FDP fordert Änderungen im Islamvertrag

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JJazzGold
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FDP fordert Änderungen im Islamvertrag

Beitrag von JJazzGold »

Da die FDP den in Niedersachsen vorliegenden Entwurf zum Islamvertrag kritisiert, Änderungen in einigen Punkten fordert und ihm ihn in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen will, habe ich den Thread unter Parteien angesiedelt. Er hätte wahrscheinlich auch ins Religionsforum gepasst. Die FDP hatte auch den Islamvertrag Hamburgs abgelehnt.

Ist Zustand


Die Staatskanzlei und das Kultusministerium hatten den umstrittenen Islam-Vertrag im letzten Herbst hinter verschlossenen Türen ausgehandelt. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hat jedoch mehrfach betont, dass er eine breite Basis für die Vereinbarung im Parlament sucht. Die rot-grüne Einstimmen-Mehrheit reiche nicht, heißt es in der Koalition.

http://www.nwzonline.de/politik/nieders ... 49835.html

Der Draft und FAQs

http://www.schura-niedersachsen.de/aktu ... -dem-land/

Stellungnahme der FDP

Für FDP-Landeschef Stefan Birkner steht nach dem Votum der Juristen fest: „Wir haben substanzielle Fragen an das Vertragswerk. Die FDP fordert, Streitpunkte herauszunehmen wie beispielsweise Gebetsräume an Schulen und Bekleidungsvorschriften. In der jetzigen Fassung kann die FDP dem Islam-Vertrag im Landtag nicht zustimmen.“ Starke Bedenken herrschen auch wegen der Feiertagsregelungen.

.....

Besonders kritisch sieht Birkner die Regelung im Bildungswesen, die starke Rolle von Muslim-Verbänden bei dem Thema Religionsunterricht, Gebetsräume in Schulen sowie unabsehbare Folgen beim Thema Bestattungen. „Wir wollen diese Regelungen nicht drin haben“, sagt der FDP-Landeschef, der auch die Rolle des konservativen Muslim-Verbandes Ditib äußerst kritisch sieht. Deren Imame seien „direkt dem türkischen Religionsministerium unterstellt“.

Die Liberalen vermissen auch ein klares Bekenntnis der Beteiligten gegen jede Form des religiösen Fanatismus. „Regelungen zur Islamismus-Prävention müssen in den Islam-Vertrag hinein“, fordert Birkner, der zugleich an den Ministerpräsidenten appelliert, „alle einzuladen, um das Verfahren voranzubringen“. „Wir brauchen eine breite öffentliche Diskussion und eine möglichst große Transparenz“, verlangt der FDP-Abgeordnete. Zwar sei der Islam-Vertrag „kein Staatsvertrag“, so Birkner. Aber der Geist der Vereinbarung müsse getragen werden von „fairen Lösungen“.

Die konkreten Kritikpunkte Birkners, Landesvorsitzender FDP Niedersachsen

Birkner: Die FDP kann dem Islam-Vertrag in dieser Form nicht zustimmen. Der Islam-Vertrag ist bei uns intensiv diskutiert worden. Als Liberale wollen wir eine Trennung von Staat und Religion. Andererseits gibt es Verträge mit den Kirchen. Klar ist auf jeden Fall, dass wir den Islam-Vertrag in der jetzigen Form ablehnen. Problematisch ist der Passus, dass die islamischen Religionsgemeinschaften die Gleichstellung von Mann und Frau gewährleisten. Mein Gegenargument: Wenn es nötig ist, das da rein zu schreiben, werden die Grundwerte bei den Partnern wirklich so gelebt? Außerdem werden Privilegien eingeräumt, die üblicherweise nur Körperschaften öffentlichen Rechts gewährt werden. Es geht um Gebührenbefreiung bei Bauanträgen. Warum eigentlich? Oder die Frage der Trägerschaft von Friedhöfen. Es dürfen keine neuen Zwitterstellungen konstruiert werden. Islamische Gebetsräume in Schulen wird es mit der FDP nicht geben. Auch soll für seelsorgerische Tätigkeit ein Entgelt bezahlt werden. Das bekommen evangelische oder katholische Seelsorger nicht. Das ist alles schlecht vorbereitet.

http://www.nwzonline.de/politik/nieders ... 36833.html



Ich habe den Draft gelesen und hatte danach ähnliche Fragen, wie sie jetzt die FDP äußert und noch ein paar weitere.

Die erste Frage ist naturgemäß, benötigen wir solche Verträge überhaupt?
Inwieweit berühren solche Vertrage die geltende Rechtslage und erfordern solche Verträge ggfls. eine Änderung der geltenden Rechtslage?
Inwieweit würden solche Verträge die möglichst weite Trennung von Staat und Kirche aushebeln?
Könnten alle Bundesländer bedingt durch das Gleichbehandlungsprinzip in den Zwang geraten ebenfalls einen Islamvertrag auszuhandeln?

