraktionen erhoffen sich von der Arbeit der Kommission „konkrete Handlungsoptionen möglichst im Konsens“.

Dem Gremium sollen 16 Mitglieder angehören, sieben davon zu benennen durch die Unionsfraktion und fünf durch die SPD-Fraktion, jeweils zwei Mitglieder sollen die Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stellen. Die Kommission soll sich laut Antrag „unverzüglich konstituieren“ und dem Bundestag binnen eines Jahres ihre Ergebnisse und Empfehlungen vorlegen. Der Antrag steht am Freitag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.
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Neuverschuldung soll weiter sinken
Die Bundesregierung will in diesem Jahr die Nettoneuverschuldung auf 6,5 Milliarden Euro (2013: 22,1 Milliarden Euro) senken. Ab dem kommenden Jahr will der Bund keine neuen Schulden machen. Das geht aus dem Etatentwurf der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2014, den Eckwerten des Bundeshaushalts 2015 und dem Finanzplan des Bundes bis 2018 hervor, die Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Mittwoch Mittag im Haushaltsausschuss vorstellte. Das Bundeskabinett hatte die entsprechenden Vorlagen am Morgen verabschiedet.

Danach sollen die Ausgaben des Bundes nach 307,8 Milliarden Euro im Jahr 2013 auf 298,5 Milliarden Euro in diesem Jahr fallen. Für 2015 sind Ausgaben von 299,7 Milliarden Euro vorgesehen. Nach 309,7 Milliarden Euro im Jahr 2016 sollen 2017 die Ausgaben auf 318,8 Milliarden Euro steigen. Für 2018 sind Ausgaben in Höhe von 327,2 Milliarden Euro eingeplant.

Minister Schäuble betonte, dass in der für dieses Jahr geplanten Neuverschuldung von 6,5 Milliarden Euro die letzte Rate für den ESM in Höhe von rund 4,3 Milliarden Euro enthalten sei. Das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes könne nur deshalb erreicht werden, da seit 2010 die Ausgaben konstant geblieben seien. Er betonte, dass die Gesamtverschuldung von zurzeit rund 78 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in dieser Legislaturperiode auf 70 Prozent und in den kommenden zehn Jahren auf 60 Prozent gesenkt werden soll. Zudem kündigte er an, dass er zur geplanten Absenkung der Zahlungen für den Gesundheitsfonds um 3,5 Milliarden Euro in diesem Jahr und um 2,5 Milliarden Euro im kommenden Jahr ein Haushaltsbegleitgesetz vorlegen werde.

Für die haushaltspolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ist der Regierungsentwurf ein Grund, sich „richtig zu freuen“. Das Ziel sei beinahe erreicht, dass der Bund dauerhaft ausgeglichene Haushalte erreichen werde. Dies sei eine Zeitenwende. Er betonte, dass im Etatentwurf die in den Koalitionsverhandlungen beschlossenen „prioritären Maßnahmen“ dieser Legislaturperiode in Höhe von insgesamt 23 Milliarden Euro eingearbeitet seien. Dies gelte für die geplante jährliche Entlastung der Kommunen um eine Milliarde Euro ab 2015, für die Entlastung der Länder bei den Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen (sechs Milliarden Euro), für die öffentliche Verkehrsinfrastruktur (fünf Milliarden Euro) und für den Bundeszuschuss zur Rentenversicherung in Höhe von zwei Milliarden Euro. Zudem seien unter anderem für Bildung und Forschung weitere drei Milliarden Euro vorgesehen.

Der Sprecher der Union verteidigte die geplante Absenkung im Gesundheitsfonds: Es mache keinen Sinn, im Fonds hohe Reserven aufzubauen und gleichzeitig Kredite aufzunehmen, für die Zinsen zu zahlen seien. Dem stimmte der Sprecher der SPD-Fraktion zu. Er kündigte an, dass man über eine frühere Entlastung der Kommunen, über den Klimafonds und über höhere Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur noch „miteinander reden“ müsse.

Für die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ist der Etatentwurf vor allem ein Griff in die Renten- und Gesundheitskasse. „Für die allermeisten Menschen hat die Schwarze Null mit der Lebensrealität nichts zu tun“, betonte der Sprecher der Linksfraktion. Mit diesem Etat werde die Regierung dem politischen Gestaltungsauftrag nicht gerecht. So kritisierte er vor allem, dass für die Innovationsförderungen von Unternehmen nur drei Milliarden Euro zur Verfügung ständen und weiterhin Mittel für internationale Militäreinsätze vorgesehen seien. Auch werde der Unterschied zwischen Ost und West weiterhin zum Beispiel bei der Anpassung der Renten ignoriert.

Für Bündnis 90/Die Grünen ist der Etatentwurf eine „gewagte Wette“ auf die Zukunft. Ihr Sprecher wies vor allem auf die Risiken bei Zinsen und bei den „maroden“ Banken in Europa hin. Auch er kritisierte den fehlenden Gestaltungswillen der Koalition.

Der Bundestag will den Entwurf der Regierung für den Haushalt 2014 erstmals in der Woche vom 7. bis 11. April beraten. Verabschiedet werden soll der Etat 2014 am 27. Juni. Dann kann er zum 1. Juli 2014 in Kraft treten. Bis dahin gilt die vorläufige Haushaltsführung.

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Koalition fordert flexibleres Elterngeld
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen die Elternzeit flexibler gestalten. In einem gemeinsamen Antrag (18/763) fordern sie die Bundesregierung auf, bis Ende 2014 eine entsprechende Novelle des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vorzulegen. Mit dem Gesetz soll ein „ElterngeldPlus“ eingeführt werden, die es Eltern ermöglicht, das Elterngeld bis zu 28 Monate lang in Kombination mit einer geringfügigen Teilzeittätigkeit zu beziehen. Damit soll der Wiedereinstieg in das Berufsleben erleichtert werden. Zudem soll nach dem Willen der Fraktionen ein Partnerschaftsbonus von zehn Prozent des Elterngeldes gewährt werden, wenn beide Elternteile parallel 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten.

Die geforderte Gesetzesnovelle ist Teil eines Paketes von weiteren Vorhaben, mit denen Union und Sozialdemokraten die Chancengleichheit von Frauen und Männern verbessern wollen. Das erklärte Ziel sei es, Frauen und Männern mehr Souveränität über ihre Zeitplanung im privaten und beruflichen Bereich zu verschaffen. So wollen die Koalitionsfraktionen die Regelungen des Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetzes zusammenführen und mit einem Rechtsanspruch versehen. In einem ersten Schritt soll eine zehntägige berufliche Auszeit eingeführt werden, damit Berufstätige die Pflege eines Angehörigen organisieren können. Die Lohnersatzleistung in diesen zehn Tagen soll analog zum Kinderkrankengeld geregelt werden. Zudem soll ein befristetes Rückkehrrecht in eine Vollzeitbeschäftigung für Berufstätige entwickelt werden, die wegen Kindererziehung der Pflege eines Angehörigen in Teilzeit arbeiten wollen.

Die Koalitionsfraktionen fordern zudem, den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von derzeit 1.308 Euro anzuheben. Die Höhe des Entlastungsbetrag soll sich zukünftig nach der Zahl der Kindern staffeln.

Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Verfasst: Sa 15. Mär 2014, 23:34
von That's me
12.-14.3.14

Grüne: BfV auflösen und neu gründen - Inneres/Antrag
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) auflösen und neu gründen, den Einsatz von V-Leuten in der rechtsextremen Szene beenden sowie die parlamentarische Kontrolle von Geheimdiensten und Polizei verbessern: So lauten die zentralen Forderungen, die von den Grünen als Konsequenz aus Fehlgriffen und Pannen der Sicherheitsbehörden bei den jahrelang erfolglosen Ermittlungen zu der dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) angelasteten Mordserie erhoben werden. In einem Antrag (18/776) macht sich die Fraktion zudem für eine neue Personalwerbung und –auswahl bei Polizei und Nachrichtendiensten sowie für eine höhere Kompetenz bei den Bediensteten der Sicherheitsinstanzen im Umgang mit Rechtsextremismus stark. Angesichts des „eklatanten und dramatischen Versagens“ der Behörden im Fall NSU bedürfe es „auch eines personellen Neustarts bei Polizei, Justiz und Geheimdiensten“, heißt es in dem Antrag.

Mit ihrem Vorstoß gehen die Grünen über die fast 50 Vorschläge hinaus, die von dem in der vergangenen Legislaturperiode zur Aufklärung der NSU-Affäre eingesetzten Untersuchungsausschuss fraktionsübergreifend erarbeitet worden waren und die im Februar dieses Jahres vom Bundestag einstimmig bekräftigt wurden. Zu diesen Reformideen gehören etwa eine intensivere Zusammenarbeit der Sicherheitsinstanzen, die Schaffung einer „zentralen ermittlungsführenden Dienststelle“ bei Fällen von länderübergreifender Bedeutung und mehr Kompetenzen für den Generalbundesanwalt. Die bei den Verfassungsschutzämtern von Bund und Ländern vorliegenden Informationen müssten „zentral zusammengeführt und auch tatsächlich gründlich ausgewertet werden“. Weitere Empfehlungen des Ausschusses und des Parlaments zielen auf eine Neuregelung des Einsatzes von V-Leuten, auf eine bessere parlamentarische Aufsicht über die Geheimdienste, auf eine Stärkung der „interkulturellen Kompetenz“ bei Nachrichtendiensten und Polizei sowie auf einen Ausbau gesellschaftlicher Präventionsbemühungen.

