Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

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Marmelada
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Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

Beitrag von Marmelada »

Siehe Titel.
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Boraiel
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Re: Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

Beitrag von Boraiel »

Ok, dann kann dieser frisch eingerichtete Dikussionsstrang zur hiesiger Moderation direkt mal genutzt werden.
Laut der werten Marmelada verstößt "Mord, auch Tyrannenmord, gegen deutsches Recht". Da "in diesem Forum deutsches Recht gilt, eignet es sich nicht, um das Pro & Contra von Straftaten wie Morden zu diskutieren".
Mit dieser Begründung wurde mein Strang "Sollte Robert Mugabe ermordet werden" in die Ablage verschoben.
Ich halte das für falsch und zudem für feige. Robert Mugabe ist jemand, der für den Tod tausender Menschen verantwortlich ist. Seine Tötung, um dieser Schreckensherrschaft ein Ende zu setzen, muss diskutabel sein.
Ein "deutscher Robert Mugabe" dürfte nach Art. 20 (4) auch ganz klar getötet werden, er hätte entsprechend die verfassungsgemäße Ordnung schon abgeschafft oder würde darauf hinarbeiten. Wenn jetzt selbst die Diskussion über derartige Handlungen an entsprechende Personen im Ausland nicht rechtens sein sollte, dann ist doch eindeutig etwas mit dem Recht nicht in Ordnung. Hier wäre dann doch sowieso, frei nach Brecht, Widerstand Pflicht und nicht vorrauseilender Gehorsam, oder?
Ich würde daher meinen, dass die Verschiebung des Stranges in die Ablage zurückgenommen werden sollte.
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think twice
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Re: Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

Beitrag von think twice »

PRO und contra von Straftaten????
Duldsamkeit heißt nicht, dass ich auch billige, was ich dulde.
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Boraiel
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Re: Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

Beitrag von Boraiel »

think twice hat geschrieben:(31 May 2016, 21:22)

PRO und contra von Straftaten????
Ich weiß nicht, ob das neu für dich ist, aber nur weil etwas verboten ist (z.B. ggf. Tyrannenmord), ist es nicht unbedingt falsch. ;)
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Re: Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

Beitrag von Provokateur »

Boraiel hat geschrieben:(31 May 2016, 21:36)

Ich weiß nicht, ob das neu für dich ist, aber nur weil etwas verboten ist (z.B. ggf. Tyrannenmord), ist es nicht unbedingt falsch. ;)
Du kannst nicht durch die Blume zum Mord an irgendwem auffordern. Auch, wenn es moralisch in einigen Fällen vertretbar erscheinen mag.

Was allerdings geht, ist das durchspielen eines fiktiven Szenarios, was denn geschehen würde, wenn sich ein westlicher Geheimdienst zur Liquidierung von Mugabe entschiede.

Welche Folgen hätte das für Simbabwe? Für die Region? Für die Welt? Und für den Entsendestaat?
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Marmelada
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Re: Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

Beitrag von Marmelada »

Boraiel hat geschrieben:(31 May 2016, 21:36)

Ich weiß nicht, ob das neu für dich ist, aber nur weil etwas verboten ist (z.B. ggf. Tyrannenmord), ist es nicht unbedingt falsch. ;)
http://www.politik-forum.eu/app.php/page/forum_rules
§ 5 Inhalte
1. Für dieses Forum gilt Deutsches Recht.
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§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.
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Re: Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

Beitrag von Boraiel »

Ja, und?
Viel interessanter ist doch die Frage, ob die Ermordung oder die Diskussion über die Ermordung von Robert Mugabe rechtlich untersagt ist. Dazu kannst du gerne die Rechtslage darlegen.
Das ein "deutscher Mugabe" auch getötet werden dürfte nach aktueller Rechtslage, da bin ich mir sehr sicher. Der springende Punkt ist also, ob die Verlagerung des Tätigkeitsbereichs ins Ausland zum Straftatbestand in Deutschland führt.
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Re: Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

Beitrag von Brainiac »

Btw:
§ 5
Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug

Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:

[...]