Da dieser Vertrag als Template für weitere abzuschließende Verträge dieser Art in den Bundesländern betrachtet werden kann, resultieren aus dem Inhalt weitere Fragen.

Leiten sich aus der Vorgabe für Krankenhäuser und Schulen eine zukünftig Vorhaltung von Gebetsräumen für verschiedene Religionsangehörige ab?
Leitet sich der beabsichtigten Feiertagsregelung für Schüler auch Freistellungen an Feiertagen für Schülern anderer Religionen ab?
Wie wären im Fall einer Freistellung die Auswirkungen auf einen geregelten Unterricht?

Konfliktpotential bietet meiner Meinung auch die beabsichtigte Regelung 5.3 zur Bestattung im Bezug auf die in einigen Bundesländern, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, geltende Sargpflicht.

Wie ist das jetzt?

Hat die FDP mit ihrer Kritik an den Punkten recht und muss der Vertrag entsprechend modifiziert werden?

Benötigen wir überhaupt einen Vertrag und falls ja, mit welcher Begründung?

Anmerkung: Simpel gestrickte "Islam- äh bäh, pfui Teufel" Kommentare interessieren mich in diesem Zusammenhang nicht.
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Dampflok94
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Re: FDP fordert Änderungen im Islamvertrag

Beitrag von Dampflok94 »

JJazzGold hat geschrieben:(08 Apr 2016, 11:37)Leiten sich aus der Vorgabe für Krankenhäuser und Schulen eine zukünftig Vorhaltung von Gebetsräumen für verschiedene Religionsangehörige ab?
Leitet sich der beabsichtigten Feiertagsregelung für Schüler auch Freistellungen an Feiertagen für Schülern anderer Religionen ab?
Wie wären im Fall einer Freistellung die Auswirkungen auf einen geregelten Unterricht?
Mal zu diesen Fragen:
Natürlich spielt die Masse der Anhänger einer Religion eine entscheidende Rolle. Deswegen haben die christlichen Kirchen ihre herausgehobene Stellung. Aber auch wiederum nicht alle. Das Judentum hat nicht mehr ganz so viele Anhänger, aber wir wissen ja um den Grund. Und es gibt nun mal inzwischen Millionen von Moslems in Deutschland.

Wahrscheinlich gibt es kaum eine größere Religion, von der kein Anhänger in D lebt. Aber deswegen können die keine Sonderrechte beanspruchen. Weil die Anzahl eben unbedeutend ist.

Und wenn einzelne Schüler einzelne Tage fehlen, wäre das unproblematisch. Anders kann das in Gebieten mit sehr hohem Anteil von Muslimen sein. Aber auch da werden sich Lösungen finden lassen. Da werden dann eben für einen Tag zwei Klassen gemeinsam unterrichtet.
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Brainiac
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Re: FDP fordert Änderungen im Islamvertrag

Beitrag von Brainiac »

Ich habe jetzt nur mal den Entwurf selbst überflogen, er ist ja nicht so lang. Ich würde einen solchen Vertrag nicht per se ablehnen, es kommt darauf an, was der Inhalt ist. Man sollte vielleicht noch erwähnen, dass er zwischen dem Land Niedersachsen und den folgenden beiden Verbänden abgeschlossen werden soll: 1. Islamische Religionsgemeinschaft DITIB Niedersachsen/Bremen, 2. SCHURA Landesverband Muslime Niedersachsen.

Mich stört ein gewisses Ungleichgewicht zwischen den zahlreichen Pflichten des Landes und den - mir geringer erscheinenden - Pflichten der Verbände. Zu letzteren würde ich mir insbesondere ein eindeutiges, mit konkreten Maßnahmen belegtes Eintreten gegen Extremismus im Namen des Islams wünschen. In §2 steht nur etwas sehr allgemeines dazu (Achtung der staatlichen Gesetze). Insoweit stimme ich Herrn Birkner da zu.

Sodann stellt sich mir noch die Frage, inwieweit die beiden Verbände wirklich DIE Vertreter der Muslime und des Islams in Niedersachsen darstellen oder ob das Land jetzt ähnliche Verträge auch noch mit weiteren Verbänden abschließen müsste.
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JJazzGold
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Re: FDP fordert Änderungen im Islamvertrag

Beitrag von JJazzGold »

Dampflok94 hat geschrieben:(08 Apr 2016, 11:50)

Mal zu diesen Fragen:
Natürlich spielt die Masse der Anhänger einer Religion eine entscheidende Rolle. Deswegen haben die christlichen Kirchen ihre herausgehobene Stellung. Aber auch wiederum nicht alle. Das Judentum hat nicht mehr ganz so viele Anhänger, aber wir wissen ja um den Grund. Und es gibt nun mal inzwischen Millionen von Moslems in Deutschland.

Wahrscheinlich gibt es kaum eine größere Religion, von der kein Anhänger in D lebt. Aber deswegen können die keine Sonderrechte beanspruchen. Weil die Anzahl eben unbedeutend ist.

