Plakataktion der Identitären Bewegung

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watisdatdenn?
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von watisdatdenn? »

DarkLightbringer hat geschrieben:(15 Jan 2019, 12:43)
es gab wohl bundesweit Aktionen der Saboteure, die sich gegen presse und das mehrparteiensystem richteten.
wie kommst du auf dieses dünne Brett?

Die Aktion hatte zum Ziel auf die Verharmlosung Linker Gewalt durch bestimmte Medien (TAZ, etc..) und Parteien (Grünen) hinzuweisen.

Sie war nicht gegen das Mehrparteiensystem an sich gerichtet. Wenn du das anders siehst, hätte ich gerne deine Begründung/Quellen dazu.

Ebensowenig war das eine Aktion gegen die Pressefreiheit an sich! Wenn du das anders sieht, hätte ich auch hierzu gerne deine Begründung/Quellen.


Wir wollen hier schließlich keine FakeNews machen. Dafür sind andere zuständig..
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von DarkLightbringer »

watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 12:58)

wie kommst du auf dieses dünne Brett?

Die Aktion hatte zum Ziel auf die Verharmlosung Linker Gewalt durch bestimmte Medien (TAZ, etc..) und Parteien (Grünen) hinzuweisen.

Sie war nicht gegen das Mehrparteiensystem an sich gerichtet. Wenn du das anders siehst, hätte ich gerne deine Begründung/Quellen dazu.

Ebensowenig war das eine Aktion gegen die Pressefreiheit an sich! Wenn du das anders sieht, hätte ich auch hierzu gerne deine Begründung/Quellen.


Wir wollen hier schließlich keine FakeNews machen. Dafür sind andere zuständig..
so bewerte ich das, nicht identisch mit der Selbstdarstellung der Extremisten, aber nah an berlins reg. Bürgermeister:
Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) erklärte, "diese bundesweite Attacke auf Parteien und Medien" zeige, dass den Identitären die Parteien und die freien und kritisch berichtenden Medien ein Dorn im Auge seien.
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 48043.html

der Staatsschutz ermittelt ja auch und der ist nur für kriminelle, Terroristen und Spione zuständig.
dieser macht sich also offenbar auch nicht die Ansicht der gruppe zu eigen.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von watisdatdenn? »

Tom Bombadil hat geschrieben:(15 Jan 2019, 12:55)
Es muss wohl niemand hinnehmen, dass sein Gebäude beklebt oder beschmiert wird, da darf man imho selber eingreifen und die Sachbeschädigung abwehren.
Gute Frage! Ich bin rechtlich nicht so bewandert. Ich hätte nicht gedacht, dass man aufgrund einer vandalistischen Aktion selbst stehlen darf.

Ich hätte die Polizei gerufen und die Täter gefilmt. Im Anschluss hätte ich dann eine Anzeige gemacht.

Ich hätte nicht gestohlen!
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von DarkLightbringer »

man darf sogar einbrecher abwehren.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von Tom Bombadil »

watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 13:15)

Ich hätte nicht gedacht, dass man aufgrund einer vandalistischen Aktion selbst stehlen darf.
Das Tatwerkzeug sicherzustellen ist kein stehlen.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von DarkLightbringer »

Der Staatsschutz ermittele wegen Hausfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und eines möglichen politischen Hintergrunds, sagte eine Polizeisprecherin.
https://www.berliner-kurier.de/berlin/p ... t-31872356

eine rasche festnahme der mutmaßlichen Täter könnte zur Aufklärung der tat beitragen.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von jack000 »

McKnee hat geschrieben:(15 Jan 2019, 11:02)

warum ruft sie nicht die Polizei?
Weil für Linke Gewalt ein üblicher Weg ist ihre Positionen/Forderungen durchzusetzen.
Die Spacken kleben Plakate an die Räume der TAZ. Die kriegen nen Platzverweis und gut ist.
Ich hätte es einfach gefilmt um die Täter feststellen zu können.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von watisdatdenn? »

jack000 hat geschrieben:(15 Jan 2019, 13:42)
Ich hätte es einfach gefilmt um die Täter feststellen zu können.
Richtig so ! :thumbup:
Eine ordentliche rechtsstaatliche Vorgehensweise. Hätte ich auch so gemacht. :)
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von watisdatdenn? »