9. Straftaten gegen das Leben
9a. Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
https://dejure.org/gesetze/StGB/5.html

Und damit ist auch die Aufforderung zu einer solchen Tat selbst eine Straftat nach §111.
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Re: Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

Beitrag von Boraiel »

Brainiac hat geschrieben:(31 May 2016, 22:01)

Btw:

https://dejure.org/gesetze/StGB/5.html

Und damit ist auch die Aufforderung zu einer solchen Tat selbst eine Straftat nach §111.
Das würde ich ebenfalls so sehen, allerdings gibt es oberhalb des StGB das Grundgesetz und das Völkerrecht, was dieses ggf. einschränkt. Die Frage ist, ob eine solche Einschränkung bei der Diskussion über/ oder auch möglicherweise dem Aufruf zu einem Tyrannenmord an einem ausländischen Staatsoberhaupt vorliegt.
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Re: Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

Beitrag von Brainiac »

Da wir uns hier leider keine juristisch ausgebildete 24x7 Vollzeitkraft leisten können, müssen wir bisweilen auf die sichere Seite gehen.
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Re: Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

Beitrag von Marmelada »

Boraiel hat geschrieben:(31 May 2016, 21:55)

Ja, und?
...
Das sind die Nutzungsbedingungen, denen du mit deiner Registrierung hier zugestimmt hast und das deutsche Gesetz, auf das sich die Nutzungsbedingungen beziehen.
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Re: Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

Beitrag von Boraiel »

Brainiac hat geschrieben:(31 May 2016, 22:21)

Da wir uns hier leider keine juristisch ausgebildete 24x7 Vollzeitkraft leisten können, müssen wir bisweilen auf die sichere Seite gehen.
Nein, das ist vor allem Feigheit seitens der Moderation, hier wird auch mit Verlaub "Bullshit" gefordert. Wie Provokateur vorgeschlagen hat, könnte ich das auch in einer fiktiven Art ("Was wäre, wenn xyz getötet werden würde? Ist das moralisch verwerflich oder nicht?) und dann würde das nicht beanstandet werden. Anstatt frei das Thema zu diskutierten, würde man dann mit Verklausulierungen und netten Blabla reden, wovon aber niemanden geholfen wäre.
Es ist schade, wenn das Politikforum nicht eine Einschränkung der Meinungsfreiheit nur im notwendigen Rahmen propagiert, sondern die genannten Verklausulierungen unbedingt veranlasst.
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Re: Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

Beitrag von Brainiac »

Boraiel hat geschrieben:(31 May 2016, 22:37)

Nein, das ist vor allem Feigheit seitens der Moderation, hier wird auch mit Verlaub "Bullshit" gefordert.
Genau. Vor lauter "Feigheit" haben wir diese ganzen Beschwerdestränge und stehen hier zu jeder Mod-Entscheidung Rede und Antwort. Erbärmlich, sowas.
Wie Provokateur vorgeschlagen hat, könnte ich das auch in einer fiktiven Art ("Was wäre, wenn xyz getötet werden würde? Ist das moralisch verwerflich oder nicht?) und dann würde das nicht beanstandet werden. Anstatt frei das Thema zu diskutierten, würde man dann mit Verklausulierungen und netten Blabla reden, wovon aber niemanden geholfen wäre.
Es ist schade, wenn das Politikforum nicht eine Einschränkung der Meinungsfreiheit nur im notwendigen Rahmen propagiert, sondern die genannten Verklausulierungen unbedingt veranlasst.
Du kannst dem Verein gerne eine kleine Spende überweisen, dann könnte man vielleicht mal ein paar grundsätzliche Rechtsfragen, die uns schon länger beschäftigen, professionell klären lassen. Dein versenktes Thema wäre selbstverständlich mit dabei. :thumbup:

So, Ende meines Gastspiels hier in diesem Strang.
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Re: Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

Beitrag von Marmelada »

Boraiel hat geschrieben:(31 May 2016, 22:37)

Nein, das ist vor allem Feigheit seitens der Moderation, ...
Ja, schrecklich.

Weitere Beschwerden bitte direkt an den Vorstand. Wenn der als Betreiber das Risiko auf sich nehmen will, strafbare Inhalte zur Diskussion zu stellen und zu moderieren, werde ich ihn nicht daran hindern.