Und wenn einzelne Schüler einzelne Tage fehlen, wäre das unproblematisch. Anders kann das in Gebieten mit sehr hohem Anteil von Muslimen sein. Aber auch da werden sich Lösungen finden lassen. Da werden dann eben für einen Tag zwei Klassen gemeinsam unterrichtet.

Aus dem Gedächtnis, ich lasse mich gerne korrigieren, wenn ich mich nicht korrekt erinnere; es war meines Erachtens in NRW, wo vor ein paar Jahren angestrebt wurde muslimische Kinder an hohen islamischen Feiertagen freizustellen. Dagegen hatte allerdings die Mehrzahl der muslimischen Eltern etwas, nach dem Motto, sinngemäß, "unsere Kinder sollen in die Schule gehe und etwas lernen, statt zu feiern".

Damit fragt sich, ob eine solche Freistellung tatsächlich im Sinn der betroffenen Eltern und ihrer Kinder wäre. Müssen tatsächlich Feiertage definiert werden, von denen einer offiziell gestattet frei genommen werden kann? Wir wirkt sich eine solche Freistellung innerhalb der muslimischen Gemeinde in gegenseitiger Betrachtung aus, wenn sie nicht von allen in Anspruch genommen wird?

Wäre es nicht wesentlich sinnvoller, wenn die Schulen selbst in der Verantwortung sind, auf Antrag der Eltern zusammen mit diesen zu entscheiden, dass in einer Ausnahme das Kind für einen Tag freigestellt werden kann, statt dies in einem verpflichtenden Vertragswerk zu zementieren, ungeachtet der Folgen die dies nach ziehen könnte, wäre die Versetzung gefährdet.

Abgesehen davon, dass ich eine solche Regelung nicht in ein für Niedersachsen allgemeingültiges Vertragswerk gießen würde, ist mir der kurze Text viel zu schwammig formuliert. Das Mindeste was ich als verbindliche Vorgabe dazu setzen würde ist, dass bei angesetzten Prüfungen die Freistellung entfällt, sich aus dieser Regelung keine Nachschulungspflicht für die Schulen ergibt und sich bei Nichterfüllung der geforderten schulischen Leistung keine Nachhilfe- und Versetzungspflicht aus der gestatteten Freistellung ableiten lässt.

Aber noch einmal, benötigen wir tatsächlich eine solche vertragliche bundeslandweite Regelung, oder sollte diese den jeweiligen Schulen überlassen werden?
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Re: FDP fordert Änderungen im Islamvertrag

Beitrag von JJazzGold »

Brainiac hat geschrieben:(08 Apr 2016, 11:57)

Ich habe jetzt nur mal den Entwurf selbst überflogen, er ist ja nicht so lang. Ich würde einen solchen Vertrag nicht per se ablehnen, es kommt darauf an, was der Inhalt ist. Man sollte vielleicht noch erwähnen, dass er zwischen dem Land Niedersachsen und den folgenden beiden Verbänden abgeschlossen werden soll: 1. Islamische Religionsgemeinschaft DITIB Niedersachsen/Bremen, 2. SCHURA Landesverband Muslime Niedersachsen.

Mich stört ein gewisses Ungleichgewicht zwischen den zahlreichen Pflichten des Landes und den - mir geringer erscheinenden - Pflichten der Verbände. Zu letzteren würde ich mir insbesondere ein eindeutiges, mit konkreten Maßnahmen belegtes Eintreten gegen Extremismus im Namen des Islams wünschen. In §2 steht nur etwas sehr allgemeines dazu (Achtung der staatlichen Gesetze). Insoweit stimme ich Herrn Birkner da zu.

Sodann stellt sich mir noch die Frage, inwieweit die beiden Verbände wirklich DIE Vertreter der Muslime und des Islams in Niedersachsen darstellen oder ob das Land jetzt ähnliche Verträge auch noch mit weiteren Verbänden abschließen müsste.

Wenn Sie einen solchen Vertrag nicht generell ablehnen, aus welchen Gründen? Mir fehlt offen gestanden eine fundierte Begründung, weshalb solche Sondergenehmigungsverträge benötigt werden. Das Gleichheitsprinzip ist hinreihend in den existierenden Regularien des Bundes und der Länder gewährleistet. Mir ist bewusst, dass zur generellen Regelung Spezifizierungen durch die Länder erfolgen. Aber auch diese existieren bereits und meines Erachtens in bisher ausreichendem Maß. Divergieren die Regularien, wie z.B. im Fall des Kopftuchverbots an Schulen in einzelnen Ländern, wird ein Urteil des Verfassungsgerichts bindend. Weshalb muss ergo ein gesonderter Vertrag mit einer Religionsgemeinschaft geschlossen werden und rekrutiert sich daraus nicht das Recht anderer Religionsgemeinschaften, ebenfalls einen Sondervertrag zu erhalten? Das würde in Folge bedeuten, dass weitere Staatsverträge mit Vertretern oder Verbänden der betreffenden Religion geschlossen werden müssten und die Trennung von Staat und Religion geschmälert wird, statt diese so weit wie möglich zu gestalten.
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Re: FDP fordert Änderungen im Islamvertrag

