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Verbot/Verhinderung von Mailweiterleitungen

Verfasst: Mi 16. Dez 2015, 09:47
von NMA
Ein paar Gedanken zum (geschäftlichen) Mailverkehr.

Viele E-Mail-Nutzer, die eine Mail an eine große Zahl Absender, die oft überhaupt nichts miteinander zu tun haben, versenden wollen, setzen all ihre Empfänger achtlos in die Kategorie "Empfänger". Das hat zur Folge, dass alle Empfänger die Mailadressen anderer Leute einsehen können und alle Empfänger haben darauf keinen Einfluss. Das ist doch unhöflich und auch bezüglich des Datenschutzes auch problematisch, oder?
Was geht der Person C die Mailadresse von Person A an? Man muss dabei ja auch bedenken, dass Mailadressen von unseren Clients auch automatisch ins Adressbuch aufgenommen werden, d. h., man findet dort immer häufiger plötzlich Adressen von fremden Leuten, für die man sich eigentlich gar nicht interessiert. Und wie gesagt hat der Betroffene keinen Einfluss darauf.
Es wäre einfach, das zu verhindern, wenn man verantwortlich mit den Adressen anderer umgehen will. Man sendet die E-Mail an sich selbst und setzt alle Empfänger in den BCC: Keiner sieht die Adressen der anderen.

Und: Viele Empfänger leiten eine Mail einer Person A ungefragt an eine Person C weiter, da sie der Meinung sind, diese sollte die Information von der Person A auch erhalten. Dabei wird (automatisch, unachtsam) versäumt, die Person A zu fragen, ob diese Information für eine Person C gedacht ist.

Eine Person B entscheidet in der allgemeinen E-Mail-Korrespondenz also ständig darüber, ob die Mail von der Person A an die Peron C weiterkommt, ohne dass die Person A Einfluss darauf hat.

Hier könnte man mal dafür sensibilisieren und diskutieren, ob es prinzipielle Optionen für eine rechtliche Handhabe oder technische Möglichkeiten gibt, das zu verhindern. Geht da was?

Re: Verbot/Verhinderung von Mailweiterleitungen

Verfasst: Mi 16. Dez 2015, 09:52
von Provokateur
Hier gelten doch die allgemeinen Regeln der Geschäftskorrespondenz.

D.h. alles, was nicht ausdrücklich geschützt ist, kann weitergeleitet werden. Eine technische Zeichnung zu einem neuen Produkt also nicht, ein Liebesbrief darf man natürlich weiterzeigen.

Ich denke nicht, dass es darüber hinausgehende Optionen gibt.

Andernfalls müsstest du eine Seite einrichten, auf der du Dokumente ablegst, die für andere nur mit einem "Einmal-Passwort" einmalig einsehbar sind. Mit Weiterleitung des Passwortes wäre dieses ungültig, da es schon "verbraucht" wurde.

Re: Verbot/Verhinderung von Mailweiterleitungen

Verfasst: Mi 16. Dez 2015, 09:57
von Liegestuhl
Bei uns heißt es immer: Weiterleiten macht frei.

Alles, was du dem Chef weitergeleitet hast, kannste vergessen. Darum muss er sich ab sofort kümmern.

Re: Verbot/Verhinderung von Mailweiterleitungen

Verfasst: Mi 16. Dez 2015, 10:12
von becksham
NMA » Mi 16. Dez 2015, 09:47 hat geschrieben:Ein paar Gedanken zum (geschäftlichen) Mailverkehr.

Viele E-Mail-Nutzer, die eine Mail an eine große Zahl Absender, die oft überhaupt nichts miteinander zu tun haben, versenden wollen, setzen all ihre Empfänger achtlos in die Kategorie "Empfänger". Das hat zur Folge, dass alle Empfänger die Mailadressen anderer Leute einsehen können und alle Empfänger haben darauf keinen Einfluss. Das ist doch unhöflich und auch bezüglich des Datenschutzes auch problematisch, oder?
Was geht der Person C die Mailadresse von Person A an? Man muss dabei ja auch bedenken, dass Mailadressen von unseren Clients auch automatisch ins Adressbuch aufgenommen werden, d. h., man findet dort immer häufiger plötzlich Adressen von fremden Leuten, für die man sich eigentlich gar nicht interessiert. Und wie gesagt hat der Betroffene keinen Einfluss darauf.
Es wäre einfach, das zu verhindern, wenn man verantwortlich mit den Adressen anderer umgehen will. Man sendet die E-Mail an sich selbst und setzt alle Empfänger in den BCC: Keiner sieht die Adressen der anderen.
...
Das ist bei uns auch so vorgeschrieben. Alles, was an Adressen außerhalb unserer Firma verschickt wird, hat über BCC zu erfolgen. Das Problem dabei ist, wenn du solch eine Mail bekommst, weißt du nicht, wer sie sonst noch bekommen hat und leitest sie womöglich an Personen weiter, die sie schon haben. Deshalb soll am Mailanfang der Empfängerkreis benannt werden. Leider vergessen das viele hier und so kommt es oft zu einer Mailflut. Das ist blöd.