Einen schönen Abend noch.
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Re: Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

Beitrag von Boraiel »

IGNATZ BUBIS:

(Zentralrat der Juden)

"Ich war sehr schockiert, als mir ein Minister, ein Bundesminister, sagte, daß Milosevic zu einem deutschen Politiker, zu einem deutschen prominenten Politiker, gemeint hat, sie, die Nato, können den Krieg nicht gewinnen. Sie können nicht über Leichen gehen, ich kann über Leichen gehen. Jemand, der mit einem solchen Zynismus darüber spricht, da kann man schon die Frage stellen, zumindest darüber diskutieren: Tyrannenmord."
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/ ... e7240.html
Das ist hier von Seiten von Ignatz Bubis die Aufforderung darüber über das Für und Wider der Ermordung von Slobodan Milosevic zu diskutieren. Dieser Beitrag findet sich auf Seiten der ARD und im folgenden wird auch dargelegt, dass Tyrannenmord völkerrechtlich keine oder kaum Legitimation hat. Einige fordern das zu ändern.
Im Grunde genommen war mein Strang nichts anderes als der Beitrag von Herrn Bubis nur auf Mugabe zugespitzt. Und das steht auf Seiten der ARD öffentlich im Internet. Ich würde daher davon ausgehen, dass solche Diskussionen ein Grauzone sind und strafrechtlich nicht verfolgt werden.
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Re: Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

Beitrag von Marmelada »

Dann diskutiere es bei der ARD, kein Problem.
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Re: Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

Beitrag von Boraiel »

Brainiac hat geschrieben: Genau. Vor lauter "Feigheit" haben wir diese ganzen Beschwerdestränge und stehen hier zu jeder Mod-Entscheidung Rede und Antwort. Erbärmlich, sowas.
Die Existenz von Beschwerdestränge legt keinesfalls die Feigheit der Moderation nahe, sondern dies tut eben die Verschiebung des genannten Beitrags im vorrauseilenden Gehorsam in die Ablage.
Auch hier in diesem Forum habe ich nebenbei auch schon über das Für und Wider der Ermordung Hitlers gelesen, nach Rechtslage in jedem Fall absolut ok, weil der Herr ja schon tot, bei ähnlichen lebenden Personen soll das natürlich nicht gehen, aber warum? Nun die UN besteht nicht nur aus Ländern wie der Schweiz, in denen ein Tell, der den bösen Vogt eigenhändig erschoss, als Nationalheld verehrt wird, sondern auch aus Diktaturen, Monarchien usw., in denen die Mächtigen natürlich nicht wollten, dass irgendjemand sie einfach rechtmäßig ermorden darf und so haben sie diese Ländern, die in der weiten Überzahl sind, sich halt darauf geeinigt, dass auch auf internationaler Ebene so etwas strafbar ist. Und ist es, wie es mir scheint, rein rechtlich so, dass der Aufruf zu einem solchen Mord auch in Deutschland verboten ist. Ich kann mir allerdings kaum vorstellen, dass irgendjemand deswegen hier tätig werden würde.
Bei Verschiebung des Stranges in die Ablage unterstützt die Moderation nun die Interessen ebensolcher Diktatoren wie Robert Mugabe, anstatt aufbauend auf die normative Kraft des Faktischen die Erwägung der Ermordung von solchen Leuten als akzeptabel hinzustellen, damit solche Tyrannen zu schwächen und einer etwaige Anzeige gelassen entgegen zu sehen. ;)
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Re: Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

Beitrag von Cobra9 »

Die Öffentliche Aufforderung zu Straftaten ist in Deutschland gemäß § 111 Strafgesetzbuch (StGB) ein Vergehen, das mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__111.html



In dem Fall war die Verschiebung durch die Kollegin gerechtfertigt, sag Ich als Teil des 3er Teams.
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Re: Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

Beitrag von Flat »

Moin,

meine juristische Ausbildung ist leider schon ein paar Jahrzehnte her, aber ich bin mir nicht sicher, ob ihr richtig liegt.

Das Grundgesetz kennt sogar ausdrücklich eine Erlaubnis zum Tyrannenmord, allerdings nur in Deutschland.
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Art 20 GG

Andere Ausnahmen wären z.B. auch ein Kriegsfall.

Oder man denke an die Teilnahme der Bundeswehr bei Tötungen im Ausland. Das waren längst nicht immer offizielle Kriege.


Eindeutig wäre die Sache nach US-amerikanischen Recht. Die USA töten zwar oft im Ausland, jedoch gibt es meines Wissens ein Gesetz, was Staatsoberhäupter davor schützt. Aber auch nur die. Etwas derartiges hat meines Wissens Deutschland nicht.
_______
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Cobra9
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Re: Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

Beitrag von Cobra9 »

Flat hat geschrieben:(01 Jun 2016, 08:06)

Moin,

meine juristische Ausbildung ist leider schon ein paar Jahrzehnte her, aber ich bin mir nicht sicher, ob ihr richtig liegt.