Die Grünen sehen in diesem Katalog einen „fraktionsübergreifenden Minimalkonsens“, der nun konsequent umgesetzt werden müsse. Für eine wirksame Bekämpfung des Rechtsextremismus reiche dieses Konzept aber nicht aus, führt der Antrag aus.

Aus Sicht der Fraktion ist es vielmehr nötig, das BfV aufzulösen und eine Inlandsaufklärung mit reduzierten Aufgaben und Befugnissen, mit neuem Personal sowie effektiven internen und externen Kontrollstrukturen neu zu gründen. Diese neue Instanz soll nur für die Aufklärung von „genau bestimmten Bestrebungen mit tatsächlichem Gewaltbezug zuständig sein“. Die dem bisherigen BfV obliegenden Beobachtungs- und Analyseaufgaben sollen einem unabhängigen Institut übertragen werden, das ohne hoheitliche Befugnisse und ohne Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel arbeiten soll. Die Grünen verlangen, die Kontrolle der Geheimdienste „entschieden zu verbessern“ und die Kompetenzen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz im Bereich der Nachrichtendienste zu erweitern. Beendet werden müsse der Einsatz von V-Leuten in der rechtsextremen Szene, „der sich als desaströs, nutzlos und kontraproduktiv erwiesen hat“.

Der Antrag plädiert für eine „neue Polizeikultur“. Geschaffen werden soll eine unabhängige Beschwerdestelle, die u. a. Klagen über Polizeigewalt prüfen soll und bei der auch Polizisten Kritik an Ermittlungen oder an Vorgesetzten äußern können. Nach dem Willen der Fraktion soll bei allen Bundespolizisten eine zumindest anonymisierte Kennzeichnung eingeführt werden. Die polizeiliche Aus- und Fortbildung soll dazu beitragen, die Sensibilität und Kompetenz bei Polizei und Geheimdiensten im Umgang mit Rechtsextremismus zu erhöhen. Zur Aufklärung mutmaßlich rechtsextremistisch motivierter Straftaten dürften nur hinreichend qualifizierte und spezialisierte Beamten eingesetzt werden.

Schließlich fordern die Grünen, zivilgesellschaftliche Initiativen nachhaltig zu fördern. Die entsprechenden Bundesmittel sollen auf jährlich mindestens 50 Millionen Euro aufgestockt werden.


Nach Krim-Referendum Sanktionen gefordert - Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Das geplante Referendum über die Unabhängigkeit der Krim von der Ukraine ist für die Bundesregierung nicht mehr nur mit Worten beantwortbar, darauf müssten Sanktionen folgen. Trotzdem müsse eine Rückkehr an den Verhandlungstisch immer möglich sein. Das sagte am Mittwoch der Ukrainebeauftragte des Auswärtigen Amtes in der Ausschusssitzung.

Allgemein habe die Bundesregierung in der Ukraine-Krise versucht, mit ihrer Politik einen Ausgleich zwischen den Konfliktparteien zu finden. Dies schien mit dem Abkommen des Maidans, das die Außenminister Polens, Frankreichs und Deutschlands am 21. Februar vermittelten, erreicht worden zu sein. Die Flucht von Präsident Janukowitsch habe jedoch die Basis dafür zerstört. Nun versuche man eine Koordinierungsgruppe der OSZE zu etablieren, Russland sei darauf aber nicht eingegangen und habe die Lage kontinuierlich verschärft. So wurde der russische Druck auf ukrainische Militäreinheiten erhöht, Basen teilweise besetzt und Vertretern der OSZE der Zugang zur Krim verwehrt. Die Vertreter der Organisation befinden seien jedoch noch immer im Land. „Russland bricht das Völkerrecht schon jetzt“, sagte der Vertreter des Auswärtigen Amtes. Das für den 16. März geplante Referendum über die Unabhängigkeit der Krim und die russischen Gesetze, die eine Annexion der Krim erleichtern, sorgten zudem für eine qualitativ ganz neue Lage. Besonders das Referendum sei die rote Linie für Europa. „Da ist der Rubikon überschritten“, sagte der Vertreter, das sei nicht mehr nur mit Worten beantwortbar. Als Reaktion auf den Bruch des Völkerrechts durch Russland habe man in einer ersten Stufe Gespräche über Visa-Erleichterungen ausgesetzt. In einer zweiten Stufe wurden Einreiseverbote und Vermögenssperren gegen gezielt ausgesuchte Einzelpersonen verhängt. Eine dritte Stufe bei weiterer Destabilisierung seien Handelssanktionen, die verhängt werden sollen. Das sei bisher allerdings nur angedacht worden, da es sich angesichts der intensiven Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Russland dabei um einen hochsensitiven Bereich handele. Der Vertreter sagte weiterhin, dass es für die Bundesregierung wichtig sei, jederzeit ein Fenster für eine Rückkehr zu Verhandlungen offen zu halten und eine abgestufte und flexible Herangehensweise anzuwenden. Zur Menschenrechtslage auf der Krim sagte der Vertreter, dass man die Rechte aller Bevölkerungsgruppen im Auge behalte, sowohl die der Russen, als auch die der Krimtartaren. Gerüchte, diese würden in die Nachbarländer fliehen, könnten sich nicht bestätigen lassen. Allerdings wäre mit einer Radikalisierung der Bevölkerungsgruppe zu rechnen. Insgesamt hatte sich die Menschenrechtslage in der Ukraine schon unter Präsident Janukowitsch verschlechtert und ging während der Maidanproteste noch einmal bergab. Es gab Folter, Entführungen und Todesopfer, die noch nicht umfassend aufgeklärt wurden. Auch die neuen Regierung müsse nun auf die Bevölkerung im Osten des Landes zugehen. Hier hätte sich die Bundesregierung mehr proaktives Handeln der ukrainischen Regierung gewünscht. „Die Ukraine ist ein komplexes Ganzes mit Verantwortung für alle Beteiligten“, sagte der Vertreter.

Grüne: Bankenfonds soll früher kommen - Finanzen/Antrag
Der geplante europäische Bankenabwicklungsmechanismus (SRM) soll spätestens Anfang 2015 und damit zeitnah zur Europäischen Bankenaufsicht (SSM) eingerichtet werden. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/774), der am Freitag im Deutschen Bundestag auf der Tagesordnung steht. Auch der Bankenabwicklungsfonds müsse möglichst direkt zum Start des Bankenabwicklungsmechanismus zur Verfügung stehen. Außerdem müsse eine Beteiligung privater Gläubiger als Bedingung für das Eingreifen des Abwicklungsfonds festgeschrieben werden. Freibeträge sollen dafür sorgen, dass kleine Banken und Sparkassen mit eigenen Institutssicherungssystemen nicht doppelt belastet werden. Dagegen sollen größere Institute stärker herangezogen werden.

Die Fraktion kritisiert, dass die Einigung der Finanzminister im EcoFin-Rat vom 18. Dezember 2013 hinter den Erfordernissen eines funktionierenden, einheitlichen Abwicklungsmechanismus zurückbleibe. So sehe die Einigung unter anderem vor, dass ein zukünftiges Abwicklungsgremium erst 2016, und damit über ein Jahr, nachdem die Europäische Zentralbank mit ihrer Aufsicht beginnt, starten soll. Die Europäische Zentralbank (EZB) wäre damit faktisch gezwungen, eine 2015 insolvent werdende Bank mit geldpolitischen Maßnahmen am Leben zu erhalten, um eine Katastrophe an den Finanzmärkten analog zur Lehman-Pleite zu verhindern. „Damit stellt der geplante Starttermin die im Vertrag von Maastricht festgeschriebene Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank in Frage. Der SRM sollte daher spätestens Anfang 2015 seine Arbeit aufnehmen“, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Nach Ansicht der Abgeordneten bleibt der geplante Bankenrestrukturierungsfonds weit hinter den Erwartungen zurück. So sei ein zehnjähriger Übergangszeitraum geplant, in welchem Bankenrettungen noch teilweise von den Steuerzahlern bezahlt werden sollen. „Diese Lösung setzt dem Teufelskreis aus überschuldeten Banken und hohen Staatsschulden auf absehbare Zeit kein Ende und trägt damit dazu bei, dass die Eurokrise unnötig verlängert und verschleppt wird“, wird kritisiert. Anstatt den Investoren und dem Bankensystem die Belastungen aus den Bankenrettungen aufzubürden, sollten erneut die Steuerzahler herangezogen werden. Damit schütze die Bundesregierung „europäische Großbanken zulasten der europäischen Steuerzahler“.

Kritik wird an der Position der Bundesregierung geübt, die darauf bestehe, den Bankenabwicklungsfonds im Rahmen eines zwischenstaatlichen Vertrages zu regeln, der nicht im üblichen Mitentscheidungsverfahren zwischen Rat und EU-Parlament, sondern lediglich zwischen den nationalen Regierungen verhandelt wird. Dies sei eine Missachtung der demokratischen Rechte des EU-Parlaments.

Widerrufe von Flüchtlingsanerkennung - Inneres/Antwort
Im vierten Quartal des vergangenen Jahres sind in Deutschland insgesamt 108 Asyl- beziehungsweise Flüchtlingsanerkennungen zurückgenommen worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/705) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/433) hervor. Danach gab es von Oktober bis einschließlich Dezember 2013 insgesamt 3.873 Entscheidungen über Widerrufsprüfverfahren. Dabei kam es in 3.765 Fällen oder 97,2 Prozent der Entscheidungen zu keinem Widerruf.

Glücksspiel und Medienmissbrauch - Gesundheit/Antwort
Neben dem Alkohol- und Tabakkonsum stehen auch die Glücksspiel- und Medikamentensucht sowie die exzessive Mediennutzung im Blickpunkt der neuen Drogenbeauftragten Marlene Mortler (CSU). Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/725) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/555) schreibt, geht es unverändert darum, gesundheitsgefährdendes und suchtförderndes Verhalten frühzeitig zu verhindern.