Re: Verbot/Verhinderung von Mailweiterleitungen

Verfasst: Mi 16. Dez 2015, 10:45
von John Galt
Gibt genug Blindschleichen, die BCC nicht kennen.

Ich habe mittlerweile eine Sammlung von Tausenden E-Mail Adressen. Die bekommen abundzu nen Affiliate-Link verpasst. :cool:

Re: Verbot/Verhinderung von Mailweiterleitungen

Verfasst: Do 17. Dez 2015, 21:09
von Mithrandir
NMA » Mi 16. Dez 2015, 10:47 hat geschrieben: Viele E-Mail-Nutzer, die eine Mail an eine große Zahl Absender, die oft überhaupt nichts miteinander zu tun haben, versenden wollen, setzen all ihre Empfänger achtlos in die Kategorie "Empfänger". Das hat zur Folge, dass alle Empfänger die Mailadressen anderer Leute einsehen können und alle Empfänger haben darauf keinen Einfluss. Das ist doch unhöflich und auch bezüglich des Datenschutzes auch problematisch, oder?
Es hängt davon ab: Z. B. in einer projektbezogenen Kommunikation zwischen mehreren Personen in der eigenen Firma, beim Kunden/Lieferanten und ggf. noch beteiligten Externen gehört es sich schon, dass die Empfänger wissen, an wen die Informationen gingen.
In anderen Fällen allerdings, wo die Empfänger wenig miteinander zu tun haben, beispielsweise bei einer Informationsmail an verschiedene Kunden ist es zum einen ein absolutes No-Go, hochgradig unprofessionell und vermutlich sogar illegal, weil keine Erlaubnis vorliegt, die Adressen weiterzugeben. Im geschäftlichen Mail-Verkehr ist mir sowas noch nicht untergekommen, privat allerdings…
NMA » Mi 16. Dez 2015, 10:47 hat geschrieben:Und: Viele Empfänger leiten eine Mail einer Person A ungefragt an eine Person C weiter, da sie der Meinung sind, diese sollte die Information von der Person A auch erhalten. Dabei wird (automatisch, unachtsam) versäumt, die Person A zu fragen, ob diese Information für eine Person C gedacht ist.
Weiterleiten kann jeder nach Gutdünken, auch wenn es nicht unbedingt angebracht ist. Technisch gibts dagegen keine Möglichkeit, auch rechtlich nur in speziellen Fällen.

Re: Verbot/Verhinderung von Mailweiterleitungen

Verfasst: Mo 11. Jan 2016, 17:44
von hafenwirt
Provokateur » 16 Dec 2015, 09:52 hat geschrieben: D.h. alles, was nicht ausdrücklich geschützt ist, kann weitergeleitet werden. Eine technische Zeichnung zu einem neuen Produkt also nicht, ein Liebesbrief darf man natürlich weiterzeigen.
Ich habe mal Gerüchte gehört, dass einige der Unternehmen Stellen eingerichtet haben, deren Aufgabe darin besteht, geschickt gefälschte E-Mails mit möglichen "Firmengeheimnissen" "ausversehen" an eben jene Konkurrenz indirekt weiterzuleiten, oder eben zunächst an eigene Mitarbeiter verschicken und dann auf dem Markt gucken wie der Output der Konkurrenz ist.

A) um mit Falschinformation andere Unternehmen auszutricksen und
B) um gezielt Maulwürfe im eigenen Laden hochzunehmen.

Sozusagen firmeneigene Geheimdienste. Meistens schaltet man dabei auch nicht den Staat ein, sondern versucht es anders zu "regeln".