Urheberrechtzahlung

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Alexyessin
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Urheberrechtzahlung

Beitrag von Alexyessin »

Hallo Zusammen,

mein Schwiegervater hat heute ein Schreiben bzgl. einer Urhebergeschichte Internetdownload bekommen. Abmahnschreiben usw.
Kann von euch jemand sagen, wo am besten und schnellsten Hilfe diesbezüglich bekommen kann.

Danke.
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jack000
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von jack000 »

Alexyessin hat geschrieben:(24 May 2016, 21:36)

Hallo Zusammen,

mein Schwiegervater hat heute ein Schreiben bzgl. einer Urhebergeschichte Internetdownload bekommen. Abmahnschreiben usw.
Kann von euch jemand sagen, wo am besten und schnellsten Hilfe diesbezüglich bekommen kann.

Danke.
Es gibt da eigentlich erstmal nur 2 Möglichkeiten:
1. Anwalt einschalten
2. Widerspruch einlegen

=> Ob das ganze wirklich was bringt ist noch ein anderes paar schuhe ...Aber das sind erstmal die einzigen Möglichkeiten ...
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ThorsHamar
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von ThorsHamar »

Kannst Du den Vorgang ein wenig mehr beschreiben? Geht es um Musik, Verlagsrecht oder sowas? Hat Dein Schwiegervater etwas "verbrochen" oder jemand anders mit geistigem Eigentum Deines Schwiegervaters?
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von Alexyessin »

Es war wohl seine Enkelin ( meine Ziehtochter ) 13 die in den Ferien irgendwas aufs Handy geladen hat.
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von Tom Bombadil »

Da gab es neulich ein Urteil, dass der Anschlussinhaber nicht mehr haften muss. Google hilft.
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von jack000 »

Alexyessin hat geschrieben:(24 May 2016, 21:57)

Es war wohl seine Enkelin ( meine Ziehtochter ) 13 die in den Ferien irgendwas aufs Handy geladen hat.
m.E. bleibt da nichts außer:
1. Anwalt einschalten
2. Widerspruch einlegen
Allerdings stellt sich die Frage von wem das Schreiben gekommen ist. Normalerweise kommt ja sowas nur von einem Anwalt und da kannst du auch nur mit entsprechenden Mitteln vorgehen.
Das Problem ist nur, dass die (wenn es nachweisbar ist das es von einer illegalen Quellen kommt) dem Mädel in der Tat was können. Runterladen von youtube allerdings ist m.W. legal ...
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von ThorsHamar »

Alexyessin hat geschrieben:(24 May 2016, 21:57)

Es war wohl seine Enkelin ( meine Ziehtochter ) 13 die in den Ferien irgendwas aufs Handy geladen hat.
Ach so ...
Es gab mal eine Zeit lang eine Jobidee von Anwälten, das Net nach solchen Downloads zu durchforsten und dann den User mit Klagen zu bedrohen, falls eine Summe X nicht gezahlt würde.
Das hat längst nachgelassen, Tom hat den Grund eben beschrieben.
Die Zulassung von öffentlichen Hotspots befreit den Accountbesitzer von der Gesamtverantwortung für alle Nutzer seines Zugangs.
Wie gesagt, ohne konkrete Infos kann man kaum etwas zu dem Casus sagen.
Meist wird jedenfalls das Verlagsrecht berührt und man sollte dann einen Fachanwalt zu Rate ziehen.
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von ThorsHamar »

jack000 hat geschrieben:(24 May 2016, 22:16)

m.E. bleibt da nichts außer:
1. Anwalt einschalten
2. Widerspruch einlegen
Allerdings stellt sich die Frage von wem das Schreiben gekommen ist. Normalerweise kommt ja sowas nur von einem Anwalt und da kannst du auch nur mit entsprechenden Mitteln vorgehen.
Das Problem ist nur, dass die (wenn es nachweisbar ist das es von einer illegalen Quellen kommt) dem Mädel in der Tat was können. Runterladen von youtube allerdings ist m.W. legal ...
Auch das ist nicht "legal", es ist eine Grauzone.
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von jack000 »

ThorsHamar hat geschrieben:(24 May 2016, 22:25)

Auch das ist nicht "legal", es ist eine Grauzone.
Nicht mal für den "Eigengebrauch" ist das von youtube legal?
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von frems »

jack000 hat geschrieben:(24 May 2016, 22:48)