Die Drogenbeauftragte werde die bisherige Ausrichtung in der Drogen- und Suchtpolitik fortsetzen mit den bewährten Schwerpunkten „Prävention“, „Beratung und Behandlung“, „Maßnahmen zur Schadenreduzierung“ sowie „gesetzliche Regulierungen zur Angebotsreduzierung“. Die CSU-Politikerin Mortler hat das Amt seit Januar 2014 inne. Sie übernahm den Posten von der FDP-Abgeordneten Mechthild Dyckmans.

Wie aus der Antwort der Regierung weiter hervorgeht, gab das Bundesgesundheitsministerium 2013 rund 3,1 Millionen Euro für Forschungs- und Modellprojekte aus, die mit den Themen Drogen und Sucht zusammenhängen.

Bundesregierung zum Ausbildungsmarkt
Der Rückgang bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen hat aus Sicht der Bundesregierung mehrere Gründe. Neben dem konjunkturellen Einfluss und Veränderungen im Bildungsverhalten - immer mehr junge Menschen wollen studieren - spiele vor allem die demografische Entwicklung und die sinkende Zahl von Schülern eine Rolle. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/711) auf die Kleine Anfrage der Linken (18/530).
Allein zwischen 2005 und 2012 sei die Zahl der Schulabgänger, die für eine duale Ausbildung in Frage gekommen seien, um 167.800 gesunken. In der Folge sei das außerbetriebliche Ausbildungsangebot reduziert worden. Dies wirke sich ebenfalls auf die Gesamtzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge aus.

Die Zahl der unbesetzten Berufsausbildungsstellen (33.534) sei auf einen neuen Höchststand gestiegen. Es werde offenbar grundsätzlich schwieriger, das betriebliche Angebot und die Nachfrage der Jugendlichen zusammen zu führen – sowohl nach Berufen, wie auch regional und anforderungsspezifisch, schreibt die Bundesregierung.

Die Vertragszahlen alleine seien kein Maßstab für die Bewertung der Ausbildungsmarktsituation. Angesichts der rückläufigen Schulabgängerzahlen sei auch die Nachfrage der Jugendlichen nach Ausbildungsplätzen gesunken. Die aktuelle Ausbildungsbilanz falle daher verglichen mit früheren Jahren vergleichsweise gut aus.

Ausbildung sei Aufgabe der Wirtschaft. Die Bundesregierung könne nur flankierend tätig sein, schreibt sie in ihrer Antwort. Dazu habe sie bereits in den letzten Jahren eine Reihe von Programmen aufgelegt worden. Damit soll die Ausbildungsreife und Berufsorientierung gefördert werden und Übergänge in die Ausbildung erleichtert werden. Ziel sei es zudem, die Programme der dualen Ausbildung weiter zu stärken.

"Löschen statt Sperren ist erfolgreich" - Ausschuss Digitale Agenda
Insgesamt 6.209 Hinweise auf Seiten mit kinderpornografischen Inhalten im Internet hat das Bundeskriminalamt (BKA) im Jahr 2012 erhalten. In 5.463 Fällen wurden die jeweiligen Internet-Provider informiert, um eine Löschung der Inhalte zu erreichen. Das sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Ulrich Kelber (SPD), am Mittwoch vor dem Ausschuss Digitale Agenda. Im Inland, so Kelber weiter, sei innerhalb von einer Woche eine Löschquote von 98 Prozent erreicht worden, „nach zwei Wochen waren alle gemeldeten Inhalte gelöscht“. Bei Inhalten aus dem Ausland sei eine Löschquote von mehr als 97 Prozent innerhalb von vier Wochen erreicht worden. Kelber zog ein positives Fazit: „Die Strategie ,Löschen statt Sperren‘ ist sehr erfolgreich.“

Die Differenz zwischen der Zahl der eingegangenen Hinweise (6.209) und den weitergeleiteten Hinweisen (5.463) begründete Kelber zum einen mit der Nutzung von Anonymisierungsdiensten durch die Anbieter. Zum anderen habe man darauf verzichtet, die Behörden in jenen Ländern zu informieren, wo den Anbietern die Todesstrafe drohen könnte. In diesen Fällen habe man ein Indizierungsverfahren eingeleitet, sagte Kelber.

Was die Art der Hinweisgebung angeht, so hätten 71 Prozent den Weg über dafür eingerichtete Hotlines gewählt. Lediglich 28 Prozent hätten sich direkt an die Polizei gewandt. Auf Nachfrage, wieso das Verhältnis so sei, äußerte ein Vertreter des Bundesinnenministeriums (BMI) die Vermutung, Hinweisgeber hätten Bedenken, sich an die Polizei zu wenden, da sie ja schließlich selbst mit kinderpornografischen Seiten in Kontakt gekommen seien. Grundsätzlich, so der BMI-Vertreter, sehe das Verfahren so aus, dass sich zuerst der Hinweisgeber an das BKA oder eine Beschwerdestelle richtet. Dann werde evaluiert, ob es sich um strafbare Inhalte handelt. Wenn dies der Fall ist, werde ein Ermittlungsverfahren durch die entsprechende Landespolizei eingeleitet, da das BKA „keine Strafverfolgungskompetenz für Kinderpornografie“ habe. Die zuständige Polizeidienststelle fordere daraufhin den Provider zur Löschung der Seiten auf. „Bis zur Löschung dauert es im Inland durchschnittlich 1,26 Tage“, sagte der BMI-Vertreter.

Justizstaatssekretär Kelber machte deutlich, dass die Bundesregierung nicht plane, Maßnahmen gegen Anonymisierungsportale zu ergreifen, da man diese für ein Bestandteil des Internets halte. „Selbst wenn man es wollte, wäre es sehr schwierig, eine solche Infrastruktur, die auch in anderen Ländern nicht gegen geltendes Recht verstößt, auflösen zu lassen“, sagte Kelber.

Sprecher aller Fraktionen stimmten den positiven Einschätzungen der Regierungsvertreter zu. „Löschen statt Sperren“ sei von Anfang an der richtige Ansatz gewesen, hieß es von Seiten der Linksfraktion. Deren Vertreterin machte zugleich deutlich, dass es kaum sinnvoll sei, gegen Anonymisierungsnetzwerke vorzugehen. Der Bericht der Bundesregierung zeige große Fortschritte auf, sagte der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es gebe dennoch „Luft nach oben“. Phishing-Seiten, so seine Einschätzung, würden noch immer schneller gelöscht als kinderpornografische Seiten.

Ziel müsse eine hundertprozentige Löschung sein, machte ein Vertreter der Unionsfraktion deutlich. Auch CDU und CSU teilten die Ansicht, dass das Prinzip „Löschen statt Sperren“ erfolgreich sei. Von Seiten der SPD-Fraktion wurde an die „emotionalen Debatten“ erinnert, die in den vergangenen Legislaturperioden geführt worden seien. Umso erfreulicher sei das heute zu ziehende positive Fazit.

Grütters: Kultur im TTIP schützen - Ausschuss für Kultur und Medien
Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) will die Bereiche Kultur und Medien im geplanten Freihandelsabkommen TTIP zwischen der Europäischen Union und den USA schützen. Sie plädierte am Mittwoch Nachmittag vor dem Kulturausschuss für die Aufnahme einer entsprechenden Generalklausel in das Abkommen. Es müsse sichergestellt werden, dass der Abbau von Handelshemmnissen zwischen Europa und den Vereinigten Staaten nicht dazu führt, dass der besondere Schutz für kulturelle Güter in Deutschland, beispielsweise die Buchpreisbindung, ausgehebelt werde. Grütters verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die USA umgekehrt auf eine ähnliche Generalklausel für den Bereich der Sicherheitspolitik bestehen.

Die Staatsministerin räumte vor dem Ausschuss ein, dass der Bereich Kultur und Medien im Gegensatz zu allen bisherigen Freihandelsabkommen Deutschlands beziehungsweise der EU mit anderen Ländern nicht von vornherein aus den Verhandlungen ausgenommen wurde. Allerdings sei vor allem auf die Initiative Frankreichs und Deutschlands ein ausdrücklicher Verweis auf die Unesco-Konvention über den Schutz und die Förderung der kulturellen Vielfalt in den Mandatstext für die von der EU-Kommission geführten Verhandlungen aufgenommen worden. Das TTIP dürfe nach Lesart der Bundesregierung deshalb in keinem Fall gegen die Unesco-Konvention verstoßen, erläuterte Grütters vor dem Ausschuss. Die USA haben die Konvention nicht unterzeichnet.

Grütters führte auf Fragen der Abgeordneten aus, dass die Bundesregierung das Freihandelsabkommen als sogenanntes gemischtes Abkommen betrachtet. Dies bedeute, dass das Abkommen nicht nur durch das Europäische Parlament, sondern auch durch die nationalen Parlamente in den EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden müsse.

Linksfraktion will Graumarkt regulieren - Finanzen/Antrag
Der Graue Kapitalmarkt soll umfassend reguliert und einer wirksamen, einheitlichen Finanzaufsicht unterstellt werden. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/769), der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Nach dem Willen der Fraktion soll jede Geld- und Vermögensanlage sowie jedes Kreditgeschäft reguliert werden. Außerdem wird die Einrichtung eines Finanz-TÜV gefordert, der alle Finanzinstrumente auf Nebenwirkungen und Risiken untersuchten soll. „Hochriskante und verbraucherpolitisch unseriöse Instrumente werden damit erst gar nicht zugelasen“, schreibt die Fraktion. Welche Dimension das Problem hat, macht die Linksfraktion an Zahlen deutlich: Jährlich würden die Anleger zwischen 50 und 98 Milliarden Euro „durch falsche, zumeist provisionsgetriebene, nicht verbraucherorientierte Beratung und den Verkauf unseriöser und hochriskanter Finanzinstrumente“ verlieren.