Tom Bombadil hat geschrieben:(15 Jan 2019, 13:27)
Das Tatwerkzeug sicherzustellen ist kein stehlen.
Darf man das als Privatperson einfach so machen?
Ich hab das so verstanden, dass das Einziehen von Tatmitteln durch Polizei oder Gericht angeordnet gemacht werden muss:

https://dejure.org/gesetze/StGB/73.html
https://dejure.org/gesetze/StGB/74.html
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von Tom Bombadil »

watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 14:17)

Darf man das als Privatperson einfach so machen?
Man darf als Privatperson sogar jemand festnehmen. Bei deinem link handelt es sich nicht um Tatwerkzeug. Außerdem wird das Zeug ja nicht behalten, sondern der Polizei übergeben.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von watisdatdenn? »

Tom Bombadil hat geschrieben:(15 Jan 2019, 14:22)
Man darf als Privatperson sogar jemand festnehmen.
Ja, aber nur solange, bis die Polizei eintrifft, nach § 127 Abs. 1 Satz 1 StPO.

Das Entfernen von Gegenständen fällt da aber definitiv nicht drunter..
Womit siehst du das entfernen der Gegenstände juristisch gerechtfertigt?
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von watisdatdenn? »

Tom Bombadil hat geschrieben:(15 Jan 2019, 14:22)
Bei deinem link handelt es sich nicht um Tatwerkzeug. Außerdem wird das Zeug ja nicht behalten, sondern der Polizei übergeben.
Welcher Tatbestand liegt denn vor, wenn man eine kleine Fahne auf dem Boden zwischen Steinen einklemmt?
Zuletzt geändert von watisdatdenn? am Di 15. Jan 2019, 14:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von McKnee »

watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 11:12)

Ganz so einfach ist das nun doch nicht..

Der Staatsschutz ermittelt nun aufgrund des Vorfalls wegen "gefährlicher Körperverletzung":
https://www.t-online.de/nachrichten/pan ... en-an.html
... und was ist nun schwer?

Anstatt sich mit den Spacken auf der Straße zu prügeln, ruft man die Polizei und lässt die ihre Arbeit machen.

Warum das Risiko eingehen? Jetzt wird gegen die Plakatkleber ermittelt, wäre ihr Hund ausgerastet, hätte sie auch Probleme bekommen können.

Ich hoffe der neue Chef des Verfassungsschutzes widerspricht dieser öffentlichen Darstellung ("gefährliche Körperverletzung") diesmal nicht, sonst können wir die Chefs des Verfassungsschutzes wohl im Monatsrhythmus austauschen :D ;).
Wobei da habe ich diesmal keine Sorge.. Er hat ja den Verfassungsschutz für genau solche Fälle rechtsextremer brutaler Gewalt von 200 auf 300 Personen aufgestockt.. Die müssen ja beschäftigt werden..
Nur hat der Verfassungsschutz nichts it den Ermittlungen zu tun. Du darfst hier nicht alles durcheinander werfen. Staatsschutz ist Polizei, Verfasssungsschutz ist unmittelbar Ministerium und keine Ermittlungsbehörde.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von Tom Bombadil »

watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 14:26)

Welcher Tatbestand liegt denn vor, wenn man eine kleine Fahne auf den Boden zwischen Steinen einklemmt?
Unerlaubte Müllentsorgung?
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von McKnee »

watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 12:21)

Du hast das Video in meinem ersten Beitrag gesehen?

Wir reden über diesen Vorfall:

[youtube][/youtube]


Die Frau versucht (letztlich erfolgreich) das Eigentum anderer Leute zu stehlen! Ein Mann schiebt sie zur Seite, weil er nicht bestohlen werden möchte. Die Frau packt ihn am Schal, schreit ihn an und schubst ihn weg.
Der Mann lässt sie in Ruhe. Es wird dazu aufgerufen friedlich zu sein. Dann geht die Frau mit ihrer Beute in das Gebäude der TAZ.