Nicht mal für den "Eigengebrauch" ist das von youtube legal?
Grauzone. YouTube ist verpflichtet, geschützte Inhalte (z.B. Spielfilme) umgehend zu löschen, wenn es davon erfährt. Schwierig ist es allgemein bei Streamingdiensten. Vor wenigen Jahren war jedenfalls noch unklar, ob ein gestreamter Film als "Raubkopie" galt oder nicht. Die Befürworter dieser Ansicht argumentierten, dass ja zumindest Teile des Films zwischengespeichert werden und es sich somit um eine Raubkopie handle. Frag mich nicht, ob das heute noch so ist. Hatte das Vergnügen noch nie.
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von Wildermuth »

frems hat geschrieben:(24 May 2016, 23:13)

Grauzone. YouTube ist verpflichtet, geschützte Inhalte (z.B. Spielfilme) umgehend zu löschen, wenn es davon erfährt. Schwierig ist es allgemein bei Streamingdiensten. Vor wenigen Jahren war jedenfalls noch unklar, ob ein gestreamter Film als "Raubkopie" galt oder nicht. Die Befürworter dieser Ansicht argumentierten, dass ja zumindest Teile des Films zwischengespeichert werden und es sich somit um eine Raubkopie handle. Frag mich nicht, ob das heute noch so ist. Hatte das Vergnügen noch nie.
Es ist illegal, aber die verfolgung bringt nicht viel. Uploaden, zur verfügung stellen, das wird gern verfolgt, aber, bei einer einzige kopie kann man nicht viel schadenersatz verlangen.
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von ThorsHamar »

jack000 hat geschrieben:(24 May 2016, 22:48)

Nicht mal für den "Eigengebrauch" ist das von youtube legal?
Nein, tatsächlich nicht. Es gibt praktisch kein Unrechtsbewusstsein bei der Verwendung von geistigem Eigentum Anderer, übrigens beginnt das eigentlich schon beim Upload .... Ich frage mich immer, was die Leute so machen würden, wenn ein Unbekannter wie selbstverständlich einfach deren Fahrrad, Auto , Wohnung, Fotoalbum, Unterwäsche oder die Zahnbürste benutzen würde.

Es ist ausserdem schon eine philosophische Dimension, ob ein digitaler Klon noch das Original ist oder nicht. Sowas gab es vor der digitalen Revolution eben nicht.
Früher konnte man keine Bilder klauen. Es gab nur das eine ..... :cool:
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von Wildermuth »

ThorsHamar hat geschrieben:(25 May 2016, 00:05)

Es ist ausserdem schon eine philosophische Dimension, ob ein digitaler Klon noch das Original ist oder nicht. Sowas gab es vor der digitalen Revolution eben nicht.
Früher konnte man keine Bilder klauen. Es gab nur das eine ..... :cool:
Nachdrucke gabs schon seit man drucken kann, vorher wurde mit der hand abgeschrieben.

Musik kann man einfach nachspielen. Ging auch schon immer.

Das urheberrecht wurde erst spät erfunden.
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ThorsHamar
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von ThorsHamar »

Wildermuth hat geschrieben:(25 May 2016, 00:14)

Nachdrucke gabs schon seit man drucken kann, vorher wurde mit der hand abgeschrieben.

Musik kann man einfach nachspielen. Ging auch schon immer.

Das urheberrecht wurde erst spät erfunden.
Natürlich. Meine Anmerkung bezog sich aber auf etwas ganz Anderes, Tantris.
Abgeschriebene Bücher haben, wenn richtig abgeschrieben wurde, den selben Inhalt, sind aber trotzdem verschiedene Bücher.
Digitale Kopien sind alle mit dem Original identisch und unterscheiden sich nur im Zeitpunkt der Erstellung. Das ist die philosophische Dimension des Problems ...
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von Adam Smith »

Alexyessin hat geschrieben:(24 May 2016, 21:57)

Es war wohl seine Enkelin ( meine Ziehtochter ) 13 die in den Ferien irgendwas aufs Handy geladen hat.
Sie wird vermutlich ein Abo abgeschlossen oder sich in einer Tauschbörse angemeldet haben. Ich tippe aber eher auf einen Abovertrag. Youtube dürfte für den Verbraucher komplett ungefährlich sein. Gefährlich sind nur Tauschbörsen oder wenn man sich auf einer Seite anmeldet bei der man illegal Filme runterladen kann. Bilder sind für die Besitzer von Websiten äusserst gefährlich. Das sollte jeder Inhaber einer Seite unbedingt wissen.
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von Tom Bombadil »

Wildermuth hat geschrieben:(25 May 2016, 00:14)

Das urheberrecht wurde erst spät erfunden.
Hätte es das heutige Urheberrecht damals schon gegeben, säßen wir wohl immer noch im Mittelalter fest... Natürlich muss auch das geistige Eigentum irgendwie geschützt werden, aber der derzeitige Zustand ist eine Katastrophe. Das lähmt die komplette Internetbranche in Deutschland.
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von John Galt »

Man braucht keinen Anwalt, der kostet nur viel Geld und bringt nichts.

