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Die AfD-Abgeordnete Baum verteidigt AfD-Mitglieder in der Facebook-Gruppe „Die Patrioten“.
In dieser Gruppen werden rassistische Posts, wie beispielsweise ein Foto des NS-Opfers Anne Frank betitelt als „Die Ofenfrische“, geteilt. Der AfD-Bundesvorstand forderte AfD-Mitglieder auf, diese Gruppe zu verlassen.
Baums Kollege Stefan Räpple soll ebenfalls Mitglied dieser Gruppe sein.
Baum fiel dabei nicht zum ersten Mal mit rassistischen Positionen auf. So tätigte sie bereits einen absurden Pferdevergleich und verteidigte bereits die Identitäre Bewegung.
Zu Pferdevergleich:
Für Christina Baum ist die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung und SPD-Bundestagsabgeordnete Aydan Özoğuz keine Deutsche. Zugrunde legt sie ein völkisches Verständnis von Staatsangehörigkeit.
Baum argumentiert, dass Frau Özoğuz vielleicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, aber nicht deutscher Abstammung durch Geburt ist und daher keine Deutsche sein kann. Weiter argumentiert sie, dass sie ja auch nicht in die Türkei migrieren könnte und durch die Annahme der türkischen Staatsbürgerschaft Türkin würde.
Auf Nachfragen mehrerer Nutzer versucht es Baum mit einem Pferdevergleich. Ein Trakehner der in einem Stall voller Lipizzaner geboren würde, würde ja auch kein Lipizzaner werden. Außerdem würden die beiden Rassen sich ja nicht nur äußerlich, sondern auch vom Charakter und ihren Fähigkeiten unterscheiden.
Außerdem warnt Baum davor, dass Deutsche „demokratisch abgewählt“ würden, weil auch Menschen mit Migrationshintergrund das Wahlrecht erhalten würden. Dabei macht sich noch den Fehler die geltende Rechtsgrundlage nicht zu kennen. Sie unterstellt, dass jedes in Deutschland – seit 2000 – geborene Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten würde. Dies ist jedoch falsch:
Seit dem Jahr 2000 erwerben Kinder von Ausländern bei Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mindestens 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Diese Kinder müssen sich grundsätzlich mit Vollendung des 21. Lebensjahres zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit der Eltern entscheiden, die sogenannte Optionspflicht.
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