Beitrag von Brainiac »

JJazzGold hat geschrieben:(08 Apr 2016, 12:32)

Wenn Sie einen solchen Vertrag nicht generell ablehnen, aus welchen Gründen? Mir fehlt offen gestanden eine fundierte Begründung, weshalb solche Sondergenehmigungsverträge benötigt werden. Das Gleichheitsprinzip ist hinreihend in den existierenden Regularien des Bundes und der Länder gewährleistet. Mir ist bewusst, dass zur generellen Regelung Spezifizierungen durch die Länder erfolgen. Aber auch diese existieren bereits und meines Erachtens in bisher ausreichendem Maß. Divergieren die Regularien, wie z.B. im Fall des Kopftuchverbots an Schulen in einzelnen Ländern, wird ein Urteil des Verfassungsgerichts bindend. Weshalb muss ergo ein gesonderter Vertrag mit einer Religionsgemeinschaft geschlossen werden und rekrutiert sich daraus nicht das Recht anderer Religionsgemeinschaften, ebenfalls einen Sondervertrag zu erhalten? Das würde in Folge bedeuten, dass weitere Staatsverträge mit Vertretern oder Verbänden der betreffenden Religion geschlossen werden müssten und die Trennung von Staat und Religion geschmälert wird, statt diese so weit wie möglich zu gestalten.
Ich möchte an dieser Stelle nicht die Diskussion anfangen, ob der Islam zu Deutschland gehört und somit vollkommen gleichberechtigt zu anderen Religionen behandelt werden müsste. Aber angenommen es wäre so, dann gäbe es zu diesem Vertrag zahlreiche Analogien.

https://de.wikipedia.org/wiki/Staatskir ... .C3.A4nder

Beispiel (Thüringen mit ev. Kirchen, 1994)

https://www.ibka.org/artikel/staatsvertrag_th_ev.html

U.a. mit dem Inhalt
[...]
Artikel 5

(1) Der evangelische Religionsunterricht ist an den öffentlichen Schulen ordentliches Lehrfach.

(2) Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechts haben die Kirchen das Recht, sich nach einem mit der staatlichen Schulaufsieht vereinbarten Verfahren durch Einsichtnahme zu vergewissern, daß der Inhalt und die Gestaltung des Religionsunterrichts den Grundsätzen der Kirchen entsprechen.

(3) Richtlinien, Lehrpläne und Lehrbücher für den evangelischen Religionsunterricht sind im Einvernehmen mit den Kirchen zu bestimmen.

(4) Zur Sicherung des Religionsunterrichts werden Lehrer mit kirchlicher Bevollmächtigung (Vocatio) im erforderlichen Umfang an den Schulen eingesetzt. Die Gestellung kirchlicher Lehrkräfte für den Religionsunterricht wird nach Maßgabe einer gesonderten Vereinbarung ermöglicht.

(5) Die Erteilung des evangelischen Religionsunterrichts setzt die Vocatio der zuständigen Kirche voraus. Die Kirche kann die Bevollmächtigung in begründeten Fällen widerrufen. Sie teilt den Widerruf der staatlichen Schulaufsicht mit. Mit dem Widerruf endet die Berechtigung, Religionsunterricht zu erteilen.

(6) Der Freistaat Thüringen gewährleistet im Bereich der Hochschulen im Rahmen des Studiums zur Erlangung der Befähigung zum Lehramt die wissenschaftliche Vorbildung in evangelischer Theologie und Religionspädagogik.

Artikel 6

(1) Das Recht zur Errichtung von Schulen in kirchlicher Trägerschaft wird gewährleistet.

(2) Der Freistaat Thüringen wird Schulen in kirchlicher Trägerschaft im Rahmen der staatlichen Gesetze anerkennen und angemessen fördern.
[...]
Das scheint mir in Teilen qualitativ durchaus vergleichbar (vgl. §6 des islamvertrages). Wie ich schon schrieb, es kommt auf die Inhalte an, und wenn man so etwas abschließt, sollten m.E. mehr Verpflichtungen der muslimischen Verbände hinein.
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Re: FDP fordert Änderungen im Islamvertrag

Beitrag von JJazzGold »

Brainiac hat geschrieben:(08 Apr 2016, 13:02)

Ich möchte an dieser Stelle nicht die Diskussion anfangen, ob der Islam zu Deutschland gehört und somit vollkommen gleichberechtigt zu anderen Religionen behandelt werden müsste.

