Städte sind aber weniger begeistert, da es auch immer wieder Fälle gibt, wo ausgewiesener Wohnraum von keinem Mieter bzw. Eigentümer fürs Wohnen genutzt wird, sondern ausschließlich zur Geldeinnahme durch Touristen und sonstige Gäste. Das alte Dilemma zwischen dem Recht am Eigentum sowie dem Grundsatz, dass Eigentum verpflichtet.
Mittlerweile hat das Land Berlin dieses Geschäftsmodell weitestgehend verboten. Man kann jedoch eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn man weiterhin bei Airbnb und anderen Plattformen seinen Wohnraum anbieten möchte. Die Anbieter und Kunden dieser Dienste sind natürlich nicht sehr begeistert.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/strei ... 18974.htmlAber Berlin hat die Handbremse in einer speziellen Art und Weise gezogen: Die Stadt hat sich eine Gruppe ausgesucht, die sie quasi „vernichten“ will. Und zwar mit allen moralischen Kategorien, die so zur Verfügung stehen. Alle anderen Zweckentfremder von Wohnraum – die größere Gruppe – werden mehr oder weniger ohne Hinsehen geschützt: Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte – alle! Wenn wir gegen Ferienwohnungen sind, müssten wir dann nicht mit der gleichen Berechtigung auch gegen die „Verrechtsanwaltung“ von Charlottenburg sein? Wir fordern nur gleiches Recht und gleichen Schutz für alle.
Wie steht Ihr dazu? Ist es richtig, dass Wohnraum für die lokale Bevölkerung einen höheren Stellenwert genießt als die komplett freie Verfügung eines Eigentümers über seinen erworbenen Wohnraum? Habt Ihr selbst schon an Touristen gewerblich vermietet und/oder Eure Unterkunft auf Reisen über so eine Plattform gebucht?