Das ist mal wieder eine typische Teeernte.
Agitprop vom Feinsten - außerdem eine Rechteverletzung, weil ein Link der gesetzt werden muss wiedermal fehlt. Das kann den Forenbetreibern sehr übel aufstoßen mal so ganz nebenbei bemerkt...
Nun zu der Methodik - ich zitiere aus
Quelle : UBA (01.04.2016) "Was ist das Herkunftsnachweisregister?UBA hat geschrieben:Mit den Herkunftsnachweisen können Sie sich sicher sein: Die Strommenge aus erneuerbaren Energien, die Ihnen Ihr Energieversorger als Ökostrom liefert, wurde tatsächlich erzeugt und Ihnen und niemandem anderem verkauft. Bisher ließ sich nicht sicher ausschließen, dass der Stromerzeuger durch verschiedene Zertifikate dieselbe Menge „Ökostrom“ mehrfach vermarktet hat bzw. dieselbe Menge an Ökostrom in verschiedene Bilanzen eingeflossen ist.
Der Energieversorger sendet Ihnen mit der Stromrechnung auch die sogenannte Stromkennzeichnung. Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung zum Nachweis über den Strom, den er Ihnen geliefert hat. Weist Ihnen Ihr Energieversorger direkt vermarkteten Strom aus erneuerbaren Energien aus (also nicht EEG-Strom), darf er dies nur, wenn er für die entsprechende Menge an Strom Herkunftsnachweise beim Herkunftsnachweisregister des UBA entwertet hat.
Wenn also mein Versorger, mit dem ich einen rechtsgültigen Vertrag habe, der mit die Lieferung von 100% aus EE generierten Strom garantiert, betrügerisch davon abweicht, würde er wegen Betrug und weiteren Verstößen die sich aus den entsprechenden Rechtsbereichen ergeben strafgerichtlich verfolgt. In einem solchen Fall stünde es mir darüber hinaus zu, gegen zivilrechtlich dieses Unternehmen vorzugehen.
Den Eindruck den Teeernte zu erwecken sucht, ist schlicht ein bewusste Täuschung. Durch Einbringung von Passagen aus einem umfangreichen Gesetzeswerk OHNE entsprechende Verlinkung, wird der falsche Eindruck erweckt, es handle sich bei dem sog. "Ökostrom" um einen großangelegtes Betrug. Dabei wir "lediglich" der ungeschützte Begriff "Ökostrom" auch dann genutzt, wenn es sich dabei um sog "Graustrom" handelt, der schlicht und einfach zugekauft und strafrechlich unbedenklich umediketiert wurde
Sehr durchsichtig. Allerdings nur, wenn man die näheren Zusammenhänge kennt.
UBA hat geschrieben:Gemäß Doppelvermarktungsverbot in § 56 EEG 2012 darf dieser bereits durch das EEG geförderte Strom nicht separat verkauft oder anderweitig überlassen werden. Strom, der eine feste Einspeisevergütung nach § 16 EEG 2012 erhält oder nach dem Marktprämienmodell nach § 33b Nr. 1 EEG direkt vermarktet wird, darf folglich nicht als Ökostrom verkauft werden.
Das lässt sich relativ einfach und verständlich erklären :
Quelle hat geschrieben:Gros der Ökostrom-Tarife ohne echten Umweltnutzen
So lautet zumindest die Theorie. Doch bei weitem nicht mit jedem Ökostromtarif beeinflusst der Stromkunde tatsächlich die Nachfrage nach sauberer Energie und somit das Mischungsverhältnis des Stromsees: denn Ökostrom ist nicht gleich Ökostrom.
Zwar bietet mittlerweile fast jeder Energieversorger seinen Kunden einen eigenen Öko-Tarif an. Viele dieser Stromprodukte verfügen jedoch über keinen allzu großen Umweltnutzen. Denn häufig erwerben die Energieversorger für ihren Tarif lediglich Herkunftsnachweise, welche die Ökostromerzeugung im Ausland, zum Beispiel in alten Wasserkraftwerken in Norwegen, bescheinigen. Da dort rund 98 Prozent des Stroms aus Wasserkraft stammen und somit ein Überangebot an den billigen Herkunftsnachweisen herrscht, wird durch den Wechsel in solche Ökostromtarife keine zusätzliche Nachfrage nach Ökostrom erzeugt, zu deren Deckung hierzulande neue Wind- oder Solaranlagen gebaut werden müssten.
Und die mittlerweile mehr als 1,5 Mio. Öko-Kraftwerke in Deutschland? Die allermeisten von ihnen wurden bislang unabhängig von der konkreten Kundennachfrage gebaut.