Man kann entweder gar nichts tun, oder eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.

http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum ... m.php?f=17

Dort findet man so eine Erklärung.

Danach muss man einfach nur noch warten. Die Rechtssprechung hat sich ja mittlerweile geändert, früher kamen abundzu ein paar Klagen. Heute sollte da nichts mehr kommen. Verjährungsfrist notieren und abheften.
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von garfield336 »

Alexyessin hat geschrieben:(24 May 2016, 21:36)

Hallo Zusammen,

mein Schwiegervater hat heute ein Schreiben bzgl. einer Urhebergeschichte Internetdownload bekommen. Abmahnschreiben usw.
Kann von euch jemand sagen, wo am besten und schnellsten Hilfe diesbezüglich bekommen kann.

Danke.
Das sind spärliche Informationen. Ist die Urheberrechtsgeschichte unstrittig ? Hat sie das Urheberrecht verletzt ?

Man mus aufpassen, da gibt es auch viele Betrügereien bei solchen Abnahmschreiben. Man mus abwegen ob die Forderung Gerechtfertigt ist.
Ist der Abnahmende Rechteinhaber ?
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von garfield336 »

Alexyessin hat geschrieben:(24 May 2016, 21:57)

Es war wohl seine Enkelin ( meine Ziehtochter ) 13 die in den Ferien irgendwas aufs Handy geladen hat.
Dann war er es ja nicht selbst, Wiederspruch einlegen, und die Tat bestreiten.

Den Nachweis mus schon die Gegenseite bringen ! Und eine 13jährige ist nicht geschäftsfähig.
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von garfield336 »

frems hat geschrieben:(24 May 2016, 23:13)

Grauzone. YouTube ist verpflichtet, geschützte Inhalte (z.B. Spielfilme) umgehend zu löschen, wenn es davon erfährt. Schwierig ist es allgemein bei Streamingdiensten. Vor wenigen Jahren war jedenfalls noch unklar, ob ein gestreamter Film als "Raubkopie" galt oder nicht. Die Befürworter dieser Ansicht argumentierten, dass ja zumindest Teile des Films zwischengespeichert werden und es sich somit um eine Raubkopie handle. Frag mich nicht, ob das heute noch so ist. Hatte das Vergnügen noch nie.
Es mus auch offensichtlich sein, dass die Quelle illegal ist, so einfach wie du es schreibst ist es nicht.

Ich gehe auf eine Webseite sehe Filme zum Streamen und downloaden, downloade es, schaue es mir an. usw... Mache ich dadurch etwas falsch? In aller Regel nicht!
Wie schon gesagt, es mus eine offensichtliche Illegale Quelle sein. Ich kann nicht wissen, ob der Anbieter die Rechte hat. So einfach ist das nicht.

youtube z.b. ist Werbefinanziert. Ich kann also mit gutem Gewissen davon ausgehen, dass dort alles legal gestreamt wird, und die Rechteinhabe über Werbung Geld bekommen.
Dieses Argument gilt auch für 99% aller anderen Webseiten, Radiosendungen und TV-Programmen.

youtube ist ja auch tatsächlich in Besitz von einigen Musikrechten. In Deutschland zerstreiten sie sich aber seit Jahren mit der GEMA.
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von garfield336 »

Adam Smith hat geschrieben:(25 May 2016, 06:33)

Sie wird vermutlich ein Abo abgeschlossen .
Eine 13jährige kann kein Abo abschliessen, Sie ist nicht geschäftsfähig. So ein Vertrag wäre per se ungültig.
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Tom Bombadil
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von Tom Bombadil »

Eine Unterlassungserklärung egal welcher Art würde ich zuerst einmal nicht unterschreiben, dann lieber zum Anwalt gehen.
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von garfield336 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(25 May 2016, 10:38)

Eine Unterlassungserklärung egal welcher Art würde ich zuerst einmal nicht unterschreiben, dann lieber zum Anwalt gehen.
Ja, das wäre ein Schuldeingeständnis, und ein grosser Fehler.

Zum Anwalt würde ich erst gehen, wenn die Gegenseite nicht nachgibt und irgendwann gerichtlich vorgehen will.
In aller Regel kommt es aber nicht so weit, die Abnahmer wissen dass sie vor Gericht schlechte Karten haben.
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von BlueMonday »

Normalerweise bekommt man solche Schreiben ("Abmahnung") nur, wenn man urheberlich geschützte Inhalte nachweislich verbreitet hat.
Das sollte man dann auch tunlichst ernst nehmen. Da hört der Spaß auf.
Problematisch sind da bspw sogenannte p2p-Systeme ("bittorrents"), wo das Heruntergeladene technisch bedingt zeitgleich auch wieder verbreitet wird.
Wegen eines reinen Downloads rührt sich in der Regel hingegen niemand. Da sollte man sich dann genau anschauen, wer die Vögel sind, die da was wollen.

