Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
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Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
http://blog.fefe.de/?ts=b4f62a41
http://www.main-spitze.de/region/ruesse ... 809397.htm
Aha... wenn man keine "freiwillige" DNA-Probe abgibt ist man beschuldigter und es wird zwangsweise angeordnet.
Das darf ja eigentlich nicht wahr sein, oder?
Grüße
ALOA
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Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten. :comfort:
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Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
Von einem freiwilligen Gentest kann ja keine Rede sein, wenn man bei Ablehnung verhaftet wird. Warum wird das Kind nicht beim richtigen Namen genannt oder hat man etwas zu verbergen?
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Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
Abschaffung der Unschuldsvermutung.Van Schnitzler hat geschrieben:Von einem freiwilligen Gentest kann ja keine Rede sein, wenn man bei Ablehnung verhaftet wird. Warum wird das Kind nicht beim richtigen Namen genannt oder hat man etwas zu verbergen?
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Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
Meines Erachtens ein klarer Bruch der Verfassung. Ich hoffe einer der Betroffenen klagt dagegen.aloa5 hat geschrieben:http://blog.fefe.de/?ts=b4f62a41
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Aha... wenn man keine "freiwillige" DNA-Probe abgibt ist man beschuldigter und es wird zwangsweise angeordnet.
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Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
Dann wäre dies ein klarer Rechtsbruch durch die ermittelnden Behörden und dem Richter der dies genehmigt hat.aloa5 hat geschrieben: Abschaffung der Unschuldsvermutung.
Wird es Konsequenzen geben? Wohl kaum, Bananenstaat halt...
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Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
Sich mit dem Staat anlegen? Was hätte eine erfolgreiche Klage für Konsequenzen für die Verantwortlichen, welche Kosten und Aufwand wären damit verbunden, was würde dabei rum kommen?Thomas I hat geschrieben:Meines Erachtens ein klarer Bruch der Verfassung. Ich hoffe einer der Betroffenen klagt dagegen.
Zuletzt geändert von Van Schnitzler am Di 12. Mai 2009, 09:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
Für die beteiligten Staatsanwälte und Polizeibeamte das Ende der Karriere, für den anordnenden Richter ggf. ein Verfahren wegen Rechtsbeugung.Van Schnitzler hat geschrieben: Sich mit dem Staat anlegen? Was hätte eine erfolgreiche Klage für Konsequenzen für die Verantwortlichen, welche Kosten und Aufwand wären damit verbunden, was würde dabei rum kommen?
Bei gleichzeitiger Klage vor dem EGMR in Strsabourg dürfte es auch noch Geld geben.
Zuletzt geändert von Thomas I am Di 12. Mai 2009, 09:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
aloa5 hat geschrieben: Abschaffung der Unschuldsvermutung.
I: Der 47-Jährige war in den Akten enthalten, weil damals eine Frau ihn auf einem Fahndungsfoto erkannt haben will.
II: Dieser war in die Akte gekommen, weil er wegen eines Tötungsdelikts im Gefängnis saß und zur Tatzeit Freigang hatte.
Wo sind denn hier die Herrn unschuldig?
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Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
Es geht hier um Mord, dabei sollte wohl jeder der nichts zu verbergen hat an einem freiwilligen DNA-Test teilnehmen, denn jeder sollte ja ein persönliches Interessen daran haben nicht unter/mit einem Mörder zuleben.Thomas I hat geschrieben:
Für die beteiligten Staatsanwälte und Polizeibeamte das Ende der Karriere, für den anordnenden Richter ggf. ein Verfahren wegen Rechtsbeugung.
Bei gleichzeitiger Klage vor dem EGMR in Strsabourg dürfte es auch noch Geld geben.
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Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
Ich würde keinen freiwilligen DNA-Test mitmachen. Jetzt bin ich ein potentieller Straftäter? Der Witz war gut.vonHeinrich hat geschrieben:
Es geht hier um Mord, dabei sollte wohl jeder der nichts zu verbergen hat an einem freiwilligen DNA-Test teilnehmen, denn jeder sollte ja ein persönliches Interessen daran haben nicht unter/mit einem Mörder zuleben.
Wenn wirklich die anderen Dinge, welche Du aufzählst ausreichen, dann hätte man keinen freiwilligen DNA-Test durchführen lassen.
Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
vonHeinrich hat geschrieben: Es geht hier um Mord, dabei sollte wohl jeder der nichts zu verbergen hat an einem freiwilligen DNA-Test teilnehmen, denn jeder sollte ja ein persönliches Interessen daran haben nicht unter/mit einem Mörder zuleben.