So sehe ich zumindest das Video. Ich sehe keinen Angriff auf "Medien".
Im Gegenteil: Friedliche Aktivisten werden von einer TAZ-Mitarbeiterin bestohlen!

Also, wenn ich meinen Dreck in dein Wohnzimmer werfe und die ihn daraufhin entsorgst, begehe ich keinen Diebstahl.

Wenn du meine Hauswand mit irgendwelchem Dreck beklebst, roll ich diesen und schieb ihn dir dahin, wo die Sonne nicht scheint. Keine sexuelle Belästigung, Notwehr ...
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von McKnee »

watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 14:17)

Darf man das als Privatperson einfach so machen?
Ich hab das so verstanden, dass das Einziehen von Tatmitteln durch Polizei oder Gericht angeordnet gemacht werden muss:

https://dejure.org/gesetze/StGB/73.html
https://dejure.org/gesetze/StGB/74.html
Notwehr!
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von watisdatdenn? »

Tom Bombadil hat geschrieben:(15 Jan 2019, 14:29)
Unerlaubte Müllentsorgung?
Das war ja noch nicht klar, da sie ja selbst noch vor Ort waren.

Die Plakate abreißen.. ok. Wenn es rechtlich wirklich in Ordnung ist (kann ich nicht beurteilen, bezweifle es aber) dann passt das.


Aber wenn jemand Steine auf den Boden legt und ein Fähnchen reinsteckt, dann sehe ich die Straftat nicht!
Die Straftat sehe ich erst, wenn er dann abhaut und den Müll liegen lässt.
Dann wäre es auch OK gewesen, wenn man die Person festgehalten hätte..

So war es doch einfach nur plumper Diebstahl (ab Sekunde 45):
[youtube][/youtube]
Zuletzt geändert von watisdatdenn? am Di 15. Jan 2019, 14:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von McKnee »

watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 14:44)
Die Plakate abreißen.. ok. Wenn es rechtlich wirklich in Ordnung ist (kann ich nicht beurteilen, bezweifle es aber) dann passt das.
Wenn ich dein Auto beklebe, lässt du den Kram dann kleben?
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von DarkLightbringer »

watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 14:44)

Das war ja noch nicht klar, da sie ja selbst noch vor Ort waren.

Die Plakate abreißen.. ok. Wenn es rechtlich wirklich in Ordnung ist (kann ich nicht beurteilen, bezweifle es aber) dann passt das.


Aber wenn jemand Steine auf den Boden legt und ein Fähnchen reinsteckt, dann sehe ich die Straftat nicht!
Die Straftat sehe ich erst, wenn er dann abhaut und den Müll liegen lässt.
Dann wäre es auch OK gewesen, wenn man die Person festgehalten hätte..

So war es doch einfach nur plumper Diebstahl..
wo wohnst du ? ich möchte ein Plakat an deiner tür anbringen, welches vor der verharmlosung rechter gewalt warnt.
;)
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von watisdatdenn? »

McKnee hat geschrieben:(15 Jan 2019, 14:47)
Wenn ich dein Auto beklebe, lässt du den Kram dann kleben?
Wenn ich dich dabei erwische, dann filme ich dich dabei und bringe es zur Anzeige.

Wenn du schon weg bist entferne ich es (wenn es einfach geht) weil es den Aufwand zur Polizei zu gehen nicht lohnt..
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von McKnee »

watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 14:49)

Wenn ich dich dabei erwische, dann filme ich dich dabei und bringe es zur Anzeige.