„Es ist unhaltbar und politisch unverantwortlich, dass bis heute ein halbwegs geregelter, ,weißer‘ Finanzmarkt und ein fast unregulierter Grauer Kapitalmarkt nebeneinander bestehen“, schreibt die Fraktion. Daran hätten alle gesetzgeberischen Maßnahmen der Vergangenheit nichts geändert. Der politische Wille, diese wirtschaftlichen Auswüchse überhaupt in den Griff zu bekommen, habe gefehlt. Exemplarisch für die enorme strukturelle Schieflage zwischen Grauem und halbwegs geregeltem Kapitalmarkt stehe der Fall Prokon. Den Verbrauchern, die in Form von vermeintlich sicheren Genussscheinen in die im Bereich erneuerbare Energien tätige Firma investiert hätten, drohe der Totalverlust ihrer Anlagegelder. Es müssten gesetzliche Regelungen geschaffen werden, damit der Verlauf von riskanten und weitgehend unregulierten Finanzinstrumente an Kleinanleger verboten werden könne.

Die Fraktion widmet sich auch dem Grauen Kreditmarkt jenseits der Angebote von Banken und Sparkassen. Auf diesem nahezu unregulierten Teilmarkt würden massenhaft überteuerte und betrügerische Kredite angeboten. „Zu der wachsenden Verschuldung vieler Privathaushalte würden auch Kettenumschuldungen, Zinsverlagerungen in Beiprodukte, untergeschobene Restschuldversicherungen oder Inkassokosten beitragen. Unter Berufung auf den Schuldneratlas 2013 der Wirtschaftsauskunftei „Creditreform“ schreibt die Fraktion, dass inzwischen fast jeder zehnte Deutsche über 18 Jahren überschuldet sei.

Linksfraktion gegen Waffen für Golfstaaten - Wirtschaft und Energie/Antrag
Die Bundesregierung soll keine Exporte von Kriegswaffen in die Arabische Halbinsel mehr genehmigen. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/768), der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Desweiteren sollen auch keine Exporte von Gütern, die zur Unterdrückung der Bevölkerung genutzt werden können, genehmigt werden. Ein Exportverbot soll auch für Waffenfabriken und andere Herstellungsanlagen zur Produktion von Rüstungsgütern dienen. Bisher sei die Bundesrepublik Deutschland einer der bedeutendsten Lieferanten von Rüstungsgütern in die Region, wird kritisiert.

Die Fraktion verweist darauf, dass die Region rund um den Persischen Golf zu den am stärksten militarisierten Gegenden der Welt gehöre und gleichzeitig zu den instabilsten. Die Menschenrechtslage in den Staaten der Region sei kritisch bis verheerend. So sei Saudi-Arabien einer der repressivsten Staaten weltweit. Die Todesstrafe und Körperstrafen würden regelmäßig und in großer Anzahl vollzogen. Religionsfreiheit existiere nicht einmal auf dem Papier. Zugleich würden Saudi-Arabien und Katar islamistische Gruppierungen unter anderem in Libyen und Syrien finanzieren und ausrüsten. Auch Terroristen würden immer noch aus Quellen auf der arabischen Halbinsel finanziert.

Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Verfasst: Mo 17. Mär 2014, 16:20
von That's me
17.3.14

Fraktion Die Linke gegen Pkw-Maut - Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag
Der Deutsche Bundestag soll die Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland ablehnen. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/806), der am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wird. Zudem soll die Bundesregierung alle Planungen für eine Abgabe von Pkw zur Nutzung der Bundesfernstraßen als Maut oder Vignette sofort einstellen, heißt es weiter.

Eine Pkw-Maut oder eine Vignette für Personenkraftwagen zur Nutzung des deutschen Autobahnnetzes, des Netzes aller Bundesfernstraßen oder des gesamten Straßennetzes ist weder erforderlich noch sinnvoll, schreibt die Fraktion zur Begründung. Hintergrund der Forderungen nach einer entsprechenden Einführung sei die angebliche Unterfinanzierung des Straßenbaus. Dies überzeuge aber nicht, da der Staat aus dem Straßenverkehr durch die Mineralölsteuer, die Mehrwertsteuer auf diese sowie die Kfz-Steuer fast 50 Milliarden Euro jährliche Steuereinnahmen erziele. Diese Zahlen würden deutlich machen, dass die Einnahmen aus diesem Bereich grundsätzlich mehr als ausreichend seien, um die Kosten zu decken, heißt es in dem Antrag.

Linke will Dispozinsen deckeln - Recht und Verbraucherschutz/Antrag
Nach dem Willen der Linken sollen die Zinsen für eingeräumte Dispositionskredite wie auch für geduldete Überziehungskredite künftig höchstens fünf Prozentpunkte über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) liegen dürfen. In einem Antrag (18/807) mit der Forderung nach einer entsprechenden gesetzlichen Regelung heißt es zur Begründung, angesichts des niedrigen EZB-Leitzinses seien die hohen Zinssätze auf Dispo- und Überziehungskredite „ungerechtfertigt“ und trügen zu „Verschuldungsspiralen“ bei vielen einkommensschwachen Bankkunden bei.

Von einem „Dispokredit“ spricht man, wenn ein Konto in dem mit der Bank vereinbarten erlaubten Rahmen ins Minus gerät, von einem „Überziehungskredit“, wenn ein Konto in einem „geduldeten Rahmen“ überzogen wird. Die Linke kritisiert, dass viele Geldinstitute noch einmal fünf Prozent auf den bereits hohen Dispozins aufschlagen würden. Die Fraktion verweist auf Berechnungen der Stiftung Warentest, wonach 2013 der durchschnittliche Dispozins bei 11,3 Prozent gelegen habe, der oberste Überziehungszins sogar bei 22,5 Prozent. „Für eingeräumte und geduldete Kredite müssen die gleichen Konditionen gelten“, wird in dem Antrag betont. Diese Kredite gehörten zu den teuersten Krediten, obwohl sie für Banken angesichts einer extrem niedrigen Ausfallquote von höchstens 0,3 Prozent nur ein geringes Risiko darstellten. Aus Sicht der Linken sind Dispo- und Überziehungskredite für die Geldinstitute ein „profitables Geschäft“. Die Banken reichten die billigen Kredite, die sie bei der EZB bekämen, nicht an die Verbraucher weiter, was besonders bei den teuren Dispo- und Überziehungskredite der Fall sei. Die Geldinstitute nutzten Dispokredite häufig zur Querfinanzierung anderer Leistungen und Kosten oder zur Gewinnsteigerung, beklagt die Fraktion.

Nach Angaben im Antrag hat fast jeder fünfte Deutsche sein Konto überzogen, wobei u. a. Arbeitslose und Niedrigverdiener besonders oft auf Dispo- und Überziehungskredite zurückgreifen müssten. Viele Verbraucher seien „finanziell nicht in der Lage, zeitnah aus dem Dispokredit herauszukommen“. Es drohe eine weitere Verschuldung von immer mehr Privathaushalten, denen kein Ausweg aus der Verschuldungsspirale aufgezeigt werde.

Mehr Transparenz in der IAEO Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antrag
Mehr Transparenz im Umgang mit der Veröffentlichung von Daten und Zahlen bei der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/772). Nach Ansicht der Fraktion soll die IAEO ein Peer-Review-Verfahren anstoßen, das konkrete Kriterien für die Geheimhaltung von Informationen entwickelt. In diesen Prozess sollten die IAEO-Mitgliedstaaten, unabhängige Experten sowie Interessenvertreter aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft mit einbezogen werden.

Die Fraktion kritisiert, dass die IAEO offenbar mit den Präfekturen Fukushima und Fukui sowie der Medizinischen Fakultät von Fukushima Verträge ausgehandelt habe, die eine gegenseitige Geheimhaltung zu bestimmten Informationen garantierten, wenn dies eine der Parteien wünsche. Bei dem Vertrag mit der Medizinischen Fakultät sei es dabei unter anderem um Daten zur Gesundheitserhebung in der Präfektur gegangen. Mit der Präfektur Fukushima habe die IAEO unter anderem Geheimhaltung zum Verfahren bei der Atommüllentsorgung ausgehandelt.

Nach Ansicht der Abgeordneten werde durch die Geheimhaltung der betroffenen Bevölkerung die Möglichkeit genommen, sich uneingeschränkt zu informieren und dementsprechend handeln und auch schützen zu können. Gerade im Fall einer nuklearen Katastrophe mit ihren ungeheuerlichen Auswirkungen, sollte deswegen größtmögliche Transparenz die Norm und nicht die Ausnahme sein, heißt es in ihrem Antrag.

Europäische Klima- und Energieziele - Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort
Die Bundesregierung setzt sich entsprechend der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung innerhalb der Europäischen Union im Hinblick auf die Energie- und Klimaziele der EU für das Jahr 2030 für eine Zieltrias aus Treibhausgasreduktion, Ausbau der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz ein. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/739) auf eine Kleine Antwort (18/638) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unter anderem hält die Regierung ein verbindliches EU-Ziel für erneuerbare Energien von 30 Prozent am Bruttoendenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 für erforderlich. Dies sei konsistent mit den langfristigen Klimazielen der EU und geeignet, eine EU-interne Minderung der Treibhausgase bis zum Jahr 2050 in Höhe von

mindestens 80 Prozent zu erreichen. Außerdem, schreibt sie weiter, setze sie sich für eine EU-interne Reduktion von Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent bis zum Jahr 2030 ein. Diese Minderung sei grundsätzlich geeignet, eine EU-interne Minderung der Treibhausgase bis zum Jahr 2050 in Höhe von mindestens 80 Prozent zu erreichen. Außerdem sei dies ein positives Signal für die Verhandlungen zum neuen Klimaschutzabkommen in Paris im Jahr 2015.

