Clarence Thomas, wurde 1991 von Präsident George H. W. Bush nominiert.
Im Einzelnen vertritt er folgende Hauptauffassungen
Die bevorzugte Behandlung von Minderheiten, namentlich Schwarzen (affirmative action) sei verfassungswidrig, weil sie die Rechtsgleichheit verletze.Der zweite Verfassungszusatz vermittle ein persönliches Grundrecht auf das Tragen von Waffen.
Das Verbot "grausamer und ungewöhnlicher Strafen" im achten Verfassungszusatz sei eng auszulegen. Selbst das Verprügeln eines Häftlings durch Aufseher sei, wenngleich verurteilenswert und wohl anderweitig rechtswidrig, nicht verfassungswidrig. Auch die Todesstrafe sei verfassungsmäßig zulässig.
Die Kompetenzen des Bundesgesetzgebers unter der traditionell weit ausgelegten so genannten Handelsklausel (commerce clause) der Verfassung seien eng auszulegen. Dies würde dazu führen, dass große Teile des ganzen Bundesrechts als verfassungswidrig aufzuheben wären.
Gesetze, die einverständliches (z.B. homosexuelles) sexuelles Verhalten unter Erwachsenen mit Strafe belegen, seien zwar dumm ("silly"), aber nicht verfassungswidrig.
Die Kompetenzen der Exekutive, vor allem in Kriegszeiten, seien sehr weit auszulegen, z.B. im Zusammenhang mit der Verhaftung von Terrorismusverdächtigen.
»Wenn Clarence Thomas Kandidat gewesen wäre, hätte er nur einen Bruchteil der Afroamerikaner hinter sich versammeln können.« Clarence Thomas ist der Rechtsausleger im Obersten Gericht – Afroamerikaner, aber ein »rechtsextremer Schandfleck«
Ein Schwarzer gegen schwarze "Interessen"?