Wenn du schon weg bist entferne ich es (wenn es einfach geht) weil es den Aufwand zur Polizei zu gehen nicht lohnt..
Was unterscheidet dein Entfernen nun von dem der Frau?
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von watisdatdenn? »

DarkLightbringer hat geschrieben:(15 Jan 2019, 14:48)
wo wohnst du ? ich möchte ein Plakat an deiner tür anbringen, welches vor der verharmlosung rechter gewalt warnt.
;)
Kann ich dir gerne per PN schicken (Irgendwo in Ingolstadt). Ich werde dich aber dann dabei filmen, wenn ich dich dabei erwische.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von watisdatdenn? »

McKnee hat geschrieben:(15 Jan 2019, 14:50)
Was unterscheidet dein Entfernen nun von dem der Frau?
Die Eigentümer der Fähnchen waren noch da und haben nicht ihr Einverständnis gegeben, dass ihnen die Fähnchen weggenommen wurden.
Einer hat mit dem Abdrängen sogar über Körpersprache klar gemacht, dass er nicht bestohlen werden will.

Es wäre etwas anderes gewesen, wenn die Eigentümer bereits weggegangen wären..

Da die Frau aber sehr aggressiv auftrat haben sie sich warscheinlich danach nicht mehr getraut ihr Eigentum zurückzufordern (oder haben es einfach nicht mitgekriegt).
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von DarkLightbringer »

watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 14:50)

Kann ich dir gerne per PN schicken (Irgendwo in Ingolstadt). Ich werde dich aber dann dabei filmen, wenn ich dich dabei erwische.
wenn wir den Filmdreh vereinbaren, wäre es ja eine kunstaktion.

aber mal im ernst, die Veränderung einer fremden sache muss der Eigentümer dieser sache nicht unbedingt dulden.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von McKnee »

watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 14:53)

Die Eigentümer der Fähnchen waren noch da und haben nicht ihr Einverständnis gegeben, dass ihnen die Fähnchen weggenommen wurden.
Einer hat mit dem Abdrängen sogar über Körpersprache klar gemacht, dass er nicht bestohlen werden will.
Wenn ich weg bin, kannste mich auch nicht fragen.

Der Spacken hat überhaupt keinen Rechtsanspruch darauf jemanden wegzudrängen, wenn er selber eine Straftat begeht oder dazu Beihilfe leistet. Notwehr ist nicht die Gewährung eines rechtswidrigen angriff, es ist die Abwehr des selbigen.
Es wäre etwas anderes gewesen, wenn die Eigentümer bereits weggegangen wären..

Da die Frau aber sehr aggressiv auftrat haben sie sich warscheinlich danach nicht mehr getraut ihr Eigentum zurückzufordern (oder haben es einfach nicht mitgekriegt).
Von welchem Eigentümer sprichst du?

Kann es sein, dass du dir eine reale Szene so zurecht legst, wie es dir in den Kram passt?
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von watisdatdenn? »

DarkLightbringer hat geschrieben:(15 Jan 2019, 14:58)
wenn wir den Filmdreh vereinbaren, wäre es ja eine kunstaktion.
Oh ich bin offen für neues uns sogar für Spass zu haben :thumbup: . Würde meine Frau aber warscheinlich zu sehr erschrecken.
DarkLightbringer hat geschrieben:(15 Jan 2019, 14:58)aber mal im ernst, die Veränderung einer fremden sache muss der Eigentümer dieser sache nicht unbedingt dulden.
stimmt. Die Mitarbeiterin ist aber nicht die Eigentümerin.. Weder des Hauses, noch der Fähnchen..
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von watisdatdenn? »

McKnee hat geschrieben:(15 Jan 2019, 15:01)
wenn er selber eine Straftat begeht oder dazu Beihilfe leistet.
Nochmal:

Was ist der Straftatbestand, wenn man Steine auf den Boden legt und Fähnchen reinklemmt?

Was zu verurteilen wäre, wenn der Eigentümer/Mieter des Grundstücks nicht damit einverstanden wäre. Dieser war aber nicht anwesend.

McKnee hat geschrieben:(15 Jan 2019, 15:01)
Von welchem Eigentümer sprichst du?
Dem Eigentümer der Fähnchen.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von McKnee »

watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 15:15)

Nochmal:

Was ist der Straftatbestand, wenn man Steine auf den Boden legt und Fähnchen reinklemmt?

Was zu verurteilen wäre, wenn der Eigentümer/Mieter des Grundstücks nicht damit einverstanden wäre. Dieser war aber nicht anwesend.

