Nein - der Begriff "Nationalstaat" sagt über Demokratie und staatstheoretische Strukturen nichts aus, habe ich auch nicht behauptet, aber der Begriff "Nationalstaat" sagt etwas über dessen Souveränität und die damit verbundenen Souveränitätsrechte im völkerrechtlichen Sinn etwas aus.frems hat geschrieben:(23 Feb 2018, 09:52)
Sorry, aber das ist auch Humbug. Der Begriff "Nationalstaat" sagt in diesem Sinne über demokratie- und staatstheoretische Strukturen erstmal gar nichts.
Unabhängig von der Regierungs-/Herrschaftsform hat der Nationalsstaat die grundsätzliche Unabhängigkeit von anderen Staaten (Souveränität nach außen) und die Selbstbestimmtheit in Fragen der eigenen staatlichen Gestaltung (Souveränität nach innen).
Das alles ändert nichts an der Tatsache, dass die einzelnen Bundesländer keine volle Souveränität/Souveränitätsrechte im völkerrechtlichen Sinn haben. In Deutschland gilt ein einheitliches Rechtssystem, das auch für die einzelnen Bundesländer verbindlich ist - BGB, StGB etc gelten in Schleswig Holstein genauso wie in Bayern oder NRW, außenpolitisch werden die Bundesländer durch den Bund vertreten etcfrems hat geschrieben:(23 Feb 2018, 09:52)] Zudem haben die Bundesländer eine Eigenstaatlichkeit mit entsprechenden Verfassungen, denn sie halten sich den Bund und nicht umgekehrt. Wir sind nicht in der DDR, die unitaristisch bzw. zentralistisch strukturiert war und wo die Bezirke in erster Linie Verwaltungseinheiten mit wenig Selbstbestimmung waren. In der Bundesrepublik sind viele der wichtigsten staatlichen Aufgaben (z.B. Bildung von Kita bis Uni, Kultur und Medien, Polizei und Justiz, technische Infrastrukturen, Wirtschaftsförderung, Gesundheitswesen ...) auf Ebene der Länder und den selbstverwaltenden Kommunen. Der Bund berät da höchstens und fördert mal etwas finanziell, während dessen Finanzamt nicht einmal selbst Steuern eintreiben kann. Nichtsdestoweniger gönnen sich die Länder in vielen Bereich Fachministerkonferenzen, um intergouvernementale Lösungen zu finden ohne sich vom Bund abhängig zu machen.
Keine Sorge - ich ziehe keine falschen Rückschlüsse. Genauso wenig sollte man bei dem Begriff "Diktatur" falsche Rückschlüsse ziehen.frems hat geschrieben:(23 Feb 2018, 09:52)Und den Begriff des "Regimes" würde ich dann auch mal nachschlagen, um nicht von einem getriggerten Wort gleich falsche Rückschlüsse zu ziehen. Ein Umweltregime ist auch keine Ökodiktatur. Wird ja immer köstlicher... dort sind die Strukturen gut, hier aber schlecht, weil pipapo. Irgendwas mit national und unterschiedlichen Interessen. Dass Kompetenzübertragungen vor allem bei gemeinsamen Interessen geschahen und weiter geschehen werden, fällt dann völlig unter den Tisch, genau wie das Subsidiaritätsprinzip, wonach eine Kompetenz möglichst auf der niedrigsten sinnvollen Ebene anzusiedeln ist. Das kann die Kommune sein, die Region, der Nationalstaat... oder eben Europa. Ob man das Ding nun Vereinte Nationalstaaten, Vereinigte Staaten, Union, Republik oder Konföderation nennt... das ist zweitrangig.
Ich beziehe mich immer noch auf den Aufsatz von Prof. Wolfgang Merkel, der darauf verweist, dass die Lösung transnationaler Probleme mit Demokratieverlusten hinsichtlich Partizipation, Transparenz, Gewaltenprobleme oder Zurechenbarkeit von Entscheidungen zu rechnen ist bzw diese als "Kollateralschaden" einfach hingenommen werden.
Ebenso verweist er darauf, dass sich politische Räume - je größer und komplexer diese sind, sich immer weniger demokratisch regieren lassen.
Diese Demokratieverluste sind in der EU gegenwärtig zu verzeichnen ==> Jürgen Rüttgers "Mehr Demokratie in Europa".
Ich will die EU nicht auflösen, im Gegenteil - ich sehe keine Alternative zu gemeinsamen Märkten, zur Währungsunion, Aufhebung von Zollschranken etc, ich sehe aber auch keine Zukunft für eine EU, die Verträge nicht einhält, diese dehnt oder nach Gutdünken auslegt.