Was glaubst Du eigentlich, was mit deinen Daten passiert ?! Glaubst Du etwa, die werden gelöscht ?!
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Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
Es liegt dir also nichts daran deine Unschuld zu beweisen und damit den Behörden zu helfen?ToughDaddy hat geschrieben:
Ich würde keinen freiwilligen DNA-Test mitmachen. Jetzt bin ich ein potentieller Straftäter? Der Witz war gut.
Wenn wirklich die anderen Dinge, welche Du aufzählst ausreichen, dann hätte man keinen freiwilligen DNA-Test durchführen lassen.
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Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
Ja und wenn, was soll mir denn passieren?RayBan hat geschrieben:
Was glaubst Du eigentlich, was mit deinen Daten passiert ?! Glaubst Du etwa, die werden gelöscht ?!
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Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
Keiner braucht seine Unschuld erst zu beweisen und von Freiwilligkeit kann bei diesem Test auch nicht die Rede sein. Aber das der Betreffende von einem Zeugen erkannt worden sein soll ist natürlich ein Argument für einen Verdacht.
Zuletzt geändert von Van Schnitzler am Di 12. Mai 2009, 10:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
Nö. Warum auch? Erstens brauche ich meine Unschuld nicht beweisen, guten Morgen Verfassung, und zweitens will ich meine DNA Daten in keiner Kartei sehen bei einem Staat, der mehr und mehr gegen die Verfassung verstößt.vonHeinrich hat geschrieben:
Es liegt dir also nichts daran deine Unschuld zu beweisen und damit den Behörden zu helfen?
Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
vonHeinrich hat geschrieben: Es liegt dir also nichts daran deine Unschuld zu beweisen und damit den Behörden zu helfen?
Liegt Dir etwas daran die DNA-Datenbank zu füttern?! Damit hilfst Du den Behörden natürlich...
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Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
Das irgendwann mal DNA Spuren von dir an einem Tatort auftauchen und du dann wirklich zu den Verdächtigen gehörst.vonHeinrich hat geschrieben:
Ja und wenn, was soll mir denn passieren?
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Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
Nicht der Beschuldigte muss seine Unschuld beweisen, sondern die Behörden müssen den Schuldbeweis erbringen. Ersteres wäre eine Umkehr der Unschuldsvermutung.vonHeinrich hat geschrieben:
Es liegt dir also nichts daran deine Unschuld zu beweisen und damit den Behörden zu helfen?
Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
Ich habe auch ein mindestens ebenso grosses Interesse diesem Staat nicht noch mehr Daten über mich zu geben als er ohnehin schon hat.vonHeinrich hat geschrieben:
Es geht hier um Mord, dabei sollte wohl jeder der nichts zu verbergen hat an einem freiwilligen DNA-Test teilnehmen, denn jeder sollte ja ein persönliches Interessen daran haben nicht unter/mit einem Mörder zuleben.
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Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
...und denkt ihr nicht auch (Achtung VT), dass es leichtes wäre von jedem, direkt nach der Geburt die DNA zu speichern, ohne das es einer mitbekommt?! Vll ist das sogar schon so?! Jedes Baby bekommt Blut abgenommen nach der Geburt... wo ist das Problem?!RayBan hat geschrieben:
Liegt Dir etwas daran die DNA-Datenbank zu füttern?! Damit hilfst Du den Behörden natürlich...
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Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
Anavlis hat geschrieben: ...und denkt ihr nicht auch (Achtung VT), dass es leichtes wäre von jedem, direkt nach der Geburt die DNA zu speichern, ohne das es einer mitbekommt?! Vll ist das sogar schon so?! Jedes Baby bekommt Blut abgenommen nach der Geburt... wo ist das Problem?!
Also ich weiß, das man beim Plasmaspenden eine Einwilligungserklärung unterschreiben muß, das unter anderem Bundesoberbehörden Zugriff auf die gespeicherten Daten bekommen. Sowohl vor der ersten Spende als auch in regelmäßigen Abständen werden auch Blutproben genommen.
In dem Fall gehe ich fest davon aus, das die Spender in der DNA-Datenbank gespeichert werden...
Zuletzt geändert von RayBan am Di 12. Mai 2009, 11:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
Hmm - ich spende Blut - musste sowas noch nie unterschreiben... ich mach mir da aber wirklich auch keinen Kopf - denn Fakt ist - ich kann es eh nicht verhindern (ausser ich spende kein Blut mehr, dann würden sie andere Wege finden)...RayBan hat geschrieben:
Also ich weiß, das man beim Plasmaspenden eine Einwilligungserklärung unterschreiben muß, das unter anderem Bundesoberbehörden Zugriff auf die gespeicherten Daten bekommen. Sowohl vor der ersten Spende als auch in regelmäßigen Abständen werden auch Blutproben genommen.
