Alter Stubentiger hat geschrieben:Ab ersten August hast du die freie Routerwahl und Unitymedia kann nichts mehr machen weil du mit eigenem Router die Kontrolle hast.
Schön wäre es ja - leider haben alle "WAN-Anbieter" - also alle was eigene "Hardnetze" betreibt, erhebliche Probleme mit dem neuen Gesetz und bevor das was für die Kunden wird, werden ganz sicher die Gerichte erst mal mehr zu tun haben.
Kuk mal da :
Quelle hat geschrieben: Vodafone Kabel: Kunden sollen trotz Routerfreiheit Leihgeräte behalten
Im Kundenforum von Vodafone wird erklärt, dass man sein Leihgerät auch mit dem Ende des Routerzwangs nicht los wird. Es werde im Störungsfall benötigt. Updates der Firmware sind hier weiter untersagt.
oder da :
Quelle hat geschrieben:Unitymedia hat hat erste Kundeninformationen hinsichtlich der vom 1. August an möglichen freien Routerwahl veröffentlicht. Von diesem Stichtag an müssen Internetkunden in Deutschland nicht mehr die vom Provider angebotenen Endgeräte nutzen, sondern können auch eigene Router betreiben.
Einfach die Box umstecken genügt hier allerdings nicht, je nach Anschlusstyp sind entsprechende Konfigurationsleistungen erforderlich.
Für DSL-Kunden dürfte der Umstieg auf einen eigenen Router demnach ein ganzes Stück unkomplizierter sein als für Kunden eines Kabelanbieters. Die DSL-Provider müssen lediglich Zugangsdaten an ihre Kunden ausgeben, die diese dann selbst in die Verbindungseinstellungen eintragen können.
Kabelanbieter müssen zur Authentifizierung jedoch die Hardware-Adresse und Seriennummer des vom Kunden genutzten Routers bei sich im System hinterlegen.....
Diese Artikel hatten ihr Datum vor dem 1. August - das ct-Magazin schreibt zum 02.08.2016 :
Routerzwang Reloaded Update hat geschrieben:Seit dem 1. August ist das Gesetz zur Endgerätefreiheit am Internetanschluss in Kraft, die Anpassungsfrist für Provider zu Ende. Doch der freie Routermarkt ist fern, weil noch vieles im Argen liegt.
Seit dem gestrigen 1. August ist das Ende des Routerzwangs eigentlich besiegelt. Laut dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) gilt, dass jeder Netzbetreiber und Provider seinen Kunden die Wahl des Routers oder Modems für den Internet-Zugang überlassen muss. Nichts anderes kennt man beispielsweise vom Mobilfunkmarkt – der Aufschrei wäre groß, wenn ein Provider dem Smartphone-Nutzer das Modell vorschreiben wollte. Doch die Realität bei der Routerwahl sieht anders aus und das, obwohl der Router das zentrale Element für den Internet-Zugang darstellt.
Siehe dazu auch:
Im c't-Artikel
1. August ist Independence Day haben wir die Situation kurz vor dem Start des freien Routermarkts zusammengefasst und daraufhin etliche Zuschriften erhalten – daraus geht hervor, dass der freie Routermarkt für viele noch fern ist. Auf die prägnanten Problemfälle gehen wir im Weiteren stellvertretend ein. Man kann dabei generell zwei Kategorien von Beschwerden unterscheiden: Eine Gruppe von Verbrauchern setzt zu große Erwartungen an die gesetzliche Neuregelung; ihre durchaus berechtigten Anliegen sind jedoch nicht vom FTEG berücksichtigt. Die Fälle der zweiten Gruppe stehen zumindest moralisch unter dem Schirm des FTEG, aber ihre Provider lassen sie dennoch im Regen stehen.
Zum "WLAN-Hotspots: Vertragsgegenstand oder nicht?" schreibt im selben Artikel ct :
Das FTEG sichert die Endgerätefreiheit am Internet-Anschluss gesetzlich zu; als Voraussetzung dafür legt das FTEG den Übergabepunkt des Netzbetreibers fest. Das ist die Telefon- oder Koax-Dose. Andere Netzabschlüsse berücksichtigt das Gesetz nicht. Es steht den Providern daher frei, andere Dienste nur in Verbindung mit eigenen Geräten anzubieten. Dazu gehört beispielsweise das Hotspot-Angebot WLAN TO GO der Deutschen Telekom, sofern es Business-Tarife betrifft: In diesen Fällen ist der Dienst eine laut der Telekom-Hotline eine zusätzliche Option und Kunden können sich frei entscheiden, ob sie sie nutzen wollen oder nicht (Chat-Hotline der Telekom, Mitarbeiterin Steffi: "Optional ist es eigentlich nur bei unseren Business Tarifen")......
Dann noch die leidige rechtliche Situation für die meisten von uns - sind wir doch meist "Bestandskunden" :
Den meisten Verbrauchern ist klar, dass sie nur als Neukunden gesetzlichen Anspruch auf Herausgabe von allen Zugangsdaten haben (§ 11 Inbetriebnahme und Anschlussrecht, Absatz 3, "Notwendige Zugangsdaten [..] haben sie [die Netzbetreiber und Anbieter von Telekommunikationsdiensten] dem Teilnehmer in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen").
Einige Verwirrung entsteht aber dadurch, dass manche entgegenkommenden Provider auch ihren Bestandskunden alle Zugangsdaten mitteilen. Hingegen sind bei manchen Anbietern offenbar nicht alle Hotline-Mitarbeiter über Details der hauseigenen Richtlinien im Bilde.
Damit wir erst bei einem neuen Vertrag - ob das bloße Verlängern juristisch ausreicht, müssten Juristen beantworten - tatsächlich und faktisch das Gesetz für jetzige Bestandskunden, als "Neukunden"wirksam.
Womit Deine nonchalante Aussage für die Mehrheit der Kabelnetzkunden erst mal falsch ist. Sog. "DSL-Kunden" (1&1, Telekom usw.) verfügen schon immer - jedenfalls soweit mir bekannt über die für einen eigenen "Router" - meist eine Kombination aus DSL-Modem mit integriertem Router - und konnten daher immer auf eigene Geräte zurückgreifen (bis zum meinem Umstieg zu einem lokalen Netzbetreiber, hatte ich sehr häufig eigenes Gerät im Einsatz und nutzte das von 1&1 gelieferte gerät nur als Backup. Telekom mit seinen "Speedboxen" war aus verschiedenen Gründen nicht mein "Ding".
Also ruhig bleiben und abwarten - auch wenn es mir schwer fällt - mein erst kürzlich abgeschlossener Vertrag mit kostenloser 7490 FB ist derzeit noch bei OS 6.51 und meine AVM Telefone meckern bei ihren Versuchen sich selbst "upzudaten" heftig über das fehlende FB-OS 6.6 - so ist halt die Welt überall "erschrökliche Schrecknisse" und nix geht so richtig voran ...
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)