Ich hätte auch kein Stress damit, wenn du vor meiner Haustüre Steine hinlegst und sie danach wieder mitnimmst..
Verfügungsberechtigt ist nicht nur der Hauseigentümer sondern auch der berechtigte Nutzer und deren Vertreter, ganz sicher aber nicht irgendwelche völkischen Spacken.

Ich sagte ja, die Frau hätte besser die Polizei gerufen. Allerdings liegen hier weder ein durch sie begangener Diebstahl oder Sachbeschädigung vor.

Und wie lange wartest du, bis ich meine Steine, die dir so gar nicht gefallen und mit denen ich deine Tür versperrt habe, wegräume?

Mit Verlaub, du bist Lichtjahre von einer strafrechtlichen Subsumtion entfernt und bietest hier keine wirkliche Diskussionsgrundlage.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von DarkLightbringer »

watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 15:10)

Oh ich bin offen für neues uns sogar für Spass zu haben :thumbup: . Würde meine Frau aber warscheinlich zu sehr erschrecken.
das wollen wir natürlich nicht - mit den besten Empfehlungen an die frau Gemahlin. ;)
stimmt. Die Mitarbeiterin ist aber nicht die Eigentümerin.. Weder des Hauses, noch der Fähnchen..
eine security wäre auch nicht Eigentümer, ist aber stellvertretend handlungsberechtigt. oder glaubst du, nur herr Daimler selbst könnte die werksgelände schützen ?
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von nietoperz »

watisdatdenn? hat geschrieben: Was ist der Straftatbestand, wenn man Steine auf den Boden legt und Fähnchen reinklemmt?
Illegale Müllentsorgung oder missbräuchliche Nutzung öffentlicher Flächen. Fußwege sind auch nicht zur Lagerung von Bauschutt da.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von watisdatdenn? »

DarkLightbringer hat geschrieben:(15 Jan 2019, 15:25)
eine security wäre auch nicht Eigentümer, ist aber stellvertretend handlungsberechtigt. oder glaubst du, nur herr Daimler selbst könnte die werksgelände schützen ?
Eine Security die auffordert das zu entfernen hätte auch eine ganz andere Berechtigung gehabt, als eine einfache Mitarbeiterin, die Selbstjustiz übt..

Angenommen ich wäre Mitarbeiter bei einer großen Firma in Ingolstadt. Nehmen wir mal Continental. Es käme Greenpeace daher und will Plakate an die Werkstore hängen die auf das Recycling Problem von Platinen hinweist.

Dürfte ich als einfacher Mitarbeiter dann einfach die Plakate runterreissen und mitnehmen? Und den kleinen Grabstein den sie dazu aufgebaut haben nehme ich auch mit..

Das wäre wirklich legal?
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von Europa2050 »

watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 17:29)

Eine Security die auffordert das zu entfernen hätte auch eine ganz andere Berechtigung gehabt, als eine einfache Mitarbeiterin, die Selbstjustiz übt..

Angenommen ich wäre Mitarbeiter bei einer großen Firma in Ingolstadt. Nehmen wir mal Continental. Es käme Greenpeace daher und will Plakate an die Werkstore hängen die auf das Recycling Problem von Platinen hinweist.

Dürfte ich als einfacher Mitarbeiter dann einfach die Plakate runterreissen und mitnehmen? Und den kleinen Grabstein den sie dazu aufgebaut haben nehme ich auch mit..

Das wäre wirklich legal?
Im Prinzip ja, da du nach außen als Vertreter des Besitzers fungierst.

Ob Du firmenintern Probleme durch dein eigenmächtiges Handeln und damit Kompetenzübetschreitung bekommst, steht auf einem ganz anderen Blatt. Aber das ist in diesrm Fall der taz ihr Problem, ich glaube aber, eher die bekommt sie eher nicht ;)
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von Schnitter »

watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 17:29)

…. eine einfache Mitarbeiterin, die Selbstjustiz übt..
Ein PLakat was das Haus verschandelt einbehalten ist keine "Selbstjustiz". Die Dame hat im Gegensatz der Demokratiefeinde der IB nichts zu befürchten.

