Urheberrechtzahlung

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garfield336
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von garfield336 »

Adam Smith hat geschrieben:(25 May 2016, 06:33)

Sie wird vermutlich ein Abo abgeschlossen .
Eine 13jährige kann kein Abo abschliessen, Sie ist nicht geschäftsfähig. So ein Vertrag wäre per se ungültig.
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Tom Bombadil
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von Tom Bombadil »

Eine Unterlassungserklärung egal welcher Art würde ich zuerst einmal nicht unterschreiben, dann lieber zum Anwalt gehen.
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garfield336
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von garfield336 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(25 May 2016, 10:38)

Eine Unterlassungserklärung egal welcher Art würde ich zuerst einmal nicht unterschreiben, dann lieber zum Anwalt gehen.
Ja, das wäre ein Schuldeingeständnis, und ein grosser Fehler.

Zum Anwalt würde ich erst gehen, wenn die Gegenseite nicht nachgibt und irgendwann gerichtlich vorgehen will.
In aller Regel kommt es aber nicht so weit, die Abnahmer wissen dass sie vor Gericht schlechte Karten haben.
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BlueMonday
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von BlueMonday »

Normalerweise bekommt man solche Schreiben ("Abmahnung") nur, wenn man urheberlich geschützte Inhalte nachweislich verbreitet hat.
Das sollte man dann auch tunlichst ernst nehmen. Da hört der Spaß auf.
Problematisch sind da bspw sogenannte p2p-Systeme ("bittorrents"), wo das Heruntergeladene technisch bedingt zeitgleich auch wieder verbreitet wird.
Wegen eines reinen Downloads rührt sich in der Regel hingegen niemand. Da sollte man sich dann genau anschauen, wer die Vögel sind, die da was wollen.

Also ich würde als erstes die Enkelin genauestens befragen, was sie da eigentlich gemacht hat.
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ThorsHamar
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von ThorsHamar »

garfield336 hat geschrieben:(25 May 2016, 10:09)

Es mus auch offensichtlich sein, dass die Quelle illegal ist, so einfach wie du es schreibst ist es nicht.
Illegaler Download hat nicht ausschliesslich mit illegalen Quellen zu tun. Man kann auch von legalen Quellen unrechtmässig Material downloaden.
youtube ist ja auch tatsächlich in Besitz von einigen Musikrechten. In Deutschland zerstreiten sie sich aber seit Jahren mit der GEMA.
YT besitzt überhaupt keine Musikrechte, sowas gibt es sowieso gar nicht. Es gibt im besten Fall Nutzungsvereinbarungen zwischen den Inhabern/Eigentümern der Nutzungsrechte, in der Regel sind das bei Musik/Film Verlage und dem Uploader.
YT verlangt lediglich von seinen Nutzern, genau diese Rechte zu beachten. Und das tut so gut wie kein User.
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garfield336
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von garfield336 »

ThorsHamar hat geschrieben:(25 May 2016, 11:37)


YT besitzt überhaupt keine Musikrechte, sowas gibt es sowieso gar nicht.
YT hat mit diversen publishern Nutzungsverträge abgeschlossen. Mit der GEMA allerdings nicht. Mit denen war keine Einigung möglich bis jetzt.

YT kann also Musikvideos fast überall anbieten, völlig legal, ausser nicht in Deutschland,
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garfield336
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von garfield336 »

ThorsHamar hat geschrieben:(25 May 2016, 11:37)
Illegaler Download hat nicht ausschliesslich mit illegalen Quellen zu tun. Man kann auch von legalen Quellen unrechtmässig Material downloaden.

Was meinen sie in diesem Post mit legale und illegale Quelle ?
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von ThorsHamar »

garfield336 hat geschrieben:(25 May 2016, 14:22)

YT hat mit diversen publishern Nutzungsverträge abgeschlossen. ....
genau das habe ich geschrieben ... ;)
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von ThorsHamar »

garfield336 hat geschrieben:(25 May 2016, 14:24)

Was meinen sie in diesem Post mit legale und illegale Quelle ?
Ich meine damit den Download oder Upload von Bildern, Dokumenten oder Filmen, welche nicht vom Eigentümer genehmigt wurden. Da ist die Plattform dann egal ...
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von frems »

garfield336 hat geschrieben:(25 May 2016, 10:09)

Es mus auch offensichtlich sein, dass die Quelle illegal ist, so einfach wie du es schreibst ist es nicht.
Ich sagte nicht, dass es einfach ist, sondern dass es noch unklar ist bzw. war.
Labskaus!

Ob Mailand oder Madrid -- Hauptsache Europa.
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von garfield336 »

ThorsHamar hat geschrieben:(25 May 2016, 16:11)

Ich meine damit den Download oder Upload von Bildern, Dokumenten oder Filmen, welche nicht vom Eigentümer genehmigt wurden. Da ist die Plattform dann egal ...
Upload ist was anderes. Bei upload mus ich selbst die Genehmigung vom Eigentümer haben.

Bei Download nicht. Da mus ich davon ausgehen dass der Inhalteanbieter die Erlaubnis hat. Was bei Youtube ja oftmals der Fall ist. Ich kann wohl auch davon ausgehen dass die ZDF-Mediathek alle zur veröffentlichung nötige Rechte hat usw...

Deshalb wird man nur belangt wenn es aus offensichtlichen illegalen Quellen kommt. Da wird es nur selten zu einer Verurteilung kommen.
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Re: Urheberrechtzahlung

Beitrag von ThorsHamar »

garfield336 hat geschrieben:(25 May 2016, 19:20)

Upload ist was anderes. Bei upload mus ich selbst die Genehmigung vom Eigentümer haben.

Bei Download nicht. Da mus ich davon ausgehen dass der Inhalteanbieter die Erlaubnis hat. Was bei Youtube ja oftmals der Fall ist. Ich kann wohl auch davon ausgehen dass die ZDF-Mediathek alle zur veröffentlichung nötige Rechte hat usw...

Deshalb wird man nur belangt wenn es aus offensichtlichen illegalen Quellen kommt. Da wird es nur selten zu einer Verurteilung kommen.
Wir sind doch gar nicht auseinander in der Sache.
Trotzdem ist doch wohl klar, dass YT zuerst mal zum Upload von allem möglichen Zeug von Privatpersonen erfunden wurde und dient!
Die Mediathek des ZDF dagegen bietet eine Platform zum Nachvollziehen des eigenen Programms, ein himmelweiter Unterschied ....
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