Das Grundgesetz kennt sogar ausdrücklich eine Erlaubnis zum Tyrannenmord, allerdings nur in Deutschland.
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Art 20 GG

Andere Ausnahmen wären z.B. auch ein Kriegsfall.

Oder man denke an die Teilnahme der Bundeswehr bei Tötungen im Ausland. Das waren längst nicht immer offizielle Kriege.


Eindeutig wäre die Sache nach US-amerikanischen Recht. Die USA töten zwar oft im Ausland, jedoch gibt es meines Wissens ein Gesetz, was Staatsoberhäupter davor schützt. Aber auch nur die. Etwas derartiges hat meines Wissens Deutschland nicht.
Eine vernüftige Klärung vorab, ohne off. Behörden, könnte nur ein Fachanwalt bezogen auf einen Einzelfall leisten. Selbst das wäre nur eine Einschätzung und vor Gericht im Extremfall ein Muster ohne Wert. Juri. Fachkraft aber kostet Geld. Für jeden Einzelfall ist das nicht zu gewährleisten im Forum.
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Re: Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

Beitrag von Flat »

Cobra9 hat geschrieben:(01 Jun 2016, 08:11)

Eine vernüftige Klärung vorab, ohne off. Behörden, könnte nur ein Fachanwalt bezogen auf einen Einzelfall leisten. Selbst das wäre nur eine Einschätzung und vor Gericht im Extremfall ein Muster ohne Wert. Juri. Fachkraft aber kostet Geld. Für jeden Einzelfall ist das nicht zu gewährleisten im Forum.
Moin,

dass ihr so etwas nicht duldet, ist schlicht euer Hausrecht. Und Deine Begründung dazu kann ich sehr gut nachvollziehen.

Aber die Behauptung, dass so etwas gesetzlich verboten ist, ist meines Wissens so eben nicht haltbar. Sie unterstellt auch einen User strafbares Handeln.

Besser wäre da gleich Deine Begründung gewesen, dass so etwas eben möglich wäre und sicherheitshalber nicht zugelassen wird.
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Cobra9
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Re: Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

Beitrag von Cobra9 »

Flat hat geschrieben:(01 Jun 2016, 08:17)

Moin,

dass ihr so etwas nicht duldet, ist schlicht euer Hausrecht. Und Deine Begründung dazu kann ich sehr gut nachvollziehen.

Aber die Behauptung, dass so etwas gesetzlich verboten ist, ist meines Wissens so eben nicht haltbar. Sie unterstellt auch einen User strafbares Handeln.

Besser wäre da gleich Deine Begründung gewesen, dass so etwas eben möglich wäre und sicherheitshalber nicht zugelassen wird.

Das ist ein Punkt wo Ich sage den nehme Ich gerne auf und bringe das auch gerne in meine Beiträge ein. So sieht auch echte konstruktive Kritik aus :)
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Zinnamon
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Re: Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

Beitrag von Zinnamon »

Meine persönliche Meinung mal aussen vor ...alleine durch den Regelkatalog (2) wäre die Löschung (jaaa, was für euch verschoben ist, i s t für uns gelöscht) des Stranges gerechtfertigt.

Denn (1) also die Geltung deutschen Rechts und (2) Aufruf zur Gewalt usw sind nicht deckungsgleich. Die in zwei enthaltenen Tatbestände müssen nicht zwangsläufig auch vom deutschen Recht verboten sein. Es ist mE also alleine die Frage, wie man damit umgehen möchte, welche Haltung man dazu hat. Vllt abstimmen.. .
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Marmelada
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Re: Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

Beitrag von Marmelada »

Flat hat geschrieben:(01 Jun 2016, 08:17)

Moin,

dass ihr so etwas nicht duldet, ist schlicht euer Hausrecht. Und Deine Begründung dazu kann ich sehr gut nachvollziehen.

Aber die Behauptung, dass so etwas gesetzlich verboten ist, ist meines Wissens so eben nicht haltbar. Sie unterstellt auch einen User strafbares Handeln.