Also ich würde als erstes die Enkelin genauestens befragen, was sie da eigentlich gemacht hat.
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von ThorsHamar »

garfield336 hat geschrieben:(25 May 2016, 10:09)

Es mus auch offensichtlich sein, dass die Quelle illegal ist, so einfach wie du es schreibst ist es nicht.
Illegaler Download hat nicht ausschliesslich mit illegalen Quellen zu tun. Man kann auch von legalen Quellen unrechtmässig Material downloaden.
youtube ist ja auch tatsächlich in Besitz von einigen Musikrechten. In Deutschland zerstreiten sie sich aber seit Jahren mit der GEMA.
YT besitzt überhaupt keine Musikrechte, sowas gibt es sowieso gar nicht. Es gibt im besten Fall Nutzungsvereinbarungen zwischen den Inhabern/Eigentümern der Nutzungsrechte, in der Regel sind das bei Musik/Film Verlage und dem Uploader.
YT verlangt lediglich von seinen Nutzern, genau diese Rechte zu beachten. Und das tut so gut wie kein User.
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von garfield336 »

ThorsHamar hat geschrieben:(25 May 2016, 11:37)


YT besitzt überhaupt keine Musikrechte, sowas gibt es sowieso gar nicht.
YT hat mit diversen publishern Nutzungsverträge abgeschlossen. Mit der GEMA allerdings nicht. Mit denen war keine Einigung möglich bis jetzt.

YT kann also Musikvideos fast überall anbieten, völlig legal, ausser nicht in Deutschland,
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von garfield336 »

ThorsHamar hat geschrieben:(25 May 2016, 11:37)
Illegaler Download hat nicht ausschliesslich mit illegalen Quellen zu tun. Man kann auch von legalen Quellen unrechtmässig Material downloaden.

Was meinen sie in diesem Post mit legale und illegale Quelle ?
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von ThorsHamar »

garfield336 hat geschrieben:(25 May 2016, 14:22)

YT hat mit diversen publishern Nutzungsverträge abgeschlossen. ....
genau das habe ich geschrieben ... ;)
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von ThorsHamar »

garfield336 hat geschrieben:(25 May 2016, 14:24)

Was meinen sie in diesem Post mit legale und illegale Quelle ?
Ich meine damit den Download oder Upload von Bildern, Dokumenten oder Filmen, welche nicht vom Eigentümer genehmigt wurden. Da ist die Plattform dann egal ...
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von frems »

garfield336 hat geschrieben:(25 May 2016, 10:09)

Es mus auch offensichtlich sein, dass die Quelle illegal ist, so einfach wie du es schreibst ist es nicht.
Ich sagte nicht, dass es einfach ist, sondern dass es noch unklar ist bzw. war.
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von garfield336 »

ThorsHamar hat geschrieben:(25 May 2016, 16:11)

Ich meine damit den Download oder Upload von Bildern, Dokumenten oder Filmen, welche nicht vom Eigentümer genehmigt wurden. Da ist die Plattform dann egal ...
Upload ist was anderes. Bei upload mus ich selbst die Genehmigung vom Eigentümer haben.

Bei Download nicht. Da mus ich davon ausgehen dass der Inhalteanbieter die Erlaubnis hat. Was bei Youtube ja oftmals der Fall ist. Ich kann wohl auch davon ausgehen dass die ZDF-Mediathek alle zur veröffentlichung nötige Rechte hat usw...

Deshalb wird man nur belangt wenn es aus offensichtlichen illegalen Quellen kommt. Da wird es nur selten zu einer Verurteilung kommen.
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von ThorsHamar »

garfield336 hat geschrieben:(25 May 2016, 19:20)

Upload ist was anderes. Bei upload mus ich selbst die Genehmigung vom Eigentümer haben.

Bei Download nicht. Da mus ich davon ausgehen dass der Inhalteanbieter die Erlaubnis hat. Was bei Youtube ja oftmals der Fall ist. Ich kann wohl auch davon ausgehen dass die ZDF-Mediathek alle zur veröffentlichung nötige Rechte hat usw...

Deshalb wird man nur belangt wenn es aus offensichtlichen illegalen Quellen kommt. Da wird es nur selten zu einer Verurteilung kommen.
Wir sind doch gar nicht auseinander in der Sache.
Trotzdem ist doch wohl klar, dass YT zuerst mal zum Upload von allem möglichen Zeug von Privatpersonen erfunden wurde und dient!
Die Mediathek des ZDF dagegen bietet eine Platform zum Nachvollziehen des eigenen Programms, ein himmelweiter Unterschied ....
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