Denn im Erneuerbare-Energien-Gesetz ist geregelt, dass der produzierte Strom mit einem bestimmten Betrag je erzeugter Kilowattstunde vergütet und vom Netzbetreiber oder einem spezialisierten Dienstleister an der Strombörse weiterverkauft wird.
An der Strombörse geht der Ökostrom im großen Pool zusammen mit Atom- und Kohlestrom unter und steht somit für die gezielte Belieferung von Kunden, die Ökostrom beziehen möchten, nicht mehr zur Verfügung.
naturstrom hat geschrieben:Ökostrom aus Kohle?
Zusätzlich zu der Frage, welche Art Anbieter – und somit welche energiepolitische Vision – der Kunde über seine Stromrechnung unterstützen möchte, gibt es deutliche Qualitätsunterschiede. Zwar kommt aus der Steckdose immer der gleiche Strom – nämlich der des nächstgelegenen Kraftwerks – dennoch ist es nicht egal, woher die Anbieter ihren Strom beziehen.
Versorger, die es mit dem Engagement für die Energiewende nicht so genau nehmen, erwerben Herkunftsnachweise, die die Erzeugung von Ökostrom irgendwo in Europa bescheinigen – meist in Norwegen, da es dort viele und große Wasserkraftwerke gibt. Mit diesen Nachweisen können die Versorger ihren an der Strombörse gekauften Kohle- und Atomstrom in Ökostrom umetikettieren, also „grün färben“. Das ist höchst intransparent, der Umweltnutzen dieser Tarife tendiert zudem gegen null.
naturstrom hat geschrieben:Sauberer Strom: besser direkt vom Erzeuger
Glaubwürdige Anbieter gehen einen anderen Weg und beziehen ihren Strom direkt vom Erzeuger. Meist schließen sie Verträge mit Wasserkraftwerkbetreibern in Österreich oder der Schweiz ab. Ökostrom aus Deutschland ist aber dennoch in kaum einem Grünstromtarif enthalten. Der Grund: Der hierzulande erzeugte Ökostrom wird fast ausschließlich über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu festgelegten Tarifen vergütet oder über das sog. „Marktprämienmodell“ von einem Dienstleister vermarktet. In beiden Fällen wird der Ökostrom über die Leipziger Strombörse weiterverkauft, wo er als sogenannter „Graustrom“ nicht mehr von Strom aus konventionellen Kraftwerken zu unterscheiden ist. Damit ist der Strom aus diesen Öko-Kraftwerken für die Belieferung von Stromkunden, die reinen Ökostrom beziehen möchten, verloren.
Nun bedeutet dieser Etikettenschwindel aber nicht, das wie geschildert dieser "Graustrom" nicht immer größere Anteile aus EE enthält.
Wer warum auch immer keinerlei elektrotechnische Kenntnisse hat, kann sich all das nur sehr schwer vorstellen. Doch, nur Strom der vom jeweiligen Generator in all die "Verbraucher" abfließt, ist tatsächlich auch generiert und zur Anwendung gekommen. Meine Zähler (ich habe zwei), zählen entsprechend der Eichgesetze einmal die Summen der von der PV-Anlage generierten Leistung (in kWh) danach fließt der Strom zunächst in mein Hausstromnetz um meine gerade eingeschalteten Geräte zu versorgen.
Je nach "Last" fließt der so nicht eigengenutzte Strom über den 2. Zähler als sog. "Überschusseinspeisung" ins Ortsnetz der Zähler stand beider Zähler bestimmt also sowohl die total generierte, als auch die ins Netz eingespeiste Leistung. Der selbst genutzte Strom wird durch Subtrahieren (Stand Zähler 1 - minus Stand Zähler 2 - des Überschussregisters) errechnet. Neben diesem "Überschussregister" hat der Zähler 2, noch je ein Register für HT-Bezugsstrom und NT-Bezugsstrom.
Wenn man Lust und Zeit hat, kann man auf dem Display von Zähler 2 auch sehen wieviel Bezugsstrom bzw. PV-Strom gerade ins Hausnetz fließt. Je nach dem was die PV gerade leistet, kann es notwendig werden, gleichzeitig auch Strom aus dem Ortsnetz zu beziehen. Das hängt davon ab, welche Lasten im Hausnetz gerade eingeschaltet sind. Beide Zähler sind sog. "Smartmeter" die bei allen Neuanlagen oder bei Veränderungen die den Bestandsschutz aufheben seit einigen Jahren Plicht sind. Leider konnten sich die EVU noch nicht auf eine übergreifende Vernetzung der Zähler einigen. So muss ich stets alle 4 Zählerstände "händisch" ablesen (was ich gewöhnlich am Ende jeden Monats auch tue). Eine gute Idee, besonders für eher nicht reiche Nutzer, so behält man "im Auge" was ansonsten zu einer unangenehmen Überraschung bei der Jahresabrechnung führen kann.
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)