Hätten die das bei mir gemacht, ich würde mir einen von den rechtsextremen Burschenschaftsidioten schnappen und übers Knie legen. Anschließend geht's dann mit Zug am Ohrläppchen zu Mami und Pappi, die ihnen morgens noch die Stulle schmieren und den Pullunder raus legen.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von gugel »

watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 15:15)

Nochmal:

Was ist der Straftatbestand, wenn man Steine auf den Boden legt und Fähnchen reinklemmt?

Was zu verurteilen wäre, wenn der Eigentümer/Mieter des Grundstücks nicht damit einverstanden wäre. Dieser war aber nicht anwesend.


Dem Eigentümer der Fähnchen.
Ob der Eigentümer anwesend ist oder nicht, du hast das Eigentum eines anderen nicht zu deinen Zwecken zu nutzen. Die Mitarbeiterin handelt in diesem Fall als Erfüllungsgehilfin des Eigentümers, bei dem sie angestellt ist, sie darf da handeln, weil offensichtlich erkennbar gegen das Eigentum ihres AG widerrechtlich vorgegangen wird, auch ohne direkten expliziten Auftrag des Eigentümers.

Weiter besteht ein sog, Eigentumsschutzrecht. Dieses erlaubt dem Eigentümer im Rahmen des BGB dem unbefugten Nutzer oder im Falle einer abzusehenden Schädigung seines Eigentums, die Werkzeuge fortzunehmen ( in angemessener Form ) , die geeignet sind sein Eigentum zu schädigen.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von DarkLightbringer »

watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 17:29)

Eine Security die auffordert das zu entfernen hätte auch eine ganz andere Berechtigung gehabt, als eine einfache Mitarbeiterin, die Selbstjustiz übt..

Angenommen ich wäre Mitarbeiter bei einer großen Firma in Ingolstadt. Nehmen wir mal Continental. Es käme Greenpeace daher und will Plakate an die Werkstore hängen die auf das Recycling Problem von Platinen hinweist.

Dürfte ich als einfacher Mitarbeiter dann einfach die Plakate runterreissen und mitnehmen? Und den kleinen Grabstein den sie dazu aufgebaut haben nehme ich auch mit..

Das wäre wirklich legal?
wie Continental das regelt, ist die eine sache. aber grundsätzlich kann auch Greenpeace nicht über fremdes Eigentum verfügen, Einfriedungen verändern, schädigen oder beliebig in gärten einsteigen.
eigentlich logisch - your home is your Castle. it is not the Castle of the other. ;)
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von Nightrain »

Tom Bombadil hat geschrieben:(15 Jan 2019, 12:55)
Es muss wohl niemand hinnehmen, dass sein Gebäude beklebt oder beschmiert wird, da darf man imho selber eingreifen und die Sachbeschädigung abwehren.
Nur sollte man bei der deutschen Rechtsprechung sehr genau die Verhältnismäßigkeit abwägen, damit man am Ende nicht selbst der Dumme ist.
"Man verhandelt nicht mit Terroristen. Man hört PEGIDA und AfD nicht zu. Man muss keine Rücksicht auf Impfskeptiker und Verschwörungstheoretiker nehmen." (Philipp Jessen)
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imp
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von imp »

nietoperz hat geschrieben:(15 Jan 2019, 12:56)

Am Schluß dieses Videos sieht man sehr gut, welches Aggressionspotential die sogenannten Identitären mit sich bringen.

[youtube][/youtube]
Das sind eben auch nur schlecht gekleidete Nazis.
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McKnee
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung

Beitrag von McKnee »

imp hat geschrieben:(25 Jan 2019, 13:56)

Das sind eben auch nur schlecht gekleidete Nazis.
Sie snd die übelsten Rattenfänger, die dieses Land kennt. Sie heucheln ein interkulturelles Miteinander. Sie beherrschen und leben die Taktiken des Extremismus. Die Beendigung der Versammlung ist schlichtweg der Aufruf zur Gewalt. Es ist eine bei allen Extremisten verbreitete Taktik.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

.....er wusste es :D
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