Korrekt, die Debatte, ob der Islam zu Deutschland gehört gehört hier nicht hin. Die Tatsache dass solche Verträge abgeschlossen werden konstatiert, dass der Islam zu Deutschland gehört. Die Debatte, welche spezifischen Ausrichtungen, ist ein anderes Thema.


Aber angenommen es wäre so, dann gäbe es zu diesem Vertrag zahlreiche Analogien.

https://de.wikipedia.org/wiki/Staatskir ... .C3.A4nder

Beispiel (Thüringen mit ev. Kirchen, 1994)

https://www.ibka.org/artikel/staatsvertrag_th_ev.html

U.a. mit dem Inhalt



Das scheint mir in Teilen qualitativ durchaus vergleichbar (vgl. §6 des islamvertrages). Wie ich schon schrieb, es kommt auf die Inhalte an, und wenn man so etwas abschließt, sollten m.E. mehr Verpflichtungen der muslimischen Verbände hinein.

Der aufgeführte Vertrag zum Vergleich ist aber in weiten Teilen inhaltlich wesentlich unspezifischer gestaltet, als der Islamvertrag, siehe z.B. die Punkte Vorhaltung von Gebetsräumen in Krankenhäusern und Schulen, Freistellung vom Schulunterricht und Bestattungsrichtlinien, Förderungen.

Vergleiche ich zum Beispiel Punkt 6 im o.g. Vertrag mit Punkt 7.2 im Islamvertrag, ergibt sich eine, meines Erachtens gravierende, Diskrepanz. Im obigen Vertrag wird auf Verpflichtung des Landes hingewiesen, die für die Ausbildung des Lehrpersonalsnotwendige Hochschule zum Studium Sorge zu tragen, während im Islamvertrag pauschal eine akademische Ausbildung und die Durchführung in deutscher Sprache als Bedingung genannt wird. Daraus ergeben sich unterschiedliche Anforderungen.

Wäre ich die Beauftragte der FDP Niedersachsen, würde ich gleiche Voraussetzungen, akademische Ausbildung des Lehrpersonals in in Deutschland und Unterricht in deutscher Sprache, sowie die Verpflichtung des Landes diese bereit zu stellen, vertraglich zur Bedingung machen.
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Re: FDP fordert Änderungen im Islamvertrag

Beitrag von Tom Bombadil »

In Deutschland herrscht Religionsfreiheit, das ist völlig ausreichend, da braucht es keine Extrawürste für Religionsgemeinschaften, seien es christliche, muslimische oder andere. Die können in ihren Tempeln, Moscheen und Kirchen beten, die können ihre Toten nach ihren Riten bestatten (sofern mit den Gesetzen vereinbar), für alles andere haben wir den Rechtsstaat.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
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Brainiac
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Re: FDP fordert Änderungen im Islamvertrag

Beitrag von Brainiac »

JJazzGold hat geschrieben:(08 Apr 2016, 13:50)

Der aufgeführte Vertrag zum Vergleich ist aber in weiten Teilen inhaltlich wesentlich unspezifischer gestaltet, als der Islamvertrag, siehe z.B. die Punkte Vorhaltung von Gebetsräumen in Krankenhäusern und Schulen, Freistellung vom Schulunterricht und Bestattungsrichtlinien, Förderungen.
Dass der Islamvertrag spezifischer ist, mag sich zum einen aus den meines Wissens konkreteren Vorschriften des Korans zu Glaubensausübung begründen, zum anderen daraus, dass das Christentum schon lange zu Deutschland gehört und somit dort bestimmte Dinge als selbstverständlich erscheinen bzw schon Gesetz sind, die als regelungsbedürftig im Islamvertrag auftauchen (z.B. Feiertage).
Vergleiche ich zum Beispiel Punkt 6 im o.g. Vertrag mit Punkt 7.2 im Islamvertrag, ergibt sich eine, meines Erachtens gravierende, Diskrepanz. Im obigen Vertrag wird auf Verpflichtung des Landes hingewiesen, die für die Ausbildung des Lehrpersonalsnotwendige Hochschule zum Studium Sorge zu tragen, während im Islamvertrag pauschal eine akademische Ausbildung und die Durchführung in deutscher Sprache als Bedingung genannt wird. Daraus ergeben sich unterschiedliche Anforderungen.

Wäre ich die Beauftragte der FDP Niedersachsen, würde ich gleiche Voraussetzungen, akademische Ausbildung des Lehrpersonals in in Deutschland und Unterricht in deutscher Sprache, sowie die Verpflichtung des Landes diese bereit zu stellen, vertraglich zur Bedingung machen.
Hier kann ich nicht ganz folgen: Ist das nicht umgekehrt ein Beispiel, wo der Islamvertrag Ihrer Meinung nach spezifischer sein sollte (Verpflichtung des Landes), als er es derzeit ist?