Ein verbindliches EU-Ziel für erneuerbare Energien sei wichtig, da es einen verlässlichen und vorhersehbaren Rahmen setze, der es ermögliche, die Herausforderungen gemeinsam und koordiniert anzugehen, heißt es in der Antwort weiter. Es verbessere zudem die Konsistenz zwischen europäischem Emissionshandel und dem Ausbau erneuerbarer Energien. Die Bundesregierung führe auf verschiedenen Ebenen eine Vielzahl von Gesprächen, um einen frühzeitigen Abschluss eines ambitionierten Klima- und Energierahmens für das Jahr 2030 sicherzustellen.

Deutschland habe sich ambitionierte verbindliche nationale Ausbauziele im Bereich erneuerbaren Energien für das Jahr 2030 und darüber hinaus gesetzt, betont die Bundesregierung. An diesen nationalen Zielen halte sie fest. Die Energiewende sei jedoch kein autarkes Projekt. Der Umbau der Energieversorgung führe zu Herausforderungen, die im europäischen Verbund gelöst werden sollten. In diesem Zusammenhang sei ein „gemeinsames Verständnis in Europa über die Richtung unserer Energiepolitik zentral, auch wenn nicht jeder Mitgliedstaat dabei genau den gleichen Weg gehen“ werde, schreibt die Bundesregierung.

Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Verfasst: Mi 19. Mär 2014, 13:15
von That's me
17.-18.3.14
Befristung: Geteiltes Echo bei Experten Ausschuss für Arbeit und Soziales
Die Forderung der Fraktion Die Linke nach einer Abschaffung der sachgrundlosen Befristung stößt bei Experten auf ein geteiltes Echo. In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag zu einem entsprechenden Gesetzentwurf (18/7) der Linken votierten vor allem Arbeitgeberverbände aber auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gegen die im Entwurf enthaltenen Vorschläge.

Darin hatten die Abgeordneten argumentiert, dass im Jahr 2012 bereits 44 Prozent aller Neueinstellungen befristet erfolgten. Da davon besonders junge Menschen betroffen seien, würde ihnen die Chance genommen, ihr Leben auf der Grundlage eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses mit einer gewissen Sicherheit planen zu können. „Auch aus arbeitsrechtlicher Perspektive sind befristete Arbeitsverhältnisse hochproblematisch, da sie den Kündigungsschutz aushöhlen“, begründen die Abgeordneten ihre Initiative. Sie verlangen deshalb, im Teilzeit- und Befristungsgesetz die Möglichkeit der Befristung ohne Sachgrund zu streichen. „Eine Befristung darf nur zulässig sein, wenn es für sie einen sachlichen Grund gibt“, heißt es in dem Entwurf.

Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände argumentierte stattdessen, dass sachgrundlose Befristungen kein Massenphänomen seien. Für viele Arbeitnehmer seien sie aber unverzichtbar für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt, und für die Wirtschaft seien sie wichtig, um auf schwankende Auftragslagen zu reagieren.

Christian Hohendanner vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) verwies zwar auf den starken Anstieg befristeter Arbeitsverhältnisse. So habe sich die Zahl befristeter Arbeitsverträge von 2001 bis 2011 von 1,7 auf 2,7 Millionen und die Zahl sachgrundloser Befristungen von 2001 bis 2013 von 550.000 auf 1,3 Millionen erhöht. Er würdigte jedoch die „Brückenfunktion“ dieser Beschäftigung: „Je höher der Anteil sachgrundloser Befristungen an den in den Betrieben eingesetzten befristeten Arbeitsverhältnissen, umso höher fällt die Anzahl der innerbetrieblichen Übernahmen in unbefristete Beschäftigung aus“, sagte Hohendanner.

Barbara Pommer vom Verband der Familienunternehmer e. V. betonte, sachgrundlose Befristungen abzuschaffen, würde bedeuten, „auf dem Ast zu sägen, auf dem wir sitzen“. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten würden Unternehmen verstärkt auf dieses Instrument zurückgreifen, um trotzdem Beschäftigung zu schaffen. Außerdem seien die Übernahmequoten aus dieser Beschäftigung relativ hoch.

Unterstützung erfuhr der Gesetzentwurf dagegen von Gewerkschaftsseite. Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) verwies Helga Nielebock auf die „äußerst negativen Wirkungen“ sachgrundloser Befristungen: „Wer ohne Zukunftsperspektive einen Arbeitsvertrag eingeht, von dem er nicht weiß, ob er länger als zwei Jahre besteht, schränkt sich im Konsum ein und nimmt Arbeitsbedingungen hin, die mit gesetzlichen oder tariflichen Vorschriften nicht zu vereinbaren sind.“ Zudem seien die beschäftigungspolitischen Wirkungen, die man sich mit diesem Instrument versprochen habe, nicht eingetroffen, mahnte sie.

Reingard Zimmer, Professorin für Arbeitsrecht an der Universität Hamburg, forderte ebenfalls die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung. Erstens könne von einem Ausnahmecharakter hier keine Rede sein. Zweitens hebele dieses Instrument den Sonderkündigungsschutz aus, betonte Zimmer. So ende der Arbeitsvertrag mit Ablauf der vereinbarten Zeit auch bei schwangeren Frauen, die mit einem unbefristeten Vertrag bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung dem absoluten Kündigungsschutz unterliegen. Auch befristet Beschäftigte, die in den Betriebsrat gewählt werden, genössen diesen Sonderkündigungsschutz nicht, so Zimmer.

Nadine Zeibig, Arbeitsrechtlerin und Anwältin aus Düsseldorf, verwies auf Forschungsergebnisse, die belegen, dass sachgrundlose Befristungen nicht zu zusätzlicher Beschäftigung geführt haben, sondern im Gegenteil unbefristete Beschäftigungsverhältnisse ersetzen. Sie würden außerdem weder benachteiligte Beschäftigtengruppen spürbar in den ersten Arbeitsmarkt integrieren noch eine Brücke in unbefristete Arbeitsverhältnisse darstellen. Deshalb sei die Abschaffung der sachgrundloses Befristung absolut gerechtfertigt, schlussfolgerte Zeibig.

Sachgrundlose Befristung bleibt Ausschuss für Arbeit und Soziales
Auch künftig ist es Arbeitgebern möglich, Beschäftigte ohne Begründung befristet einzustellen. Die Fraktion Die Linke konnte sich mit ihrem Gesetzentwurf (18/7) zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung nicht durchsetzen. Am Mittwochvormittag lehnte der Ausschuss für Arbeit und Soziales die Vorlage mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD ab. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

Der Gesetzentwurf der Linken zielt darauf ab, im Teilzeit- und Befristungsgesetz die Möglichkeit der Befristung ohne Sachgrund zu streichen. „Eine Befristung darf nur zulässig sein, wenn es für sie einen sachlichen Grund gibt“, heißt es in dem Entwurf. Die Abgeordneten begründen ihren Vorstoß damit, dass im Jahr 2012 bereits 44 Prozent aller Neueinstellungen befristet erfolgten. Da davon besonders junge Menschen betroffen seien, würde ihnen die Chance genommen, ihr Leben auf der Grundlage eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses mit einer gewissen Sicherheit planen zu können. „Auch aus arbeitsrechtlicher Perspektive sind befristete Arbeitsverhältnisse hochproblematisch, da sie den Kündigungsschutz aushöhlen“, schreiben die Abgeordneten.

„Wir stehen zu unserer Forderung, denn es kann doch nicht sein, dass Personalchefs in sechs Monaten nicht in der Lage sind, Mitarbeiter zu beurteilen und die sachgrundlose Befristung als verlängerte Probezeit brauchen“, verteidigte Die Linke ihre Position. Sie wies darauf hin, dass der Anteil der sachgrundlosen Befristungen an allen Befristungen allein von 2012 bis 2013 um vier Prozent gestiegen sei.

Die Grünen sprachen sich zwar ebenfalls für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung aus. Es gebe genügend andere Möglichkeiten, Beschäftigte flexibel einzustellen, so das Argument der Fraktion. Ihre Enthaltung begründete sie damit, dass sie bei Unternehmensgründungen die sachgrundlose Befristung erhalten wolle, und dies in der Vorlage der Linken nicht entsprechend berücksichtigt werde.

Die SPD-Fraktion betonte, sie habe sich in ihrem Wahlprogramm ebenfalls für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ausgesprochen. Aus Gründen der Koalitionsräson mit der Union werde die Fraktion nun jedoch gegen den Entwurf stimmen. Angesichts aktueller Zahlen über den hohen Anteil derjenigen Beschäftigten, die aus so einem Arbeitsverhältnis übernommen werden, sei diese Position auch zu rechtfertigen, hieß es aus der Fraktion.

Die CDU/CSU hob noch einmal hervor, dass es gute Gründe gebe, den Entwurf der Linken abzulehnen. „Wir brauchen einen möglichst flexiblen Arbeitsmarkt.“ Außerdem dürfe man nicht vergessen, dass sachgrundlose Befristungen grundsätzlich nur zwei Jahre möglich sind. Würde man diese ganz abschaffen, dann würden sich gerade kleine Betriebe gar nicht mehr mit dieser Thematik beschäftigen, da der Bürokratieaufwand der anderen Befristungsformen zu hoch sei.

