3x schwarzer Kater » Fr 19. Jun 2015, 18:04 hat geschrieben:
Nun. Du hast dieses Thema aufgebracht und wolltest anscheinend darüber diskutieren. Alles was du schreibst ist vollkommen unabhängig, davon, ob es eine hohe Abschreibung im ersten Jahr gibt und dann eine niedrigere. Letztendlich gleicht sich über die Laufzeit alles aus. Das ist nun mal Tatsache. Es gibt also, jongliert man mit Abschreibungen lediglich einen Zinsvorteil. Meine Anmerkung war lediglich, dass in Anbetracht der aktuellen Zinslage, genau diese Sonderabschreibung praktisch nichts kostest. Dem hast du widersprochen. Mit Beispielen, die auch ohne diese höhere Abschreibung möglich sind und sich nicht mal mehr im Graubereich zwischen Steuerhinterziehung und Steuerminimierung bewegen, sondern zumindest den Tatbestand er missbräuchlichen Steuergestaltung erfüllen. Alles was du sagst ist richtig, aber auch schon jetzt möglich, denn letztendlich geht es immer irgendwie auf.
Es gibt nur eine Situation in der die höhere Abschreibung am Anfang des Lebenszyklus eines Anlagegutes tatsächlich zu einer Steuerersparnis führt. Und zwar genau, dann wenn im Abschreibungszeitraum eine Steuersenkung eintritt. Dann verlagert man nämlich Erträge in einen Zeitraum in dem sie niedriger besteuert werden. Das ist aber im Augenblick nicht Fall. Umgekehrt gilt aber auch: sollten die Steuern während der Abschreibungsdauer des Wirtschaftsgutes erhöht werden, führt eine höhere Abschreibung im ersten Jahr defakto zu einer Mehrbelastung des Steuerpflichtigen. Weder eine Steuererhöhung noch eine Steuersenkung ist im Augenblick in Sicht ... deswegen ist es eben Jacke wie Hose.
Ich sehe aber nicht nur den Zinsvorteil, auch den Wertvorteil und bei Entnahme auch den Mehrwertsteuer und Ertragssteuervorteil. Die Ertragslage hängt ab von sämtlichen Abschreibungen und Rücklagenbildungen im gleichen Zeitraum. Die können wir nicht kennen und wir können einer "kreativen" Buchführung keine illegalen Machenschaften zuschreiben, sondern betriebswirtschaftliches Kalkül.
Noch bin ich aber unsicher wie das neue Gesetz im Detail aussehen wird.
50% Sonderabschreibung im ersten Jahr, was heißt das genau?
Zusätzlich zur bestehenden Regel?
Dann wäre ein Fahrzeug nach 2 Jahren komplett abgeschrieben?
Bei Veräußerung von Flottenfahrzeugen unterläge dann die Differenz zwischen Erlös und Buchwert der Gewinnbesteuerung, für nicht subventionierte Betriebe dann eher ein Steuernachteil?
Im Prinzip hast du Recht, es bringt eigentlich keinen Anreiz für mittelständische Betriebe in E- Autos zu investieren, außer den marginalen Zinsvorteil!
Bei Luxuskarossen sehe ich aber bei Entnahme einen Wertvorteil durch die erhebliche Verkürzung der Abschreibungsdauer.