Wenn das so wäre, dann müsste Seehofer andere Wege gehen: vgl. § 13 BVerfGG https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 2.2_cid392.watisdatdenn? hat geschrieben:(30 Jun 2018, 14:46)
Frau Merkel sperrt sich gegen aktuell geltendes deutsches Recht. Nicht Seehofer.
Er hat die Möglichkeit, z.B. eine Streitigeit vom Bundesverfassungsgericht entscheiden zu lassen. Er darf nicht gegen den ausdrücklichen Willen der Bundeskanzlerin handeln.
Es ist auch nicht richtig, dass Merkel gegen die Verfassung verstösst: Sie hat in einer Ausnahmesituation 1 Mio Flüchtlinge hereingelassen, um eine humantäre Notlage zu vermeiden.
Sie hatte Ermessen auszüben. Es handelte sich um eine humanitäre Notstandssituation. Für Erkrankungen, abgebrochene Schwangeschaften, Todesfälle wäre Frau Merkel zumindest mitverantwortlich gewesen, wenn sie hier eine falsche Entscheidung geroffen hätte.
Aktuell gibt es keine humanitäre Notlage. Alles ist jetzt wieder wie vorher. Dublin und Schengen setzen offene Grenzen voraus. Um Leute AN DER GRENZE abfangen zu können, müsste man die Grenzen wieder wie in der Vor-Schengen - Zeit mit einem Checkpoint versehen, was gegen Schengen verstösst. Flüchtlinge sind also, wie es die ganze Zeit vor der Flüchtlingswelle gewesen ist, erst nach Entscheidung einer Verwaltungsbehörde und etl. nach Entscheidung eines Verwaltunngsgerichts abzuschieben, und nicht durch einen mündliche Entscheidung von Kontrolleuren an der Grenze, ohne Rechtsschutzmöglihkeit.
Nicht Merkel, sondern Seehofer verstößt gegen Recht. Er verwehrt abgelehnten Flüchtlingen den Rechtsschutz. Er führt ohne Rechtsgrundlage Checkpoints ein, die den Handel einschränken.
Und er tut das gegen den ausfrücklichen Willen der Bundeskanzlerin.
Änderungen für die Zukunft müssen mit den Dublin-Vertragspartnern un d den Schengenvertragspartnern neu verhandelt werden. Oder man kündigt einfach beide Abkommen mit ungewissen Folgen. Aber auch das kann nicht der Innenminister tun.