NSA war Thema auf Innenminister-Treffen Inneres/Antwort
Die Innenminister der sechs bevölkerungsreichsten EU-Staaten – Deutschland, Frankreich, England, Italien, Spanien und Polen – haben sich bei ihrem Treffen am 5. und 6. Februar dieses Jahres in Krakau laut Bundesregierung unter anderem mit der „Überwachung von EU-Bürgern durch die US-Geheimdienste“ befasst. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/722) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/541) hervorgeht, befassten sich die Teilnehmer bereits am ersten Sitzungstag mit diesem Thema. Am zweiten Sitzungstag, an dem den Angaben zufolge auch Vertreter der USA teilgenommen haben, habe man sich mit dem Thema „Terrorismus – Aktuelle Herausforderungen“ und der Überwachung von Bürgern sowie dem Schutz der Privatsphäre befasst.

Bei den transatlantischen Themen wurden laut Antwort „Maßnahmen der U.S. National Security Agency (NSA) zur Analyse von Telekommunikations- und Internetdaten behandelt“. Die US-Seite habe zu PRISM/NSA berichtet, man „sei zu dem Schluss gekommen, dass die weitere Sammlung zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit zwar notwendig sei, es aber eines besseren Datenschutzes und besserer Rechtschutzmöglichkeiten bedürfe“. Ziel sei mehr Transparenz, die Beschränkung der Datensammlung und Änderungen bei der Rechtsaufsicht. Man sei „bemüht, Vertrauen wiederherzustellen“.

Weiter berichtete die US-Seite der Vorlage zufolge, dass die Sammlung von Massendaten auch in den USA zu Diskussionen geführt habe. Die von US-Präsident Barack Obama angekündigten Maßnahmen würden in den nächsten Monaten umgesetzt. „Man habe auf US-Seite verstanden, dass die Nachrichtendienste nicht alles tun sollten, wozu sie technisch in der Lage seien“, heißt es in der Antwort weiter.
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Ortsumgehungen kosten 21,4 Millionen Euro -Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
Thüringen hat auf Grundlage der aktuellen Planungen für die Ortsumgehungen von Großebersdorf, Frießnitz und Burkersdorf im Zuge der B 175 Kosten in Höhe von 21,4 Millionen Euro ermittelt. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/758) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/660). Sie weist darauf hin, dass durch Baupreissteigerungen sowie die Einführung und Fortschreibung von Vorschriften gemäß dem aktuellen Stand der Technik im Laufe der Zeit höhere Baukosten zu ermitteln sind.

Noch 910 Millionen Euro notwendig - Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort (18/778) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/652) zur Umsetzung des Bedarfsplans Schiene im Freistaat Sachsen vor allem auf den Verkehrsinvestitionsbericht (18/580). Für die darin als offen bezeichneten Abschnitte seien nach Angaben der Deutschen Bahn AG Investitionen in Höhe von rund 910 Millionen Euro erforderlich. Die hierfür jeweils notwendigen Finanzierungsvereinbarungen würden nach Vorlage der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschlossen.

Atomkraftwerk Gundremmingen - Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort
Die Bewertung der Erdbebenfestigkeit der Nachkühlketten des Atomkraftwerks (AKW) Gundremmingen ist unabhängig vom „Zusätzlichen Nachwärmeabfuhr- und Einspeisesystem“ (ZUNA) erfolgt. Das teilt die Bundesregierung in einer Antwort (18/741) auf eine Kleine Anfrage (18/644) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit. Nach Aussage der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), sei das ZUNA errichtet worden, um einen durch denselben Fehler verursachten Ausfall der Not- und Nachkühlketten zu beherrschen.

Die Grünen-Fraktion hatte in ihrer Anfrage unter anderem wissen wollen, ob das AKW die Sicherheitsanforderungen an Atomkraftwerke erfülle und inwiefern und in welchem Umfang das ZUNA bislang zur Bewertung der Erdbebenfestigkeit der Nachkühlketten sowie zur Beherrschung von Störfällen herangezogen worden sei. Nach Ansicht der Fraktion habe die Bearbeitung eines bis Dezember 2013 anhängigen Antrags auf Leistungserhöhung für das AKW Gundremmingen Fragen zur sicherheitstechnischen Auslegung des Atomkraftwerks ergeben.

Die Bundesregierung schreibt dazu, das bisher keine abschließende Bewertung zur Erdbebenauslegung des Kraftwerks Gundremmingen seitens des StMUV vorliege. Es werde diese Bewertung aber noch im März 2014 vorlegen.

Reform des Emissionshandels
Die Bundesregierung spricht sich für eine Stärkung des Emissionshandels als das zentrale europäische Klimaschutzinstrument aus, um einen angemessenen Anreiz für Investitionen in Maßnahmen für nachhaltige Emissionsreduktionen zu erhalten. Außerdem begrüßt sie grundsätzlich den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Marktstabilitätsreserve. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/755) auf eine Kleine Anfrage (18/651) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Derzeit liege ein Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Marktstabilitätsreserve ab dem Jahr 2021 vor. Ob und in welcher Form dieser Vorschlag von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament angenommen werde, sei noch nicht bekannt, schreibt die Bundesregierung. Sie betont, sie befinde sich derzeit in der Ressortabstimmung zu ihrer konkreten Positionierung. Die Abstimmungen zum zweiten Regierungsentwurf zum Wirtschaftsplan 2014 des Energie- und Klimafonds (EKF) sowie zu den Eckwerten für den Wirtschaftsplan 2015 seien noch nicht abgeschlossen.

Weiter schreibt die Bundesregierung, sie halte an ihrem Ziel fest, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Sie betrachte dabei den EU-Emissionshandel als das zentrale klimapolitische Instrument für die Sektoren Energiewirtschaft und energieintensive Industrie. Daher unterstütze sie eine nachhaltige Reform des EU-Emissionshandels, durch die unter anderem die Verwendung von Braun- und Steinkohle zur Stromerzeugung gegenüber der Verstromung von Erdgas verteuert würde.

Zur Stärkung des Emissionshandels sei auf europäischer Ebene bereits die vorübergehende Herausnahme von 900 Millionen Zertifikaten aus den Auktionsmengen für die Jahre 2014 bis 2016 (so genanntes Backloading) beschlossen worden, betont die Bundesregierung. Darüber hinaus begrüße sie die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Einführung einer Marktstabilitätsreserve.

Diese scheine grundsätzlich geeignet, den CO2-Preis zu stabilisieren und einen angemessenen Anreiz für Investitionen in Maßnahmen für langfristige Emissionsreduktionen zu erhalten.

Gleichberechtigte Teilhabe bleibt Ziel
Die Bundesregierung bewertet die Erwerbstätigkeit von Frauen in Deutschland insgesamt positiv. Das geht aus ihrer Antwort (18/734) auf eine Kleine Anfrage (18/525) der Fraktion Die Linke hervor. So sei die Erwerbstätigkeit von Frauen in den vergangenen zwei Jahrzehnten stetig gestiegen und lag im Jahr 2012 mit einer Quote von 71,5 Prozent so hoch wie noch nie. Im europäischen Vergleich habe Deutschland zu den skandinavischen Ländern aufgeschlossen und nehme mittlerweile den 5. Rang hinter Schweden, Finnland, Dänemark und den Niederlanden ein, schreibt die Regierung. Frauen stellten nicht nur 46 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland, sie hätten in den vergangenen zehn Jahren auch überproportional zum Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung beigetragen.

„Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben ist allerdings noch nicht realisiert“, heißt es in der Antwort. Dies zeige sich an verschiedenen Punkten: an dem hohen Anteil von Teilzeitarbeit bei Frauen, an der geringen Zahl von Frauen in Führungspositionen sowie dem gesamtwirtschaftlichen Lohngefälle zwischen Frauen und Männern. „Insofern ist die Tatsache, dass Frauen in der Bildung mit den Männern zwischenzeitlich etwa gleichgezogen haben, auf dem Arbeitsmarkt noch nicht entsprechend umgesetzt“, führt die Regierung aus. Als wichtigste politische Handlungsfelder in dieser Legislaturperiode bezeichnet sie deshalb Maßnahmen zur Verringerung der Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern und zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen in Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Nicht zuletzt gelte es, stärkere Anreize für vollzeitnahe eschäftigungsformen zu setzen. „Alle Frauen und Männer sollten in dem zeitlichen Umfang arbeiten, der ihren Wünschen entspricht“, heißt es in dem Schreiben weiter.

Hohes Risiko durch fehlenden Abschluss
Für eine qualifizierte Bewertung der Initiative „AusBILDUNG wird was – Spätstarter gesucht“ ist es aus Sicht der Bundesregierung noch zu früh. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/754) auf eine Kleine Anfrage (18/648) der Fraktion Die Linke. Mit dieser Initiative wollen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) verstärkt junge Menschen von 25 bis 35 Jahren dafür gewinnen, einen Berufsabschluss nachzuholen. Das Programm startete im Februar 2013.

Ein fehlender Berufsabschluss sei nach wie vor mit einem überdurchschnittlichen Arbeitslosigkeitsrisiko verbunden. So habe die Arbeitslosenquote der betroffenen Personen im Jahr 2012 bei 19 Prozent gelegen. Bei Fachkräften mit beruflicher Ausbildung (ohne Hochschulabsolventen) habe sie dagegen nur 5 Prozent betragen, schreibt die Regierung. „Der qualifikationsspezifische Strukturwandel wird dazu führen, dass die Zahl der Erwerbstätigen ohne Berufsausbildung an der Gesamtbevölkerung bis zum Jahr 2030 zurückgeht. Die Anstrengungen müssen sich daher verstärkt auf die unteren Qualifikationsbereiche richten“, heißt es in der Antwort weiter.