Zum politischen Umfeld dieses Vertrages:
Die Angst vor dem Extrawurst-Effekt

Seit den Zeiten Christian Wulffs brütet Niedersachsens Politik über einem Kirchenvertrag mit den muslimischen Verbänden. Aber nach den Terroranschlägen von Paris sind die Sorgen größer als der Mut.
[...]
Im September 2016 werden in Niedersachsen die Kommunalparlamente gewählt, und die Versuchung, mit einem plakativen "Nein zu muslimischen Gebetsräumen in deutschen Schulen" auf Stimmenfang zu gehen, könnte für manchen Wahlkämpfer gerade in den ländlichen Teilen Niedersachsens ziemlich groß werden.

Das liegt auch an den schwammigen Texten, die den vorliegenden Vertragsentwurf gerade an seinen tendenziell strittigen Punkten kennzeichnen. Paragrafen wie der Artikel 8,1, der die Möglichkeit der Einrichtung von Gebetsräumen an öffentlichen Schulen einräumt, sie gleichzeitig aber an eine nicht näher qualifizierte "Maßgabe der sächlichen und organisatorischen Gegebenheiten" bindet, öffnen islamkritischen Spekulationen nicht nur in den Kommentarspalten der Online-Portale, sondern in jedem einzelnen Kommunalwahlkreis die Türen.
[...]
"Hauptziel" einer solchen Vereinbarung, so sieht es Oppositionsführer Björn Thümler (CDU), müsse es vielmehr sein, "einen Beitrag zur Integration" zu leisten. "Gerade angesichts islamistischer Bedrohungen unserer Gesellschaft bietet sich hier eine große Chance für die Muslime, ihren Integrationswillen zu erklären und sich von radikalen und extremistischen Tendenzen klar zu distanzieren."

Diesem Anspruch werde der vorliegende Vertragsentwurf nicht gerecht.
[...]
http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... ffekt.html

Dem letzten Hinweis schließe ich mich an. Realpolitisch gedacht, dürfte das auch die Akzeptanz eines solchen Vertrages, für den die Zeiten nicht gerade günstig sind, wesentlich steigern.
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Re: FDP fordert Änderungen im Islamvertrag

Beitrag von JJazzGold »

Brainiac hat geschrieben:(08 Apr 2016, 14:34)

Dass der Islamvertrag spezifischer ist, mag sich zum einen aus den meines Wissens konkreteren Vorschriften des Korans zu Glaubensausübung begründen, zum anderen daraus, dass das Christentum schon lange zu Deutschland gehört und somit dort bestimmte Dinge als selbstverständlich erscheinen bzw schon Gesetz sind, die als regelungsbedürftig im Islamvertrag auftauchen (z.B. Feiertage).


Hier kann ich nicht ganz folgen: Ist das nicht umgekehrt ein Beispiel, wo der Islamvertrag Ihrer Meinung nach spezifischer sein sollte (Verpflichtung des Landes), als er es derzeit ist?


Richtig, den Absatz hätte ich deutlicher vom vorherigen absetzen müssen.
Zum Vergleich, der Vertrag Hamburgs mit der DITIB ist wesentlich spezifischer gestaltet:



Protokollerklärung zu Artikel 5
Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass die Förderung einer Ausbildungsstätte
für islamische Theologie und Religionspädagogik in ihrem Schwerpunkt zunächst auf die
Gewinnung in Deutschland ausgebildeter schulischer Lehrkräfte für den Religionsunterricht
zielen soll. Sie teilen die Überzeugung, dass das Aufgreifen der Glaubensvorstellungen
praktizierender Muslime eine wesentliche Voraussetzung für die wünschenswerte Akzeptanz
des Unterrichts bei den muslimischen Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern
sein wird.
Die Freie und Hansestadt Hamburg wird sich deshalb unter Beachtung der Freiheit von
Wissenschaft, Forschung und Lehre dafür einsetzen, dass
- die islamischen Religionsgemeinschaften vor der Berufung einer Hochschullehrerin
oder eines Hochschullehrers die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten,
- ihnen Gelegenheit gegeben wird, sich zu Lehrinhalten zu äußern, soweit sie schwerwiegende
Abweichungen von den islamischen Glaubensgrundsätzen geltend machen,
und
- sie in die Erarbeitung von Grundsätzen für eine Akkreditierung von Studiengängen und
Formulierung von Prüfungsanforderungen einbezogen werden.
Die islamischen Religionsgemeinschaften erklären, dass sie Stellungnahmen einheitlich
abgeben werden. Stellungnahmen, die nicht einheitlich abgegeben werden, lösen keine
Verpflichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg im Sinne des vorstehenden Absatzes
aus.

http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/ ... k-vertrag/

Ich habe nicht alle diesbezüglich geschlossenen Verträge gelesen, ich glaube Bremen hat auch einen Islamvertrag, aber ich frage mich jetzt neben der Frage, ob ein solcher Vertrag tatsächlich notwendig ist, auch noch, weshalb man nicht ein einheitliches Template geschaffen hat, dass nur noch marginal länderspezifischer Modifikation bedarf.



