Uffzach hat geschrieben:(04 Sep 2017, 09:09)
1. Verbot von Religionsunterricht an staatlichen Schulen
2. Verbot des Betriebes von Tempeln und Gotteshäusern (Kirchen)
3. Verbot des Bewerbens religiöser Vereinigungen in der Öffentlichkeit oder des Verteilens religiöser Schriften
4. Entzug der Gemeinnützigkeit von religiösen Vereinen
5. Abschaffung aller religiöser Feiertage und arbeitnehmerfreundliche Umwandlung in reguläre frei wählbare Urlaubstage
6. Einstellung aller staatlichen Zahlungen an kirchliche Organisationen
7. Rückforderung von Zahlungen an kirchliche Organisationen, die auf Weimarer Gesetzgebung beruhen
8. Einstellung der staatlichen Unterstützung bei der Erhebung der Kirchensteuer
9. Einstellung der Berichterstattung über religiöse Veranstaltungen und Ereignisse in öffentlich-rechtlichen Medien
Deine Positionen sind dann doch in der Summe zu extrem. Du musst berücksichtigen, dass doch noch ein erheblicher Teil der hier lebenden Menschen auf die Religionen angewiesen sind. Ohne diese Religionen wäre ein großer Teil von ihnen nicht mehr in der Lage moralisch zu handeln oder das Leben würde seinen Sinn verlieren. Auch wenn das für nicht-religiöse Menschen nur schwer zu verstehen ist, muss man die aktuelle Situation zur Kenntnis nehmen.
zu 1) Wir wollen den Religionsunterricht in staatlichen Schulen durch einen philosophisch-ethischen Unterricht ersetzen. Dadurch wird der Klassenverband nicht nach Konfessionen zerrissen (was die Toleranz stärkt), den Kindern wird aufgezeigt auch Dinge kritisch zu hinterfragen und moralisches Handeln beigebracht, auch ohne das man sich dabei auf höhere Wesen berufen muss.
zu 2) Das ist natürlich Quatsch. Die Kirchen haben sich die zahlreichen Immobilien "mühevoll" angeeignet. Diese sind also deren Eigentum und können auch nicht weggenommen werden.
zu 3) Dazu haben wir keinen Punkt im Programm. Ich persönlich würde allerdings begrüßen wenn zumindest Kinder, die noch sehr leichtgläubig sind, von solcher Werbung verschont würden.
zu 4) Es gibt auch andere nicht-religiöse Vereine die den Status der Gemeinnützigkeit besitzen. Sofern eine Gemeinnützigkeit gegeben ist bleibt dieser Status natürlich bestehen. Was den Status einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts" steht auf einem anderen Blatt. Um den zu ändern, müsste man die WRV Artikel 137 Abs. 5 ändern. In diesem Artikel wird den Religionsgemeinschaften dieser Status zugebilligt.
zu 5) Das wird sicher keine Mehrheit finden. Auch nicht-religiöse Menschen haben sich einfach an diese Feiertage gewöhnt, auch wenn sie diese ohne irgendeinen religiösen Bezug begehen. Weihnachten und Ostern ist doch ganz nett
.
zu 6) Dazu haben wir einiges im Programm. Viele Zahlungen sind aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt. Es gibt aber auch Zahlungen die ihre Berechtigung haben. Die Kirchen betreiben mit Caritas und Diakonie gigantische Dienstleister im sozialen Bereich (Krankenhäuser, Pflege-, Altenheime usw.). Finanziert werden diese aber mit über 98% vom Staat. Das ist bei nicht-kirchlichen Organisationen auch nicht anders. Der "Normalsterbliche" weiß das natürlich nicht und denkt die Kirchen würden hier ganz uneigennützig Gutes tun. Es steht Kirche drauf ist aber Staat drin. Zudem haben die Kirchen hier eine Sondergenehmigung zur Diskriminierung von Arbeitnehmern und Bewerbern. Geschiedene, Homosexuelle, Kirchenkritiker, Menschen die aus der Kirche austreten, kurz um, alles was dem kirchlichen Selbstverständnis zu wieder läuft, darf entlassen werden bzw. gar nicht erst eingestellt werden. In einem demokratischen fortschrittlichen Land eigentlich undenkbar, aber so ist die die Sachlage im Jahr 2017. Wir wollen dieses Arbeits(un)recht beenden und die Kirchen in dem Fall wie jeden anderen Anbieter derartiger Dienstleistungen behandeln.
zu 7) Das ist auch eine unmögliche Forderung. Klar kann man davon ausgehen, dass die Kirchen durch diese Verträge ein sehr gutes Geschäft gemacht haben. Das Geld zurückzufordern nur weil die damaligen Politiker schlecht verhandelt haben ist natürlich Quatsch. Wir wollen die laufenden Verträge beenden, wie es selbst die Verfassung seit 100 Jahren vorschreibt und mehr nicht. Selbst das wird schon nicht einfach werden.
zu 8) Die Kirchensteuer wollen wir tatsächlich auch abschaffen. Die Kirchen sollen sich selbst um ihre Mitgliedsgebühren kümmern und nicht auf die hoheitliche Macht des Staates zurückgreifen können. In der WRV steht "Es besteht keine Staatskirche." In dem Zusammenhang und mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts indem dem Staat "weltanschaulich-religiöse Neutralität" auferlegt wird, kann der Staat nicht als Büttel für die Kirchen fungieren. Desweiteren ist keiner verpflichtet seine Konfession bzw. die Freiheit von Religion anzugeben. Das wird durch dieses Verfahren ausgehebelt. Jeder Bürger muss dadurch, gegenüber seinem Arbeitgeber seine Konfession bekannt geben. Auch die Banken haben automatisch Zugriff auf die Konfession ihrer Kunden bezüglich Kapitalertragssteuer. Außerdem werden Arbeitgeber und Banken gezwungen unentgeltlich, die Kirchensteuer zu berechnen und abzuführen.
zu 9) Über derartige Veranstaltung sollte nicht überproportional oft berichtet werden, als über andere Veranstaltungen. Ganz verbieten ist natürlich auch wieder Quatsch. Es gibt ein Rundfunkgesetz. In diesem Gesetz verpflichtet der Staat die ÖR zur Sendung von kirchlichen Inhalten (Gottesdienste usw.). Für keine andere Weltanschauung oder sonstiges gibt es eine derartige Regelung. Wir wollen dieses Gesetz ändern, dass keine Verpflichtung zum Senden solcher Inhalte mehr besteht. Das bedeutet nicht, dass solche Sendungen dann ganz aus dem ÖR verschwinden. Wenn eine Nachfrage danach besteht, sind die Sender selbst daran interessiert so etwas in ihr Programm zu nehmen. Wir wollen eben nur, dass es keinen gesetzliche Verpflichtung mehr dazu gibt.
mfg omg