Illegale Holzimporte nach Deutschland
Im Jahr 2009 wurden nach Berechnungen des Johann Heinrich von Thünen-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, 2,4 bis 5,2 Millionen Kubikmeter Holz und Produkte auf Basis Holz aus illegalem Einschlag nach Deutschland importiert. Das geht aus einer Antwort (18/756) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/655) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Das entspreche 2 bis 5 Prozent der gesamten Holzeinfuhren. Weiter heißt es, dass die Regierung davon ausgeht, dass die Einfuhr illegal geschlagenen Holzes seitdem gesunken ist. Das vorliegende Datenmaterial lasse keine Aussage darüber zu, ob das Holzhandels-Sicherungsgesetz (HolzSiG) zur Verminderung des illegalen Holzhandels beitrage. Die Regierung stelle aber fest, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes im März 2013 die Importeure von Holzerzeugnissen höher sensibilisiert seien.

Nationales Waffenregister
In der „Zentralen Komponente“ des Nationalen Waffenregisters sind mit Stand Januar 2014 laut Bundesregierung knapp 1,47 Millionen natürliche Personen und gut 5,45 Millionen Waffen gespeichert gewesen. Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort (18/723) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/539) erläutert, zählen zu den gespeicherten Personen nicht nur derzeitige Besitzer von Schusswaffen, sondern auch Verstorbene und ehemalige Waffenbesitzer, deren Daten noch vorzuhalten sind, sowie Personen, denen ein rechtskräftiges Waffenbesitzverbot erteilt wurde. Die Zahl der Schusswaffen beinhaltet den Angaben zufolge neben den derzeit in Privatbesitz befindlichen Waffen unter anderem auch vernichtete, deaktivierte und exportierte Waffen.

Sozialabkommen mit Uruguay angenommen
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag einstimmig einen Gesetzentwurf (18/272) der Bundesregierung angenommen, der ein Abkommen über Soziale Sicherheit zwischen Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay umsetzt. Darin geht es unter anderem um Regelungen, die eine Doppelversicherung von Arbeitnehmern verhindern sollen, die von ihren Betrieben in das jeweils andere Land entsendet werden. Die Arbeitnehmer sollen allein den Rechtsvorschriften eines Vertragsstaates, in der Regel des Heimatstaates, unterliegen, heißt es in dem Entwurf. Darüber hinaus sehen die Regelungen die uneingeschränkte Zahlung von Renten in den anderen Staat vor. Die Voraussetzungen dafür könnten durch die Zusammenrechnung der in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten erfüllt werden, schreibt die Regierung.

Politisch motivierte Tötungsdelikte
Die Polizei hat in den Jahren 2001 bis einschließlich 2012 im Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität zwei politisch rechts sowie zwei politisch links motivierte Tötungsdelikte erfasst, die sich gegen den „gesellschaftlichen Status“ der Tatopfer richteten. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/740) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/639) hervor. Danach entfielen die beiden politisch rechts motivierten Tötungsdelikte auf die Jahre 2002 und 2008, während sich die zwei politisch links motivierten Tötungsdelikte im Jahr 2011 ereigneten.

Erste Erfolge bei Fachkräftesicherung
Die Bundesregierung sieht die Fachkräftesicherung in Deutschland auf einem guten Weg. In ihrem Fortschrittsbericht 2013 zu ihrem Fachkräftekonzept, der nun als Unterrichtung (18/796) vorliegt, schreibt sie, auf dem Weg zur Fachkräftesicherung zeigten sich „respektable Fortschritte“. So nehme die Erwerbsbeteiligung zu und der Anteil von Frauen und Älteren im Arbeitsmarkt steige. Die Ziele Deutschlands im Rahmen der EU-2020-Strategie seien bei Älteren bereits erreicht worden. In den vergangenen Jahren habe sich deren Erwerbsbeteiligung kontinuierlich erhöht und erreichte 2012 erstmals eine Quote von 60 Prozent. „Dennoch sinkt die Teilhabe Älterer am Arbeitsmarkt weiter deutlich mit dem Alter und Ältere bleiben deutlich länger arbeitslos als Jüngere“, führt die Regierung aus. Bei Frauen nähere sich der aktuelle Anteil dem Zielwert an. Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Regierung allerdings bei den nach wie vor hohen Teilzeitquoten und niedrigen durchschnittlichen Wochenarbeitszeiten von Frauen.

Handlungsbedarf sieht die Regierung außerdem beim Thema Langzeitarbeitslosigkeit: „Diese reduzierte sich zwar in den vergangenen Jahren deutlich, bewegt sich aber trotz des insgesamt positiven Arbeitsmarktes mit etwa einer Million Langzeitarbeitslosen auf zu hohem Niveau. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit weiterer Anstrengungen in diesem Bereich“. Gleichzeitig müsse es auch darum gehen, Weiterbildung zu fördern und die Zahl der Schul- und Studienabbrüche weiter zu reduzieren, heißt es in der Unterrichtung.

Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Verfasst: Mi 19. Mär 2014, 13:20
von That's me
17.-18.3.14
Freihandel mit Entwicklungsländern - Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ab Oktober dieses Jahres könnte einigen Entwicklungsländern der Marktzugang zur EU erschwert werden, wenn sie bis dann keine Interims-Wirtschaftspartnerabkommen (EPA) mit Brüssel schließen. Dies sei die Konsequenz einer entsprechenden Anpassung der EU-Marktzugangsverordnung des Rates und des Europäischen Parlaments, sagte Thomas Silberhorn (CSU), Parlamentarischer Staatssekretär im BMZ am Mittwoch im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Hintergrund sei die Notwendigkeit, die Handelsbeziehungen der EU mit der Gruppe der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten entsprechend der Regeln der Welthandelsorganisation WTO auszugestalten. Die Verhandlungen würden bereits seit 2002 laufen, hätten bisher aber lediglich zu einem EPA-Abkommen mit den karibischen Staaten und weiteren Interimsabkommen geführt, der Abschluss eines Abkommens mit den Staaten der westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS könnte im Frühjahr 2014 folgen.

Silberhorn verwies darauf, dass der Verlust des präferentiellen Marktzugangs Staaten mit vergleichsweise hohem Durchschnittseinkommen treffen könnte - etwa Namibia und Botswana. Schwächere und die am wenigsten entwickelten Länder seien vom Verlust des präferentiellen Marktzugang allerdings teilweise oder ganz ausgenommen. Zudem räume die EU bei EPA-Abkommen eine gewisse Flexibilität ein: So gewähre sie einen vollständigen Zugang zum EU-Markt, während Partnerländer für einen längeren Zeitraum noch Zölle auf 25 Prozent der EU-Importe erheben können. Auf diese Weise könnten Entwicklungsländern besonders „sensible Bereiche“ der einheimischen Wirtschaft weiterhin schützen, sagte Silberhorn.

Vertreter der Oppositionsfraktionen thematisierten die möglichen Konsequenzen der EPA-Abkommen. Für die ECOWAS-Staaten würden sie einen beträchtlichen Verlust der bisherigen Zolleinnahmen bedeuten, sagte ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bei gegenseitigen Marktöffnungen würden zudem insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in den Entwicklungsländern gegenüber europäischer Konkurrenz nicht bestehen können. In diese Richtung argumentierte auch die Fraktion Die Linke: Die Aufhebung von Exportzöllen stehe dem Ziel, Wertschöpfung in Entwicklungsländern zu fördern, „diametral entgegen“. Auf einen möglichen Spielraum verwies ein Vertreter der CDU/CSU: So schließen EPA zwar Exportsteuern auf Rohstoffe aus, nach den WTO-Regeln seien dies allerdings nicht verboten.

Ein Vertreter der SPD-Fraktion kritisierte zudem eine sehr „exekutivlastige“ Verhandlungspraxis der EU-Kommission, bei der Abgeordnete und erst recht die Zivilgesellschaft nur verzögert und nicht immer transparent informiert würden. Diese Einschätzungen teilte auch der als Gast geladene Vertreter des Bischöflichen Hilfswerks MISEREOR e. V., Klaus Schilder: Das sei ein „großes Problem“, weil Einwände der Zivilgesellschaft erst dann auf den Tisch kämen, wenn Abkommen bereits ausverhandelt seien. Schilder macht sich zudem für ein stärkere Berücksichtigung der Auswirkungen der EPA-Abkommen auf die Menschenrechte stark. Dies könne etwa durch eine periodische Überprüfung und einen Beschwerdemechanismus sichergestellt werden. Bei Menschenrechtsverletzungen als direkte Folge von EPA solle auch die Möglichkeit der Aussetzung solcher Wirtschaftspartnerschaftsabkommen in Betracht kommen.

Reform des Adoptionsrechts - Gesetzentwurf
Künftig sollen Lesben und Schwule ein Kind auch dann adoptieren können, wenn es zuvor vom jeweiligen Partner bereits adoptiert worden ist. Das Recht auf eine solche „Sukzessivadoption“ für eingetragene Lebenspartnerschaften proklamiert ein Gesetzentwurf der Fraktionen von Union und SPD (18/841). In dieser Ausdehnung der Adoptionsrechte für Homosexuelle sieht Justizminister Heiko Maas (SPD) einen „weiteren Schritt auf dem Weg zur völligen rechtlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften“.