In dem Fall gehe ich fest davon aus, das die Spender in der DNA-Datenbank gespeichert werden...
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Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
Bei einer unfreiwilligen Erfassung, ohne das die Person davon in Kenntnis gesetzt wurde und ohne rechtliche Grundlage dürfte es für die Behörden hinterher sicher schwierig werden zu erklären, woher die Probe eigentlich stammt.Anavlis hat geschrieben:
...und denkt ihr nicht auch (Achtung VT), dass es leichtes wäre von jedem, direkt nach der Geburt die DNA zu speichern, ohne das es einer mitbekommt?! Vll ist das sogar schon so?! Jedes Baby bekommt Blut abgenommen nach der Geburt... wo ist das Problem?!
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Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
Hey wir können sowieso nichts gegen die Zerstörung von Verfassung und Rechtsstaat machen, also nehmen wir es hin.Anavlis hat geschrieben:
Hmm - ich spende Blut - musste sowas noch nie unterschreiben... ich mach mir da aber wirklich auch keinen Kopf - denn Fakt ist - ich kann es eh nicht verhindern (ausser ich spende kein Blut mehr, dann würden sie andere Wege finden)...
Vernünftig?
Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
Anavlis hat geschrieben: Hmm - ich spende Blut - musste sowas noch nie unterschreiben... ich mach mir da aber wirklich auch keinen Kopf - denn Fakt ist - ich kann es eh nicht verhindern (ausser ich spende kein Blut mehr, dann würden sie andere Wege finden)...
Ich rede ja auch vom Plasmaspenden. Da muß man das unterschreiben, wenn man Spender werden will...
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Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
Heinrich-73 hat geschrieben: Bei einer unfreiwilligen Erfassung, ohne das die Person davon in Kenntnis gesetzt wurde und ohne rechtliche Grundlage dürfte es für die Behörden hinterher sicher schwierig werden zu erklären, woher die Probe eigentlich stammt.
Das Problem ist bei dem von mir genannten Weg ja gelöst. Die Spender haben ja eingewilligt, auch wenn sie sich vielfach wohl kaum im Klaren darüber sind, was sie da überhaupt unterschreiben...
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Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
Das sagt auch keiner, aber zu meinen, man schütze sich vor Datenerfassung durch die Verweigerung eines DNA-Testes finde ich doch etwas blauäugig.ToughDaddy hat geschrieben:
Hey wir können sowieso nichts gegen die Zerstörung von Verfassung und Rechtsstaat machen, also nehmen wir es hin.
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Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
Das es jetzt und in absehbarer Zeit noch kein Gericht in diesem Land wagen würde diese so gewonnenen DNA-Probe und ihren Vergleich mit irgendwelchen Spuren als Beweis zuzulassen ist da das "Problem".Anavlis hat geschrieben:
...und denkt ihr nicht auch (Achtung VT), dass es leichtes wäre von jedem, direkt nach der Geburt die DNA zu speichern, ohne das es einer mitbekommt?! Vll ist das sogar schon so?! Jedes Baby bekommt Blut abgenommen nach der Geburt... wo ist das Problem?!
Und der Polizist der nächstens dann mit dem Probenbehälter in Geburtshäusern, bei Heimgebährenden daheim oder im Hebammenhaus auftaucht dürfte doch auffallen...
Zuletzt geändert von Thomas I am Di 12. Mai 2009, 12:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
Oh bitte - was meinst du, wo die Blutproben der Heimgeburten landen?!?! ... und für was braucht es den Polizisten?! Sammeln im Labor reicht doch... sag mal - ich will ja keine VT's aufstellen, aber du hast wohl nicht viel Fantasie?!?Thomas I hat geschrieben:
Das es jetzt und in absehbarer Zeit noch kein Gericht in diesem Land wagen würde diese so gewonnenen DNA-Probe und ihren Vergleich mit irgendwelchen Spuren als Beweis zuzulassen ist da das "Problem".
Und der Polizist der nächstens dann mit dem Probenbehälter in Geburtshäusern, bei Heimgebährenden daheim oder im Hebammenhaus auftaucht dürfte doch auffallen...
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Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
Anavlis hat geschrieben: Oh bitte - was meinst du, wo die Blutproben der Heimgeburten landen?!?! ... und für was braucht es den Polizisten?! Sammeln im Labor reicht doch... sag mal - ich will ja keine VT's aufstellen, aber du hast wohl nicht viel Fantasie?!?