Zum politischen Umfeld dieses Vertrages:

http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... ffekt.html

Dem letzten Hinweis schließe ich mich an. Realpolitisch gedacht, dürfte das auch die Akzeptanz eines solchen Vertrages, für den die Zeiten nicht gerade günstig sind, wesentlich steigern.

Kultusministerin Heiligenstadt erwartet unabhängig von der Erwartungshaltung und dem Druck der Muslime erst gegen Mitte des Jahres eine Unterzeichnung des Vertrags.

"Bezüglich meiner Bedenken, dieser Niedersachsen-Islamvertrag könne als Template für andere Bundesländer im Zwang einen ebensolchen Vertrag abzuschließen bereitgestellt werden, habe ich auch noch etwas gefunden.

Die Bedenken von CDU und FDP sind massiv, vor allem mit Blick auf Gebetsräume in Schulen, muslimische Friedhöfe, Regelungen zur Religionsausübung in Kliniken und Heimen sowie zur Laufzeit des Vertrags. CDU-Fraktionschef Björn Thümler (Berne) wünscht sich zusätzlich, dass im Islam-Vertrag „mehr Fragen der Integration im Mittelpunkt stehen“. Nicht nur Thümler fragt sich: Bindet die Vereinbarung mit den „weitestgehenden Regelungen“ (Heiligenstadt) in ganz Deutschland auch künftige Landesregierungen? "

„Nein“, lautet die Auskunft der Kultusministerin. Im Entwurf, den das Kabinett am Montag „zustimmend zur Kenntnis“ nahm, stehe eine „Freundschaftsklausel“ mit einer Überprüfung nach fünf Jahren. Zugleich fügt Heiligenstadt hinzu: „Der Vertrag erlischt nicht nach fünf Jahren.“ Andererseits gelte er „nicht ewig“. Aber solche Fragen will die Ministerin den Fraktionen gern beantworten.

Nichts desto trotz üben mehrere solcher geschlossenen Verträge auf die anderen Länder einen gewissen Druck aus, weil sie sich fragen lassen müssen, was ihrer Meinung nach gegen einen solchen Vertrag, der die Rechte der Muslimen im Land spezifiziert, spricht, Freundschaftsklausel hin oder her.
Ich gehe davon aus, dass diese Freundschaftsklausel den Fragen der FDP nach den Verbindlichkeiten eines solchen Vertrags geschuldet ist.


"Uns interessieren insbesondere die Fragen nach der Rechtsqualität der Verträge, nach den konkret darin begründeten
Rechten und Pflichten für das Land und die Verbände, dem Verhältnis der Regelungen zur bestehenden Rechtslage und
der Kündbarkeit der Verträge. Wir erhoffen uns aus der Antwort nicht nur Rückschlüsse auf den aktuell verhandelten
Gegenstand, sondern auch auf das Instrument der Verträge zwischen Staat und Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
allgemein. Als Fraktion werden wir das Für und Wider der Verträge gründlich und behutsam abwägen und, soweit
nötig, Änderungen einfordern beziehungsweise den Vertrag ablehnen."

(Der Auszug entstammt einer FDP PDF Datei, die kann ich hier nicht verlinken.)



Und im selben NZZ Artikel auch noch eine Aussage Heiligenstadts, was Ihre frühere Frage nach den gewählten Vertragspartnern betrifft.



Gleiches gilt für Auskünfte zu den Vertragspartnern DITIB, Schura und der Alevitischen Gemeinde. Zweifel an DITIB, die Fachleute für eine vom türkischen Religionsministerium in Ankara gesteuerte konservative Islam-Vereinigung halten, hegt Heiligenstadt nicht. „Wir schließen keinen Vertrag mit der Türkei“, versichert die Ministerin. Zu dem Thema habe die Landesregierung „zwei Gutachten“ eingeholt.

Diese Expertisen würde CDU-Fraktionschef Thümler gern selbst lesen. „Wir werden die Landesregierung bitten, uns die beiden Rechtsgutachten, die die Ministerin angeführt hat, zur Verfügung zu stellen“, kündigt Thümler an.

Heiligenstadt sieht auf der Seite der Vertragspartner jedenfalls „einen Großteil der Muslime“. Obwohl sie einräumt, dass es „dazu keine Statistik gibt“. Nach ihren Erkenntnissen würden DITIB, Schura und Alevitische Gemeinde „90 von 180 Gemeinden in Niedersachsen erfassen“. Mit dem Vertrag werde es „keine Gleichstellung mit Kirchen“ geben. „Aber eine Gleichberechtigung“, lobt die Kultusministerin den Islam-Vertrag.


http://www.nwzonline.de/politik/nieders ... 21744.html
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Elvis Domestos

Re: FDP fordert Änderungen im Islamvertrag

Beitrag von Elvis Domestos »

Ich habe mich eingelesen, als erstes viel mir Punkt 8 vom Vertragsentwurf auf.