Der Vorstoß der Koalition ist die Konsequenz eines im Februar 2013 vom Bundesverfassungsgericht gefällten Urteils, wonach die bisherige rechtliche Regelung auf diesem Gebiet gegen das Grundgesetz verstößt. Man wolle „einen verfassungswidrigen Zustand beseitigen“, heißt es in der Vorlage von Union und SPD.

Bislang ist Schwulen und Lesben zwar die sogenannte „Stiefkindadoption“ gestattet, sie können also das leibliche Kind eines Lebenspartners adoptieren. Die Sukzessivadoption ist indes laut Bürgerlichem Gesetzbuch bisher lediglich heterosexuellen Ehepaaren erlaubt, nicht hingegen homosexuellen Lebenspartnern. Allerdings weist der Gesetzentwurf darauf hin, dass die Sukzessivadoption bei Schwulen und Lesben bereits seit der Verkündung des Karlsruher Urteils im Februar 2013 in der Praxis angewandt wird. Diese Übergangsregelung hatte das Verfassungsgericht bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes angeordnet. Zudem war dem Bundestag auferlegt worden, eine verfassungskonforme Neuregelung bis Ende Juni dieses Jahres zu verabschieden.

In der Vorlage der Koalitionsfraktionen wird erläutert, inwiefern aus Karlsruher Sicht das Verbot der Sukzessivadoption bei Homosexuellen das Recht auf Gleichheit verletzt. Betroffen sei der Nachwuchs von schwulen und lesbischen Lebenspartnern, weil diese Kinder sowohl gegenüber leiblichen Kindern eines Lebenspartners wie auch gegenüber Kindern von heterosexuellen Ehegatten benachteiligt seien. Gleiches gelte für homosexuelle Lebenspartner, die im Vergleich zu Ehegatten benachteiligt seien, weil diese das vom Ehepartner adoptierte Kind annehmen dürften.

Der Gesetzentwurf von Union und SPD legt dar, dass das Europäische Übereinkommen über die Adoption von Kindern es den EU-Staaten erlaubt, die Sukzessivadoption durch Lebenspartner zuzulassen.

Allerdings wird in Deutschland bei Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften weiterhin nicht das gleiche Adoptionsrecht gelten. Für Schwule und Lesben wird es auch künftig nicht möglich sein, gemeinsam ein Kind zu adoptieren, eine solche Reform sieht die Vorlage von CDU/CSU und SPD nicht vor. Dieses Recht auf eine gemeinsame Adoption bleibt heterosexuellen Ehepaaren vorbehalten. In diesem Punkt setzt sich in der Großen Koalition bislang die Union durch. Und so heißt es denn in dem Entwurf der beiden Fraktionen, man werde von der nach internationalem Recht eröffneten Möglichkeit, auch die gemeinsame Adoption von Kindern durch homosexuelle Lebenspartner zu gestatten, „keinen Gebrauch machen“.

Mobbing: eigene Verordnung möglich
Die Bundesregierung schließt nicht aus, dass es in Zukunft eine eigenständige Verordnung, zum Beispiel in Form einer Anti-Stress-Verordnung, zum Schutz vor Mobbing geben kann. In ihrer Antwort (18/779) auf eine Kleine Anfrage (18/654) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verweist sie darauf, dass ihr keine aktuellen Daten zu Mobbing vorliegen. Vor einer entsprechenden Entscheidung müssten zunächst weitere wissenschaftliche Erkenntnisse erhoben werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin habe dazu bereits ein Forschungsprojekt konzipiert, heißt es in der Antwort.

Dort hält die Bundesregierung gleichzeitig fest, dass Mobbing am Arbeitsplatz „ein ernstes gesellschaftliches Problem mit negativen Auswirkungen“ sei. Nach dem 2006 beschlossenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) könne Mobbing eine unzulässige Benachteiligung aus den im Gesetz aufgeführten Diskriminierungsgründen darstellen. Insofern enthalte das geltende Recht bereits einen angemessenen Schutz für Mobbing-Opfer. Die Schaffung spezieller Regelungen stelle sich aus Sicht der Regierung jedoch als schwierig dar, weil Mobbing vielfältige Erscheinungsformen habe, heißt es in der Antwort weiter.

Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Verfasst: Mi 19. Mär 2014, 13:33
von Olifant
Ich frage mich einmal mehr, was dieser Thread eigentlich soll, wenn doch über die Themen (die ohne Quellenangeba eingestellt werden) anscheinend niemand diskutieren will.

Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Verfasst: Mi 19. Mär 2014, 14:07
von That's me
Olifant » Mi 19. Mär 2014, 13:33 hat geschrieben:Ich frage mich einmal mehr, was dieser Thread eigentlich soll, wenn doch über die Themen (die ohne Quellenangeba eingestellt werden) anscheinend niemand diskutieren will.
Vielen Dank, dass du dich erneut und trotz Hinweis des Mods, der Beiträge bereits löschte
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 6#p2422536 über die Forenregeln hinwegsetzt und diesen Strang erneut bespamst.
Meine Antwort findest du in einigen Minuten erneut genau da, wo sie hingehört!

Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Verfasst: Mi 19. Mär 2014, 14:09
von Olifant
That's me » Mi 19. Mär 2014, 15:07 hat geschrieben: Vielen Dank, dass du dich erneut und trotz Hinweis des Mods, der Beiträge bereits löschte
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 6#p2422536 über die Forenregeln hinwegsetzt und diesen Strang erneut bespamst.
Meine Antwort findest du in einigen Minuten erneut genau da, wo sie hingehört!
Da mein Beitrag sich auf diesen Strang bezieht, gehört er auch in exakt diesen hinein, kleines Mimöschen.

Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Verfasst: Mi 19. Mär 2014, 14:17
von That's me
Olifant » Mi 19. Mär 2014, 14:09 hat geschrieben:Da mein Beitrag sich auf diesen Strang bezieht, gehört er auch in exakt diesen hinein, kleines Mimöschen.
Da irrst du dich gewaltig! Großer Provokateur :?:
Kopernikus » Sa 1. Mär 2014, 14:18 hat geschrieben:Es wurde eine Reihe von Beiträgen entfernt, die entweder off topic waren oder aber in den Diskussionsthread gehören: http://politik-forum.eu/viewtopic.php?f=5&t=42209

Kopernikus [MOD]

Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Verfasst: Mi 19. Mär 2014, 14:22
von Olifant
That's me » Mi 19. Mär 2014, 15:17 hat geschrieben:Da irrst du dich gewaltig! Großer Provokateur :?:
Es haben Dich ja schon einige darauf hingewiesen, ich mach's aber gern nochmal: Du bist hier kein Mod und solltest Dich nicht als solchen aufspielen. Das ist ganz schlecht für den Teint.

Kopernikus oder Rainald werden schon wissen, wie sie zu verfahren haben und Beiträge im Einzelfall und im Kontext bewerten.

Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Verfasst: Mi 19. Mär 2014, 14:24
von pikant
zum Thema :D :thumbup:

http://www.bundestag.de

zur Zeit laueft die Fragestunde und dann gibt es heute noch eine aktuelle Debatte ueber Atomkraftwerke

ich wuerde allen Usern empfehlen sich das ganze Bild zu machen und jetzt in den Bundestag reinzuklicken - aktueller geht es nicht mehr :thumbup:

Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Verfasst: Di 16. Mai 2017, 13:04
von That's me
01. Änderung des Grundgesetzes

Berlin: (hib/STO) Verfassungsfeindliche Parteien sollen nach dem Willen des Bundesrates von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen sein. Dies geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Grundgesetzes (18/12100) hervor, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach sollen Parteien, "die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland verfolgen", von einer staatlichen Teilfinanzierung oder steuerlichen Begünstigung ausgeschlossen werden. Über einen solchen Ausschluss entscheiden soll laut Vorlage das Bundesverfassungsgericht.

Darin wird darauf verwiesen, dass die Verfassungsgericht mit seinem Urteil vom 17. Januar 2017 den Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD abgelehnt und sich damit gegen ein Parteiverbot ausgesprochen hat. Gleichwohl habe das Gericht festgestellt, dass die Ziele der NPD und das Verhalten ihrer Anhänger "gegen die Menschenwürde und den Kern des Demokratieprinzips verstoßen und dass sie Elemente der Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus aufweisen". Zudem "sei die Programmatik der NPD auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet".

Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die NPD mit seinem jüngsten Urteil nicht als Partei verboten habe, gebe es "andere Reaktionsmöglichkeiten, um aufzuzeigen, dass in Parteien kein Platz für Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit ist", heißt es in der Vorlage weiter. Das könne wirkungsvoll mithilfe eines Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung erreicht werden. Eine wehrhafte Demokratie müsse es "nämlich nicht hinnehmen, dass die Grundprinzipien der Verfassung mit ihren eigenen Mitteln untergraben werden". Die verfassungsrechtlich gebotene Toleranz anderer Meinungen und Ziele ende dort, wo konkrete extremistische Bestrebungen zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung genutzt werden. Solche konkreten Bestrebungen sollten künftig Tatbestandsvoraussetzung für einen Ausschluss politischer Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung sein.
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02. Ausschluss von Parteienfinanzierung

Berlin: (hib/STO) Der Bundesrat hat den Entwurf eines Begleitgesetzes zur von ihm angestrebten Grundgesetzänderung "zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung" (18/12101) vorgelegt. Danach soll die staatliche Teilfinanzierung für verfassungsfeindliche Parteien ausgeschlossen werden. Die Vorlage, die ebenso wie der entsprechende Gesetzentwurf des Bundesrates zur Verfassungsänderung (18/12100) am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, sieht Änderungen des Parteiengesetzes sowie des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftssteuergesetzes vor.