Bevor diese Proben interessant werden, dauert es ja ein paar Jahre. Hier geht es ja eher um Proben von Erwachsenen. Und da ist das Blut bzw Plasmaspenden ein recht einfacher Weg um an eine Probe zu kommen. Zumal die Spender ja teilweise selber einwilligen...
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Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
Ja das sowieso... ich wollte ja nur aufzeigen, dass es kein Problem darstellt eine solche Datenbank anzulegen, wenn es wirklich gewollt ist...RayBan hat geschrieben:
Bevor diese Proben interessant werden, dauert es ja ein paar Jahre. Hier geht es ja eher um Proben von Erwachsenen. Und da ist das Blut bzw Plasmaspenden ein recht einfacher Weg um an eine Probe zu kommen. Zumal die Spender ja teilweise selber einwilligen...
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Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
Anavlis hat geschrieben: Ja das sowieso... ich wollte ja nur aufzeigen, dass es kein Problem darstellt eine solche Datenbank anzulegen, wenn es wirklich gewollt ist...
Besteht denn da irgendwein Zweifel daran, das es gewollt ist ?!
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Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
Besteht dann ein Zweifel daran, dass diese Datenbank schon lange bestand hat (nur noch nicht genutzt werden darf offiziell)?!?RayBan hat geschrieben:
Besteht denn da irgendwein Zweifel daran, das es gewollt ist ?!
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Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
Anavlis hat geschrieben: Besteht dann ein Zweifel daran, dass diese Datenbank schon lange bestand hat (nur noch nicht genutzt werden darf offiziell)?!?
Es besteht eine Datenbank die mittlerweile über 600.000 Personendatensätze sprich DNA-Daten von bekannten Personen enthält. Da sollte sich ja mal jeder fragen, wo die alle herkommen...
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Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
... und warum bist du sicher, dass die Zahl stimmt?! Es könnten doch auch 60.000.000 sein - nur mal als fiktive Zahl Wer will das denn nachprüfen...?RayBan hat geschrieben:
Es besteht eine Datenbank die mittlerweile über 600.000 Personendatensätze sprich DNA-Daten von bekannten Personen enthält. Da sollte sich ja mal jeder fragen, wo die alle herkommen...
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Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
Ein weiteres Beispiel dafür, wie wenig Respekt die Strafverfolgungsbehörden inzwischen vor den Grundrechten haben. Aber wie man sieht, finden sich sogar noch Leute, die dazu begeistert Beifall klatschen.aloa5 hat geschrieben:http://blog.fefe.de/?ts=b4f62a41
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ich sprenge eure demo und es regnet hackepeter
Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
Anavlis hat geschrieben: ... und warum bist du sicher, dass die Zahl stimmt?! Es könnten doch auch 60.000.000 sein - nur mal als fiktive Zahl Wer will das denn nachprüfen...?
Ich finde 600.000 schon recht beachtlich, wenn man sich überlegt, das die Profile angeblich allesamt von Straftätern stammen und die Datei erst 1998 angelegt wurde...
Schon bei dieser Zahl korrekt oder nicht kann man doch sehen, das die Datenbank auch über andere Wege gefüttert wird... :yessir:
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Re: Kein freiwilliger Gentest= des Mordes beschuldigt
"Der 47jährige"... wer?vonHeinrich hat geschrieben:
I: Der 47-Jährige war in den Akten enthalten, weil damals eine Frau ihn auf einem Fahndungsfoto erkannt haben will.
II: Dieser war in die Akte gekommen, weil er wegen eines Tötungsdelikts im Gefängnis saß und zur Tatzeit Freigang hatte.
Wo sind denn hier die Herrn unschuldig?
Es werden hier 3 in Deutschland und 5 im Ausland gleichzeitig so behandelt als ob sie Mörder wären. Die 5 im Ausland sollen gar inhaftiert und ausgeliefert werden.Fünf befinden sich im Ausland, zum Beispiel Spanien, Belgien oder England, hier werden über das LKA jetzt Aushilfe-Ersuchen an die entsprechenden Behörden eingeleitet.
Drei Personen allerdings wohnen hier in Deutschland, haben aber eine Teilnahme am Test verweigert. Bei ihnen wird nun eine härtere Gangart eingelegt, sie werden nicht mehr als Zeugen, sondern als Beschuldigte behandelt.
"Wo bitte..." ... nun, von 8 Personen welche wie Verbrecher nach begangener Tat behandelt werden sind mindestens 7 unschuldig.
ALOA
Zuletzt geändert von aloa5 am Di 12. Mai 2009, 15:11, insgesamt 1-mal geändert.
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