Ich bin so frei und schreibe ihn mal hier rein:
-----
Artikel 8
Gebetsmöglichkeiten an öffentlichen Schulen
1)Das Land anerkennt, dass Schülerinnen und Schüler das Bedürfnis haben können, während des Schulbesuchs zu beten oder andre Handlungen vorzunehmen. Soweit ein solches Bedürfnis besteht, können die Schulen nach sächlichen und organisatorischen Gegebenheiten für das Beten geeignet Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.
2)Die Vertragspartner sind sich ferner einig, dass das Beten grundsätzlich nur außerhalb der Zeiten des Unterrichts nach Stundentafel und an Ganztagsschulen auch außerhalb der Zeiten der außerunterrichtlichen Angebote stattfinden soll. Der Bildungsauftrag und der Schulfrieden sind zu wahren. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.
-----
Das ist schon eine gewagte Verbalakrobatik, insbesondere in Absatz 2. >Der Bildungsauftrag und der Schulfrieden sind zu wahren< wäre eher eine Notiz in der Präambel. >Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls< ist ein ungenügender Ausdruck: Was ist ein Einzelfall? Das Bedürfnis Beten zu wollen? Die Störung des Schulfriedens?
Laut diesem Entwurf reden wir bei Artikel 8 über eine Option in den Pausen beten zu ermöglichen, verstehe ich das richtig? Oder schafft man damit erst diese Option?
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Re: FDP fordert Änderungen im Islamvertrag

Beitrag von Dampflok94 »

JJazzGold hat geschrieben:(08 Apr 2016, 12:14)

Aus dem Gedächtnis, ich lasse mich gerne korrigieren, wenn ich mich nicht korrekt erinnere; es war meines Erachtens in NRW, wo vor ein paar Jahren angestrebt wurde muslimische Kinder an hohen islamischen Feiertagen freizustellen. Dagegen hatte allerdings die Mehrzahl der muslimischen Eltern etwas, nach dem Motto, sinngemäß, "unsere Kinder sollen in die Schule gehe und etwas lernen, statt zu feiern".
Ich gehe da eigentlich nicht von einem Zwang aus. Es wäre Sache der Eltern bzw. altersabhängig des Betreffenden ob er/sie an diesem Tag am Unterricht teilnimmt. In Berlin gibt es auch entsprechende Regelungen für katholische Schüler an Tagen wie Fronleichnam oder Hl. Drei Könige, die in Berlin kein Feiertag sind. Warum sollte das bei Muslimen nicht gehen? Schließlich gibt es auch unter den Moslems sicherlich genug, die es nur auf dem Papier sind. Abe ebeen nicht religiös.
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Re: FDP fordert Änderungen im Islamvertrag

Beitrag von Kandyd »

Wie wärs mit einer konsequenten Trennung des Staats und der Kirche(n) (also Religion) ? Angeblich ist es eine der Säulen jedes modernen westlichen Staatswesens.
Sonst ist es immer eine Gurkerei- die eine Religion ja, die andere nicht, Minderheitsrechte der kleineren Religionsgemeinschaften hin, Mehrheitsrechte der größeren her usw.
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Re: FDP fordert Änderungen im Islamvertrag

Beitrag von JJazzGold »

Dampflok94 hat geschrieben:(10 Apr 2016, 14:08)

Ich gehe da eigentlich nicht von einem Zwang aus. Es wäre Sache der Eltern bzw. altersabhängig des Betreffenden ob er/sie an diesem Tag am Unterricht teilnimmt. In Berlin gibt es auch entsprechende Regelungen für katholische Schüler an Tagen wie Fronleichnam oder Hl. Drei Könige, die in Berlin kein Feiertag sind. Warum sollte das bei Muslimen nicht gehen? Schließlich gibt es auch unter den Moslems sicherlich genug, die es nur auf dem Papier sind. Abe ebeen nicht religiös.
Dass es diese Regelung in Berlin gibt wusste ich nicht.
Zu meiner Zeit, lang ist' s her, gab es eine solche Ausnahmeregelung nicht.
Wurde ein Ausnahmetag benötigt, gingen die Eltern zur Schule und verhandelten.

Aber wenn schon, dann gleiches Recht für alle.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
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Re: FDP fordert Änderungen im Islamvertrag

Beitrag von JJazzGold »

Kandyd hat geschrieben:(10 Apr 2016, 20:00)

Wie wärs mit einer konsequenten Trennung des Staats und der Kirche(n) (also Religion) ? Angeblich ist es eine der Säulen jedes modernen westlichen Staatswesens.
Sonst ist es immer eine Gurkerei- die eine Religion ja, die andere nicht, Minderheitsrechte der kleineren Religionsgemeinschaften hin, Mehrheitsrechte der größeren her usw.
Kandyd
Das wäre der Idealzustand. Bedauerlicherweise traut sich niemand zu, so konsequent zu sein.
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