Besser wäre da gleich Deine Begründung gewesen, dass so etwas eben möglich wäre und sicherheitshalber nicht zugelassen wird.
Ich habe auch nie behauptet, eine juristische Ausbildung zu haben. Aber wenn ich das Gefühl habe, etwas könnte heikel sein, dann kommt es weg. Das Angebot an den User, den Vorstand zu kontaktieren, steht nach wie vor. Er bevorzugt es allerdings, mir Feigheit und Unterstützung der Interessen von Mugabe zu unterstellen - dies wiederum lässt tief blicken, wie seriös die Diskussionsabsichten sind.

Zudem handelt es sich unabhängig von juristischer Heikelkeit auch um die Frage, welche Türen man öffnet und welche man geschlossen lässt. Einen Trend zur Abstimmung, welche Personen man ermorden lassen sollte, halte ich auf einer Plattform zur Förderung der politischen Diskussion für nicht angebracht. Aber wie gesagt, wenn der Vorstand als Betreiber das anders sieht, werde ich ihn nicht daran hindern.
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Re: Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

Beitrag von watisdatdenn? »

Warum wurde mein Beitrag in den Thread über Ugandas Flüchtlingspolitik gelöscht?
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Re: Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

Beitrag von Tom Bombadil »

Ich möchte darum bitten, dieses Thema nicht als weiteren "Kritik"thread an Flüchtlingen zu missbrauchen. Daher hatte ich den Beitrag gemeldet.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
Thomas Jefferson
---
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Re: Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

Beitrag von watisdatdenn? »

Tom Bombadil hat geschrieben:(25 Jul 2017, 19:07)
Ich möchte darum bitten, dieses Thema nicht als weiteren "Kritik"thread an Flüchtlingen zu missbrauchen. Daher hatte ich den Beitrag gemeldet.
Ich verstehe nicht warum meine frage danach welche Partei das ugandische Modell kopieren will eine Kritik an Flüchtlingen ist?
Flüchtlinge kritisiere ich fast nie. Ich würde an ihrer stelle warscheinlich genauso handeln.
Oder meinst du die Feststellung dass die meisten flüchtlinge aus ökonomischen gründen nach Deutschland kommen? Das ist keine Kritik an Flüchtlingen. Ich finde das sogar aus Sicht der Flüchtlinge sehr vernünftig.
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Re: Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

Beitrag von watisdatdenn? »

Nach welchem Paragraf wurden meine Beiträge gelöscht?
Wieder 8d?
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Re: Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

Beitrag von Moses »

watisdatdenn? hat geschrieben:(25 Jul 2017, 19:34)

Nach welchem Paragraf wurden meine Beiträge gelöscht?
Wieder 8d?

Es war eine Antwort auf einen Spam-Beitrag und wurde mit diesem verschoben, ich versuch sie wieder einzufüge
n.
Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
watisdatdenn?
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Re: Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

Beitrag von watisdatdenn? »

Moses hat geschrieben:(25 Jul 2017, 19:39)

Es war eine Antwort auf einen Spam-Beitrag und wurde mit diesem verschoben, ich versuch sie wieder einzufüge
n.
Du hast die antwort zitiert. Das reicht mir schon.
Danke dir :thumbup:
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John Galt
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Re: Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

Beitrag von John Galt »

Man kann das Afrika-Forum auch gleich dichtmachen, alles Hetze. :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Es ging übrigens über das Land Niger, nicht um Flüchtlinge....
Civilization is the progress toward a society of privacy. The savage’s whole existence is public, ruled by the laws of his tribe. Civilization is the process of setting man free from men.
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Re: Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

Beitrag von Alexyessin »

John Galt hat geschrieben:(01 May 2018, 19:15)

Man kann das Afrika-Forum auch gleich dichtmachen, alles Hetze. :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Es ging übrigens über das Land Niger, nicht um Flüchtlinge....
Dein Eingangsbeitrag war nicht wirklich gut. Der Rest war Flüchtlingshetze.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
Baier is ma ned so - Baier sei is a Lebenseinstellung
Mia glangt das i woas das i kennt wenn i woin dadat
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Re: Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

Beitrag von John Galt »

Alexyessin hat geschrieben:(01 May 2018, 19:20)

Dein Eingangsbeitrag war nicht wirklich gut. Der Rest war Flüchtlingshetze.
Phantasier mal weiter vor dich her.
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Re: Diskussionsstrang zur Moderation 37. Afrika

Beitrag von Cobra9 »

John Galt hat geschrieben:(01 May 2018, 19:54)

Phantasier mal weiter vor dich her.
Ich teile die Einschätzung. Sorry deine Entscheidung wie Du was formulieren tust. Und biserl sachlich wäre gut
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